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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis i
I. Einleitung 1
1. Thematik 1
2. Themenschwerpunkte und Erkenntnisziele 2
3. Methodische Vorgehensweise 4
4. Hinweise zur Literatur- und Quellenlage 6
II. Rechtsextremismus - Versuch einer Definition eines umstrittenen Begriffs 8
1. RE - Ein Begriff im theoretischen Niemandsland 8
a.) Neonationalsozialismus 8
b.) Neofaschismus 10
c.) Rechtspopulismus 11
d.) Rechtsradikalismus 13
2. Der Begriff RE 14
a.) Definitionsversuche in der Literatur 15
b.) Bewertung der Definitionsversuche 18
c.) Rechtsextremistische Ideologieelemente 19
3. Zusammenfassung 24
III. Die Neue Rechte - Merkmale, Begriff und Programmatik 25
1. Entwicklung und Selbstdefinition der NR 26
2. Der Begriff NR - Definitionsversuche in der Literatur 32
3. Bewertung der Definitionsversuche 36
4. Neurechte Staatsaufassung im Lichte der „Konservativen Revolution“ 38
a) Identitäres statt pluralistisch-repräsentatives Demokratieverständnis 38
IV. Neurechte Denkmuster innerhalb der etablierten Parteien und politischen Öffentlichkeit? 43
V. Die Vernetzung neurechter Programmatik innerhalb der NPD, DVU und Republikaner 64 1. Die NPD 65
2. Die DVU 76
3. Die Republikaner 82
VI. Schlussbetrachtung 90
Bibliographie
BMI -Bundesministerium des Innern
BVerfG -Bundesverfassungsgericht
CDU -Christlich Demokratische Union
CSU -Christlich Soziale Union
DS -Deutsche Stimme
DVU -Deutsche Volksunion
FAZ -Frankfurter Allgemeine Zeitung
FDGO -Freiheitliche demokratische Grundordnung
FDP -Freie Demokratische Partei
FES -Friedrich-Ebert-Stiftung
FPÖ -Freiheitliche Partei Österreichs
GG -Grundgesetz
Idgr -Informationsdienst gegen Rechtsextremismus
JF -Junge Freiheit
JN -Junge Nationaldemokraten
MdB -Mitglied des Bundestages
NAPO -Nationale Außenparlamentarische Opposition
NPD -Nationaldemokratische Partei Deutschlands
NR -Neue Rechte
NRW -Nordrhein Westfalen
NZ -National-Zeitung/Deutsche Wochenzeitung
o.O. - Ohne Ort
v
o.J. -Ohne Jahr
o.S. -Ohne Seitenangabe
O.V. -Ohne Verfasser
PC -Political Correctness
PM -Die Politische Meinung
REP -Die Republikaner
SZ -Süddeutsche Zeitung
RE -Rechtsextremismus
ZfP -Zeit für Protest
ZParl - Zeitschrift für Parlamentsfragen
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I. Einleitung I.1. Thematik
Mit der Vereinigung der beiden deutschen Staaten ist ein Problem schlagartig ins Zentrum öffentlicher Aufmerksamkeit gerückt, das lange Zeit nur einen relativ kleinen Kern von Verfassungsschützern und Extremismusexperten beschäftigt hat. Seit den mehrtägigen Ausschreitungen vor einem Ausländerwohnheim in der sächsischen Kleinstadt Hoyerswerda (September 1991) und den pogromartigen Angriffen auf die „Zentrale Anlaufstelle für Asylbewerber“ in Rostock-Lichtenhagen ein knappes Jahr später, kann sich Rechtsextrem- 1 derbesonderen Beachtung in Politik und Medien sicher sein und rangiert ganz ismus (RE)
oben auf der politischen Tagesordnung.
Die säkularen Begebenheiten der Jahre 1989/1990 gaben auch Deutschland eine 2 , welche dank energischer Politik der amerikanischen und deutschen „zweite Chance“
3 erfasst und umgesetzt wurde. Mit den veränderten Paradigmen Regierung in „329 Tage[n]“
der internationalen Staatenwelt und der erneuten Erlangung der vollständigen Souveränität des wiedervereinigten Deutschlands eröffnete sich ein ganz neues Kapitel der deutschen Rechtsextremismusforschung. Medienvertreter sowie einige Politiker vermittelten in den ersten Jahren nach der „Wende“ den Eindruck, dass RE und fremdenfeindliche Gewalt ausgesprochene „Ost-Phänomene“ 4 seien. Für rassistisches Denken und Gewalttätigkeiten 5 Der wären nur die neuen Bundesländer anfällig, nicht jedoch der „zivilisierte Westen“. Publizist Eberhard Seidel-Pielen hob den Gebrauchswert der These „Zuviel Rotlicht macht braun“ hervor, indem er schrieb: „ Rechtsradikalismus und Ungleichheitsideologien sind [...] kein originäres Problem der Altbundesrepublik mehr, sondern ein importiertes, eine Altlast der verblichenen DDR, die sich im Zuge des Einigungsprozesses und der Menschwerdung der Neubürger/innen aus dem Osten, mit deren Zivilisierung und Demokratisierung schon 6 Die Erkenntnisse von Bundeskriminalamt und Verfassungsschutz auswaschen werde“.
sprechen diesbezüglich eine andere Sprache. Allein im Jahr 1991 wurden 354 Brandanschläge gegen Ausländer registriert, von denen allein 107 in Nordrhein-Westfalen (NRW) verübt
1 Künftig kürzt der Autor den Begriff Rechtsextremismus mit dem Kürzel RE ab.
2 Zit.: Stern, Fritz: „Die zweite Chance. Die Wege der Deutschen“, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ)
vom 26.07.1990.
3 Zit.: Teltschik, Horst: 329 Tage. Innenansichten der Einigung, Berlin 1991.
4 Zit.: v. Berg, Heinz Lynen: Rechtsextremismus in Ostdeutschland seit der Wende, in: Kowalsky,
Wolfgang/Schroeder, Wolfgang (Hg.): Rechtsextremismus. Einführung und Forschungsbilanz, Opladen 1994, S.
103.
5 Zit.: Butterwege, Christoph: Rechtsextremismus, Rassismus und Gewalt. Erklärungsmodelle in der Diskussion,
Darmstadt 1996, S. 43.
6 Zit. nach: Seidel-Pielen, Eberhard: Vom Judenhaß zum „Türkenproblem“. Politischer Umgang mit Rechts, in:
Faber, Richard (Hg.): Rechtsextremismus. Ideologie und Gewalt, Berlin 1995, S. 70.
2
wurden; das waren mehr Anschläge als in den fünf neuen Bundesländern zusammen. 7 Spätestens seit dem Mord an drei Türkinnen im schleswig-holsteinischen Mölln stellt sich rassistisch motivierte Gewalt als ein gesamtdeutsches Phänomen dar. Nichtsdestotrotz ist die Analyse der spektakulären Formen des RE nur ein Teilaspekt der Rechtsextremismusforschung. Wenn solche demokratiefeindlichen Tendenzen subtil vermittelt, intellektuell ummantelt werden, wenn sie nicht auf dem ersten Blick zu erkennen sind, gerade dann sind die politischen sowie wissenschaftlichen Instanzen aufgefordert, zur Aufklärung beizutragen.
Gerade die deutsch-deutschen Umwälzungen im Zuge der Deutschen Einheit stellen 8 eine äußerst bei der Neukonstituierung des RE und insbesondere der Neuen Rechten (NR) wichtige Zäsur dar. 9
I.2. Themenschwerpunkte und Erkenntnisziele
„Die ´Neue Rechte´ ist weder ein neuer Faschismus vor den Türen der Macht, noch ist sie eine gänzlich unbedeutende Sekte.“ 10 Dieses Zitat des Politologen Hans-Gerd Jaschke macht die Schwierigkeit einer Bestimmung des Begriffs der NR relativ deutlich. Weder in der öffentlichen noch in der politikwissenschaftlichen Diskussion besteht derzeit ein Konsens über den Begriff NR. Dennoch wird eben dieser Bewegung die Etablierung des nationalistischen Denkens zugetraut. Vor dem Hintergrund dieses Sachverhaltens werden drei Leitfragen für die vorliegende Analyse, die als Beitrag zum Verständnis der NR aufgefasst werden sollte, aufgestellt. Die erste Leitfrage lautet: Kann die NR zum rechtsextremistischen Spektrum gezählt werden und - wenn ja - wo liegen die Schnittstellen bzw. Unterschiede? Im Gegensatz zum ihrem politischem Vorbild, der „Nouvelle Droite“ in Frankreich, verfügt die NR über keine feste Organisationsstruktur, sondern über eine Reihe verschiedener, zum Teil 11 Der krampfhafte Versuch, eine einheitliche Ideologie für die rivalisierender Strömungen.
NR nachzuweisen, würde zur Einebnung der Widersprüche zugunsten einer konstruierten antidemokratischen rechten Krisentheorie führen. Vielfach wird die NR ideologischprogrammatisch zwischen Konservatismus und RE angesiedelt, als „Grenzgängerphänomen“,
7 Bundesministerium des Innern (Hg.): Verfassungsschutzbericht des Bundes 1991, Bonn 1992, S. 76.-78.
8 Künftig kürzt der Autor den Begriff Neue(n) Rechte(n) mit NR ab.
9 Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (Hg.): Die Kultur als Machtfrage. Die Neue Rechte in
Deutschland, Düsseldorf 2005, S. 17.
10 Zit.: Greß, Franz/Jaschke, Hans-Gerd/Schönekäs, Klaus: Einleitung, in: dies.: Neue Rechte und
Rechtsextremismus in Europa. Bundesrepublik, Frankreich, Großbritannien, Opladen 1990, S. 11.
11 Vgl.: Brauner-Orthen, Alice: Die Neue Rechte in Deutschland. Antidemokratische und rassistische Tendenzen,
Opladen 2001, S. 13.
