Inhaltsverzeichnis
1. Was wird unter dem „Ganzen Haus“ verstanden? 1
1.1 Begriffsklärung und zeitliche Einordnung 1
1.2 Bedeutung des „Ganzen Hauses“ 1
2. Die Begründer des Konzepts. 1
2.1 Wilhelm Heinrich Riehl 1
2.2 Otto Brunner und seine „Neuauflage“ 2
3. Kritik am Konzept des „Ganzen Hauses“ 4
3.1 Das „Ganze Haus“ auf dem Prüfstand 4
3.2 Unter die Lupe genommen - Wilhelm Heinrich Riehl. 7
3.3 Von der Idealisierung zur Ideologisierung - Otto Brunner unter der Lupe 8
4. Fazit 11
II
1. Was wird unter dem „Ganzen Haus“ verstanden?
1.1 Begriffsklärung und zeitliche Einordnung
„Das Haus (Oikos) ist also ein Ganzes, das auf der Ungleichartigkeit seiner Glieder beruht, die durch den leitenden Geist des Herrn zu einer Einheit werden“ (Brunner 1968: 112).
Der Begriff des „Ganzen Hauses“ steht in der Wirtschafts- und Sozialgeschichte für eine unter der autoritären Herrschaft des Hausherrn („pater familias“) stehende, autark wirtschaftende Hausgenossenschaft. Diese ist gekennzeichnet durch Familie und Betrieb, also Reproduktion und Produktion, unter demselben Dach und eine subsistenzwirtschaftliche Ausrichtung, d.h. durch eine geringe Marktverflechtung (Flüchter o.J.: 1.1.1). Ausschließlich vermittelt über den Hausherrn (bzw. evtl. seine Witwe) partizipiert der Hausverband an übergeordneten sozialen Verbänden, wie Dorf, Stadt oder Kirchengemeinde (ebd.).
1.2 Bedeutung des „Ganzen Hauses“
Was seine zeitliche Einordnung betrifft, ist das „Ganze Haus“ beginnend in der Antike bis in die Neuzeit, genauer gesagt bis ins 18./19. Jahrhundert, anzusiedeln. Geographisch betrifft es den Raum zwischen Skt. Petersburg und Triest (pers. Mitteilung Prof. Schnieder, Gießen). Hauptsächlich (da zeitnäher) von Otto Brunner geprägt, steht das Konzept des „Ganzen Hauses“ für die angebliche Hauptform des Familienlebens des Mittelalters und der frühen Neuzeit, was jedoch inzwischen als wissenschaftlich umstritten gilt (Brockhaus 2004, „ganzes Haus“). Viele soziologische Theorien über die historische Entwicklung von Familienformen gehen davon aus, dass ein Wandel von Großfamilien zu kleineren Familien stattgefunden hat, der als Folge der Industrialisierung angesehen wird (Mitterauer 1978: 128).
2. Die Begründer des Konzepts
2.1 Wilhelm Heinrich Riehl
Wilhelm Heinrich Riehl, geboren 1823 (Brockhaus 2005), wurde bekannt als Begründer der Volkskunde (Weiß 2001: 344). Er gilt als der Begründer des Konzepts des „Ganzen Hauses“. Seine kulturpessimistische Studie „Die Familie“ ist 1854 erschie-
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nen. In ihr bedauert er den Zerfall des „Ganzen Hauses“, welches nicht nur die „natürlichen Familienmitglieder, sondern auch all jene freiwilligen Genossen und Mitarbeiter der Familie in sich schließt, die man von Alters mit dem Wort `Ingesinde´ umfasste“, wobei er auch das „Zusammenwohnen von Großeltern, Eltern und Kindern“ einschloss, zugunsten eines Bedeutungszuwachses der Kernfamilien (Riehl 1861: 183; 195).
Die Struktur dessen, was er als das „Ganze Haus“ beschreibt, zeigt ein sozialromantisches Bild: Hausangestellte ordnen sich freiwillig der Autorität - und damit auch der Strafgewalt - des Hausvaters unter und gliedern sich durch ein Arbeits- und Ver-sorgungsverhältnis auf Lebenszeit ins Haus ein (vgl. Riehl 1861: 189 ff.). So berichtet er, dass auf dieser Basis das Verhältnis des Lehrlings zu seinem Meister immer ein kindliches blieb, was er als Zeichen der „freiwilligen Anerkennung einer natürlichen Autorität“ interpretiert (Riehl 1861: 188 f.). .
