Inhalt
1. Einleitung 2
2. Was wird mit dem Begriff der Parallelgesellschaft diskutiert? 4
3. Parallelgesellschaft - Der wissenschaftliche 6
Definitionsansatz von Thomas Meyer
4. Islamophobie in Deutschland 8
5. Geschichtliche Wirkungskreise im Umgang mit der Einwandererfrage 11
5.1. Die Anwerbephase (1955-1973) 11
5.2. Die Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung (1973-1979) 13
5.3. Die Phase der Integrationskonzepte (1979/80) 15
5.4. Die Wende in der Ausländerpolitik (1981 bis heute) 16
6. Parallelgesellschaft und Demokratie 17
7. Kultureller Pluralismus und die Vorstellung von einer
deutschen Leitkultur S.19
8. Schlussfolgerungen 22
9. Literaturverzeichnis 27
10. Weiterführende Literatur 29
Einleitung
„ ,Parallelgesellschaften’ ist ein Begriff, der seit einiger Zeit immer wieder in den Medien auftaucht, meist im Zusammenhang mit verstörenden Ereignissen wie Ehrenmorden oder anderen Gewaltverbrechen, in die Migranten verwickelt sind. Mit diesem Terminus wird allgemein das Scheitern der Integration von Zuwanderern und
Dieses Zitat der Politikwissenschaftlerin Andrea Janßen bietet einen kurzen und prägnanten Überblick darüber, wie und in welchen Zusammenhängen die Öffentlichkeit momentan mit dem Begriff der Parallelgesellschaft konfrontiert wird. Letztlich geht es um die Frage nach der Funktionsfähigkeit multikultureller Gesellschaften, verstanden als Gesellschaften, in denen „verschiedene ethnische, kulturelle und religiöse Gruppen in einem gemeinsamen wirtschaftlichen und politischen Rahmen jeweils ihre Eigenständigkeit behalten und dabei in geregelten und spannungsarmen (Austausch-) Beziehungen zueinander stehen“ (Esser 1983, S.30). Es ist dies eine elementare Frage, der sich auch die deutsche Gesellschaft dringend und unbedingt in differenzierter, sachlicher Weise stellen muss.
In der politischen Diskussion um die Existenz von Parallelgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland geht es vorrangig um Fragen der Ausländerpolitik in Bezug auf die Chancen und Hürden der Integration. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass es sich keineswegs um ein „neues“ Problemfeld handelt. Die Debatte über den „richtigen“ Umgang mit Einwanderung reicht geschichtlich weit zurück. Der Begriff der Parallelgesellschaft taucht dabei bereits 1983 in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Fragen der deutschen Ausländerpolitik auf (vgl. Esser 1983, S. 33). Er erreichte jedoch in Zusammenhang mit den Anschlägen vom 11. September 2001 und der Ermordung des niederländischen islamkritischen Filmemacher Theo van Gogh im Jahr 2004 sowohl politisch als auch in der medialen Darstellung eine neue Dimension. Seither stehen in der Diskussion vermehrt Sicherheitsfragen und die Integration speziell von (türkisch-)muslimischen MigrantInnen im Blickpunkt (vgl. Özcan 2005, S. 1). Die hier vorliegenden Ausführungen heben deshalb das Verhältnis zwischen dieser Minderheit und deutscher Mehrheitsgesellschaft besonders hervor. Thema der vorliegenden Ausführungen ist dabei die Analyse, wie in Deutschland die Auseinandersetzung mit den um die Parallelgesellschaftsdebatte kreisenden Problema-
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tiken erfolgt. Es wird im Folgenden der Versuch unternommen, die in Teilen nebulöse und ideologisch stark aufgeladene Debatte zu versachlichen, indem auf verschiedene Missstände in der Diskussionsführung hingewiesen wird. In Anbetracht des begrenzten Rahmens, kann jedoch hierbei nur eine Auswahl verschiedener Teilaspekte des überaus vielschichtigen und verschwungenen Diskurses bearbeitet werden. So soll zu Beginn dieses Beitrages der Versuch unternommen werden, die Diskussionsgegenstände der Parallelgesellschaftsdebatte zu erfassen sowie die Frage zu klären, was parallelgesellschaftliche Strukturen selbst definitorisch kennzeichnet. Im wissenschaftlichen Diskurs um die inhaltliche Bestimmung des Begriffs der Parallelgesellschaft erweist sich dabei, nach den Recherchen für diese Arbeit, der Definitionsansatz des Politologen Thomas Meyer als der bisher trennschärfste und stichhaltigste. Er wird daher hier die primäre Grundlage der Betrachtungen