Inhaltsverzeichnis II
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis VI
Tabellenverzeichnis VI
Einleitung 7
A. MIGRATION HAT VIELE GESICHTER
1. Das Gleiche, aber nicht dasselbe: Migrant und Ausländer 8
1.1 Daten und Fakten zu relevanten Wanderungsbewegungen 9
1.2 Aus historischer Verantwortung: Aussiedlermigration 12
1.3 Zu Gast auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Arbeitsmigranten 13
1.4 Flüchtlingsmigration: Sturm auf die Festung Europa 14
1.5 Illegale Migration 17
2. Migration: eine Lebenskrise 18
2.1 Definition: Krise 18
2.2 Krisenmodelle 19
3. Das Eigene - das Fremde 22
3.1 Definition: Gesellschaft 22
3.2 Definition: Kultur 23
3.3 Selbstbild - Fremdbild - Weltbild 24
3.4 Nationale Kulturen 25
3.5 Kulturspezifische Risikofaktoren von Migration 26
B. MIGRANTEN IM STRAFVOLLZUG
1. Straffällige Migranten 30
1.1 Statistische Bewertung der Daten ausländischer Verurteilter. 30
1.2 Soziostrukturelle Merkmale von Migranten im Strafvollzug 32
1.3 Die Subkultur einer Haftanstalt 36
1.4 Resozialisierung als Ziel des Strafvollzuges. 40
2. Spezifische Probleme von ausländischen
Inhaftierten…….................................................................................. 42
2.1 Aufenthaltsgesetz: Barriere für die Resozialisierung ausländischer
Inhaftierter…………………………………………..……….…………………….……. 42
2.1.1 Strafrecht versus Ausländerrecht 43
2.1.2 Konsequenzen der Kollisionslage Ausländerrecht versus Strafrecht 45
2.2 Sprache 46
Inhaltsverzeichnis III
2.3 Religionsausübung 48
2.4 Mentalität und Sitten 49
2.5 Arbeit und Ausbildung 49
2.6 Freizeit 50
C. VERNETZUNG VON EHRENAMT UND SOZIALARBEIT
IM STRAFVOLLZUG
1. Vernetzung und Kooperation 52
1.1 Begriffsklärungen zum Thema Netzwerk / Netzwerkarbeit 52
1.2 Begriffsklärung: Kooperation 56
1.3 Kooperationsverpflichtung im Strafvollzug 57
1.4 Allgemeiner Vollzugsdienst und Werkdienst 58
1.5 Der Sozialstab im Strafvollzug - ein wichtiger Netzwerkpartner 58
1.6 Das Netzwerk für Migranten in der Justizvollzugsanstalt Lingen 60
1.7 Allgemeine Chancen und Risiken der Netzwerkarbeit 61
2. Ehrenamtliche Vollzughelfer für straffällige Migranten? 63
2.1 Begriffsbestimmung: Das Ehrenamt im Strafvollzug 63
2.2 Die Bedeutung bürgerschaftlichen Engagements im Strafvollzug
f ür eine demokratische Gesellschaft 64
2.3 Die Rechtsstellung ehrenamtlicher Vollzugshilfen im Kontext des
Strafvollzugsgesetzes 65
2.4 Ehrenamtliche Vollzugshelfer für Migranten:
Anforderungsprofil und mögliche Aufgabenstellung 67
2.4.1 Interkulturelle Kompetenz 70
2.4.2 Ehrenamtliche Vollzugshelfer - Wo sind sie zu finden? 71
2.4.3 Ethnische Vereine als Ansprechpartner 73
2.4.4 Institutionelle Einbindung von ehrenamtlichen Vollzugshelfern 77
2.5 Profession und Ehrenamt im Strafvollzug 77
3. Projekt: Migranten für Migranten 80
3.1 Projektverlauf im Überblick 80
3.2 Resümee 83
Schlusswort 84
Anhang 88
Literaturliste 93
Erkl ärung 100
Abkürzungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis
Abb. Abbildung
Abt. Abteilung
Anm. Anmerkung
AsylVfG Asylverfahrensgesetz
AufenthG
AVD Allgemeiner Vollzugsdienst
AZR Ausländerzentralregister
BAFM
BMI Bundesministerium des Inneren
BT-Drs.
BVerfG Bundesverfassungsgericht
BVerfGE Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes
d. h.
DSVollz Dienst- und Sicherheitsvorschriften des Strafvollzugs
ebd. ebenda
evtl.
e. V. eingetragener Verein
ff. folgende
GFK
GG Grundgesetzbuch
ggf. gegebenenfalls
Hrsg. Herausgeber
i. d. R. in der Regel
i. d. S. in diesem Sine
Abkürzungsverzeichnis V
i. S. d. im Sinne des
incl. inklusiv
i. V. m. in Verbindung mit
NE
Nr. Nummer
o. g. oben genannt
PKS Polizeiliche Kriminalstatistik
Rd. Randnummer
S. Seite
SKF Sozialdienst Katholischer Frauen
StAG
StPO Strafprozessordnung
StVollzG Strafvollzugsgesetz
Tab. Tabelle
u. a. unter anderem
UA unbefristeter Aufenthaltstitel
u. ä. und ähnliche
u. U. unter Umständen
usw. und so weiter
vgl. vergleiche
VGO Vollzugsgeschäftsordnung
VV Vollzugsverordnung
z. T.