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wie es Hans-Gerd Jaschke 12 formuliert, als „Grauzone“ nach Susanne Mantino 13 , oder als 14 . Im Rahmen „Brückenbereich“ bzw. „Brückenspektrum“ nach Armin Pfahl-Traughber 15 NR mit den dieser ersten Leitfrage ist demnach zu klären, ob das „Phänomen“
herkömmlichen Instrumentarien der Ideologiekritik, politischen Ideengeschichte oder gar der Totalitarismustheorie erklärt werden kann.
Geht es in der folgenden Analyse explizit um die NR in den neunziger Jahren, so lautet die zweite Leitfrage: Welche Bedeutung hat die strategische Kommunikation für den Mobilisierungserfolg von sozialen Bewegungen im Allgemeinen sowie der etablierten Parteien im Besonderen? Der Klassifizierung der NR als Bewegung innerhalb des traditionellen RE, soll anhand ihrer bisweilen erfolgreich durchgeführten öffentlichen Diskursstrategie differenziert nachgegangen werden. Daher steht nachfolgend nicht die Organisationsstruktur der NR im Vordergrund der Analyse, sondern vielmehr die spezifisch neurechte politisch-kulturelle Praxis der strategischen Kommunikation in Form der Erlangung „kultureller Hegemonie“ innerhalb der so genannten „politischen Mitte“. Die dritte Leitfrage dreht sich um die Thematik, ob die NR ein Zentrum eines parteipolitischen Netzwerkes repräsentiert. Es soll analysiert werden, inwieweit es sich bei 16 handelt. den Rechtsaußen-Parteien „um eine parteiliche Fleischwerdung der Neuen Rechten“ Diese Frage wird deshalb als entscheidend angesehen, weil durch eine institutionelle 17 zur Organisierung der NR in einer Partei die so genannte „Erosion der Abgrenzung“ politischen Mitte weiter aufgeweicht werden könnte. In diesem Zusammenhang soll keinesfalls ein „rechter Popanz“ 18 postuliert werden. Vielmehr besteht die eigentliche Herausforderung dieser Arbeit darin, anhand der noch aufzuzeigenden, stark divergierenden 19 heraus-Ideologie und Strategie der NR eine „identitätsstiftende politische Stammkultur“
12 Greß/Jaschke/Schönekäs: Einleitung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 11.
13 Mantino, Susanne: Die „Neue Rechte“ in der „Grauzone“ zwischen Rechtsextremismus und Konservatismus,
Frankfurt/a.M. 1992.
14 Pfahl-Traughber, Armin: Brücken zwischen Rechtsextremismus und Konservativismus. Zur Erosion der
Abgrenzung auf publizistischer Ebene in den achtziger und neunziger Jahren, in: Kowalsky,
Wolfgang/Schroeder, Wolfgang (Hg.): Rechtsextremismus. Einführung und Forschungsbilanz, Opladen 1994.
15 Der Journalist und Chefredakteur der neurechten Zeitung „Junge Freiheit“ spricht in diesem Zusammenhang
vom „Phantom“ NR. Vgl.: Stein, Dieter: Phantom „Neue Rechte“. Die Geschichte eines politischen Begriffs und
sein Mißbrauch durch den Verfassungsschutz, Berlin 2005.
16 Zit.: Gessenharter, Wolfgang: Kippt die Republik?. Die Neue Rechte und ihre Unterstützung durch Politik und
Medien, München 1994, S. 149.
17 Vgl. Pfahl-Traughber, Armin: Konservative Revolution und Neue Rechte. Rechtsextremistische Intellektuelle
gegen den demokratischen Verfassungsstaat, Opladen 1998, S. 160.
18 Zit.: Jesse, Eckhard: Der gescheiterte Verbotsantrag gegen die NPD - Die streitbare Demokratie ist beschädigt
worden, in: Politische Vierteljahresschrift Nr. 44/2003, S. 298.
19 Zit.: Dudek, Peter/Jaschke, Hans-Gerd: Entstehung und Entwicklung des Rechtsextremismus in
Bundesrepublik. Zur Tradition einer besonderen Kultur, Opladen 1984, S. 26
4
zufiltern, um sie letztendlich mit der Programmatik und Strategie der Rechtsaußen-Parteien zu vergleichen.
I.3. Methodische Vorgehensweise
Wie bereits angedeutet, existiert in der wissenschaftlichen Literatur ein Streit über die ideologisch-politische Verortung der NR. Klassifiziert man die NR als eine rechtsextremistische Gruppierung, so muss zunächst definiert werden, was eigentlich RE bedeutet. Dies soll im zweiten Kapitel geschehen. Die Problematik besteht darin, dass die deutsche Rechtsextremismusforschung - im Vergleich zum Forschungsstand anderer Länder - rückständig und ihrem Objekt gegenüber im Grunde ratlos ist. Ein Grund für das definitorische Dilemma der RE-Terminologie besteht darin, dass eine Reihe von konkurrierenden Begrifflichkeiten wie „Rechtsradikalismus“, „Rechtsfundamentalismus“, „Neonazismus“, „Neofaschismus“, „Rechts- und Nationalpopulismus“ bis hin zur „Alten“ und „Neuen Rechten“ im Gebrauch sind. 20 Autoren, die den Begriff RE benutzen, verbinden somit sehr unterschiedliche Motivationen. In der Fachliteratur wird immer wieder „die unpräzise und inkonsistent verwendete Begrifflichkeit, […] die inflationäre Verwendung 21 beklagt. Die Unklarheit bezüglich der Kennzeichnung des Ausdrucks Rechtsextremismus“
des Gegenstandes und damit auch seiner selbst führt unweigerlich dazu, dass zahlreiche Autoren von RE-Studien ihre Arbeiten mit einer Erörterung der Bedeutung der von ihnen verwendeten Begriffe beginnen. Denn jede wissenschaftliche Analyse, so auch diese, müsse zunächst ihr Erkenntnisinteresse offen legen, die eigenen gedanklichen Voraussetzungen so klar wie möglich definieren, damit auch derjenige, der bestimmte Grundüberlegungen nicht 22 unbedingt teilt, aus der Untersuchung Nutzen zu ziehen vermag. Um einen geeigneten Einstieg zur NR zu schaffen, werden im dritten Kapitel zunächst die Merkmale sowie der Begriff der NR genau untersucht. Darüber hinaus wird sich dieses Kapitel auf die in den 90er Jahren erfolgte intellektuelle Erneuerung der NR stützen, welche nach einem vergangenheitslosen Jahr Null nach der politischen Wende trachtet. 23 Mit der geistigen Anlehnung an die Akteure der „Konservativen Revolution“ in der Weimarer Republik soll anhand der pluralistisch-repräsentativen Demokratiekritik der NR zudem die
20 Vgl.: Stöss, Richard: Rechtsextremismus im vereinten Deutschland, 3. Auflage, Bonn 2000, S. 21; Im Rahmen
dieser Arbeit kann jedoch nicht auf jeden alternativen Begriff eingegangen werden. Im ersten Teil der Arbeit
sollen die Begriffe Rechtsradikalismus- und extremismus sowie Neonationalsozialismus, Neofaschismus und
Rechtspopulismus analysiert werden. Dem vom Umfang her relevantesten RE-Begriff wird dabei besondere
Aufmerksamkeit zugeteilt.
21 Zit.: Friedrich, Walter: Rechtsextremismus im Osten. Ein Resultat der DDR-Sozialisation?, Berlin 2002, S. 11.
22 Vgl.: Backes, Uwe: „Rechtsextremismus“ - Konzeptionen und Kontroversen, in: ders. (Hg.): Rechtsextreme
Ideologien in Geschichte und Gegenwart, Köln, Weimar, Wien 2003, S. 15.
23 Vgl.: Brauner-Orthen: Die Neue Rechte, S. 24.- 32.
5
Staatsauffassung der NR offen gelegt werden. Angeregt wurde diese Vorangehensweise durch 24 den Extremismustheoretiker Armin Pfahl-Traughber , dessen Verdienst in erster Linie darin
zu sehen ist, dass die NR noch einmal ideengeschichtlich systematisch mit ihren „geistigen Vätern“ der „Konservativen Revolution“ verglichen wurde. Gerade durch die enge Anlehnung der NR an diese Strömung soll der Anschein der Verfassungstreue geweckt werden. Es ist demnach zunächst zu klären, ob es sich nach gegenwärtiger Perspektive bei der „Konservativen Revolution“ überhaupt um eine demokratische Strömung am rechten Rand handelt oder nicht.
Ohne die Erörterung der geistigen Bezugsgrößen der NR wäre die im darauf folgenden vierten Kapitel dieser Analyse durchführte Untersuchung nicht nachzuvollziehen. Denn: Der für die Mobilisierung von Protest notwendige mediale Zugang zur politischen Öffentlichkeit ist für den politischen Erfolg der „kulturellen Hegemonie“ im vorpolitischen Raum von 25 Dieser „strategische Wettkampf um die Öffentlichkeit“ 26 führt zu wesentlicher Bedeutung.
einer Umdeutung bestehender Begriffe und zu einer Rekonstruktion von Themen, Deutungsmustern und Werten. 27 Es soll folglich der These nachgegangen werden, ob sich die NR selbst als Ausdruck für enttäuschte Nationalkonservative sieht, die den Nachkriegskonservatismus als zu liberal einstufen. Dies soll anhand der Nationalismus-, Demographie- und Globalisierungs-Debatte geprüft werden. Die politische Kampfansage des 28 gilt selbstverständlich Schweizer Journalisten Fritz René Allemann „Bonn ist nicht Weimar“ auch für Berlin, dennoch kann ein „Revisionismus durch die Hintertür“ eine Gefahr für den demokratischen Konsens in Deutschland darstellen. Aus dem Konglomerat dieser Untersuchungspunkte ergeben sich die ideologischen sowie strategischen Grundmaximen der NR, welche in einem Zwischenfazit zusammengefasst werden. Nachdem die ideologische sowie strategische Programmatik der NR aufgearbeitet geworden ist, wird im fünften Kapitel das organisierte rechtsextremistische Spektrum analysiert. Zum organisierten RE zählt der Verfasser folgende vom Verfassungsschutz des Bundes aufgelisteten Parteien: Die Republikaner, die Deutsche Volksunion und die Nationaldemokratische Partei Deutschland. Der Einfluss der NR auf diese rechten Parteien ist dabei spürbar und hat zu einer Modernisierung und Intellektualisierung der Programme
24 Pfahl-Traughber: Konservative Revolution.
25 Vgl.: Schmitt-Beck, Rüdiger: Kommunikation (Neuer) Sozialer Bewegungen, in: Jarren, Otfried/Donges,
Patrick, Saxer, Ulrich (Hg.): Politische Kommunikation in der demokratischen Gesellschaft. Ein Handbuch mit
Lexikonteil, Opladen, Wiesbaden 1998, S. 474.
