Inhalt
1 Einleitung
1
2 Begriffe und Definitionen
3
2.1 Klärung der Begrifflichkeiten 3
2.2 Definitionen 5
2.2.1 Definitionskriterien 6
2.2.2 Definitionsansätze 9
2.3 Rechtliche Grundlagen 12
2.4 Formen 13
3 Daten und Fakten
15
3.1 Ausmaß 15
3.2 Häufigkeit und Dauer 17
3.3 Art 17
3.4 Täter 18
3.5 Opfer 21
4 Ätiologie
22
4.1 Individualisierende bzw. personenorientierte Theorien 22
4.2 Systemische bzw. familiendynamische Erklärungsansätze 26
4.3 Sozialisationstheoretische Überlegungen 31
4.3.1 Männliche Aggression 31
4.3.2 Kompensation beschädigter Männlichkeit 33
4.4 Integrative bzw. multifaktorielle Theorien 36
4.4.1 Das Modell-der-vier-Voraussetzungen 37
4.4.2 Das Drei-Perspektiven-Modell 39
III
5 Profile und Strategien der Täter 44
5.1 Profile
44 5.1.1
5.1.1.1 5.1.1.2
5.1.1.3 5.1.2 Besondere Profile 47 5.1.2.1 Frauen 48 5.1.2.2 Kinder und Jugendliche 49 5.2 Strategien
51 5.2.1 Täterstrategien 51 5.2.2 Abwehrstrategien 52 6 Einführung in die Psychotraumatologie 54
6.1 Verlaufsmodell psychischer Traumatisierungen
54 6.1.1 Die traumatische Situation 55 6.1.1.1
6.1.1.2 6.1.2 Die traumatische Reaktion 64 6.1.2.1
6.1.2.2 6.1.3 Der traumatische Prozess 69 6.2 Besondere Aspekte des Kindheitstraumas
71 7 Die Entstehung und Verarbeitung psychischer Belastungen durch sexuellen Missbrauch 73
7.1 Pathogene und protektive Entwicklungsfaktoren 73
7.2 Faktoren bei der Entstehung
77 7.2.1 Situationsfaktoren bei sexuellem Missbrauch 78 7.2.1.1
7.2.1.2 7.2.2 Abwehrstrategien 83 7.3 Faktoren bei der Verarbeitung 87 7.3.1 Verarbeitung aus pathogenetischer Sicht 87 7.3.2 Verarbeitung aus salutogenetischer Sicht 90 7.3.3 Geschlechtsspezifische Aspekte 95
IV
7.3.4 Kulturelle Aspekte 97
7.4.1 Auswirkungen der Offenlegung auf die Familie 99 7.4.2 Außerfamiliäre Faktoren 103
8 Auswirkungen der Traumatisierung durch sexuellen Missbrauch auf Bereiche der psychosozialen Entwicklung 106
8.1 Bindungsfähigkeit
106 8.1.1 Theoretische Grundlage 107 8.1.2
8.1.3
8.2 Selbstwert und Körpergefühl
110 8.2.1 Selbstwert 110 8.2.1.1
8.2.1.2 8.2.2
8.2.2.1 8.2.2.2 8.2.2.3
8.3 Sexualität
115 8.3.1 Sexuelle Zufriedenheit und Funktionsfähigkeit 115 8.3.2 Sexualisierung von Beziehungen 116 8.3.3
8.3.3.1 8.3.3.2 8.3.3.3
8.3.4 8.4 Delinquenz
120 8.4.1 Sozio-ökonomischer Status 120 8.4.2 Sucht 122 8.4.3 Antisoziale Persönlichkeit 123 9 Fazit und Ausblick
125 Literatur 128
V
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Art des sexuellen Missbrauchs
Abbildung 2: Täter bei innerfamiliärem Missbrauch
Abbildung 3: Kosten-Nutzen-Abwägung
Abbildung 4: Situationskreis nach von Uexküll
Abbildung 5: Skala der Schwere der psychosozialen Belastungsfaktoren
bei Kindern und Heranwachsenden
Abbildung 6: Phasen der traumatischen Reaktion nach Horowitz
Abbildung 7: Zyklus der Traumaverarbeitung
VI
Vorbemerkung
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwende ich im Folgenden lediglich die maskuline Form der jeweiligen Bezugsgruppe, insofern es der Inhalt nicht anders vorgibt. Ich weise jedoch an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die maskuline Form sowohl die männlichen als auch die weiblichen Bezugspersonen umfasst.
Des Weiteren liegen der Arbeit die Regeln der neuen Rechtschreibung zugrunde. Verwendete Zitate oder aufgeführte Buchtitel sind der neuen deutschen Rechtschreibung angeglichen.
In der Arbeit dargestellte Grafiken sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, selbst erstellte Schaubilder und verfügen über keine weitere Quellenangabe.
VII
1
Einleitung
Sexuelle Gewalt kann wahrscheinlich als kontinuierliches Merkmal der Menschheitsgeschichte angesehen werden. Dennoch fand die Thematik erst Ende der Achtziger bzw. Anfang der Neunziger Jahre vermehrt Einzug in die Fachliteratur. 1 Die folgende Flut an Fachbüchern, populärwissenschaftlicher Lektüre und Medienberichten löste einen wahren Boom aus, der vor allem die Diskussion über sexuellen Missbrauch an Kindern erstmals der breiten Öffentlichkeit zugänglich machte. Trotz der großen Anzahl an Büchern und Aufklärungsmaßnahmen ist die Tabuisierung sexueller Gewalt jedoch längst nicht aufgehoben. Vielmehr ist die Tendenz zu beobachten, dass sich das gesellschaftliche Interesse an der Thematik langsam wieder verringert. Dies geschieht, obwohl die Zahl der Missbrauchsfälle konstant bleibt. Aus diesem Grund ist die ständige Auseinandersetzung mit der Thematik wichtig, um das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs eindämmen bzw. eine optimale Hilfe für die Opfer anbieten zu können. Sexueller Missbrauch verliert nie an Aktualität.
Das Hauptaugenmerk dieser Diplom-Arbeit ist jedoch nicht auf die Interventions-oder Therapiemöglichkeiten sondern auf die möglichen Folgen für die Opfer von sexueller Gewalt gerichtet. Die Arbeit setzt bei der Entstehung der psychischen Belastungen nach einer Missbrauchserfahrung an, um die sich daraus ergebenden klinischen Symptome besser einordnen zu können.
Das Bild 2 und das Gedicht 3 zu Beginn der Arbeit, sind einem Selbsthilfe-Forum anonymer Missbrauchsopfer im Internet entnommen. Eine intensive Betrachtung eröffnet dem Leser eine erste Perspektive auf das Erleben und Verhalten der Opfer im Anschluss an den sexuellen Missbrauch und soll ihn für die Thematik sensibilisieren.
Der inhaltliche Aufbau ist logisch in zwei Teile untergliedert. In den ersten Kapiteln werden zunächst die theoretischen Grundlagen von sexuellem Missbrauch erarbeitet (Kapitel 2-5), bevor im Anschluss daran auf die Traumatisierung durch sexuellen Missbrauch eingegangen wird (Kapitel 6-8).