Abbildungsverzeichnis
Abb.1 Ausländische Bevölkerungsgruppen……………………………………..………… 10 Abb.2 Zuwanderung von Spätaussiedlern und Familienangehörigen 1994 - 2005 ….. 13 Abb.3 Asylantragsteller (Erstanträge) in der Bundesrepublik Deutschland nach Herkunftskontinenten von 1990 bis 2005……………………...……………….…. 16 Abb. 4 Akkulturationsmodell ……………………………………….……………………….. 20 Abb. 5 Anteil ausländischer Gefangener Dezember 2004……………………………….. 35 Abb. 6 Anteil ausländischer Gefangener in der JVA Lingen……………………………… 36 Abb. 7 Historisch gewachsene Misstrauensspirale von (Spät-)Aussiedlern……………. 39 Abb. 8 Einsatzfelder für ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen in der Untersuchungshaft….. 68 Abb. 9 : Einsatzfelder für ehrenamtliche Mitarbeiter/Innen in der Strafhaft……………… 69 Abb. 10 Netzwerkentwurf für straffällige Migranten und ehrenamtliche Vollzugshelfer… 76
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Bevölkerungsstatistik Deutsche/Ausländer……………………………….………. 10 Tab. 2 Nichtdeutsche Tatverdächtige in den Bundesländern…………………………… 32 Tab. 3 Alters- und Geschlechtsstruktur der nichtdeutschen Tatverdächtigen in den Ländern………………………………………………………………………………. 33 Tab. 4 Verurteilte gesamt …………………………………………………………………. 34 Tab. 5 Ausländische Verurteilte im Jahr 2004……………………………………………. 34 Tab. 6 Strukturelle Morphologie…………………………………………………………… 55 Tab. 7 Interaktionskriterien………………………………………………………………… 55
Einführung
Einführung
In den vergangenen Wochen prägten Meldungen um den Strafvollzug verstärkt die Schlagzeilen der Medien. Der Mord an einem Häftling in der Justizvollzugsanstalt Siegburg rückte die Haftbedingungen in den bundesdeutschen Gefängnissen in den Fokus der Öffentlichkeit und führte zumindest im Landtag von Nordrhein Westfalen zu intensiven Diskussionen über erforderliche Maßnahmen für einen humaneren Strafvollzug.
Schon seit einigen Jahren verschärft sich das kriminalpolitische Klima zunehmend. Hinsichtlich der Wiedereingliederungsmöglichkeiten von Straftätern entwickelt sich eine immer größere Skepsis. Der laute öffentliche und politische Ruf nach vermehrtem Wegschluss von Straftätern hat zur Folge, dass insbesondere der geschlossene Vollzug mit dem Problem der Überbelegung zu kämpfen hat und alternative Resozialisierungsangebote zur Inhaftierung vermehrt den Sparmaßnahmen zum Opfer fallen.
In dieser Situation vermeintlicher Bedrohung durch zunehmende Kriminalität geraten besonders straffällige Ausländer und Migranten verstärkt in den öffentlichen wie privaten Fokus. Darum soll in dieser Arbeit der Frage nachgegangen werden, wie sich die Lebenssituation ausländischer Häftlinge und Menschen mit Migrationshintergrund hinter den Gefängnismauern gestaltet und welche Möglichkeiten der persönlichen Unterstützung für sie hilfreich wären.
Als Einführung und Erklärung zum biografischen Hintergrund von Migranten beschäftigt sich das erste Kapitel dieser Arbeit zunächst ganz allgemein mit dem Thema der Migration, um dann die psychosoziale Lebenssituation von Migranten mit ihren spezifischen Krisenmomenten zu betrachten. Ein Verständnis um die Entstehung des ‚Eigenen’ und des ‚Fremden‚ vor dem Hintergrund von Gesellschaft und Kultur führt in einem weitern Abschnitt zu den kulturspezifischen Risikofaktoren, die Kriminalität von Migranten zwar begünstigen können, aber nicht zwingend müssen.
Wie die polizeilichen Kriminalstatistiken hinsichtlich der Ausländerkriminalität zu bewerten sind und welche Schwierigkeit der Strafvollzug mit sich bringt, soll das zweite Kapitel klären. Dabei wird auf die besondere Lebenssituation der Migranten im Strafvollzug näher eingegangen.
Ob und in welcher Form die Vernetzung der professionellen Sozialarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitern eine Hilfe für Migranten im Strafvollzug darstellen kann, untersucht abschließend der dritte Teil dieser Arbeit.
Kapitel A: Migration hat viele Gesichter 8
Migration hat viele Gesichter A.