26 Zit.: ebenda.
27 Diese Methodik findet sich beispielsweise bei folgenden wissenschaftlichen Arbeit wieder: Vgl.: Benthin,
Rainer: Auf dem Weg in die Mitte. Öffentlichkeitsstrategien der Neuen Rechten, Frankfurt/a.M. 2004.
28 Allemann, Fritz René: Bonn ist nicht Weimar, Köln, Berlin 1956.
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beigetragen. Es ist demnach kritisch zu klären, wie weit diese Kooperation geht und welche Partei der NR am nächsten steht. Personelle Überschneidungen werden dabei nur dann in Betracht gezogen, wenn diese eindeutig dem neurechten Kreis zuzuordnen sind. Aufgrund der gebotenen Kürze dieser Arbeit kann auf die Entstehung sowie auf einzelne Entwicklungsphasen der Parteien nicht explizit eingegangen werden. In der Schlussbetrachtung werden die gewonnen Erkenntnisse schließlich kurz zusammengefasst und bewertet. Durch die Gegenüberstellung der führenden Forschungsansätze wird ein Querschnitt der verschiedenen Auffassungen erstellt und letztendlich mit den Erkenntnissen des Autors in Einklang gebracht, ohne dass der Verfasser einen „missionarischen“ Weg einschlüge.
I.4. Hinweise zur Literatur- und Quellenlage
Zwar ist zur Entwicklung des RE nach 1989 eine wahre Publikationsflut zu verzeichnen, die systematische und empirisch ausgewiesene Erforschung der Ursachen und Erscheinungsformen des RE in Gesamtdeutschland steht allerdings erst am Anfang. Schon der RE selbst ist ein komplexes Phänomen, mit dem sich die einschlägigen Wissenschaften aus 29 Aufgrundefinitorischen Gründen, die im zweiten Kapitel präsentiert werden, schwer tun. der kumulativ arbeitenden Forschung gewinnt konsequenterweise der eher ironisch gemeinte 30 zunehmend an Bedeutung. Tatsächlich handelt es sich Ausdruck „one man = one approach“
bei den meisten Fällen nach Meinung des Politologen Jürgen R. Winkler „um einen Streit um Worte, der keinen Erkenntnisfortschritt bringt“. 31
Der Streit zwischen zwei wissenschaftlichen Schulen soll dabei besonders reflektiert 32 Eckard Jesse und Uwe werden. Die Extremismustheoretiker um Armin Pfahl-Traughber, Backes, 33 die mit einer Fülle von Veröffentlichungen eine auf die Gegnerschaft zum politischen Verfassungsstaates begründete RE-Forschung zu begründen versuchen, sehen sich
29 Vgl.: Druwe, Ulrich/Mantino, Susanne: „Rechtsextremismus“. Methodologische Bemerkungen zu einem
politikwissenschaftlichen Begriff, in: Winkler, Jürgen/Jaschke, Hans-Gerd/Falter, Jürgen W. (Hg.):
Rechtsextremismus. Ergebnisse und Perspektiven der Forschung, Opladen 1996, S. 66.
30 Vgl.: Rucht, Dieter: Recent Right-Wing Radicalism in Germany: Development and Resonance in the Public
and Social Sciences, in: Research on Democracy and Society, Nr. 3/1996, S. 267.- 270.
31 Winkler, Jürgen R.: Rechtsextremismus. Gegenstand -Erklärungsansätze- Grundprobleme, in: Schubarth,
Wilfried/Stöss, Richard (Hg.): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Bilanz, Bonn 2000,
S. 39.
32 Pfahl-Traughber, Armin: Rechtsextremismus. Eine kritische Bestandsaufnahme nach der Wiedervereinigung,
Bonn 1993.
33 Um nur einige Quellen zu nennen: Backes, Uwe/Jesse, Eckhard (Hg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie,
Baden-Baden 2004; Backes, Uwe/Jesse, Eckhard: Politischer Extremismus in der Bundesrepublik, 4. Auflage,
Bonn 1996; Moreau, Patrik/Lang, Jürgen P.: Linksextremismus. Eine unterschätzte Gefahr, Bonn 1996; Pfahl-
Traughber, Armin: Rechtsextremismus. Eine kritische Bestandsaufnahme nach der Wiedervereinigung, Bonn
1993.
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dabei mit einer Reihe von Wissenschaftlern konfrontiert, die sich um das „normativ- 34 undden Begriff des „Extremismus der Mitte“ des ideologiekritische“ Konzept 35 versammeln. Die sich zum Teil stark amerikanischen Politologen Seymour L. Lipset
widersprechenden Forschungsansätze liefern viel Zündstoff, dessen Auswirkungen bis zu dem von Ernst Nolte entfachten Historikerstreit und der Goldhagen-Debatte 36 reichen. Bei der im dritten Kapitel untersuchten NR ist eine ähnlich konfliktträchtige Publikationsflut zu verzeichnen. Auch hier zeichnet sich ein Konfliktpotenzial zwischen der dem Verfassungsschutz nahe stehenden Extremismusdefinition 37 und der von Wolfgang 38 Dabei wird sich der Autor auf die Gessenharter etablierten „Scharnier“-Funktion der NR ab.
relevante Sekundärliteratur beider Lager stützen. In diesem Zusammenhang kann in den Veröffentlichungen des Sozialwissenschaftlers Thomas Pfeiffer 39 ein geeigneter Kompromiss zwischen diesen kontroversen Lagern konstatiert werden.
Die im vierten Kapitel analysierte Strategie der NR, stellte den Autor vor einer Fülle von Problemen. Die Erforschung der jüngsten Zeitgeschichte, z.B. im Rahmen der Hohmannsowie der „deutschen Leitkultur“- Debatte ist noch in ihrem Anfangsstadium. Es wurde deshalb für den entsprechenden Zeitraum neben den Monographien und Sammelbänden eine ganze Fülle an Sekundärquellen aus deutschen Tages- und Wochenzeitungen- bzw. Magazinen ausgewertet. 40 Ein wichtiges Forum für die NR bietet die Wochenzeitung „Junge 41 Freiheit“ (JF) , die auch den zentralen empirischen Referenzpunkt darstellt. Gerade die JF lässt sich als Bindeglied zwischen demokratischer und rechtsextremer Sphäre, als „authentische Stimme“ 42 und bewegungsnahes Medium der NR charakterisieren. Da sie über einen übersichtlichen Internetauftritt verfügt, waren fast alle relevanten Artikel online verfügbar.
34 Vgl.: Brauner-Orthen: Die Neue Rechte; Gessenharter: Kippt die Republik.
35 Siehe vor allem: Lipset, Seymour M./Raab, Earl: The Politics of Unreason. Right-wing Extremism in America,
1970-1977, 2. Auflage, Chicago 1978; aber auch: Butterwegge: Rechtsextremismus; Kowalsky/Schroeder (Hg.):
a.a.O; Neugebauer, Gero: Extremismus - Rechtsextremismus - Linksextremismus: Einige Anmerkungen zu
Begriffen, Forschungskonzepten, Forschungsfragen und Forschungsergebnissen, in: Schubarth/Stöss (Hg.):
a.a.O..
36 Auf die vom Harvard-Professor Daniel J. Goldhagen entfachte Debatte wird noch eingegangen. Vollständiger
Titel: Goldhagen, Daniel J.: Hitlers willige Vollstrecker. Ganz gewöhnliche Deutsche und der Holocaust, Berlin
1996.
37 Backes, Uwe: Rechtsextremismus in Deutschland. Ideologie, Organisation und Strategien, in: APuZ Nr. 9-
10/1998, S. 27-35; Pfahl-Traughber: Konservative Revolution, S. 160.
38 Vgl.: Gessenharter, Wolfgang/Pfeiffer, Thomas (Hg.): Die Neue Rechte - eine Gefahr für die Demokratie?,
Opladen 2004; Gessenharter: Kippt die Republik; Greß/Jaschke/Schönekäs: a.a.O.
39 Vgl.: Innenministerium NRW (Hg.): Die Kultur.
40 So z.B. die „Zeit“, die „Süddeutschen Zeitung“ (SZ), die „FAZ“, die „Welt“ sowie der „Spiegel“. Sowie die
Online-Präsenz der genannten Zeitungen und Magazine.
41 Künftig mit dem Kürzel JF abgekürzt.
42 Zit.: Benthin: Mitte, S. 16.
8
Bei der Analyse der rechten Parteien im fünften Kapitel war der Einfluss der jährlich erscheinenden Verfassungsschutzberichte von großer Bedeutung. Zusätzlich zu diesen Quellen wurden die jeweiligen Parteizeitungen hinzugezogen, die ähnlich wie die JF über eine Präsenz im Internet verfügen. Mit Hilfe dieser publizistischen Bezugsgrößen und in Verbindung mit den einschlägigen Sachbüchern, konnte der Autor ein Profil der Rechtsaußen-Parteien erstellen, welche Vergleiche zur NR zuließen. Dabei wird insofern Neuland betreten, als eine explizite Gegenüberstellung der rechten Parteien, im Sinne des Bundesministeriums des Innern, mit der NR im wissenschaftlichen Diskurs bis zum heutigen Tag nur bedingt 43 Genau in diese Lücke stößt die vorliegende Analyse, die in sechs Kapiteln neuerfolgt ist. Erkenntnisgewinne zu ziehen erhofft.
