Freie Träger der Jugendhilfe


Hausarbeit, 1999

35 Seiten, Note: 1


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

EINLEITUNG

1. ENTWICKLUNG DER JUGENDHILFE UND VORSTELLUNG DER TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE - INSBESONDERE DIE WOHLFAHRTSVERBÄNDE
Die historischen Wurzeln der Jugendhilfe
Das Diakonische Werk EKD
Deutscher Caritasverband
Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland
Die Arbeiterwohlfahrt
Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband
Das Deutsche Rote Kreuz
Zusammenfassende Worte zu den Verbänden der Wohlfahrtspflege
Jugendverbände
Alternative Gruppen, Initiativen, Selbsthilfen

2. VOM SUBSIDIARITÄTS-PRINZIP ZUR PARTNERSCHAFT

3. RECHTSFORMEN UND ORGANISATIONSSTRUKTUREN DER TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE
Betrachtung der Träger der freien Jugendhilfe
Die rechtlichen Grundlagen der Freien Träger und deren Bedeutung
- Merkmale der Freiheit
- Pluralität der Wertorientierungen
- Vielfalt von Anbietern
Wer kann Träger der freien Jugendhilfe sein und wer nicht?
Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
Ausnahmesituation: Jugendverbände
Bereits erteilte Anerkennungen gelten weiter fort
Die Voraussetzungen für die Anerkennung nach §75 Abs. 1 KJHG
- Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe
- Verfolgung gemeinnütziger Ziele
- Fähigkeit, einen nicht unwesentlichen Beitrag zu leisten
- Gewährleistung für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit
Das Anerkennungsverfahren
Wer ist zuständig für die Anerkennung?
Der Anerkennungsantrag
Schlußbemerkungen zum Thema Anerkennung
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- Zuständige Behörde
- Die örtliche Prüfung
- Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
Meldepflichten §47 KJHG
Untersagung der Tätigkeit

SCHLUßWORT

LITERATURVERZEICHNIS

EINLEITUNG

Diese Seminararbeit erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit; vielmehr werden einzelne Schwerpunkte zum Thema “Freie Träger der Jugendhilfe” genauer vorgestellt und somit auf viele andere, aber ebenso wichtige Themenpunkte verzichtet, weil eine umfassende Bearbeitung dieses Themas den Rahmen der Seminararbeit sprengen würde. Wir haben Themen ausgewählt, von denen wir glauben, daß sie für eine Einführung in dieses Thema geeignet sind und welche uns einen groben Überlick über diese Thematik bieten. Das Kapitel 1 beschäftigt sich mit der Entstehung der Jugendhilfe und stellt uns insbesondere die Wohlfahrtsverbände vor. Im 2. Kapitel wird die Partnerschaft zwischen freien und öffentlichen Trägern thematisiert und dabei auf den §4 des KJHG genauer eingegangen. Im 3. Kapitel, welches den Hauptteil dieser Arbeit bildet, befassen wir uns mit den rechtlichen Grundlagen der freien Träger und mit deren Bedeutung. Weiterhin werden wir der Frage nachgehen, wer Träger der freien Jugendhilfe sein kann und wer nicht. Besonders Beachtung finden in diesem Kapitel auch die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Hierbei gehen wir genauer auf die Voraussetzungen für die Anerkennung ein und werfen auch einen Blick auf das Anerkennungsverfahren. Wer eine Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung benötigt und welche Bedingungen diese Erlaubnis voraussetzt, ist die letzte Thematik, die wir vorstellen möchten. Wie schon erwähnt, ist das Spektrum zu dieser Thematik viel weiter gefaßt. So könnte ein weiteres Kapitel lauten: “Organisation und Gründungsverfahren freier Träger”, in dessen Rahmen man auf die privatrechtlichen Rechtsformen, die Personengesellschaft, die Körperschaften und Vereine sowie auch auf die Genossenschaften und Stiftungen eingehen könnte. Neukonstituierte Freie Träger und auch Träger, die sich seit langem in der Jugendhilfe engagieren, stehen vor der Situation, daß in den Kommunen und im Bundeshaushalt die öffentlichen Gelder knapper werden. Neue Kürzungen und Einsparungen stehen an der Tagesordnung. Aus diesem Grund wäre es sicherlich auch hochinteressant gewesen, auf die Finanzierung der freien Jugendhilfe einzugehen, sowie neue Ideen für weitere Finanzquellen zu betrachten. Doch diese Themen haben wir aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Seitenzahlen ausgeschlossen, was nicht heißt, daß sie nicht ebenso interessant und wichtig für das Thema sind. Allerdings hält die Literatur für Interessierte eine Menge Informationen zu diesen Themenbereichen bereit.

