Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung. 3
2. Begriffsverständnis. 4
2.1 Entwicklung von PPP 6
3. Allgemeine Merkmale von PPP. 7
3.1 Merkmale von PPP im öffentlichen Hochbau 8
4. Gründe für PPP 9
4.1 Gründe für PPP aus der Sicht des öffentlichen Sektors. 9
4.2 Gründe für PPP aus der Sicht des privaten Sektors 10
5. Begriffsverständnis der Kooperationsmodelle. 10
5.1 Das Erwerbermodell 11
5.2 Das FMLeasingmodell. 11
5.3 Das Vermietungsmodell 12
5.4 Das Inhabermodell 13
5.5 Das Contractingmodell 13
5.7 Das Gesellschaftsmodell 15
5.8 Zusammenfassender Überblick der Alleinstellungsmerkmale. 15
6. Vergaberecht (Exkurs) 16
6.1 Grundlagen. 17
6.2 Adressaten des Vergaberechts 18
6.3 Öffentlicher Auftrag 18
6.4 Auftragsarten im Sinne des Vergaberechts. 19
6.5 Arten der Vergabe 20
6.6 Schwellenwerte 20
7. Anwendbarkeit des Vergaberechts 21
7.1 Ausschreibungsregime der einzelnen PPP-Modelle 21
7.2 Das Erwerbermodell 21
7.3 Das FMLeasingmodell. 22
7.4 Das Vermietungsmodell 22
7.5 Das Inhabermodell 22
7.6 Das Contractingmodell 22
7.8 Das Gesellschaftsmodell 23
8. Fazit. 24
9. Quellenangaben 25
2
1. Einleitung
Aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Veränderungen sowie einer Zuspitzung der Finanzlage der öffentlichen Haushalte in Deutschland sind neue Konzepte notwendig. Im Mittelpunkt der Modernisierungsdiskussion steht unter anderem das bisherige Rollenverständnis des Staates als Produzent öffentlicher Leistungen. Es hat sich im Laufe der Zeit folgende Entwicklung gezeigt:
Der Staat konzentriert sich zunehmend auf seine Kernkompetenzen und die Erbringung öffentlicher Leistungen wird auf privatwirtschaftliche Unternehmen übertragen. Eine Möglichkeit, den Spagat zwischen öffentlicher Aufgabenverantwortung und Verschlankung des Staatsapparates zu bewerkstelligen, stellt Public Private Partnership (PPP) dar. PPP steht für eine moderne und zukunftsorientierte Form der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Partner.
3
2. Begriffsverständnis
Der Begriff Public Private Partnership ist in der Literatur nicht verbindlich definiert. Es finden sich im Gegenteil vielgestaltige Verwendungen und Auslegungen des Begriffs, jedoch keine einheitliche Definition. Im Folgenden werden drei Ansätze vorgestellt, die das heutige Verständnis von PPP beschreiben.
BUDÄUS, der im Zusammenhang mit PPP häufig zitiert wird, hat verschiedene Kennzeichen aufgezählt. Diese Kennzeichen sind:
• Langfristige oder dauerhaft angelegte Interaktion zwischen öffentlichen und privaten Akteuren • Kompatible Ziele der Partner • Entstehung von Synergieeffekten bei der Kooperation • Prozess, bestehend aus verschiedenen Teilmodulen • Wahrung der Souveränität aller Beteiligten
• Vertragliche Regelung der Zusammenarbeit im Rahmen eines Vertrauensverhältnisses 1
Auch HÖFTMANN hat eine ausführliche Beschreibung in seiner Promotion „Public Private Partnership als Instrument der kooperativen und sektorübergreifenden Leistungserstellung“ erarbeitet. Nach HÖFTMANN ist PPP wie folgt definiert:
„PPP bezeichnet vielfältige mittel- bis langfristige Formen der organisierten (institutionalisierten), freiwilligen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen autonomen Akteuren der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft zur kooperativen Erfüllung öffentlicher Aufgaben unter weiterhin öffentlicher Trägerschaft, die im Kontext kommunaler Aufgaben meist auf (gesellschafts-) vertraglicher Grundlage basieren.“ 2
