Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 4
2 Subventionen und Zölle in der Praxis 6
2.1 Baumwolle 6
2.2 Zucker 11
2.3 Der Bananenmarkt 15
3 Subventionen aus ökonomischer Perspektive. 18
3.1 Ökonomischer Einstieg. 19
3.1.1 Ökonomisches Prinzip 19
3.1.2 Produktionsfaktoren. 19
3.1.3 Opportunitätskosten 19
3.2 Opportunitätskosten des europäischen Zuckermarktes. 21
3.3 Marktpreisbildung auf freien Märkten. 21
3.3.1 Güternachfrage. 22
3.3.2 Güterangebot. 23
3.3.3 Marktpreisbildung. 24
3.4 Konsumenten- und Produzentenrente. 25
3.5 Ökonomische Wohlfahrt. 26
3.5.1 Wohlfahrt und staatliche Subventionen. 27
3.5.2 Wohlfahrt und staatliche Mindestpreise mit Abnahmegarantie 29
4 Zölle und Importquoten aus ökonomischer Perspektive 32
4.1 Zollwirkungen und Zollgründe. 32
4.1.1 Finanzzölle. 33
4.1.2 Instrumentalzölle 33
4.1.3 Schutzzölle. 34
4.2 Wohlfahrtseffekte durch Zölle und Importquoten 35
4.2.1 Wohlfahrt und Importquoten 35
4.2.2 Wohlfahrt und Zölle. 37
4.3 Wohlfahrtseffekte ohne Handelsbeschränkungen 38
4.3.1 Importnachfrage und Exportangebot 38
4.3.2 Wohlfahrtseffekte durch Freihandel 40
4.4 Argumente für den Freihandel. 43
4.4.1 Komparativer Kostenvorteil 43
4.4.2 Dynamische Gewinne durch Freihandel. 45
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5 Gerechte Verteilung 47
5.1 Utilitarismus. 48
5.2 Subventionen im Utilitarismus 50
5.3 John Rawls: Theorie der Gerechtigkeit 58
5.3.1 Gerechtigkeit als Fairness. 58
5.3.2 Urzustand bei John Rawls. 59
5.3.3 Das Maximinprinzip von John Rawls. 60
5.3.4 Das Differenzprinzip von John Rawls 62
5.4 Maximin-Regel und Subventionen 63
5.5 Differenzprinzip und Zölle 66
6 Wirtschaft für den Menschen 68
6.1 Vernünftige Rationalität 68
6.2 Lebensdienlichkeit 70
6.3 Pro und contra Subventionierung 71
7 Fazit 73
8 Abkürzungsverzeichnis. 79
9 Abbildungsverzeichnis 80
10 Literaturverzeichnis. 82
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1 Einleitung
Gerade vor Bundestagswahlen ist von deutschen Politikern immer wieder zu hören, dass sie - nach erfolgreicher Wahl - eine Vielzahl von Subventionen streichen wollen, die den Marktpreis verzerren, unnötig den Staatshaushalt belasten und in der Regel nur wenigen Bürgern zugute kommen, aber immer von allen leistungsfähigen Bürgern finanziert werden müssen.
Die vorliegende Magisterarbeit soll versuchen, das vielschichtige Thema der Subventions- und Zollpolitik systematisch zu bearbeiten. Es soll aufgezeigt werden, was genau Subventionen und Zölle sowie Importquoten sind, wer oder was sie bestimmt und letztendlich, wem sie in welcher Form zugute kommen. Die Darstellungen aus der Praxis kommen aus dem Agrarsektor und behandeln drei unterschiedliche landwirtschaftliche Produkte. Die Auswahl ist hierbei so getroffen, dass verschiedene Problemlagen aufgezeigt werden können. Enorme exportorientierte Baumwollsubventionen der USA belasten die afrikanischen Baumwollpflanzer und sorgen laut vieler Entwicklungsexperten für Armut und wirtschaftliche Stagnation. Die europäischen Importquoten und hohen Zollsätze für Bananen sorgen hingegen für unnötig hohe Bananenpreise, die der europäische Verbraucher zu tragen hat.
