Die Josephinischen Reformen in Österreich unter Maria Theresia und Joseph II. mit dem Schwerpunkt der Kirchenreform


Hausarbeit (Hauptseminar), 2006

24 Seiten


Leseprobe


Inhalt

1 Einleitung

2 Geschichte Österreichs im 17. und 18. Jahrhundert

3 Absolutismus und Josephinismus in Österreich

4 Das Reformwerk Maria Theresias und Josephs II
1. a) Die Reformen unter Maria Theresia
2. b) Die Reformen unter Joseph II

5 Die Kirchenreform
a) Die Reform des Gottesdienstes
b) Die Reform des Klosterwesens
c) Der Religionsfonds
d) Die Toleranzpatente
e) Fazit

6 Schlussbemerkungen

7 Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„Der Josephinismus ist das wohl mit Abstand umstrittenste kirchengeschichtliche Phänomen in den Territorien der habsburgischen Machtsphäre. Er hat das „Gesicht“, also die Oberflächenstruktur, der Kirche in diesen Territorien mitgeprägt – und oft ganz entscheidend bestimmt. Damit wurde der Josephinismus aber auch zu einem beachtlichen Phänomen der europäischen Gesamtgeschichte mit Fernwirkungen sogar auf den Orient.“[1]

Gegenstand dieser Arbeit ist die Epoche des „Josephinismus“ in Österreich im 18. Jahrhundert.

Der Name und der Begriff des „Josephinismus“ ist in der Forschung vielfach diskutiert. Oft bezieht man sich nur auf die kirchenpolitischen Maßnahmen Josephs II.(1765-1790), andererseits aber auch auf die Reformzeit in Österreich unter Maria Theresia (1740-1780) und Joseph II. Die Vorgeschichte des „Josephinismus“ setzte wohl schon mit Joseph I.(1705-1711) und Karl VI. (1711-1740) ein, erlebte unter Maria Theresia und Joseph II, ihren Höhepunkt, wirkte unter Leopold II. (1790-1792), und Franz I. (II.) (1792-1835) bestimmend, unter Ferdinand I. (1835-1848) gemildert und unter Franz Joseph I. (1848-1916) schwach nach.

Der „Josephinismus“ verkörpert den dynamischen Versuch, durch Einbindung vieler Reformen in ein von Herrschern als Mitpräsentanten der Kirche gelenktes Staatskirchentum, den Weg vom Alten zum Neuen – von der Barockfrömmigkeit hin zur katholischen Aufklärung – zu realisieren, wobei die Praxis Vorrang vor der Theorie hatte.

Der „Josephinismus“ prägte die geistliche wie geistige, die rechtliche wie die politische Lage in den Ländern der habsburgischen Monarchie samt ihren Nebengebieten im 18. Jahrhundert entscheidend, im 19. Jahrhundert erheblich und wirkte bis in das 20. Jahrhundert nach.[2]

Ich gehe der Frage nach, was „Josephinismus“ dabei überhaupt ist, zeige die verschiedenen Forschungsmeinungen auf und stelle seine Entwicklung und seine Wirkung dar. Ein Schwerpunkt bildet dabei vor allem die Reform innerhalb der österreichischen Staatskirche.

2. Geschichte Österreichs im 17. und 18. Jahrhundert

In der Folge des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) konnte Erzherzog Ferdinand III. (1608-1657, ab 1637 römisch-deutscher Kaiser) kaum Gebietsgewinne verzeichnen, trieb aber den Staatsbildungsprozess in Österreich voran. Unter ihm kam es zu einer verspäteten Konfessionalisierung seiner Territorien, die – mit Ausnahme Ungarns – alle rekatholisiert wurden. Um 1600 waren zwischen 75 und 90 Prozent der Bevölkerung in Österreich und Böhmen protestantisch. Mit den Friedensschlüssen von Münster und Osnabrück 1648 waren sie wieder offiziell katholisch.

