Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
1. Struktureller Wandel 4
1.1 Wandel des Normalarbeitsverhältnisses. 4
1.2 Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit. 5
1.3. Ökonomische Ursachen für Arbeitslosigkeit und Lösungsvorschlage 9
2. Der Sozialstaat. 12
2.1 Definition 12
2.2. Geschichtlicher Hindergrund des deutschen Sozialstaates 13
2. 3. Prinzipien des Sozialstaates 17
2.3.1. Die Gestaltungsprinzipien 18
2.3.2. Verfahrensprinzipien. 19
2.4. Finanzierung. 20
3. Arbeitsmarktpolitik 23
3.1. Aktive und passive Arbeitsmarktpolitik. 23
3.2. Beispiele für aktive und passive Arbeitsmarktpolitik 24
3.2.1. Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe als Beispiel passiver
Arbeitsmarktpolitik 25
3.2.2. Mini und Midi - Jobs als Beispiel aktiver Arbeitsmarktpolitik 26
Fazit. 28
Literaturverweise. 30
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Einleitung
Arbeit im Sinne von Lohnarbeit dient nicht nur der Sicherung des Lebensunterhaltes, sondern auch der Identitätsfindung, der Integration in ein soziales Umfeld und der individuellen Entfaltung. Man definiert sich durch die Arbeit die man tut und den Beruf den man ausübt. Demnach ist Arbeitslosigkeit nicht nur mit finanziellen Einschnitten gleichzusetzen, sondern auch mit einem erschwerten Zugang zur Gesellschaft. Der Staat sieht sich folglich verpflichtet, seine Bürger gegen das Risiko von Arbeitslosigkeit abzusichern bzw. dieses zu minimieren. Wie aber gestaltet sich der konkrete Zusammenhang zwischen sozialstaatlichem Handeln und Arbeitsmarkt in Deutschland? Dieser Frage versuchen wir in diesen Ausführungen nachzugehen, wobei der Fokus auf Arbeitsmarktpolitik als Teilgebiet sozialstaatlichen Handelns gerichtet ist. Die Arbeit gliedert sich in drei Teile. Im ersten Abschnitt beschäftigen wir uns mit dem Wandel der Arbeitsverhältnisse seit den 1980-er Jahren und ihren Folgen für die Beschäftigten. Anhand empirischer Daten werden wir diesen Wandel nachvollziehen. Darauf aufbauend versuchen wir individuelle und ökonomische Gründe für Arbeitslosigkeit zu finden und mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen. Ein funktionierendes Zusammenspiel zwischen Bürgern, Unternehmen und Staat könnte zur Reduktion von Arbeitslosigkeit beitragen. Wobei wir uns im zweiten Teil nur auf sozialstaatliches Handeln konzentrieren werden. Wir geben darin die allgemeine geschichtliche Entwicklung, die Prinzipien und Finanzierungsarten des Sozialstaates in Deutschland wider. Im dritten Abschnitt untersuchen wir abschließend über welche aktiven und passiven Instrumente der Arbeitsmarktpolitik der Staat verfügt und wie er diese einsetzt. Am Beispiel der Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe und den Mini- und Midi-Jobs werden zwei arbeitsmarktpolitische Handlungsmöglichkeiten vorgestellt und diskutiert.
Meine Ausführungen stützen sich hauptsächlich auf folgende Literatur: Frank Pilz „Der Sozialstaat“, Hermann Ribhegge „Sozialpolitik“, Sebastian Brandl/ Eckardt Hildebrandt „Zukunft der Arbeit und soziale Nachhaltigkeit“, Thomas Eisenbach „Hartz und die Reform der Arbeitsvermittlung“ und Statistisches Bundesamt „Datenreport 2004“.
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1. Struktureller Wandel
1.1 Wandel des Normalarbeitsverhältnisses
Unter dem Begriff Modernisierung versteht man sozistrukturellen Wandel in Europa, Nordamerika und Teilen Asiens, der mit einer Umwandelung aller wesentlichen Gesellschaftsbereiche verbunden ist. Man fasst folgende Entwicklungen unter diesem Begriff zusammen: steigender Wohlstand, Expansion von
Bildungsmöglichkeiten, Höherqualifizierung der Gesellschaft, Differenzierung privater Lebensformen, Abbau sozialer und rechtlicher Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, Geburtenrückgang und zunehmende Alterung der Bevölkerung. Die soziale und wirtschaftliche Ordnung wird dabei zunehmend von technischen, rationalen und globalen Erwägungen bestimmt. Diese bringen das Schrumpfen des Mittelstandes und den Ausbau des Dienstleistungssektors mit sich. Bedingt durch den Wohlstand kommt es zu einem hohen Maß an sozialer Absicherung breiter Bevölkerungsteile. Gleichzeitig wird der einzelne Bürger jedoch auch mit steigenden sozialen Risiken und Gefahren konfrontiert. (vgl. Geißler 1998: 643). Dieser Wandel macht auch vor der Lohnarbeit nicht halt. Ab den 70-er Jahren kommt es in Deutschland zu einer Erweiterung des Arbeitsbegriffes und einem neuen Verhältnis zwischen Arbeit und Freizeit. Das Normalarbeitsverhältnis der Industriegesellschaft, d.h. die „abhängige, unbefristete, sozialversicherungspflichtige und außerhäusliche Vollbeschäftigung“(Pilz 2004: 136), verliert zunehmend an Bedeutung. Neben der Absicherung der materiellen Versorgung der Familie garantiert die Vollbeschäftigung gleichzeitig die gesellschaftliche Teilhabe und Anerkennung der Arbeitnehmer. Am Normalarbeitsverhältnis orientiert sich auch die anerkannte Familienform (Kleinfamilie mit männlichem Versorger). Außerdem basieren auf ihm die Leistungen des Sozialstaates. Wobei jedoch zu bemerken ist, dass dieses Beschäftigungsverhältnis nur für den männlichen Teil der Arbeiter und Angestellten zur Normalität zählt (vgl. Brandl/ Hildebrandt 2002: 63). Mit der erstarkenden Frauenbewegung, dem Wandel der Familie, steigender Arbeitslosigkeit sowie zunehmender Ausdifferenzierung und Flexibilisierung der Erwerbsarbeit erodiert das Normalarbeitsverhältnis ab Mitte der 70er Jahre.
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Neue Arbeitsformen wie Teilzeitarbeit, Leiharbeit, befristete und geringfügige Beschäftigungen bestimmen zusehends den Arbeitsmarkt. Die Ursachen für den Umbruch liegen in neuen Produktionsverfahren und -stukturen begründet, z.B. die Just-in-time-Produktion, computergesteuerte Planungs- und Produktionsprozesse, zunehmende Bedeutung der Datenverarbeitung und dem Einsatz von Kommunikationsmedien.
Hinzu kommt die Verschiebung des Erwerbstätigkeitsschwerpunktes weg von der Industrie hin zu den Dienstleistungen. Diese Entwicklung geht mit sich rasch verändernden Wissensbeständen und Qualifikationsanforderungen einher. Es entstehen so neue Formen der Arbeitsorganisation, die sich durch flache Hierarchien, Teamarbeit und stärkere individuelle Verantwortung des Arbeitsnehmers auszeichnen (Schäfers 2004: 191-194). Da der Staat jedoch weiterhin seine Sozialpolitik am Standard des Normalarbeitsverhältnisses orientiert, entwickeln sich die neuen Beschäftigungsformen abseits des kollektiven Standards der staatlichen Sicherheits- und Kontrollinstanzen. Des Weiteren sind Teilzeit- oder Leiharbeit durch geringe Arbeitsplatzsicherheit und eine kaum vorhandene betriebliche Interessenvertretung gekennzeichnet (Brandl/ Hildebrandt 2002: 71-73).
1.2 Erwerbstätigkeit und Arbeitslosigkeit
Der Wandel der Produktions- und Arbeitsverhältnisse ist wesentlich durch die sektorale Verschiebung der Wirtschaftsbereiche bedingt. Sowohl der Agrarsektor (primär Sektor) als auch die Industrie (sekundär Sektor) verloren zunehmend an Bedeutung. Parallel dazu vollzog sich die Ausdehnung des Dienstleistungsbereiches (tertiär Sektor). 1950 waren in der BRD noch 22,1% aller Erwerbstätigen in der Landwirtschaft und 44,7% in der Industrie beschäftigt. Wohingegen nur 33,2 % im Dienstleistungsgewerbe tätig waren. Zwanzig Jahre später hingegen arbeiteten schon 41, 5% aller Erwerbstätigen im tertiäreren Bereich, während nur noch 9,1% in der Agrarwirtschaft beschäftigt waren. Mit 49,4% bot die Industrie in den 70-er Jahren die meisten Arbeitsplätze an. Im Jahr 2002 arbeiteten im sekundären Bereich nur noch 31,9 % aller Erwerbstätigen. Der primäre Sektor hat fast gänzlich an Bedeutung verloren. Nur noch 2,5 % aller Erwerbstätigen sind darin tätig.
