ABBILDUNGSVERZEICHNIS ....................................................................... II
1. EINLEITUNG 3
2. DER KLIMASCHUTZ UND GRUNDLAGEN DES KIOTO
PROTOKOLLS 4
2.1 DER KLIMASCHUTZ ALS GLOBALES ÖFFENTLICHES GUT 4
2.2 GRUNDLAGEN DES KIOTO PROTOKOLLS 5
3. DIE FLEXIBLEN MECHANISMEN 7
3.1 EMISSIONSHANDEL 8
3.2 JOINT IMPLEMENTATION 9
3.3 CLEAN DEVELOPMENT MECHANISM 10
3.4 ZUSAMMENSPIEL DER FLEXIBLEN MECHANISMEN 11
4. DIE UMSETZUNG DER FLEXIBLEN MECHANISMEN 12
4.1 EMISSIONSHANDEL 12
4.2 JOINT IMPLEMENTATION 13
4.3 CDM 14
5. ANALYSE DES BEITRAGS ZUR NACHHALTIGEN
ENERGIEVERSORGUNG UND ZUR KLIMASTABILISIERUNG 16
5.1 BEITRAG ZUR KLIMASTABILISIERUNG 16
5.2 BEITRAG ZUR NACHHALTIGEN ENERGIEVERSORGUNG 18
6. KRITIK AM KIOTO PROTOKOLL 23
7. FAZIT 24
LITERATURVERZEICHNIS III
I
Abbildung 1: Staaten des Annex B und ihre Emissionsreduktionsziele 6
Abbildung 2: Die flexiblen Mechanismen 8
Abbildung 3: Registrierte Projektaktivitäten in Gastländern 14
Abbildung 4: Erwarteter Jahresdurchschnitt der CERs aus registrierten
Projekten in den Gastländern 15
Abbildung 5: Prognostizierte Baseline-Emissionen für die verschiedenen
Weltregionen 16
Abbildung 6: Anteile der verschiedenen Weltregionen an den prognostizierten
Baseline-Emissionen 1990 und 2050 17
Abbildung 7: Anzahl ( ) der CD-MProjekte in den verschiedenen
Bereichen 19
Abbildung 8: Jährliche CERs aus CD-MProjekten in den verschiedenen
Bereichen 19
II
1. Einleitung
Der Klimawandel, der durch Treibhausgasemissionen verursacht wird, ist zu einer der wichtigsten ökologischen Angelegenheiten geworden, denen die internationale Gemeinschaft heute gegenüber steht. Die Ansammlung von Treibhausgasen in der Atmosphäre ist das Ergebnis menschlicher Aktivitäten und der fortwährende Anstieg führt zu gravierenden klimatischen Veränderungen, die auch die weltweite Durchschnittstemperatur erhöhen. Internationale Besorgnis um den Klimawandel führte 1997 zum Beschluss des Kioto- Protokolls, das verbindliche Reduktionsverpflichtungsziele für sechs Treibhausgase für die Industrieländer enthält, die in der Verpflichtungsperiode zwischen 2008 und 2012 erfüllt werden müssen. Damit ist das Protokoll ein Meilenstein bei der Bemühung um die Bekämpfung der globalen Erwärmung. Da es in manchen Industrieländern sehr viel teurer als in anderen Ländern ist die Emissionsreduktionsziele zu erfüllen, kooperieren die Länder über flexible Mechanismen international miteinander. Trotz Studien die belegen, dass der Einsatz dieser flexiblen Mechanismen sowohl umweltfreundlich als auch wirtschaftlich ist, gibt es eine intensiv und emotional geführte Debatte über Wohl und Übel der flexiblen Instrumente. Diese bot den Anlass die Funktionsweise im Rahmen einer Analyse des Kioto Protokolls eingehend zu untersuchen, womit sich die vorliegende Arbeit auch ausführlich beschäftigt. Jede Betrachtung muss sich dabei zwangsläufig an der ökologischen Zielsetzung orientieren, weil diese die Existenzberechtigung des Abkommens darstellt. Letztendlich geht es also um die Beantwortung der Frage welchen Beitrag die flexiblen Mechanismen des Kioto-Protokolls zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Klimastabilisierung leisten.
Im ersten Abschnitt dieser Arbeit werden zunächst der Klimaschutz und die Grundlagen des Kioto-Protokolls betrachtet. Daran anschließend werden im zweiten Abschnitt die einzelnen flexiblen Mechanismen vorgestellt, wobei auch Unterschiede, Gemeinsamkeiten und das Zusammenspiel der Mechanismen in die Betrachtung mit einfließen. Hiervon ausgehend wird die Umsetzung der Mechanismen im dritten Teil ausführlich herausgearbeitet. Der vierte Abschnitt bildet den bei weitem wichtigsten und größten Teil der vorliegenden Arbeit und analysiert und diskutiert den Beitrag des Kioto-Protokolls zur nachhaltigen Energieversorgung und Klimastabilisierung. Die Analyse erfolgt dabei vor allem anhand des Clean Development Mechanism, da nur hier Daten geeignet aufbereitet werden konnten. Im letzten Abschnitt wird noch auf Kritik zum Kioto-Protokoll und dem Clean Development Mechanism eingegangen.