1. Das Gleiche, aber nicht dasselbe: Migrant und Ausländer
Wie die Überschrift schon andeutet, sind die Begriffe ‚Migrant’ und ‚Ausländer’ unterschiedlich zu interpretieren. Der Begriff ‚Migrant’ beschreibt zunächst einmal nur bewegliche Menschen, der Begriff ‚Ausländer’ fremde Menschen. Migration (von lateinisch ‚migratio’ = Wanderung) gab es zu allen Zeiten der Menschheitsgeschichte. Aufgrund der zentralen Lage in Europa war die heutige BRD schon im Mittelalter ein Ein-, Aus- und Durchwanderungsland. Der Begriff ‚Migration’ fasst alle diese Aspekte als Oberbegriff zusammen. 1 Der Migrationsbericht der Bundesregierung von 1999 definiert Migration als „[…]räumliche Bewegung zur Veränderung des Lebensmittelpunktes von Individuen oder Gruppen über eine bedeutsame Entfernung[…].“ 2 Diese Definition beinhaltet auch die Wanderung innerhalb von Staatsgrenzen, die so genannte Binnenmigration. Diese auch in der Soziologie anerkannte Begriffsbestimmung unterscheidet nicht nach Zielen, Motiven oder rechtlichem Status von Zuwanderern.
Rein juristisch ist nach Art 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) jeder Ausländer, der nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Wie sind nun aber Menschen einzuordnen, die hier in Deutschland geboren, aufgewachsen, sozialisiert und im Besitz eines ausländischen Passes sind? Oder was ist mit den (Spät)Aussiedlern, die de facto die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, aber Migrationserfahrungen haben?
Die Begriffe ‚Ausländer’ und ‚Migrant’ bedürfen also einer genauen Definition. Zahlen und Statistiken über Ausländer beschreiben nämlich nicht zwingend den Anteil der in Deutschland lebenden Migranten 3 .
Unter dem Begriff ‚Migranten’ sind sehr unterschiedliche Menschengruppen subsumiert: (Spät)Aussiedler, migrierte Erwachsene, Arbeitsmigranten, Flüchtlinge, Asylsuchende, Menschen mit ‚illegalem’ Aufenthaltsstatus, aber auch die so genannte zweite und dritte Generation, also die Kinder und Enkel der Auswanderer. Zunehmend wird daher von Personen mit Migrationshintergrund gesprochen. Man geht davon aus, dass von den ca.
1 Vgl.: Fachlexikon Soziale Arbeit, Frankfurt/M. 1997, S. 646
2 Vgl.: Migrationsbericht 1999, S. 5
3 Vgl.: Boese, S.: Ausländer im Strafvollzug, Hannover 2002, S. 27
Kapitel A: Migration hat viele Gesichter 9
82,5 Millionen unserer Gesamtbevölkerung ca. jede 5. Person Migrationserfahrungen hat, davon ca. 30% Kinder. 4
Wenn in dieser Arbeit von Migranten gesprochen wird, sind Ausländer im juristischen Sinn mitgemeint, ist hingegen von Ausländern die Rede, sind diese auch explizit gemeint.
Im Übrigen wird der Einfachheit halber in dieser Arbeit überwiegend die männliche Schreibweise verwendet, da von der Thematik der Inhaftierung Männer überproportional betroffen sind.
1.1 Daten und Fakten zu relevanten Wanderungsbewegungen
Ausschlaggebend für Wanderungsprozesse sind die Push und Pull Faktoren 5 , die einen Menschen das Wagnis einer Migration eingehen lassen. Bevor sich ein Mensch zur Migration entschließt, kommt es zu einer Bewertung der individuellen Lebenssituation im Aufenthaltsland. Pushfaktoren bezeichnen die Gründe im Heimatland, die den Migrationswunsch auslösen (Arbeitslosigkeit, Krieg, Vertreibung usw.). Auf der anderen Seite stehen die Pull- Faktoren, deren Anziehung sich auf die Erwartung und Hoffnung im Gastland bezieht und häufig illusionär ist. 6
Zum Stichtag 31.Dezember 2005 lebten lt. amtlicher Statistik in Deutschland ca. 82.5 Mio. Menschen. Der ausländische Bevölkerungsanteil der BRD betrug zu diesem Zeitpunkt ca. 7,3 Millionen = 8,8%. Die am häufigsten vertretene Bevölkerungsgruppe stellte nach Angaben des Ausländerzentralregisters mit 26,1% die Türkei. Danach folgten die Italiener mit 8% als zweitgrößte Nationalitätengruppe. Personen aus Serbien und Montenegro bildeten 7,3% der ausländischen Bevölkerungsgruppe. 7 (Vgl.: Abb.: 1 nächste Seite)