1 vgl. Deegener 1998, S. 420
2 http://www.selbsthilfe-missbrauch.de/gefuehle/bilder/phaidon/00.htm
3 http://www.selbsthilfe-missbrauch.de/gefuehle/gedichte/xdiverse/Angst.htm
1
Das zweite Kapitel stellt die verschiedenen Begrifflichkeiten und Definitionen dar, die bezüglich der Thematik in der Fachliteratur verwendet werden, und steckt den inhaltlichen Rahmen für die weiteren Ausführungen. Im nächsten Abschnitt wird anhand aktuellerer Erhebungen und Untersuchungen ein Überblick über die statistischen Verteilungen gegeben, um über das gesamte Ausmaß von sexuellem Missbrauch zu informieren. Die Kapitel Vier und Fünf beschäftigen sich mit den Ursachen und Entstehungszusammenhängen von sexuellem Missbrauch. Zunächst werden verschiedene theoretische Erklärungsmuster dargestellt, die die Entstehung sexueller Gewalt aus verschiedenen Perspektiven betrachten. Kapitel Fünf erörtert im Anschluss daran die Besonderheiten, d.h. die Motivationen und die Strategien, der verschiedenen Tätergruppen.
Der zweite Hauptteil der Arbeit behandelt die Traumatisierung durch sexuellen Missbrauch und die daraus entstehenden Auswirkungen. Zunächst wird der theoretische Verlauf einer psychischen Traumatisierung dargestellt, um anschließend auf die spezifischen Merkmale bei sexuellen Missbrauchserfahrungen eingehen zu können. Hierbei soll geklärt werden, welche Faktoren die Entstehung psychischer Belastungen durch sexuellen Missbrauch beeinflussen und welche Faktoren dabei eine Rolle spielen, wie diese psychischen Belastungen verarbeitet werden. Im letzten Kapitel wird abschließend ein Überblick über mögliche Effekte auf die psychosoziale Entwicklung gegeben, die sich in Abhängigkeit der zuvor erwähnten Faktoren entwickeln können. Diese Auswirkungen auf die Persönlichkeit der Opfer haben mitunter die Ausbildung starker Krankheitsbilder zur Folge, die allerdings aufgrund ihrer Fülle in dieser Arbeit nicht explizit dargestellt werden.
2
2
Begriffe und Definitionen
Was ist eigentlich sexueller Missbrauch? Stellt man diese Frage von außen und offensichtlich naiv, setzt ein jeder schnell zu einer für ihn selbstverständlichen Antwort an, um allerdings im nächsten Moment unvermittelt zu verstummen. Nach kurzem Überlegen ist sich kaum jemand sicher, was genau den sexuellen Missbrauch ausmacht und worin er sich von anderen bekannten Bezeichnungen unterscheidet. Man hat zwar ungefähre Vorstellungen, diese begründen sich aber in aller Regel aus den persönlichen moralischen Empfindungen des Einzelnen und divergieren daher je nach Erfahrungshorizont sehr stark. Einer fachlichen Diskussion vermögen diese intuitiven Erklärungsversuche natürlich nicht standzuhalten. Ziel dieses Abschnitts ist es deshalb, darzustellen, wie die Thematik in der Fachliteratur diskutiert wird, um einen wissenschaftlich abgesicherten Eindruck zu bekommen.
2.1 Klärung der Begrifflichkeiten
In der einschlägigen Literatur werden von den Autoren viele verschiedene Begriffe benutzt, um die Thematik des sexuellen Missbrauchs zu benennen. Einige Beispiele hierfür - neben sexuellem Missbrauch - sind sexuelle Misshandlung, sexuelle Gewalt/sexuelle Gewalt an Mädchen/Jungen, Inzest, inzestuöse Übergriffe, Seelenmord, intrafamiliärer Missbrauch, familiäre Sexualdelinquenz und Vater-Tochter-Vergewaltigung. 4
Diese Unterscheidungen werden zumeist gewählt, um einen bestimmten Bereich zu akzentuieren und/oder Kritik an anderen Termini zu üben. Jedoch ist in den meisten Fällen davon ausgehen, dass die Begriffe inhaltlich weitestgehend synonym verwendet werden. Deswegen werde ich im Folgenden lediglich die vier gängigsten Termini kurz skizzieren.
Für die erste Variante, den sexuellen Missbrauch, sprechen drei Argumente: Erstens wird durch das Wort Missbrauch, das die kontrollierende Rolle den Tätern zuschreibt, den traditionellen Deutungen entgegen gewirkt, nach denen dem sexuellen Kontakt zwischen Erwachsenen und Kindern immer auch eine offensive Haltung der Heranwachsenden vorausgeht (s. 4.1). Zweitens hat man sich in der juristischen Terminologie auf diesen Begriff geeinigt und drittens wird er in der
4 vgl. Amann/Wipplinger 1998, S. 14f
3
Fachliteratur am Häufigsten benutzt, so dass er sich in der breiten Öffentlichkeit durchgesetzt hat und jeder Laie intuitiv etwas damit verbinden kann. 5 Allerdings wird der Begriff sexueller Missbrauch auch oft kritisiert. So wird ihm z.B. angelastet, er suggeriere dem Leser, dass es auch einen „richtigen (sexuellen) Gebrauch“ von Kindern gibt 6 . Die Bezeichnung des Gebrauchtwerdens ist jedoch allgemein für Menschen äußerst fragwürdig. Des Weiteren hat der Ausdruck eine stigmatisierende Wirkung, da er die Betroffenen im negativen Sinne in eine unterdrückte Rolle drängt und sie somit schmutzig oder beschmutzt erscheinen lässt. 7
Die zweite Variante ist die Bezeichnung Inzest. Unter ihr wird im Allgemeinen jedweder sexuelle Kontakt zwischen Verwandten unabhängig vom
Verwandtschaftsgrad verstanden. In manchen Ländern wird er juristisch verwendet und schließt in den Gesetzen nur bestimmte Verwandschaftsverhältnisse mit ein. Als wichtigster Kritikpunkt wird angeführt, dass der Begriff Inzest durch das Inzesttabu emotional belastet ist. Viele Menschen verbinden mit ihm spontan Ekel und Perversität und projizieren diese negativen Gefühle auch auf die Opfer. Dies kann dazu führen, dass auch das Schicksal der Opfer tabuisiert wird. Außerdem beinhaltet ein Tabu immer auch etwas Verbotenes, Aufregendes und Spannendes, was sich mit dem erlebten Leid der Opfer sicherlich nicht vereinbaren lässt. 8 Weiterhin wird kritisiert, dass es auch einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen (gleichaltrigen) Verwandten gibt, die durch die inhaltliche Nähe des Inzestbegriffes zum sexuellen Missbrauch fälschlicherweise als missbräuchlich etikettiert werden. 9 Rust (1986) merkt an, dass der Begriff Inzest die häufig vorkommenden sexuellen Übergriffe von Autoritäts- und Bezugspersonen außerhalb des Familienkreises fälschlicherweise ausschließt, zumal diese Abgrenzung vor allem bei der Betrachtung der Folgen des Missbrauchs eher eine untergeordnete Rolle spielt. 10
Ebenfalls weit verbreitet ist der Ausdruck sexuelle Misshandlung. Hierbei soll durch die Autoren darauf verwiesen werden, dass es verschiedene Formen der Misshandlung von Kindern gibt und sich die sexuelle Form in ihren Ursprüngen und Auswirkungen nicht grundsätzlich von den anderen unterscheidet. Kritisiert wird an dem Begriff, dass körperliche Misshandlungen zumeist im Affekt geschehen, dies aber keineswegs ein typisches Charakteristikum von sexuellem Missbrauch ist, der in
5 vgl. Suer 1998, S. 26
6 vgl. Gahleitner 2000, S. 27
7 vgl. Amann/Wipplinger 1998, S. 16
8 vgl. Gahleitner 2000, S. 27
9 vgl. Bange/Körner 2002, S. 48
10 vgl. Amann/Wipplinger 1998, S. 17
4
der Regel über lange Zeit genau geplant wird. 11 Andere benutzen sexuelle Misshandlung allerdings nur dann, wenn neben dem sexuellen Kontakt auch eine körperliche Gewaltanwendung stattfindet, um einen qualitativen Unterschied gegenüber dem „gewaltlosen“ sexuellen Missbrauch hervor zu heben.
