Inhaltsverzeichnis
Gliederung
1. Einleitung. 3
1.1 Problem. 3
1.2 Ziel dieser Arbeit 3
1.3 Vorgehensweise. 3
2. Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. 4
2.1 Historische Entwicklung. 4
2.2 DCGK - Der Deutsche Corporate Governance Kodex 5
2.2.1 Ziel. 5
2.2.2 Inhalt 6
2.2.3 Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers 6
2.3 HGB - Handelsgesetzbuch 6
2.4 WPO - Wirtschaftsprüferordnung 7
2.5 Die 8. EU-Richtlinie 8
3. Enforcement. 8
3.1 Begriffsbestimmung Enforcement. 9
3.2 10-Punkte-Programm der Bundesregierung 9
3.3 Bilanzrechtsreformgesetz. 9
3.4 Bilanzkontrollgesetz 10
3.5 Enforcement-Verfahren 11
3.5.1 Erste Stufe 11
3.5.2 Zweite Stufe 12
4. Analyse. 12
4.1 Wirtschaftliche Bedeutung. 12
4.2 Auswirkungen des Enforcement Verfahrens auf die Wirtschaftsprüfer.
13
5. Schlussbetrachtung und Literaturhinweise 14
2
1. Einleitung
1.1 Problem
In den letzten Jahren hat es immer wieder Skandale über Bilanzfälschungen und Unternehmenszusammenbrüche gegeben, die auch darauf zurückzuführen waren, dass die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer in Frage gestellt werden musste. Um der Unbefangenheit des Abschlussprüfers eine stärkere Unterstützung zu gewähren, werden die Vorschriften hinsichtlich der Unabhängigkeit und Unbefangenheit stetig weiterentwickelt. Seit Einführung der Pflichtprüfung sind die Anforderungen an den Wirtschaftsprüfer und an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften hinsichtlich der geltenden Normen und Gesetze gestiegen. Die aktuellste Änderung betrifft das Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen, kurz das Bilanzkontrollgesetz. Mit diesem Gesetz beabsichtigte das Bundesjustiz- und Bundesfinanzministerium eine Rechtsgrundlage für das zweistufige Enforcement-System zu schaffen. Dieses Gesetz soll zum 1.5.2005 in Kraft treten und dann auch das Vertrauen der Anleger in die Kapitalmärkte zurückerobern, sowie mehr Unternehmen an die Börse bringen.
1.2 Ziel dieser Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist es, den derzeitigen Entwicklungsstand des Enforcement-Verfahrens in Deutschland wiederzugeben.
1.3 Vorgehensweise
Zunächst wird die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers nach seiner historischen Entwicklung wiedergegeben. Darauf folgend, wird seine Unabhängigkeit hinsichtlich der gesetzlichen Regelungen nach dem Handelsgesetzbuch, der Wirtschaftsprüferordnung und den internationalen Regelungen untersucht. Das anschließende Kapitel befasst sich zunächst mit dem Bilanzkontrollgesetz und den sich daraus abzuleitenden Änderungen im Handelsgesetzbuch. Dann befasst sich dieses Kapitel mit dem zweistufigen
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Enforcement-Verfahren. In Kapitel 4 werden die Auswirkungen des Enforcement-Verfahrens analysiert.
Das abschließende Kapitel gibt eine kurze Zusammenfassung sowie eine Schlussbetrachtung wieder.
2. Unabhängigkeit des Abschlussprüfers
Die Aufgabe des Wirtschaftsprüfers besteht zum größten Teil darin, die Öffentlichkeit und die Unternehmen mit zuverlässigen Informationen über die geprüften Unternehmen zu versorgen. Daher hat er seine Abschlussprüfungen gem. der §§ 43 und 49 WPO unabhängig und unparteilich durchzuführen 1 .