4 Vgl.: Kawamura-Reindl, u. a. (Hrsg.): Migration, Kriminalität und Straffälligenhilfe,
Freiburg im Breisgau, 2002, S.7
5 Vgl.: http://de.wikipedia.org/wiki/Push-/Pull-Fakto_Stand_23.10.2006 6 Vgl.: ebd.
7 Vgl.: BAMF:
http://www.bamf.de/cln_042/nn_564242/SharedDocs/Anlagen/DE/DasBAMF/Dow nloads Statistik/statistik-auflage14-2-
auslaendezahlen,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/statistik-auflage14-
2-auslaendezahlen.pdf
Kapitel A: Migration hat viele Gesichter 10
Zum Vergleich: In Niedersachsen lebten am 31.12.2005 lt. Statistischem Bundesamt 7.993.946 Menschen, 8 davon sind zu diesem Stichtag 534.001 Ausländer, das sind 0,65% der Gesamtbevölkerung der BRD oder ca. 6,7 %. der niedersachsischen Bevölkerung. 9 In Osnabrück lebten zu diesem Zeitpunkt 15.137 Ausländer, das entspricht bezogen auf die Osnabrücker Bevölkerung ca. 9,1%. 10 (Vgl.: Tab. 1)
Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 31.12.2005 Aktualisiert: 23.08.2006 11 ,
8 Vgl.: Statistisches Bundesamt 28.10.2006:
http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asp
9 Vgl.: Niedersächsisches Landesamt für Statistik:
http://www.nls.niedersachsen.de/Presse/2006/5006.html
10 Vgl.: Niedersächsisches Landesamt für Statistik:
http://www1.nls.niedersachsen.de/statistik/html/parametereingabe.asp?DT=K74
00112&CM=Ausl%E4ndische
11 Vgl.: Statistisches Bundesamt: 29.11.2006 11:30 Uhr
http://www.destatis.de/basis/d/bevoe/bevoetab4.php und
http://www.statistik-portal.de/Statistik-Portal/de_jb01_jahrtab1.asp 0
Kapitel A: Migration hat viele Gesichter 11
Entsprechend der Statistik des Niedersächsischen Landesamtes kommen 76,4% der in Niedersachsen lebenden Ausländer aus europäischen Staaten (incl. Türkei), davon 31,7% aus EU-Ländern. Der asiatische Bevölkerungsanteil liegt in Niedersachsen bei 15,9%, Afrika ist mit 3,1% an der ausländischen Population vertreten. Nur ein geringer Anteil kommt aus Amerika, Australien und Ozeanien oder ist staatenlos. Die Türken bilden in Niedersachsen den größten nichtdeutschen Bevölkerungsanteil mit 20,9% = 111.598 Personen, 12 dass sind ca. 11% weniger als der Bundesdurchschnitt.
Für die gesamte BRD gilt, dass der Frauenanteil bei den Zuzügen seit 1999 mit ca. 42% durchweg konstant ist und damit etwas geringer als bei den Männern. Das Durchschnittsalter der ausländischen Bevölkerung beträgt 30,8 Jahre. Dabei unterscheidet sich die Altersstruktur der Zuzugsbevölkerung deutlich von derjenigen der Gesamtbevölkerung. Im Jahr 2004 sind über drei Viertel (75,4%) der Migranten der Gruppe der unter 40jährigen zuzurechnen, 63,1 % liegen in der Altersklasse der 18 - 40 jährigen. Im Durchschnitt leben sie seit 16,8 Jahren in Deutschland. 13
Für Niedersachsen gilt, dass 57,1% der registrierten Ausländer schon länger als 10 Jahre, und 29% sogar länger als 20 Jahre in der BRD leben und die Altersgruppe der 18 bis 40jährigen Ausländer mit 44,2% = 204.126 Personen die am stärksten besetzte Gruppe ist. 31,6% sind 40 Jahre und älter, 18,7 % jünger als 20 Jahre. 14 Für Niedersachsen gilt, dass ca. 100.000 ausländische Männer der Altersgruppe der 20 - 40 jährigen zuzurechnen sind, die zu erhöhter Devianz 15 neigen. (Vgl. dazu Tab. 3, S. 32)
Zur Einbürgerung haben sich im Jahr 2005 lt. Statistik 10.886 Ausländer entschlossen. Die größte Gruppe stellten hier die Türken mit 2.897 Personen, gefolgt von Bürgern aus Serbien-Montenegro (1.630) und Polen (914). 16
MÜNZ unterscheidet verschiedene Migrationstypen, von denen drei das multikulturelle Bild der heutigen Bundesrepublik Deutschland wesentlich mitprägen und auch für diese Arbeit
12 Vgl.: Pressemitteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik:
http://www.nls.niedersachsen.de/Presse/2006/5006.html
13 Vgl.: BAMF: Migrationsbericht 2005 S. 23f.
14 Vgl.: Pressemitteilung des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik:
http://www.nls.niedersachsen.de/Presse/2006/5006.html
15 Vgl.: Polizeiliche Kriminalstatistik 2005, 2.3.3 Nichtdeutsche Tatverdächtige:
http://www.bka.de/pks/pks2005/index2.html
16 Vgl.: Niedersächsischen Landesamtes für Statistik: 28.11.2006/ 12:44 Uhr,
http://www1.nls.niedersachsen.de/statistik/html/parametereingabe.asp?DT=K10
61041&CM=Einb%FCrgerungen
Kapitel A: Migration hat viele Gesichter 12
relevant sind: die ‚Aussiedlermigration’ die ‚Arbeitsmigration’, und die ‚Flüchtlingsmigration’. 17 Eine Darstellung illegaler Migration schließt sich wegen der besonderen Problematik der betroffenen Personengruppe an. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird diese Gruppe jedoch keine weitere Beachtung finden.
1.2 Aus historischer Verantwortung: Aussiedlermigration
Die in Deutschland aufgenommenen ‚Spätaussiedler’ aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und anderen Ostblockstaaten bilden die weltweit größte staatlich organisierte Einwanderergruppe. Sie gehören einer Volksgruppe an, deren Ahnen einem deutschsprachigen Land entstammen und in Folge des Zweiten Weltkrieges noch Jahre später auf Grund ihrer deutschen Volkszugehörigkeit verfolgt und benachteiligt wurden. Sie machen von ihrem Recht nach Art. 116 GG Gebrauch, dass neben der deutschen Staatszugehörigkeit „[…]die deutsche Volkszugehörigkeit […]“ 18 definiert, zu der sich viele in Osteuropa lebende Menschen zählen.
