1. Einleitung
„Das Vorurteil ist eine Mauer, von der sich noch alle Köpf, die gegen sie ang’rennt sind, mit blutige Kopf zurückgezogen haben.“ Nestroy 1843 aus „Der Stoff aus dem die Dummheit ist“ (Koch-Hillebrecht 1978)
Die Idee zu dieser Hausarbeit bekam ich bei einem gemütlichen Beisammensein während eines Seminars meines Sportvereines. Wir kamen auf mein Studium der Sozialen Verhaltenswissenschaften bzw. Psychologie zu sprechen und ein Sportskollege in der Runde meinte: „Psychologen – das sind doch die, die immer alle gleich in Schubladen schieben und nur Schubladendenken haben.“ Darauf konnte ich nur antworten: „Siehst Du Stefan, und genau das ist Schubladendenken.“ Mir ist natürlich bekannt, dass Studenten der Psychologie oder auch die praktizierenden Psychologen ihren Ruf in der Bevölkerung haben. Auffällig ist an diesem Beispiel nur, dass man hier das Vorurteil gegen die Zunft bei sich selbst als Eigenschaft entdecken kann. Ich glaube, damit hätte er in diesem Moment nicht gerechnet.
Die folgende Hausarbeit beschäftigt sich intensiv mit verschiedenen Definitionen des Vorurteils in der Literatur.
Danach wird kurz das Stereotyp besprochen und anschließend ein Vergleich der verschiedenen Definitionen angestellt. Dabei werde ich auf Gemeinsamkeiten und auf Unterschiede, die mir aufgefallen sind, eingehen. Zum Schluss werde ich versuchen, eine eigene Definition des Vorurteils aufzustellen.
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2. Definitionen von Vorurteil
2.1 Die Entstehung des Wortes „Vorurteil“
Nach WOLF (Wolf, 1979, Seite 23) setzt sich das Wort Vorurteil aus zwei Bestandteilen zusammen: „vor“ und „Urteil“.
Dabei ist ein Urteil eine „logisch-philosophische Aussagesystematik“ und damit eine „Behauptung über ein Objekt“ (Wolf, 1979, Seite 23) „Eine Behauptung beinhaltet danach zwei Vorannahmen.
1. Eine Erhebung des Anspruches wahr, richtig und zutreffend zu sein.
2. Eine Stütze darauf, dass eine in einer Behauptung steckende Sachaussage empirisch bewiesen bzw. empirisch Bewiesenes formuliert ist“ (Wolf 1979, Seite 23).
Wenn diese Aussagen nicht zutreffen, ist ein Urteil als falsch anzusehen. Stellt sich ein Urteil als wahr heraus, dann ist dies auch verbindlich. Dabei bedeutet Verbindlichkeit, dass die im Urteil ausgedrückte Behauptung für weitere Diskussionen als richtig vorausgesetzt wird.
Dies hat zwei wichtige Bedeutungen. Zum einen eine Generalisierung der Sachaussage, welche über den Einzelfall hinausgeht. Dabei ergibt sich allerdings ein Problem der Reichweite der Generalisierung. Deshalb sollte immer eine empirische Überprüfung stattfinden.
Zum anderen ist mit der Generalisierung der Richtigkeit der Personenkreis der direkt Urteilenden gemeint. (Wolf 1979, Seite 23).
Anitra KARSTEN (Karsten 1978, Seite 122) unterscheidet dazu noch die Begriffe Fehlurteil und vorgefasstes Urteil.
Unter Fehlurteil versteht sie ein allein aufgrund unvollständiger oder falscher Informationen entstehendes Urteil, welches sich nicht zwingend zu einem Vorurteil ausbilden muss.
Ein vorgefasstes Urteil ist ein Urteil, welches zunächst schnell gebildet wird. Auch dieses muss nicht zwangsläufig ein Vorurteil werden.
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2.2 Definitionen in der Literatur
In der Literatur sind viele verschiedene Definitionen zum Vorurteil zu finden. Diese werden im Folgenden etwas näher dargestellt.
2.2.1 Das Vorurteil bei WOLF
„Vorurteil ist eine in Form eines Urteils ausgedrückte Behauptung über ein Objekt, ohne dass die Voraussetzungen, die ein Urteil kennzeichnen, erfüllt sind.“ (Wolf 1979, Seite 24). Demnach handelt es sich hier um ein Pseudourteil, das eine Verbindlichkeit für sich beansprucht. Weiterhin ist ein Vorurteil „eine Aussage über einen Gegenstand, ohne dass dem Aussagenden die objektiven Sachstrukturen dieses Gegenstandes empirisch ausreichend bekannt sind oder von ihm berücksichtigt werden.“ (Wolf 1979, Seite 24).
