6.3.1 Kostenpflichtiges Syndication-Programm 6.3.2 Syndication-Programm gegen Sendezeit 6.3.3 Bewertung Syndication-Programm
7.4.1 Regionale Vermarktung
7.4.2 Nationale Vermarktung 7.4.3 Zusammenfassung
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1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit
Die Entwicklung des privaten, d.h. in diesem Zusammenhang werbefinanzierten, lokalen und regionalen Fernsehens in Deutschland ist seit den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts 1 vor allem durch einen geringen wirtschaftlichen Erfolg geprägt. Da sich die privaten Fernsehveranstalter über den Werbemarkt finanzieren, läßt 2 sich das ökonomische Hauptproblem der Veranstalter eindeutig benennen. Aufgrund geringerer technischer Reichweite, anders als bei bundesweiten Fernsehprogrammen, ist das Erlöspotenzial der Werbefinanzierung eingeschränkt. Da aber nur mit aufwendigen Programminhalten Zuschauer gewonnen werden können, sind die Veranstalter beim Erwerb von Programmrechten mit - in Relation zur Größe des regionalen oder subregionalen Marktvolumens - hohen Kosten konfrontiert. 3 Zusätzlich stehen Fernsehveranstalter mit lokalen Tageszeitungen und Anzeigenblättern sowie lokalen Radioprogrammen in einem intensiven Wettbewerb um das insgesamt lokal gebundene Werbeaufkommen. Um unter diesen Bedingungen eine wirtschaftliche Tragfähigkeit von Ballungsraumfernsehen zu erreichen, müssen bestimmte Maßnahmen seitens der Programmanbieter getroffen werden. Eine solche Maßnahme kann z.B. der Einsatz verschiedener Formen von Kooperationen sein. Daher ging der Trend beim Ballungsraumfernsehen zweifellos dahin, durch mehr Kooperationen und durch Herausbildung von Netzwerken zwischen den Sendern für die Werbeindustrie attraktiver zu werden. Kooperiert wurde in den Bereichen der Programmstrukturen und -inhalte (Homogenisierung, Zukauf von Fremdprogrammen), um dadurch eine Vereinfachung der gemeinsamen nationalen Werbezeitenvermarktung zu erreichen.
Diese Kooperationen und Netzwerkbildungen wurden realisiert. Es gilt in dieser Arbeit zu prüfen, ob die mit den Maßnahmen angestrebten Ziele, zumindest teilweise, erreicht werden konnten.
1 Ausnahme: tv.münchen verbreitet sein Programm seit 1985, allerdings bis 1993 nur über Kabel, ehe dann eine terrestrische Aufschaltung erfolgte. Vgl. Kap. 5.1.
2 Im weiteren Verlauf dieser Arbeit werden die Regeln der alten Rechtschreibung angewendet.
3 Vgl. Klaus Schrape/ Sabine Gafke: Wirtschaftlichkeitschancen für Ballungsraumfernsehen in der Region Rhein-Main. Ein Gutachten der Prognos AG. Im Auftrag der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk (LPR). Schriftenreihe der LPR Hessen (Hrsg.). Band 1. München 1996, S. 56.
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Es wird außerdem analysiert, ob die Programmangebote unter qualitativen Aspekten einen Beitrag zur publizistischen Vielfalt zu leisten im Stande sind und den Rezipienten in dem jeweiligen lokalen Umfeld Partizipationschancen beim Meinungs- und Willensbildungsprozeß ermöglichen. Die Arbeit geht ebenfalls auf die ordnungsrechtlichen Regelungsprobleme aus Sicht der Landesmedienanstalten ein und deckt anhand beispielhafter Verstöße Regelungsbedarfe auf. Eine vergleichende Analyse des deutschen Ballungsraumfernsehens mit Angeboten aus anderen Ländern bzw. der Vergleich mit privatwirtschaftlichen Lokalradiosendern und lokalen Printmedien ist in dieser Arbeit aufgrund der Komplexität des Themas nicht möglich.
Beendet wurde die Sichtung der Literatur Mitte Mai 2002. Zur Zeit sind daher auch nicht alle eventuellen Auswirkungen des Insolvenzverfahrens der Kirch-Gruppe (11.04.2002) bekannt. Sicher ist bisher nur, daß die zu der Kirch-Holding gehörenden Ballungsraumsender (tv.münchen, Hamburg 1 und TV.Berlin) an potentielle Investoren verkauft bzw. ganz eingestellt werden sollen. 4
1.2 Aufbau der Arbeit
Die Untersuchung beginnt in Kapitel 2 mit der Darstellung der normativen Funktionen der Medien, speziell im Hinblick auf die lokalen/regionalen Medienleistungen. Im Anschluß daran steht in Kapitel 3 die rechtliche Entwicklung und Legitimation von privatwirtschaftlichem Rundfunk in Deutschland im Mittelpunkt der Betrachtung. Dabei werden die wichtigsten Ergebnisse der Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) erläutert und die ersten privatwirtschaftlichen Kabelpilotprojekte vorgestellt, aus denen privatwirtschaftliches Fernsehen und somit auch Ballungsraum-TV hervorgegangen ist. Im weiteren Verlauf wird der Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) vorgestellt, der den gesetzlichen Rahmen für den deutschen Rundfunk bildet. Weiterhin werden der Aufbau und die Aufgaben der Landesmedienanstalten erläutert, die für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den jeweiligen Bundesländern zuständig sind. In Kapitel 4 werden die grundlegenden Deter-
4 Vgl. N.N.: Stellen-Kahlschlag bei Premiere. In: Harburger Anzeigen und Nachrichten vom 15.03.2002, S. 12. Vgl. auch N.N.: Die Banken entscheiden über Kirch und Holzmann. In: Potsdamer Neuste Nachrichten vom 18.03.2002, S. 9.
Vgl. auch N.N.: Lokalsender vor dem Aus. In: Bayernkurier vom 21.03.2002, S. 11. Vgl. auch N.N.: Leo und seine Töchter. In: Süddeutsche Zeitung vom 04.04.2002, S. 34.
Vgl. außerdem Klaus Ott: Die nächste Pleite. Insolvenz bei Kirchs TV.Berlin - und SAT.1 macht sich frei. In: Süddeutsche Zeitung Nr. 96 vom 25.04.2002, S. 21.
