Inhaltsverzeichnis
Seite 3
1. Einleitung
Seite 4
2. Der canon 1397
2.1 Die Vorschriften des canon 1397. Seite 4
2.2 Eine vergleichende Darstellung der Aussagen verschiedener Seite 6
Kommentare zum canon 1397.
2.3 Fazit Seite 7
Seite 9
3. Der canon 1398
3.1 Die Vorschriften des canon 1398. Seite 9
3.2 Eine vergleichende Darstellung der Aussagen verschiedener Seite 10
Kommentare zum canon 1398.
3.3 Fazit Seite 11
Seite 12
4. Ein Vergleich zum CIC von 1917
Seite 14
5. Ein Ve rgleich zum Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland
Seite 16
6. Schlussworte
Seite 18
7. Literaturverzeichnis
II
1. Einleitung
Die Katholische Kirche besitzt ein Gesetzbuch, den Codex Iuris Canonici, das insgesamt fast 1800 einzelne Vorschriften, die canones, umfasst. Man könnte sich fragen, warum die Kirche ein solch großes Repertoire an Vorschriften beziehungsweise Richtlinien benötigt. Eine mögliche Antwort könnte folgendermaßen lauten:
„Kirchenrecht ist der Inbegriff jenes Rechts, das die Kirche aufgrund der in Jesus Christus geschehenen Offenbarung als ihre verbindliche Lebensordnung versteht und entsprechend ihrem Glaubensverständnis in freier Selbstbestimmung ausgestaltet.“ 1 Wichtigstes Merkmal ist also die Zurückführbarkeit des Rechtes auf die Offenbarung. So behandelt der Codex Iuris Canonici (CIC) kein weltliches Recht, sondern Themenkomplexe und Fragen, die aus dem Glauben und aus der Nachfolge Jesu entspringen und damit göttlichen Ursprung besitzen. Die Katholische Kirche fast in ihren Gesetzestexten also Regelungen zusammen, derer es dringend bedarf, um die Offenbarung mit all ihren Facetten zu schützen, zu tradieren und zu vitalisieren. 2 Dies kann nur möglich sein, wenn es für alle verbindliche Regeln und Richtlinien gibt.
Gegenstand dieser Arbeit sind die strafrechtlichen Vorschriften des CIC, die überschrieben sind mit „Straftaten gegen Leben und Freiheit des Menschen“. Vereinfachend lassen sich daraus zwei Fragen ableiten: zum Einen, warum die Kirche auch strafrechtliche Bestimmungen benötigt. Diese Frage ist einfach zu beantworten: Das Kirchenrecht hat unter anderem die Aufgabe, das göttliche Werk innerhalb der Welt in den Bereichen, auf die die Kirche Einfluss nehmen kann, zu schützen und zu verteidigen. Gegebenenfalls macht dies Sanktionen notwendig.
Zum Anderen stellt sich die Frage, warum mit dem Leben und der Freiheit des Menschen Werte Einzug in den CIC gefunden haben, die scheinbar nicht in den ureigenen Bereich des Glaubens und der göttlichen Offenbarung fallen. Dieser Frage ist aber entschieden zu widersprechen. Das Leben und die Freiheit eines jeden geborenen oder ungeborenen Menschen ist wichtiger Bestandteil von Gottes Werk. Der Mensch ist die Krönung der göttlichen Schöpfung, da er nach dem Vorbild Gottes geschaffen wurde. Ein neues Leben entsteht durch den Akt der Liebe, in dem Gott gegenwärtig ist. Dem Menschen wurde durch Gott selbst die Freiheit gegeben, unabhängig zu handeln und frei zu denken. Das humane Leben und die Freiheit des Menschen sind also besonders wertvolle Gegenstände der Offenbarung, denen der umfassende Schutz der Kirche zukommen muss. 3 Stellt man nun allerdings fest, dass sich lediglich zwei canones des CIC, nämlich die canones 1397 und 1398, mit Straftaten beschäftigen, die sich gegen das Leben oder die Freiheit des
1 Fürst, Carl Gerold. Seite 41
2 Vgl. : Fürst, Car l Gerold
3 Vgl. : Hilp ert, Konr ad
3
Menschen richten, so drängen sich Bedenken in den Vordergrund, ob es dem Kirchenrecht und der Kirche auf diese Weise möglich ist, das Leben umfassend zu schützen und zu verteidigen. Meiner Meinung nach, gelingt dieses Vorhaben nur mit eingeschränktem Erfolg.
2. Der canon 1397
Zur Beantwortung dieser Frage scheint es sinnvoll, eine intensive Analyse der genannten canones vorzunehmen, um zu erschließen, welche Aussagen hinter den objektiv so wenigen Sätzen verborgen sind und welchen Gehalt diese besitzen.
