Die Riester-Rente für Arbeitnehmer


Seminararbeit, 2006

16 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Gliederung

1. Einführung

2. Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge
2.1 Förderberechtigter Personenkreis
2.2 Geförderte Altervorsorgeprodukte
2.3. Förderwege
2.3.1 Altersvorsorgezulage
2.3.2 Sonderausgabenabzug
2.3.3 Altervorsorge-Eigenheimbetrag
2.4 Schädliche Verwendung

3. Besonderheiten bei der betrieblichen Altersvorsorge

4. Fazit

Quellennachweis

1. Einführung

Die Menschen werden durchschnittlich älter und beziehen ihre Rente länger als früher. Gleichzeitig werden weniger Kinder geboren und die Anzahl der Beitragszahler sinkt.

Im Jahr 2000 standen drei Jüngere einem älteren Menschen über 60 gegenüber, 30 Jahre später wird das Verhältnis 2:1 sein[1].

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Aufgrund dieser Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wurde im Jahre 2001 eine Rentenreform beschlossen, die die Kürzung des Rentenniveaus von 70% auf 67% des Nettoeinkommens zur Folge hatte. Folglich wurde von der rot-grünen Regierung die Riester-Rente entwickelt, die auf den damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurückzuführen ist, um die hierdurch entstandene Renten-Lücke zu schließen[2].

Die Riester-Rente bietet die Möglichkeit durch Einsatz von Einkommen und mit staatlicher Förderung, Geld fürs Alter anzusparen. Die gesetzliche Grundlage für die Riester-Rente bildet das Altersvermögensgesetz (AVmG). Die Riester-Rente kann in Form einer privaten

oder betrieblichen Altersvorsorge erfolgen. Beide Möglichkeiten werden im Folgenden erklärt.

2. Die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge

2.1 Förderberechtigter Personenkreis

Die Riester-Rente soll diejenige fördern, die durch Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung betroffen sind. Als unmittelbar begünstige Person (§ 10a I EStG) kommt nur in Betracht, wer gemäß § 1 I-III EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig und pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist.[3]

Hierzu zählen insbesondere[4]:

- Arbeitnehmer
- Auszubildende
- Landwirte
- Versicherungspflichtige Selbstständige
- Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld einschließlich Bezieher von Arbeitslosenhilfe
- Personen in der Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung (max. 3 Jahre pro Kind)
- Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Geringfügig Beschäftigte (in 400-Euro-Jobs), wenn sie die Rentenversicherungs-beiträge des Arbeitgebers durch eigene Zahlungen auf den Pflichtbeitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung aufstocken
- Behinderte, die in anerkannten Werkstätten beschäftigt sind
- Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger

Für die staatliche Förderung ist es ausreichend, wenn die Voraussetzungen für die Zugehörigkeit des begünstigten Personenkreises während eines Teil des Kalenderjahres vorgelegen haben.[5]

Gehört bei verheirateten Paaren nur einer der Partner zum förderfähigen Personenkreis, so erhält der andere Ehegatte als mittelbar Begünstigter eine abgeleitete Zulagenberechtigung. Der mittelbar begünstigte Ehegatte muss hierbei einen auf seinen Namen lautenden Altersvorsorgevertrag abschließen und zudem die Voraussetzungen für einen Ehegatten gemäß § 26 I S.1 EStG i. V. m. § 79 S.2 EStG erfüllen[6].

Die abgeleitete Förderung endet jedoch automatisch mit dem Kalenderjahr, in dem

- die Ehegatten dauernd getrennt leben,
- die Ehe geschieden wird,
- der unmittelbar begünstigte Ehepartner stirbt oder
- der unmittelbar begünstigte Ehepartner die Voraussetzungen selbst nicht mehr erfüllt.[7]

Im Folgenden wird die Riester-Rente für Arbeitnehmer erklärt.

2.2 Geförderte Altervorsorgeprodukte

Die Riester-Rente kann über verschiedene Sparformen aufgebaut werden. Allen gemein ist, dass sie ab Beginn des Renten- bzw. Pensionsalters eine lebenslange Auszahlung garantieren. Hierzu gehören in der Regel Rentenversicherungen, Bank- und Fondsparpläne.

