Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Historischer Exkurs zum Dualismus von Privatheit und Öffentlichkeit 4
Liberale Theorie 4
Feministische Kritik 5
3. Die private und öffentliche Dimension - aktuelle Diskurse 6
Versuch der begrifflichen Abgrenzung von Privatheit und Öffentlichkeit 6
Definierung des Öffentlichen 8
Definition und Kategorisierung des Privaten 9
Das Private in der Öffentlichkeit 11
Das Recht der Privatperson am eigenen Bildnis 14
4. „Suite Vénitienne“ 16
4.1 Die Künstlerin Sophie Calle 16
4.1.1 Einblicke in ihre Werke 17
4.1.2 Sophie Calle und ihre künstlerischen Beweggründe 20
4.2 Das Werk - „Suite Vénitienne“ 20
4.2.1 Darstellung der Arbeit 20
4.2.2 Arbeitsutensilien und Methoden 23
4.2.3 Die Betrachtung des Werkes aus unterschiedlichen Blickwinkeln 25
4.2.4 Das Erfolgsgeheimnis der „Venezianischen Suite“ 27
5. Das Werk - ein Eingriff in das Privatleben?
Die Betrachtung im historischen Kontext
Untersuchung in Bezug auf aktuelle Diskurse der privaten und öffentlichen Sphäre
Das persönliche Bild im theoretischen und rechtlichen Diskurs
6. Schlusswort
7.Literaturverzeichnis
R ésumé
II
1. Einleitung
Die französische Künstlerin Sophie Calle zählt in ihrem Herkunftsland bereits seit den 80er Jahren zu den bekanntesten Vertretern zeitgenössischer Kunst. Was sie auszeichnet und gleichwohl von anderen Künstlern unterscheidet, ist die thematische Vielfältigkeit und ihre Vorliebe für kontroverse Thematiken. Ihr besonderes Interesse gilt dabei der Entdeckung verborgener Informationen ihr zumeist unbekannter Personen. Dieses Leitmotiv kommt in ihren ersten Werken deutlich zum Ausdruck. Und dennoch beschränken sich diese nicht ausschließlich darauf, Informationen über andere Personen preis zu geben. In unvergleichlicher Form bringt sie ihre eigene Person in eine Vielzahl ihrer Arbeiten mit ein. So sind einige ihrer Werke aus ihrer Sichtweise erzählt, andere vergegenwärtigen eigene Erfahrungen und Geschichten aus ihrem Leben. In dieser Arbeit soll auf das 1980 entstandene Werk „Suite Vénitienne“ eingegangen werden, welches die Verfolgung eines Mannes in Venedig thematisiert. Dabei gilt es anhand aktueller theoretischer Diskurse zur Privatsphäre zu hinterfragen, inwiefern die mehrtägige Verfolgung des Henri B. und seiner Frau, die eher unabsichtlich in das Projekt involviert wurde, deren Anspruch auf Privatheit beschneidet. Die Ambivalenz des Themas ergibt sich daraus, dass die Verfolgung, die in vieler Hinsicht einer detektivisch anmutenden Observation gleicht, fast ausnahmslos an öffentlichen Plätzen erfolgt. An dieser Stelle gilt es zu hinterfragen, inwieweit die Privatsphäre als Teil der Öffentlichkeit zu begreifen ist bzw. das Öffentliche Privates zulässt oder ob sich innerhalb des öffentlichen Raumes die private Dimension auflöst und zwingend Teil des Öffentlichen wird.
