Die Nachfolgeregelungen des Kaisers Augustus


Hausarbeit, 2007

13 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung

2. Marcellus

3. Agrippa und seine Söhne

4. Die Adoptivsöhne

5. Die Konkurrenten des julischen und des claudischen Geschlechts

6. Der Tod der Adoptivsöhne

7. Der Tod des Augustus und sein Testament

8. Fazit

9. Bibliographie

1. Einleitung

Die Macht des Augustus basierte im Wesentlichen auf mehreren Komponenten: so etwa auf den Amts- und Befehlsgewalten, die ihm im Laufe der Jahre von Senat und Volk übertragen worden waren, auf seinem beachtlichen Wohlstand und Vermögen und auf den klientelartigen Beziehungen zu einflussreichen Einzelpersonen oder Gruppen. Laut Vittinghoff war vor allem der Reichtum der Adelsfamilie so groß, dass der Staat ohne ihn nicht hätte funktionieren können, da durch die gewährleistete Liquidität die Soldzahlungen des Militärs gesichert waren. Überhaupt konnte sich Augustus der Loyalität der Heerestruppen sicher sein und sie stellten somit ebenfalls eine wichtige Herrschaftsstütze dar.[1] Es war natürlich fraglich, ob ein Nachfolger von Augustus in der Lage gewesen wäre, diese verschiedenen Elemente zusammen zu halten oder gar auszubauen.

Wie Augustus das Problem der Nachfolge zu lösen versuchte, soll in dieser Arbeit kurz dargestellt werden. Dabei erstreckt sich die Arbeit von den Anfängen der potentiellen Nachfolge durch Marcellus bis zu dem Tode des Augustus und seinem letztendlichen Nachfolger Tiberius. In diesem Zusammenhang sollen hauptsächlich Quellen von Sueton, Tacitus und Velleius Paterculus herangezogen werden.

2. Marcellus

Erschwerend kam hinzu, dass Augustus keinen Sohn hatte, auf den er seine Macht hätte übertragen können, sondern nur eine Tochter namens Julia, die 39 v. Chr. von seiner zweiten Frau Scribonia geboren wurde.[2] Mit Hilfe dieser oder seiner Schwester Octavia gedachte er die Probleme zu lösen. Augustus versuchte sein Kind durch geschickte Heirat in seine Nachfolgepläne zu integrieren und verheiratete Julia zwischen den Jahren 25 und 24 v. Chr. mit seinem 17jährigen Neffen Marcellus.[3]

Möglicherweise wäre die Tatsache, dass Augustus keinen Sohn hatte, ein Glücksfall für die res publica gewesen, da Augustus zumindest den Senat bei der Nachfolgelösung stärker hätte beteiligen müssen. Durch die Heirat signalisierte der Herrscher jedoch, dass er alles daran setzen würde, den potentiellen Nachfolger seines Prinzipats nach der Art eines Königs aus dem familiären Umfeld zu wählen. Damit nahm Augustus wohlweislich ein Verstoß gegen die Prinzipatsverfassung in kauf.[4] Diese ungeschriebene Verfassung stellte klar, dass „beim Ableben des Princeps der Staat frei über die „Staatsform“ und die Beibehaltung der neuen Ordnung entscheiden konnte, [so dass] es für Augustus unmöglich [war], irgend jemanden verbindlich zum Nachfolger zu erklären.“[5] Kurz gesagt, die formale Amtsstellung des Princeps konnte nicht vererbt, sondern nur die Grundgewalten des Princeps dem Nachfolger vom Senat übertragen werden. Diese Grundgewalten sind zum einen die tribunizische und zum andern die prokonsularische Gewalt. Dabei bezieht sich die tribunicia potestas auf die für „politische Aktivität in der römischen Zentrale unentbehrlichen Rechte“[6] und das „imperium proconsulare“ auf die Militärführung. Beide wurden vom Senat auf 5 Jahre übertragen. Augustus war also kein „Dynast, sondern der Inhaber einer Summe rechtlicher Gewalten.“[7]

Die Kompetenzen, die Augustus dadurch erhalten hatte, machten es für ihn nicht leichter, einen geeigneten Nachfolger zu finden.

Marcellus war nun als Schwiegersohn der engste männliche Verwandte des Augustus und man kann davon ausgehen, dass er in ihn als seinen Nachfolger betrachtete und behandelte. Dazu kam es jedoch nicht, Marcellus verstarb im Jahre 23 v. Chr. und die schwierigen Nachfolgeregelungen mussten von neuem beginnen.[8] Augustus versuchte stets die angestrebte Nachfolge durch einen Familienangehörigen nicht der breiten Öffentlichkeit kund zu tun, sondern hielt sich bedeckt. Aufkommende Gerüchte versuchte er zu entkräften. So etwa nach dem Tod des Marcellus, als der öffentliche Druck auf Augustus immer größer wurde und stetig behauptet wurde, er habe Marcellus in seinem Testament die Nachfolge beschert. Augustus ließ daraufhin das Testament vor dem Senat vorlesen, um etwaige Zweifler zu widerlegen.[9]

3. Agrippa und seine Söhne

Die bevorzugte Behandlung seines potentiellen Nachfolgers Marcellus hatte zwischen einem der treuesten Gefolgsmänner von Augustus, Agrippa, und dem Herrscher selbst Verstimmungen hervorgerufen. Doch angesichts einer lebensbedrohlichen Erkrankung des Prinzeps im Todesjahr des Marcellus, fiel der Focus des Kaisers auf seinen wichtigsten Vertrauten, der zu dieser Zeit ein erfolgreicher Feldherr und Verwaltungsmann, wenn auch ignobilem loco[10] war. Er verfügte daher schon über Machtbefugnisse, die einer Kaisernachfolge gerecht gewesen wären.[11]