II. RE - Versuch einer Definition eines umstrittenen Begriffs II.1. RE - Ein Begriff im theoretischen Niemandsland
Wenn es um den Begriff RE geht, überwiegt die Diskussion um dessen inhaltliche Bestimmung. Aufgrund der verschiedenen gesellschaftspolitischen und methodischen Ausgangspunkte der Autoren dürfte wohl kaum jemals ein Konsens über die einzuschlagenden begrifflichen Fixierungen zu erzielen sein. So kann man dem Politikwissenschaftler Richard Stöss nur beipflichten, wenn er konstatiert, dass „[h]insichtlich der Terminologie, der 44 Begriffsbestimmung und des Gegenstandsbereichs völlige Unübersichtlichkeit “ besteht.
II.1.a. Neonationalsozialismus
Der Begriff „Neonationalsozialismus“ bezeichnet Gesinnungen und Bestrebungen, die 45 Eine sich an tragenden Prinzipien des historischen Nationalsozialismus orientieren. Gleichsetzung mit dem Begriff RE ist jedoch zu umgehen, da es sich beim Neonationalsozialismus lediglich um einen Ausschnitt des RE handelt. Innerhalb der Neonationalsozialisten finden sich viele unterschiedliche Bewegungen, etwa jene, die an den historischen Nationalsozialismus und die Person Hitlers anknüpfen, als auch andere, die auf das NSDAP-Programm vom Jahr 1920 Bezug nehmen und sich bewusst Hitler entgegen stellen. Letztere sehen sich in der antikapitalistischen und nationalrevolutionären Tradition
43 Hier ist unter anderem der Politikwissenschaftler Hans-Gerd Jaschke zu nennen, der in seinem Buch „Die
´Republikaner´“ versuchte, Schnittstellen zum Konservatismus aufzuzeigen. Vgl.: Jaschke, Hans-Gerd: Die
„Republikaner“. Profile einer Rechtsaußen-Partei, 3. Auflage 1993; Außerdem noch der „Zeit“-Journalist Toralf
Staud, der die NPD in Hinblick auf die NR untersuchte. Vgl.: Staud, Toralf: Moderne Nazis. Die neuen Rechten
und der Aufstieg der NPD, Köln 2005.
44 Vgl.: Stöss, Richard: Forschungs- und Erklärungsansätze - ein Überblick, in: Kowalsky/Schroeder (Hg.):
a.a.O., München 1994, S. 24.
45 Vgl.: Backes/Jesse: Politischer Extremismus, S. 329.
9
um die Gebrüder Otto und Gregor Strasser sowie der SA. 46 Eine Gleichsetzung von RE und Neonationalsozialismus würde zu einer völlig verfehlten Einschätzung führen. Der Jurist und politische Autor Frank Neubacher vertritt die Meinung, eine Gleichsetzung habe unweigerlich die Einschätzung zur Folge, es handele sich um unbelehrbare Neonazis, die den derzeitigen Aufschwung rechtsextremistischer Phänomene verursachten. 47 Folglich wäre jeder Neonazi 48 ein Rechtsextremist, aber durchaus nicht jeder Rechtsextremist ein Neonazi. Die Politikwissenschaftler Wolfgang Kowalski und Wolfgang Schroeder fügen diesem Kritikpunkt noch einen weiteren hinzu, wenn sie konstatieren, dass die Vorsilbe „Neo“ für diese Begriffsbindung irreführend sei, da bei Komposita wie Neofaschismus und Neonazismus nicht die Vorsilbe, sondern das Nomen sinngebend wirke. Zugleich würden diese begrifflichen Fixierungen ignorieren, dass die meisten der aktuell agierenden rechtsextremistischen Gruppen nicht unmittelbar auf das NS-Regime zurückzuführen sind, sondern dass diese Gruppierungen eine gewisse Abkehr von der NS-Politik vorgenommen haben. 49
Bei der Definition von RE orientiert sich die Fachliteratur, ob bewusst oder unbewusst, stark an der nationalsozialistischen Ideologie, so etwa Richard Stöss, wenn er als Ideologieelemente von RE u.a. die folgenden nennt: „übersteigerter Nationalismus mit imperialistischem Großmachtstreben“, „feindselige Haltung gegenüber anderen Staaten“, 50 Diese Eigenschaften finden sich „Gleichschaltungsabsichten“ oder „Reich und Führer“. 51 und jedoch überwiegend bei neonationalsozialistischen Gruppierungen und Vereinigungen treffen nur bedingt auf die größeren rechtsextremen Parteien in Deutschland zu. Das Gegenteil zu unterstellen, wäre nicht zutreffend, wie bei deren Vorstellung im fünften Teil 52 Die Fixierung der RE-Definition auf den dieser Arbeit noch deutlich werden soll.
46 Vgl.: Neubacher, Frank: Jugend und Rechtsextremismus in Ostdeutschland vor und nach der Wende, Bonn
1994, S. 17.
47 Vgl.: ebenda, S. 17.
48 Oder wie es der Wissenschaftler und Verfassungsschützer Armin Pfahl-Traughber ausdrückt:
„Nationalsozialismus beziehungsweise Neonationalsozialismus ist eine, aber keineswegs die einzige Form von
Rechtsextremismus. Insofern kann auch nicht jeder Rechtsextremist als (Neo)-Nationalsozialist bezeichnet
werden.“ Zit.: Pfahl-Traughber, Armin: Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern, in: APuZ Nr. 3-4/1992,
S. 11.
49 Vgl.: Kowalski/Schroeder: Einleitung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 10.
50 Stöss: Die Extreme Rechte, S. 19. In neueren Erscheinungen von Stöss relativiert er seine Aussagen, indem er
zwei Varianten des politischen RE gegenüberstellt. Vgl. dazu: Stöss: Ideologie und Strategie der
Rechtsextremismus, in: Schubarth/ders. (Hg.): a.a.O., S. 107.
51 Zu einer solchen Gruppierung könnte man den „Kampfbund Deutscher Sozialisten“ (KDS), den
„Europäischen Darstellungsverein für lebendige Geschichte“ (EDLG) sowie die „Hilfsorganisation für nationale
politische Gefangene und deren Angehörige“ (HNG) hinzuzählen. Vgl. dazu: Innenministerium des Landes
NRW (Hg.): Verfassungsschutzbericht des Landes NRW über das Jahr 2004, Düsseldorf 2005, S. 89.- 90.
52 Die punktuelle Orientierung an den Nationalsozialismus ist zwar nicht von der Hand zu weisen und zeigt sich
insbesondere in Fragen der revisionistischen Argumentation der größeren rechtsextremistischen Parteien, aber
10
Nationalsozialismus würde die „Modernisierung“ dieses politischen Spektrums gänzlich ignorieren und dessen Wirkungskraft auf die „politische Mitte“ letztendlich verharmlosen.
II.1.b. Neofaschismus
Die Bezeichnung Faschismus meint zunächst den italienischen Faschismus unter Benito Mussolini und die von ihm gegründete politische Bewegung. Insoweit ist der Begriff Faschismus historisch besetzt. Darüber hinaus teilt die Bezeichnung Neofaschismus den Vorbehalt, der auch gegen die Bezeichnung Neonationalsozialismus vorgebracht wurde: die Gefahren einer unzulässigen und unhistorischen Analogie. Der Faschismus, auf den sie bezogen ist, existiere nicht mehr und Verweise in die Vergangenheit könnten nur Hilfskonstruktionen sein. 53 Für Politikwissenschaftler wie Karl Dietrich Bracher und Renzo de Felice ist jegliche Verwendung des Faschismusbegriffs zum Scheitern verurteilt, da der italienische Faschismus als Ausgangspunkt der Begriffsbildung zu wenig Gemeinsamkeiten mit dem Nationalsozialismus und anderen Bewegungen in der Nachkriegszeit aufgewiesen habe. 54
Nach der Definition Georgi Dimitroffs auf dem VII. Weltkongress der Kommunistischen Internationale (1935) ist der Faschismus „die offen terroristische Diktatur der reaktionärsten, am meisten chauvinistischen, am meisten imperialistischen Elemente des 55 Aus dieser Definition lässt sich erkennen, dass der Faschismusbegriff und Finanzkapitals“.
mit ihm die Bezeichnung Neofaschismus durch die marxistisch-leninistische Theoriebildung eine polemisch-denuziatorische Zielrichtung erfahren hat. Durch die Gleichsetzung von nichtkommunistischen mit faschistischen Gesellschaftsordnungen ist der Begriff Faschismus ideologisch vereinnahmt worden und infolgedessen kaum noch zu gebrauchen, ohne Missverständnisse zu produzieren. 56 Dass eine kommunistisch verfasste Gesellschaft
dennoch kann man nicht von der gleichen ideologischen Ausrichtung ausgehen. Näheres zu diesem Thema siehe:
Kapitel V, S. 64.- 90.
53 Vgl.: Wolf, Siegfried: Antifaschismus in der DDR. Versuch einer Bilanz, in: Butterwegge, Christoph/Isola,
Horst (Hg.): Rechtsextremismus im vereinten Deutschland, Bremen 1991, S. 113.
54 Vgl.: Bracher, Karl Dietrich: Zeitgeschichtliche Kontroversen. Um Faschismus, Totalitarismus, Demokratie,
in: ders. (Hg.): Totalitarismus und Faschismus. Eine wissenschaftliche und politische Begriffskontroverse,
München, Wien 1980, S. 10.-17; de Felice, Renzo: Das Faschismus-Phänomen, in: ders. (Hg.): Die Deutungen
des Faschismus, Göttingen, Zürich 1980, S. 247.- 267.