Sie können heute mit ihren Familien im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens gem. Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in Deutschland aufgenommen werden, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Bundesverwaltungsamt erteilt dann den Aufnahmebescheid, der zur Einreise in die BRD berechtigt und mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden ist. Vom Gesetzgeber ist die Zahl der zuwandernden Aussiedler derzeit auf 100.000 Personen/Jahr begrenzt.
Wie aus Abb. 2 (nächste Seite) ersichtlich ist, nimmt die Zahl der deutschstämmigen Zuwanderer derzeit kontinuierlich ab, es reisen auf ausländerrechtlicher Basis aber vermehrt nichtdeutsche Familienzugehörige ohne Deutschkenntnisse ein. Eine Eingliederung dieses Personenkreises wird bei fehlenden Sprachkenntnissen erheblich erschwert und führt in weiten Bevölkerungskreisen der Aufnahmegesellschaft zu mangelnder Akzeptanz.
Seit dem 01.01.2005 werden für die Einreise jedoch Grundkenntnisse der deutschen Sprache vorausgesetzt. 19
17 Vgl.: Münz, R.: Phasen und Formen der europäischen Migration, Bonn, 1997, S. 34-47
18 Vgl.: Art. 116 GG
19 Vgl.: Bundesministerium des Inneren (BMI): http://www.zuwanderung.de/
Kapitel A: Migration hat viele Gesichter 13
Abb. 2 Zuwanderung von Spätaussiedler und Familienangehörigen 1994 - 2005
Quelle: Bundesverwaltungsamt
1.3 Zu Gast auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Arbeitsmigranten Viele Menschen kamen als so genannte ‚Gastarbeiter’ nach Deutschland, als die Bundesrepublik wegen der steigenden Konjunktur ab 1955 mit diversen Staaten Anwerbeabkommen abschloss, um den Arbeitskräftemangel im Inland zu decken. Ursprünglich ging die Politik von einem Rotationsprinzip aus. Danach sollten die angeworbenen ‚Gastarbeiter’ nach einigen Jahren in ihre Heimat zurückkehren, andere sollten kommen. Diese Rechnung ging nicht auf. Viele dieser Menschen hatten sich hier eingerichtet, sahen ihren Lebensmittelpunkt in der Bundesrepublik und holten ihre Familien nach. Als sich 1973 die Wirtschaftsrezession bemerkbar machte, kam es zu einem Anwerbestopp. Zwar sank nun die Zahl der ausländischen Arbeitnehmer, doch die Zahl der Zuwanderer stieg durch die nachziehenden Familien weiterhin an. Inzwischen haben sich viele von ihnen bereits in der zweiten und dritten Generation in unserem Land gut etabliert. Andere haben sich jedoch verstärkt abgegrenzt und betonen ihre kulturellen Eigenarten. 20 Ende der 80er Jahre zeigte sich in bestimmten Wirtschaftssektoren 21 wiederum ein Mangel an Arbeitskräften, was zu einer teilweisen Lockerung des Anwerbestopps führte.
Heute ist der Aufenthalt von ausländischen Arbeitskräften bis auf wenige Ausnahmen zeitlich streng befristet. Eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung wird i. d. R. nur noch hoch
20 Vgl.: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport: http://www.mi.niedersachsen.de/master/C454486_N13705_L20_D0_I522.html
21 Anm.: Insbesondere die Landwirtschaft sowie das Gastronomie- und Hotelgewerbe
klagte über Arbeitskräftemangel.
Kapitel A: Migration hat viele Gesichter 14
qualifizierten Fachkräften (IT- Fachkräfte, Wissenschaftler u. ä.) gewährt, die der hiesigen Wirtschaft nützlich sein können. 22
1.4 Flüchtlingsmigration: Ansturm auf die Festung Europa
Immer wieder sehen Menschen sich gezwungen, auf Grund von Kriegen, repressiven gesellschaftlichen Strukturen, bzw. Systemen totalitärer und autoritärer Art oder anderen Belastungen aus ihrer Heimat zu fliehen und in den westeuropäischen Ländern Zuflucht zu suchen.
