Das Anerkennungsverfahren 22
Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung 24
SCHLUßWORT
LITERATURVERZEICHNIS
Diese Seminararbeit erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit; vielmehr werden einzelne Schwerpunkte zum Thema “Freie Träger der Jugendhilfe” genauer vorgestellt und somit auf viele andere, aber ebenso wichtige Themenpunkte verzichtet, weil eine umfassende Bearbeitung dieses Themas den Rahmen der Seminararbeit sprengen würde. Wir haben Themen ausgewählt, von denen wir glauben, daß sie für eine Einführung in dieses Thema geeignet sind und welche uns einen groben Überlick über diese Thematik bieten. Das Kapitel 1 beschäftigt sich mit der Entstehung der Jugendhilfe und stellt uns insbesondere die Wohlfahrtsverbände vor. Im 2. Kapitel wird die Partnerschaft zwischen freien und öffentlichen Trägern thematisiert und dabei auf den §4 des KJHG genauer eingegangen. Im 3. Kapitel, welches den Hauptteil dieser Arbeit bildet, befassen wir uns mit den rechtlichen Grundlagen der freien Träger und mit deren Bedeutung. Weiterhin werden wir der Frage nachgehen, wer Träger der freien Jugendhilfe sein kann und wer nicht. Besonders Beachtung finden in diesem Kapitel auch die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe. Hierbei gehen wir genauer auf die Voraussetzungen für die Anerkennung ein und werfen auch einen Blick auf das Anerkennungsverfahren. Wer eine Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung benötigt und welche Bedingungen diese Erlaubnis voraussetzt, ist die letzte Thematik, die wir vorstellen möchten. Wie schon erwähnt, ist das Spektrum zu dieser Thematik viel weiter gefaßt. So könnte ein weiteres Kapitel lauten: “Organisation und Gründungsverfahren freier Träger”, in dessen Rahmen man auf die privatrechtlichen Rechtsformen, die Personengesellschaft, die Körperschaften und Vereine sowie auch auf die Genossenschaften und Stiftungen eingehen könnte. Neukonstituierte Freie Träger und auch Träger, die sich seit langem in der Jugendhilfe engagieren, stehen vor der Situation, daß in den Kommunen und im Bundeshaushalt die öffentlichen Gelder knapper werden. Neue Kürzungen und Einsparungen stehen an der Tagesordnung. Aus diesem Grund wäre es sicherlich auch hochinteressant gewesen, auf die Finanzierung der freien Jugendhilfe einzugehen, sowie neue Ideen für weitere Finanzquellen zu betrachten. Doch diese Themen haben wir aufgrund der uns zur Verfügung stehenden Seitenzahlen ausgeschlossen, was nicht heißt, daß sie nicht ebenso interessant und wichtig für das Thema sind. Allerdings hält die Literatur für Interessierte eine Menge Informationen zu diesen Themenbereichen bereit.
Wenn wir uns mit den Trägern der Jugendhilfe beschäftigen, so sollten wir unseren Blick nicht nur auf die Gegenwart und Zukunft beschränken. Um ein zusammenhängendes Verständnis über die Bedeutung der Jugendhilfe und deren Trägerschaft zu erlangen, ist es ebenso wichtig, Kenntnisse über die geschichtliche Entwicklung zu haben. Wir werden bei der Betrachtung der Entwicklung der Jugendhilfe und ihrer Träger weit ausholen müssen, damit wir auch einen Einblick in die gesellschaftlichen Hintergründe, die zu dieser Entwicklung beigetragen haben, gewähren können. Uns geht es nicht nur darum, die wichtigsten Meilensteine der Jugendhilfegeschichte zu nennen, sondern auch darum, den Kontext aufzuzeigen, in welchem die Meilensteine eingebettet sind. Sicherlich ist diese Größenform der Betrachtung für eine Seminararbeit im Rahmen eines Rechtsseminars nicht unbedingt erforderlich, da hier die Schwerpunkte eher auf Gesetzestexte und deren Auslegungen liegen, jedoch halten wir dieses Thema für höchst interessant und möchten ihm deshalb einen breiten Raum gewähren. Wem unsere Ausführungen über die Wurzeln der Jugendhilfe zu weitatmig erscheinen oder schon bekannt sind, bitten wir, das Lesen an der Stelle fortzusetzen, wo wir näher auf die Entstehung der heutigen freien Träger eingehen. Hier wird auch eine Erläuterung der Aufgaben der einzelnen Verbände vorgenommen.