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minanten für das Ballungsraumfernsehen in Deutschland erläutert. Dabei wird der Begriff „Ballungsraum“ definitorisch eingegrenzt und die einzelnen Parameter zur Bestimmung des Verbreitungsgebietes eines Ballungsraum-Programmangebots analysiert. In Kapitel 5 werden die Ballungsraum-Programmangebote und die für diese Arbeit relevanten Inhalte der Landesmediengesetze der einzelnen Bundesländer dargestellt. In Kapitel 6 werden theoretische Programmstrukturen und -konzepte vorgestellt, ihre Vor- und Nachteile aufgezeigt und die tatsächlich realisierten Konzepte der Programmanbieter vorgestellt. Kapitel 7 befaßt sich mit den Finanzierungsmöglichkeiten und den Wirtschaftlichkeitschancen der Ballungsraumsender. Dabei werden anfallende Kosten und mögliche Erlösformen vorgestellt und mit der tatsächlichen Finanzsituation der Sender verglichen. Um die Gründe für die wirtschaftliche Situation zu erläutern, steht dabei die regionale und die nationale Vermarktung der Ballungsraumsender im Mittelpunkt der Betrachtung. In Kapitel 8 wird anhand der normativen Ansprüche an die (lokalen/regionalen) Medien analysiert, inwieweit die Bürger tatsächlich an den Ballungsraum-Programmgeboten partizipieren können. Die ordnungsrechtlichen Regelungsprobleme aus Sicht der einzelnen Landesmedienanstalten werden in Kapitel 9 thematisiert. Der Regelungsbedarf ergibt sich dabei aus dem Lizenzierungsverfahren und Verstößen seitens der Programmanbieter gegen Werbezeitenregelungen und Programmgrundsätze. Im Anschluß daran werden konkrete Maßnahmen der Medienbehörden vorgestellt. Die Arbeit schließt mit Kapitel 10, in dem die wesentlichen Erkenntnisse zusammengefaßt dargestellt werden und ein Ausblick für mögliche Untersuchungsfelder gegeben wird.
1.3 Methodische Vorgehensweise
In ihrem Vorgehen kombiniert die Arbeit verschiedene Methoden der Informationsgewinnung. Grund dafür ist die variierende Intensität, mit der das Ballungsraumfernsehen bisher wissenschaftlich aufgearbeitet wurde.
Von den Fernsehprogrammanbietern der Kirch-Gruppe (tv.münchen, Hamburg 1 und TV.Berlin) wurde unveröffentlichtes, jedoch von der Geschäftsführung für diese Arbeit freigegebenes Zahlen- und Datenmaterial zur Analyse der Finanzsituation verwendet. Die anderen Programmanbieter gaben über den tatsächlichen Zustand ihrer (wirtschaftlichen) Lage nur wenige Auskünfte. Dafür spricht u.a. der geringe Rück- lauf der nach qualitativer Forschungsmethode erstellten schriftlichen Befragungen
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(Primäranalyse) 5 . Es wurden in dieser Arbeit betriebswirtschaftliche Studien und Untersuchungen verwendet, die sich mit der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, der Etablierung und den Auswirkungen von Ballungsraumfernsehen in verschiedenen Regionen beschäftigen. Da Ballungsraumfernsehen ein relativ junges privatwirtschaftliches Programmangebot in der deutschen Fernsehlandschaft darstellt, wurden in dieser Arbeit auch Zeitungsartikel und Internetdokumente in großem Umfang verwendet. Die fundamentalen Fakten zum Thema Ballungsraum-TV wurden durch eine intensive Auswertung der vorliegenden Literatur gewonnen (Sekundäranalyse). 6
Eine weitgehend andere Literaturlage ergab sich bezüglich des tatsächlichen Partizipationspotentials von Ballungsraum-TV für den Bürger. Es existiert zwar umfangreiche Literatur zu den normativen Medienfunktionen, speziell auch im lokalen/regionalen Bereich, allerdings gibt es bisher keine empirischen Untersuchungen zum Beitrag von Ballungsraum-TV zur publizistischen Vielfalt und dem daraus resultierenden (möglichen) Partizipationspotential für die Rezipienten. Aus diesem Grund wurden aus den gesetzlichen Bestimmungen zur Vermeidung von Konzentrationstendenzen (Rundfunkstaatsvertrag und Landesmediengesetze), den Programminhalten (speziell der Zukauf von Fremdprogrammen) und dem tatsächlichen Partizipationspotential des Fernsehens im allgemeinen, Rückschlüsse gezogen, die über die Partizipationspotentiale des Bürgers beim Ballungsraumfernsehen Auskunft geben.
2 Normative Funktionen der Medien
Der Untersuchungsgegenstand dieser Arbeit ist das „Ballungsraumfernsehen in Deutschland“. Zunächst werden im folgenden Kapitel die grundlegenden normativen Ansprüche an die Medien im allgemeinen thematisiert. Außerdem werden im weite- 5 Eine Primäranalyse wird nach Ansicht von Patzelt dann durchgeführt, wenn es nicht ausreicht, die verfügbaren Wissensbestände sekundäranalytisch auszuwerten und zusätzliche Informationen z.B. durch Befragungen eingeholt werden müssen. Vgl. Werner J. Patzelt: Einführung in die Politikwissenschaft: Grundriß des Faches und studiumbegleitende Orientierung. 4. Auflage. Passau 2001, S. 190.
Von neun verschickten schriftlichen Befragungen (á 16 Fragen) wurden von nur drei Ballungsraumsendern ausgefüllte Fragebögen zurückgeschickt. Diese wurden vollständig transkribiert und in den Anhang eingefügt. Vgl. im Anhang: Abb. 51-53, S. LXXVIII-LXXXVIII.
6 Als Sekundäranalyse bezeichnen von Alemann und Forndran die, dem eigenen Forschungszweck dienende Auswertung von Material, das ursprünglich für einen anderen Forschungszweck erhoben wurde.
Vgl. Ulrich von Alemann, Erhard Frondran: Methodik der Politikwissenschaft: Eine Einführung in die Arbeitstechnik und Forschungspraxis. 5. Auflage. Stuttgart, u.a. 1995, S. 174.
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ren Verlauf auch speziell die lokalen/regionalen Medienleistungen im Hinblick auf das Ballungsraum-TV dargelegt und analysiert.
2.1 Allgemeine Medienfunktionen
Die Frage nach der Leistung der Medien für gesellschaftliche Prozesse faßt Meister wie folgt zusammen:
„Soziale Orientierung, Sozialisation, Integration, Herstellung einer spezifischen publizistischen Öffentlichkeit, Kontrolle der herrschaftsausübenden und vermittelnden Organisationen, Institutionen in der gesellschaftlichen und staatlichen Sphäre […] und schließlich politische Bildung.“ 7
Eine auch heute noch gültige Ergänzung liefert Ronneberger zu diesem Thema: Für ihn sind die Funktionen Entspannung und Unterhaltung ebenso relevant. Ronneberger faßt diese mit dem Begriff „Rekreation“ 8 zusammen. Die Erhöhung der Reichweite von Fernsehen, Hörfunk und Printmedien in bezug auf ihren Rezipientenkreis macht die Einführung des Begriffs der Massenkommunikation notwendig. Als Klassiker unter den Definitionen für „Massenkommunikation“ oder „Massenmedien“ gilt die von Maletzke:
„Unter Massenkommunikation verstehen wir jene Form der Kommunikation, bei der Aussagen öffentlich (also ohne begrenzte und personell definierte Empfängerschaft), durch technische Verbreitungsmittel (Medien), indirekt (also bei räumlicher oder zeitlicher oder raumzeitlicher Distanz der Kommunikationspartner) und einseitig (also ohne Rollenwechsel zwischen Aussagendem und Aufnehmendem) an ein disperses Publikum [...] gegeben werden." 9 Zu den Massenmedien zählen heute außer den Tageszeitungen natürlich auch Hörfunk und Fernsehen. 10
Die Berichterstattung in Rundfunk und Zeitung hat großen Einfluß auf die Wahrnehmung von politischen Problemen. 11 Da der einzelne in nur sehr begrenztem Umfang direkt am politischen Geschehen teilnehmen kann, stellen die Massenmedien die Verbindung zwischen dem politischen System und den Mitgliedern der Gesellschaft
7 Ulla Meister: Integration eines Kommunikationsraumes. Chancen und Grenzen einer Regionalzeitung für die Gestaltung eines gemeinsamen Bewußtseins. Nürnberg 1984, S. 144.