3
2. Der Klimaschutz und Grundlagen des Kioto-Protokolls
2.1 Der Klimaschutz als globales öffentliches Gut
Der Klimawandel ist ein globales ökologisches Problem, da alle Länder Treibhausgase ausstoßen, alle Länder von ihren Auswirkungen betroffen sind und für eine effektive Handhabung dieses Problems die Zusammenarbeit mehrerer Länder, wenn nicht sogar aller Länder, notwendig ist. Die Verringerung der Treibhausgasemissionen bzw. der Klimaschutz und damit die Klimastabilität stellt ein globales öffentliches Gut dar. Nach Kaul, Grunberg und Stern (1999, S.3ff.) sind globale öffentliche Güter solche Güter, deren Nutzen über Landesgrenzen und Regionen, Bevölkerungsgruppen und Generationen hinaus reicht. Der Konsum von globalen öffentlichen Gütern ist darüber hinaus durch zwei Charakteristika gekennzeichnet: zum einen ist dies die Nicht-Ausschliessbarkeit, d.h. dass niemand vom Konsum dieses Gutes ausgeschlossen werden kann, und zum anderen die Nicht-Rivalität. Dies bedeutet, dass der Konsum des Einzelnen alle Anderen in ihrem Konsum des Gutes nicht einschränkt – alle können das Gut gleichermaßen genießen. Von der Bereitstellung des globalen öffentlichen Guts durch ein bestimmtes Land profitiert jedes andere Land Jedoch bezahlen nur diejenigen Länder, die das Gut erbringen, für die Bereitstellung. Demnach wird jedes Land es vorziehen, dass andere das öffentliche Gut erbringen, mit dem Ergebnis, dass insgesamt sehr wenig von dem Gut bereitgestellt wird. Länder könnten sich besser stellen wenn sie öffentliche Güter gemeinsam bereitstellen würden. Aufgrund von Anreizen zu Free- Rider-Verhalten, d.h. für die einzelnen Akteure ist es meist die beste und rationellste Strategie andere das öffentliche Gut bereitstellen zu lassen und es dann unentgeltlich zu nutzen, ist dies allerdings leichter gesagt als getan (Kaul et al. 1999, S.197f.). Der Charakter des Klimaschutzes als globalem öffentlichem Gut war eine entscheidende Hürde für die Ratifizierung des Kioto-Protokolls (KP). Obwohl das KP, das internationale Abkommen der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), bereits 1997 auf der dritten internationalen Klimakonferenz in der japanischen Stadt Kioto verhandelt und verabschiedet wurde, trat es erst am 16. Februar 2005 in Kraft, nachdem Russland Ende Oktober 2004 ratifiziert hatte. Denn erst damit war der vorgegebene Schwellenwert erreicht, das heißt, dass mindestens 55 Staaten, auf die mindestens 55% der CO 2 -Emissionen der so genannten Annex I-Staaten (Industrieländer) nach dem Stand von 1990 entfallen, den Vertrag ratifiziert hatten (Auswärtiges Amt).
4
2.2 Grundlagen des Kioto – Protokolls
Das KP ist das wichtigste der globalen Umweltabkommen. Es hat über seine Bedeutung als Meilenstein im globalen Klimaschutz hinaus ebenso eine große entwicklungspolitische Wirkung und stellt ein neues Element der Weltwirtschaftsordnung dar. Als Baustein einer wirksamen „global governance“ hat das KP Modell- und Symbolwirkung. Insgesamt haben 2005 141 Staaten das Protokoll ratifiziert. Von den Industrieländern haben allein die
USA und Australien das KP nicht ratifiziert, wohingegen die überwiegende Mehrheit der
Schwellen- und Entwicklungsländer das KP ratifiziert haben, darunter auch China, Indien und Brasilien (UNFCCC 2006c). Mit dem KP hat sich die Staatengemeinschaft zum ersten Mal auf verbindliche Ziele und Maßnahmen für den Klimaschutz, das heißt auf konkrete Reduzierungen der Treibhausgase, geeinigt. Es werden globale Obergrenzen für die Emissionen festgelegt und die Industrieländer erkennen darin ihre historische Verantwortung für die Erderwärmung an. Sie machen den ersten Schritt, in dem nur die Industrie- und Transformationsländer (Annex-I- Parteien des KP), nicht die Entwicklungsländer (Nicht- Annex-I-Parteien), in der ersten Verpflichtungsperiode von 2008 bis 2012 sich dazu verpflichten die wichtigsten Treibhausgase um mindestens 5,2% unter das Niveau des Referenzjahres 1990 zu senken. Dabei haben die Länder unterschiedliche Verpflichtungen zur Emissionsreduktion, die sie in Kooperation mit anderen Ländern erfüllen können, wie im Fall der Europäischen Gemeinschaft (EU-Bubble) (Auswärtiges Amt, Niedersächsische Energie- Agentur 2003, S.5, UNFCCC 2006c). Die Staaten, die gegenwärtig Reduktionsverpflichtungen für die Verpflichtungsperiode haben, repräsentieren 30% der weltweiten CO 2 -Emissionen (CICERO 2005). Die individuellen Reduktionsziele der Annex I- Parteien werden im Annex B des KP aufgeführt und ein Ausschnitt daraus ist in Tabelle 1 dargestellt.
