II
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis III
1 Problemstellung 1
2 Asset Backed Securities 1
2.1 Definition und Abgrenzung 1
2.2 Funktionsweise und Ziele 3
2.3 Bilanzielle Vorgehensweise im Einzelabschluss und im Konzern 4
3 Behandlung von Zweckgesellschaften im Konzernabschluss 5
3.1 Abgrenzung des Konsolidierungskreises 5
3.2 Zusätzliche Anforderungen nach SIC 12 7
3.3 Art und Weise der Abbildung im Falle einer Konsolidierung 8
4 Problematik der Ausbuchung von Forderungsverkäufen 9
4.1 Kriterien zur Ausbuchung 9
4.2 Verschiedene Stufen bei der Ausbuchung 10
4.2.1 Erste Hürde „Pass through arrangement 10
4.2.2 „Risks and Rewards“ als zweite Hürde 11
4.2.3 „Continuing Involvement“ 12
5 Thesenförmige Zusammenfassung 14
Literaturverzeichnis V
III
Abkürzungsverzeichnis
A B S Asset Backed Securities A u f l . Auflage B B Betriebs-Berater (Zeitschrift) B d . Band E - D R S Entwurf Deutscher Rechnungslegungs Standard E K Eigenkapital D B Der Betrieb (Zeitschrift) D S t R Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) f . folgende F A S B Financial Accounting Standards Board F I N FASB Interpretation I A S International Accounting Standards i.d.R. in der Regel i . e . S . im engeren Sinn I A S B International Accounting Standards Board I D W Institut der Wirtschaftsprüfer I F R S International Financial Reporting Standards i . V . m . in Verbindung mit i . w . S . im weiteren Sinn G A A P Generally Accepted Accounting Principles G m b H Gesellschaft mit beschränkter Haftung H F A Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer K G Kommanditgesellschaft K o R Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Zeitschrift) P W C PricewaterhouseCoopers Rdnr. Randnummer S . Seite/n S E C Securities and Exchange Commission S I C Standing Interpretations Committee sog. so genannte S P E Special Purpose Entity u.a. und andere vgl. vergleiche
IV
W P g Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
z . B . zum Beispiel
1
1 Problemstellung
Anfang der 1970er entstand eine neue Art der Finanzierung in den USA. Die Asset-Backed-Securities (ABS). Als erstes wurden Hypothekardarlehen verbrieft. Später wurden dann noch andere Aktiva einbezogen. Ihr Einsatz stellt eine wesentliche Entwicklung der letzten Jahre an den internationalen Finanzmärkten zur Unternehmensfinanzierung dar. Der Grundgedanke dieser Finanzierungsform ist die Verbriefung von ursprünglich nicht handelbaren Aktiva in fungible Wertpapiere. Vor allem
in den USA ist diese Art der Finanzierung weit verbreitet. 1 Nachdem durch die Neufassung der Eigenkapitalrichtlinien des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht
(Basel II) die Eigenkapitalanforderungen an Untenehmen gestiegen sind, 2 sind diese bestrebt, ihr Rating und ihre Bilanzkennzahlen zu verbessern. Zur Stärkung der Eigenkapitalquote bieten sich Verbriefungstransaktionen sehr gut an. Allerdings ist die Verbreitung in Deutschland noch relativ gering.
Im Folgenden wird die bilanzielle Abbildung von ABS nach IFRS innerhalb eines Konzerns dargestellt. Dabei geht es im Wesentlichen um die Zuordnung von Zweckgesellschaften zum Konsolidierungskreis und der Frage, wie stark eine Zweckgesellschaft beherrscht werden muss, um dem Konsolidierungskreis anzugehören. Reicht eine wirtschaftliche Beherrschung schon aus oder müssen gesellschaftsrechtliche Aspekte berücksichtigt werden? Hierbei sei an den Enron Konzern erinnert, der Schulden auf nicht konsolidierungspflichtige Zweckgesellschaften übertragen hat, um für seine Expansionsstrategie ein besseres Bild der wirtschaftlichen Lage präsen-tieren zu können. 3 Im Anschluss sollen die Anforderungen dargestellt werden, die im Falle der Konsolidierung nötig sind, um dennoch eine Bilanzverkürzung zu erreichen. Im Mittelpunkt dieses Problemfeldes stehen die Kriterien zur Ausbuchung. Dazu müssen eine ganze Reihe von Anforderungen erfüllt werden. Hierbei wird nur auf die Betrachtungsweise eines Forderungsverkäufers eingegangen.