darstellen. Im Anschluss an diesen Themenblock soll - in Rückgriff auf die Feststellung, dass die aktuelle bundesdeutsche Parallelgesellschaftsdebatte hauptsächlich das Verhältnis zwischen deutscher Mehrheitsgesellschaft und (türkisch-)muslimischer Minderheit beleuchtet - die Realität Integrationshemmender Einstellungen der Mehrheitsgesellschaft dieser speziellen Gruppe gegenüber in den Blickpunkt gestellt werden. Danach werden die geschichtlich bedeutsamen Trends und Entwicklungslinien in der bundesdeutschen Ausländerpolitik nachgezeichnet. Der Komplexität des Themas entsprechend muss hierbei ebenfalls eine stringente Auswahl erfolgen, um den Rahmen er vorliegenden Ausführungen nicht zu sprengen. So wird zum Einen nicht gesondert auf die Zuwanderungsquelle Aussiedler eingegangen - deutschstämmige Mittel- und Osteuropäer also, von denen zwischen 1950 und 1987 rund 1,4 Mio. in die Bundesrepublik zurückkehrten (vgl. Özcan, 2005, S. 2). Zum Anderen werden an dieser Stelle nur die westdeutschen Entwicklungen nachgezeichnet. Die dabei vorgenommene Auslese orientiert sich an der Fragestellung, welche historischen Faktoren für das heutige Verhältnis zwischen deutscher Mehrheitsgesellschaft und immigrierter ausländischer Minderheit bestimmend sind. Für eine tiefergehende Auseinandersetzung mit diesem überaus spannenden Themenfeld soll an dieser Stelle auf das Werk „Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland“ des Historikers Ulrich Herbert verwiesen werden (siehe weiterführende Literatur).
Der mediale Kontext muss in dem vorliegenden Beitrag zu Gunsten einer ausführlicheren Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung der Ausländerpolitik weitgehend entfallen. Denn die historischen Entwicklungslinien im Umgang mit Fragen der Einwanderung nach Deutschland sind wichtig, um zu verstehen, weshalb die heutzutage
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leider häufig anzutreffende Vermutung, Schuld an aus mangelnder Integration entstehenden Problemlagen trügen ausschließlich die zugewanderten Minderheiten selbst, ein Irrglaube ist.
Auf der Basis der hier ausgewählten Teilaspekte der Parallelgesellschaftsdebatte werden schließlich die mit der Existenz parallelgesellschaftlicher Strukturen verbundenen Bedrohungsszenarien erörtert, um abschließend zwei gegensätzliche soziologische Integrationsansätze zu präsentieren und zu bewerten. Die zentrale Fragestellung dieses Beitrages lautet dabei: Welche Inhalte und Problemlagen, werden mit der bundes-deutschen Parallelgesellschaftsdebatte umrissen und wie und mit welchen Folgen werden bzw. wurden diese bislang von Wissenschaft und Politik aufgegriffen?
Was wird mit dem Begriff der Parallelgesellschaft diskutiert?
Eine genaue Bestimmung des Diskussionsgegenstandes gestaltet sich bei dem Begriff der Parallelgesellschaft als besonders schwierig. Bislang nämlich - und es ist zu erwarten, dass sich dies in naher Zukunft nicht ändern wird - besteht keine Einigkeit über eine allgemein anerkannte inhaltliche Definition des Begriffs. Auch waren seine Verwendungskontexte in der Vergangenheit verschieden und in der Folge dieser beiden Umstände kommt es in aktuellen Diskussionen zu neuen Komplikationen durch Missverständnisse.
Weiter wird inzwischen angezweifelt, dass der Begriff Parallelgesellschaft selbst empirisch sinnvoll und tragfähig ist. Kritiker stellen eine implizite Wertigkeit des Ausdruckes fest, gegen die sie sich wehren (vgl. Belwe 2006, S. 2). Dem Begriff immanent sei zum Einen eine massive und zugleich pauschalisierende Kritik an der Lebensweise von MigrantInnen, ohne die Berücksichtigung der Tatsache, dass Abschottung auch Reaktion von Ausgrenzung sein kann. Zum Anderen, so ein weiterer Kritikpunkt, impliziere das Wort Parallelgesellschaft das vorweggenommene Urteil, dass es in der Bundesrepublik ein unvereinbares Nebeneinander im Verhältnis von Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft tatsächlich gibt (vgl. Belwe 2006, S. 2). Zu demselben Phänomen wird von den Diskussionspartnern daher häufig ein unterschiedliches Vokabular gebraucht, was die Debatte für die Öffentlichkeit häufig undurchsichtig macht.
