Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung 1
II. Zur Vorgeschichte: die Entwicklung der jugoslawischen Krise um die
Wende 1989/90 3
III. Die ordnungspolitischen Interessen und die ungenügende Konfliktwahrnehmung
der EG 5
IV. Der Stand der EPZ zu Beginn des Jugoslawienkrieges. 7
V. Das Konfliktmanagement der Europäischen Gemeinschaft 1991. 10
5.1. Die gescheiterte Konfliktprevention 10
5.2. Das Abkommen von Brioni. 12
5.3. Die Absage an einen Peacekeeping-Einsatz der WEU 14
5.4. Die EG-Beobachtermission. 16
5.5. Die Einrichtung der Haager Friedenskonferenz. 17
5.6. Das Scheitern des EG-Friedensplans und die Einschaltung der UNO. 20
5.7. Die strittige Anerkennungspolitik der EG. 24
VI. Die Rolle der drei EG-Großmächte Deutschland, Frankreich und Großbritannien. 29
6.1. Die Haltung Deutschlands. 30
6.2. Die Haltung Frankreichs 33
6.3. Die Haltung Großbritanniens 34
VII. Fazit. 36
VIII. Literaturverzeichnis 38
I. Einleitung
Der Krieg im ehemaligen Jugoslawien zwischen den Jahren 1991 und 1995 stellte die erste Bewährungsprobe für die europäische Sicherheitsordnung nach dem Ende des Ost-West-Konflikts dar und geriet für die Europäische Gemeinschaft zu einem außerordentlichen Fehlschlag. Aufgrund ihrer geografischen Nähe und ihrer Bedeutung als Wertegemeinschaft kam der EG Anfang der neunziger Jahre die Hauptverantwortung für die friedliche Gestaltung des postkommunistischen Übergangs in Mittel- und Osteuropa zu. Dementsprechend wurde der gewaltsame Zerfall der jugoslawischen Föderation ursprünglich als eine ausschließlich europäische Angelegenheit begriffen. Bald sollte sich jedoch zeigen, dass die Europäer dieser neuen Herausforderung nicht gewachsen waren. Weder vermochte die EG angesichts der Zuspitzung der innerjugoslawischen Krise gewaltvorbeugend zu wirken, noch gelang es ihr, nach Kriegsausbruch eine wirkungsvolle Konfliktregulierungsstrategie zu entwickeln um die kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan zu beendigen. Bis heute haben die Europäer durch die Bewältigung der enormen Folgekosten des Jugoslawienkonflikts den Preis für ihre Unfähigkeit zu entrichten, der Rückkehr des Krieges nach Europa frühzeitig und entschlossen entgegenzutreten. Vor diesem aktuellen Hintergrund erscheint es angebracht, die Lehren aus dieser Erfahrung zu ziehen.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist somit, die Gründe für das Scheitern der Konfliktregulierungsversuche der EG im Jugoslawienkrieg näher zu untersuchen. Die Analyse des europäischen Konfliktmanagements beschränkt sich allerdings auf das Jahr 1991, das der damalige EG-Ratspräsident und luxemburgische Außenminister Jacques Poos ursprünglich voller Hoffnung als „die Stunde Europas“ bezeichnet hatte. In diesem Zeitraum übernahm die Gemeinschaft die führende Rolle in den internationalen Vermittlungsbemühungen und hatte die Gelegenheit, sich als Garant europäischer Sicherheit zu behaupten. Stattdessen wurde ihr jedoch die eigene Handlungsunfähigkeit schmerzhaft vor Augen geführt.
1
Das erste Kapitel der Arbeit beschäftigt sich mit den Ursachen und der Entwicklung der jugoslawischen Krise Ende der achtziger Jahre. Im zweiten Kapitel wird auf die ordnungpolitischen Interessen der EG im jugoslawischen Raum eingegangen, ebenso wie auf die Gründe für die Fehleinschätzung der innerjugoslawischen Situation durch die Gemeinschaft. Im dritten Kapitel wird der Stand der Europäischen Politischen Zusammenarbeit zu Beginn des Jugoslawienkrieges erläutert; es soll gezeigt werden, wie sich die politischen und strukturellen Schwächen der EPZ auf die Krisenreaktionsfähigkeit der EG ausgewirkt haben. Das vierte Kapitel beschäftigt sich konkret mit der Jugoslawienpolitik der EG im ersten Kriegsjahr. Von der gescheiterten Konfliktprevention, über den in Brioni erzielten Teilerfolg und die Errichtung der Haager Friedenskonferenz bis hin zu der strittigen Anerkennungspolitik der EG sollen einzeln die Maßnahmen zur Konfliktbewältigung aus der Perspektive ihrer Wirksamkeit analysiert werden. Schließlich werden im fünften Kapitel die Haltungen der drei EG-Großmächte Deutschland, Frankreich und Großbritannien im Jugoslawienkonflikt vorgestellt, deren Positionen die Politik der EG maßgeblich bestimmt haben. Zum Schluss soll dann eine Bilanz des europäischen Konfliktmanagements im Jahre 1991 gezogen werden.
