Inhaltsverzeichnis
Tabellenverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Einleitung 1
2. Die Residualgröße Eigenkapital bei Banken 2
2.1 Definition, Aufgaben und Funktionen des Eigenkapital bei Banken 2
2.2 Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung 3
2.3 Die neuen Eigenkapitalanforderungen bei Banken unter Basel II 4
2.4 Bilanzierung des Eigenkapitals eines Kreditinstituts nach dem HGB 5
2.5 Bilanzierung des Eigenkapitals eines Kreditinstituts
nach den IAS / IFRS 6
3. Eigenkapitalausweis in Anhängigkeit von der Rechtsform 10
3.1 Geschäftsbank in Form einer Aktiengesellschaft 10
3.2 Eigenkapitalausweis nach HGB einer Geschäftsbank als AG 11
3.3 Eigenkapitalausweis nach IFRS einer Geschäftsbank als AG 11
3.4 Die Universalbank als Genossenschaftsbank 12
3.5 Eigenkapitalausweis bei Genossenschaftsbanken
nach HGB und IFRS 13
3.6 Die Sparkasse als Anstalt öffentlichen Rechts 14
3.7 Eigenkapitalausweis bei den Sparkassen nach dem HGB 14
3.8 Die Privatbank in der Rechtsform der KGaA 15
3.9 Eigenkapitalausweis bei Privatbanken als KGaA 15
4. Zusammenfassender Vergleich und Fazit 16
Anhang V V
Literaturverzeichnis XII
Internetquellen Verzeichnis XIV
Rechtsquellenverzeichnis XV
II
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Gliederung des Eigenkapitals nach IAS / IFRS 8
Tabelle A 1: Für alle Kapitalgesellschaften relevante EK Posten VIII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung A 1: Zusammensetzung der Eigenmittel VII
Abbildung A 2: Die Zusammensetzung des EK bzw. der Eigenmittel VII
Abbildung A 3: Das Drei Säulen Konzept der
Bankenaufsicht nach Basel II VIII
Abbildung A 4: Die Organe der AG IX
Abbildung A 5: Ausweis des Eigenkapitals bei der DZ Bank (2005) IX
Abbildung A 6: Passivseite der Konzernbilanz bei der HVB Group (2005) X
Abbildung A 7: Ausweis des Eigenkapitals bei der Volksbank
Uelzen Salzwedel (2005) X
Abbildung A 8: Ausweis des Eigenkapitals bei der
Sparkasse KölnBonn (2005) X
Abbildung A 9: Organe der KGaA XI
Abbildung A 10: Ausweis des Eigenkapitals bei Sal. Oppenheim im Jahr
2003....................................................................................... XI XI
Abbildung A 11: Ausweis des Eigenkapitals bei Hauck Aufhäuser
(2005) XI
Abbildung A 12: Vergleich der verschiedenen Ausweise des
Eigenkapitals XII
III
Abkürzungsverzeichnis
A-f-S Available-for-sale AG Aktiengesellschaft AktG Aktiengesetz eG eingetragene Genossenschaft EK Eigenkapital GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standard(s) IDW Institut der Wirtschaftsprüfer IFRSInternational Financial Reporting Standard(s) IRB Internal Ratings Based KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien KWG Kreditwesengesetz LiquiGrds Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Kreditinstitute ÖBA Zeitschrift für das gesamte Bank- und Börsenwesen (Fachzeitschrift) ORDO Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft RechKredV Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute US – GAAP United States Generally Accepted Accounting Principles ZfB Zeitschrift für Betriebswirtschaft (Fachzeitschrift)
IV
1. Einleitung