55 Dimitroff, Georgi/Pieck, Wilhelm/Togliatti, Palmiro: Die Offensive des Faschismus. Referate auf dem VII.
Kongreß der Kommunistischen Internationale (1935), Berlin 1957, S. 87.
56 Im Zuge der Studentenbewegung Ende der 60er Jahre verschaffte sich diese, inzwischen als überholt
geglaubte Interpretation neue Resonanz. Dies kann man besonders in der Arbeit vom Politikwissenschaftler
Reinhard Kühnl erkennen. Er sah Faschismus und Liberalismus als Zwillingsbrüder an und machte das
Konkurrenzsystem der Marktwirtschaft für die Herausbildung rechtsextremer Einstellungen verantwortlich. Vgl.
dazu Kühnl, Reinhard: Formen bürgerlicher Herrschaft. Liberalismus - Faschismus, Hamburg 1971.
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ebenfalls ein Nährboden für RE sein kann, lehrt die Entwicklung speziell in den neuen 57 Bundesländern nur allzu gut.
II.1.c. Rechtspopulismus
„Populismus gilt nicht als politische Doktrin, sondern als ein politischer Stil, eine Form politischer Vermarktung und Machteroberung. Populistische Bewegungen erheben den Anspruch, Ausdruck des ´wahren Volkswillens´ zu sein, die Interessen des ´Mannes auf der Straße´ gegen die in der Masse entfremdeten politischen Eliten zu vertreten“. 58 So umschreibt der Extremismusforscher Uwe Backes den Populismusbegriff. Dennoch lässt sich auch an diesem Begriff - beinahe erwartungsgemäß - nicht klar definieren, was eigentlich genau unter Populismus zu verstehen ist. Konstatieren lässt sich jedoch, dass es sich, wie bereits im vorangegangenen Zitat deutlich wurde, um keine ideologische Strömung als solche handelt, 59 Populistische Bewegungen sind sondern um eine Strategie zum politischen Machterwerb.
ein Phänomen gesellschaftlicher Modernisierungskrisen. Gerade da, wo rascher sozialer Wandel die bestehenden Normen, Werte und Bindungen auflöst, stößt der Populismus auf günstigen Nährboden. Viele Menschen sind mit den dabei zu erbringenden erheblichen Lern-und Anpassungsleistungen überfordert und reagieren darauf mit Anomie, also mit Gefühlen wie Einsamkeit, Verunsicherung, Macht- und Hilflosigkeit. Um diese abzuwehren, sucht das 60 Individuum nach stabilen Ordnungsmustern, die Sicherheit und Geborgenheit versprechen. An diesem Punkt setzt die populistische Strategie an. Sie präsentiert sich als Anwalt der „kleinen Leute“ gegen die Arroganz und Zynismus des „Establishments“. 61 Durch die populistische Instrumentalisierung von Freund-Feind-Schemata wird das Bedürfnis nach
57 1998 betrug das rechtsextremistische Einstellungspotenzial nach einer von Richard Stöss und Oskar
Niedermayer gemachten Studie 1998 bundesweit 13 Prozent; in Westdeutschland waren es 12, in Ostdeutschland
17 Prozent. Das erhöhte rechtsextremistische Potential in den neuen Bundesländern lässt sich nach Stöss und
Niedermayer damit erklären, dass die Ostdeutschen den Prozess der inneren Einheit optimistischer Einschätzen
als die Westdeutschen. Noch 1994 glaubte knapp die Hälfte der neuen Bundesbürger, dass sich die
wirtschaftlichen Verhältnisse in den kommenden Jahren verbessern würden. In Westdeutschland vertraten nur 33
Prozent diese Meinung. Vgl.: Stöss: Rechtsextremismus, S. 30.
58 Zit.: Backes, Uwe: „Rechtsextremismus“ - Konzeptionen und Kontroversen, in: ders. (Hg.): Rechtsextreme
Ideologien in Geschichte und Gegenwart, Köln, Weimar, Wien 2003, S. 31.
59 Vgl.: Jesse, Eckhard: Formen des politischen Extremismus, S. 14, in: Bundesministerium des Innern (Hg.):
Extremismus in Deutschland. Erscheinungsformen und aktuelle Bestandsaufnahme. Berlin 2004; Der Bonner
Politikwissenschaftler Frank Decker vertritt die Meinung, dass es in der populistischen „Agenda“ durchaus
ideologische Konstanten gäbe. Diese findet er in der Synthese von Personalismus und Gemeinschaftsdenken
oder in der ambivalenten Haltung zum gesellschaftlichen Fortschritt. Die Hauptproblematik beim
Definitionsversuch sieht er in der tragfähigen Unterscheidung zwischen Links- und Rechtspopulismus. Vgl. dazu:
Decker, Frank: Parteien unter Druck. Der neue Rechtspopulismus in den westlichen Demokratien, 2. Auflage,
Opladen 2004, S. 27.- 33.
60 Vgl.: Decker: Populismus, S. 28.
61 Vgl.: Jaschke: Rechtsextremismus, S. 32.
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einfachen Erklärungen und drastischen Maßnahmen befriedigt. Das mag erklären, warum sich 62 zumindest ein Teil der Bürger dem rigidem Denkstil diesen Gruppierungen zuwendet. In der vergleichenden Parteienforschung werden Parteien wie die italienische „Lega Nord“, die österreichische „FPÖ“ und die französische „Front National“ als rechtspopulistisch oder nationalpopulistisch bezeichnet. Die deutschen Republikaner galten ebenfalls als 63 populistisch, vor allem unter ihrem früheren Parteivorsitzenden Franz Schönhuber. Gemeinsamkeiten gibt es neben den bereits genannten strategischen Komponenten auch in der institutionellen Ausrichtung der jeweiligen Parteien. Denn „[j]e weniger sich der Populismus vom Ideologischen her fassen lässt, um so stärker rücken sein Auftreten und seine 64 Populistische Parteien weisen kaum Selbstdarstellung in den Vordergrund […].“
Gemeinsamkeiten mit den herkömmlichen, etablierten Parteien auf. Fehlende programmatische Integration sowie eine autoritäre Organisationsstruktur mit einem „Führer“ an der Spitze lassen sie wenig demokratisch erscheinen. Parteien im herkömmlichen Sinn sind dem Populismus ein Inbegriff dessen, was als Erscheinungsform des gesellschaftlichen sowie politischen Systems verdammt werden müsse. Die Betonung der charismatischen Führerschaft ist daher sehr aufschlussreich für die Entstehungsart populistischer Bewegungen wie auch für ihr ideologisches Selbstverständnis, denn wo kein Führer in Sicht ist, kann auch auf günstigem sozialen Nährboden keine populistische 65 Bewegung gedeihen.
Die meisten Autoren sind sich einig, dass populistische Politikformen nicht auf Parteien am rechten Rand des politischen Spektrums beschränkt sind. Populisten passen sich an Wählerstimmungen an und schüren Vorurteile. Nicht notwendigerweise muss ein Populist 66 Der Rechtspopulismus verfügt ein Repräsentant des RE sein, es kann jedoch zutreffen.
demnach über kein historisch fundiertes Feindbild. Insofern wird dieser Begriff in der folgenden Arbeit nur mit politischer oder thematischer Konkretisierung verwendet.
62 Arzheimer, Kai: Wahlen und Rechtsextremismus, in: BMI (Hg.): Extremismus in Deutschland, S. 75; Decker:
Populismus, S. 51.
63 Backes, Uwe: Organisierter Rechtsextremismus im westlichen Europa, in: Billing, Werner/Barz,
Andreas/Wienk-Bogert, Stephan (Hg.): Rechtsextremismus in der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden
1993, S. 59.- 60
64 Zit.: Decker: Rechtspopulismus, S. 29.
65 Vgl.: ebenda, S. 50.
66 In diesem Zusammenhang muss auch das vor der Bundestagswahl 2005 gegründete Linksbündnis um Gregor
Gisy und Oskar Lafontaine auf den Prüfstand gebracht werden. Oskar Lafontaines umstrittene und äußerst
kritisierte „Fremdarbeiter“-Äußerung dient hierbei als Ansatzpunkt. Wörtlich sagte er in einer öffentlichen
Kundgebung in Chemnitz, „daß Familienväter und Frauen arbeitslos werden, weil Fremdarbeiter zu niedrigen
Löhnen ihnen die Arbeitsplätze wegnehmen”, in: Lau, Jörg: Oskar Haider. Die Verbalen Ausfälle Lafontaines
gegen Ausländer haben Methode. Sie zielen auf Links- und Rechtsaußen, in: Die Zeit Nr. 26/2005, hier:
http://www.zeit.de/2005/26/Spr_9fche. (ges. am 14. 11.2005).
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II.1.d. Rechtsradikalismus
Wie bereits erwähnt, ist die wissenschaftliche Literatur übersät von Begriffen zum RE. Der Begriff des Rechtsradikalismus ist aus verfassungsrechtlicher wie politischer Sicht der wohl bedeutendste Alternativbegriff. In der Literatur kommt ihm - wenn auch seltener - eine tragende Bedeutung zu. 67 In den Vereinigten Staaten von Amerika genießt der Begriff „radical right“ eine gewisse Akzeptanz, die jedoch auf eine andere normative Basis 68 Er wird dort zumeist mit der spezifisch amerikanischen Tradition einer zurückzuführen ist.
Verbindung von Ultranationalismus, Antikommunismus und christlichem Fundamentalismus 69 Aufgrund dieser inhaltlichen Fundierung des „radical right“-Begriffs, ist eine verknüpft.