Der zweite Teil befasst sich mit Subventionen aus ökonomischer Sicht. Dazu ist ein fundierter volkswirtschaftlicher Hintergrund mit graphischen Darstellungen von wirtschaftlichen Zusammenhängen nötig. Die kurze Diskussion und Erörterung der Zusammenhänge des herrschenden marktwirtschaftlichen Systems sind meines Erachtens von grundlegender Bedeutung, um zum einen eine umfassende Darstellung der Subventions- und Zollproblematik abgeben zu können und zum anderen auf das anschließende große Kapitel "Gerechte Verteilung" angemessen vorbereiten zu können. Der Utilitarismus und die Gerechtigkeitskonzeptionen von John Rawls bilden den Schwerpunkt des primär philosophischen Abschnittes meiner Magisterarbeit und schließen direkt an einen Versuch der praktischen Anwendung von Subventionen bzw. Zöllen auf diese Prinzipien an. Hierzu dienen die von mir entwickelten Beispiele, welche die landwirtschaftlichen Produkte sowie die mit diesen verbundenen Subventionen, Zölle oder Importquoten aus dem ersten
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Abschnitt aufgreifen und im Rahmen der ethischen Prinzipien durchspielen. Die Aufgabe meiner Magisterarbeit ist es schließlich zu untersuchen, wie die Subventions- und Zollpolitik aus ethischer und ökonomischer Sicht zu behandeln ist und welche anschließenden Forderungen an den Staat, an die vorherrschende Wirtschaftsweise und letztendlich an die gesamte Gesellschaft zu stellen sind, um ein Maximum an Gerechtigkeit entwickeln zu können. Hiermit beschäftigt sich der letzte Abschnitt, der vor allem auf Werken von Peter Ulrich basiert. Dass es sich hierbei überhaupt um ethische Fragen und Problemstellungen handelt, macht Peter Ulrich deutlich: "Der Versuch, sich im Wirtschaftsdenken vernünftig zu orientieren, ist also von Grund auf ein Vorhaben wirtschaftsethischer Orientierung." (Ulrich 2005: 13). Ulrich sensibilisiert dafür, sorgfältig darüber nachzudenken, wer ich selber als Person sein will, mit wem ich mich verbunden fühle, welche Ziele ich verfolge, an welche Prinzipien ich mich halte und wie letztendlich mein Lebensentwurf aussieht. Schließlich geht es bei der gesamten Reflexion des Themenkomplexes "Subventionen", "Zölle" und deren wirtschaftlicher sowie ethischer Auswirkungen immer um Menschen mit einer kulturellen Entwicklungsgeschichte, also um Kulturwesen, die mehr darstellen, als der von der allgemeinen Ökonomie propagierte Homo oeconomicus. Daher gilt: "Wirtschaften ist ja nicht Selbstzweck, sondern Mittel zum Zweck des guten Lebens." (Ulrich 2005: 9).
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2 Subventionen und Zölle in der Praxis
Fast täglich werden Forderungen oder Beschwerden von einzelnen Staaten und Interessengruppen an die World Trade Organisation (WTO) oder andere internationale sowie nationale Regierungsorganisationen herangetragen, um einen durch Protektions- und Subventionspolitik verursachten Missstand im freien Handel zu beseitigen. Allerdings behaupten die Nutznießer dieser Wirtschaftspolitik, dass dieser Missstand für sie zu einer existenzsichernden Maßnahme gehört, die für viele Menschen unabdingbar sei, wenn deren Existenzgrundlage nicht zerstört werden soll.
Im Folgenden werden anhand einiger aktueller Debatten über direkte oder indirekte Subventionierungen von Agrarprodukten die verschiedenen Positionen einzelner Staaten sowie Interessengruppen näher dargestellt. Auf die konkreten Aufgaben und Ziele sowie die Entwicklung der WTO wird im weiteren Verlauf der Arbeit eingegangen werden.