1. ENTWICKLUNG DER JUGENDHILFE UND VORSTELLUNG DER TRÄGER DER FREIEN JUGENDHILFE - INSBESONDERE DIE WOHLFAHRTSVERBÄNDE

Wenn wir uns mit den Trägern der Jugendhilfe beschäftigen, so sollten wir unseren Blick nicht nur auf die Gegenwart und Zukunft beschränken. Um ein zusammenhängendes Verständnis über die Bedeutung der Jugendhilfe und deren Trägerschaft zu erlangen, ist es ebenso wichtig, Kenntnisse über die geschichtliche Entwicklung zu haben. Wir werden bei der Betrachtung der Entwicklung der Jugendhilfe und ihrer Träger weit ausholen müssen, damit wir auch einen Einblick in die gesellschaftlichen Hintergründe, die zu dieser Entwicklung beigetragen haben, gewähren können. Uns geht es nicht nur darum, die wichtigsten Meilensteine der Jugendhilfegeschichte zu nennen, sondern auch darum, den Kontext aufzuzeigen, in welchem die Meilensteine eingebettet sind. Sicherlich ist diese Größenform der Betrachtung für eine Seminararbeit im Rahmen eines Rechtsseminars nicht unbedingt erforderlich, da hier die Schwerpunkte eher auf Gesetzestexte und deren Auslegungen liegen, jedoch halten wir dieses Thema für höchst interessant und möchten ihm deshalb einen breiten Raum gewähren. Wem unsere Ausführungen über die Wurzeln der Jugendhilfe zu weitatmig erscheinen oder schon bekannt sind, bitten wir, das Lesen an der Stelle fortzusetzen, wo wir näher auf die Entstehung der heutigen freien Träger eingehen. Hier wird auch eine Erläuterung der Aufgaben der einzelnen Verbände vorgenommen.

Die historischen Wurzeln der Jugendhilfe

Mittelalter:

Eine organisierte staatliche Hilfe für Kinder und Jugendliche existierte zu dieser Zeit noch nicht. Die Erwachsenen hatten noch kein Verantwortungsbewußtsein bezüglich der Zukunft ihrer Kinder. Hier war der Tod eines Kindes nichts Außergewöhnliches. Die hohe Kindersterblichkeit war der Grund dafür, daß sich eine intensive Bindung zu dem einzelnem Kinde kaum entwickelte. Alles “Lebenswichtige” lernten die Kinder und Jugendlichen durch ihre Teilhabe am Erwachsenenleben. Eine Trennung von Kinderwelt und Erwachsenenwelt, so wie wir sie heute kennen, gab es im Mittelalter noch nicht. Die Erfindung des Buchdrucks und der Literalität machten es notwendig, daß Kinder die Schulen besuchten. Durch die entstandenen Schulen wurden die Kinder aus der Lebenswelt der Erwachsenen herausgenommen.

18. Jahrhundert:

Dieses Jahrhundert kennzeichnete eine Auflösung der überlieferten Gesellschaftsgefüge und Hierarchien. Verstanden sich die Menschen vorher als Mitglieder einer Zunft und eines Standes, wurden diese Gegebenheiten jetzt in Frage gestellt. Natürlich wurden die Kinder noch immer in einem sozialen Umfeld geboren, doch Vorherbestimmungen über ihren Lebenslauf waren nicht mehr möglich. Das Prinzip der Leistung hat sich also über das Prinzip der Geburt gesetzt. So war es möglich, die Privilegien, die der Adel genoß, zu brechen. In dieser Zeit sah man den kleinen Menschen als ein Stück Wachs an, welches man bilden und formen konnte. Vor diesem Hintergrund bildete sich die Verantwortung der Erwachsenen für ihre Kinder heraus. Die Bürgerfamilie war finanziell in der Lage dafür, ihren Kindern die “beste” Erziehung zukommen zu lassen. Sie hatten dafür den notwendigen gesellschaftlichen Status. In dieser Gesellschaftsschicht tat man alles, um den Kindern Bildung und Erziehung zu garantieren. Anders sah das in den Unterschichten aus. Die Arbeiterfamilien hatten nicht die erforderlichen Finanzen, um ihren Kindern solch eine Erziehung und Bildung zukommen zu lassen. Ihr Einkommen war so niedrig, daß die Kinder das Schulangebot nicht wahrnehmen konnten, weil sie in Fabriken arbeiten gehen mußten, um zum Einkommen der Familie beitragen zu können.

