Inhalt
Inhalt 2
1. Einleitung. 3
2. Zum Begriff der „totalen Institution“ 3
3. Eigenschaften „totaler Institutionen“ 4
4. Phasen der Inklusion in „totale Institutionen“ 5
4.1. Aufnahmeprozeduren. 5
4.2. Aufenthalt in “totalen Institutionen“ 6
4.2.1. Zusätzliche Organisationsspezifische Demütigungsprozesse. 6
4.2.2. Persönliche Reorganisation von Insassen 7
4.2.2.1 Eigenzeit. 7
4.2.2.2 Arbeit in totalen „Institutionen“ 8
4.2.2.3 Privilegiensystem. 8
4.2.3. Formen der Anpassung. 8
4.2.4 Kollektive Formen der Anpassung. 9
4.3. Entlassung. 10
5. Schlussbetrachtung. 11
6. Untersuchungen zur Frage „Sind Altenheime totale Institutionen“? 11
6.1 „Totale Institution“ Altenheim 11
6.2. Zwischenbilanz. 13
6.3 Das Altenheim als „Pseudo-Totale-Institution “ 13
6.4 Zwischenbilanz. 15
7. Fazit 15
Literaturverzeichnis. 17
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1. Einleitung
Unter den von Goffman 1961 geprägten Begriff „totale Institution“ lassen sich eine Reihe verschiedener Institutionen, u.a. auch Altenheime, subsumieren. Die folgende Darstellung wird im ersten Teil den Begriff „totale Institution“ und spezifische Eigenschaften solcher Institutionen nach Goffman erläutern. Es werden die organisationsspezifischen Demütigungsprozesse sowie mögliche Reaktionen auf Inklusion in totale Institutionen beschrieben. Hierbei wird besonders die Eigenzeit, sowie die Anpassung von Insassen betrachtet, da diese Fragen für den zweiten Teil der Arbeit von großer Bedeutung erscheinen. In diesem Zusammenhang werden außerdem die Begriffe des „bürgerlichen Todes“ und der „Diskulturation“ vorgestellt. Im zweiten Teil der Arbeit gilt es der Frage nachzugehen inwieweit es sich bei Altenheimen heute noch um „totale Institutionen“ handelt. Nicht erst seit Einführung der Pflegeversicherung wird vermehrt der Begriff des „Kunden“ gebraucht. Es wird daher der Frage nachgegangen, inwieweit sich dieser in das Bewusstsein der Institutionen und der Bewohner niedergeschlagen hat. Hierbei werde ich einerseits auf Ursula Koch-Straubes „Fremde Welt Pflegeheim“, sowie andererseits auf Martin Heinzelmanns „Das Altenheim - immer noch eine „Totale Institution“?“ zurückgreifen. Die Vorstellungen „gemäßigter totaler Institution“ und „Pseudo-totaler-Institutionen“ werden in diesem Zusammenhang erläutert.
2. Zum Begriff der „totalen Institution“
Das hier zur Grundlage der Betrachtung genommene Modell der „totalen Institution“ bezieht sich auf die von Erving Goffman 1961 vorgestellte Untersuchung „Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen“ (Deutsch 1973). Er prägt hierin den Begriff der „totalen“ Institution, als einen Ort an dem man gleichermaßen „schläft, spielt, arbeitet“ (Goffman, 1973, 16.). Systemtheoretisch betrachtet, entdifferenziert sich in ihnen die Raum-/Zeitdimension. Obgleich Goffman seine Theorie der „totalen Institution“ am Beispiel einer psychiatrischen Klinik ausführt, erhebt er einen Gültigkeitsanspruch für eine ganze Reihe von Einrichtungen: So zählt er auch Sanatorien und Gefängnisse,
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Kriegsgefangenen- und Konzentrationslager, Kasernen, Schiffe, Internate, Arbeitslager, Gutshäuser, Abteien, Klöster und Konvente, und eben auch „jene Anstalten, die zur Fürsorge für Menschen eingerichtet wurden, die als unselbständig und harmlos gelten; hierzu gehören die Blinden- und Altersheime, die Waisenhäuser und die Armenasyle“ (Goffman, 1973, 16.), zu den „totalen Institutionen“.