Adaption für den deutschen Sprachgebrauch nicht möglich. Während RE eine abwertende Konnotation enthält, wird „radikal“ sowohl 70 gleichgesetzt. begriffsgeschichtlich als auch alltagsgebräuchlich mit „an die Wurzel gehend“ Politische Aktivitäten oder Bestrebungen können jedoch nicht schon deshalb verfassungsfeindlich sein, weil sie eine bestimmte, an die Wurzel einer Fragestellung gehende Zielsetzung haben. 71 Größtenteils aus diesem Grund haben der Verfassungsschutz und die Innenministerien der einzelnen Bundesländer seit 1974 eine entsprechende begriffliche Neuorientierung vorgenommen, indem unter Zustimmung der wissenschaftlichen Literatur auf die Verwendung des Begriffs Rechtsradikalismus verzichtet wird. 72 Eine endgültige Verwerfung des Rechtsradikalismus-Begriffes ist dadurch jedoch noch nicht erfolgt. Jüngst lässt sich eine weitere Unterscheidung zwischen Rechtsextremismus und -radikalismus verzeichnen. Nach dem Verständnis einiger Wissenschaftler und der bundesrepublikanischen Innenministerien verkörpert der Rechtsradikalismus-Begriff eine dem RE nahe kommende, sich aber noch am rechten Rand im Rahmen des Grundgesetzes bewegende, legale Strömung. 73 Somit ist alles Rechtsradikale
67 Vgl. dazu: Oswalt, Walter: Definition des Begriffs Rechtsradikalismus/Rechtsextremismus, in: Kirfel,
Martina/ders. (Hg.): Die Rückkehr der Führer. Modernisierter Rechtsradikalismus in Westeuropa, 2. Auflage,
Wien 1991, S. 28.
68 Das liegt unter anderem an dem Standardwerk vom Politologen Daniel Bell: Bell, Daniel (Hg.): The Radical
Right, 3. Auflage, New Brunswick, London 2002.
69 Vgl.: Backes: Konzeptionen und Kontroversen, in: ders. (Hg.): Geschichte und Gegenwart, S. 23.
70 Zit. nach: Butterwegge, Christoph: Entschuldigungen oder Erklärungen für Rechtsextremismus, Rassismus
und Gewalt? Bemerkungen zur Diskussion über die Entstehungsursachen eines unbegriffenen Problems, in:
ders./Lohmann, Georg (Hg.): Jugend, Rechtsextremismus und Gewalt. Analyse und Argumente, 2. Auflage,
Opladen 2001, S. 16.
71 Vgl.: ebenda, S. 25.
72 Flechtheim, Ossip K.: Extremismus und Radikalismus. Eine Kontrastudie, in: Funke, Manfred (Hg.):
Extremismus im demokratischen Rechtsstaat, Bonn 1978, S. 47.- 50.
73 Vgl. z.B.: Betz, Hans-Georg: Postmodern Politics in Germany. The Politics of Resentment, New York 1991;
Backes: Konzeptionen und Kontroversen, S. 23; Madloch, Norbert: Rechtsextremismus in Deutschland nach
dem Ende des Hitlerfaschismus, in: Kinner, Klaus/Richter, Rolf (Hg.): Rechtsextremismus und Antifaschismus.
Historische und aktuelle Dimension, Berlin, 2000, S. 255; Minkelberg, Michael: Die neue radikale Rechte im
14
zwar verfassungsfeindlich, jedoch nicht zwingend verfassungswidrig. Diese scharfe, jedoch lediglich theoretische Trennlinie zwischen den beiden aufgeführten Begriffen führt in der Praxis zu Schwierigkeiten. Vor allem in der Frage, ob eine Organisation oder Partei auf die Liste der vom Verfassungsschutz zu beobachtenden Gruppen aufzunehmen sei. Viele Parteien praktizieren eine Legalitätstaktik, die nach außen Verfassungsmäßigkeit und Gewaltverzicht propagiert, nach innen gerichtet jedoch verfassungswidrige Tendenzen aufweist. Es ist demnach legitim und nötig, nicht allein das offizielle Programm oder offizielle Äußerungen einer rechtsgerichteten Partei zu durchleuchten. 74
Eine genauere Begriffsbestimmung und eine Aufschlüsselung der damit verbundenen Problematik einer Unterscheidung zwischen Rechtsextremismus und -radikalismus wurde bislang nicht weiter erarbeitet und dürfte sich auch als schwer erweisen, da es sich beim 75 einen „eher unverbindlichen Rechtsradikalismus-Begriff um einen „Verlegenheitsbegriff“, catch-all-term […] zur Bezeichnung aller Strömungen rechts des etablierten Konservativismus“, 76 handelt. Hieraus ist klar erkennbar, dass die begriffliche Unterscheidung zwischen Rechtsextremismus und -radikalismus mehr Verwirrung stiftet als Nutzen bringt. Aus diesem Grund wird in den folgenden Ausführungen auf den Begriff Rechtsradikalismus verzichtet.
II.2. Der Begriff RE
Wie bereits deutlich wurde, ist die öffentliche Debatte über RE in der Bundesrepublik Deutschland durch eine Vielzahl sich teils ergänzender, teils widersprechender Erklärungsansätze geprägt. Die weit verbreitete Rechtsextremismusformel kann dabei keineswegs als Indiz für einen definitorischen Konsens herhalten. Daher scheint es kaum möglich, bei ihrer Darstellung nach Vollständigkeit zu streben. Diese Heterogenität ist nicht durch den Mangel an Untersuchungen oder fehlendes Engagement von Wissenschaftlern zu erklären. Der umstrittene Begriff RE selbst ist vielmehr ein Spiegelbild des heterogenen rechtsextremistischen Spektrums. RE hat demnach viele Gesichter und Ausprägungen. Nun gilt es jene Deutungsmuster herauszukristallisieren, die den fachwissenschaftlichen, 77 politischen und publizistischen Diskurs zum Thema maßgeblich bestimmen.
Vergleich. USA, Frankreich, Deutschland, Opladen, Wiesbaden 1998, S. 34; Pfahl-Traughber:
Rechtsextremismus, S. 26.- 27
74 Vgl.: Neubacher, Frank: Jugend und Rechtsextremismus in Ostdeutschland vor und nach der Wende, Bonn
1994, S. 16.
75 Zit.: Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus, S. 16.- 17.
76 Zit.: Jaschke: Fremdenfeindlichkeit, S. 28.
77 Die Wichtigkeit von den zu analysierenden Forschungsansätzen hängt diesbezüglich von der subjektiven
Einschätzung des Verfassers ab.
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II.2.a. Definitionsversuche in der Literatur
Schon 1967 haben die Sozialwissenschaftler Erwin K. Scheuch und Hans-Dieter 78 als „normale Pathologie westlicher Industriegesellschaften“ bezeichnet. 79 Klingemann RE
Mit dieser Theorie knüpfen sie an die amerikanische Schule Seymour M. Lipsets an. Extremismus ist für ihn „a generalized measure of deviance from the political norm“, 80 wobei mit der politischen Norm die Demokratie gemeint ist. Demnach würden sich extremistische Bewegungen an denselben Bedürfnissen wie die konventionellen Parteien bedienen. Sie fungieren in dieser Hinsicht als ein Ventil für den Druck, der infolge der zunehmenden Industrialisierung auf den Mittelstand ausgeübt werde. Ausgangspunkt für diese Annahme ist 81 Die die Auffassung, dass der Nationalsozialismus ein „Faschismus der Mitte“ sei. ursprünglich liberal orientierten Mittelschichten seien im Zuge der Industrialisierung in eine Existenzkrise geraten und hätten sich dadurch von Trägern des demokratischen Gedankens zu 82 So seien die Deutschen ein „Volk der Gegnern der Demokratie entwickelt.
Nazis“ gewesen, 83 welches das NS-Regime über einen langen Zeitraum hinweg unterstützte. 84 Den vorzeitigen Höhepunkt dieser Argumentation formulierte der Havard-Professor Daniel Jonah Goldhagen in seinem im Jahr 1996 erschienenen Buch „Hitlers willige Vollstrecker.“ Der „eliminatorische Antisemitismus“ sei demnach seit dem 19. Jahrhundert das nationale Projekt „der Deutschen“ 85 gewesen. Diese spezifische Ausprägung des 86 Antisemitismus wäre der deutschen Gesellschaft geradezu in die Wiege gelegt worden. Anknüpfend an diesen Überlegungen bewerten Scheuch/Klingemann den RE nach 1945
78 Zwar verwendeten sie zu diesem Zeitpunkt den Begriff Rechtsradikalismus, aber inzwischen hat sich die
Redeweise, wenn auch nicht notwendigerweise der Gegenstand gewandelt. Auf den Wandel der Begrifflichkeit
wurde bereits hingewiesen.
79 Zit. nach: Winkler, Jürgen R./Jaschke, Hans-Gerd/Falter, Jürgen W.: Einleitung: Stand der Perspektiven der
Forschung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 12.
80 Zit. nach: Ulrich/Mantino Susanne: „Rechtsextremismus“. Methodologische Bemerkungen zu einem
politikwissenschaftlichen Begriff, in: Falter/Jaschke/Winkler (Hg.): a.a.O, S. 69.
81 Vgl.: Jesse: Formen, in: BMI (Hg.): Extremismus in Deutschland, S. 20.
82 Vgl.: Neugebauer, Gero: Extremismus - Rechtsextremismus - Linksextremismus, in: Schubarth/Stöss (Hg.):
a.a.O., S. 18.
83 Vgl. z.B.: Giordano, Ralph: Die zweite Schuld oder von der Last Deutscher zu sein, Hamburg 1987, S. 257.-
279.
84 So argumentiert Ian Kershaw folgendermaßen: „Im Vergleich mit vielen anderen autoritären Systemen hat das
NS-Regime […] trotz der vielen großen Dissens-Bereiche bis tief in den Krieg hinein einen hohen Grad an
Popularität genossen.“ Zit.: Kershaw, Ian: Widerspruch ohne Volk?. Dissens und Widerstand im Dritten Reich,
in: Schmädeke, Jürgen/Steinbach, Peter (Hg.): Der Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Die deutsche
Gesellschaft und der Widerstand gegen Hitler, München, Zürich 1985, S. 795.