Die letzte Variante ist der Begriff sexuelle Gewalt (an Kindern/ Mädchen/ Jungen). Der Gedanke der Autoren ist hierbei, dass der Begriff den Gefühlen der Opfer am Nächsten kommt und die Komponenten Gewalt und Unterdrückung am Besten widerspiegelt. Deswegen wird der Terminus benutzt, um die gesellschaftlichen Bedingungen des Missbrauchs zu betonen. 12 Denn ausländische Studien haben ergeben, wie eng individuelle mit soziokulturellen Faktoren zusammen hängen. Die ungleiche Machtverteilung zwischen Mann und Frau in den Familien und die sich daraus ergebenden sexuellen Missbrauchsfälle sind nicht ohne die gesamtgesellschaftliche Unterdrückung der Frau zu sehen (vgl. 4.3), die je nach Kulturkreis variiert. 13
Wenn man die Fülle der verschiedenen Begriffe und deren Ansätze betrachtet, wird schnell klar, dass sich die Fachwelt wohl nicht so schnell auf einen Begriff einigen wird. Ein solch sensibles Thema kann nur sehr schwer adäquat beschrieben werden, ohne zugleich wegen Verharmlosung der Täter, Stigmatisierung der Opfer oder Verschleierung der Tat kritisiert zu werden.
Trotzdem werde ich mich im Folgenden auf die beiden gängigsten Termini sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt festlegen und synonym verwenden, um Irritationen durch einen ständigen Wechsel zu vermeiden.
Um dennoch ein eindeutiges Verständnis der Begriffe zu gewährleisten, werde ich im nächsten Abschnitt versuchen, diese durch Definitionen mit Inhalt zu füllen.
2.2 Definitionen
Die Auswahl an Definitionen von sexuellem Missbrauch ist ähnlich unübersichtlich wie das Begriffsvielfalt um den passenden Terminus. Je nach inhaltlicher Akzentuierung unterscheiden sich die verschiedenen Definitionen der Autoren sehr stark voneinander - vor allem im Hinblick auf die Ergebnisse empirischer Untersuchungen bezüglich des Ausmaßes von sexuellem Missbrauch (vgl. 3.2). In der Tat ist die Frage nach der Grenze zwischen normalen und unproblematischen Kontakten zwischen beispielsweise Eltern und Kindern und den Anfängen des
11 vgl. Bange/Körner 2002, S. 48
12 vgl. Amann/Wipplinger 1998, S. 16
13 vgl. Weber 1995, S. 14
5
sexuellen Missbrauchs nicht ganz einfach zu beantworten. So ist es in manchen Familien üblich, sich innerhalb der Familie Generationen übergreifend nackt zu zeigen, während es Kindern anderer Familien bereits sehr unangenehm ist, dem Vater beim Duschen zuzusehen.
Des Weiteren spielt körperliche Nähe bei der emotionalen Entwicklung von Kindern eine große Rolle. Ein Kind ist lebensnotwendig auf Körperkontakt, Zärtlichkeit, Streicheln, Umarmen und körperliches Spiel mit Erwachsenen (Eltern) angewiesen. 14 So muss es nicht auf Verletzungen der Intimsphäre der Kinder schließen lassen, wenn sie zusammen mit ihren Eltern im Bett kuscheln. Vielmehr haben Untersuchungen ergeben, dass gerade Kinder, die nur unzureichende Erfahrungen mit körperlicher Nähe haben, besonders oft Opfer von sexuellem Missbrauch werden, da sie die Annäherungsversuche der Täter nicht einschätzen können. Andererseits planen die Täter den sexuellen Missbrauch in der Regel sehr lange und loten durch vorsichtige Grenzerweiterungen potentielle Opfer aus (vgl. 5.2.1). Dies spricht wiederum für eine Herabsetzung der Grenze, um vor allem bei der Präventivarbeit frühzeitig einwirken zu können.
Es gibt also viele verschiedene Herangehensweisen, um die Umfänge von sexuellem Missbrauch zu definieren. Im Folgenden werde ich einige Definitionskriterien darstellen, die von den Autoren - bei dem Versuch eine adäquate Definition zu erstellen - berücksichtigt werden. Im zweiten Teil dieses Abschnittes werde ich dann auf die verschiedenen Definitionsansätze eingehen.
2.2.1 Definitionskriterien
a) Das Konzept des wissentlichen Einverständnisses wird von den meisten Sozialwissenschaftlern als Definitionsgrundlage verwendet. 15 Es besagt, dass der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs dann gegeben ist, wenn eine Person sexuelle Handlungen an einer anderen ohne deren Zustimmung vornimmt.
Zu beurteilen, ob eine Zustimmung erfolgt ist, gestaltet sich bei Kindern allerdings erheblich schwieriger, als dies bei Erwachsenen der Fall wäre. 16 Denn zum einen haben Kinder nicht den Informationsstand und die geistige Reife eines Erwachsenen und können daher die Tragweite sexueller Beziehungen nicht einschätzen. Sie wissen nicht, wer der „richtige“ Sexualpartner für sie ist und wie eine sexuelle Partnerschaft normalerweise
14 vgl. Hirsch 1994, S. 11
15 vgl. Enders 2003, S, 21
16 vgl. Bange/Deegener 1996, S. 96
6
abläuft. 17 Zum anderen sind Kinder - wie bereits erwähnt - auf die Liebe und Zuneigung der Erwachsenen angewiesen. Außerdem haben sie gelernt, den Erwachsenen zu gehorchen und sind rechtlich von ihnen abhängig. Es besteht also ein strukturelles Machtgefälle, das von den erwachsenen Tätern ausgenutzt wird, um ihre Bedürfnisse zu befriedigen. 18 So kann man selbst bei einer Zustimmung von Seiten der Kinder nicht von einem wissentlichen Einverständnis sprechen, denn sie wissen höchstens verbal, aber nicht aus Erfahrung, worauf sie sich einlassen. Zustimmung oder gar Initiative der Kinder müssen nicht bewusst sexuell gemeint sein und bekommen erst durch die Interpretation der Erwachsenen ein sexuelles Element. 19
b) Zweites Kriterium - bei klinischen Definitionsansätzen das Hauptmerkmal - sind die Folgen, die sich für die Kinder aus dem sexuellen Missbrauch ergeben. Das subjektive Erleben des Opfers und die „objektive“ Einschätzung der Gutachter stimmen dabei aber nicht zwangsläufig überein. Die Folgen für das jeweilige Opfer hängen außerdem sehr stark von dessen persönlichen Ressourcen und Resilienz (vgl. Kapitel 7) ab und sind keinesfalls linear vom Ausmaß der Tat abzuleiten. Nicht jeder sexuelle Missbrauch ist traumatisch; im Umkehrschluss können sich aber harmlose Kontakte ohne sexuelle Intention vom Täter traumatisch auswirken. 20 Des Weiteren sind die Folgen immer nur Momentaufnahmen und verändern sich durch Bewältigungsprozesse oder Therapien ständig. 21 Hinzu kommt, dass einige Erwachsene und Kinder den Missbrauch vor sich selbst positiv oder neutral bewerten, um sich die erlittenen Demütigungen nicht eingestehen zu müssen. 22 Das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs aus den Folgen abzuleiten, ist daher mitunter sehr fehlerhaft.