2 Asset Backed Securities
2.1 Definition und Abgrenzung
Grundsätzlich überträgt ein Eigentümer Forderungen auf eine Zweckgesellschaft. Diese bezeichnet man als Special Purpose Vehicle oder als Special Purpose Entity
1 Vgl. Hartmann-Wendels/Pfingsten/Weber (2004), S. 263 f.
2 Vgl. dazu Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2004).
3 Vgl. Powers/Troubh/Winokur (2002), S. 36 f.
2
(SPE). Sie wird extra für diesen Zweck gegründet. Diese emittiert Wertpapiere und bezahlt damit die Forderungen. Es werden also emittierte Wertpapiere (securities) mit den Aktiva (assets) gedeckt (backed). 4
Den Verkäufer der Forderungen bezeichnet man als Originator, da die Tätigkeit, die zur Kreditgewährung führt, beim Verkäufer verbleibt. 5 Dieser ist zumeist auch der Sponsor oder Initiator der Zweckgesellschaft, da auf dessen Initiative hin die Gesellschaft gegründet wird. Dieser Umweg führt dazu, dass im Ergebnis illiquide Forderungen zu fungiblen Wertpapieren transformiert werden. Es handelt sich um Schuldverschreibungen, wobei sich die Zins- und Tilgungszahlungen an dem Forderungsverlauf orientieren. 6 Das führt dazu, dass auch die Risiken aus Forderungsausfällen auf die Investoren verlagert werden können. Zur Bewertung der Emission wird regelmäßig eine Ratingagentur herangezogen. Somit ist das Ausfallrisiko für den In-vestor abschätzbar.
Unterschieden wird, ob es sich um einmalige oder immer wiederkehrende (revolvierende) Transaktionen handelt. Die Zweckgesellschaften können dabei auf einen oder auch auf mehrere Unternehmen/Konzerne ausgerichtet werden. ABS-Transaktionen i.w.S. beinhalten neben Leasing- und Kreditkartenforderungen auch solche aus Hypotheken. Zu unterscheiden sind drei Arten von ABS-Transaktionen. 7 Zum einen gibt es die Mortgage-backed securities. Dabei handelt es sich um Hypothekenforderungen, die noch weiter nach der Nutzung der Immobilien (privat und gewerblich) unterteilt werden. Die Zins- und Tilgungszahlungen werden direkt an die Investoren weiter geleitet. 8 Zum anderen gibt es die Collateralised Debt Obligations. Dies sind Forderungen gegenüber institutionellen Schuldnern. Hierunter wird noch unterschieden, ob es sich um Darlehen oder Schuldverschreibungen handelt. Die restlichen Forderungen können als ABS im engeren Sinn zusammengefasst werden. Dabei handelt es sich u.a. um Leasingforderungen, Kreditkartenforderungen oder Forderungen aus Lieferung und Leistung. Im Folgenden werden diese zu Grunde gelegt, wenn der Begriff „ABS“ benutzt wird.
Abzugrenzen sind ABS-Transaktionen gegenüber Factoring. Beim Factoring werden ausschließlich Forderungen aus Lieferung und Leistung (Forderungen durch Liefe-
4 Vgl.Bertl (2004), S. 5.
5 Vgl. Turwitt (1999), S. 7.
6 Vgl. Emse (2005), S. 7.
7 Vgl. Emse (2005), S. 11.
8 Vgl. App/Klein (2006), S. 488.
Quote paper:
Thomas Seitter, 2006, Bilanzielle Abbildung von ABS-Transaktionen nach IFRS, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Der Titel ist ein wenig irreführend, da es hier nicht grundsätzlich um die bilanzielle Behandlung von ABS nach IFRS geht, sondern nur um die Betrachtung von ABS im Rahmen der Konsolidierung.
on Tuesday, October 28, 2008-