Nicht nur von Autorität, sondern auch von Pietät (im Sinne von Achtung, Respekt), Schutz und Haftung ist bei Riehl die Rede, wobei er ein „patriarchales“ von einem „rein rechtlichen Gesindeverhältnis“ unterscheidet (Riehl 1861: 187). Er beklagt den Wandel häuslicher Arbeitsverhältnisse, die in seinen Augen in vergangenen Zeiten einer „Adoption“ gleichkamen hin zu „Miethverhältnissen“, die von Naturalleistungen weitgehend abgekoppelt waren, da er hierin die Hauptursache für einen allgemeinen Verlust hausväterlicher Autorität, und damit auch für den Zerfall des „Ganzen Hauses“ bzw. des „Oikos“, sieht (Riehl 1861: 197 ff.).
2.2 Otto Brunner und seine „Neuauflage“
Der Historiker Otto Brunner, 1898 in Niederösterreich geboren und 1982 in Hamburg verstorben (o.V. 2006a), ist der wichtigste Vertreter des Konzepts vom „Ganzen Haus“ im 20. Jahrhundert. Orientiert an Riehl, adaptiert er dessen Konzept, welches durch Brunner selbst weite Verbreitung erfährt. Unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg wird er aufgrund seiner Zusammenarbeit mit den Nationalsozialisten in den einstweiligen Ruhestand versetzt, erhält aber dann 1954 den Ruf nach Hamburg, wo er als Professor, zwischendurch sogar Rektor der Universität, bis zu seiner Emeritierung 1968 verweilt (o.V. 2006b).
Erst später wird bekannt, dass er in der Zeit des dritten Reiches die Südostdeutsche Forschungsgemeinschaft leitet, die beispielsweise die SS mit bevölkerungssta-
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tistischen Daten versorgt hat, die dazu dienten, die Aussonderung er Juden im besetzten Jugoslawien voranzutreiben.
Sein 1939 erschienenes Buch „Land und Herrschaft“ macht ihn seinerzeit sehr populär (Weiß 2001: 338). Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die1959 erschienene vierte Auflage „bereinigt“ wird; hauptsächlich indem das Wort „Volk“ durch „Struktur“ ersetzt wird. So wurde aus der Volksgeschichte die Strukturgeschichte (ebd.: 340). 1950 erscheint der Aufsatz „Die alteuropäische Ökonomik“, in dem Brunner sein Konzept vom „Ganzen Haus“ ausführlich darlegt. Dieselbe Veröffentlichung wird später der Aufsatzsammlung „Neue Wege der Sozialgeschichte“ 1956 und 1968 mit dem geänderten Titel „Das `Ganze Haus´ und die alteuropäische ´Ökonomik´“ neu aufgelegt (ebd.: 341 f.). Der Begriff der Ökonomik wird im Sinne der altgriechischen Lehren Xenophons und Aristoteles´ verwendet, auf deren Basis bis ins 18. Jahrhundert hinein immer wieder aristokratisch-kirchlich geprägte Publikationen veröffentlicht worden sind, die unter dem Begriff der „Hausväterliteratur“ zusammengefasst werden (Derks 1996: 223). Inhaltlich wird dabei auf die zwischenmenschlichen Beziehungen und praktische Tätigkeiten in Haushalten eingegangen. Laut Brunner fand der Begriff „Familie“ erst im 18. Jahrhundert Eingang in die deutsche Umgangssprache, nachdem vorher ausschließlich vom „Haus“ gesprochen wurde (Brunner 1968: 111).
Das „Ganze Haus“ mit seiner patriarchalen Struktur ist laut Brunner die Grundform des sozialen und wirtschaftlichen Lebens im adlig-bäuerlichen Bereich sowie im städtischen Bürgertum. Es wird als rechtliche, soziale und wirtschaftliche Einheit betrachtet: Alle Haushaltsangehörigen - neben Ehefrau und Kindern und weiteren Verwandten auch Dienstboten, Knechte und Mägde bzw. Gesellen und Lehrlinge - unterstehen der Herrschaft, aber auch dem Schutz des Hausvaters. Die Trennung von Familie und Betrieb sei noch nicht wie heute üblich gewesen; vielmehr seien in einer Lebens- und Arbeitsgemeinschaft alle zum Lebensunterhalt notwendigen Güter im Sinne einer marktunabhängigen Subsistenzwirtschaft selbst produziert worden, was diese Haushalte wirtschaftlich autark machte (Weiß 2001: 343 f.). In seiner Konzeption des „Ganzen Hauses“ verweist er auf den oben genannten Riehl.
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Arbeit zitieren:
B. Sc. oec. troph. Kristina Bergmann, 2006, Die Geschichte vom Ganzen Haus - Ein moderner Mythos?, München, GRIN Verlag GmbH
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