2.1 Baumwolle
In der Financial Times Deutschland (FTD) vom 29.03.2005 ist zu lesen, dass die WTO Anfang März 2005 die Exportsubventionen der USA für Baumwolle endgültig als unzulässig verurteilt hat. Unter der Führung Brasiliens hatten mehrere Entwicklungsländer gegen die Exportkredite und Exportsubventionen der USA für Baumwolle geklagt, da diese nicht den allgemeinen WTO-Regeln entsprachen. Insgesamt ist von Seiten der WTO ein Volumen von 4,8 Mrd. US-Dollar im Jahr 2002 als unrechtmäßig beanstandet worden. Innerhalb der nächsten sechs Monate sollen die USA diese Form der Forderung reduzieren. Einen Widerspruch gegen eine Vorentscheidung hatte die USA durch den endgültigen Beschluss daher verloren. (vgl. Rademaker / Schossler 2005) Eine scharfe Kritik der Subventionspraktiken der USA findet sich bei Thomas Scheen in seinem Artikel "Getürkte Spielregeln". Laut Scheen ist Baumwolle ein landwirtschaftliches Basisprodukt, welches den Beginn einer Industrialisierung stark positiv fördern kann. Es dient zur Herstellung von Textilien sowie als Tierfutter und Geschmacksverstärker. Daher wird bereits seit 30 Jahren der Baumwollanbau in Westafrika gefordert, um damit den Aufbau
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einer industrialisierten Gesellschaft zu erleichtern. Durch die Liberalisierung der Rohstoffmärkte mittels Auflagen der Weltbank sowie des Internationalen Währungsfonds (IWF) erhalten afrikanische Baumwollproduzenten keine direkten Stützungen des Marktpreises mehr. Die Baumwollproduktion verfünffachte sich in den letzten 30 Jahren auf etwa 2,3 Millionen Tonnen und erreichte dadurch eine enorme Verbesserung der Lebensumstände der dortigen ländlichen Bevölkerung. (vgl. Scheen 2003).
Die Subventionen der Baumwollproduzenten in Amerika und Europa entsprechen umgelegt auf den Weltmarktpreis einer Förderung von etwa 160%. Allein in den USA erhalten die dortigen 25.000 Baumwollpflanzer jährlich zirka 4 Milliarden an Subventionszahlungen. Hierdurch wird eine weltweite Überproduktion verursacht, die einen enormen Marktpreisverfall zur Folge hat. Im folgenden Langfristchart lässt sich eindeutig zunächst eine knappe Marktpreisviertelung von Preisen über 110 US-Dollar pro Ballen im Jahr 1995 bis zu Preisen von etwa 30 US-Dollar pro Ballen Ende 2001 erkennen. Bis Ende 2003 stieg der Preis wieder auf über 80 US-Dollar und pendelt jetzt bei etwa 50 US-Dollar. (vgl. Scheen 2003).
Abbildung 1: Langfristchart von 1972 - 2005 für Baumwolle. Quelle: Rohstoff-Trader.
Was die Größenordung eines Ballens Baumwolle betrifft, so entspricht ein Ballen 478 Pound (lbs) und somit 216,817 kg 1 .
Zu starken wirtschaftlichen Problemen kann ein Baumwollpreisverfall, welcher durch eine Subventionierung hervorgerufen und genährt werden kann, für Länder
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mit einer hohen Exportquote für Baumwolle führen, weil Exporte dem Land Devisen bringen, die dringend für den Schuldendienst oder wichtige industrielle Produkte benötigt werden und es durch die hohe Produktabhängigkeit zu enormen Einnahmeausfällen kommen kann. Zur Veranschaulichung einer einseitigen Produktstrategie soll die folgende Grafik dienen: Es wird - aus Gründen der Einfachheit - von einem Gesamtexportvolumen in Höhe von 100,00 US-Dollar ausgegangen, die sich im ersten Fall zu 100% aus Produkt A ergibt, im zweiten Fall zu 50% und im dritten Fall zu 10%. Geändert wird nur der Preis des Produktes A, welcher von 100% bis auf 0% fällt.
100,00 USD
Gesamtexport (100 = Startwert)
80,00 USD
60,00 USD
40,00 USD
20,00 USD
0,00 USD
Abbildung 2: Veränderung der Exportquote. Eigene Darstellung.
Es wird deutlich, dass bei einer hohen Exportabhängigkeit von einem Produkt die Höhe der erzielbaren Deviseneinnahmen sehr starken Schwankungen unterliegen kann. Schon die Diversifikation auf 10 Exportprodukte mit ähnlicher Ausfuhrquote könnte sogar bei Totalverlust (Produktpreis = 0) eines einzelnen Produktes einen drastischen Einbruch der Deviseneinnahmen verhindern und durch Preissteigerungen bei anderen Produkten kompensierend wirken. Die Subventionierung von Baumwolle durch die Industrieländer trifft also besonders die von diesem Produkt stark abhängigen afrikanischen Länder, welche durch die finanzielle Übermacht der USA und der EU enorme finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.
1 Ein angelsächsisches Pfund entspricht 0,4535924 kg.
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Um einen besseren Eindruck über die Dimension der exportierenden Menge sowie der erzielten Einnahmen Afrikas im Vergleich zu den USA bzw. weltweit vermitteln zu können, dienen die nachfolgenden Grafiken. Analysiert wurde das Rohprodukt Baumwolle (= "cotton link") im Zeitraum von 1970 bis 2004. Die Daten stammen von der Website http://faostat.fao.org/ (AGRICULTURAL FAOSTAT).