2.1 Historische Entwicklung
Mit der Weltwirtschaftskrise und damit zusammenhängende Unternehmenszusammenbrüche, die unter anderem auch durch
Bilanzmanipulationen und Bilanzdelikte hervorgerufen wurden, sah man einen Anlaß die Pflichtprüfung durch externe Prüfer für Aktiengesellschaften einzuführen. Am 19.09.1931 wurde die Notverordnung der Reichspräsidenten über Aktienrecht, Bankenaufsicht und Steueramnestie in Kraft gesetzt 2 . Zuvor gab es in den Kapitalgesellschaften keine Jahresabschlüsse, die durch externe Prüfer bearbeitet wurden. 1870 wurde die Pflicht zur aktienrechtlichen Publizität in das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch aufgenommen, um damit die Interessen der Aktionäre und der Gläubiger zu schützen 3 . 1884 wurde das Gesetz erweitert, indem die Bilanz nun einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlich werden sollte. Das Handelsregister hatte nun auch die Möglichkeit Bilanzveröffentlichungen gegebenenfalls zurück zu weisen, sollten diese ungenügend sein, sowie Ordnungsstrafen zu verhängen. 1961 trat die Wirtschaftsprüferordnung in Kraft, damit war das bundeseinheitliche Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer geschaffen worden 4 .
1 Vgl. http ://www.dnwe.de/2/forum/h2003_1/03.htm
2 RGBl. I 1931, S. 493
3 vgl. Art. 239 I S. 1 des Allg. Deutsch. HGB in der Fassung des Gesetzes betreffen die KGaA und AG vom 11.6.1870
4 vgl. Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) vom 24.7.1961 (BGBl. I S. 1049)
4
1965 wurde das Aktiengesetz vom 6. September 1965 verabschiedet, die Rechnungslegung der Konzerne wurde in den §§ 329 - 338 zur gesetzlichen Verpflichtung 5 . 1983 wurde die 7. Richtlinie über den konsolidierten Abschluß (Konzernrichtlinie) erlassen. Die siebente Richtlinie regelt den Umfang und Inhalt des Konzernabschlusses 6 . Damit waren die EU-Gemeinschaftsstaaten daran gebunden, ihre eigenen nationalen Gesetze der siebenten EU-Richtlinie anzupassen.
1985 verabschiedete die Bundesregierung das Bilanzrichtliniengesetz, das zum 1.1.1986 in Kraft treten sollte 7 . Mit diesem Gesetz wurden
Ausschlußtatbestände eines Wirtschaftsprüfers näher definiert, so dass Wirtschaftsprüfer, die zum Beispiel an der Erstellung der Jahresabschlüsse mitgewirkt hatten, von der Prüfung ausgeschlossen wurden, um deren Unabhängigkeit zu wahren.
Die Achte EU-Richtlinie, die 1984 in Kraft trat, wurde in Deutschland durch das Bilanzrichtliniengesetz (BilRiLiG) in nationales Recht umgewandelt 8 . Die Modernisierung dieser Richtlinie wird noch in diesem Jahr erwartet 9
2.2 DCGK - Der Deutsche Corporate Governance Kodex
Der Deutsche Corporate Governance Kodex ist eine Empfehlung der Regierungskomission, die unter der Leitung von Herrn Dr. Gerhard Cromme nachhaltig an der Transparenz der Unternehmensüberwachung und -leitung zur Förderung des Vertrauens der Investoren arbeitet 10 .
2.2.1 Ziel
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) soll den Wirtschaftsstandort Deutschland für nationale und internationale Investoren attraktiver machen 11 . Weiter soll das Vertrauen der internationalen und
5 vgl. Wöhe, Bilanzierung und Bilanzpolitik, München 1997, S. 884
6 vgl. ebd, S. 885
7 vgl. Bilanzrichtliniengesetz vom 19.12.1985, BGBl I S. 2355
8 vgl. Achte Richtlinie 84/253/EWG des Rates vom 10.4.1984
9 vgl. Schmidt, Die Wirtschaftsprüfung, Heft 5/2005, S. 204
10 vgl. www.corporate-governance-code.de
11 vgl. Talaulicar, DCGK: Zwecksetzungen und Wirkungsprognosen, Berlin 2002, S. 5
5
Arbeit zitieren:
Stefani Neckel, 2005, Zur Entwicklung des Enforcement in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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