2
II. Zur Vorgeschichte: die Entwicklung der jugoslawischen Krise um die Wende 1989/90
Der komplizierte Charakter der innenpolitischen Krise in Jugoslawien trug eindeutig dazu bei, dass die EG die Lage im Vorfeld des Kriegsausbruchs falsch einschätzte. 1 Zwar dauerte die Krise bereits seit vielen Monaten an, doch immer wieder hatten Perioden der Zuspitzung und Entspannung einander abgewechselt, was den fahrlässigen Umgang der Europäer mit den Entwicklungen förderte und sie dazu veranlasste, das Konfliktpotential in der Region bei weitem zu unterschätzen.
Mit dem Ende des Ost-West-Konflikts waren die zentralen Säulen des jugoslawischen Staatsverständnisses zu Bruch gegangen. Der Verlust der strategischen Sonderstellung und die Abkehr vom „dritten Weg“, den seinerzeit Staatsgründer Tito eingeschlagen hatte, sowie der Zusammenbruch des Sozialismus und die sich rasch verschlechternde wirtschaftliche Lage stürzten das Land in eine tiefe Krise, die fast alle Lebensbereiche überschattete. Die seit Jahrzehnten schwelenden ökonomischen und machtpolitischen Interessenkonflikte zwischen den Völkern und Republiken Jugoslawiens traten nun massiv in den Vordergrund - und wurden zunehmend entlang ethnischer Linien artikuliert und in nationale Kategorien umgedeutet. 2 Der Fortfall staatlicher Identität trieb in allen Republiken nationalistische Bewegungen an.
Im Frühling 1990 fanden erstmals seit dem zweiten Weltkrieg in den jugoslawischen Teilrepubliken freie Wahlen statt. Gemeinsames Merkmal dieser Wahlen war, dass sich die Wähler für die Parteien entschieden, die die jeweiligen nationalen Belange am besten zu repräsentieren schienen. 3 Während sich in Serbien und Montenegro die Kommunisten behaupten konnten, gelangten in Slowenien und Kroatien bürgerliche und national orientierte Parteien an die Regierung, die sich schon im Vorfeld für die Unabhängigkeit ihrer Republiken ausgesprochen hatten. Diese legten im Oktober 1990 einen Entwurf zur Umwandlung Jugoslawiens in eine Konföderation vor und forderten das Recht auf
1 Daniel Eisermann: Der lange Weg nach Dayton, Baden-Baden 2000, S. 26
2 Marie-Janine Calic: Jugoslawienpolitik am Wendepunkt, in : Aus Politik und Zeitgeschichte, B 37/1993,
S. 11-23 (13)
3 Jens Reuter: Jugoslawien vor dem Zerfall, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 14/1992, S. 3-12 (3)
3
Selbstbestimmung. Damit war ein heftiger Verfassungsstreit entfacht worden, der sich im wesentlichen um die Fragen drehte, ob die Einzelrepubliken das Recht auf Sezession besaßen bzw. die Föderation auflösen durften und ob bei einem Zerfall des Bundes die alten Republikgrenzen fortgelten würden.
Seit der Jahreswende 1990/91 versuchten die sechs Republiken, durch Verhandlungen ihre Positionen anzunähern, konnten jedoch keine Einigung über eine künftige Verfassungsordnung des jugoslawischen Staates erzielen. Im Februar 1991 beschlossen dann Slowenien und Kroatien, bis Ende Juni das Ausscheiden aus der Föderation zu vollziehen. In den darauf folgenden Wochen riefen die in der kroatischen Provinz Krajina lebenden Serben 4 die „Serbische Republik Krajina“ aus und beanspruchten ihrerseits nationale Selbstbestimmung für den Fall der Unabhängigkeit Kroatiens, was die ersten gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Serben und Kroaten zur Folge hatte.