Ferdinand III. und sein Nachfolger Leopold I. (1657-1705) sahen sich außenpolitisch der Gefahr eines Zweifrontenkrieges ausgesetzt. Im Osten hatte man eine bestehende Front gegen das Osmanische Reich und von Westen her befürchtete man einen Krieg mit Frankreich, mit dem man einen ständigen Konflikt hatte. Der Sieg auf dem Kahlenberg 1683 gegen die Osmanen wendete schließlich die habsburgische Politik. Dieses Zeitalter des späten 17. und frühen 18. Jahrhunderts wird in Österreich als „Heldenzeitalter“ tituliert, auch wenn sich heute vermehrt von dieser Bezeichnung abgewendet wird.[3] Mit diesem „Heldenzeitalter“ bezieht man sich dabei in erster Linie auf die militärischen Erfolge von Prinz Eugen von Savoyen (1663-1736). Der Wandel der politischen Strukturen in der Habsburgmonarchie seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts, der Ausbau des konfessionellen Absolutismus, die Aufstellung eines stehenden Heeres und der Aufbau der Bürokratie bildeten dabei die Grundlage für die Siege genialer Feldherren wie Prinz Eugen von Savoyen. Zeitgleich verfielen im Osmanischen Reich die sozialen Strukturen, was somit zum Verfall des Reiches beitrug, während der Strukturwandel in Österreich zum Aufstieg führte. Mit den Friedensschlüssen von Karlowitz 1699 und Passarowitz 1718 wurde das Osmanische Reich soweit nach Osten zurückgedrängt, dass das rein theoretisch schon 1526 angefallene Erbe in Ungarn angetreten werden konnte.[4] Zudem stimmten die ungarischen Stände 1687 einem habsburgischen Erbkönigtum zu. Als Grund hierfür kann man wohl die Eroberung Ofens durch die Österreicher nennen, die auf die ungarische Bevölkerung großen Eindruck gemacht haben muss.

Eine weitaus wichtigere Frage für Europa der damaligen Zeit war die Lösung der spanischen Erbfolge. Seit dem frühen 16. Jahrhundert gab es zwei habsburgische Linien. Die eine beherrschte die Donauländer und die zweite Spanien, Portugal, Südamerika, alle weiteren Kolonien, die spanischen Niederlande und große Teile Italiens. Mit dem Tode des letzten spanischen Habsburgers Karl II. (1661-1700) wurde sein Enkel Ludwig XIV. Phillip von Anjou (1683-1746) als sein Nachfolger eingesetzt. Doch auch die österreichischen Habsburger erhoben Anspruch auf den Thron, der unter anderem von den Niederlanden unterstützt wurde. Während dieser Zeit standen sich zwei grundsätzliche Ideen gegenüber: zum einen die Idee der Hegemonie, wie sie in Frankreich Ludwig XIV. vertrat, der Anspruch auf eine Vormachtstellung in Europa hegte, und zum anderen die Idee des europäischen Gleichgewichtes. Diese Idee entwickelte sich in Italien im späten Mittelalter und ist letzten Endes bis heute einflussreich geblieben.

Die österreichischen Habsburger entwickelten deshalb den Plan zwei neue Linien zu gründen. Leopolds I. ältester Sohn Joseph (später Joseph I., 1705-1711) sollte die österreichische Linie neu begründen und sein jüngerer Sohn Karl (III. von Spanien, später Kaiser Karl VI., 1711-1740) die spanische. Mit dem 1703 geschlossenen „Pactum mutuae successionis“ ließ man aber die gegenseitige Erbfolge offen.[5]

1701 begann schließlich der spanische Erbfolgekrieg der bis 1714 dauern sollte. Geführt wurde er unter dem Oberkommando Prinz Eugens gegen Frankreich und dessen Schauplätze in Italien, Süddeutschland und in den Niederlanden lagen. 1711 starb völlig unerwartet Joseph I. und sein Bruder Karl folgte ihm als Karl VI. (1685-1740) auf den kaiserlichen Thron. In den Friedensverträgen kam es zur Aufteilung der spanischen Länder. Österreich erhielt den Großteil Italiens und die spanischen Niederlande (dem heutigen Belgien, Luxemburg und Teile Nordfrankreichs). Damit war der Aufstieg Österreichs von einem spätmittelalterlichen Kleinstaats (in der Größe des heutigen Österreich) zur Großmacht vollzogen. Während der Regierungszeit Karl VI. konnte das Territorium gesichert werden. Karl, der keinen Sohn zur Nachfolge zeugen konnte, änderte das Dokument von 1703 und setzte das Prinzip der weiblichen Erbfolge fest, die schon seit dem „Privilegium minus“ von 1156 verbrieft war. Nicht aber die Töchter der ältesten Linie (die Töchter von Leopold I. und Joseph I.) sondern seine eigenen Töchter sollten erben.

Nach dem Tod Karl VI. 1740 übernahm seine älteste Tochter Maria Theresia (1717-1780) die Herrschaft, musste sich diese aber erst in einem langen Krieg um ihr Erbe sichern. In den folgenden acht Jahren führte Maria Theresia Krieg gegen Preußen, Frankreich und Sachsen, die alle Anspruch auf das Erbe Karls VI. erhoben. Letztlich konnte sie ihre Macht behaupten, verlor aber Schlesien und kleinere Gebiete in Italien. Während der Regentschaft ihres Mannes Franz I. (1745 – 1765) im Reich kam es zwischen 1756 bis 1763 zum Siebenjährigen Krieg, in dem es aber nicht gelang, Schlesien zurück zu erobern. Bei der polnischen Teilung gingen Galizien und Lodomerien (1772) an Österreich und 1775 die Bukowina als Folge des Friedens von Kücük Kainarca zwischen Russland und dem Osmanischen Reich.[6]