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Während das Wort Parallelgesellschaft in der breit geführten politischen Debatte Anfang der 80er Jahre in Zusammenhang mit der Lebenswelt ausländischer Minderheiten insgesamt auftauchte, ist es neuerlich zum Schlagwort der Charakterisierung von Segregationserscheinungen vor allem (türkisch-)muslimischer Minderheiten geworden und beinhaltet zudem - insbesondere hervorgerufen durch die Form der medialen Vermittlung - eine direkte Konnotation mit islamistischem Terrorismus. Nach den hier verwandten Quellen besteht, trotz Begriffsverwirrungen und unterschiedlichen Auslegungen, zu mindestens in Bezug auf die öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema soweit Einigkeit in der Fachwelt, dass der Begriff in den letzten Jahren prägend für die Stimmung in der Diskussion um die Funktionsfähigkeit der multikulturellen Gesellschaft geworden ist. Das Schlagwort der Parallelgesellschaft wurde dabei in erheblichem Maße sowohl politisch instrumentalisiert als auch medial emotionalisiert (vgl. Gaitanides 2002, S. 16). In der öffentlichen Diskussion um die Existenz von so genannten Parallelgesellschaften geht es um „die Vorstellung von ethnisch homogenen Bevölkerungsgruppen (...), die sich räumlich, sozial und kulturell von der Mehrheitsgesellschaft abschotten“ (Belwe 2006, S. 2). Eine spezifischere Diskussion darüber, was parallelgesellschaftliche Strukturen tatsächlich sind, findet in der öffentlichen Debatte aber kaum statt (vgl. Janßen 2006, S. 11). So geistert der Begriff, seit einigen Jahren durch unsere Medien, wie ein Schreckgespenst, das bei den Rezipienten häufig Unbehagen und die Assoziation von direkter Bedrohung hervorruft. Hierbei wirkt die Tatsache, dass Parallelgesellschaften definitorisch nicht genau umrissen sind, zusätzlich verunsichernd, was in jüngster Zeit unter Anderem eine besorgniserregende Tendenz zu breiter Islamophobie nach sich zog. Der Sozialwissenschaftler Jürgen Leibold charakterisiert die Situation folgendermaßen: „Eine christlich eingefärbte säkulare Mehrheitsgesellschaft steht hier einer (zahlenmäßig türkisch dominierten) muslimischen Minderheit gegenüber. Die lange Zeit existierende Indifferenz der Mehrheitsgesellschaft gegenüber der islamischen Religion ist bekanntlich spätestens seit dem "11. September" von Misstrauen abgelöst worden und erfährt mit jedem Terroranschlag, der als islamistisch motiviert wahrgenommen wird, immer neue Verstärkung. Dies gilt insbesondere nach Beteiligungen von jungen eingebürgerten Muslimen an Terroranschlägen wie in London“ (Leibold 2006, S. 3). Inhaltlich kreist die Parallelgesellschaftsdebatte um die Suche nach einer verlässlichen Integrationspolitik, die gesellschaftliche Spaltungen und die damit verbundenen Konse-
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quenzen zu verhindern weiß. Bedeutend ist die Debatte vor allem wegen den mit parallelgesellschaftlichen Strukturen verbundenen Bedrohungsszenarien für die Mehrheitsgesellschaft, auf die in einem späteren Abschnitt genauer eingegangen wird. Die besondere Schwierigkeit aber, liegt - wie bereits angedeutet - in der Uneinigkeit darüber, welche Strukturen Parallelgesellschaften ausmachen, bzw. ab welchem Maß der Segregation eine signifikante Gefahr für das friedliche Miteinander innerhalb der Gesellschaft und letztlich das „Funktionieren“ des politischen Systems insgesamt befürchtet werden muss. Aus diesem Grund muss hier zunächst eine Ausgangsdefinition gefunden werden.
Parallelgesellschaft - Der wissenschaftliche Definitionsansatz
von Thomas Meyer
In Meyers Begriffsdefinition wird die Messlatte zur Existenz von Parallelgesellschaften vergleichsweise hoch angesetzt. Er entwickelt in seiner Argumentation fünf wesentliche Indikatoren für das Vorhandensein parallelgesellschaftliche Strukturen: 1. „ethno-kulturelle bzw. kulturell-religiöse Homogenität, 2. nahezu vollständige lebensweltliche und zivilgesellschaftliche sowie weitgehende Möglichkeiten der ökonomischen Segregation,
3. nahezu komplette Verdoppelung der mehrheitsgesellschaftlichen Institutionen,
4. formal freiwillige Segregation >und@
5. siedlungsräumliche oder nur sozial-interaktive Segregation, sofern die anderen Merkmale alle erfüllt sind“ (Halm 2006, S. 18f.).