85 Vgl.: Goldhagen: a.a.O., S. 59.
86 Vgl.: Schneider, Michael: Die „Goldhagen-Debatte“: ein Historikerstreit in der Mediengesellschaft, Bonn
1998, hier: http://www.fes.de/fulltext/historiker/00144.htm#E9E2 (ges. am 21.01.2006). Eine weitere Übersicht
über die „Goldhagen-Debatte liefert das Buch: Schoeps, Julius H. (Hg.): Ein Volk von Mördern? Die
Dokumentation zur Goldhagen-Kontroverse um die Rolle der Deutschen im Holocaust, Hamburg 1996.
16
lediglich als „krankhaften Auswuchs“ 87 des westlichen Staats- und Gesellschaftssystems, der unvermeidbar und ein angemessener Preis für die demokratischen Freiheiten sei. Damit gaben Scheuch/Klingemann Entwarnung, weil es nach dieser Deutung im Grunde überflüssig war, das besagte Phänomen zu bekämpfen. 88
Ein Fortführung des vorangegangenen Definitionsversuchs für RE soll hier im Sinne der beiden Extremismusforscher Uwe Backes und Eckkard Jesse als „eine antiindividualistische, das demokratische Grundaxiom menschlicher Fundamentalgleichheit negierende Abwehrbewegung gegen die liberalen und demokratischen Kräfte und ihr 89 verstanden werden. Entwicklungsprodukt, den demokratischen Verfassungsstaat“
Backes/Jesse und weitere Wissenschaftler nähern sich der RE-Problematik, ähnlich wie Lipset, über den nächst stärkeren Gattungsbergriff: den Extremismus. Dabei versuchen sie durch eine Vielzahl von Publikationen dem Begriff des Extremismus eine klare Kontur zu verleihen, um ihn für wissenschaftliche Zwecke nutzbar zu machen. Zunächst ist zu konstatieren, dass Extremismus, im Gegensatz zu Lipset, als Antithese zum demokratischen Verfassungsstaat verstanden wird. In diesem Sinne ließe sich politischer Extremismus als Absage an fundamentale Werte, Verfahrensregeln und Institutionen bestimmen. Dazu zählen vor allem die Idee der Menschen- und Bürgerrechte, der Konstitutionalismus mit dem Prinzip der Gewaltenteilung und der Schutz der persönlichen Freiheitssphäre des einzelnen Bürgers, rechtstaatliche Vorgaben, ein Pluralismus in politischer und gesellschaftlicher Sphäre sowie 90 das Repräsentativ-Prinzip.
Zur Programmatik aller extremistischen Strömungen zählen Backes/Jesse Dogmatismus, Utopismus, Freund-Feind-Stereotype, Verschwörungstheorien, Fanatismus 91 Der hier zugrunde liegende Extremismusbegriff eigne sich vor allem im und Aktivismus.
Kontext der „wehrhaften Demokratie“ der BRD, um Gegner der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu identifizieren und ihr Verhalten gegebenenfalls zu 92 Die Extremismus-Definition sei durchaus ein geeignetes Mittel, um sanktionieren.
87 Zit.: Scheuch, Erwin K.: Theorie des Rechtsradikalismus in westlichen Industriegesellschaften, in: Hamburger
Jahrbuch für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik Nr.12/1967, S. 12.
88 Butterwegge, Christoph: Entwicklung, gegenwärtiger Stand und Perspektiven der
Rechtsextremismusforschung, in: ders./Griese, Birgit, Krüger, Coerw/Meier, Lüder/Niermann, Günther (Hg.):
Rechtsextremisten in Parlamenten. Forschungsstand, Fallstudien, Gegenstrategien, Opladen 1997, S. 17.
89 Zit.: Backes/Jesse: Politischer Extremismus, S. 59.
90 Vgl.: Backes, Uwe/Jesse, Eckkard: Extremismen im Vergleich - Entwicklungen, Problemstellungen,
Untersuchungsfelder, Perspektiven, in: dies. (Hg.): Jahrbuch Extremismus & Demokratie, S. 20.
91 Vgl.: Backes/Jesse: Politischer Extremismus, S. 301.- 311.
92 Die FDGO ist, wie das BVerfG betont, „das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche
Herrschaftsinstrument Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt.“ Zit. nach: Maurer, Hartmut:
Staatsrecht. Grundlagen, Verfassungsorgane, Staatsfunktionen, München 1999, S. 780.- 794.
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rechtsextremistische Vereinigungen und Parteien zu lokalisieren und sie somit für den Verfassungsschutz sichtbar zu machen.
Ein strittiger Punkt des Extremismuskonzeptes liegt darin, dass die Diskussion um RE das linke Pendant, den Linksextremismus, und somit die links und rechts 93 vergleichende Totalitarismustheorie unausgesprochen antizipieren und akzeptieren könnte. 94 Dabei definieren Backes/Jesse die Gemeinsamkeiten nicht nur in ihrer Auseinandersetzung mit dem pluralistisch-demokratischen Verfassungsstaat, diese resultierten vielmehr aus gemeinsamen Denkstrukturen. 95 Alle extremistischen Doktrinen erhöben den Anspruch auf exklusiven Zugang zur absoluten historisch-politischen Wahrheit, unabhängig davon, ob man sich auf die Gesetze der Natur oder der Vernunft beruft. Während das liberale politische Denken um die Gedanken der Vielfalt kreise, gingen extreme Ideologien von der Idee der Einheit aus. 96 Die Politikwissenschaftler Wolfgang Kowalski und Wolfgang Schröder bemängeln, dass es sich beim extremtheoretischen Ansatz um eine „staatszentrierte Sichtweise“ handele, die Fachwissenschaftler nicht gut anstehe. Sie argumentieren, dass mit einer solchen Deutung die inhaltliche Begriffsbestimmung an eine außerwissenschaftliche Instanz wie den Verfassungsschutz angelehnt sei, statt sich selbst um die Durchsetzung einer eigenen 97 Vielmehr agiere der Extremismusbegriff Interpretation im öffentlichen Diskurs zu bemühen.
als „politische[r] Kampfbegriff“ 98 zur Verhinderung von politischen Veränderungen. Der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge fügt noch hinzu, dass die Extremismustheorie eine verfassungsrechtliche Sichtweise übernehme, ohne diese zu hinterfragen. Man bediene sich vielmehr der aristotelischen Argumentationsfigur einer Mitte zwischen zwei Extremen, 99 Angelehnt an die Lehre um die eigene Position als einzig richtige und legitime hinzustellen. Lipsets konstatiert Butterwegge, dass die politisch-ideologische Abgrenzung gegenüber den Extremen die Darstellung der RE-Definition erleichtern und zudem die überzeugende
93 An dieser Stelle soll nochmals an die Problematik der Anwendung politischer Kampfbegriffe wie „rechts“ und
„links“ erinnert werden. Gero Neubauer argumentiert, unter Rekurrierung der Political Action-Nachfolgestudie,
dass „links“ und „rechts“ abstrakte Symbole sind, die der Vereinfachung komplexer politischer Sachverhalte
dienen und damit effektive Orientierung und Kommunikation erleichtern würden. Vgl.: Neugebauer:
Extremismus, in: Schubarth/Stöss (Hg.): a.a.O., S. 16; Zu der Geschichte und Inhalt der Begriffe siehe
beispielsweise kurz: Backes: Konzeptionen und Kontroversen, in: ders. (Hg.): Geschichte und Gegenwart, S.
44.- 47.
94 Zit.: Wehler, Hans-Ulrich: Entsorgung der deutschen Vergangenheit? Ein polemischer Essay zum
„Historikerstreit“, München 1988, S. 197. Auf den Historikerstreit kommt der Autor im Verlauf der Arbeit noch
explizit zu sprechen.
95 Vgl.: Backes/Jesse: Politischer Extremismus, S. 45.
96 Vgl.: ebenda, S. 45.- 46.
97 Vgl.: Kowalski/Schröder: Einleitung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 9.
98 Zit.: Narr, Wolf-Dieter: Radikalismus, Extremismus, in: Greiffenhagen, Martin (Hg.): Kampf um Wörter?
Politische Begriffe im Meinungsstreit, München, Wien 1980, S. 374.
99 Mehr zu diesem Vergleich: Mandt, Hella: Das klassische Verständnis: Tyrannis und Despotie, in: Maier, Hans
(Hg.): Totalitarismus und politische Religion. Konzepte des Diktaturvergleichs, Bd. III, Paderborn 2003, S. 29.-
106.
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Begründung des eigenen Standpunktes ersparen würde. 100 Ähnlich argumentiert auch der 101 Politologe Wolfgang Gessenharter.
Nach Butterwegge dürften die nach wie vor bestehenden Gemeinsamkeiten der Extremismen nicht die fundamentalen Unterschiede überdecken. Aber genau dies, so Butterwegge, scheint Absicht der genannten Extremismusforscher zu sein. Dabei handele es sich nicht um einen Zufall, sondern um eine Methode die im Konzept selbst bereits angelegt 102 Marxismus und RE seien demnach völlig unterschiedliche, diametral entgegengesetzte sei.
