Es gibt nicht viele Themen, die nicht nur innerhalb der Jurisprudenz eine Vielzahl von Juristen unterschiedlichster Fachrichtungen beschäftigen, sondern auch in der Gesellschaft überaus konträr und emotional diskutiert werden. Der Streit um die generelle Zulässigkeit von Sterbehilfe ist ein solches Thema. Dabei ist die Kontroverse nicht speziell ein Phänomen unserer Zeit, auch wenn durch immer neuere medizinische Erkennt-nisse und Fortschritte das Problem teils noch verschärft wird, sondern beschäftigte bereits die Menschheit in der Antike. Weitere Brisanz erhält die Auseinandersetzung in Deutschland durch die Erfahrungen aus der Zeit des Nationalsozialismus und deren menschenverachtenden Eugenik-Programmen unter dem Deckmantel der Euthanasie. Dass die Einführung gesetzlicher Regelungen nicht zwangsläufig ein Tabu darstellt, zeigt sich in unseren Nachbarländern Belgien und den Niederlanden. Beide Staaten haben unlängst die Anwendung aktiver Sterbehilfe durch entsprechende Gesetze legalisiert. Es stellt sich demnach die Frage, ob und inwieweit eine solche Gesetzgebung mit dem unsrigen Menschenbild und unseren Werten vereinbar ist.
Aufgabe dieser Arbeit wird hierbei sein, die von manchen Wissenschaftlern und Teilen der Gesellschaft geforderte Einführung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland im Hinblick auf die Verfassung und ihrer Grundrechtsgewährleistungen zu untersuchen. Schwerpunkte der Prüfung werden dabei die Würde des Menschen und das Recht auf Leben sein, welche beide Höchstwerte unserer Gesellschaft sind. Es sollen die Fragen beantwortet werden, ob die Situation de lege lata mit der Verfassung vereinbar ist und ob die Pflicht oder die Möglichkeit für den Gesetzgeber besteht, die aktive Sterbehilfe de lege ferenda zuzulassen.
Inhaltsverzeichnis
A. Terminologische Abgrenzung
I. Grundsätzliches zum Begriff Sterbehilfe
II. Abgrenzung aktiver von passiver Sterbehilfe
III. Abgrenzung indirekter von direkter Sterbehilfe
IV. Selbsttötung und Teilnahme
V. Zusammenfassung
B. Konkretisierung der betroffenen Grundrechte
I. Die Würde des Menschen, Art. 1 Abs. 1 GG
1. Entstehungsgeschichtliche/Historische Erfassung
2. Positive Erfassungsversuche
a. Mitgift- und Werttheorien
b. Leistungstheorie
c. Kommunikationstheorie
3. Negative Erfassung, Nichtdefinition, Objektformel
a. Schutz der körperliche Integrität
b. Schutz der elementaren Lebensgrundlagen
c. Schutz der personalen Identität und der persönlichen Ehre
d. Schutz elementarer Rechtsgleichheit
4. Zusammenfassung
II. Das Recht auf Leben, Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 GG
1. Schutzbereich
a. Beginn und Ende menschlichen Lebens, personaler Schutzbereich
b. Sachlicher Schutzbereich
aa. Reichweite der staatlichen Schutzpflicht
bb. Recht auf Leben, Recht zu sterben
(1) Auslegung des Wortlautes und der Grammatik
(2) Historische Auslegung
(3) Systematische Auslegung
(4) Teleologische Auslegung
2. Zusammenfassung
III. Verhältnis der Menschenwürde zum Recht auf Leben
C. Anwendung auf die Problematik der aktiven Sterbehilfe
I. Die Selbsttötung
1. Rechtsnatur der Selbsttötung
2. Spezielle Zulässigkeit
3. Die Verhinderungspflicht Dritter
4. Die Beihilfe zur freiverantwortlichen Selbsttötung
5. Zusammenfassung
II. Unterscheidung zwischen Selbst und Fremdtötung
III. Die aktive Sterbehilfe
1. Verfassungsmäßigkeit des § 216 StGB
a. Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
aa. Auslegung des Wortlauts
bb. Historische Auslegung
cc. Systematische Auslegung
dd. Menschenwürdekonforme Auslegung
(1) Objektbehandlung
(2) Objektive Werteordnung
ee. Zusammenfassung
b. Eingriff
c. Rechtfertigung
aa. Verhältnismäßigkeitsprüfung
(1) Legitimer Zweck
(2) Eignung zur Zweckerreichung
(3) Erforderlichkeit
(4) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne/Angemessenheit
d. Ergebnis
2. Die Gebotenheit/Möglichkeit einer Gesetzesänderung
a. Interessen und Rechte des Patienten
b. Schutzpflicht des Staates
aa. Dammbruchargument
(1) Theoretische Betrachtung
(2) Entwicklung in den Niederlanden
bb. Grundrechtsschutz durch Verfahren
c. Ergebnis
3. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der aktiven Sterbehilfe in Deutschland unter Berücksichtigung der Grundrechte „Würde des Menschen“ (Art. 1 Abs. 1 GG) und „Recht auf Leben“ (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG). Dabei wird analysiert, ob die aktuelle Rechtslage de lege lata mit dem Grundgesetz vereinbar ist und ob eine Pflicht oder Möglichkeit für den Gesetzgeber besteht, aktive Sterbehilfe de lege ferenda zuzulassen.
