Auf Bitten der Priorin bestätigte Kaiser Karl IV. 1359 alle Privilegien und Rechte des Brehnaer Nonnenklosters. Weitere Bestätigungen erfolgten 1390 durch Papst Bonifazius IX. und 1493 durch Papst Alexander VI. Teilweise sind Auszüge aus den betreffenden Urkunden beigefügt.
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