Um die Problematik zu erfassen wurde wie folgt vorgegangen. Zuerst werden, eingehend auf den historischen Kontext, anfängliche theoretische Überlegungen betreffend der Definition von Privatheit und Öffentlichkeit, wie sie in der liberalen Theorie formuliert wurden, sowie deren praktische Auslegung innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft dargestellt. Anschließend wird kurz auf die feministische Kritik Bezug genommen, welche u.a. die geschlechtsspezifische Auslegung der Begriffe, wie sie in der liberalen Theorie vorherrschte, diskutiert. Diese Überlegungen werden durch den Einbezug aktueller philosophischer und soziologischer Theorien zur Privatsphäre erweitert. Es wird versucht die Begrifflichkeiten Privatheit und Öffentlichkeit einander gegenüberzustellen und diese voneinander abzugrenzen. Aber auch Grenzüberschreitungen werden dargelegt, um schließlich beide Begrifflichkeiten näher definieren zu können. Nach der Darlegung des theoretischen Rahmens dominiert im zweiten Teil der Arbeit die Präsentation des
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künstlerischen Werkes „Suite Vénitienne“ und die Vorstellung der Künstlerin Sophie Calle. Nachdem ihre Person und ihr Weg, der sie zur Kunst führte, beleuchtet wurden, folgt ein Abriss ihrer bisher entstandenen Werke und Projekte sowie die Darlegung des hier behandelten künstlerischen Werkes. Im letzten Teil werden die zuvor separiert dargestellten Teile zueinander geführt, indem versucht wird die theoretischen Ausführungen zur privaten und öffentliche Sphäre auf das Projekt anzuwenden und der Frage nachzugehen, inwiefern durch das Ausmaß der Verfolgung seitens der Künstlerin in die private Dimension des Henri B. und dessen Begleiterin eingegriffen wurde. Ausgewählt wurde dieses Thema, weil derzeitige Ausstellungen in Deutschland das eigene Interesse an der Künstlerin Sophie Calle und deren Werken weckten. Die engere Wahl fiel alsbald auf die „Suite Vénitienne“, da die hier veranschaulichte Problematik bereits öffentliches Interesse erregte. Dabei differierten die Meinungen in Bezug auf das Werk stark. So ergreifen manche Partei für die verfolgte Person, da sie ihre eigenen privaten Angelegenheiten durch die Entblößungen als gefährdet sehen, während andere mit der Künstlerin sympathisieren. Hinzu kommt der Aspekt, dass es eine Vielzahl an theoretischen Aufsätzen gibt, die das Private und das Öffentliche thematisieren, jedoch eine Anwendung auf ein Projekt, wie dieses, meines Erachtens noch nicht erfolgt ist und es somit eine Herausforderung darstellt, die theoretischen Erkenntnisse auf die „Venezianische Suite“ 1 anzuwenden.
Zur Literaturlage ist folgende Aussage zu treffen. Bedingt durch die Brisanz der Thematik Privatsphäre in Bezug auf die elektronische Überwachung in der Öffentlichkeit bzw. der zunehmenden Veräußerung des Privaten in den Medien gibt es besonders im englischsprachigen Raum sehr viel Literatur, auf die zurückgegriffen werden konnte. Im Gegensatz dazu steht das Literaturvorkommen über die Künstlerin Sophie Calle und ihre Werke. Dieses beschränkte sich fast ausschließlich auf die hier verwendeten literarischen Abhandlungen, welche teilweise aufgrund geringer Auflagenhöhe und dem in Deutschland vergleichsweise geringen Bekanntheitsgrad der Künstlerin nur in Museen, die die Künstlerin vertreten, eingesehen werden konnten.