8 Franz Ronneberger: Sozialisation durch Massenkommunikation. Stuttgart 1971, S. 51. Vgl. auch: Knut Hickethier: Das „Medium“, die „Medien“ und die Medienwissenschaft. Berlin 1988, S. 52.
9 Gerhard Maletzke: Psychologie der Massenkommunikation. Hamburg 1963, S. 32.
10 Vgl. Das Neue Duden Lexikon: Massenmedien. In: Band 6. 2. aktualisierte Neuauflage. Mannheim, u.a. 1989, S. 2441.
11 Vgl. Winfried Schulz: Politische Kommunikation. Theoretische Ansätze und Ergebnisse empirischer Forschung. Frankfurt am Main 1997, S. 150ff.
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her. Auf diese Vermittlungsleistung sind beide Seiten angewiesen. 12 Eine besondere Bedeutung wird dabei dem Medium Fernsehen zuteil. Mit seiner hohen Reichweite, dem Image als bevorzugtes Medium für politische Informationen und dem höchsten Glaubwürdigkeitsfaktor unter den Massenmedien 13 , ist es für die politischen Akteure eindeutig das Leitmedium für ihre Botschaften. 14
Nach Ansicht von Trebbe lassen sich die oben beschriebenen Medienfunktionen für die Massenkommunikation aus zwei Sichtweisen heraus betrachten: „(1) Aus der gesamtgesellschaftlichen Perspektive die Forumsfunktion der Massenmedien für den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß und (2) aus der Perspektive von Individuum und Gesellschaft die Funktion der sozialen Orientierung und Integration.“ 15
2.1.1 Forum für den politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß
Die Herleitung der Forumsfunktion läßt sich - verkürzt - in drei Schritten darlegen: „Ausgehend (1) von einem pluralistisch-partizipatorischen Demokratieverständnis, das (2) die Beteiligung des einzelnen Staatsbürgers am politischen Diskurs einfordert, werden unterschiedliche Konzepte von Öffentlichkeit entwickelt, deren Gegenstand (3) der Zusammenhang von politischem System, Massenmedien und Bürgerbeteiligung im Prozeß der politischen Meinungs- und Willensbildung ist.“ 16
Unter Öffentlichkeit werden grundsätzlich „eine Vielzahl von Kommunikationsforen verstanden, deren Zugang prinzipiell offen und nicht an Mitgliedschaftsbedingungen geknüpft ist, und in denen sich Individuen und kollektive Akteure zu Themen äußern können“. 17
Öffentlichkeit meint zunächst nichts anderes als das Fehlen von Blockierungen und Barrieren in der Sphäre der gesellschaftlichen Kommunikation. Öffentlichkeit ist das Prinzip der Schrankenlosigkeit von Kommunikation. 18 Da in der modernen Gesell-
12 Vgl. Winfried Schulz: Politische Kommunikation. Theoretische Ansätze und Ergebnisse empirischer Forschung. Frankfurt am Main 1997, S. 47.
13 Vgl. Marie-Luise Kiefer: Massenkommunikation 1995. In: Media-Perspektiven (5). 1996, S. 235.
14 Vgl. Otfried Jarren: Politik und politische Kommunikation in der modernen Gesellschaft. Aus Politik und Zeitgeschichte. Band 39. 1994, S. 4.
15 Joachim Trebbe: Der Beitrag privater Lokalradio- und Lokalfernsehprogramme zur publizistischen Vielfalt. BLM-Schriftenreihe (Hrsg.). Band 39. München 1996, S. 13.
16 Helga Montag: Privater oder öffentlich-rechtlicher Rundfunk? Initiative für einen privaten Rundfunk in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin 1978, S. 12.
17 Patrick Donges/Otfried Jarren: Öffentlichkeit und öffentliche Meinung. In: Heinz Bonfadelli/Walter Hättenschwiler (Hrsg.): Einführung in die Publizistikwissenschaft. Diskussionspunkt 27, Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich. 1998, S. 97.
18 Vgl. Horst Pöttker: Öffentlichkeit als gesellschaftlicher Auftrag. In: Rüdiger Funiok/Udo F. Schmälzle/Christoph H. Werth (Hrsg.): Medienethik - Die Frage der Verantwortung. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 1999, S. 219.
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schaft aber Geschlossenheit der gegebene Zustand ist, entsteht Öffentlichkeit nicht allein durch Aufheben von Blockierungen und Einreißen von Barrieren, sondern sie bedarf der konstruktiven Aktivität. 19 „Öffentlichkeit muß hergestellt werden.“ 20 Die Massenmedien spielen bei der Herstellung von Öffentlichkeit eine große Rolle. Die flächenmäßig hohe Verbreitungsmöglichkeit von Zeitungen, Hörfunk und Fernsehen verhindert einen Ausschluß großer Bevölkerungsgruppen. Eine Entscheidung oder Aussage politisch Verantwortlicher ist erst dann als öffentlich zu bezeichnen, wenn sie über Massenmedien kommuniziert wurde. 21 Des weiteren erfüllt Öffentlichkeit eine Partizipationsfunktion, indem sie überhaupt erst die Voraussetzung schafft, an einem Entscheidungsprozeß teilzunehmen. 22
Aus diesem Verständnis von Öffentlichkeit leitet Trebbe zwei Bedeutungen des Begriffs „Partizipation“ ab:
„(1) Die direkte Beteiligung des einzelnen an politischen Entscheidungen, z.B. durch Wahlentscheidungen, aber auch Organisierung in Interessengruppen wird durch die Informations- und Thematisierungsleistung der Massenmedien ermöglicht; (2) Die Partizipation am Massenkommunikationsprozeß und damit am politischen Diskurs erlaubt die Meinungsäußerung des Individuums in den Medien selbst.“ 23
Eine weitere Definition von Partizipation stammt von Wilpert: „Partizipation bezeichnet die Gesamtheit der Formen und Intensitäten, mit denen Individuen, Gruppen, Kollektive durch selbstbestimmte Wahl möglicher Handlungen ihre Interessen sichern.“ 24
19 Vgl. Horst Pöttker: Öffentlichkeit als gesellschaftlicher Auftrag. In: Rüdiger Funiok/Udo F. Schmälzle/Christoph H. Werth (Hrsg.): Medienethik - Die Frage der Verantwortung. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 1999, S. 219.