- Terminologische Differenzierung der verschiedenen Formen der Sterbehilfe
- Verfassungsrechtliche Einordnung der Menschenwürde und des Rechts auf Leben
- Analyse der Strafbarkeit aktiver Sterbehilfe (§ 216 StGB)
- Untersuchung staatlicher Schutzpflichten versus Selbstbestimmungsrecht
- Vergleich mit europäischen Entwicklungen, insbesondere in den Niederlanden
Auszug aus dem Buch
A. Terminologische Abgrenzung
Die Thematik der Sterbehilfe erstreckt sich auf eine Vielzahl von Fachgebieten, die hierbei untereinander unterschiedliche Definitionen gebrauchen. Um anschließend näher auf die aktive Sterbehilfe eingehen zu können, muss vorab klar festgestellt werden, welche Handlungen sich hierunter subsumieren lassen und welche Problembereiche außen vorgelassen werden müssen.
I. Grundsätzliches zum Begriff Sterbehilfe
Der Begriff Sterbehilfe ist ein speziell deutscher Ausdruck, der in anderen Ländern nicht gebräuchlich ist. Er stellt ein Synonym für die aus dem griechischen kommende Bezeichnung Euthanasie dar. Die Euthanasie als der gute Tod im Sinne eines schnellen und schmerzfreien Sterbens, geht auf die Antike zurück. Bekannt ist in diesem Zusammenhang die Aussage in Sophokles’ Werk Elektra: „Der Tod ist noch das Schlimmste nicht, viel mehr den Tod ersehnen und nicht sterben dürfen“. Der Begriff wurde in seiner ursprünglichen Bedeutung nicht in dem Zusammenhang gebraucht, wie heute die Sterbehilfe, sondern bezog sich vielmehr auf ein schnelles und schmerzfreies Ende. Diese Bedeutung wurde im Nationalsozialismus konterkariert, wo unter der Bezeichnung Euthanasie hunderttausende Menschen im Zuge der Eugenik-Programme getötet wurden. Die Nationalsozialisten bezogen sich dabei auf ein Journal, welches von dem Juristen Karl Lorenz Binding und dem Psychiater Alfred Erich Hoche 1920 unter dem Titel „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ veröffentlicht wurde. Danach sollte sogar die Tötung von so genannten „Blödsinnigen“ und „Schwachsinnigen“ ohne dessen Zustimmung erlaubt sein. Diese von den Nationalsozialisten auch unter dem Decknamen Gnadentod durchgeführten Verbrechen, wurden schließlich bei den Nürnberger Prozessen als Euthanasie-Verbrechen tituliert. Infolge dieser negativen geschichtlichen Vorprägung des Begriffs der Euthanasie, wird die Diskussion in Deutschland, unter der Bezeichnung Sterbehilfe geführt.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Terminologische Abgrenzung: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Sterbehilfe und grenzt die aktive, passive und indirekte Sterbehilfe voneinander ab, um eine klare Diskussionsgrundlage zu schaffen.
B. Konkretisierung der betroffenen Grundrechte: Hier werden die verfassungsrechtlichen Höchstwerte – die Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG und das Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG – analysiert und ihr jeweiliger Schutzbereich sowie ihr Zusammenspiel erörtert.
C. Anwendung auf die Problematik der aktiven Sterbehilfe: Dieses Kapitel wendet die erarbeiteten Grundrechtskriterien auf die aktive Sterbehilfe an, prüft die Verfassungsmäßigkeit des § 216 StGB und erörtert, ob eine gesetzliche Neuregelung verfassungsrechtlich geboten ist.
Schlüsselwörter
Aktive Sterbehilfe, Passive Sterbehilfe, Indirekte Sterbehilfe, Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG, Recht auf Leben, Art. 2 Abs. 2 GG, § 216 StGB, Selbstbestimmung, Sterben, Suizid, Freiverantwortlichkeit, Schutzpflichten, Verfassungsrecht, Euthanasie.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Studienarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit beschäftigt sich mit der verfassungsrechtlichen Einordnung und der generellen Zulässigkeit aktiver Sterbehilfe innerhalb der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Im Mittelpunkt stehen die verfassungsrechtlichen Grundlagen, insbesondere das Verhältnis zwischen Menschenwürde, dem Recht auf Leben und dem Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen am Lebensende.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu klären, ob die aktuelle strafrechtliche Behandlung der aktiven Sterbehilfe verfassungskonform ist und ob für den Gesetzgeber eine Pflicht oder die Möglichkeit besteht, diese unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Untersuchung, die insbesondere die historische, systematische und teleologische Auslegung der einschlägigen Grundrechtsartikel des Grundgesetzes anwendet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die terminologische Klärung, die Konkretisierung der betroffenen Grundrechte und die Anwendung dieser Erkenntnisse auf die spezifische Problematik der aktiven Sterbehilfe.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere die Menschenwürde, das Recht auf Leben, der Schutzbereich staatlicher Schutzpflichten sowie die Abgrenzung zur Selbsttötung und zur passiven Sterbehilfe.
Was unterscheidet den Bilanzsuizid vom ambivalenten Suizid in der Argumentation?
Während der Bilanzsuizid als bewusste Freiheitsausübung gedeutet wird, ist der ambivalente Suizid oft Ausdruck einer psychischen Ausnahmesituation oder eines Hilferufs, bei dem die staatliche Schutzpflicht eine stärkere Rolle spielen kann.
Wie bewertet die Arbeit den Einfluss des "Locked-in-Syndroms" auf die Rechtslage?
Das Locked-in-Syndrom wird als schwieriger Härtefall diskutiert, da die Kommunikationsfähigkeit des Patienten stark eingeschränkt ist, was die Feststellung der Freiverantwortlichkeit erschwert, ohne jedoch die grundsätzliche Bewertung des Selbstbestimmungsrechts zu ändern.
- Quote paper
- Stephan Höntsch (Author), 2006, Aktive Sterbehilfe als Verfassungsproblem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65384