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Im Gegenzug dazu ist der Dienstleistungssektor, der 65,6 % aller Erwerbstätigen des gesamten Bundesgebietes beschäftigt, rapide gewachsen (Statistisches Bundesamt 2004: 103). Im Vergleich zu anderen EU-Staaten macht er jedoch immer noch einen zu schmalen Prozentsatz aus. Nur in Spanien (62,7%) und Italien (63,5%) fällt der Anteil des Dienstleistungssektors an der Gesamtwirtschaft geringer aus als in Deutschland. Luxemburg (77,9%), die Niederlande (76,1%) und das Vereinige Königreich (74,5%) haben hingegen die Wandlung zur Dienstleistungsgesellschaft schon fast komplett vollzogen (Statistisches Bundesamt 2004: 104). Die Verschiebung der Bedeutung der einzelnen Wirtschaftsbereiche hat natürlich auch Auswirkung auf die Struktur der Erwerbstätigkeit und der Arbeitslosigkeit. Es kam zu einem allgemeinen Anstieg der Erwerbspersonen, d.h. Individuen, die „eine auf Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausführen oder suchen“(Hradil 2004: 167) und damit zu einer gesteigerten Nachfrage nach Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. Bei den Erwerbspersonen unterscheidet man Erwerbstätige, als diejenigen, die eine Arbeitsstelle haben und Erwerbslose, welche auf der Suche nach Arbeit sind. In den letzten 40 Jahren lässt sich für das frühere Bundesgebiet ein kontinuierlicher Anstieg von Erwerbspersonen, Erwerbstätigen und Erwerbslosen feststellen. Registrierte man 1960 noch 26, 4 Mio. Erwerbspersonen in der BRD, waren es 20 Jahre später schon 27,7 Mio. Wobei zwischen 1960 (26,3 Mio.) und 1980 (26,9 Mio.) die Zahl der Erwerbstätigen nur gering anstieg. Dafür kam es zu einer raschen Ausdehnung der Arbeitslosigkeit. Während 1960 nur 0,2 Mio. Personen erwerbslos waren, verzeichnete man 1980 0,9 Mio. Erwerbslose. Im Jahr 2000 zählte man 32,2 Mio. Erwerbspersonen, davon waren 30 Mio. erwerbstätig und 2,2 erwerbslos (Statistisches Bundesamt 2004: 97).
Neben der Verschiebung der Produktionssektoren, die einerseits Arbeitsplätze in der Dienstleistung schuf und andererseits Stellen in der Industrie abbauten, sind noch andere Gründe für die Zuwächse bei den Erwerbspersonen, Erwerbstätigen undlosen zu benennen. So kam es im Zuge der Emanzipation zu einer kontinuierlichen Zunahme der weiblichen Erwerbstätigen. Während 1964 nur 9,76 Mio. Frauen arbeiteten, betrug die Anzahl der weiblichen Beschäftigten 1984 schon 10,17 Mio. Im Jahr 2004 waren 15,97 Mio. Frauen erwerbstätig. Dabei ist jedoch zu bemerken dass, 1984 nur 11, 26 Mio. weibliche Erwerbspersonen registriert waren, während deren Anzahl zwanzig Jahre später 18,07 Mio. betrug (vgl. Statistisches Bundesamt 2005 „Erwerbspersonen und Erwerbstätige nach Geschlecht“ Internetdokument).
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Es wird dabei deutlich, dass Frauen tendenzielle massiver von Arbeitslosigkeit betroffen zu sein scheinen als Männer. Diese Annahme trifft jedoch nur auf die 90-er Jahre zu. 1991 betrug die Arbeitslosenquote, d.h. der Anteil der Arbeitslosen an den Erwerbspersonen (vgl. Hradil 2004: 168) in Gesamtdeutschland 7,3 %. Frauen stellten mit 8,5% einen höheren Anteil an Arbeitslosen als Männer. Von denen waren nur 6,5% arbeitslos gemeldet. Auch im Jahr 1996 waren deutlich mehr Frauen (12,1%) als Männer (11,0%) von Arbeitslosigkeit betroffen, diese lag allgemein bei 11,5%. Seit 2001/2002 zeigt sich allerdings eine Wende der geschlechtsspezifischen Arbeitslosigkeit. Erstmals lag die Frauenarbeitslosigkeit 2002 mit 10,3 % unter der allgemeinen Arbeitslosenquote (10,8%) und deutlich unter der Arbeitslosenquote der Männer (11,3 %) (vgl. Statistisches Bundesamt 2004: 109). Die Gründe für die etwas schwächere Arbeitslosenquote der Frauen, sind einerseits in der steigenden Bedeutung des Dienstleistungssektors, in dem Frauen traditionellerweise vermehrt tätig sind und andererseits in der zunehmenden Höherqualifizierung der Frauen zu sehen. So waren 2002 46,9% der Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen Frauen. Ihr Anteil an den Absolventen lag damit um 8% höher als 1993 (vgl. Statistisches Bundesamt 2004: 83).