FAOSTAT.
Abbildung 4: Baumwollexporte in Mt. im Vergleich. Eigene Darstellung. Datenquelle: FAOSTAT.
Aus den beiden Grafiken geht sehr klar hervor, dass die afrikanischen Staaten ihr Exportvolumen von 1970 bis 2001 nicht steigern konnten, sondern in den 70er und 80er Jahren weniger Baumwolle exportieren konnten. Die erzielten Deviseneinnahmen haben sich nur geringfügig von etwa 800 Mio. US-$ im Jahr
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1970 auf 1,1 Mrd. US-$ im Jahr 2000 entwickelt, obwohl sich die weltweiten Baumwollexporte von etwa 2,5 Mrd. US-$ im Jahr 1970 auf etwa 6,5 Mrd. US-$ im Jahr 2000 weit mehr als verdoppelt haben. Zwischen 2000 und 2004 haben sowohl die weltweiten Exporte als auch die Exporte aus den USA und Afrika stärker angezogen, allerdings ist auch hier die prozentuale Exportsteigerung der afrikanischen Staaten wesentlich geringer als die weltweite Steigerungsquote. Folgende Grafik stellt die prozentuale Exportquote von Afrika im Vergleich zu den USA in Bezug auf den weltweiten Baumwollexport dar.
Abbildung 5: Exportquote im Vergleich Afrika / USA. Eigene Darstellung. Datenquelle: FAOSTAT.
Durch die Darstellung der Exportquoten kann sehr deutlich erkannt werden, dass die afrikanische Baumwollexportquote von über 30% im Jahr 1970 zunächst auf weit unter 20% in den 90er Jahren gesunken sind und sich zurzeit bei etwa 20% befinden. Die Exportquote der USA ist hingegen von unter 20% im Jahr 1970mit zwei kurzen Einbrüchen - auf mittlerweile über 40% gestiegen. Eine deutliche Stellungnahme zu dieser Entwicklung ist bei der Welthungerhilfe zu finden: "Die Baumwollbarone in den Südstaaten der USA erhalten milliardenschwere
Subventionen. In den vergangenen drei Jahren überstiegen diese Beihilfen bei weitem den
gesamten Wert der exportierten Baumwolle. So kann amerikanische Baumwolle zu
Dumpingpreisen auf den Weltmarkt geworfen werden. Statt mit Baumwolle Geld zu
verdienen, zahlen die USA kräftig drauf und haben so mittlerweile fast 40 Prozent des
Weltmarkts erobert. Mit Marktwirtschaft hat das nichts mehr zu tun." (Welthungerhilfe).
Die Opfer dieser Wirtschaftspolitik der USA sind eindeutig die afrikanischen Baumwollanbauer, die durch die enorme Subventionierung und dem damit
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verbundenen Preisverfall der Baumwolle einen dramatischen Verlust von dringend erforderlichen Deviseneinnahmen hinnehmen müssen. Eine ebenso eindeutige Sichtweise, dass die Baumwollsubventionierung der USA enorme Schäden für Afrika verursachen, ist in der WELT zu lesen: "Den rund 33 afrikanischen Staaten, die Baumwolle anbauen, gehen nach seinen Worten allein in diesem Jahr über 400 Mio. US-Dollar verloren. [...] In Staaten wie Benin, Burkina Faso und Mali macht der Baumwollhandel rund 30 Prozent der gesamten Exporteinnahmen aus." (Die Welt: Baumwolle).
2.2 Zucker
Im Gegensatz zum Baumwollmarkt soll der Zuckermarkt im Rahmen der aktuellen Diskussion zur neuen Zuckermarktordung zunächst aus Sicht der europäischen Zuckerrübenanbauer, ihrer Verbände sowie der
zuckerverarbeitenden Industrie dargestellt werden. Die Belange der Entwicklungsländer und mögliche Konsequenzen der Umsetzung der europäischen Zuckermarktreform folgen im Anschluss. Die aktuelle Marktordung für Zucker hat die Ziele, die Selbstversorgung mit Zucker innerhalb der EU zu ermöglichen und den Zuckeranbauern ein angemessenes Einkommen zu garantieren. Diese Ambitionen heben eine eindeutig protektionistische und marktferne Orientierung hervor. Bei den konkreten Maßnahmen der Reform handelt es sich um administrative Preise, Produktionsquoten, Präferenzabkommen mit Drittstatten sowie Selbstfinanzierung. (vgl. Reform Zuckermarkt) "Damit der Preis für Zucker innerhalb der Europäischen Union nicht unter ein gewisses
Niveau sinken kann, bestehen Mindestpreise und Interventionspreise. Der Mindestpreis
markiert die untere Preisgrenze für die Abnahme von Zuckerrüben durch die
Zuckerproduzenten. Auf den Preis, den die Landwirte erhalten, wird ein Abschlag
erhoben, mit dem sie sich an den Kosten der Marktordnung beteiligen; die Einnahmen
daraus sollen den Aufwendungen für die Exportsubventionen entsprechen." (Reform
Zuckermarkt)
Konkret bedeutet diese bisherige Marktordnung, dass seit Ende der 60er Jahre die Zuckerrübenproduzenten bis zu einer bestimmten Produktionsquote (A-Quote) einen Garantiepreis für ihren Zucker erhalten, der für das Jahr 2004 bei etwa 650 Euro pro Tonne weit über 200% über dem Weltmarktpreis für Zucker lag. Diese A-Quote soll in großzügiger Rundung der europäischen Binnennachfrage entsprechen. Der Produktionsanteil der über diese Quote hinaus produziert wird,
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fällt in die B-Quote und erhält eine Ausfuhrsubvention von zurzeit etwa 250 Euro pro Tonne. Über die B-Quote hinaus produzierter Zucker wird ohne jegliche Subventionen als so genannter C-Zucker auch zu Preisen unterhalb des Weltmarktpreises exportiert. (vgl. Kosch; vgl. Reform Zuckermarkt) Der Zuckermarktpreis hat sich im letzten Jahr (2005) von etwa 9,00 US-Cent pro Pound auf mittlerweile 20 US-Cent pro Pound entwickelt (vgl. Onvista Zucker). Umgerecht ergeben sich hier Werte von etwa 190,00 bzw. 440,00 US-$ pro Tonne. 2
Der Großteil dieser Subventionierungskosten wird vom europäischen Verbraucher getragen, der in den zuckerhaltigen Produkten die von der Industrie umgelegten höheren Garantiepreise für Zucker / Zuckerrüben wieder findet und somit indirekt finanzieren muss.
Zur finanziellen Belastung der privaten Haushalte schreibt Isermeyer, dass "der Rechnungshof der EG diese Kosten für die EU im Jahr 2000 auf ca. 6,5 Mrd. € beziffert" (Isermeyer 2004: 19). Allerdings besteht hier das Problem, dass es nicht möglich ist, genau zu berechnen, wie sich der Weltmarktpreis für Zucker bei vollständiger Liberalisierung des Marktes entwickelt. Für die deutschen Verbraucher entsteht laut Isermeyer eine Mehrbelastung in Höhe von etwa 1,5 Mrd. Euro. (vgl. Isermeyer 2004: 19). Die Beihilfen zur Ausfuhr von Zucker und Isoglucose betrugen laut dem europäischen Rechnungshof im Jahr 2003 etwa eine Milliarde Euro. (vgl. Amtsblatt der EU: LW). Zur Herstellung eines prozentualen Vergleiches sei hier genannt, dass der Haushaltsansatz für 2005 für den Bereich Landwirtschaft mit etwa 50 Mrd. Euro angesetzt ist, was bei einem Gesamtvolumen von etwa 106 Mrd. Euro fast 50% entspricht. (vgl. Amtsblatt der EU: GHP).
Eine kleine Sonderstellung haben (noch) die AKP-Staaten sowie Indien inne, die seit dem Abkommen von Lomé im Jahr 1975 im Rahmen eines Kontingents einen bevorzugten Zugang zum europäischen (Zucker-)Markt erhalten haben und für ihre Zuckerexporte einen ähnlichen Garantiepreis bekommen wie die europäischen Zuckerrübenanbauer. Die europäische Kommission hat am 22. Juni 2005 weitgehende Reformvorschläge zur Neugestaltung der Zuckermarktordnung ausgearbeitet und vorgelegt, die jetzt noch von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet werden
2 1 kg entspricht 0,45359 Pound. Der Zuckerpreis pro Pound ist in US-Cent angegeben.