19. Jahrhundert:

Die vorherrschende Armut und Hungersnot in diesem Jahrhundert wurde auf das Anwachsen der Bevölkerung geschoben. Es hieß, daß die Bevölkerung schneller wüchse als die Nahrungsmittelproduktion. Weitverbreitet war die Überzeugung, daß man nur durch einen Krieg oder eine Seuche das Elend ausgleichen könnte. Vor diesem Hintergrund ist es nicht schwer zu verstehen, warum wir zu dieser Zeit kein staatlich erzieherisches Interesse an “verwahrlosten” Kindern und Jugendlichen vorfinden. Auch besondere Gesetze zu ihrem Schutz existierten nicht. Aus freiem Engagement heraus entstanden dann die ersten “Armenkinder-Anstalten und Rettungshäuser”. Es folgte die Entstehung von Heimen für arme und verwaiste Kinder in Süddeutschland, deren Vorläufer Pestalozzis Arbeit mit Kriegswaisen in Stans war. Lange Zeit tat der Staat nichts und sah der Kinderarbeit tatenlos zu. Er zeigte erst eine Reaktion, als es zu schwerwiegenden Folgen für die Militärtauglichkeit der Jugend durch die industrielle Kinderarbeit kam. Auf die Gefährdung der Militärtauglichkeit reagierte Preußen mit der Erlassung von Kinderschutzvorschriften, zu denen auch die Einschränkung der Kinderarbeit zählte. Um den Erhalt der öffentlichen Ordnung zu gewährleisten, entstanden weiterhin staatliche Armen- und Waisenhäuser für bettelnde und obdachlose Kinder und Jugendliche. Diese staatlichen Maßnahmen wurden nicht aus Nächstenliebe durchgeführt, sondern vertraten folgenden gesellschaftlichen Auftrag:

1.) Sicherung der Produktivität und Wehrhaftigkeit der Kinder und Jugendlichen für ihr Erwachsenenalter und
2.) Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe.

Einen großen Einfluß auf den noch heute bestehenden Dualismus von öffentlicher und freier Trägerschaft in der Sozialarbeit gewannen die Gruppierungen der sogenannten Liebestätigkeit. Vorläufer des ersten Wohlfahrtsverbandes war der von J. H. Wichern 1848 gegründete “Centralausschuß für innere Mission”. Das Diakonische Werk schloss sich erst 1975 auf Bundesebene zusammen. Mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung bildete auch die katholische Seite ihren Wohlfahrtsverband, die Caritas, heraus. L. Werthmann war derjenige, der 1897 den Deutschen Caritasverband (DCV) “ins Leben rufte”. Während des ersten Weltkrieges wurde er als Wohlfahrtsorganisation der katholischen Kirchen anerkannt.1

Das Diakonische Werk EKD (Evangelische Kirche in Deutschland)

Hauptamtlich beschäftigt sind beim Diakonischen Werk ca. 215 000 Mitarbeiter; jedoch gibt es noch weit mehr nebenberufliche Fachkräfte. Zusammen leisten sie soziale, pflegerische, pädagogische und gemeindliche Dienste unterschiedlichster Art. So fördert das Diakonische Werk beispielsweise an Brennpunkten der Not in der Dritten Welt in ökumenischer Zusammenarbeit durch “Brot für die Welt” und Katastrophenhilfe die Überwindung von Hunger, Armut und Krankheit. Seine Aufgabe versteht das Werk im Sinn der Sendung der Kirche als vom Evangelium motivierten Dienst am Menschen in körperlicher, seelischer oder anderer Not.

Deutscher Caritasverband

Zum Lebensberuf haben sich 223 000 hauptamtliche Mitarbeiter/innen; darunter auch Ordensleute, die Caritasarbeit gewählt. Aber auch hierzu kommen noch viele Tausend ehrenamtliche Helfer. Täglich leisten sie Dienste für mehr als einer Million Menschen in

Kindergärten, Heimen, Tagesstätten, Krankenhäusern und Sonderschulen. Neben diesen Leistungen helfen sie aber auch Ratsuchenden; machen Hausbesuche sowie Katastrophenhilfe und soziale Strukturhilfe in vielen Ländern der Dritten Welt.