Aufgrund eigener leidvoller Erfahrungen unseres Volkes im zweiten Weltkrieg genießt das Asylrecht in Deutschland einen besonderen Stellenwert. So heißt es in Artikel 16a Abs. 1 GG der Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1949: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ 23 Gewährt wird das Asylrecht nicht nur auf Grund der völkerrechtlichen Verpflichtung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) von 1951, § 2 Abs.1 AsylVfG, sondern kann als Grundrecht verfassungsmäßig eingeklagt werden, wenn der Antrag auf Asyl auf eine gezielte Verletzung der Menschenwürde basiert. 24 Eine zweite Möglichkeit, Schutz vor politischer Verfolgung zu erlangen, bietet nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) das so genannte ‚kleine Asyl’ (Konventionsflüchtlinge), wenn § 16a GG nicht greift. Danach darf „[…]ein Ausländer nicht in einen Staat abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht ist.“ 25 Um als Asylant anerkannt zu werden, ist es notwendig, dass die Verfolgung von einer staatlichen, bzw. staatsähnlichen Macht ausgeht, die die Herrschaftsgewalt ausübt oder die den Schutz vor Verfolgung nichtstaatlicher Akteure 26 erwiesenermaßen nicht gewährleisten kann oder will. Innerstaatlich darf es allerdings keine andere Fluchtalternative geben. 27
Das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz ersetzt das Ausländergesetz. Mit diesem Gesetz wurde u. a. aus integrationspolitischen Gründen eine Angleichung des Aufenthaltsstatus der Konventionsflüchtlinge an den Status von Asylberechtigten nach § 16a GG vorgenommen. Anerkannte Asylberechtigte und GFK-Flüchtlinge erhalten gem. neuer
22 Vgl.: BAMF, Migrationsbericht 2005, S.72
23 Vgl.: Art. 1 A Nr. 2 GFK
24 Vgl.: BMI: http://www.zuwanderung.de/1_fluechtlinge.html
25 Vgl.: §60 Abs.1 AufenthG
26 Anm.: Dazu gehören auch internationale Organisationen.
27 Vgl.: Bundesministerium des Inneren:
http://www.zuwanderung.de/2_neues-gesetz-a-z/konventionsfluechtlinge.html
Kapitel A: Migration hat viele Gesichter 15
Gesetzeslage nach drei Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (UA) in Form einer Niederlassungserlaubnis (NE), sofern die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht entfallen sind. Die Ehegatten und Kinder, die im Übrigen einen Anspruch auf Familiennachzug haben, erhalten einen abgeleiteten Flüchtlingsstatus. 28
De-facto-Flüchtlinge 29 sind eine weitere große Flüchtlingsgruppe. Diese Personen haben entweder keinen Asylantrag gestellt oder ihr Asylantrag ist unanfechtbar abgelehnt. Sie genießen Abschiebeschutz, weil im Herkunftsland eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben und Freiheit besteht oder die Abschiebung z. B. wegen Abschiebestopps nicht durchgeführt werden kann. Zu dieser Gruppe gehören hauptsächlich Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge. 30
Als Kontingentflüchtlinge 31 werden Menschen bezeichnet, die im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen durch eine Übernahmeerklärung der Bundesregierung ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, ohne dass sie sich einem Anerkennungsverfahren unterziehen müssen. 32
Stellten 1983 lediglich 65.000 Personen einen Antrag auf politisches Asyl in Westeuropa, verdreifachte sich diese Zahl bis 1986. Der Höhepunkt wurde 1992 erreicht, als 693.000 Menschen politisches Asyl beantragten, 438.191 davon allein in Deutschland. 33 Im Jahr 1994 sank die Bewerberquote drastisch um 28,9% gegenüber dem Vorjahr, was durch die Grundgesetzänderung vom 25.Mai 1993 verursacht wurde. (Vgl.: Abb. 3) Seitdem hat kaum noch jemand Aussicht auf Asyl, wer über ein so genanntes ‚sicheres Drittland’ oder aus einem ‚Nichtverfolgerland’ in die BRD einreist. Bestenfalls wird er vorübergehend geduldet. 34
28 Vgl.: AusländerRecht 2005, Karlsruhe 2004, S. 7ff.
29 Anm.: ‚De facto Flüchtling’ ist kein Rechtsbegriff.
30 Vgl.: BMI: http://www.zuwanderung.de/2_neues-gesetz-a-z/de-facto-fluechtlinge.html
31 Vgl.: AusländerRecht 2005, Karlsruhe 2004, S 228 32 Vgl.: Die Bundesregierung:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/IB/IB.html?init_alpha=K 33 Vgl.: BAMF: Migration und Asyl in Zahlen, Nürnberg 2004 S. 20 34 Vgl.: ebd. S. 20
Kapitel A: Migration hat viele Gesichter 16
Von 1990 bis 2005 beantragten über 2,2 Millionen Menschen politisches Asyl. Davon wurden über 1,8 Millionen Anträge abgelehnt. Zusätzlich erledigten sich 712.000 Anträge aus formalen Gründen durch Einstellung des Verfahrens oder Rücknahme des Antrags. 35 Eine rechtskräftige Ablehnung des Asylgesuches verpflichtet zur Ausreise. Erfolgt diese nicht freiwillig, kann die Person (formal) ausgewiesen und (faktisch) abgeschoben und unter bestimmten Bedingungen in Abschiebehaft genommen werden. Teilweise entziehen sich die Antragsteller dem staatlichen Zugriff, indem sie illegal untertauchen. Zahlen darüber sind nicht bekannt, beruhen allenfalls auf Schätzungen. 36