c) Ein weiteres Kriterium ist die Ausübung von Zwang und Gewalt bei sexuellen Handlungen. Da Gewalt jedoch nicht nur körperlich, sondern auch psychisch ausgeübt werden kann, ist eine Überprüfung auch hier nicht ganz einfach. Außerdem muss psychische Gewalt nicht unbedingt Drohungen beinhalten und offen ausgesprochen werden. Sie kann auch aus einem möglichen Liebesentzug oder familiären Konsequenzen bestehen, die das
17 vgl. Bange/Deegener 1996, S. 96
18 vgl. Hirsch 1994, S. 10f
19 vgl. Sandfort 1986, S. 69
20 vgl. Gahleitner 2000, S. 30f
21 vgl. Bange/Deegener 1996, S. 99
22 vgl. Bange 1992, S. 53
7
Kind im Falle einer Verweigerung subjektiv zu verantworten hätte. 23 Viele Kinder hindern ihren Missbraucher nicht, weil sie befürchten, anschließend von dem Elternteil, dessen Schutz und Zuneigung sie bedürfen (vgl. 8.1), nicht mehr geliebt zu werden. 24
d) Um den Schwierigkeiten bei der Einschätzung, ob sexuelle Handlung mit der Zustimmung der Opfer stattgefunden haben (wissentliches Einverständnis), zu entgehen, wird häufig das Kriterium des Altersunterschiedes zwischen Opfer und Täter verwendet. 25 Der Maßstab für sexuellen Missbrauch ist hierbei zumeist die Differenz von fünf Jahren. Jeder sexuelle Kontakt zwischen einem Kind und einer fünf Jahre älteren Person ist demnach als missbräuchlich anzusehen. 26 Sexueller Missbrauch unter Gleichaltrigen wird somit nicht erfasst, darf aber in seinen Auswirkungen keinesfalls unterschätzt werden. Im Gegenteil, die Schmach sich nicht gegen den Missbrauch wehren zu können, kann hier mitunter noch größer sein, als bei dem Missbrauch durch einen Erwachsenen, dem ein Kind körperlich und geistig natürlicherweise unterlegen ist. 27
e) Ebenfalls von Bedeutung bei der Beurteilung eines möglichen sexuellen Missbrauchs ist die Art der Handlungen. Sexueller Missbrauch wird in erster Linie mit vaginalen/analen/oralen Geschlechtsverkehr assoziiert. Das Spektrum der Handlungen in einer Missbrauchssituation ist allerdings viel breiter und besteht aus mehreren Stufen. Diese reichen von Gesten oder Anspielungen mit sexuellem Hintergrund, verbalen Übergriffen, Betrachten und Betasten des Kinderkörpers bis hin zur Manipulation an den Genitalien und hat den Geschlechtsverkehr zumeist nur als Ergebnis einer längeren Entwicklung zur Folge. 28 In Abhängigkeit der mit eingeschlossenen Stufen kann daher ein weiter (hands-off-Missbrauch) und ein enger (hands-on-Missbrauch) Definitionsbereich gewählt werden (vgl. 2.2.2). 29
Neben den aufgezählten Kriterien werden mitunter noch eine Reihe weiterer genannt: z.B. Missachtung des kindlichen Willens, Verletzung von Familienregeln oder sexueller Missbrauch durch Blicke oder Worte. Diese sind meiner Meinung nach
23 vgl. Gahleitner 2000, S. 32
24 vgl. Moggach 1988, S. 92
25 vgl. Enders 2003, S. 22
26 vgl. Bange/Deegener 1996, S. 102
27 vgl. Bange 1992, S. 55
28 vgl. Gahleitner 2000, S. 30
29 vgl. Brockhaus/Kolshorn 1993, S. 22
8
in den oben aufgeführten Kriterien enthalten und werden deshalb nicht näher vorgestellt.
2.2.2 Definitionsansätze
Wenn man die Kritikpunkte an den einzelnen Kriterien berücksichtigt, ist eindeutig, dass nur eine Kombination aus mehreren Merkmalen den Definitionsbereich von sexuellem Missbrauch ausreichend beschreiben kann. Ein Verhalten kann einmal sexueller Missbrauch sein und ein anderes Mal nicht. Deswegen muss jeder Fall gesondert überprüft werden und alle Begleitumstände miteinbezogen werden. 30 Im Folgenden werde ich einige Definitionsansätze darstellen, die anhand der verschiedenen Kriterien versuchen, die Umfänge von sexuellem Missbrauch zu bestimmen.
a) In engen Definitionen wird sexueller Missbrauch vorwiegend durch intensiven körperlichen Kontakt zwischen Tätern und Opfern beschrieben. Neben dem oralen/analen/vaginalen Geschlechtsverkehr wird hier zumeist auch die Berührung der Genitalien des Kindes und/oder des Erwachsenen, zu denen in der Regel auch der Brustbereich gezählt wird, genannt. 31 Der Definitionsbereich soll nur sexuelle Handlungen beinhalten, die mit großer Wahrscheinlichkeit psychische Beeinträchtigungen bei jungen Menschen hervorrufen. 32 Der Entscheidung welche Art von Handlungen in den Kreis der Erlebnisse mit pathogenen Folgen aufgenommen wird, liegen in der Regel empirische Untersuchungen zugrunde. Wobei es - wie bei Folgen des sexuellen Missbrauchs beschrieben - äußerst schwierig ist, von den Auswirkungen auf das Ausmaß des sexuellen Missbrauchs zu schließen.