20 Horst Pöttker: a.a.O., S. 219.
21 Ariane Bischoff/Heidi Sinning/Klaus Selle: Informieren, Beteiligen, Kooperieren: Kommunikation in Planungsprozessen eine Übersicht zu Formen, Verfahren, Methoden und Techniken. Dortmund 1996, S. 36.
22 Vgl. Peter Schwiderowsky: Entscheidungsprozesse und Öffentlichkeit auf kommunaler Ebene. Erweiterte Bürgerbeteiligung durch die Nutzung neuer lokaler Massenmedien? München 1989, S. 30.
23 Joachim Trebbe: Der Beitrag privater Lokalradio- und Lokalfernsehprogramme zur publizistischen Vielfalt. BLM-Schriftenreihe (Hrsg.). Band 39. München 1996, S. 14.
24 Bernhard Wilpert: Mitbestimmung. In: Siegfried Greif/Heinz Holling/Nigel Nicholson (Hrsg.). Arbeits- und Organisationspsychologie: Internationales Handbuch in Schlüsselbegriffen. Weinheim 1995, S. 324.
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Da die Definitionen von Partizipation oder Beteiligung in der Literatur deutlich von-einander abweichen, und zwar je nach demokratietheoretischer Position, Untersu-chungsgegenstand und -perspektive, soll der allgemein anerkannte Definitionsansatz von Jarren im folgenden Verwendung finden. Für ihn bedeutet Partizipation ein „zweckgerichtetes kommunikatives Handeln, mit dessen Hilfe Einfluß auf politische Meinungs- und Willensbildungsprozesse genommen werden soll“. 25
Um die Informations- und Thematisierungsleistung der Medien nicht durch Partikularinteressen herrschender Gruppen, getarnt als Allgemeininteresse, zu verwischen, fügt Geißler den Anspruch der „pluralistischen Kompensation“ 26 hinzu und meint damit „die Vertretung von Interessen, die in der bestehenden pluralistischen Machtstruktur benachteiligt sind“. 27 In diesem Sinne kann auch von der politischen Kontrollfunktion der Massenmedien gesprochen werden. Für Geißler ist Neutralität unabdingbare Voraussetzung für die Wahrnehmung dieser Kontrollfunktion. 28 Die Medien sind in diesem Kontext nicht in erster Linie selbst Kontrollinstanz, sondern stellen den am politischen Prozeß Beteiligten den öffentlichen Raum für die Ausübung dieser Kontrolle zur Verfügung. 29
Allerdings gibt es abweichende Positionen über die Einschätzung der Rolle der Medien gegenüber der Politik. Sie reichen dabei je nach Bedeutungseinschätzung („schwache“ bzw. „starke“ Medien) von der Vorstellung, Medien sollten neutrale Vermittler zwischen der Bevölkerung auf der einen und den politischen Akteuren bzw. Institutionen auf der anderen Seite sein, bis zu der Auffassung, die vornehmliche Aufgabe der Medien sei Kontrolle und Kritik, bis hin zu dem Plädoyer, ihnen komme eine anwaltliche oder gar kompensatorische Funktion im Dienste des Publikums zu. 30
25 Otfried Jarren: Kommunale Kommunikation. Eine theoretische und empirische Untersuchung kommunaler Kommunikationsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung lokaler und sublokaler Medien. München 1984, S. 37.
26 Reiner Geißler: Partizipatorisch-publizistische Demokratie und Medieninhalte. In: Publizistik 24. 1979, S. 176.
27 Reiner Geißler: a.a.O., S. 176.
28 Vgl. Reiner Geißler: a.a.O., S. 177.
29 Vgl. Franz Ronneberger: Die politische Funktion der Massenkommunikationsmittel. In: Publizistik 9. 1964, S. 297.
30 Vgl. Ulrich Sarcinelli: Mediale Politikdarstellung und politisches Handeln. In: Otfried Jarren (Hrsg.): Politische Kommuni- kation in Hörfunk und Fernsehen. Elektronische Medien in der Bundesrepublik Deutschland. Hamburg 1994, S. 36f.
Sowohl das Partizipationsbedürfnis als auch das damit einhergehende Informationsbedürfnis der Bürger ist eine Folge ihrer individuellen Umweltabhängigkeit. 31 Durch Massenmedien werden für sie komplexe Umweltinformationen reduziert, strukturiert und transparent gemacht. 32 Allerdings darf die Umsetzung der erstgenannten Funktion der Medien nicht bedeuten, daß eine „Reduktion von Umweltkomplexität durch Publizistik überwiegend durch Selektion des leicht Erhältlichen und viel weniger durch Verarbeitung des selber Recherchierten erfolgt, denn dann sind die Organisatoren von Anlässen in Wahrheit die eigentlichen Kommunikatoren“. 33 Diese Medienfunktionen insgesamt betreffen einerseits abstrakte gesellschaftliche Vorgänge und Tatsachen - nicht zuletzt auf der Ebene des politischen Systems. Andererseits kann dieses Informationsbedürfnis aber auch eine ganz lebenspraktische Relevanz für den Rezipienten bedeuten. In diesem Zusammenhang üben die Medien eine Beratungsfunktion für die Gestaltung des individuellen Alltags, z.B. durch In-formationen über Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung, aus. 34 Im Gegensatz dazu kann soziale Orientierung aus der gesellschaftlichen Perspektive als die Übertragung gesellschaftlicher Normen und Werte auf die Mitglieder der Gesellschaft verstanden werden. 35
In diesem Kontext kann von Sozialisation und Integration gesprochen werden. Allgemein bedeutet dies eine Vermittlung von Grundstrukturen gesellschaftlichen Zusammenlebens (Normen, Werte), die zu einem Hineinwachsen der Bürger in die Gesellschaft notwendig sind. Konkret geht es, z.B. um örtliche Gepflogenheiten (Sitten, Gebräuche). So könnte die Funktion der Medien als eine Instanz bezeichnet werden, die sowohl Informationen bereitstellt als auch näher thematisiert und so zu sozialer Orientierung der Bürger einen Beitrag leistet. 36
31 Vgl. Elisabeth Noelle-Neumann: Die Schweigespirale. In: Elisabeth Noelle-Neumann: Öffentlichkeit als Bedrohung. Beiträge zur empirischen Kommunikationsforschung. Düsseldorf 1979, S. 170.
32 Vgl. Joachim Trebbe: Der Beitrag privater Lokalradio- und Lokalfernsehprogramme zur publizistischen Vielfalt. BLM-Schriftenreihe (Hrsg.). Band 39. München 1996, S. 15.
33 Kaspar Luchsinger/Werner Meier/Ulrich Saxer: Strukturen der Lokalberichterstattung. Eine Fallstudie am Pressesystem des Kantons Aargau. Zürich 1981, S. 218.
34 Vgl. Ralph Weiß/Rudolph Werner: Die lokale Welt im Radio. Information und Unterhaltung im Lokalradio als Beiträge zur kommunalen Kommunikation. Nordrhein-Westfalen 1993, S. 33.