Im Jahre 18 v. Chr. wurden Agrippa die tribunizische und prokonsularische Amtsgewalt ebenso wie Augustus übertragen, und obwohl Agrippa viele Ehrentitel und Ehrungen des Augustus nicht zuteil wurden, konnte man ihn durchaus auch als eine Art „Kollegen im Prinzipat“ ansehen.[12]

Agrippa musste sich 23 v. Chr.[13] von seiner bisherigen Gattin, die eine Nichte des Kaisers war, trennen und die nun verwitwete Julia zur Frau nehmen. Damit sollte er in die Familie integriert werden.[14]

Zunehmend gerieten jedoch andere Kandidaten in die engere Auswahl des Nachzufolgenden, nämlich die beiden Söhne, die aus der Ehe zwischen Agrippa und Julia resultierten: Gaius und Lucius Caesar, geboren in den Jahren 20-17 v. Chr.. Augustus adoptierte die beiden Knaben gleich nach ihrer Geburt und machte aus seinen Enkeln Söhne. Die beiden Stiefsöhne Augustus, die Livia mit in die Ehe brachte, Tiberius und Drusus, hatten zunächst einmal das Nachsehen, obwohl Livia viel daran setzte, einem ihrer Söhne die erhoffte Position zu ermöglichen.[15]

4. Die Adoptivsöhne

Bei der Adoption der beiden Agrippasöhne agierte Augustus weniger bedeckt und es war offensichtlich, dass er mit ihnen als Nachfolger rechnete. Der Prinzeps verstieß aber nicht gegen die von ihm akzeptierten Konventionen der res publica und zumindest unter formalen Aspekten konnte der Vorgang der Adoption nicht verurteilt werden. Zunächst einmal wurde jedoch Agrippa, der sich inzwischen einen großen Teil der Amtsgeschäfte mit Augustus aufteilte, als der Nachfolger des Augustus gehandelt. Die Tatsache, dass die längerfristig vorgesehenen Nachfolger seine ursprünglichen Söhne waren, ließ auch einen Konkurrenzkampf zwischen den Adoptierten und Agrippa als recht unwahrscheinlich erscheinen.[16] Agrippa schien die Pläne des Kaisers sogar loyal unterstützen. Er hatte Augustus bereits seit dem Tod des Caesars unterstützt und war, wie oben bereits erwähnt, ein „genialer Feldherr und Organisator“[17]. Allerdings war er in den Kreisen der Senatoren und Ritter Roms unbeliebt. Dies resultierte zum einen aus seiner unbekannten und nicht-adeligen Abstammung, zum andern aber vermutlich auch aus seiner kompromisslosen Loyalität zu Augustus.[18] Nur ein Beispiel hierfür ist die o.g. Heirat mit Julia. Agrippa musste sich von seiner Frau trennen und durch die Adoption seiner Söhne durch Augustus wurde er zum „bloßen Erzeuger“ der Kinder degradiert. Der dadurch entstandene Verlust seines Ansehens und seiner Würde schien ihm gleichgültig zu sein. Diese und andere Beweise seiner bedingungslosen Gefolgschaft charakterisieren seine große Bewunderung für den Herrscher nur allzu gut.[19]

[...]


[1] Vittinghoff, Kaiser Augustus, S. 93.

[2] Eck, Augustus und seine Zeit, S. 106. Vgl. auch Sueton, Augustus 63,1: Ex Scribonia Iuliam, ex Livia nihil liberorum tulit, cum maxime cuperet.

[3] Sueton, Augustus 63,2: Iuliam primum Marcello Octaviae sororis suae filio tantum quod pueritiam egresso, […].

[4] Schlange – Schöningen, S. 139.

[5] Vittinghoff, Kaiser Augustus, S. 92.

[6] Bleicken, Augustus: eine Biographie, S. 619.

[7] Ebd., S. 620.

[8] Eck, Augustus und seine Zeit, S. 107.

[9] Ebd., S. 107.

[10] Tacitus 1,3,1.

[11] Vittinghoff, Kaiser Augustus, S. 94f.

[12] Bleicken, Augustus: eine Biographie, S. 619.

[13] Bei Vittinghoff ist die Trennung von der Gattin und die erneute Heirat mit Julia mit 20 v. Chr. datiert.

[14] Eck, Augustus und seine Zeit, S. 108.

[15] Schlange-Schöningen, Augustus, S. 139f.

[16] Eck, Augustus und seine Zeit, S. 108.

[17] Bleicken, Augustus: eine Biographie, S. 627.

[18] Ebd., S. 628.

[19] Ebd., S. 628.

Ende der Leseprobe aus 13 Seiten

Details

Titel
Die Nachfolgeregelungen des Kaisers Augustus
Hochschule
Friedrich-Schiller-Universität Jena  (Altertumswissenschaften)
Veranstaltung
Seminar Alte Geschichte
Note
2,0
Autoren
Jahr
2007
Seiten
13
Katalognummer
V66697
ISBN (eBook)
9783638599276
ISBN (Buch)
9783638793506
Dateigröße
434 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Beschreibt die versuche des Augustus, seine Nachfolge zu regeln. Von Marcellus über Agrippa zu Tiberius.
Schlagworte
Nachfolgeregelungen, Kaisers, Augustus, Seminar, Alte, Geschichte
Arbeit zitieren
Philipp Gaier (Autor:in)Norman Kandzia (Autor:in), 2007, Die Nachfolgeregelungen des Kaisers Augustus, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/66697

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