b) Die weiten Definitionsansätze beinhalten auch Handlungen ohne körperlichen Kontakt. Jede geschlechtliche Handlung wie obszönes Anreden, Belästigung, Exhibitionismus bis hin zum Geschlechtsverkehr wird in den Definitionsbereich mit eingeschlossen. Auch eine Unterscheidung zwischen inner- und außerfamiliärem Missbrauch wird nicht getroffen. Ziel ist es, den sexuellen Missbrauch in seinem gesamten Umfang zu erfassen. 33 Weite Definitionen haben daher den Vorteil, dass sie auch sexuelle Handlungen, die nicht unbedingt psychische Schäden zur Folge haben,
30 vgl. Gahleitner 2000, S. 33
31 vgl. Amann/Wipplinger 1998, S. 21
32 vgl. Bagley 1995, S. 2
33 vgl. Amann/Wipplinger 1998, S. 23
9
berücksichtigen. Kritisiert wird bei diesem Ansatz die Gefahr, möglicherweise harmlose Handlungen - wie z.B. das Baden der Tochter vom Vater - zu kriminalisieren. 34
c) Bei den gesellschaftlichen Definitionen stehen die Autoritäts- und Machtstrukturen, die der Erwachsene gegenüber den Kindern zur Verfügung hat, im Vordergrund. Das Machtgefälle - wie bei Zwang und Gewalt beschrieben - zwischen den Akteuren wird besonders betont. 35 Als missbräuchlich wird daher jede sexuelle Handlung angesehen, die dem Kind aufgedrängt wird und ohne dessen Zustimmung geschieht. 36 Dabei ist ein größerer Altersunterschied nicht unbedingt ein „Muss“. Ausschlaggebend ist vielmehr die Überlegenheit des Täters, die auch körperlicher oder kognitiver Natur sein kann. 37 Hauptkriterien sind also die Form der Beziehung zwischen Opfer und Täter und das Ausnutzen der Macht gegenüber dem Opfer zur persönlichen Befriedigung.
d) Feministische Definitionsansätze betonen sexuelle Übergriffe auf weibliche Opfer bei denen die Täter dem männlichen Geschlecht angehören. Hauptkriterium ist die Ausnutzung des Macht- und Autoritätsgefälles zwischen Männern/Jungen und Frauen/Mädchen. Die Ursachen für die sexualisierte Gewaltanwendung werden in den patriarchalischen Gesellschaftsstrukturen gesehen (vgl. 4.3), so dass man daher auch von einer besonderen Form einer gesellschaftlichen Definition sprechen kann. Feministische Definitionen umfassen zumeist ein breites Spektrum sexueller Handlungen. In der Regel werden auch nicht-körperliche Kontakte, die ohne die Zustimmung des Mädchens und nur zur Befriedigung männlicher Bedürfnisse geschehen, als missbräuchlich angesehen. 38
e) Entwicklungspsychologischen Definitionen werden in erster Linie anhand des Definitionskriteriums wissentliches Einvernehmen formuliert. Wie bereist erwähnt, verfügen Kinder aufgrund ihres Entwicklungsstandes nicht über ausreichende kognitive Fähigkeiten, um sexuelle Kontakte beurteilen und mögliche Folgen abschätzen zu können. 39 Als missbräuchlich ist jeder sexuelle Kontakt zu entwicklungsmäßig unreifen Kindern anzusehen, den diese nicht gänzlich verstehen können und somit tatsächlich nicht von einer
34 vgl. Amann/Wipplinger 1998, S. 25
35 ebd.
36 vgl. Geier 1990, S. 37
37 vgl. Brockhaus/Kolshorn 1993, S. 29
38 vgl. Kavemann 1991, S. 10
39 vgl. Amann/Wipplinger 1998, S. 28
10
Zustimmung gesprochen werden kann - selbst wenn sich das Kind nicht gewehrt hat oder gar aktiv an den Handlungen beteiligt war. 40 Durch die Betonung der kognitiven Unterschiede zwischen Kindern und Erwachsenen enthalten entwicklungspsychologische Definitionen immer auch gesellschaftliche Faktoren.
f) Bei klinischen Definitionen stehen vor allem die Symptome und Störungen, die sexuelle Übergriffe nach sich ziehen, im Mittelpunkt. Sexueller Missbrauch ist demnach jede Handlung, die einem Kind aufgezwungen wird und ein emotionales, körperliches oder sexuelles Trauma zur Folge hat. Dabei wird bei einigen klinischen Ansätzen berücksichtigt, dass eine lineare Kausalität zwischen Handlung und Folgen nicht immer zu erkennen ist. 41 Empirische Untersuchungen, auf die sich klinische Definitionen in erster Linie stützen, haben vielmehr ergeben, dass sexueller Missbrauch nicht immer mit negativen Folgeerscheinungen verbunden ist, da persönliche Ressourcen und Resilienz bei dem Verarbeitungsprozess eine große Rolle spielen und psychische Folgeschäden verhindern können. Zudem stellen sich Verhaltensauffälligkeiten oft nicht direkt ein, sondern können sich auch erst nach einiger Zeit entwickeln.
In den bisherigen Ausführungen zu den Definitionskriterien und -ansätzen konnte aufgezeigt werden, dass es selbst in der Fachliteratur nahezu ebenso viele Termini und Definitionsansätze wie Autoren gibt. Bei den verschiedenen Ansätzen stehen jeweils andere Aspekte im Mittelpunkt. Welche Aspekte besonders betont werden, hängt von dem theoretischen Hintergrund, den Definitionskriterien, ab. Eine allumfassende und von allen anerkannte Definition konnte noch nicht formuliert werden. Daraus lässt sich zum einen schließen, dass die Erforschung des Phänomens des sexuellen Missbrauchs noch keinen ausreichenden
wissenschaftlichen Entwicklungsstand hat. 42 Zum anderen wird es vermutlich immer Grenzfälle geben, bei denen keine eindeutige Klärung möglich ist - zumindest keine theoretische. 43
Für meine Arbeit werde ich die unten stehende Definition für die Begriffe sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt verwenden. Ich habe diesen Ansatz gewählt, um ein möglichst großes Spektrum potentieller Auswirkungen von sexuellen
Missbrauchserfahrungen in meine Arbeit mit aufnehmen zu können. Sexueller
40 vgl. Kempe/Kempe 1980, S. 62
41 vgl. Fegert 1992, S. 69
42 vgl. Amann/Wipplinger 1998, S. 31
43 vgl. Körner/Lenz 2004, S. 31
11
Missbrauch durch Blicke und Worte sind jedoch nicht enthalten, damit die Definition nicht zu weit gefasst wird:
„Sexueller Missbrauch von…/sexuelle Gewalt an… Kindern durch Erwachsene ist eine sexuelle Handlung eines Erwachsenen oder Jugendlichen, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird, oder der das Kind aufgrund seines physischen, psychischen, emotionalen, intellektuellen oder sozialen Entwicklungsstandes nicht informiert sein oder wissentlich zustimmen kann. Dabei nutzt der Erwachsene/Jugendliche die ungleichen Machtverhältnisse zwischen ihm und dem Kind aus, um seine eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.“ 44
2.3 Rechtliche Grundlagen
Wie in der Fachliteratur findet sich auch in den Gesetzestexten des Strafgesetzbuches keine Quelle, die sexuellen Missbrauch umfassend in allen seinen Ausprägungen beschreibt. Vielmehr werden die einzelnen Aspekte im Zwölften Abschnitt „Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie“ und im Dreizehnten Abschnitt „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ des Strafgesetzbuches auf eine ganze Fülle Paragraphen verteilt, von denen hier nur eine Auswahl kurz benannt werden soll:
• § 173 StGB „Beischlaf unter Verwandten“
• § 174 StGB „Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“
• § 176 StGB „Sexueller Missbrauch von Kindern“
• § 176a StGB „Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern“
• § 176b StGB „Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge“
• § 177 StGB „Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung“
• § 179 StGB „Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“
• § 180 StGB „Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger“
• § 182 StGB „Sexueller Missbrauch von Jugendlichen“
• § 183 StGB „Exhibitionistische Handlungen“. 45
Diese gesetzlichen Bestimmungen dienen einerseits altersunabhängig dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung vor gewaltsamen Übergriffen und sollen andererseits die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
44 vgl. Gahleitner 2000, S. 33
45 vgl. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/
12
gewährleisten. 46 Für meine Arbeit sind in erster Linie der § 176 und seine Unterpunkte relevant.