Wie schon in der Vergangenheit sehen es die Kirchen und auch andere öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaften als ihre Aufgabe an, Kinder- und Jugendhilfe zu leisten. Im Jugendwohlfahrtsgesetz waren sie demgemäß zu Trägern der freien Jugendhilfe erklärt (§ 6 Abs. 4). Heute ist ihre Rechtsstellung sogar noch verbessert, da sie per Gesetz von vornherein; also ohne einen entsprechenden Antrag zu stellen, als förderungswürdige Träger der Jugendhilfe anerkannt sind (§ 75 Abs. 3 KJHG).

Aber es entstanden auch weltanschaulich neutrale, philanthropische Vereinigungen; wie zum Beispiel der 1881 gegründete “Deutsche Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit und das 1890 von W. Merton gegründete Frankfurter “Institut für Gemeinwohl”. Zahlreiche Wohlfahrtsverbände, welche folgend genauer vorgestellt werden sollen, gründeten sich in den folgenden 80er Jahren.

Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (1917 gegründet)

Dieser Wohlfahrtsverband wurde in der Nazizeit verboten und erfuhr seine Wiedergründung im Jahre 1951. Den Hauptteil der Sozialarbeit dieses Verbandes bildet die offene Sozialarbeit mit Beratungsdiensten. Ausgangspunkt ihre Hilfeleistung ist folgender: wirkliche Hilfe zur Selbsthilfe kann nur gewährt werden, wenn sie in der gewohnten Umgebung des Hilfesuchenden stattfindet. Nicht-institutionelle Gesundheits-, Erziehungs- und Wirtschaftsfürsorge zählen zu den weiteren Aufgaben, welche die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland leistet. Daneben existieren aber auch Einrichtungen der geschlossenen und halboffenen Fürsorge. Rund 27 000 umfaßt der Kreis aller Mitglieder jüdischer Gemeinden.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) (1919 gegründet)

Diese Organisation ist aus der Arbeiterbewegung hervorgegangen. Heute steht sie allen Bevölkerungsschichten für Rat und Hilfe offen. Insgesamt zählt die AWO 585000 Mitglieder; weiterhin verfügt sie über ca. 80 000 Ehrenamtliche und 32000 hauptamtliche Mitarbeiter. Die Arbeit in Tagesstätten, Beratungsstellen und Heimen stellt den Schwerpunkt der sozialen Gegenwartsaufgaben dar.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV) (1924 gegründet)

Der DPWV wurde 1924 gegründet und kann als sogenanntes Sammelbecken aller unterschiedlicher Wohlfahrtsorganisationen angesehen werden. Heute sind ihm ca. 4070 selbstständige Verbände der freien Sozialarbeit angeschlossen. Die Sicherung und Förderung der Vielseitigkeit und Vielgestaltigkeit heutiger sozialer Arbeit ist das Ziel des DPWV.

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) (1921 gegründet)

Mit ersten Gemeinschaften war das DRK bereits schon 1863 tätig; als Verband aber erst seit 1921. Die Sorge für Kriegsopfer, Hilfe bei Notständen und Katastrophenschutz sind Aufgaben der nationalen Rotkreuzgesellschaft; aber neben all diesen Aufgaben sind auch die Wohlfahrtsaufgaben gleichrangig in den Satzungen des DRK verankert. So leistet das DRK zum Beispiel praktische Sozialarbeit in eigenen Heimen und Kliniken. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Arbeit außerhalb von Heimen und Einrichtungen +in allen Gebieten der Sozialarbeit; zum Beispiel im klinischen Bereich, im Rettungsdienst und Krankentransport sowie im Suchdienst und Jugendrotkreuz. Über ca. 2000 ambulante Dienste verfügt das DRK; daneben auch über Tagesstätten, Heime und Krankenhäuser. Ca. 4,5 Millionen Mitglieder sind in 6432 Ortsvereinen und 624 Kreisverbänden zusammengeschlossen mit 327 000 aktiven Helferinnen und Helfern.2