Vorurteile gelten in dem Sinne als meist negativ besetzte Attitüden (Wolf 1979, Seite 43).
2.2.2 Das Vorurteil bei Antria KARSTEN
2.2.2.1 Die Definition
Sie definiert Vorurteil als „vorschnelles Urteil in dem Sinne, dass wir voreingenommen sind für unsere Freunde, für unsere Gruppe und gegen andere Menschen.“ (Karsten 1978, Seite 120) Im Vorurteil sieht sie weiterhin ein „vorgefaßtes und negatives Urteil über Gruppen von Menschen (oder eine unpersönliche Wesenheit, eine Idee, eine Situation, ein Verhalten), und zwar ein Urteil, das gefühlsmäßig unterbaut
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ist und nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt.“ (Karsten 1978, Seite 122).
„Erst wenn Fehlurteile und vorgefasste Meinungen trotz besseren Wissens festgehalten oder Fehlurteile aus gefühlsmäßigen Motivationen, Gedanken, Faulheit oder Trägheit nicht aufgegeben werden“ spricht KARSTEN (1978) von einem Vorurteil. (Seite 123).
Der Unterschied zwischen einem Vorurteil und einer Lüge besteht in dem Bewusstsein der Diskrepanz zwischen einer Behauptung und den Tatsachen. (Karsten 1978, Seite 123)
2.2.2.2 Die Analyse
Ein großer Teil unseres Wissens zum Beispiel frühere Erfahrungen oder Meinungen, die wir von anderen übernommen haben, sind mehr oder weniger richtig (Karsten 1978, Seite 122/123) Bei Werturteilen wird keine Entscheidung gefällt, ob das gefällte Urteil mit der Wirklichkeit übereinstimmt.
THOMAE sieht Vorurteile als „Formen der intellektuellen Abwertung als ein Mittel welches nicht zur Verteidigung des eigenen Standpunktes, sondern auch zur Erhöhung und Bekräftigung des Selbstwertgefühles“ dienen (Karsten 1978, Seite 122).
Die Analyse der Vorurteile hat nach KARSTEN (1978, Seite 123 ff.) zwei Aufgaben. Zum einen soll sie die Dynamik bei der Bildung von Vorurteilen untersuchen. Zum anderen trifft sie eine Feststellung, inwiefern Nachwirkungen von Vorurteilen das Feld von Vorurteilen und die Auffassung neuer Tatsachen färben und bestimmen.
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2.2.2.3 Die Entstehung
Nach KARSTEN’s (1978, Seite 124) ist die Entstehung von Vorurteilen ein komplexer Vorgang. Im Allgemeinen liegt in ihr die Tendenz zur Verallgemeinerung. Die Neigung der Menschen, Erfahrungen mit Einzelnen oder Aussagen über bestimmte Individuen auf alle Mitglieder einer Gruppe in Bezug zu bringen, fördert die Bildung von Vorurteilen.
Die menschliche Natur hat Angst vor allem Fremden und sucht somit nach Bekanntem im eigenen Wissen.
Einem Vorurteil liegt oft eine Enttäuschung oder ein Misserfolg zugrunde (Karsten 1978, Seite 124). Der Enttäuschte braucht einen Sündenbock für seinen Misserfolg und projiziert diesen auf die andere Person.
Vorurteile sind nicht vererbbar. Sie entstehen im Kindesalter, „wenn Kinder verallgemeinern können und speziell in der Lage sind, andere Menschen in Gruppen zusammenzufassen“ (Karsten 1978, Seite 126). Dafür ist es für die Entstehung wichtig, in welchem sozialpsychologischen Umfeld des Kind aufwächst. Vorurteile werden eher durch den Kontakt mit den speziellen Vorurteilen gebildet, als mit den Objekten desselbigen.
2.2.3 Das Vorurteil bei MITSCHERLICH
Für ihn sind Vorurteile nicht bewundernswert, aber staunenswert. (Karsten 1978, Seite 270).
„Durch einen seelischen Vorgang kommt eine aus Einbildung und Wahrnehmungsbruchstücken gemischte Erfahrung zustande. Sie schiebt sich vor die Wirklichkeit, wie sie uns zugänglich sein könnte, unterlägen wir nicht dem inneren Zwang, unsere Mischung aus Fantasie und Realität für die Realität zu halten“ (Karsten 1978, Seite 270).
„Vorläufige Urteile werden nur dann zu Vorurteilen, wenn wir sie unter dem Eindruck neuen Wissens nicht zurücknehmen können“ (Karsten 1978, Seite 270).
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Arbeit zitieren:
Grit Noack, 2006, Definitionen von Vorurteilen, München, GRIN Verlag GmbH
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