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müssen. Im November 2005 standen diese Reformvorschläge auf der Ratstagung der Landwirtschaftsminister zur Diskussion. Die wichtigsten Punkte hierbei sind, dass zum einen der bisher gezahlte Garantiepreis in den nächsten vier Jahren für 17,4 Millionen Tonnen Zucker um 2,8 Millionen Tonnen auf 14,6 Millionen Tonnen und zum anderen der Zuckerrübenmindestpreis ab dem Wirtschaftsjahr 2006/2007 in zwei Schritten um 39% gesenkt werden soll. Die Landwirte sollen zunächst eine Ausgleichszahlung in Höhe von 60% der Preissenkungen erhalten. (vgl. Kosch 2004; vgl. Zuckermarktreform) Die europäischen Zuckerrübenanbauer sind angesichts dieser Reformvorschläge allerdings verunsichert und sehr besorgt um ihre finanzielle Existenz. Diese Besorgnis geht aus zahlreichen Pressemitteilungen und Internetbeiträgen von unterschiedlichen Verbänden und Vereinigungen eindeutig hervor. "Auch wenn gleichzeitig vorgesehen ist, 60% der Preisverluste über Prämien auszugleichen, würde eine solch starke Senkung zu existenzbedrohlichen Einkommensverlusten in den Rübenbaubetrieben führen." (Pressemitteilung I). Ähnliche Befürchtungen für den Fall der Realisierung der Rübenpreis- bzw. Zuckerpreissenkung lauten: "Die den Anbauern gezahlte Ausgleichsbeihilfe ist völlig unzureichend; Sie deckt nicht einmal 60% ihrer effektiven Einkommensverluste, was in vielen Fällen die Existenzmittel ihrer Familien infrage stellen wird." (Pressemitteilung II) Etwa ein Drittel der 375.000 bäuerlichen Betriebe in Europa, die vom Anbau der Zuckerrübe leben, wären laut einer Studie der Universität Hohenheim gezwungen den Zuckerrübenanbau einzustellen. Fünf Prozent müssten sogar gänzlich eine Betriebsaufgabe in Erwägung ziehen. Gefordert werden daher von zahlreichen Zuckerrübenverbänden vor allem höhere Ausgleichszahlungen sowie deutlich längere Fristen für eine moderate Reformumsetzung. (vgl. Kosch 2004) Ein diametral entgegengesetzter Blick auf die neue Zuckermarktordnung kommt von der zuckerverarbeitenden Industrie, welche ein schnelles Auslaufen des Quotensystems mit damit verbundener Stärkung des freien Wettbewerbes fordert. Durch mehr Wettbewerb soll schließlich der Preis für Zucker sinken und somit zur Reduzierung ihrer Rohstoffkosten beitragen. Andernfalls werden aus dieser Benachteiligung und dem zunehmenden internationalen Kostendruck Arbeitsplätze im großen Stil abgebaut werden müssen. (vgl. Kosch 2004) Brasilien als einer der größten Zuckerproduzenten und Exporteure hat gegen die
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jetzige europäische Zuckermarktordung Klage erhoben und von der WTO Recht erhalten. Der Hauptkritikpunkt besteht darin, dass es die europäische Subventionspolitik für Zucker aus Zuckerrübenanbau den Produzenten in den EU-Staaten erlaubt ihren überflüssigen Zucker, den so genannten C-Zucker, unterhalb des Weltmarktpreises anzubieten. Schließlich kann jeder Betrieb aufgrund der bekannten A-Quoten (= Zucker für die Binnennachfrage) und B-Quoten (= Zucker für den Export) seine individuelle Leistungs- und Kostenkalkulation sehr genau berechnen. Brasilien, Australien, Thailand und andere Staaten, die wesentlich günstiger Zucker produzieren, können aus diesem Grund weniger Zucker zum "regulären" Weltmarktpreis verkaufen.