Wie aus den kurzen Vorstellungen ersichtlich wird, weisen die Wohlfahrtsverbände ein breites Spektrum von gesellschaftlichen Aktivitäten auf: in der Kleinkindererziehung, in der Jugendarbeit und Fürsorgeerziehung, der Altenpflege, der Behindertenhilfe, im Gesundheitswesen und der Psychiatrie, in der Straffälligenbetreuung, in der Sozialarbeit mit Randgruppen und Minderheiten. Die verschiedensten Formen der Sozialarbeit werden von den Wohlfahrtsverbänden geleistet. Ihre Tätigkeiten reichen von der geschlossenen Fürsorge in den Krankenhäusern, Altersheimen, Heil- und Pflegesnstalten über die halboffene Fürsorge in den Kindergärten und Kinderhorten bis hin zur offenen Fürsorge der häuslichen Pflege sowie der Bahnhofsmission.3

Zusammenfassende Worte zu den Verbänden der Wohlfahrtspflege

Alle Maßnahmen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, die von privaten Organisationen, Vereinen oder Stiftungen getragen werden, verstehen wir als freie Wohlfahrtspflege. All diese eben vorgestellten Wohlfahrtsverbände haben folgende Merkmale (Grundsätze) gemeinsam: Gemeinnützigkeit, Weltanschaulichkeit, Freiwilligkeit und zum großen Teil auch Ehrenamtlichkeit. Die hier vorgestellten Wohlfahrtsverbände haben sich zu den sechs Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege etabliert, die wie die Kirchen, von vornherein per Gesetz anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind ( § 75 Abs. 3 KJHG). Diese sechs Spitzenverbände bilden in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAG) einen Zusammenschluß. Die BAG umfaßt die Mirgliederversammlung aus den sechs Spitzenverbänden sowie Fachausschüsse zu bestimmten Fragen und Bereichen der Verbändewohlfahrt.4

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Jugendhilfe durch die freie Tätigkeit nichtstaatlicher Träger geprägt wurde. Einzelne Personen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und schließlich die großen Wohlfahrtsverbände füllen zusammen den großen Beitrag der Freien Träger der Jugendhilfe aus. In der Geschichte waren es immer wieder einzelne besondere Engagierte, welche mit ihren Konzepten und Ideen die Entwicklung der Jugendhilfe voran - und weiterentwickelt haben. Besonders nennenswert sind hier die Leistungen der Pädagogen Pestalozzis und Johann Wichern´s, die einen großen Beitrag dafür lieferten, geeignete Hilfen für betroffene Menschen zu finden.

Verbandliche Struktur der Wohlfahrtspflege

Auch zu diesem Punkt möchten wir ein paar Worte verlieren: Die Strukturen lassen sich durch folgende Begriffe beschreiben, die sich in der freien Wohlfahrtspflege etabliert haben: Verbände, (Einrichtungs)Träger, Einrichtungen und Dienste. Besonders typisch für den sozialen Bereich ist die verbandliche Struktur. Über ein differenziertes Verbändesystem, das sowohl nach geographischen als auch nach fachlichen Gesichtspunkten gegliedert ist, bildet der jeweilige Spitzenverband (Zentralverband) als Verbände-Verband die Klammer. Sowohl nach politischen Gegebenheiten auf Bundes-,

Landes-, Bezirks-, Kreis- und Ortsebenen als auch entsprechend der kirchlichen Strukturen zum Beispiel auf der Diözesan- oder Dekanatseben organisieren sich die Verbände. Vor allem bei der Caritas und der Diakonie wird diese Struktur erweitert durch Fachverbände, die entweder in bestimmten Aufgabengebieten tätig werden oder im Erfahrungsaustausch, der Konzeptentwicklung und der Interessenvertretung dienen. Zum Teil treten die Fachverbände implizit oder explizit als Berufsverbände im Rahmen ihrer Trägerstruktur auf. Verstehen tuen sich alle Verbände der Wohlfahrtspflege als Zusammenschlüsse von juristischen Personen. Natürlich widerspricht auch die Mitgliedschaft von natürlichen Personen einer Verbändedefinition nicht und beispielsweise sieht der Caritasverband auch individuelle Mitgliedschaften vor. Damit bleibt er im Vergleich zu den anderen Verbänden jedoch eine Ausnahme. Jedoch eindeutig geprägt ist die Struktur und die Arbeitsweise der Verbände von der institutionellen Mitgliedschaft; und natürliche Mitglieder treten meist in der Rolle als regelmäßige Spender auf.