Um die Riester-Fähigkeit zu erlangen, muss das Altersvorsorgeprodukt mit einer Prüfnummer der Zertifizierungsstelle und einem Vermerk gemäß § 7 II AltZertG „Der Alters-vorsorgevertrag ist zertifiziert worden und damit im Rahmen des § 10a des Einkommenssteuergesetzes steuerlich förderfähig“ versehen werden. Das Zertifikat wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vergeben.[8] Um das Zertifikat zu erlangen, muss das Altersvorsorgeprodukt folgende fünf Zertifizierungskriterien gemäß § 1 AltZertG erfüllen[9]:

- Unisex Tarife / Auszahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres / Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebene können zusätzlich abgesichert werden
- Garantie der eingezahlten Beiträge
- Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan mit Restverrentung / Einmalauszahlung bis zu 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals
- Verteilung der Abschluss und Vertriebskosten auf 5 Jahre
- Anspruch während der Ansparphase den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln sowie Mittel zum Wohnungsbau zu entnehmen

Zudem ist eine Umwandlung bestehender zertifizierter Sparformen in begünstigte Alters-verträge gemäß § 7 I AltZertG möglich.

2.3. Förderwege

Die staatliche Förderung ist in verschiedenen Formen möglich:

- Altersvorsorgezulage nach Abschnitt XI EStG
- Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG
- Altersvorsorge-Eigenheimbetrag nach § 92a EStG

Allerdings ist zu beachten, dass die Altersvorsorgezulage und der Sonderausgabenabzug nur in voller Höhe gewährt werden können, wenn ein Mindesteigenbeitrag nach § 86 EStG geleistet wird, welcher seit 2005 einheitlich 60 Euro übersteigen muss („Sockelbetrag“ nach § 86 I S.3 EStG)[10]. Der Mindesteigenbetrag ist bis zu folgenden Höchstwerten begrenzt und gliedert sich wie folgt (§ 86 I S.1 EStG i.V.m. § 10a I S.1 EStG):

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Die verschiedenen Förderwege werden im Folgenden dargestellt.

[...]


[1] Vgl. Ihre Vorsorge [Vorsorge, 2006], http://www.ihre-vorsorge.de/Riester-Rente-Altersvorsorge.html, (29.11.2006)

[2] Vgl. Verbraucherschutz-Magazin [Verbraucherschutz], http://verbraucherschutz.wtal.de/riesterrente- basiswissen-notwendigkeit.htm, (30.11.2006)

[3] Bundesministerium der Finanzen, Vorsorgen und Sparen, S.11

[4] Vgl. LVM Versicherungen [Vorsorge 2006], http://www.lvm.de/vorsorge/pav/riester- rente/wer/index.jsp, (02.12.2006)

[5] Bundesministerium der Finanzen, Vorsorgen und Sparen, S.11

[6] Bundesministerium der Finanzen, Vorsorgen und Sparen, S.14

[7] Vgl. G. Wagner, Praxis-Ratgeber Rente, S.49

[8] Vgl. Bundesministerium der Finanzen, Vorsorgen und Sparen, S.16

[9] Vgl. G. Wagner, Die neue Renten- und Pensionsbesteuerung, S.29

[10] Vgl. G. Wagner, Praxis-Ratgeber Rente, S.53/54

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Riester-Rente für Arbeitnehmer
Hochschule
Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt
Veranstaltung
Arbeitnehmerbesteuerung
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
16
Katalognummer
V65301
ISBN (eBook)
9783638579049
ISBN (Buch)
9783638793339
Dateigröße
537 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
16 Seiten Hausarbeit plus 16 Präsentationsfolien
Schlagworte
Riester-Rente, Arbeitnehmer, Arbeitnehmerbesteuerung
Arbeit zitieren
Daniel Gehrig (Autor:in), 2006, Die Riester-Rente für Arbeitnehmer, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65301

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Die Riester-Rente für Arbeitnehmer



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden