Inhaltsverzeichnis
1 E i n l e i t u n g 3
2. Die politische Neuorientierung Karthagos 4
3 D e r E b r o v e r t r a g 5
4. Die geographische Lage des Ebro 6
5. Römische Intervention in Südspanien 8
6. Hannibals Einnahme Sagunts und die römische Kriegserklärung 9
7. Rechtsgültigkeit bzw. eigentliche Rolle des Ebrovertrages zum 10
Zeitpunkt der Kriegserklärung
8 F a z i t 1 4
9. Quellen- und Literaturverzeichnis 16
2
Einleitung
201 v. Chr. endete der für Karthago wohl folgenreichste Zweite Punische Krieg gegen Rom. Karthago musste sich nicht nur dem römischen Friedensdiktat unterwerfen, sondern ebenso die Vorstellung von einer alleinige Vormachtstellung im Mittelmeerraum verwerfen. Die Frage, die hieraus erwächst, ist, wie es zu diesem fatalen Krieg kommen konnte, der so verheerende Konsequenzen für Karthago mit sich brachte. Ist der Kriegsgrund in dem ausgeprägten Römerhass der Barkiden begründet, so wie die antiken Historiker POLYBIOS und LIVIUS zu wissen glaubten, oder brach der Krieg auf Grund der römischen imperialistischen Bestrebungen aus? Bis heute wird in der historischen Forschung heftig darüber diskutiert, ob die römische Kriegserklärung im Zuge der karthagischen Einnahme Sagunts oder dem Überschreiten des Ebro durch Hannibal erfolgte. Auch wenn in den antiken Quellen, die, wie man aus historischer Sicht anmerken muss, leider überwiegend aus der römischen Perspektive vorliegen und dementsprechend stark unter dem Einfluss Roms stehen, behauptet wird, Rom habe schon zu dem Zeitpunkt in Spanien interveniert, als Hannibal Sagunt angegriffen bzw. eingenommen hat, muss man bei genauerer Betrachtung der Abläufe zu dem Ergebnis kommen, dass erst Hannibals Ebroüberschreitung von römischer Seite als casus belli betrachtet wurde. 1 Greift man auf die antiken Quellen zurück, schließen sich beide Erklärungsansätze nicht aus, da POLYBIOS, LIVIUS und APPIAN davon ausgehen, der Ebro läge südlich von Sagunt. 2 Einige Wissenschaftler sind vormals davon ausgegangen, dass der Ebrovertrag eine Saguntklausel enthalten habe, die die Stadt vor karthagischen Angriffen schützen sollte. 3 Solch eine Klausel würde „dem Geist des Ebrovertrages“ widersprechen, sodass sie mittlerweile „als eine späte annalistische Erfindung angesehen wird, die dazu dienen sollte die Römer von der Verantwortung an einem Krieg freizusprechen“. 4 Inwieweit generell verlass auf die antiken Quellen ist, soll sich im Rahmen dieser Arbeit zeigen.
Als problematisch muss angesehen werden, dass man sich nicht alleine auf die eigentliche Ebroüberschreitung Hannibals konzentrieren kann, da durch die vorliegenden Quellen glaubhaft gemacht werden soll, dass bereits Hannibals Einnahme von Sagunt den casus belli her-aufbeschwor. 5 Daher müssen zunächst einmal die Geschehnisse um die Eroberung Sagunts,
1 Otto: Kriegsschuldfrage, S. 79; Eckstein: Two Notes, S. 255.
2 Polyb. III 30,3; Liv. XXI 16,5-17; App. Hisp. 2,10; Barceló: Rom und Hispanien, S. 53.
3 App. Hisp. 2,7.
4 De Sanctis: „Kriegsschuldfrage” der Antike, S. 113, 115; Astin: Sagunt, S. 180 f.; Eucken: Vorgeschichte, S. 27.
5 Bleicken: Geschichte der Römischen Republik, S. 47; De Sanctis: „Kriegsschuldfrage” der Antike, S. 110.
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einschließlich der römischen Reaktion diesbezüglich, näher untersucht werden, damit im Anschluss festgestellt werden kann, welche Rolle dem Ebrovertrag in der Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges beigemessen werden muss.
Die politische Neuorientierung Karthagos
Nachdem Karthago durch den Ersten Punischen Krieg 264-241, dem Söldneraufstand auf Sardinien und dem Libyschen Krieg 237 äußerst geschwächt war, machte man sich in Karthago an die Frage nach der zukünftigen politischen Zielsetzung bzw. Vorgehensweise. Auf der einen Seite bestand für Karthago die Option, auf weitere Bestrebungen des Ausbaus einer Großmachtstellung im westlichen Mittelmeerraum zu verzichten und sich ausschließlich auf die Herrschaft über die nordafrikanischen Nachbarstämme zu beschränken oder eine Politik der Stärke zu verfolgen und neue Ressourcen zu erschließen, die nicht nur dazu notwendig waren, um die römischen Ansprüche nach dem Ersten Punischen Krieg und dem Söldneraufstand auf Sardinien zu begleichen, sondern auch dazu dienen sollten, ein neues Absatzgebiet für karthagische Exportwaren zu etablieren. 6 Man einigte sich in Karthago darauf, eine Politik der Stärke zu verfolgen, und entsendete 237 v.Chr. Truppen nach Iberien. 7
In der antiken Geschichtsschreibung des POLYBIOS, LIVIUS und auch APPIANS wurde im Nachhinein behauptet, die karthagische Intention der spanischen Eroberungen sei in dem tiefen barkidischen Römerhass begründet gewesen, der enstanden sei durch die einschneidenden Niederlagen Karthagos gegenüber Rom und die darin kulminieren sollten, einen neuen Krieg mit Rom anzuzetteln. 8 Dabei stützen sich die antiken Quellen auf den Eid Hannibals, den er als neunjähriger Junge seinem Vater Hamilkar abgeleistet haben soll. LIVIUS stellt es so dar, als habe Hannibal seinem Vater, der ihn vor einen Altar geführt und auf ein Opfer habe schwören lassen, zugesagt, dass er so bald wie möglich als Feind des römischen Volkes auftreten werde. 9 APPIAN geht sogar soweit zu sagen, dass Hannibal schwor ein erbitterter Gegner Roms zu sein. 10 POLYBIOS skizziert die möglichen Abläufe wesentlich objektiver, da er schreibt, dass Hamilkar in Spanien eine Machtposition aufbauen wollte, um neue Ressourcen zu erschließen, die unabdingbar gewesen wären im Krieg gegen Rom, und dass Hamilkar seinen Sohn vor dem Altar auf ein Opfer hat
6 Otto: Kriegsschuldfrage, S. 84.
7 Christ: Hannibal, S. 45.
8 Otto: Kriegsschuldfrage, S. 80.
9 Liv. XXI 4-5.
10 App. Hisp. 2,9
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schwören lassen, niemals ein Freund der Römer zu sein. 11 Setzt man voraus, dass POLYBIOS von allen drei Geschichtsschreibern derjenige war, der am ehesten objektiv berichtet und am nächsten an den Ereignissen lebte, muss man eindeutig feststellen, dass die polybianische Version des Eids Hannibals nicht impliziert, dass dieser sich zu einer unbedingten Feindschaft gegenüber Rom erklärt. 12 Es lassen sich aber, wie im Folgenden dargelegt werden wird, keine aktiven kriegerischen Absichten, weder bei Hamilkar noch später bei Hannibal, erkennen, sodass davon ausgegangen werden muss, dass die karthagischen Unternehmungen in Spanien zunächst ausschließlich als Notwendigkeit zum Wiederaufbau Karthagos verstanden werden müssen. 13
Der Ebrovertrag
Der damalige karthagische Heeresführer Hamilkar Barkas hatte, nachdem er mit Truppen nach Iberien entsendet wurde, schnell Erfolg und konnte etliche einheimische Stämme unterwerfen. In neun Jahren ist es Hamilkar somit gelungen, die karthagische Machtsphäre bis in die Gegend von Ilici in der Nähe von Alicante, also circa 300 km vom Ebro entfernt, zu erweitern. 14 Als er die Stadt Akra Leuka gründete, schickten die Römer 231/30 eine Gesandtschaft nach Iberien, um zu eroieren, welche Größenordnung die karthagischen Eroberungen hatten. 15 Die Römer scheinen die karthagische Expansion also schon zu diesem Zeitpunkt mit Argwohn beobachtet zu haben, auch wenn sie sich mit der karthagischen Rechtfertigung, Karthago wolle neue Ressourcen erschließen, um die Kriegsschulden gegenüber Rom begleichen zu können, zufrieden stellten. 16 Erst 225/26 schickte Rom erneut eine Gesandtschaft nach Iberien, als sich ein schwerer Krieg der Römer gegen die Kelten abzeichnete. Die römischen Gesandten waren damit beauftragt worden, mit Hasdrubal einen Vertrag zu schließen, in dem er sich dazu bereit erklären sollte, den Fluss Iber nicht in kriegerischer Absicht zu überschreiten. Der sogenannte Ebrovertrag soll aber hinsichtlich des restlichen Spaniens keinerlei Beschränkungen für Hasdrubal beinhaltet haben. Somit implizierte die Zusicherung Hasdrubals gleichzeitig seine unumschränkte Handlungsfreiheit südlich des Ebro durch diese indirekte Verzichtserklärung der Römer, die ebenso daran gebunden
11 Polyb. III 11-11,8.
12 Otto: Kriegsschuldfrage, S. 82.
13 Otto: Kriegsschuldfrage, S. 84 f; Christ: Hannibal, S. 46; De Sancti: „Kriegsschuldfrage” der Antike, S. 121; Kromayer: Hannibal, S. 266.
14 Otto: Kriegsschuldfrage, S. 85.
15 Barceló: Rom und Hispanien, S. 47.
16 Eucken: Vorgeschichte, S. 119.
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Toni Rudat, 2006, Die Rolle des Ebrovertrages in der Kriegsschuldfrage des Zweiten Punischen Krieges, Munich, GRIN Publishing GmbH
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