Eine Ausbildung, möglichst eine akademische, kann demnach weiterhin als Versicherung gegen Arbeitslosigkeit angesehen werden. So waren deutlich weniger Fachhochschulabsolventen (1,9%) und Universitätsabsolventen (3,8%) im September 2002 auf Arbeitssuche, als Personen mit abgeschlossener, betrieblicher Ausbildung (54,1%). Auch Arbeitssuchende ohne abgeschlossene Ausbildung hatten es schwerer eine Anstellung zu finden. 35,4% dieser Gruppe waren arbeitslos gemeldet (vgl. Statistisches Bundesamt 2004: 118).
Ein weiterer Aspekt, der vor allem gering qualifizierte Arbeitssuchende betrifft, ist die Dauer- oder Langzeitarbeitslosigkeit. Die Kopplung von geringer Qualifikation und länger andauernder Arbeitslosigkeit erschwert dieser Gruppe massiv den Wiedereintritt in den Arbeitsmarkt. Man spricht von Langzeitarbeitslosen, wenn die Personen länger als ein Jahr arbeitslos sind. Im September 2002 waren 38,1% der Arbeitslosen in Ostdeutschland und 30,1% in Westdeutschland von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen (vgl. Statistisches Bundesamt 2004: 119). Es ist also ein deutliches Ost-West-Gefälle im Bezug auf Arbeitslosigkeit zu beobachten. Dieses trifft nicht nur auf Langzeitarbeitslosigkeit sondern auch auf die allgemeine Arbeitslosigkeit zu. So lag die durchschnittliche Arbeitslosenquote 2002
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im Westen mit 8,5% um mehr als die Hälfte unter jener im Osten (19,2%). Die Statistik belegt nicht nur einen Unterschied zwischen Ost und dem West, sondern auch zwischen Nord- und Süddeutschland. Die Länder mit der durchschnittlich geringsten Arbeitslosenquote waren 2002 Bayern (6,9%), Baden-Württemberg (6,1%) und Hessen (7,8%). Bremen (13,7%), Hamburg (10,2%) und Niedersachen (10,2 %) lagen hingegen deutlich über dem westdeutschen Durchschnitt (vgl. Statistisches Bundesamt 2004: 114).
Neben dem Geschlecht, dem Grad der Ausbildung und dem Wohnort, stellen Alter und Nationalität weitere Risiken dar von Arbeitslosigkeit betroffen zu werden. Im September 2002 war der Anteil der Arbeitslosen mit ausländischer Nationalität in Westdeutschland mit 17,2% fast vier Mal so hoch wie in Ostdeutschland (4,8%) (vgl. Statistisches Bundesamt 2004: 119). Der Grund dafür ist der allgemein geringere Ausländeranteil in den neuen Bundesländern im Vergleich zum Westen. Allein Berlin macht dabei eine Ausnahme (vgl. Statistisches Bundesamt 2004: 50). Im gleichen Zeitraum 2002 waren 15,4% der Arbeitslosen im Westen und 12,5% im Osten im Altern von 55 Jahren oder älter (vgl. Statistisches Bundesamt 2004: 119). Die Arbeitslosen der Altersgruppe der 60 bis 64jährigen stellen jedoch nur noch 2,3% in Ost- und 3,7 % in Westdeutschland dar. Diese Entwicklung lässt sich dadurch erklären, dass Arbeitslose ab dem 58. Lebensjahrs Lohnersatzleistungen beziehen können, ohne dass sie der Vermittlung zur Verfügung stehen müssen. Sie gelten so nicht mehr als Arbeitssuchende und fallen aus der Statistik heraus. Auch die unter 25jährigen sind tendenziell vermehrt von Arbeitslosigkeit betroffen. Im September 2002 waren 9,9 % der 20-24jährigen im Westen und 10,5 % im Osten arbeitslos gemeldet (vgl. Statistisches Bundesamt 2004: 116-17). Es handelt sich dabei wahrscheinlich vorwiegend um junge Erwachsene mit oder ohne Berufausbildung, da Studenten in diesem Zeitraum meist noch studieren.
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Christin Warner, 2006, Strukturwandel, Arbeitsmarkt und Sozialstaat in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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