Folgend wollen wir noch zwei wichtige Besonderheiten nennen, welche die Wohlfahrtsverbände aufweisen und die für deren Verständnis von Bedeutung sind: Erstens: Wohlfahrtsverbände setzen sich in der Regel für die Interessen ihrer Mitglieder ein; dafür werden sie ja auch gegründet. Darüber hinaus haben die Wohlfahrtsverbände für sich reklamiert, daß sie auch die Interessen von Dritten zur Geltung bringen möchten. Dazu zählen Personen- bzw. Problemgruppen, welche in den Willensbildungsprozessen der Verbände nicht beteiligt sind. Zweitens: Auch als Träger von Einrichtungen der sozialen Dienste treten die Wohlfahrtverbände auf. Aus dieser Tatsache heraus legitimieren sie unter anderem den Anspruch, die Problemlagen ihres Klientels zu kennen und vertreten zu können.5

Ein weitere Eckpfeiler der dualen Jugendhilfe sind die Jugendverbände, denen wir folgend unsere Aufmerksamkeit widmen wollen.

Jugendverbände

Ihre Geschichte reicht bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts zurück. Historisch verwurzelt sind die Jugendverbände im Bereich der Kirchen sowie der bürgerlichen und der proletarischen Jugendbewegung. Die Jugendbewegung ist 1913 für folgenden

Grundsatz eingetreten: Die freie deutsche Jugend soll nach eigener Bestimmung, in eigener Verantwortung, mit innerer Wahrhaftigkeit ihr Leben gestalten dürfen. Für diese innere Freiheit hat die Jugend gekämpft.

Junge Menschen, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben, bilden die

Jugendverbände. Freiwilligkeit, Wertgebundenheit, Selbstorganisation und

Ehrenamtlichkeit sind Begriffe, welche die Grundsätze von Jugendverbänden kennzeichnen. Gegenwertig ist die Menge an Jugendverbänden imens groß. Folgend wollen wir aufzählen, welche Jugendverbände sich unterscheiden lassen:

- konfessionelle und weltanschauliche Verbände

(z.B. Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend)

- Gewerkschaftliche und politische Verbände

- Fachverbände

(z.B Jugend des DRK)

- Freizeitverbände

(z.B. Deutsche Alpenvereins-Jugend)

Die für die Jugendverbände neuen existierenden Themen der 90er Jahre wollen wir folgend stichwortartig wiedergeben:

Konzepte zur Zusammenarbeit mit den Schulen,

Standortfindung im ausdehnenden Freizeitmarkt und Zusammenarbeit oder Abgrenzung zu kommerziellen Anbietern,

“Partizipation” als Lernziel umsetzen - sowohl im eigenen Rahmen als auch in der Kommunalpolitik, Kreativität, Solidarität und Eigeninitiative stärken

Suche nach neuen Lebenszielen und Werten ( Dabei werden berücksichtigt: die Wünsche nach Geborgenheit, Identität, Fairneß und Geselligkeit),

zur Sicherung des eigenen Erhalts Aufbau einer stetigen Arbeit mit Kindern im Schulalter.6

Seit ca. 25 Jahren beinhaltet der Bereich Jugendhilfe auch Selbsthilfegruppen und selbstorganisierte Gruppen, welche in unseren Ausführungen nicht fehlen sollen.

[...]


1 vgl. Lütjen, U.: Organisation und Finanzierung von Trägern der freien Jugendhilfe: ein Praxisleitfaden. Neuwied, Kriftel, Berlin 1997, S. 11-16

2vgl. Gernert, W.: Jugendhilfe: Einführung in die sozialpädagogische Praxis. München, Basel 1993, S. 112-115

3 vgl. Bauer, R.: Wohlfahrtsverbände in der Bundesrepublik. Weinheim, Basel 1978, siehe Vorwort

4 vgl. siehe vorherige, S.19

5 Öhlschläger, R.: Freie Wohlfahrtspflege im Aufbruch. Baden-Baden 1995, S. 58-60

6 vgl. Gernert, W.: Jugendhilfe: Einführung in die sozialpädagogische Praxis. München, Basel 1993, S. 117-120

Ende der Leseprobe aus 35 Seiten

Details

Titel
Freie Träger der Jugendhilfe
Hochschule
Technische Universität Dresden  (Erziehungswissenschaften)
Veranstaltung
Kinder- und Jugendhilfegesetz
Note
1
Autor
Jahr
1999
Seiten
35
Katalognummer
V6452
ISBN (eBook)
9783638140171
ISBN (Buch)
9783656567622
Dateigröße
463 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Freie, Träger, Jugendhilfe, Kinder-, Jugendhilfegesetz
Arbeit zitieren
Dana Bochmann (Autor:in), 1999, Freie Träger der Jugendhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6452

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