35 Vgl. Franz Ronneberger: Sozialisation durch Massenkommunikation. Stuttgart 1971, S. 177.
36 Vgl. Joachim Trebbe: a.a.O., S. 14.
ler/regionaler Ebene
Die Kommune bedeutet für den Bürger gleichzeitig direktes Lebensumfeld und kleinste politische Einheit. Auf lokaler Ebene hat der Bürger die besten Chancen, am Meinungs- und Willensbildungsprozeß partizipieren zu können. Gründe dafür sind die räumliche Nähe und die Möglichkeit, Politik hautnah erleben zu können, d.h. „der Grad der Transparenz der politischen Prozesse im lokalen Segment ist am höchsten“. 37 Jarren thematisiert in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Organisation des einzelnen auch auf der kommunalen Ebene. Die Durchsetzung von Interessen durch die Bündelung in Bürgerinitiativen erleichtere die Partizipation am Meinungs-und Willensbildungsprozeß. 38
Auf den ersten Blick scheint somit die Forumsfunktion der Massenmedien für lokale Kommunikationsabläufe nachrangig zu sein, denn für die Bedeutung der Massenmedien im politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß werden in der Regel drei Gründe genannt:
„(1) Die große Anzahl beteiligter Personen und ihre räumliche Trennung, (2) die fehlende direkte Erfahrung von Politik durch den einzelnen Bürger und (3) die Unüberschaubarkeit der politischen Bereiche.“ 39
Diese Bedingungen scheinen auf den lokalen Bereich als kleinstes und überschaubarstes System der politischen Kommunikation am wenigsten zuzutreffen. Jedoch läßt sich auch auf der lokalen Ebene - nicht weniger als auf regionaler und nationaler Ebene - eine zunehmende Differenzierung und Bürokratisierung feststellen. 40
Werden die Kommunikationsleistungen der Kommunalverwaltungen und der Parteien einmal näher betrachtet, so wird deutlich, daß den Bürgern keine ausreichende Transparenz für öffentliche Themen und Probleme geboten wird, da sich die Distanz zwischen den Bürgern und der parteiendominierten politischen Klasse deutlich vergrößert hat. Mit der Macht und der Verselbständigung der Parteien (und der Verwal-
37 Joachim Trebbe: Der Beitrag privater Lokalradio- und Lokalfernsehprogramme zur publizistischen Vielfalt. BLM-Schriftenreihe (Hrsg.). Band 39. München 1996, S. 17.
38 Vgl. Otfried Jarren: Kommunale Kommunikation. Eine theoretische und empirische Untersuchung kommunaler Kommunikationsstrukturen unter besonderer Berücksichtigung lokaler und sublokaler Medien. München 1984, S. 66.
39 Otfried Jarren: a.a.O., S. 58f.
40 Vgl. Ulla Meister: Integration eines Kommunikationsraumes. Chancen und Grenzen einer Regionalzeitung für die Gestal- tung eines gemeinsamen Bewußtseins. Nürnberg 1984, S. 113.
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tung) gehen ein vermindertes politisches Engagement und eine geringere Partizipation der Bürger einher. 41
Die Bürger treffen in den Kommunen auf hohe Hürden, die eine umfangreiche Beteiligung im Prozeß der politischen Entscheidungsfindung einschränken: „Rat und Verwaltung als Kernbereiche der Gemeinde bilden ein Kommunikationsgeflecht, das aufgrund struktureller Hierarchisierung und Spezialisierung nur sehr begrenzte Partizipationsmöglichkeiten eröffnet.“ 42 Nach Ansicht von Weiss müsse es daher die Aufgabe der lokalen Massenmedien sein, „ein derart verschlossenes und verselbständigtes politisches Kommunikationssystem für eine umfassende Bürgerbeteiligung zu öffnen und Transparenz über die lokalen Machtstrukturen zu schaffen“. 43
Auch zu der Kommunikationsleistung der Parteien bedarf es einer kritischen Äußerung: Parteiarbeit vollzieht sich weitgehend unter Ausschluß der Öffentlichkeit, und die Möglichkeiten für Nicht-Parteimitglieder zur Beteiligung an Diskussionsprozessen und zum Einbringen neuer Informationen sind sehr gering. 44 Damit sind die lokalen Medien die wichtigste Institution für die Schaffung von Transparenz und Thematisierung lokaler politischer Themen und zwar gerade im Zusammenhang mit der Partizipationsmöglichkeit der Bürger an lokalen Meinungs- und Willensbildungsprozessen. Vor dem Hintergrund, daß „die Gemeindegeschicke im Grunde von einer Handvoll einflußreicher Männer bestimmt werden“, 45 müssen die Grenzen der Systeme Presse und Politik frei von Vermischung sein. Die Informationsverhinderung durch lokale Eliten und die damit einhergehende Schaffung von „Nichtöffentlichkeit“, muß aktiv entgegengewirkt werden. Lokale Medien dürfen nicht als Instrument zur Stärkung lokaler Herrschaftsträger dienen. 46
41 Vgl. Jörn Kruse: Demokratiedefizite und Funktionsmängel in der Politik. In: Jörn Kruse/Otto G. Mayer (Hrsg.): Aktuelle Probleme der Wettbewerbs- und Wirtschaftspolitik. Erhard Kantzenbach zum 65. Geburtstag. Baden-Baden 1996, S. 25.
42 Peter Schwiderowsky: Entscheidungsprozesse und Öffentlichkeit auf kommunaler Ebene. Erweiterte Bürgerbeteiligung durch die Nutzung neuer lokaler Massenmedien? München 1989, S. 62.
43 Klaus Weiß: Publizistischer Zugewinn durch Lokalfunk. Vergleichende Inhaltsanalyse von Lokalmedien einer Großstadt. Bochumer Studien zur Publizistik- und Kommunikationswissenschaft. Band 74. Bochum 1993, S. 32.
44 Vgl. Everhard Holtmann: Parteien in der lokalen Politik. In: Roland Roth/Helmut Wollmann (Hrsg.): Kommunalpolitik. Opladen 1995, S. 257.
45 Dieter Wolz: Die Presse und die lokalen Mächte. Eine empirische sozialwissenschaftliche Untersuchung über Pressekonkurrenz und Herrschaft in der Gemeinde. Düsseldorf 1979, S. 344.
46 Vgl. Josef Paul Benzinger: Lokalpresse und Macht in der Gemeinde. Publizistische Alleinstellung von Tageszeitungen in lokalen Räumen. Nürnberg 1980, S. 351.