Wichtiger als die territorialen Veränderungen Österreichs ist aber die Modernisierung und Zentralisierung der Habsburgmonarchie, die traditionell als „aufgeklärter Absolutismus“[7] bezeichnet wird. Wichtig wurde ab der Mitte des 18. Jahrhunderts der Gedanke der Nützlichkeit für das Wohl des Staates und seiner Bevölkerung.[8] Es wurde von nun an eine Vereinfachung der Verwaltung und eine Zentralisierung des Staates angestrebt. Nach Karl Vocelka bildet dies keinen Gegensatz zum Absolutismus, sondern dessen Fortsetzung und Höhepunkt. Der Bürger wurde endgültig zum Untertan des Staates, in dem es zu einer lückenlosen Überwachung kam, ihm aber auch gewisse Rechte, wie religiöse Toleranz, zubilligte. Somit darf das Wort „aufgeklärt“ als Eigenschaftswort nicht über das Hauptwort „Absolutismus“ hinwegtäuschen. „Aufgeklärt“ waren in erster Linie die Herrscher, da sie moderner dachten als ihre Vorgänger. Die Neustrukturierung des Staates bedeutete keinen Neuanfang im Sinne der Aufklärung. Viele Punkte der Politik Maria Theresias entsprechen dabei in keinster Weise den Idealen der Aufklärung.[9]

Dennoch war die Regierungszeit Maria Theresias die erste große Periode der Umbauphase der Donaumonarchie.

Das Verhältnis zu ihrem agilen Gemahl Franz Stephan darf man wohl nicht zuletzt als zweckbestimmt beschreiben. Er besaß politisches Organisationstalent und stand - im Gegensatz zu seiner Frau - den Ideen der Freimaurer nahe. Auf Grund seiner ökonomischen Interessen verfügte er am Ende seiner 20-jährigen Regentschaft (1765) über ein für damalige Umstände ungewöhnlich hohes Privatvermögen, mit dem sein Nachfolger, Kaiser Joseph II., die Staatsschulden abbaute. Weniger außergewöhnlich erscheint die Rolle von Franz Stephan als hoch geschätzter galanter Liebhaber, der in der Prinzessin Auersberg eine einflussreiche Mätresse fand.

Der bereits 1764 in Frankfurt zum König gekrönte Joseph II. wurde nach dem Tod seines Vaters (1765) Römischer Kaiser und blieb neben Maria Theresia Mitregent in Österreich. Erst nach ihrem Tod am 29. November 1780 wurde er Alleinherrscher in der Habsburgmonarchie. Seine Ehe mit Isabella von Parma blieb ohne Söhne. Überhaupt verstarben alle seine Kinder, auch jene aus seiner zweiten Ehe mit Maria Josepha von Bayern. Im Unterschied zu seiner ersten Gemahlin, die der Kaiser überschwenglich liebte, versagte er seiner zweiten Gemahlin jede Zuneigung. Selbst ihrem Begräbnis blieb er fern. Dies war seine Antwort auf die von seiner Mutter eingeforderte Staatsheirat.

Der Alleinherrscher verzichtete demonstrativ auf die förmliche Krönung als König von Böhmen und von Ungarn und setzte als weiteres Zeichen aufgeklärter Herrschaft die Reformpolitik seiner Mutter konsequent fort, da er die Schwächen der Monarchie sehr deutlich erkannte. Als der Kaiser 1790 starb, der sich bezeichnender Weise in einem bescheidenen Sarg zu Füßen der Eltern in der Gruft der Kapuzinerkirche bestatten ließ, folgte ihm im Reich und in Österreich sein Bruder Leopold (1747-1792). Dessen zunächst für die Nachfolge ausgewählter Sohn Franz musste einstweilen noch warten. Kaiser Leopold II. besaß vielleicht ein noch reformfreudigeres Staatsverständnis als sein Vorgänger, wenn man seine fortschrittlichen Initiativen im Großherzogtum Toskana zugrunde legt, das er bis zur Übersiedlung von Florenz nach Wien lange Zeit fast unabhängig von Österreich regiert hatte. Aber im Habsburger Reich galten andere Maßstäbe, so dass Kaiser Leopold eher einen Teil der radikalen Reformen Josephs II. zurückzunehmen hatte.[10]