Für langjährig geduldete Ausländer einigten sich am 14.11.2006 die Innenminister der Länder im Grundsatz auf ein Bleiberecht. Danach können ca. 120.000 der insgesamt 180.000 Geduldeten auf ein Bleiberecht hoffen, wenn Alleinstehende mindestens 8 Jahre, Familien 6 Jahre in der BRD leben und sie sich und ihre Familien selber ernähren können, d. h. auf staatliche Hilfe nicht angewiesen sind. Dieses gilt nicht für Ausländer, die straffällig geworden sind. Die Details zur Ausführung werden noch ausgehandelt. 37
35 Vgl.: BAMF: Migrationsbericht 2005, S. 148 f. 36 Vgl.: ebd. S. 53
37 Vgl.: Tagespresse vom 15.11.2006, hier: Focus:
http://www.focus.de/politik/deutschland/auslaender_nid_39275.html
Kapitel A: Migration hat viele Gesichter 17
1.5 Illegale Migration
Als Ausländer darf nur nach Deutschland einreisen oder sich hier aufhalten, wer er einen anerkannten oder gültigen Pass oder Passersatz besitzt, (§ 3 Abs. 1 AufenthG) und im Besitz eines Aufenthaltstitels (§ 4 AufenthG) ist. Dieser Titel wird als Visum, Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis erteilt, sofern nicht übergeordnetes Recht, andere Rechtsverordnungen oder Länderabkommen 38 etwas anderes bestimmen. Der unerlaubte Aufenthalt kann z. B. durch die unerlaubte Einreise ohne Titel begründet sein oder durch Überschreiten der zugelassenen Aufenthaltsdauer. Wer sich in diesem Sinne unrechtmäßig in Deutschland aufhält, ist zur Ausreise verpflichtet (§ 50 Abs. 1 AufenthG) und kann strafrechtlich belangt werden, sofern er seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt. 39 Wenn über Illegalität diskutiert wird, ist auch hier eine differenzierte Betrachtungsweise nötig, um zu klären, welche Personengruppe gemeint ist. Zu unterscheiden sind
Geduldete Ausländer 40 , bei denen eine Abschiebung aus tatsächlichen oder
rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Da bei ihnen die Voraussetzung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (noch) nicht vorliegt, bleiben die Betroffenen ausreisepflichtig. Die im Ausländerzentralregister (AZR) als ausreisepflichtig registrierten Ausländer,
die keine Duldung besitzen.
Ausländer ohne Duldung oder Aufenthaltstitel, die weder im AZR oder anderswo
amtlich registriert sind 41
Die öffentlich diskutierten Zahlen sind häufig Schätzwerte, die skeptisch zu betrachten sind, da oft nicht dargelegt ist, welche Prämissen diesen Zahlen zugrunde liegen. So kann davon ausgegangen werden, dass sich unerlaubt in Deutschland aufhaltende Menschen wegen drohender Abschiebung den Behörden entziehen, da diese grundsätzlich verpflichtet sind, deren illegalen Aufenthalt anzuzeigen, damit Ausreiseverfahren eingeleitet werden können. Als Folge vermeiden illegale Zuwanderer Handlungen, die eine staatliche Registrierung zur Folge haben, wie z. B. die Schulanmeldung, Sozialversicherung usw.. Somit ist diese Gruppe statistisch nicht erfassbar. 42
38 Anm.: Gemeint sind hier insbesondere das geltende EU-Recht, bzw. das
Wirtschaftsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und
der Türkei
39 Vgl.: §§95 ff. AufenthG
40 Anm.: Nach dem neuen AufenthG heißt es offiziell: „Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung.“ (Vgl.: § 60a AufenthG)
41 Vgl.: BAMF: Illegalität von Migranten in Deutschland, Nürnberg 2005 S. 3
42 Vgl.: BAMF: Migrationsbericht 2005, S. 103
Kapitel A: Migration hat viele Gesichter 18
Im Jahr 2004 wurden insgesamt 81.040 Personen wegen unerlaubten Aufenthalts in Deutschland registriert, davon wurden 18.215 Personen bereits an der Grenze aufgegriffen und zurückgewiesen. Somit ergibt sich für das Jahr 2004 eine Zahl von ca. 63.000 sich unrechtmäßig in der BRD aufhaltende Personen, die als Mindestbestand anzusehen ist.
2. Migration: eine Lebenskrise
Immer schon gab es Wanderbewegungen. Menschen verlassen ihre Heimat, um Gefahren zu entkommen, ihre Lebenssituation zu verbessern oder auch einfach aus Neugierde und Abenteuerlust. Sie gehen freiwillig oder haben keine andere Wahl, weil sie flüchten müssen, vertrieben werden oder weil sie als abhängige Verwandte keine eigene Entscheidung fällen können.
Ihre Möglichkeiten, den Verlust ihrer Heimat, den Abschied von Familien und Freunden erfolgreich zu bewältigen, sind sehr unterschiedlich. Menschen, die z. B. aus ihrer Heimat eine hohe Mobilität gewohnt waren, haben möglicherweise bessere Ressourcen als andere, eher sesshafte Kulturen, die das Verlassen ihrer Heimat als Drama erleben und sich nur schwer in die neue Situation einfinden können. Fast immer jedoch ist Migration eine kritische Lebenszeit, die bewältigt werden will.
Die Tatsache, dass die Menschengruppe der Migranten so heterogen ist, lässt allgemein gültige Aussagen über Krisensituationen in der Migration nur schwer zu.
In einem nächsten Schritt wird darum zunächst der Begriff Krise genauer definiert, um dann diverse Krisenmodelle im Zusammenhang mit Migration vorzustellen.