Nicht weniger bedeutsam ist die lokale Medieninformation für die soziale Orientierung der Bürger. Service- und Beratungsfunktionen der lokalen Medien, für das alltägliche Leben des Rezipienten, beziehen sich zu einem großen Teil auf lokale Gegebenheiten. Arbeit, Versorgung, Freizeitgestaltung usw. finden in der Nahwelt statt. Massenmedien strukturieren in diesem Sinne das direkte Lebensumfeld der Zuschauer und vermitteln Vergleichsdaten zur direkt erfahrbaren Umwelt. Auch als Integrati-onsfaktor ist lokale Information von unmittelbarer Bedeutung. Informiertheit über lokale Themen und Gegebenheiten und lokaler Integrationsgrad, also Stärke der Einge-bundenheit in die soziale Umgebung (Nachbarschaft), hängen eng zusammen. 47
2.3 Zusammenfassung
Eine Zusammenfassung über die Funktionen lokaler/regionaler Medien in der kommunalen Öffentlichkeit liefert Jonscher. Für ihn dienen sie als Mittler von Informationen, damit der Bürger an Meinungs- und Willensbildungsprozessen teilhaben kann. Die Medien sollen soziale Orientierung, Integration und Partizipation ermöglichen und im Idealfall ein Forum zum öffentlichen Diskurs darstellen. Sie gelten als Katalysator bei allen wichtigen Entscheidungsprozessen innerhalb der Kommunen. 48 Die oben genannten normativen Funktionsansätze der Medien im allgemeinen und speziell im lokalen Bereich werden zu einem späteren Zeitpunkt mit dem tatsächlichen Leistungspotential verglichen. Konkret bedarf es einer Gegenüberstellung der normativen Soll-Situation mit der Status-quo-Situation, d.h. einer Analyse, ob lokales Fernsehen (am Beispiel Ballungsraumfernsehen) dem Bürger Hilfe bei der Meinungs- und Willensbildung und Möglichkeiten zur Partizipation bietet (vgl. Kap. 8).
3 Rechtliche Entwicklung und Legitimation von privatwirtschaftlichem Rundfunk Ballungsraumfernsehen ist eine Form von privatwirtschaftlichem Fernsehen. 49 Da privatwirtschaftlicher Rundfunk in Deutschland erst seit Mitte der 80er Jahre des
47 Vgl. Ulrich Saxer/Walter Hättenschwiller/Reto Stadler: Alte und neue Medien im lokalen Raum. Ergebnisse einer Rezipientenumfrage im Raum Baden. Zürich 1992, S. 10.
Vgl. auch Wolfgang Fuchs/Michael Schenk: Der Rezipient im lokalen Kommunikationsraum. In: Media Perspektiven 1984. Heft 3, S. 217.
48 Vgl. Norbert Jonscher: Lokale Publizistik. Theorie und Praxis der örtlichen Berichterstattung. Ein Lehrbuch. Opladen 1995, S. 19-21.
49 Die genaue Definition von Ballungsraumfernsehen wird in Kapitel 4 näher thematisiert.
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vergangenen Jahrhunderts existiert, werden im folgenden Kapitel die einzelnen Entwicklungsstufen zum privat-rechtlichen Rundfunk vorgestellt und analysiert.
3.1 Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichts
Die Gründung der „Deutschland-Fernsehen-GmbH“ am 25.07.1960 durch die Bundesrepublik Deutschland und die darauffolgende Streitigkeit mit den Bundesländern führte zum ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 28.02.1961 (das sogenannte „Fernsehurteil“) 50 . Dieses wird auch als „Magna Charta“ des Rundfunks 51 und der Rundfunkverfassung 52 bezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht entschied, daß Rundfunk in Deutschland als kulturelles Gut Ländersache ist. 53 Nur der sendetechnische Betrieb fällt in die Zuständigkeit des Bundes, nicht aber die Studiotechnik und erst recht nicht der Rundfunk als Ganzes. 54 Rundfunk muß staatsfrei sein und unabhängig von einzelnen gesellschaftlichen Gruppen. Dazu bedarf es gesetzlicher Regelungen. Die „Deutschland-Fernsehen-GmbH“ wurde zwar verboten, das Gericht betonte zugleich aber, daß Rundfunk auch von privatrechtlichen Trägern betrieben werden darf. 55
Im Juni 1967 räumte das Saarland durch eine überraschende Änderung seines Rundfunkgesetzes auch privaten Rundfunkunternehmern das Recht zur Veranstaltung deutschsprachiger Rundfunksendungen ein. Daraufhin erklärte das Bundesverfassungsgericht im Rundfunkurteil vom 16.06.1981 („FRAG-Urteil“) mehrere Bestimmungen des Saarländischen Rundfunkgesetzes für verfassungswidrig und somit nichtig.
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Entscheidend war die differenzierte Begründung des Bundesverfassungsgerichtes, daß die Veranstaltung von Rundfunksendungen durch privat-rechtliche Sender nicht per se verfassungswidrig ist, wohl aber verlange das Grundgesetz dabei wirksame Vorkehrungen, die sicherstellen, daß auch nach Zulassung privater Rundfunksender alle gesellschaftlich relevanten Kräfte im Gesamtangebot zu Wort kommen.
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Der Gesetzgeber muß gewährleisten, daß das Gesamtangebot der inländischen Pro-
50 Vgl. BVerfGE 12, 205ff.
51 Vgl. Albrecht Hesse: Rundfunkrecht. München 1990, § 16, S. 16.
52 Vgl. Günther Herrmann: Rundfunkrecht. München 1994, § 4, S. 12.
53 Vgl. BVerfGE 12, 262.
54 Vgl. BVerfGE 12, 205, 225ff.
55 Vgl. BVerfGE 12, 205, 262.
56 Vgl. BVerfGE 57, 295ff.
57 Vgl. Hans-Jürgen Papier/Johannes Möller: Presse- und Rundfunkrecht. In: Jürgen Wilke (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Köln 1999, S. 462.
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gramme der bestehenden Meinungsvielfalt entspricht. Auch privater Rundfunk muß Meinungsvielfalt - binnenpluralistisch (innerhalb desselben Mediums) oder außenpluralistisch (Anbietervielzahl)- sicherstellen. Der Gesetzgeber muß u.a. Programm-grundsätze und Auswahlregelungen für die Zulassung privater Veranstalter treffen. 58 Der Rundfunk darf wegen seiner immensen Bedeutung für die öffentliche Meinung nicht den bloßen Marktkräften überlassen werden. 59 Gegenstand des vierten Rundfunkurteils des Bundesverfassungsgerichtes 60 vom 04.11.1986 war das novellierte niedersächsische Landesmediengesetz, das von einem Drittel der Bundestagsabgeordneten im Wege der abstrakten Normenkontrolle angegriffen wurde. 61 In diesem Zusammenhang äußerte sich das Gericht zum ersten Mal eingehend zur Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer dualen Rund-funkordnung. 62
„Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliege der klassische Auftrag des Rundfunks, [...] der neben seiner Rolle für die Meinungs- und politische Willensbildung, neben Unterhaltung und über laufende Berichterstattung hinausgehende Information seine kulturelle Verantwortung umfaßt“. 63 Ist diese Grundversorgung durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sichergestellt, so können nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichtes an die Vielfalt im privaten Rundfunk etwas niedrigere Anforderungen gestellt werden. Unzulässig ist es aber, auf alle Sicherungen zu verzichten. 64
„Private Veranstalter haben einem Grundstandard gleichgewichtiger Vielfalt zu entsprechen, was die Berücksichtigung aller Meinungsrichtungen vorschreibt.“ 65
„Vom privaten Rundfunk (kann) kein in seinem Inhalt breit angelegtes Angebot erwartet werden, weil die Anbieter zur Finanzierung ihrer Tätigkeit nahezu ausschließlich auf Einnahmen aus Wirtschaftswerbung angewiesen sind. […] Die Anbieter stehen daher vor der wirtschaftlichen Notwendigkeit, möglichst massenattraktive, unter dem Gesichtspunkt der Maximierung der Zuschauer und
58 Vgl. Margarete Schuler-Harms: Die Rundfunkordnung der Bundesrepublik Deutschland. In: Internationales Handbuch für Hörfunk und Fernsehen 2000/2001. Baden-Baden 2000, S. 142ff.