Abschließend soll an dieser Stelle Erwähnung finden, dass das Werk von Sophie Calle ausschließlich anhand der zuvor theoretisch abgehandelten Theorien untersucht wird. Um diese sachlich und objektiv anzuwenden, wurde der künstlerische Aspekt außen vor gelassen. Die Gründe dafür sind vielfältig. So sind zum einen die Grenzen der
1 „Venezianische Suite“ ist die deutsche Übersetzung des 1980 entstandenen Werkes „Suite Vénitienne“
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künstlerischen Freiheit nicht fest umrissen, zum anderen ist diese in einigen anderen Ländern, wie z.B. in Frankreich, nicht gesetzlich verankert. (vgl. Bartnik: 2004: 217)
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2. Historischer Exkurs zum Dualismus von Privatheit und Öffentlichkeit 2.1 Liberale Theorie
Großen Einfluss auf die Prägung des Begriffes der Privatsphäre hatte die bürgerliche Gesellschaft des 18./19. Jahrhunderts, welche sich erstmals eingehender mit der Definierung und Abgrenzung der öffentlichen und privaten Sphäre auseinandersetzte. Diese begründete die Unantastbarkeit des privaten Bereiches, welche zum Inhalt der Staatsidee wurde. Ferner vertrat die Theorie des frühbürgerlichen Liberalismus die Vorstellung, wonach: „Privatheit ein Ort der Selbstbestimmung und individuellen Freiheit [ist], der von Staat und
Öffentlichkeit nicht kontrolliert wird. […] Die Sphäre der Öffentlichkeit hingegen gilt als
Ort vernunftgeleiteten Diskurses.“ (Herrmann: 2001: 50)
Hintergrund der Trennung beiden Sphären war die strikte Abgrenzung des Privaten als Bereich individueller Freiheit gegenüber der Öffentlichkeit als dem Bereich, in dem politische Entscheidungen getroffen werden. Demzufolge wurden individuelle Bedürfnisse der Menschen im Privaten erfüllt, während der öffentliche Bereich dem Gemeinwohl diente. (vgl. Herrmann: 2001: 51)
Die praktische Umsetzung dieser theoretischen Ideale im alltäglichen Leben gestaltete sich wie folgt. Der Bereich des Privaten beinhaltete die häuslichen und mütterlichen Tätigkeiten, wie die Erziehung der Kinder und die emotionale Versorgung der Familienmitglieder. Dem gegenüber standen das berufliche Leben, der Intellekt und der Verstand im öffentlichen Bereich. Die Rollen von Mann und Frau waren somit eindeutig voneinander abgegrenzt. Für die Frau war ein privates Leben vorbestimmt. Gemäß Beate Rössler erfuhr dieser häuslich private Bereich innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft eine doppelte Bewertung. Einerseits wurde er als ein Ort, in dem Liebe und Zuneigung vorherrschen, geschätzt und als schützenswert empfunden. Andererseits wurde dem häuslichen Bereich ein geringerer Wert zugemessen als dem Öffentlichen, da nach dem damaligem Verständnis ausschließlich in der öffentlichen Sphäre bedeutende Entscheidungen getroffen und Verantwortung übernommen wurde. An dieser Stelle wird deutlich, dass der Dualismus von Privatheit und Öffentlichkeit nicht nur auf einem Ungleichgewicht basiert, sondern viel mehr geschlechtsspezifisch festgelegt ist. (vgl. Rössler: 2001: 41ff) Frauen sind aus dem Reich der Öffentlichkeit, oft auch als das Reich der Freiheit bezeichnet, das an Kultur, Vernunft und Männlichkeit geknüpft ist, ausgeschlossen. (vgl. Klaus: 2001: 16)
Dennoch gab es bereits in der liberalen Theorie die Vorstellung, dass beide Bereiche Raum für Modifizierungen und individuelle Gestaltungen lassen.
„Was öffentlich und was als privat zu gelten hat, unterliegt historischen Veränderungen
und ist offensichtlich Sache politischer Prozesse und Entscheidungen.“ (Rössler: 2001: 43)
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Feministische Kritik
Die liberale Idee der Trennung des häuslichen Bereiches von dem Reich der Freiheit erwies sich spätestens mit der Emanzipationsbewegung als Illusion. Der wachsende Anspruch der Frauen auf das Recht der politischen Beteiligung und sozialer Gerechtigkeit machte ein Überdenken der Begriffe notwendig. Besonders folgenreich wurde die Widersprüchlichkeit der liberalen Definitionen von Privatheit und Öffentlichkeit von den feministischen Bewegungen Ende der 60er Jahre in Frage gestellt. Seit ihren Anfängen versucht diese die weibliche Diskriminierung, den Ausschluss von Frauen aus der öffentlichen Sphäre und rechtliche Unzulänglichkeiten zu hinterfragen. (vgl. Cohen: 1994 :303) Nach Rössler richtet sich die Kritik an die Trennung von Privatheit und Öffentlichkeit, da „[...] mit der Zuordnung der Frauen zum Bereich des Privaten diese aus dem öffentlichen,
gesellschaftlichen und politischen Leben […] ausgeschlossen [sind].“ (Rössler: 2001: 49)
Zudem ist man der Auffassung, dass die liberale Annahme, nach der die private Sphäre frei von Macht und Repressionen ist, grundsätzlich falsch sei, da in den privaten Bereich öffentliche Regelungen hineingreifen, wie z.B. das Erziehungs- oder Scheidungsrecht. Die Familie kann sich somit nicht vollständig von gesellschaftlichen Strukturen lösen, sondern wird von diesen beeinflusst.