1 Vgl. Budäus (2004), S. 315.
2 Höftmann (2001), S. 29.
4
Die Task Force PPP des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS, früher Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnen BMVBW)) befasst sich unter anderem mit PPP im öffentlichen Hochbau und hat diesbezüglich ein gleichnamiges Gutachten 3 ausgearbeitet. In diesem heißt es:
„PPP kann man abstrakt beschreiben als langfristige, vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, bei der die erforderlichen Ressourcen (z. B. Know-how, Betriebsmittel, Kapital, Personal) in einen gemeinsamen Organisationszusammenhang eingestellt und vorhandene Projektrisiken entsprechend der Risikomanagementkompetenz der Projektpartner angemessen verteilt werden.“ 4
Diese Partnerschaft erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus einer Maßnahme und umfasst die Phasen Planung, Bau, Betrieb, Unterhaltung und ggf. auch die Verwertung. 5
Die zuerst vorgestellten Begriffsbestimmungen von BUDÄUS und HÖFTMANN beschreiben lediglich den PPP-Gedanken im Allgemeinen und gehen nicht auf die Besonderheiten von PPP im öffentlichen Hochbau ein. Hierzu bietet das Gutachten weitergehende Anhaltspunkte.
In der abschließenden Übersicht werden die wichtigsten Kernaussagen den Autoren nochmals schematisch zugeordnet. Die Gemeinsamkeiten sind dabei zentral geordnet.
3 Gutachten: PPP im öffentlichen Hochbau, Band I, Leitfaden.
4 BMVBW [Hrsg.] [Band I](2003), S. 2.
5 Vgl. BMVBW [Hrsg.] [Band I] (2003), S. 2 f.
5
2.1 Entwicklung von PPP
Die Entwicklung von PPP hat in Deutschland nach und nach an Dynamik gewonnen und lässt sich grob in drei Phasen beschreiben:
1. Die ersten praktischen Projekte für PPP wurden in den 80er Jahren vor allem in Nordrhein-Westfalen (insbesondere im Ruhrgebiet) im Bereich der Stadt- und Regionalentwicklung umgesetzt. 6 Es wurde als Ziel, der Umbau der altindustriellen Strukturen gesetzt wie beispielsweise:
6 Zu den ersten PPP - Projekten zählen u. a.: Media - Park Köln (1985), Frankfurter West-
Osthafen (1987), Business - Park Asterlagen in Duisburg (1988), Initiativkreis Ruhrgebiet (1989),
Stadtforum Mühlheim / Ruhr (1989), Emscher - Park und die Emscher - Lippe - Agentur (1990),
6
2. Die endgültige Etablierung zwischen der Zusammenarbeit von öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen fand im Zuge der Wiedervereinigung am Anfang der 90er Jahre statt. Es wurde notwendig, aufgrund der zur Bewältigung eines enormen Re-form- bzw. Problemdrucks neue Konzepte zu entwickeln. Dieser Hintergrund war Auslöser für eine intensive Auseinandersetzung zur Weiterentwicklung von PPP. 3. In der Zwischenzeit ist PPP Gegenstand vieler Diskussionen geworden und es zeigt sich eine zunehmend beliebige und undifferenzierte Begriffsverwendung, „die zu einem äußerst heterogenen Begriffsverständnis mit fragwürdigem Erkenntniswert geführt hat.“ 7 Aufgrund dieser zunehmenden Begriffsverwirrung ist es erforderlich, zwischen tatsächlichen und rhetorischen Begriffsverwendungen zu unterscheiden. 8
3. Allgemeine Merkmale von PPP
Betrachtet man Public Private Partnership oberflächlich, so bekommt man den Eindruck, dass PPP ein Sammelbegriff für die verschiedenen Kooperationsformen zwischen der öffentlichen Hand und dem privaten Sektor beschreibt. Das Verständnis von PPP geht allerdings über die üblichen Geschäftsbeziehungen, wie die reine Auftragsvergabe bzw. dem klassischen Fremdbezug hinaus und beinhaltet ein gemeinschaftliches Miteinander der Partner. HÖFTMANN sieht das partnerschaftliche Element darin, dass die jeweiligen Ressourcen gemeinschaftlich sowie interaktiv von den Partnern genutzt werden. „Um ein PPP zu begründen, ist hinsichtlich der Einbeziehung von Privaten zu fordern, dass privates Kapital und privates Know-how in die Aufgabenerfüllung einfließen und beiderseitig zur Nutzung bereitstehen.“ 9 Erst die Bereitstellung von zusätzlichen Aufgaben und Diensten durch einen Privaten im Rahmen einer Finanzierung lassen eine Partnerschaft im Sinne der PPP-Idee entstehen. 10
7 Höftmann (2001), S. 15.
8 Vgl. Höftmann (2001), S. 12 - 15.
9 Höftmann (2001), S. 21.
10 Vgl. Höftmann (2001), S. 20 f.
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Arbeit zitieren:
Jan Necker, 2006, PPP - Kooperationsmodelle - Vergaberecht, München, GRIN Verlag GmbH
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