Die historischen Wurzeln der Jugendhilfe
Mittelalter:
Eine organisierte staatliche Hilfe für Kinder und Jugendliche existierte zu dieser Zeit noch nicht. Die Erwachsenen hatten noch kein Verantwortungsbewußtsein bezüglich der Zukunft ihrer Kinder. Hier war der Tod eines Kindes nichts Außergewöhnliches. Die hohe Kindersterblichkeit war der Grund dafür, daß sich eine intensive Bindung zu dem einzelnem Kinde kaum entwickelte. Alles “Lebenswichtige” lernten die Kinder u nd Jugendlichen durch ihre Teilhabe am Erwachsenenleben. Eine Trennung von Kinderwelt und Erwachsenenwelt, so wie wir sie heute kennen, gab es im Mittelalter noch nicht. Die Erfindung des Buchdrucks und der Literalität machten es notwendig, daß Kinder die Schulen besuchten. Durch die entstandenen Schulen wurden die Kinder aus der Lebenswelt der Erwachsenen herausgenommen.
18. Jahrhundert:
Dieses Jahrhundert kennzeichnete eine Auflösung der überlieferten Gesellschaftsgefüge und Hierarchien. Verstanden sich die Menschen vorher als Mitglieder einer Zunft und eines Standes, wurden diese Gegebenheiten jetzt in Frage gestellt. Natürlich wurden die Kinder noch immer in einem sozialen Umfeld geboren, doch Vorherbestimmungen über ihren Lebenslauf waren nicht mehr möglich. Das Prinzip der Leistung hat sich also über das Prinzip der Geburt gesetzt. So war es möglich, die Privilegien, die der Adel genoß, zu brechen. In dieser Zeit sah man den kleinen Menschen als ein Stück Wachs an, welches man bilden und formen konnte. Vor diesem Hintergrund bildete sich die Verantwortung der Erwachsenen für ihre Kinder heraus. Die Bürgerfamilie war finanziell in der Lage dafür, ihren Kindern die “beste” Erziehung zukommen zu lassen. Sie hatten dafür den notwendigen gesellschaftlichen Status. In dieser Gesellschaftsschicht tat man alles, um den Kindern Bildung und Erziehung zu garantieren. Anders sah das in den Unterschichten aus. Die Arbeiterfamilien hatten nicht die erforderlichen Finanzen, um ihren Kindern solch eine Erziehung und Bildung zukommen zu lassen. Ihr Einkommen war so niedrig, daß die Kinder das Schulangebot nicht wahrnehmen konnten, weil sie in Fabriken arbeiten gehen mußten, um zum Einkommen der Familie beitragen zu können.
19. Jahrhundert:
Die vorherrschende Armut und Hungersnot in diesem Jahrhundert wurde auf das Anwachsen der Bevölkerung geschoben. Es hieß, daß die Bevölkerung schneller wüchse als die Nahrungsmittelproduktion. Weitverbreitet war die Überzeugung, daß man nur durch einen Krieg oder eine Seuche das Elend ausgleichen könnte. Vor diesem Hintergrund ist es nicht schwer zu verstehen, warum wir zu dieser Zeit kein staatlich erzieherisches Interesse an “verwahrlosten” Kindern und Jugendlichen vorfinden. Auch besondere Gesetze zu ihrem Schutz existierten nicht. Aus freiem Engagement heraus entstanden dann die ersten “Armenkinder-Anstalten und Rettungshäuser”. Es folgte die Entstehung von Heimen für arme und verwaiste Kinder in Süddeutschland, deren Vorläufer Pestalozzis Arbeit mit Kriegswaisen in Stans war. Lange Zeit tat der Staat nichts und sah der Kinderarbeit tatenlos zu. Er zeigte erst eine Reaktion, als es zu schwerwiegenden Folgen für die Militärtauglichkeit der Jugend durch die industrielle Kinderarbeit kam. Auf die Gefährdung der Militärtauglichkeit reagierte Preußen mit der Erlassung von Kinderschutzvorschriften, zu denen auch die Einschränkung der Kinderarbeit zählte. Um den Erhalt der öffentlichen Ordnung zu gewährleisten,
entstanden weiterhin staatliche Armen- und Waisenhäuser für bettelnde und obdachlose Kinder und Jugendliche. Diese staatlichen Maßnahmen wurden nicht aus Nächstenliebe durchgeführt, sondern vertraten folgenden gesellschaftlichen Auftrag: 1.) Sicherung der Produktivität und Wehrhaftigkeit der Kinder und Jugendlichen für ihr Erwachsenenalter und 2.) Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe.