3. Eigenschaften „totaler Institutionen“
Als entscheidende Eigenschaften von „totalen Institutionen“ beschreibt Goffman den Sachverhalt, dass alle Angelegenheiten des Lebens an ein und derselben Stelle, unter ein und derselben Autorität stattfinden. Außerdem führen die Mitglieder der Institution alle Phasen ihrer täglichen Arbeit in unmittelbarer Gesellschaft einer großen Gruppe von Schicksalsgenossen aus, wobei allen die gleiche Behandlung zuteil wird und alle die gleiche Tätigkeit gemeinsam verrichten müssen. Des Weiteren seien alle Phasen des Arbeitstages exakt geplant, wobei eine zu einem vorher bestimmten Zeitpunkt in die nächste übergehe und die ganze Folge der Tätigkeiten von oben durch ein System expliziter formaler Regeln und durch einen Stab von Funktionären vorgeschrieben werde. Hierbei würden die verschiedenen erzwungenen Tätigkeiten in einem rationalem Plan vereinigt, der dazu diene die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen (Vgl. Goffman 1973, 17.).
In totalen Institutionen bestehe „eine fundamentale Trennung zwischen einer großen, gemanagten Gruppe, treffend ‚Insassen’ genannt, auf der einen Seite, und dem weniger zahlreichen Aufsichtspersonal auf der anderen“ (Goffman 1973, 18.).
Während die Insassen in der Institution leben und einen eingeschränkten Kontakt zur Außenwelt haben, ist das Personal in der Regel sozial in die Außenwelt integriert (Vgl. Goffman, 1973, 18.). Des Weiteren seien „totale Institutionen“ „soziale Zwitter, einerseits Wohn- und Lebensgemeinschaft, andererseits formale Organisation...“ (Goffman, 1973, 23.).
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Die Verfügung über die Zeit der Mitglieder sei dabei der übergeordnete, zentrale Gesichtspunkt, womit sie eine besondere, klar abgegrenzte Kategorie an sozialer Einrichtung darstellten (Vgl. Heinzelmann, 2004, 55.).
4. Phasen der Inklusion in „totale Institutionen“
Inklusion in „totale Institutionen“ lässt sich in drei Phasen unterteilen, die im Folgenden erläutert werden: Aufnahmeprozeduren (häufig Demütigungsprozeduren), die Phase des Aufenthaltes und die der Entlassung.
4.1. Aufnahmeprozeduren
Die Aufnahme in „totale Institutionen“ geht nach Goffman in der Regel mit einem Prozess der Demütigung einher. Die bisherige Identität des nunmehr Inkludierten wird seitens der Organisation und des Personals ‚attackiert’, in dem ihm Ausrüstungen der bisherigen Identität teilweise weggenommen werden: N Persönliches Eigentum wird weitgehend ersetzt, was Individualisierungsmöglichkeiten mindert (Vgl. Goffman, 1973, 29f.). N Es kommt zur körperlichen und persönlichen Identifizierung - es finden Kontrollen bis hin zur totalen Entkleidung statt, persönliche Daten, die sonst ungenannt blieben werden bekannt und Dritte bekommen diese mit (Vgl. Goffman, 1973, 27 und 29.).
N Persönliches ‚Territorium’ und individuelle Rückzugsmöglichkeiten werden durch die Anwesenheit von Mitinsassen und Personal beschnitten/eingeschränkt.
N Ehrfurchtserbietung vor dem Personal wird erzwungen. Es kommt zum ‚Gehorsamstest/Probe zur Brechung des Willens’ (Vgl. Goffman, 1973, 27.).
Diese Maßnahmen dienen dem Ziel der Einschränkung der Selbstachtung - der Neuankömmling soll sich an unterster Stelle fühlen. (Vgl. Goffman, 1973, 25ff.),
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Arbeit zitieren:
Sebastian Krug, 2006, Die 'totale Institution' - Sind Altenheime heute noch 'totale Institutionen'?, München, GRIN Verlag GmbH
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