3. Absolutismus und Josephinismus in Österreich

Die Geschichte der Habsburgmonarchie im 18. Jahrhundert ist von beträchtlicher, aber oft unterschätzter und unbekannter Bedeutung. Sie ist nach Ansicht Harm Kluetings ebenso wichtig wie die Geschichte Englands oder Frankreichs, nur das diese beiden Staaten weltgeschichtlich den Vorteil haben, dass im 18. Jahrhundert in England die Industrielle Revolution und in Frankreich die politische Revolution ihren Ausgang nahmen und somit der Betrachtungswinkel auf diese beiden Staaten mehr gelenkt wird, als auf die europäischen Nachbarländer.[11] Die Reformen Josephs II. haben nicht nur in Österreich gewirkt sondern auch in Teilen des heutigen Belgien, Siebenbürgen, Böhmen, Mailand, Breisgau und Galizien. Seine Reformen waren somit kein europäisches Phänomen und kein rein österreichisches. Diese Reformbewegung trägt den Begriff „Josephinismus“, der erstmals im 19. Jahrhundert auftaucht und auf das Wirken Kaiser Josephs II. verweist. Der Begriff ist undeutlich, da mit ihm auch schon die Reformunternehmungen vor seinem Wirken bezeichnet werden. Der „Josephinismus“ wird ebenso auf die Politik seiner Mutter Maria Theresia bezogen, aber zugleich auch eingeengt auf die staatskirchlichen Bestrebungen unter beiden Regenten.

[...]


[1] Müller, Gerhard [Hg.]: „Theologische Realenzyklopädie. Band XVII“, Berlin, New York 1988, S. 249.

[2] Ebd., S.249-255.

[3] Vocelka, Karl: „Geschichte Österreichs“, Graz,/Wien/Köln 2004, S. 141.

[4] 1526 schlug Sultan Suleiman I. (1495-1566) die ungarische Armee in der Schlacht bei Mohacs vernichtend. König Ludwig II. (1505-526), Sohn des Königs Wladislaw II. von Ungarn, und mehr als 20.000 seiner Männer fielen in dieser Schlacht. Am 10. September 1526 zog Suleiman I. in Buda ein. Ungarn zerfiel in drei Teile.
Nach der Doppelwahl von 1526 konnte Johann I. Zapolya, Woiwode von Siebenbürgen (1487-40), mit osmanischer Unterstützung den Machtbereich seines habsburgischen Gegenkönigs Ferdinand I. (1503-64) auf Oberungarn (die Slowakei) und einen schmalen Teil Westungarns beschränken, das zur österreichischen Provinz herab sank. Mittelungarn (mit Slawonien) wurde ab 1541 als Paschalik „Ofen“ türkisch (Türkisch-Ungarn), Ostungarn (Siebenbürgen) selbstständiges Fürstentum unter türkischer Oberhoheit. Fürst Stephan IV. Báthory (1571-86) legte die Grundlagen eines starken siebenbürgischen Staates, dessen Unabhängigkeit und Religionsfreiheit nach einem Aufstand der ungarischen Stände unter I. Bocskay (1605-06) von Österreich im Wiener Frieden (1606) anerkannt wurden.

[5] Vocelka, Karl: „Geschichte Österreichs“, Graz/Wien/Köln 2004, S. 145.

[6] Ebd., S. 154.

[7] Vogler, Günter: „Absolutistische Herrschaft und ständische Gesellschaft. Reich und Territorien von 1648 bis 1790.“, Stuttgart 1996.

[8] Vocelka, Karl: „Geschichte Österreichs“, Graz/Wien/Köln 2004, S. 155.

[9] Als Beispiel soll hier die Folter dienen. Es entspricht der Realität, dass sie unter Maria Thresia abgeschafft wurden ist, aber unter der Gesetzgebung „Nemesis Theresiana“ von 1768 gibt es noch genaue Regeln zur Anwendung der Folter und erst unter ihrem Sohn Joseph II. wurde die Folter 1776 entgültig abgeschafft.

[10] Heimann, Heinz Dieter: „Die Habsburger. Dynastie und Kaiserreiche“, München 2001, S. 83 - 86.

[11] Klueting, Harm [Hg.]: „Der Josephinismus. Ausgewählte Quellen zur Geschichte der theresianisch-josephinischen Reformen“, Darmstadt 1995, S. 1.

Ende der Leseprobe aus 24 Seiten

Details

Titel
Die Josephinischen Reformen in Österreich unter Maria Theresia und Joseph II. mit dem Schwerpunkt der Kirchenreform
Hochschule
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  (Institut für Geschichte)
Veranstaltung
Der Fürstenstaat in der Frühen Neuzeit
Autor
Jahr
2006
Seiten
24
Katalognummer
V65911
ISBN (eBook)
9783638586986
ISBN (Buch)
9783638670982
Dateigröße
575 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Josephinischen, Reformen, Maria, Theresia, Joseph, Schwerpunkt, Kirchenreform, Fürstenstaat, Frühen, Neuzeit
Arbeit zitieren
Andreas Freye (Autor:in), 2006, Die Josephinischen Reformen in Österreich unter Maria Theresia und Joseph II. mit dem Schwerpunkt der Kirchenreform , München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/65911

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