59 Vgl. Hans-Jürgen Papier/Johannes Möller: Presse- und Rundfunkrecht. In: Jürgen Wilke (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Köln 1999, S. 463.
60 Vgl. BVerfGE 73, 118, 158ff.
61 Vgl. Heinz-Werner Stuiber: Medien in Deutschland. Band 2: Rundfunk. Konstanz 1998, S. 34.
62 Vgl. BVerfGE 73, 118, 158.
63 BVerfGE 73, 118, 158.
64 Vgl. BVerfGE 73, 118, 158.
65 Martin Pape/Dieter Samland: Medienhandbuch. Neuwied 1988, S. 2.
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Hörerzahlen erfolgreiche Programme zu möglichst niedrigen Kosten zu verbreiten.“ 66
Das Bundesverfassungsgericht entschied im sechsten Rundfunkurteil (NRW-Urteil) vom 05.02.1991 67 , daß der Gesetzgeber öffentlich-rechtliche und private Veranstalter nicht strikt voneinander trennen muß. Es befürwortet die Durchführung von Mischmodellen, wie z.B. dem „Zwei-Säulen-Modell“ 68 in Nordrhein-Westfalen, an dem gleichzeitig privatwirtschaftliche und öffentlich-rechtliche Anbieter beteiligt sind. 69
3.2 Zusammenfassung
Die Rundfunkurteile des Bundesverfassungsgerichtes hatten eine deregulierende Wirkung für das gesamte deutsche Rundfunksystem. Das Gericht betonte immer ausdrücklich den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. 70 Für private Rundfunkveranstalter hat der Gesetzgeber die Wahl zwischen einem binnenpluralistischen oder einem außenpluralistischen Modell zur Gewährleistung der Meinungsvielfalt. Beim Binnenpluralismus ist jedes Vollprogramm zur inneren Ausgewogenheit und Vielfalt verpflichtet. 71 Die Pluralität der Meinungen und ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit und Sachlichkeit müssen gewahrt bleiben. 72 Beim Außenpluralismus ist nicht jedes Vollprogramm zur inneren Ausgewogenheit verpflichtet, sondern die Meinungsvielfalt muß durch die Gesamtheit der Veranstalter gewährleistet sein. 73 Meinungsbildung vollzieht sich dabei auch in musikalischen Darbietungen und Unterhaltungssendungen. 74
3.3 Die Kabelpilotprojekte
In den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts entwickelten sich die technischen Möglichkeiten in den Bereichen Mikroelektronik, Nachrichtentechnik und Speichertechnik
66 Rüdiger Steinmetz: Initiativen und Durchsetzung privat-kommerziellen Rundfunks. In: Jürgen Wilke (Hrsg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Köln 1999, S. 181.
67 Vgl. BVerfGE 83, 238ff.
68 Einführende Literatur zu diesem Thema: Patrick Donges/Phillip Steinwärder: Die Entwicklung des Zwei-Säulen-Modells im nordrhein-westfälischen Lokalfunk. In: Rundfunk und Fernsehen. Ausgabe 46. Baden-Baden, Hamburg 1998, S.80-93.
69 Vgl. Heinz-Werner Stuiber: Medien in Deutschland. Band 2: Rundfunk. Konstanz 1998, S. 34.
70 Vgl. Albrecht Hesse: Rundfunkrecht. 2. Auflage. München 1999, S. 32ff.
71 Vgl. Marian Paschke: Medienrecht. Berlin, Heidelberg, New York 1993, Rn. 1.
72 Vgl. Martin Stock: Meinungsvielfalt und Meinungsmacht. In: Juristenzeitung 1997, S. 583ff.
73 Vgl. Frank Fechner: Medienrecht. Tübingen 2000, Rn. 1.
74 Vgl. BVerfGE 84, 180.
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rapide. Dadurch wurde es technisch möglich, neue Rundfunkprogramme flächendekkend durch Satellitenübertragung und Kabeleinspeisung zu verbreiten. 75 Um sich einen Überblick über die Fortschritte in der Kabel- und Satellitentechnik zu verschaffen, rief die Bundesregierung die „Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems“ (KtK) ins Leben, die 1971 ihre Arbeit aufnahm. Um das neue Medium Kabelfernsehen untersuchen zu können, empfahl die KtK die Veranstaltung von Modellversuchen, den sogenannten Breitbandkabel-Pilotprojekten. 76 Die Durchführung solcher Kabelpilotprojekte wurde im Mai 1978 von den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen (endgültige Beschlußfassung 1980). Die Aufgabe der Kabelpilotprojekte bestand darin, in räumlich überschaubaren, zeitlich begrenzten, rückholbaren, wissenschaftlich begleiteten Feldversuchen die Chancen und Risiken neuer Kommunikationstechniken zu erproben. 77
Wegen organisatorischer und finanzieller Schwierigkeiten startete das erste Kabelpilotprojekt in Ludwigshafen/Vorderpfalz aber erst Jahre später, nämlich am 01.01.1984. Dieser Starttermin wurde damals als medienpolitischer Urknall empfunden. 78 Da nur dieses Kabelpilotprojekt kommerzielle Anbieter zuließ und damit dort die realen Bedingungen der zu erwartenden Veränderung der bundesdeutschen Fern-sehlandschaft getestet und vorweggenommen wurden, war es das einzige tatsächlich aussagekräftige Kabelpilotprojekt. 79
Die Öffentlichkeit im Raum Ludwigshafen verfolgte die Testphase des dualen Rundfunksystems - mit einer Kombination aus öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Programmanbietern - nach anfänglicher Zurückhaltung bald schon mit größtem Interesse und binnen kurzer Zeit hatten sich die beiden auch heute noch führenden kommerziellen Programmanbieter RTL plus (heute: RTL Group) und SAT.1 erstmals hervorgetan und begannen langsam ein eigenes Profil herauszubilden. 80
75 Vgl. Ralph Wiechers: Markt und Macht im Rundfunk. Zur Stellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im dualen Rundfunksystem der Bundesrepublik Deutschland. Frankfurt am Main 1992, S. 11.
76 Vgl. Michael Jäckel/Michael Schenk (Hrsg.): Kabelfernsehen in Deutschland. Pilotprojekte, Programmvermehrung, private Konkurrenz, Ergebnisse und Perspektiven. Stuttgart 1991, S. 34.
77 Vgl. Elisabeth Noelle-Neumann: Zur Prognoseleistung des sozialen Experiments. In: Walter Hömberg/Heinz Pürer (Hrsg.): Medien-Transformation. Zehn Jahre dualer Rundfunk in Deutschland. Konstanz 1996, S. 450ff.
78 Vgl. Ralph Wiechers: a.a.O., S. 12.
79 Vgl. Knut Hickethier: Geschichte des deutschen Fernsehens. Stuttgart 1998, S. 417.
80 Vgl. Hans Hege: 10 Jahre dualer Rundfunk - Bilanz und Perspektiven der Landesmedienanstalten. In: Landesmedienanstal- ten (Hrsg.). DLM-Jahrbuch 1992. München 1993, S. 9.
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Weitere Kabelpilotprojekte fanden in München (01.04.1984), Dortmund (19.11.1984) und Berlin (28.08.1984) statt. 81
Von Anfang an war jedoch die angebliche Rückholbarkeit der Kabelpilotprojekte eine Illusion. 82 Die umfangreichen öffentlichen und privaten Investitionen wurden nicht einmal abgeschrieben und die Vielzahl der Programme mit ihren populären Inhalten und Formen entfalteten einen Sog, dem sich kein Bundesland entziehen konnte. 83
Rechtliche Rahmenbedingungen wurden hastig und teilweise erst im nachhinein abgesteckt. In den Breitbandkabel-Versuchsgesetzen und Vorschaltgesetzen zu den Privatfunkgesetzen wurden vor dem Start notdürftig die wichtigsten Bestimmungen festgelegt. 84 In den Landesrundfunk- und Landesmediengesetzen - außer in Nordrhein-Westfalen - wurde privat-kommerzieller Rundfunk zugelassen und die Kompetenzen und Aufgaben der Landesmedienanstalten als Lizenzierungs- und Aufsichtsbehörden geregelt (vgl. Kap. 3.5).
3.4 Der Rundfunkstaatsvertrag
Der erste Rundfunkstaatsvertrag (RfStV) wurde 1987 auf der Grundlage der bis dahin gefällten Rundfunkurteile sowie den Erkenntnissen aus den Kabelpilotprojekten ratifiziert. 85 Die weiteren Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zu diesem Thema spiegeln sich in der mittlerweile 5. Novelle des Rundfunkstaatsvertrages vom 26.09.2000 (gültig seit dem 01.01.2001) folgendermaßen wider: „Der Vertrag zwischen allen Bundesländern enthält grundlegende Normen für den öffentlich-rechtlichen und den privaten Rundfunk. Den privaten Sendern ist das Recht zum Aufbau eines eigenen Systems eingeräumt worden, wobei sie zur Sicherstellung der Meinungsvielfalt gewissen Regelungen unterworfen sind. Um den Meinungswettbewerb zwischen den Programmen zu garantieren, sind Beteiligungen an privaten Sendern begrenzt. Des weiteren sind bestimmte Regelungen zum Schutz der Jugend und hinsichtlich von Werbung, Sponsoring und Datenschutz zu beachten.“ 86
81 Vgl. Ludwig Maaßen: Massenmedien: Fakten - Formen - Funktionen in der Bundesrepublik Deutschland. 2. Auflage. Heidelberg 1996, S. 49.
82 Vgl. Hannemor Keidel: Politische Aspekte der öffentlich-rechtlichen Rundfunkaufsicht: In: Otfried Jarren/Frank Marcinkowski/Heribert Schatz (Hrsg.): Landesmedienanstalten - Steuerung der Rundfunkentwicklung. Münster 1993, S. 100.
83 Vgl. Rüdiger Steinmetz: Initiativen und Durchsetzung privat-kommerziellen Rundfunks. In: Jürgen Wilke: Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Zeitschriftenaufsätze. Bonn 1999, S. 180.
84 Vgl. Rüdiger Steinmetz: a.a.O., S. 33.
85 Vgl. Albrecht Hesse: Rundfunkrecht. 2. Auflage. München 1999, S. 23.
86 Albrecht Hesse: a.a.O., S. 23.
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Die Ausführungen der gesetzlichen Bestimmungen sind in den jeweiligen Landesmediengesetzen der einzelnen Bundesländer verankert. Die für lokales/regionales Fernsehen zutreffenden Regelungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt und die Gesetze zur Verhinderung von vorherrschender Meinungsmacht werden in Kapitel 5 anhand der jeweiligen Landesmediengesetze erläutert.
Der RfStV erlaubt lokalen/regionalen privatwirtschaftlichen Fernsehprogrammanbietern ausdrücklich landesspezifische Regelungen zu treffen. 87 Ausnahmeregelungen können in den Bereichen Werbung, Sponsoring und Teleshopping-Angebote getroffen werden. 88 Wie die einzelnen Bundesländer in denen Ballungsraumfernsehen existiert mit den Ausgestaltungsmöglichkeiten umgehen, wird ebenfalls in Kapitel 5 erörtert.
3.5 Der Aufbau und die Aufgaben der Landesmedienanstalten
Von den einzelnen Bundesländern wurden jeweils für die Angelegenheiten des privaten Rundfunks Landesmediengesetze erlassen, die den Rundfunkstaatsvertrag in Einzelheiten ergänzen und ausgestalten. In den Landesmediengesetzen sind insbesondere Zulassungsvoraussetzungen privater Rundfunkveranstalter und teilweise Programm-grundsätze geregelt (vgl. Kap. 5). Träger dieser Landesmediengesetze sind die 15 Landesmedienanstalten (Berlin und Brandenburg haben eine gemeinsame Anstalt). Ihre Beschlußgremien sind die Medienräte, in denen die gesellschaftlich relevanten Gruppen repräsentiert werden sollen. 89 Die staatsfernen Organisations- und Kontroll-organe des Privatfunks arbeiten auch auf Bundesebene in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) und der Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) zusammen. Die Anstalten finanzieren sich aus Gebühren für Amtshandlungen und Verwaltungsaufwand sowie - zu mehr als 80 Prozent - aus zwei Prozent der Rundfunkgebühren. 90 Privatfunk ist also auch wegen des Aufwandes für seine Zulassungs- und Aufsichtsinstanzen nicht kostenlos. 91
87 Vgl. Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 26.09.2000: http://www.blm.de/publik/recht/index.htm (11.01.2002) (PDF-Datei). § 46a.
88 Vgl. Fünfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom 26.09.2000: a.a.O.. § 7, Abs. 4, Satz 2, § 44, Abs. 3 bis 5 und §§ 45, § 45a.
89 Vgl. Hanni Chill/Herman Meyn: Entwicklung des privaten Rundfunks. In: Informationen zur politischen Bildung. Massenmedien. Band 260. 3. Quartal 1998, S. 31.
90 Vgl. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) (Hrsg.): Jahrbuch der Landesmedienanstalten 1999/2000. Privater Rundfunk in Deutschland. München 2000, S. 17.
91 Vgl. Heinz Pürer/Johannes Raabe: Medien in Deutschland. Band. 1: Presse. München 1994, S. 569.
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