In einer neueren Diskussion feministischer Kritik, welche sich tiefgreifender mit dem Bedeutungsaspekt der Privatheit beschäftigt, wird darauf aufmerksam gemacht, dass nicht der Bereich des Privaten als solcher angegriffen wird, sondern vielmehr dessen Konzeptualisierung. Anita Allen und Jean Cohen, beide Vertreter der feministischen Politiktheorie, entwickelten eine neue Auffassung des Privatheitsbegriffes. Die private Sphäre soll demnach der Lebenssituation und den Bedürfnissen der Frauen angepasst sein sowie einen geschützten Bereich gleichsam für Mann und Frau sichern. Dass die feministische Kritik nicht in sich kohärent ist, zeigt sich signifikant anhand der radikalen Kritik McKinnon’s. Sie bringt zum Ausdruck, dass durch eine Neubeschreibung bestehende Machtstrukturen zwischen Frauen im privaten und Männern im öffentlichen Bereich weiter fortgeführt werden. (vgl. Rössler: 2001: 51f)
Prinzipiell kann die Aussage getroffen werden, dass die feministische Kritik die Aufwertung gesellschaftlicher Tugenden sowie die Gleichwertigkeit der Lebensumstände von Mann und Frau zum Ziel hat. Sie möchte jedoch nicht, wie oft angenommen, auf eine neue Interpretation des Privatheitsbegriffes abzielen. (vgl. Rössler: 2001: 53f)
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3. Die private und öffentliche Dimension - aktuelle Diskurse 3.1 Versuch der Abgrenzung von Privatheit und Öffentlichkeit
Im Folgenden wird auf die Bedeutung der öffentlichen und privaten Sphäre 2 aus heutiger Sicht eingegangen, um diese voneinander abzugrenzen. Dazu wird die Semantik des Wortes untersucht, zwei umgangssprachliche Modelle zur Verwendung von Privatheit und Öffentlichkeit betrachtet und abschließend beide Begriffe näher definiert. Viele philosophische und soziologische Ansätze, die sich mit der Thematik der Privatsphäre befassen, haben eines gemeinsam, sie versuchen den Begriff dem der Öffentlichkeit gegenüberzustellen.
Umfassender wird Wortbedeutung des Begriffes „privat“ von Beate Rössler untersucht und abgegrenzt. Diese geht von der Annahme aus, dass es unabdingbar ist, um die Semantik des Wortes „privat“ zu klären, dieses vorerst gegen „intim“ abzugrenzen. Laut ihrem Ansatz ist alles was „intim“ ist auch „privat“, jedoch nicht umgekehrt. So wird das Intime verbunden mit erotischen oder sexuellen Assoziationen. Emotionale Nähe und Verletzlichkeit dagegen, die auch Teil des Intimen sind, werden eher in Verbindung mit dem Begriff „privat“ gebracht und sind doch nicht identisch mit dessen Bedeutung, da nach der Argumentation Rösslers der private Bereich mehr als den der Intimität umfasst. Als Zweites muss man „privat“ von „geheim“ unterscheiden, denn Privates kann durchaus geheim sein, was allerdings nicht zwingend ist. Verdeutlichen kann man dies am besten am Beispiel der Kleidung einer Person. Aber auch reziprok gilt „geheimes“ kann den Anspruch auf „privat“ erheben, muss es aber nicht, so z.B. das Staatsgeheimnis. Rössler spricht hier von einer semantischen Überlappung, die immer dann zum Tragen kommt, „wenn das Private angewiesen ist auf das vollkommene Verstecken, Verbergen: […] wie etwas im Tagebuch oder auch im Wahlgeheimnis.