2.4 Formen
Wie bereits erwähnt, ist eine Kategorisierung sexueller Handlungen in missbräuchlich und nicht missbräuchlich nur sehr schwer vorzunehmen. Die Abstufung in der folgenden Auflistung von sexuellen Missbrauchsformen orientiert sich deswegen nur an der Art der sexuellen Kontakte und hat keineswegs einen wertenden Charakter. Auch im Hinblick auf die Intensität der späteren Folgen einer Missbrauchserfahrung, kann der Hierarchie nicht zwangsläufig eine Aussagekraft entnommen werden. Dennoch halte ich es für wichtig, sämtliche Formen von sexuellem Missbrauch zu benennen, um einen Überblick über alle sexuellen Kontakte, die potentiell psychische Folgeerscheinungen hervorrufen können, zu geben. In Anlehnung an die von mir gewählte Definition werde ich daher auch die weniger intensiven Formen bei den Auswirkungen von sexuellem Missbrauch berücksichtigen. Den sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt möchte ich nicht mit einbeziehen, da er nur geringes Traumatisierungspotenzial hat.
Formen und Intensität von sexuellem Missbrauch nach Diana Russel 47 :
a) Sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt
b) Weniger intensiver sexueller Missbrauch
c) Intensiver sexueller Missbrauch
46 vgl. Körner/Lenz 2004, S. 32
47 vgl. Russel 1986, S. 99
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3
Daten und Fakten
Dieses Kapitel soll einen Überblick über Statistiken bezüglich der Umfänge und prozentualen Verteilungen der Täter und Opfer bei sexuellem Missbrauch geben, um die gesamtgesellschaftliche Relevanz der Thematik zu verdeutlichen.
3.1 Ausmaß
In der Epidemiologie des sexuellen Missbrauchs werden zwei Maße betrachtet. Die Inzidenz ist die Anzahl der neu aufgetretenen Fälle während eines bestimmten Zeitraumes (zumeist ein Jahr) in einer definierten Personengruppe. 48 Unter Prävalenz versteht man das Verhältnis der Fälle von sexuellem Missbrauch zu einer definierten Personengruppe (z.B. der Gesamtbevölkerung). Meistens wird die Befragung allerdings auf eine bestimmte Periode begrenzt (z.B. sexuelle Missbrauchsfälle während der Kindheit). 49
Zur Inzidenz
Die Inzidenz wird in Deutschland anhand der PKS (polizeiliche Kriminalstatistik) ermittelt. In der PKS werden alle Verdachtsfälle auf Straftaten nach dem StGB erfasst, also auch Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung (s. 2.3). Im Jahr 2004 betrug die Anzahl der Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern (nach § 176, 176a und 176b) 15.255. 50 In den letzten fünf Jahren wurden durchschnittlich 15.446 Fälle pro Jahr angezeigt. 51 Allerdings wird die Aussagekraft dieser Zahlen durch einige in der Statistik unberücksichtigte Faktoren in Frage gestellt:
So haben z.B. Vergleiche der PKS mit später durchgeführten Untersuchungen über denselben Zeitraum ergeben, dass die damaligen Zahlen der PKS zu niedrig waren. Viele Befragte gaben erst im Nachhinein an sexuell missbraucht worden zu sein (Dunkelziffer). Zum Teil wurde von einer Dunkelziffer von 1:18 bis 1:20 ausgegangen. Später korrigierte man diese aber wieder nach unten, da die als Grundlage der Befragung dienende Definition zu weit gefasst war (vgl. 2.2.2).
48 vgl. Der Brockhaus Psychologie 2001, S. 279
49 vgl. ebd, S. 448
50 vgl. http://www.bka.de/pks/pks2004/p_3_02.pdf
51 vgl. http://www.bka.de/pks/pks2001/p_3_02.pdf bis 2004/p_3_02.pdf
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Weiterhin spielen die Intensität der Verbrechensbekämpfung und die Sensibilität für sexuellen Missbrauch in der Bevölkerung eine wichtige Rolle bei der Interpretation der Anzeigenanzahl. Auch die demographischen Veränderungen innerhalb der Gesellschaft bilden eine Variable, die in der PKS keine Berücksichtigung findet. Aus diesem Grund scheinen Prävalenzstudien mit möglichst genau definiertem Rahmen verlässlicher zu sein, als Schätzungen aufgrund neu angezeigter Fälle. 52
Zur Prävalenz
Aussagekräftige Untersuchungen über die Prävalenz bestehen aus drei Teilen: der Falldefinition, der Stichprobe und dem Befragungsinstrument. Bei allen drei Voraussetzungen gibt es verschiedene Möglichkeiten, sie einzusetzen, so dass sich auch hier forschungsmethodische Probleme ergeben.
Je nach Umfang der Definition variiert z.B. das Alter zum Zeitpunkt des Missbrauchs von 14-18 Jahren. Auch bezüglich des Altersunterschieds zwischen Opfer und Täter divergieren die verschiedenen Definitionen erheblich. Des Weiteren wird diskutiert, welche Formen des sexuellen Missbrauchs in den Definitionsbereich mit aufzunehmen sind (siehe 2.4).