Liegen alle fünf Tatbestände in Bezug auf ein bestimmtes soziales Kollektiv vor, so hält Meyer die Deklaration als Parallelgesellschaft für angemessen. Er betont jedoch, dass die Übergänge hierbei in der Realität fließend und die Indikatoren nicht absolut gleichwertig sind. Ob etwa das segregierte Kollektiv in Bezug auf seine Mitglieder sozial und ethno-kulturell bzw. kulturell-religiös homogen ist, spielt in Meyers Konzeption zwar auch eine wichtige aber zunächst nicht die entscheidende Rolle bei der Klassifikation. Entscheidend seien hingegen vor allem jene Indikatoren, die um das
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Kriterium der nahezu komplette Segregation des betreffenden Kollektivs kreisen (vgl. Meyer 2002, S. 344ff.).
Bei der Charakterisierung der jeweiligen parallelgesellschaftlichen Struktur gilt es dabei nach Meyer zunächst zu unterscheiden, ob die diagnostizierte Segregation freiwillig erfolgt, oder ob sie das Produkt gesellschaftlicher Ausgrenzung ist. Weiter müsse zwischen vorrangig sozial interaktiver und hauptsächlich siedlungsräumlicher Segregation differenziert werden (vgl. Meyer 2002, S. 343). Nur formal freiwillig erfolgt die Segregation dabei, wenn sich dem Individuum trotz rechtlicher Freiheit faktisch keine anderen Möglichkeiten bieten, als auf die Strukturen eines „Parallel-Kollektivs“ zurückzugreifen. Solche, die Partizipation in der Mehrheitsgesellschaft verhindernde Barrieren, können dabei etwa sprachlicher Natur sein, oder auch - um ein Beispiel zu nur formal freiwilliger siedlungsräumlicher Segregation zu nennen - in mangelnden Geldmitteln zur - dem Gesetz nach - freien Wahl des Wohngebietes bestehen (Beispiel sozial unverträgliche Stadtentwicklungspolitik) (vgl. Herbert 2003, S. 235). Handelt es sich um völlig freiwillige Segregation ethno-kulturell homogener Minderheiten müsse weiter zwischen „ethnischen Kolonien“ (Meyer 2002, S. 344) im Falle vorrangig siedlungsräumlicher Segregation und dem Begriff der „Subkultur“ (Meyer 2002, S. 344) bei vorrangig sozio-kultureller Abspaltung unterschieden werden. Es wird damit deutlich, dass Parallelgesellschaften in verschiedenen Ausprägungen existieren können. Welches Maß an Segregation erreicht sein muss, damit berechtigterweise von dem Vorhandensein einer parallelgesellschaftlichen Struktur gesprochen werden kann, ist eine zentrale Streitfrage in der wissenschaftlichen Diskussion. Der renommierte Professor für Pädagogik und Begründer der Desintegrationstheorie, Wilhelm Heitmeyer, hält etwa zur signifikanten Erfüllung dieses Merkmales auch die Herausbildung eines eigenen gesetzlich verankerten „Rechtskreises“ ( Meyer 2002, S. 344) des betreffenden sozialen Kollektivs für notwendig (vgl. Meyer 2002, S. S. 344). Meyer hingegen befindet Heitmeyers Eingrenzung in diese formal-rechtliche Deutung für falsch. Nach seinen Erkenntnissen sei das Vorhandensein eines eigenständigen Rechtskreises gerade auch dann erfüllt, sobald innerhalb des betreffenden Kollektivs ein erheblicher sozialer Druck zur Einhaltung der Normen dieser Gemeinschaft bestehe (vgl. Meyer 2002, S. 345). Wenn dieser Druck ein Ausmaß annimmt, das dazu führt, dass die Mitglieder des Kollektiv für die Einhaltung derselben sogar auf von der Mehrheitsgesellschaft garantierte Rechte verzichten (etwa freie Wahl des Ehepartners) hält Meyer das Maß an Segregation erreicht, das er festsetzt, um von Parallelgesellschaften zu sprechen. Sind hingegen alle Kriterien für die Existenz von
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Arbeit zitieren:
Marie Mualem Sultan, 2006, Migranten in Deutschland - eine kritische Analyse der Debatte um die Parallelgesellschaft, München, GRIN Verlag GmbH
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