“ (Rössler: 2001: 17) Betrachtet man nun den Kontrast zwischen privat und öffentlich lässt sich feststellen, dass „[…] alles, was nicht privat ist, ist öffentlich, aber nicht alles, was nichtöffentlich ist, ist privat;“ (Rössler: 2001: 17) Somit lässt sich Privatheit als ein Komplex aus Situationen, Handlungen, Zuständen, Orten und Gegenständen verstehen. Die unterschiedlichen Verwendungsweisen von Privatheit und Öffentlichkeit basieren auf zwei zueinander entgegengesetzt liegenden semantischen Modellen. Ersteres wird als das „Zwiebelmodel“ bezeichnet. Zu differenzieren sind hierbei, ähnlich einer Zwiebel, folgende Schalen: die persönliche Intimität und Privatheit als erste Schale und der klassische Privatbereich, wie Familie und andere Beziehungen, als zweite. Den äußeren, staatlichen Bereich bildet die Öffentlichkeit. (vgl. Rössler: 2001:18)
2 Anmerkung: Begriffe wie Privatheit, private Sphäre, private Dimension, privater Bereich werden wie auch Öffentlichkeit, öffentliche Sphäre, öffentliche Dimension, öffentlicher Bereich synonym verwendet
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Ähnlich diesem Zwiebelmodell konzeptualisiert Helen Nissenbaum den Term des Privaten. Dieser umfasst ihrer Ansicht nach die familiäreren Bindungen, andere persönliche und intime Beziehungen, während die Öffentlichkeit den bürgerlichen Bereich der Gemeinschaft außerhalb des Privatbereiches beinhaltet. Der Begriff der Öffentlichkeit schließt somit öffentliche Institutionen, die der Privatsphäre des Bürgers und privaten Institutionen gegenüberstehen, ein. (vgl. Nissenbaum: 1998: 567f)
Das zweite Modell lässt sich nicht wie das erste in räumliche Begriffe einordnen, sondern in verschiedene Dimensionen. Man unterscheidet bei diesem Modell die Verantwortungs- und Handlungsdimensionen sowie die Sphäre von Betroffenheit und Interesse. Dem Privaten kommt bei dieser Betrachtungsweise die Bedeutung der „Prädizidierung“ von Entscheidungen oder Handlungen zu. Diese kann man unabhängig von der Örtlichkeit treffen. Ein Beispiel hierfür wäre eine private Meinungsäußerung im Rahmen der Öffentlichkeit. Innerhalb dieses Modells lassen sich drei Grundtypen unterscheiden. Zum einen private Handlungs- und Entscheidungsweisen, privates Wissen und private Räume. Der erstgenannte Typ setzt sich mit der Dimension des Eingriffes anderer in Form von Einsprüchen oder Einmischungen auseinander und gibt uns die Möglichkeit diese selbst zu kontrollieren, auch wenn sie über die Abgeschlossenheit eines Raumes hinausgeht. Dies betrifft auch den öffentlich privaten Teil. Gemeint ist damit bestimmtes privates Handeln und Verhalten in der Öffentlichkeit. Es kann Lebensstilfragen betreffen wie die Frage, welche Schule das Kind besuchen soll oder ganz alltägliche Fragen nach der Kleidung, aber auch Entscheidungen nach dem Studien- oder Berufswunsch. (vgl. Rössler: 2001: 18, 144f)
Besonders interessant in Bezug auf den weiteren Verlauf der Arbeit ist der zweite Grundtyp: Wissen bzw. informationelle Privatheit. Dieser beinhaltet die Frage nach dem Wissen anderer über die eigene Person. So wird es mehrheitlich als unhöflich, unmoralisch oder gar widerrechtlich empfunden, wenn uns andere Menschen ohne unser Wissen oder unsere Zustimmung in der Öffentlichkeit beobachten oder filmen. Einer der Gründe, weshalb wir es als einen Anspruch empfinden, unabhängig von unserem Aufenthaltsort, nicht ohne unser Wissen beobachtet zu werden, liegt nach Rössler darin, dass wir es als unangenehm oder gar verletzend wahrnehmen. Ein weiterer und wahrscheinlich bedeutenderer Grund ist die Verletzung der informellen Privatheit an sich. Gemeint ist damit, dass die Person nun nicht mehr die Kontrolle darüber hat, wer welche Informationen von ihr besitzt und sich ihre Erwartungen nach dem Wissen, welches andere über sie haben, als falsch erweisen könnten. (vgl. Rössler: 2001: 201ff)