Die in der Stichprobe erzielten Ergebnisse werden durch die Zusammensetzung der befragten Personen beeinflusst. Die Prävalenzraten sind folglich immer nur für den jeweiligen Personenkreis gültig, der durch seine geographische, alters- und sozialschichtbedingte Zugehörigkeit gekennzeichnet wird. Der dritte wichtige Faktor, das Befragungsinstrument, kann ebenfalls sehr unterschiedlich eingesetzt werden (z.B. Fragebögen oder telefonische bzw. persönliche Interviews). Entscheidender als die Kontaktaufnahme ist allerdings die Art, wie gefragt wird. So waren die Zahlen bei differenzierter formulierten Erhebungen höher als bei Erhebungen die lediglich nach sexuellem Missbrauch fragten. 53
Die einzige Prävalenzstudie, die für den gesamtdeutschen Raum repräsentativ ist, führte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen durch. Vorgabe an die Befragten waren hier sexuelle Handlungen während der Kindheit oder Jugend, bei denen der Täter mindestens fünf Jahre älter war und zu denen die Opfer gezwungen wurden bzw. nicht wissentlich zustimmen konnten. Ohne Eingrenzungen gaben 18,1% der Frauen und 6,2% der Männer an, sexuell missbraucht worden zu sein. Wurde die Altersgrenze des Missbrauchsopfers auf 14 Jahre festgelegt, gaben noch 10,7% bzw. 3,4% an, Missbrauchserfahrungen zu haben. Vergleicht man die ausländischen Ergebnisse aller repräsentativen Studien mit ähnlichen Bedingungen
52 vgl. Bange/Körner 2002, S. 20ff
53 vgl. Bange/Körner 2002, S. 22f
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ist eine relativ große statistische Übereinstimmung zu erkennen. Prinzipiell kann davon ausgegangen werden, dass 10-15% der Frauen sowie 5-10% der Männer bis zum Alter von 14-16 Jahren sexuelle Kontakte erlebt haben, die nach der von mir gewählten Definition als missbräuchlich einzustufen sind. 54
3.2 Häufigkeit und Dauer
Bei Erhebungen in Dortmund (1990) und Homburg (1994/95) gaben 63% der sexuell missbrauchten Frauen und 71% der sexuell missbrauchten der Männer an, „nur“ einmal Opfer eines sexuellen Missbrauchs gewesen zu sein. Dem entsprechend wurden 37% bzw. 29% mehrmalig missbraucht. Allerdings sind die Ergebnisse sehr stark von der Beziehung zum Täter abhängig. So wurden 69% der Opfer mehrmals missbraucht, wenn der Täter ein Angehöriger war, 31% bei einem Täter aus dem näheren Bekanntenkreis und nur 5% bei unbekannten Tätern. Die Häufigkeit und Dauer der sexuellen Übergriffe nimmt also mit der Nähe zum Täter zu. 55 Dies wird vor allem durch die besseren Möglichkeiten für die Täter begründet, die sich aus der räumliche Nähe und der zusammen verbrachten Zeit ergeben. Aber auch die persönliche Demütigung und die Verantwortung für den Erhalt der Familie, die bei einem innerfamiliären sexuellen Missbrauch in besonderer Weise auf dem Kind lasten, sind wichtige Faktoren (vgl. 4.2). Sie erschweren es dem Kind, sich jemandem anzuvertrauen, so dass der Täter über einen längeren Zeitraum unbehelligt bleiben kann.
3.3 Art
Durchschnittlich 16% der Frauen und 17% der Männer gaben bei den Befragungen in Dortmund und Homburg an, sehr intensiven sexuellen Missbrauch erlebt zu haben (Kategorisierung nach 2.4). Bei etwa 31% der Frauen und 45% der Männer kam es zu intensivem sexuellen Missbrauch. Weniger intensive sexuelle
Missbrauchserfahrungen wurden von 40% bzw. 24% der Befragten angegeben. Sexueller Missbrauch ohne Körperkontakt fand zu 13% bzw. 14% statt. 56
54 vgl. Ernst 1997, S. 68f
55 vgl. Bange/Deegener 1996, S. 134
56 vgl. ebd, S. 134ff
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57 Abb.1: Art des sexuellen Missbrauchs
Bei den Ergebnissen muss berücksichtigt werden, dass nicht alle Missbrauchsopfer bereit sind, trotz anonymer Befragungen, sehr intensiven sexuellen Missbrauch zuzugeben. So erzählten z.B. zwei Frauen der Dortmunder Erhebung erst im Nachhinein von den erlittenen vaginalen Vergewaltigungen. 58 Auch Männer sind oft nicht bereit, sehr intensive sexuelle Missbrauchserlebnisse, wie die anale Vergewaltigung, in retrospektiven Befragungen einzugestehen (vgl. 7.3.4). 59 Der vergleichsweise niedrige Anteil des sexuellen Missbrauchs ohne Körperkontakt wird dadurch erklärt, dass es bei innerfamiliären Übergriffen, die anfänglich zumeist weniger intensiv sind, später sehr häufig zu intensiveren Übergriffen kommt, die dann die „harmloseren“ Erlebnisse in den Erinnerungen der Opfer verdrängen. 60
3.4 Täter
Die Täter bei sexuellem Missbrauch kommen aus allen gesellschaftlichen Schichten. Die öffentliche Meinung, dass Missbrauch nur in unteren sozialen Schichten passiert oder zumindest von einem „bösen Fremden“ begangen wird, konnte in den vielen Untersuchungen nicht bestätigt werden. 61
So werden bei den Erhebungen in Dortmund und Homburg Angehörige und Bekannte von etwa zwei Dritteln der Opfer als Täter benannt. Nur 35% der Frauen
57 vgl. Bange/Deegener 1996, S. 136
58 vgl. ebd.
59 vgl. Watkins/Bentovim 1992, S. 221
60 vgl. Lison/Poston 1991, S. 204
61 vgl. Enders 2003, S. 56
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und 33% der Männer wurden von einem Fremden missbraucht. Der Großteil der Täter bei sexuellem Missbrauch kommt also aus dem sozialen Nahbereich. 62
Bei der Frage nach den Tätern bei sexuellem Missbrauch an Mädchen innerhalb der Familie, gaben etwa 20% der Opfer den Vater und 33% einen Onkel an. Der Anteil der Stiefväter war mit ca. fünf Prozent vergleichsweise gering.
63 Abb. 2: Täter bei innerfamiliärem Missbrauch
Allerdings müssen auch hier die Ergebnisse mit Vorsicht betrachtet werden, da das Redetabu bei sexuellem Missbrauch durch den Vater bzw. Stiefvater am Stärksten wirkt und die Dunkelziffer hier wahrscheinlich vergleichsweise höher ist. 64 Rosemarie Steinhage kommt aufgrund klinischer Studien zu dem Schluss, dass 50-75% vom Vater oder Stiefvater missbraucht worden sind. 65 Diese sehr hohe Zahl kommt vermutlich dadurch zustande, dass sexuelle Übergriffe durch den Vater oder Stiefvater aufgrund ihrer Intensität mit höherer Wahrscheinlichkeit klinische Folgen nach sich ziehen. 66
Die prozentuale Verteilung der Täter beim sexuellen Missbrauch an Jungen unterscheidet sich stark von der oben dargestellten Statistik. Hier werden die Opfer überwiegend vom älteren Bruder, Cousin oder einem wenig älteren Onkel missbraucht. 67
62 vgl. Bange/Deegener 1996, S. 130
63 vgl. ebd.
64 vgl. ebd, S. 131
65 vgl. Steinhage 1989, S. 13f
66 vgl. Bange/Deegener 1996, S. 130
67 vgl. Finkelhor 1979, S. 102
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Das Durchschnittsalter der Täter der beiden Erhebungen liegt bei ca. 30,5 Jahren (weibliche Opfer) bzw. ca. 25,5 Jahren (männliche Opfer). Der Mythos, dass Kindesmissbraucher überwiegend „eklige alte Männer“ sind, konnte damit eindeutig widerlegt werden. Männer über 50 Jahre stellen nur etwa 10%der Täter. Dagegen bilden Kinder und Jugendliche mit einem Drittel die größte Tätergruppe. 50% aller Täter sind zwischen 19 und 50 Jahren. 68
Diese Altersangaben werden durch Täterstudien, wie etwa von Abel und Rouleau durchgeführt, gestützt. 69 Zudem wurde dort festgestellt, dass 25-40% der Täter bei sexuellem Missbrauch an Mädchen und 40-50% bei sexuellem Missbrauch an Jungen ihre ersten sexuellen Übergriffe bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres begingen.