Botschafter aus den AKP-Staaten (Afrika-Karibik-Pazifik-Staaten) hingegen fordern eine Verlängerung der Fristen für die Reformumsetzung, um Zeit zu erhalten, andere Wirtschaftsbereiche aufzubauen. "Rund 17 Prozent der gesamten Deviseneinnahmen des Inselstaats [= Mauritius] stammen aus dem Zuckerexport. 30.000 der 150.000 Einwohner sind Zuckerrohrpflanzer. Für hiesige Produzenten ein Beleg dafür, dass die Zuckermarktordnung auch als Instrument der Entwicklungshilfe Bedeutung hat." (Kosch 2004). Eine konkrete Berechung der Ersparnis für den (deutschen) Endverbraucher ohne indirekte Subventionierung des europäischen Zuckerrübenanbaus ist bei Isermeyer zu finden:
"Marmelade hat einen Zuckeranteil von 50% und kostet ca. 2 € pro 350g. Die im Glas
enthaltenden 175 g Zucker kosten im Einkauf ca. 0,14 €. Bei einer Reduzierung des
Erzeugerpreises um 37% und des Einkaufspreises des Verarbeiters um ca. 30% verbilligt
sich das Glas Marmelade um 4 Cent. [...] Fraglich ist darüber hinaus, ob eine derart geringe
Preisreduzierung überhaupt an die Verbraucher weitergegeben wird." (Isermeyer 2004: 3).
Durch die Berechungen von Isermeyer wird deutlich, dass der normale europäische Verbraucher keinen direkten finanziellen Vorteil aus der vollständigen Streichung aller direkten und indirekten Subventionen im europäischen Zuckermarkt spüren wird.
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2.3 Der Bananenmarkt
Der Bananenmarkt soll etwas näher beleuchtet werden, um für die theoretischen Betrachtungen von Zöllen und Importquoten im zweiten Kapitel eine brauchbare und sehr praktische Anwendung zu bieten. Vor Einführung der Gemeinsamen Marktordung für Bananen (GMOB) am 1. Juli 1993 gab es unterschiedliche Handelsysteme für Bananen in den einzelnen Staaten der europäischen Gemeinschaft. Die Beneluxstaaten sowie Irland und Dänemark importierten ihre Bananen hauptsächlich aus Drittländern, die nicht zu den AKP-Staaten gehörten. Auf alle Einfuhren wurde generell und unbeschränkt ein konsolidierter Zoll in Höhe von 20% erhoben. Es existierte keine Beschränkung auf die Warenmenge. Großbritannien, Frankreich, Italien, Portugal sowie Griechenland importieren hingegen überwiegend Bananen aus den AKP-Staaten sowie aus Staaten der europäischen Gemeinschaft. Bananenexporte aus Lateinamerika wurden durch Importbeschränkungen stark begrenzt allerdings nicht völlig blockiert. Portugal und Griechenland zählen selber zu den Erzeugerländern von Bananen. Bei Frankreich, Großbritannien und Italien spielte die Vergangenheit bei der Bildung von Regelungen eine wichtige Rolle. In Spanien wurden ausschließlich Bananen aus eigenständigem Anbau (Kanarische Inseln) vermarktet. (vgl. Maurer: 12f.).
Deutschland konnte seit 1956 durch eine Sonderregelung jährlich ein neues Kontingent von Dollarbananen nach den Bedarfsstrukturen festlegen und zollfrei einführen, was dazu führte, dass Deutschland den höchsten Anteil der importierten Dollarbananen hatte. (vgl. Maurer: 13) Durch diese verschiedenen Handelssysteme und -beschränkungen "zahlten beispielsweise die Franzosen 1989 für ein Kilo Bananen im Schnitt DM 3,28, die Bundesbürger mußten nur DM 2,12 für dieselbe Menge aufbringen". (Maurer 13). Weiterhin wurde hierdurch die Nachfrage nach Bananen stark beeinflusst, so dass immense Verbrauchsunterschiede zwischen den Staaten mit liberalen und den Staaten mit eher beschränkenden Handelsregelungen vorhanden waren. Durch die Gemeinsame Marktordnung für Bananen am 1. Juli 1993 wurden diese sehr unterschiedlichen nationalen Marktordnungen unter ein einheitliches System zusammengefasst, welches auf Zollkontingenten, Importlizenzen und einem präferenziellen Zugang zum Markt für die AKP-
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Staaten basierte. Die zuständige Kommission der EU gab allerdings 2001 auf Druck einiger lateinamerikanischer Länder sowie den USA ihre Absicht bekannt, die GMOB ab 2006 auf ein bloßes Zollsystem umzustellen. (vgl. Hambrusch / Ortner: 76). Allerdings sollen auch im Rahmen des Zollsystems die AKP-Staaten weiterhin in den Genuss einer Zollpräferenz kommen, die jedoch von der Höhe des vereinbarten Zollsatzes abhängen wird. (vgl. KOM/2004/0823). Der Import von Bananen in die Staaten der europäischen Union erfolgt seit dem 1. Januar 2002 über Zollkontingenten und Einfuhrlizenzen, die auf der Grundlage des bisherigen Handels basieren. Zurzeit existieren 3 Zollkontingente: (vgl. KOM/2004/0823).