Auffassungen. 103 Denn „[d]er Rechtsextremismus strebt die Beseitigung der Demokratie, der 104 Sozialismus jedoch die Abschaffung des Kapitalismus an.“
II.2.b. Bewertung der Definitionsversuche
Um den RE-Begriff trotz solcher Probleme wieder fruchtbar zu machen, muss die Herangehensweise von zwei reduktionistischen Verkürzungen befreit werden, die aus normativen Vorannahmen resultieren: Einerseits von der extremismustheoretischen Verengung, die auf Verfassungskonformität und auf die Wehrhafte Demokratie basiert, andererseits von der normativen Überhöhung und Stilisierung, die zu einem Antifaschismus 105 führen kann. 106 Vielmehr darf die Konzentration auf die mit „erhobenem Zeigefinger“
Extreme nicht vom gesellschaftlichen Machtzentrum und seiner Verantwortung für den Fortbestand eines demokratisch verfassten Staates ablenken. Denn „[a]ller ´Extremismus´ 107 geht von der Mitte aus.“
Dieser „Extremismus der Mitte“ präjudiziert eine Verantwortung der politischen Mitte als Bollwerk gegen rechtsextremistische Gewalttaten sowie für Wahlerfolge von rechtsextremistischen Parteien. Man sollte jedoch nicht so weit gehen und die ganze Mittelschicht oder gar Institutionen denunzieren, so wie es der Politikwissenschaftler Wolf Dieter Narr propagiert, wenn er behauptet, dass die rituelle Beschwörung von extremistischen Gefahren
100 Vgl.: Butterwegge: Rechtsextremismus, S. 66.
101 Durch die primäre Verwendung des Extremismus als verfassungsrechtlich-strafrechtlich kodifiziertem Begriff
könne es immer dann, wenn es der gesetzlich eindeutig nachzuweisenden verfassungsfeindlichen Bestrebungen
an Eindeutigkeit fehlen würde, zu einer Unterschätzung oder Ignorierung des Gefährdungspotenzials kommen.
Vgl.: Gessenharter, Wolfgang/Fröchling, Helmut: Rechtsextremismus und Neue (radikale) Rechte, in: dies. (Hg.):
Rechtsextremismus und Neue Rechte in Deutschland. Neuvermessung eines politisch-ideologischen Raumes?,
Opladen 1998, S. 15.- 16.
102 Vgl.: ebenda, S. 67.
103 Vgl.: Schwagerl, H. Joachim: Rechtsextremes Denken. Merkmale und Methoden, Frankfurt/a.M. 1993, S. 18
104 Zit.: Stöss: Die Extreme Rechte, S. 18; Ob diese Aussage so stehen bleiben darf wird noch im Verlauf der
Arbeit zu klären sein.
105 Zit.: Madloch: Rechtsextremismus, in: Kinner, Klaus/Richter, Rolf (Hg.): Rechtsextremismus und
Antifaschismus. Historische und aktuelle Dimension, Berlin, 2000, S. 104.
106 Vgl.: Kowalsky/Schröder: Einleitung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 11.
107 Zit.: Rajewsky, Christiane/Schmitz, Adelheid: Wegzeichen. Initiativen gegen Rechtsextremismus und
Ausländerfeindlichkeit, Tübingen 1992, S. 18.
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nur vom „Hauptflöz etablierter Politik“ 108 ablenke. Die Ausdehnung des Extremismusbegriffs auf alle Irrtümer und Verfehlungen von Politikern und Institutionen hätte seine Entgrenzung zur Folge und würde ihn im Kontext der analytischen Tauglichkeit unbrauchbar machen. Die polemische Ausrichtung von Narrs Vorschlag ist in diesem Zusammenhang nicht von der Hand zu weisen. 109
Der Hinweis von Wissenschaftlern wie Pfahl-Traughber, dass es sich beim Vergleich der beiden extremen Ideologien um strukturelle bzw. strategische Gemeinsamkeiten und nicht etwa um ideologische handele, kann in diesem Zusammenhang hilfreich sein 110 , am lückenhaften Extremismuskonzept ändert diese Erkenntnis jedoch wenig. Die bezeugt auch eine aktuellere, und vom Wesenskern eher moderatere Ausführung von Eckard Jesse, die besagt, dass man nicht von „dem“ politischen Extremismus ausgehen kann, da es sich beim 111 und somit nicht um monolithische Links- und Rechtsextremismus um heterogene Gebilde Blöcke handelt.
Eine Mehrzahl kritischer Sozialwissenschaftler meidet folglich den RE-Begriff gerade wegen seiner extremismustheoretischen Besetzung. 112 Sie sehen darin eine politische Instrumentalisierung, die letztlich auf eine Gleichsetzung von Links -und Rechtsextremismus hinauslaufe. Vorrangig würden somit Staatsschutzziele verfolgt, die eine strafrechtliche Ausgrenzung zur Folge hätten. 113 Auch Gero Neubauer sieht die Schwäche des Extremismuskonzeptes in seiner Eindimensionalität. In diesem Konstrukt stellen nämlich die Extrempositionen der Rechts-Links-Achse mit Blick auf die demokratische Mitte notwendigerweise gleichartige Antipoden dar. 114 Aber was genau sind die expliziten Ideologieelemente des RE? Wo liegen die thematischen Schwerpunkte? Auf die Fragen soll nun explizit eingegangen werden.
II.3. Rechtsextremistische Ideologieelemente
115 für ein ideologisches Weltbild In der Literatur wird RE oftmals als Sammelbegriff
verwendet, das verschiedene, eng miteinander verknüpfte Dimensionen besitzt, zu denen die Befürwortung einer rechtsautoritären Diktatur (Führerprinzip), Nationalismus, Ausländer-
108 Zit.nach: Backes/Jesse: Politischer Rechtsextremismus, S. 48.
109 Vgl.: ebenda.
110 Vgl. beispielsweise: Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus, S. 17.
111 Jesse, Eckhard: Funktionen und Strukturen von Feindbildern im politischen Extremismus, in:
Bundesministerium des Innern (Hg.): Feindbilder und Radikalisierungsprozesse. Elemente und Instrumente im
politischen Extremismus, Berlin 2005.
112 Vgl.: Kowalski/Schroeder: Einleitung, in: dies. (Hg.): a.a.O., S. 10.
113 Vgl.: ebenda., S. 10.
114 Vgl.: Neugebauer: Extremismus, in: Schubarth/Stöss (Hg.): a.a.O., S. 17.
115 So beispielsweise: Backes/Jesse: Politischer Extremismus, S. 474; Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus, S.
18; Stöss: Die Extreme Rechte, S. 18.
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feindlichkeit, Antisemitismus, Ethnozentrismus und die Verharmlosung des 116 Als typisch rechtsextremes Ideologieelement wird die Theorie Nationalsozialismus zählen.
der Ungleichheit genannt. Neben dem übersteigerten Nationalismus, den der Politologe und Verfassungsschützer Pfahl-Traughber als „antidemokratische Integrationsideologie“ 117 charakterisiert, bildet sie ein Grundfundament rechtsextremistischen Denkens. Die 118 Aufwertung der Eigengruppe, die sich in Rassismus und/oder Fremdenfeindlichkeit konkretisieren kann, hat demnach die Ablehnung bestimmter Rechte für Gruppen und Individuen zur Folge, die sich durch ethnische Merkmale abheben. Die daraus abgeleitete angestrebte Volksgemeinschaft drückt demnach auch den antipluralistischen Charakter aus, welcher sich aus der Unterordnung des Bürgers unter die Staatsräson ergibt. Im Kern laufen derartige Vorstellungen auf die bewusste Negierung der Menschenrechte als Grundlage von sozialem Handeln hinaus. Ausserdem soll der Individualismus aufgehoben werden; zugunsten 119 einer völkisch-kollektivistischen, ethnisch-homogenen Gesellschaft. Obwohl die einzelnen Attribute des RE durchaus eine enge Schnittmenge ergeben, so wird doch deutlich, dass die Akzentuierung einzelner Merkmale bei den einschlägigen Wissenschaftlern unterschiedlich ausfällt. Das Ergebnis einer Studie der Politologen Ulrich 120 hat in diesem Kontext gar ergeben, dass in der deutschen Druwe und Susanne Mantino
Literatur zum RE elf Bezeichnungen mit 42 verschiedenen Bedeutungen existieren. Der Versuch, Schnittpunkte zwischen den einzelnen Begriffen und Ausdrücke zu finden, erwies sich dabei als besonders problematisch. Die meisten Überschneidungen waren im Begriffspaar Ethnozentrismus und Nationalismus zu erkennen. 121 Das wohl strittigste Element ist die Verknüpfung von RE und Nationalsozialismus. Hans-Gerd Jaschke ist einer von mehreren Wissenschaftlern in der politischen Disziplin, der eine enge Verknüpfung zwischen dem heutigen RE und dem gestrigen Nationalsozialismus diagnostiziert. 122 Einig ist sich die Literatur über die Symbolik und die Sprache, die einen Zugang zur Mythenwelt des RE liefert. Deren Metaphorik bewegt sich mit Vorliebe um Topoi wie
116 Vgl.: Niedermayer, Oskar/Stöss, Richard: Rechtsextreme Einstellungen in Berlin und Brandenburg, Berlin
2005, S. 3.
117 Zit.: Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus, S. 19; dazu auch: Backes, Uwe: Politischer Extremismus in
demokratischen Verfassungsstaaten. Elemente einer normativen Rahmentheorie, Opladen 1989, S. 203.
118 Der Begriff der „Ausländerfeindlichkeit“ stößt auf starke Kritik unter den Fachwissenschaftlern. Es kann dem
bereits verstorbenem Kulturjournalisten, Essayisten und Übersetzer Lothar Baier nur beigepflichtet werden,
wenn er bemerkt: „´Ausländerfeindlichkeit´ ist ein idiotisches Wort, eine Kreation flachdenkender Bürokraten
und Journalisten, es bezeichnet nichts sozial Konkretes und erklärt noch viel weniger.“ Zit.: Baier, Lothar:
Xenophobie. Antirassismus in der Krise, in: ders. (Hg.)verleugnete Utopie. Zeitkritische Texte, Berlin 1993, S.
73.
119 Vgl.: Pfahl-Traughber: Rechtsextremismus, S. 21.
120 Vgl.: Mantino/Druwe: Methodologische Bemerkungen, in: Falter/Jaschke/Winkler (Hg.): a.a.O., S. 66.- 81.
121 Vgl.: ebenda, S. 73.
122 Vgl.: Jaschke: Fremdenfeindlichkeit, S. 40; Stöss: Die Extreme Rechte, S. 19.
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Ioannis Orfanidis, 2006, Die Neue Rechte in den 1990er Jahren - Zentrum eines parteipolitischen Netzwerkes?, München, GRIN Verlag GmbH
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