Die Täter bei sexuellem Missbrauch sind hauptsächlich männlichen Geschlechts. 70 Sexuelle Ausbeutung durch Mädchen oder Frauen wird noch immer von großen Teilen der Fachöffentlichkeit bagatellisiert und ausgeblendet. Neuere deutsche Studien haben allerdings ergeben, dass 10% 71 - 25% 72 der sexuellen Übergriffe von weiblichen Tätern begangen werden. Frauen sind ebenfalls häufig
Mehrfachtäterinnen und missbrauchen zwei oder mehr verschiedene Kinder. Der Großteil der Übergriffe findet auf gleichgeschlechtliche Opfer statt. 73 Die Annahme, dass weibliche Täter von Männern zum sexuellen Missbrauch an Dritten gezwungen werden, stimmt nur zum Teil. Mindestens 50% der Frauen missbrauchen ihre Opfer aus eigener Initiative heraus. Zwar geben Frauen häufig an, von Männern zum Missbrauch veranlasst worden zu sein, entwickeln aber im Laufe ihrer „Karriere als Täterinnen“ mehr und mehr Eigeninitiative und gehen mitunter gezielt Beziehungen mit Männern ein, um dann gemeinsam Kinder zu missbrauchen. 74
Betreffend des Altersunterschiedes zwischen Opfer und Täter fanden Bange und Deegener bei ihren Erhebungen heraus, dass 40-50% der Opfer, die zum Zeitpunkt des Übergriffs unter 14 Jahren waren, von Personen missbraucht wurden, die älter als 21 waren. Bei 15-16jährigen waren es noch 20%. Immerhin 28% der weiblichen und 43% der männlichen Opfer erfuhren in ihrer Kindheit oder Jugend sexuelle Gewalt durch in etwa Gleichaltrige (bis zu vier Jahren Altersunterschied). Davon
68 vgl. Bange/Deegener 1996, S. 144
69 vgl. Marshall 1990, S. 13
70 vgl. Bange Deegener 1996, S. 147
71 vgl. Wetzels 1997, S. 23
72 vgl. Raupp/Eggers 1993, S. 34
73 vgl. Enders 2003, S. 106
74 vgl. Heyne 1996, S. 278
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wurden ca. 45% Prozent der Fälle durch körperliche Gewalt oder Drohungen durchgesetzt.
Einige Forscher, die das Ausmaß sexueller Gewalt untersuchen, beziehen allerdings - je nach Definitionsgrundlage - sexuellen Missbrauch unter Gleichaltrigen nicht in ihre Statistiken ein. Dadurch wird häufig übersehen, dass viele Männer ihre Karriere als Sexualstraftäter bereits im Kindesalter beginnen. 75
3.5 Opfer
Wie bereits erwähnt (vgl. 3.1), werden ca. 10-15% der Frauen und 5-10% der Männer bis zum Alter von 14-16 Jahren Opfer eines sexuellen Übergriffs. Die Teilnehmerinnen der beiden Befragungen in Dortmund und Homburg waren zum Zeitpunkt des Missbrauchs durchschnittlich ca. 11 Jahre alt. Das Alter der männlichen Opfer liegt mit 11,5 Jahren ein wenig darüber. Dieser Altersdurchschnitt entspricht in etwa dem, der auch in Dunkelfeldstudien gefunden wurde. 76 Allerdings ist davon auszugehen, dass sexuelle Übergriffe im Säuglings- oder frühen Kindesalter in den Statistiken oft nicht erfasst werden. Die Beurteilung und Offenbarung des Missbrauchs fällt kleinen Kindern sehr schwer, da sie noch nicht über ausreichende Möglichkeiten zur Artikulation verfügen. Später verdrängen die Opfer häufig ihre Missbrauchserfahrungen während der Kindheit vollständig aus ihrem Bewusstsein und geben deswegen in den Befragungen an, nicht oder später missbraucht worden zu sein. 77
75 vgl. Knopp 1986, S. 15
76 vgl. Bange/Deegener 1996, S. 143
77 vgl. Lison/Poston 1991, S. 211
21
4
Ätiologie
Die Frage, warum ein Mensch ein Kind missbraucht, ist nicht einfach zu beantworten. Die Analyse der Ursachen ist jedoch einer der wichtigsten Aspekte von sexuellem Missbrauch - sowohl im Hinblick auf Interventions- und Präventionsmöglichkeiten als auch innerhalb einer Therapie. Erst wenn man die Faktoren bei der Entstehung sexueller Gewalt erkennt und versteht, kann man frühzeitig reagieren und somit das Ausmaß und die Auswirkungen eindämmen. Die Theorien, die bislang zur Klärung der Hintergründe aufgestellt wurden, sind vielfältig und unterscheiden sich in ihren Ausgangspunkten mitunter sehr stark. In früheren Erklärungsansätzen ging man von einzelnen Triebtätern oder schwachen Männern aus, die dem „Lolita-Effekt“ frühreifer Mädchen erlagen. Forscher klassifizierten daher sexuelle Gewalt als individuelles Problem weniger Täter und Opfer und suchten die Auslöser sexueller Übergriffe vorrangig in täter- bzw. opferspezifischen Merkmalen. Gesellschaftliche Zusammenhänge blieben außen vor, um die öffentliche Meinung, sexueller Missbrauch würde nur von „kranken“ Männern aus unteren Sozialschichten begangen, nicht in Frage stellen zu müssen. Anstatt nach den Zusammenhängen zu suchen, wurde das Problem negiert bzw. auf stigmatisierte „Sündenböcke“ abgewälzt. 78 Erst neuere Theorien tragen den komplexen
Entstehungszusammenhängen von sexueller Gewalt Rechnung und untersuchen sexuelle Übergriffe aus einer sozialstrukturellen Perspektive. Im Folgenden werde ich einen Überblick über die wichtigsten Deutungsversuche geben.
4.1 Individualisierende bzw. personenorientierte
Erklärungsansätze
Individualisierende Erklärungen gehören zu den traditionellen Ursachenmodellen. Sie suchen die Ursachen für sexuellen Missbrauch in erster Linie in besonderen Charakteristika bzw. Auffälligkeiten des Täters oder des Opfers. Es wird untersucht, welche persönlichen Bedingungen bzw. Handlungen sexuelle Übergriffe von Erwachsenen auf Kinder ermöglichen bzw. sogar hervorrufen. Den meisten sexuellen Gewalttaten wird hier jedoch kein Missbrauchscharakter zugesprochen, sondern sie werden vielmehr zu beidseitig erwünschten sexuellen
78 vgl. Brockhaus/Kolshorn 2002, S. 91
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Arbeit zitieren:
Diplom-Sozialpädaoge Niko Markantonatos, 2006, Traumatisierung von Kindern durch sexuellen Missbrauch und die Auswirkungen unter Berücksichtigung pathogener und protektiver Faktoren, München, GRIN Verlag GmbH
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DOI
Sexueller Mißbrauch von Kindern 'Der stumme Schrei nach Hilfe'
Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Diplomarbeit, 104 Seiten
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