"Kontingent A: 2 200 000 Tonnen zum Zollsatz von 75 EUR/t (Zollsatz Null für AKP-
Bananen); Kontingent B: 453 000 Tonnen zum Zollsatz von 75 EUR/t (Zollsatz Null für
AKP-Bananen); Kontingent C: 750 000 Tonnen zum Zollsatz Null (nur für AKP-
Bananen). Die Kontingente A und B sind für Bananen jeden Ursprungs offen, das
Kontingent C ist den AKP-Ländern vorbehalten." (KOM/2004/0823).
Importe von Bananen, die über diese Kontingente hinausgehen, werden mit einem Zollsatz in Höhe von 680,00 Euro pro Tonne bzw. 300,00 Euro pro Tonne für AKP-Staaten belastet. (vgl. KOM/2004/0823; vgl. Hambrusch / Ortner 2005: 76f).
Abbildung 6: Bananenproduktion und -export. Eigene Darstellung. Datenquelle: FAOSTAT.
Um einen besseren Einblick in die Größenordungen von Bananenproduktion, Bananenexporten und der daraus resultierenden Exportquote der letzten 20 Jahren zu erhalten, dient die obige Grafik, welche auf Daten von FAOSTAT basiert. Die linke Rubrikenachse gibt die Produktions- und Exportmenge von Bananen in
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Millionen metrischen Tonnen an. Die rechte Rubrikenachse zeichnet die berechnete Exportquote in Prozent ab. In den Jahren von 1980 bis 2004 ist die Produktion von etwa knapp 40 Millionen Tonnen auf über 70 Millionen Tonnen gestiegen. Die Exportquote hat sich hingegen nur leicht von etwa 18% auf über 20% gesteigert.
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3 Subventionen aus ökonomischer Perspektive
Um das Verständnis für die Schwierigkeiten des Findens geeigneter Lösungen im Streitfall der Subventions- und auch Zollpolitik zu erhöhen, ist ein kleiner Einblick in die volkswirtschaftliche Betrachtungsweise dieses Themenkomplexes unabdingbar.
Assoziativ mit dem Begriff "Wirtschaft" ist die Produktion von knappen Gütern verbunden. Allerdings wird in der allgemeinen Volkswirtschaftslehre die Güterproduktion so weit aufgefasst, dass die "volkswirtschaftliche Güterproduktion [...] alle ökonomischen Aktivitäten von der Urerzeugung über die Be- und Verarbeitung bis hin zur Verteilung (Distribution) knapper Güter" (Bartling / Luzius 1996: 19) einschließt. Die Knappheit von Gütern existiert, weil die Möglichkeiten der Güterproduktion durch bestimmte Faktoren limitiert sind und die Bedürfnisse nach knappen Gütern außerhalb dieser Möglichkeiten liegen. In diesem Knappheitsproblem liegt daher die Notwendigkeit des Wirtschaftens mit den vorhandenen Ressourcen, um das bestmögliche Ergebnis, den besten Output, erzielen zu können.
Eine genaue Definition des Begriffs "Gut" findet sich bei Bartling / Luzius: "Unter einem Gut verstehen wir jedes Mittel, das geeignet und in der Lage ist, einen Nutzen zu stiften, d.h. ein Bedürfnis zu befriedigen." (Bartling / Luzius 1996: 3). Güter, wie beispielsweise die Luft oder das Sonnenlicht, die keiner direkten Knappheit unterliegen, werden freie Güter genannt. Ungüter sind hingegen wertlose Güter, die in der Regel mit einem Entsorgungsproblem verbunden sind, da sie den Menschen negativ beeinflussen, wie beispielsweise die Luftverschmutzung. (vgl. Von Knorring 2005: 15). Subventionen betreffen in den allermeisten Fällen knappe Güter und können dadurch den Einsatz von Produktionsfaktoren verändern und die Marktpreisbildung verzerren.
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Arbeit zitieren:
Andreas Piplies, 2006, Untersuchung der Zoll- und Subventionspolitik von Nationalstaaten im Rahmen ethischer Prinzipien, München, GRIN Verlag GmbH
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. Europäische Gruppe für Ethik der Naturwissenschaften und der Neuen Technologien, Europäische Kommission
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