Einen großen Einfluß auf den noch heute bestehenden Dualismus von öffentlicher und freier Trägerschaft in der Sozialarbeit gewannen die Gruppierungen der sogenannten Liebestätigkeit. Vorläufer des ersten Wohlfahrtsverbandes war der von J. H. Wichern 1848 gegründete “Centralausschuß für innere Mission”. Das Diakonische Werk schloss sich erst 1975 auf Bundesebene zusammen. Mit einer kleinen zeitlichen Verzögerung bildete auch die katholische Seite ihren Wohlfahrtsverband, die Caritas, heraus. L. Werthmann war derjenige, der 1897 den Deutschen Caritasverband (DCV) “ins Leben rufte”. W ährend des ersten Weltkrieges wurde er als Wohlfahrtsorganisation der katholischen Kirchen anerkannt. 1
Das Diakonische Werk EKD (Evangelische Kirche in Deutschland)
Hauptamtlich beschäftigt sind beim Diakonischen Werk ca. 215 000 Mitarbeiter; jedoch gibt es noch weit mehr nebenberufliche Fachkräfte. Zusammen leisten sie soziale, pflegerische, pädagogische und gemeindliche Dienste unterschiedlichster Art. So fördert das Diakonische Werk beispielsweise an Brennpunkten der Not in der Dritten Welt in ökumenischer Zusammenarbeit durch “Brot für die Welt” und Katastrophenhilfe die Überwindung von Hunger, Armut und Krankheit. Seine Aufgabe versteht das Werk im Sinn der Sendung der Kirche als vom Evangelium motivierten Dienst am Menschen in körperlicher, seelischer oder anderer Not.
Deutscher Caritasverband
Zum Lebensberuf haben sich 223 000 hauptamtliche Mitarbeiter/innen; darunter auch Ordensleute, die Caritasarbeit gewählt. Aber auch hierzu kommen noch viele Tausend ehrenamtliche Helfer. Täglich leisten sie Dienste für mehr als einer Million Menschen in
1 vgl. Lütjen, U.: Organisation und Finanzierung von Trägern der freien Jugendhilfe: ein Praxisleitfaden. Neuwied,
Kriftel, Berlin 1997, S. 11-16
Kindergärten, Heimen, Tagesstätten, Krankenhäusern und Sonderschulen. Neben diesen Leistungen helfen sie aber auch Ratsuchenden; machen Hausbesuche sowie Katastrophenhilfe und soziale Strukturhilfe in vielen Ländern der Dritten Welt.
Wie schon in der Vergangenheit sehen es die Kirchen und auch andere öffentlichrechtliche Religionsgemeinschaften als ihre Aufgabe an, Kinder- und Jugendhilfe zu leisten. Im Jugendwohlfahrtsgesetz waren sie demgemäß zu Trägern der freien Jugendhilfe erklärt (§ 6 Abs. 4). Heute ist ihre Rechtsstellung sogar noch verbessert, da sie per Gesetz von vornherein; also ohne einen entsprechenden Antrag zu stellen, als förderungswürdige Träger der Jugendhilfe anerkannt sind (§ 75 Abs. 3 KJHG).
Aber es entstanden auch weltanschaulich neutrale, philanthropische Vereinigungen; wie zum Beispiel der 1881 gegründete “Deutsche Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit und das 1890 von W. Merton gegründete Frankfurter “Institut für Gemeinwohl”. Zahlreiche Wohlfahrtsverbände, welche folgend genauer vorgestellt werden sollen, gründeten sich in den folgenden 80er Jahren.
Die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (1917 gegründet)
Dieser Wohlfahrtsverband wurde in der Nazizeit verboten und erfuhr seine Wiedergründung im Jahre 1951. Den Hauptteil der Sozialarbeit dieses Verbandes bildet die offene Sozialarbeit mit Beratungsdiensten. Ausgangspunkt ihre Hilfeleistung ist folgender: wirkliche Hilfe zur Selbsthilfe kann nur gewährt werden, wenn sie in der gewohnten Umgebung des Hilfesuchenden stattfindet. Nicht-institutionelle Gesundheits-, Erziehungs- und Wirtschaftsfürsorge zählen zu den weiteren Aufgaben, welche die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland leistet. Daneben existieren aber auch Einrichtungen der geschlossenen und halboffenen Fürsorge. Rund 27 000 umfaßt der Kreis aller Mitglieder jüdischer Gemeinden.
Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) (1919 gegründet)
Diese Organisation ist aus der Arbeiterbewegung hervorgegangen. Heute steht sie allen Bevölkerungsschichten für Rat und Hilfe offen. Insgesamt zählt die AWO 585000 Mitglieder; weiterhin verfügt sie über ca. 80 000 Ehrenamtliche und 32000 hauptamtliche Mitarbeiter. Die Arbeit in Tagesstätten, Beratungsstellen und Heimen stellt den Schwerpunkt der sozialen Gegenwartsaufgaben dar.
Arbeit zitieren:
Dana Bochmann, 1999, Freie Träger der Jugendhilfe, München, GRIN Verlag GmbH
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