5
Abbildung 1: Staaten des Annex B und ihre Emissionsreduktionsziele
* Die EU-15 Mitgliedsstaaten verteilen die Emissionsreduktionsziele untereinander, indem sie von dem vorteilhaften Modell der so genannten „Bubble“ Gebrauch machen. Die EU hat sich bereits auf die Verteilung der Emissionsreduktionsziele auf die verschiedenen Länder geeinigt.
** Einige Transformationsländer haben andere Referenzjahre als 1990 *** Die USA hat ihre Absicht angedeutet das Kioto Protokoll nicht zu ratifizieren
Quelle: UNFCC 2006c
Zusätzlich zum Einsparen von eigenen Emissionen stehen den Staaten drei flexible Mechanismen zur Zielerreichung zur Verfügung: der weltweite Handel mit Treibhausgas- Emissionsrechten (Emissionshandel), Entwicklung und Transfer von einschlägiger Technologie (Joint Implementation) und das Umsetzen von Maßnahmen in Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism). Insgesamt besitzt das KP ein noch nie vorher da gewesenes System zur Kontrolle der Erfüllung der Verpflichtungen. Die Kontrolle erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage der Treibhausgasinventare (GHG Inventories). Dies ist die systematische Zusammenstellung und Berechnung aller Treibhausgasemissionen innerhalb eines Jahres. Dabei erfolgt die Aufstellung der Inventare nach international vereinbarten Methoden. Darüber hinaus werden drei Fonds eingerichtet, die die Entwicklungsländer bei der Anpassung an die Erderwärmung und bei eigenen Klimaschutzmaßnahmen unterstützen. Die Vertragsstaaten können zum Teil auch private
6
Institutionen (legal entities) ihres Landes ermächtigen, an der Erfüllung ihrer Pflichten mitzuwirken (Auswärtiges Amt, Öko-Institut/DIW, 2001, S.11).
3. Die flexiblen Mechanismen
Das KP schreibt den Vertragsstaaten nicht vor mittels welcher Strategie oder welcher Einzelmaßnahmen sie ihre Reduktionsverpflichtungen erfüllen müssen, sondern eröffnet mit verschiedenen Mechanismen zusätzliche Möglichkeiten. Der Ausgangspunkt der Kioto- Mechanismen bzw. der flexiblen Instrumente ist die Beobachtung, dass die Vermeidungskosten für Treibhausgase weltweit sehr unterschiedlich sind. Während die Kosten für die Emissionsminderung in den Industrieländern zum Teil sehr hoch sind, gibt es in den Entwicklungs- und Transformationsländern zahlreiche Möglichkeiten zur Treibhausgasvermeidung zu vergleichsweise niedrigeren Kosten. Die flexiblen Mechanismen bieten den verpflichteten Annex-I- Ländern mit deutlich höheren Vermeidungskosten somit die Möglichkeit, ihrer Reduktionsverpflichtung nicht im eigenen Land nachzukommen, sondern diese durch die Finanzierung von Reduktionsaktivitäten anderer Akteure zu erfüllen. Da Emissionen ein globales Problem sind, ist der Ort der Erbringung der Reduktionen zweitrangig. Um nachzuweisen, dass die Emissionsreduktionsverpflichtungen erfüllt werden, werden Emissionsrechte und Emissionsgutschriften geschaffen, die international frei handelbar sind. Mit Hilfe der flexiblen Mechanismen wird somit ein globaler Markt für Treibhausgasminderungen geschaffen (Öko-Institut/DIW, S.11f.). Die drei Mechanismen sind der Emissionshandel (UNFCCC 1997, Artikel 17 KP) und die beiden projektbasierten Mechanismen Joint Implementation (JI) (UNFCCC 1997, Artikel 6 KP) und Clean Development Mechanism (CDM) (UNFCCC 1997, Artikel 12 KP). Das Besondere an diesen Instrumenten ist der marktwirtschaftliche Ansatz: ein umweltpolitisches Ziel soll effektiv und gleichzeitig effizient, d.h. kostengünstig, erreicht werden. Die folgende Abbildung 2 gibt einen Überblick über die flexiblen Mechanismen aus der Sicht eines Industrielandes.
7
Arbeit zitieren:
Michaela Bruckner, 2006, Das Kioto-Protokoll - Status und kritische Analyse des Beitrags zur nachhaltigen Energieversorgung und Klimastabilisierung, München, GRIN Verlag GmbH
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