2.1 Die Vorschriften des canon 1397
Wagt man einen genaueren Blick, so beinhaltet der canon 1397 eine ganze Fülle an Bestimmungen. Zunächst nennt er fünf zu unterscheidende Tatbestände: das Töten eines Menschen, die Entführung, die Freiheitsberaubung - zum Einen durch Gewaltanwendung und zum Anderen durch Täuschung -, das Verletzen eines Menschen und die Verstümmelung. Im Gesamtverständnis des CIC und der lehramtlichen Aussagen beginnt die menschliche Existenz ab der Zeugung, also zum Zeitpunkt des Verschmelzen von Eizelle und Spermium. Jedoch wird unterschieden zwischen dem geborenen und dem ungeborenen Menschen. 4
Unter Entführung versteht man, wenn ein Mensch dazu gebracht wird, seinen Aufenthaltsort gegen seine eigene Absicht zu verändern. Dazu kann sowohl Gewalt, also ein physisches Mittel, oder Täuschung verwendet werden. 5 Unter Täuschung versteht man, wenn das Opfer dem Täter aus freien Stücken nach Abwägen falscher Tatsachen, die ihm vorgespielt wurden, folgt. Gewalt oder Täuschung können ebenfalls als Mittel zur Freiheitsberaubung, also dem Verbleib eines Menschen gegen seinen eigenen Willen, an einem bestimmten Ort, eingesetzt werden. Unter Verletzen versteht man das Hinzufügen einer körperlichen Wunde.
4 Vgl. beispielhaft: Kongregation für die Glaubenslehre
5 Vgl. Zapp, Hartmut
4
Verstümmeln unterscheidet sich davon, dass dies auf den Verlust eines Körperteils hin abzielt. 6
Weiterhin muss bei den eben aufgezählten Straftaten die Frage der Tatvollendung geklärt werden. Eine Körperverletzung ist dann vollendet, wenn eine Wunde zugefügt wurde. Die Verstümmelung findet ihre Vollendung im Verlust eines Körperteiles. Freiheitsberaubung und Entführung sind beendet, wenn das Opfer ohne die Möglichkeit der freien Entscheidung nach dem Willen des Täters am Ort verbleibt oder zu einem bestimmten Ort verbracht wurde. Ein Mord beziehungsweise die Tötung eines Menschen findet dann ihre Vollendung, wenn der Tod unwiderruflich eingetreten ist.
Bei allen in canon 1397 aufgezählten Straftaten spielt der Vorsatz eine notwendige Rolle. Dies bedeutet, dass die Handlung explizit auf eben das eintretende Ergebnis abzielt. 7 Die Straftaten im Sinne des canon kann logischerweise jeder Mensch begehen, allerdings kann das Kirchenrecht nur zur Anwendung kommen, wenn sich der Täter innerhalb des Geltungsbereiches des CIC befindet. Dies bedeutet, dass er getaufter oder in die Kirche aufgenommener Katholik sein und hinreichend über die Gabe der Vernunft verfügen muss. 8 Die verpflichtende Bestrafung hingegen wird vom canon selbst explizit benannt und als Spruchstrafe charakterisiert. Zum Einen soll nach Schwere der Schuld sanktioniert werden und zum Anderen werden folgende Sanktionen durch den Verweis auf canon 1336 indirekt als Möglichkeiten in Betracht gezogen: ein Verbot oder Gebot den Aufenthaltsort betreffend, den Entzug einer durch das geltende Recht eingeräumten besonderen Legitimation, ein Verbot, diese auszuüben oder eine Regionalisierung dieser Strafe, Strafversetzung oder Entlassung aus dem Klerikerstand. 9
Als Besonderheit führt der canon 1397 den Mord am Papst, an einem Bischof, an einem Kleriker oder an einem Ordensmitglied auf. Im Falle der Tötung des Papstes oder eines Bischofs tritt laut canon 1370, auf den verwiesen wird, eine Tatstrafe ein. Es handelt sich beim Mord am Papst um die Exkommunikation 10 , die im Falle eines Klerikers, der die Tat begeht, weiter verstärkt werden kann. Bei der Tötung eines Bischofs trifft den Täter das Interdikt 11 und den Kleriker zusätzlich die Suspension 12 . Wird ein Kleriker getötet, der kein höheres Amt inne hat, so gilt auch hier die Einschränkung des canon 1370 §3, wonach die Tat sich explizit gegen den Glauben oder die Kirche richten muss, sodass eine dementsprechend gerechte Strafe angewendet werden kann. Ein Kleriker wird also jedem
6 Vgl. : Lüdicke, Klaus
7 Vgl.: Riedel-Spangenberger, Ilona und Hilp ert, Konrad
8 Vgl.: CIC, can. 11
9 Vgl.: CIC, can. 1336
10 Vgl.: CIC, can. 1331
11 Vgl.: CIC, can. 1332
12 Vgl.: CIC, can. 1333
5
Arbeit zitieren:
Michael Fischer, 2006, Straftaten gegen Leben und Freiheit des Menschen, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Die theologische Begründung des priesterlichen Zölibates nach dem II. ...
Examensarbeit, 105 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Michael Fischer's Text Straftaten gegen Leben und Freiheit des Menschen ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Michael Fischer hat den Text Straftaten gegen Leben und Freiheit des Menschen veröffentlicht
Michael Fischer hat einen neuen Text hochgeladen
Versuche in der Theodisee über die Güte Gottes, die Freiheit des Mensc...
Gottfried Wilhelm Leibniz, Arthur Buchenau
Die Autobiographie
Ayaan Hirsi Ali, Anne Emmert, Heike Schlatterer
0 Kommentare