2.1 Definition: Krise
Der Begriff ‚Krise’ wird in der Medizin als Höhe-/Wendepunkt eines Krankheitsprozesses bezeichnet, der eine Wende - in welche Richtung auch immer - einleitet. Mittlerweile wird er für alle möglichen Alltagsituationen genutzt, in denen sich eine instabile Situation dramatisch zuspitzt und sich ein Wandel im Geschehen abzeichnet. Zusätzlich zu den normativen Entwicklungsaufgaben, die eine Person in einer Gesellschaft zu bewältigen hat, stellt der Umstand der ‚Migration’ eine große Herausforderung und Belastung dar und wirkt auf den Menschen destabilisierend. Der Migrant erfährt Unsicherheiten und Ängste, die eine
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Überprüfung und Neuorganisation seiner Ressourcen und Bewältigungsstrategien erforderlich machen. 43
2.2 Krisenmodelle
Es gibt unterschiedliche psychologische Thesen darüber, ob Migrationserfahrungen als kritische oder sogar traumatische Ereignisse erlebt werden und welche Folgewirkungen es gibt.
Unterschieden werden nach HERWARTZ-EMDEN & RIEKEN in
Krisenmodelle Unterschiedsmodelle Akkulturationsmodelle Phasenmodelle 44
Nach den Krisenmodellen führt Migration zu krisenhaftem Erleben, wenn die Anforderungen des Migrations- und Integrationsprozesses an den Menschen seine individuellen Ressourcen überschreiten. So können u. a. die Ansprüche der Aufnahmegesellschaft zu Überforderung führen, wenn mangelnde bzw. fehlende Ressourcen z. B. sprachlicher Art nicht kompensiert werden können. Eine emotionsneutrale Reaktion auf die Erfordernisse ist nicht (mehr) möglich. Es kommt zu diffusen, emotionalen und desorganisierten Bewältigungsversuchen, oft einhergehend mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Form von Depressionen oder anderen psychosomatischen Beschwerden. 45
Unterschiedsmodelle gehen von einem proportionalen Zusammenhang zwischen kultureller Distanz und Stressbelastung aus. 46 Dabei werden jedoch oft Merkmale von Schichten, Lebenslagen und sozialen Milieus außer Acht gelassen. (So kann ein Landwirt aus Bayern mit einem Bauern aus Polen mehr gemeinsam haben als mit einem Arzt aus Berlin.) 47 Akkulturationsmodelle betonen die Perspektive des interkulturellen Kontaktes, da Migranten einer neuen Kultur mit ihrer Andersartigkeit gegenüberstehen. Sie müssen entscheiden, ob, bzw. welche Aspekte ihrer eigenen Kultur sie beibehalten oder aufgeben wollen. So geraten sie in einen Konflikt, der sich aus der Begegnung mit der aufnehmenden Gesellschaft ergibt.
43 Vgl.: Butollo, W., Gavranidou, M.: Intervention nach traumatischen Ereignissen.
Weinheim 1999
44 Vgl.: Herwartz, L. & Riecken, A.: Frauen in der Migration., Göttingen 2001 S. 577f. 45 Vgl.: ebd. S.577ff. 46 Vgl.: ebd. S. 577ff
47 Vgl.: Hofstede, G.: Lokales Denken, Globales Handeln, München 2001 S. 12
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Dabei haben sie lt. HERWARTZ-EMDEN & RIEKEN vier Lösungsmöglichkeiten, wie die Abb. 4 auf der nächsten Seite zeigt.
Nach dieser Abbildung weisen drei Entscheidungen das Potential eines krisenhaften Erlebens auf, nämlich die Assimilation, die Segregation sowie die Marginalisation. Die Lösung der Assimilation beinhaltet eine überangepasste, einseitig an die Aufnahmegesellschaft orientierte Angleichung, während die Segregation ausschließliche Werte und Normen der Herkunftsgesellschaft favorisiert. Die Ablehnung von Werten und Normen der Herkunfts- als auch der Aufnahmegesellschaft (Marginalisation) bewirkt oftmals eine Orientierungslosigkeit, die sich u. a. dadurch bemerkbar macht, dass aus jeder Kulturform die angenehmen Aspekte herausgesucht und/oder zum eigenen Nutzen umgedeutet werden. 48
Abb. 4 Akkulturationsmodell
Quelle: Herwartz-Emden und Riecken (2001) 49
Hinter den mannigfachen Einzelschicksalen und trotz der unterschiedlichen kulturellen Bewältigungsstrategien lassen sich jedoch Migrationsprozesse aufzeigen, die möglicherweise allgemeingültige und kulturübergreifende Validität besitzen. 50 So betrachten Phasenmodelle Migration nicht als statischen sondern als einen dynamischen Prozess, dessen Verlauf durch unterschiedliche erlebte Stadien gekennzeichnet ist. Das Phasenmodell nach SLUZKI geht dabei von folgenden Dimensionen aus:
48 Vgl.: Hofstede, G.: Lokales Denken, Globales Handeln, München 2001 S. 57f.
49 Vgl.: Herwartz, L.; Riecken, A.: Frauen in der Migration, Göttingen 2001, S. 583 50 Vgl.: Sluzki, C. E. : Psychologische Phasen der Migration und ihre Auswirkungen, Bonn
2001, S. 101f.
Arbeit zitieren:
Anita Haunhorst, 2006, Migranten im Strafvollzug, Vernetzung sozialarbeiterischer und ehrenamtlicher Hilfen, München, GRIN Verlag GmbH
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