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Grundsätzlich kann die Aussage getroffen werden, dass es sich bei der Verletzung informationeller Privatheit:
„[…] um Erwartungen und Annahmen darüber handelt, was diese anderen Personen oder
Institutionen jeweils über eine Person wissen, wie sie an ihr Wissen gelangt sind, und
damit, in welcher Beziehung sie aufgrund dieses Wissens zu ihr stehen.“ (Rössler: 2001:
205)
Als letzter Grundtyp von Privatheit geht Beate Rössler auf den Raum ein, der jedoch in diesem Zusammenhang weniger von Bedeutung ist, da hierbei ausschließlich die Privatsphäre des Hauses und somit private Räume gemeint sind, wie die eigene Wohnung, welche unerheblich für den weiteren Verlauf sind. (vgl. Rössler: 2001: 255ff)
3.1.1 Definierung des Öffentlichen
Wie bereits deutlich wurde, kann man Privatheit nicht vollständig von der Öffentlichkeit abgrenzen, vielmehr sind die Grenzen fließend, da auch im Privaten Öffentliches gestaltet, hergestellt und realisiert wird. (vgl. Klaus: 2001: 20)
In der Literatur wird häufig nicht nur von der Öffentlichkeit, sondern auch vom öffentlichen Raum oder öffentlichen Platz gesprochen. Hierbei beziehen sich die Terme der Öffentlichkeit, öffentlicher Raum oder öffentlicher Platz auf das theoretische Modell an sich und weniger auf den physischen Raum. Ähnlich verhält es sich in der englischen Literatur und den dort verwendeten Begriffen „public space“ oder „public place“. In der Arbeit werden die Begriffe im Anschluss an die Diskurse ebenfalls auf das theoretische Modell bezogen. 3 Mit dem Bedeutungswandel und der Definierung des öffentlichen Bereiches hat sich u.a. Jürgen Habermas befasst. Dieser hält fest, dass sich Umwälzungen, wie der Wandel der öffentlichen Sphäre in Bezug auf eine neue Form der Öffentlichkeit, seit der Aufklärung vollziehen und die Sphäre der Öffentlichkeit nicht nur eine Arena des Handels, sondern auch ein unpersönliches Medium der Information, Kommunikation und Meinungsbildung ist. Hannah Arendt, die einen Zerfall der Öffentlichkeit in der Moderne ausmacht, definiert den öffentlichen Raum anhand von räumlichen Metaphern wie „der Stadt und ihren Mauern“. (Benhabib: 1998: 311ff) Demnach ist der öffentliche Raum
„[…] ein Raum, in dem sich ein Kollektiv selbst gegenwärtig wird und sich durch ein von
allen geteiltes Repertoire zur Verfügung stehender Interpretationen wieder erkennt.“
(Benhabib: 1998: 313)
Eine im Vergleich sehr allgemein gehaltene Theorie des öffentlichen Raumes, in der der Raum als physisches Objekt betrachtet wird, ist die von Andreas Feldkeller. Dieser bezeichnet
3 An den Stellen, wo eine Differenzierung in dem Sinne angebracht ist, als dass sich der öffentliche Raum bzw. Platz auf den physischen Raum bezieht, wird darauf aufmerksam gemacht.
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Melanie Lüdtke, 2005, Privat oder öffentlich? Untersuchung einer mehrtätigen Verfolgung bezüglich der Intervention in die private Dimension, München, GRIN Verlag GmbH
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