Die Staatskrise erreichte ihren Höhepunkt am 15. Mai 1991, als turnusgemäß der Kroate Stipe Mesić zum Vorsitzenden des jugoslawischen Staatspräsidiums gewählt werden sollte. Der serbische Block im Staatspräsidium mit insgesamt vier Stimmen Serbiens, Montenegros und der gleichgeschalteten Provinzen Vojvodina und Kosovo blockierte Mesićs Wahl und schuf ein verfassungsmäßiges Vakuum. Die Verhandlungen für einen Kompromiß blieben erneut ergebnislos. Am 25. Juni 1991 erklärten sich Slowenien und Kroatien für unabhängig und die jugoslawische Föderation als in Auflösung begriffen. Die Folge war die Intervention der Jugoslawischen Volksarmee (JNA - Jugoslovenka Narodna Armija) in den beiden Republiken.
4 Diese machten mit 600.000 Angehörigen rund 12 Prozent der Gesamtbevölkerung Kroatiens aus. Siehe
hierzu: Adolf Karger: Die serbischen Stellungsräume in Kroatien, in: Osteuropa, 42/1992, S. 141-146
4
III. Die ordnungspolitischen Interessen und die ungenügende Konfliktwahrnehmung der EG
Gerade in der frühen Phase des Konflikts gelang es der Europäischen Gemeinschaft nicht, die eigene Interessenlage in Bezug auf den Konflikt in Jugoslawien klar zu definieren. 5 Lange Zeit ging man davon aus, dass die Ereignisse auf dem Balkan keine unmittelbaren Sicherheitsinteressen der EG-Staaten berührten. Anfang der neunziger Jahre, als die Krise ausbrach, waren die Europäer mit den Vorbereitungen für die Regierungskonferenz zur Politischen Union und mit der Redefinierung ihrer Rolle nach dem Ende des Kalten Krieges beschäftigt. Zudem wurde die jugoslawische Krise von andern weltpolitischen Geschehnissen in den Hintergrund gedrängt. Die Aufmerksamkeit des Westens richtete sich zunächst auf den Golfkrieg und auf die Entwicklungen in der Sowjetunion, die nach der Abspaltung der baltischen Republiken im Zerfall begriffen war. Nicht zuletzt ist zu erwähnen, dass Jugoslawien mit dem Ende des Ost-West-Konflikts seine geostrategische Bedeutung für die westliche Sicherheitspolitik verloren hatte. Die Attraktivität des (relativ liberalen) jugoslawischen Modells war durch den 1989 eingeleiteten Transformationsprozess in Osteuropa verblasst.
Aus diesen Gründen wurde die krisenhafte Zuspitzung der innerjugoslawischen Situation erst spät und begrenzt wahrgenommen und ihr Konfliktpotential in zweierlei Hinsicht unterschätzt. 6 In der westlichen Fehlinterpretation handelte es sich ausschließlich um einen lokalen Konflikt, der sich auf das Gebiet Jugoslawiens begrenzen ließe und damit spill-over-Risiken ausschloss. Die zweite Fehleinschätzung bestand darin, alle jugoslawischen Probleme schlicht als Ethno- und Stammeskonflikte oder sogar Religionskriege zu etikettieren. Dabei wurde die Komplexität der Konflikts, seine machtpolitischen, ökonomischen und sozialpsychologischen Aspekte übersehen. Erst angesichts der eskalierenden Kampfhandlungen wurde sich die EG dessen bewusst, dass ihre Interessen, wenn auch indirekt, durchaus tangiert waren.
5 Vgl. Viktor Meier: „Ohne Konzept für den Balkan. Das Grundübel westlicher Jugoslawienpolitik“, in:
FAZ vom 7. Dezember 1992; ders.: „Zögern, hinnehmen, wegschauen. Der Westen ohne
Jugoslawienpolitk“, in: FAZ vom 30. Januar 1993
6 Marie-Janine Calic: Jugoslawienpolitik am Wendepunkt, S. 13
5
Der Jugoslawienkrieg war vor allem eine Herausforderung an den Stabilitätsanspruch der EG in dem im Prozess der Transformation begriffenen osteuropäischen Raum. Der Gemeinschaft musste es daran gelegen sein, dass sich der postkommunistische Übergang in den Staaten Mittel- und Osteuropas friedlich und nach den Prinzipien der Demokratie, Marktwirtschaft und Beachtung der Menschenrechte entwickelt. 7
Deshalb galt es, dem ethnischen Nationalismus als dem größten Gefahrenpotential im Transformationsprozess entgegenzuwirken. Durch die Bedrohung demokratischer, rechtsstaatlicher und humanitärer Mindeststandards berührte der Krieg grundlegende europäische Werteinteressen.
Des Weiteren wäre es im Interesse der EG gewesen, die wirtschaftlich und politisch destabilisierenden Auswirkungen des Krieges auf die Nachbarstaaten Jugoslawiens zu begrenzen bzw. zu neutralisieren. Es bestand eindeutig die Gefahr einer Ausweitung des Konflikts, etwa auf Kosovo und Mazedonien. In diesem Fall hätte möglicherweise Griechenland zugunsten der Serben, Albanien und die Türkei auf seiten der Albaner intervenieren und einen großen Balkankrieg auslösen können, was schließlich westliche Bündnisstrukturen tangiert hätte. Ebenso waren indirekte Konfliktkosten zu vermeiden, so beispielsweise die Handelserschwernisse, die durch die Unterbrechung der Handelswege zwischen der EG und Griechenland zustande kommen würden, und die Gefahr von Flüchtlingsströmen, die den sozialen Frieden in den (EG-)Aufnahmestaaten gefährden würden. Zudem war es voraussehbar, dass nach dem Ende der Kämpfe primär die EG-Staaten die finanziellen Hilfs- und Wiederaufbaukosten der Region tragen würden. Ferner galt es, durch ein vorbildliches Konfliktmanagement in Jugoslawien einen Präzedenzfall zu schaffen und ein Konzept zur Regulierung künftiger ethnischer Konflikte in Osteuropa zu entwickeln, deren Ausbruch zu dem Zeitpunkt nicht unwahrscheinlich erschien.
Bei einer nüchternen Betrachtung der Betroffenheit der europäischen Staaten durch den Jugoslawienkrieg ist dementsprechend festzustellen, dass die Entwicklungen in dieser Region die Interessen der EG durchaus berührten. Die Unfähigkeit der Gemeinschaft, dieses rechtzeitig zu erkennen, trug zum Scheitern ihrer Jugoslawienpolitik bei.
7 Carsten Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien 1991-1995, Baden-Baden 1998, S. 109
6
IV. Der Stand der EPZ zu Beginn des Jugoslawienkrieges
Anfang der siebziger Jahre wuchs unter den EG-Mitgliedstaaten die Einsicht, dass der Wirtschaftsintegration im Rahmen der EG eine außenpolitische Dimension verliehen werden musste. 8 Dieser Wunsch konkretisierte sich in der Errichtung der Europäischen Politischen Zusammenarbeit durch den 1970 vorgelegten Davignon-Bericht, der die EPZ zunächst als informelle Regierungszusammenarbeit außerhalb der Römischen Verträge festschrieb. Sie sollte nach dem Konsensprinzip unter Ausklammerung sicherheits- und verteidigungspolitischer Fragen funktionieren und beschränkte sich auf unverbindliche Absichtserklärungen der Mitgliedstaaten. Die Ziele der EPZ waren laut dem Bericht die regelmäßige gegenseitige Information und Konsultation, die Annäherung und Abstimmung der Standpunkte der Mitgliedstaaten und, soweit möglich, ein gemeinsames Vorgehen. Durch zwei weitere Berichte, der Kopenhagener und der Londoner Bericht von 1973 bzw. 1981 wurden die EPZ-Verfahren weiter ausgebaut, und schließlich wurde die EPZ durch die Einheitliche Europäische Akte in das System der EG-Verträge einbezogen. Die rechtliche Verankerung stellte jedoch keinen qualitativen Sprung dar, sondern schrieb im Grunde fest, was schon seit Jahren praktiziert worden war und betonte die formale Trennung zwischen Gemeinschaftsstrukturen und EPZ-Strukturen. 9
Der institutionelle Rahmen der EPZ war intergouvernemental angeordnet. Der Europäische Rat in Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs bestimmte die allgemeinen Richtlinien für die außenpolitische Zusammenarbeit. Die halbjährliche Rotation der Ratspräsidentschaft, welche die Initiativrolle innehatte, und die unterschiedlichen Interessenlagen erschwerten jedoch die Herausbildung einer kohärenten europäischen Außenpolitik. Um den Außenbeziehungen der Gemeinschaft mehr Kontinuität zu verleihen wurde seit Mitte der siebziger Jahre das Troika-Prinzip 10 praktiziert.
8 Vgl. Elfriede Regelsberger: The Institutional Setup and Functioning of EPC/CFSP. In: Elfriede
Regelsberger/Wolfgang Wessels (Hrsg.): Foreign Policy of the European Union. From EPC to CFSP and
beyond, London 1997, S. 67 f.
9 Carsten Giersch: Konfliktregulierung in Jugoslawien 1991-1995, S. 115
10 Die Troika bestand aus dem Land, das im aktuellen Halbjahr die Ratspräsidentschaft innehatte, sowie aus
dem jeweiligen Vorgänger- und Nachfolgeland.
7
Arbeit zitieren:
Camelia Ratiu, 2005, Als die 'Stunde Europas' schlug. Das Konfliktmanagement der EG im ersten Jahr des Jugoslawienkrieges 1991, München, GRIN Verlag GmbH
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