Das Geschäftsbankensystem ist in Deutschland in Universalbanken und Spezialbanken unterteilt. Unter den Universalbanken gibt es private - und öffentlich – rechtliche Geschäftsbanken, die alle wichtigen Bankleistungen anbieten. 1 Die Universalbanken werden in verschiedenen Rechtsformen geführt, wobei die Formen der AG, der eG, der Sparkasse und der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorherrschend sind. Je nach der Rechtsform müssen verschiedene Vorschriften für den Jahresabschluss einer Bank angewendet werden. Die Bilanzierung des Eigenkapitals ist dabei ein wichtiger Bestandteil der Bilanz, um die Kennzahlen der Eigenkapitalquote und der Eigenkapitalrentabilität berechnen zu können und somit die Wettbewerbsposition der Banken untereinander darzustellen. Der unterschiedliche Ausweis dieses Bilanzpostens hängt von der rechtlichen Ausgestaltung der Bank ab und ob die Rechnungslegungsvorschriften des HGB oder der IAS / IFRS angewendet werden. Das Eigenkapital der Sparkasse besteht oft nur aus einer Sicherheitsrücklage. Im Gegensatz dazu ist im IFRS Abschluss einer Bank als AG eine hoch komplexe Eigenkapitalgliederung zu finden. Zunächst geht es in Kapital 2.1 um die Definition, Aufgaben und Funktion des Eigenkapitals bei Banken. Die beiden folgenden Kapiteln 2.2 und 2.3 erläutern die Funktion des Eigenkapitals als haftendes Eigenkapital, indem die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung unter Basel I und die neuen Vorschriften nach Basel II 2 beschrieben werden. Die Größe des bilanziellen Eigenkapitals nach dem HGB und den IAS / IFRS wird in den Abschnitten 2.4 und 2.5 dargelegt. Auf die Rechnungslegung nach den US – GAAP wird nicht eingegangen, bislang bilanziert nur die Deutsche Bank nach diesen Vorschriften. Im dritten Kapital werden die einzelnen, wichtigsten Rechtsformen von Banken vorgestellt und der entsprechende Eigenkapitalausweis wird theoretisch und praktisch dargestellt. Im Kapitel 4 wird ein kurzer Vergleich und ein Fazit gezogen.
1 Vgl. Hintner, O. / Obst, G. ,Geld-, Bank – und Börsenwesen, 2000, S. 451.
2 Basel I wurde 1988 verabschiedet, 2007 sollen die weitaus komplexeren Vorschriften Basel II für Kreditinstitute Gültigkeit haben.
1
2. Die Residualgröße Eigenkapital bei Banken
2.1 Definition, Aufgaben und Funktionen des Eigenkapital bei Banken
Auf der Passivseite der Bilanz stellt das Eigenkapital eine „Saldogröße“ dar, indem von den Vermögenswerten die Schulden abgezogen werden. Das Eigen-kapital weist für die Gläubiger einer Bank eine „elementare vertrauensbildende Funktion“ auf. 3 Es hat eine Gründungsfunktion, denn nach dem Kreditwesengesetz muss zur Gründung der Bank ein ausreichendes haftendes Eigenkapital vorhanden sein. Im Interesse der Gläubiger und zur Sicherung der Einlagen weist das Eigenkapital eine Haftungsfunktion auf. Außerdem kommt dem Eigenkapital die Begrenzungsfunktion zu. Mit dem Eigenkapital sollen Risken aus Bankgeschäften vermindert werden und Verluste sollen möglichst nicht entstehen. Ebenso wie das Fremdkapital erfüllt das Eigenkapital die Finanzierungsfunktion. Nach
§ 12 KWG soll zum Beispiel das dauernde langfristige Anlagevermögen vollständig durch das haftende Eigenkapital gedeckt sein. Dem Eigenkapital kommt die Bemessungsfunktion bei der Gewinnverwendung zu, weil das Gezeichnete Kapital die Grundlage bei der Verteilung des Gewinns darstellt. Durch die Höhe der Eigenkapitalquote wird die Wettbewerbs – und Leistungsfähigkeit der Bank dargestellt. Damit ergibt sich eine Repräsentationsfunktion. Allerdings wird auch vertreten, dass der Geschäftsbetrieb einer Bank auch ohne oder mit sehr wenig Eigenkapital betrieben werden kann, denn der Anteil des Eigenkapitals ist gegenüber dem Fremdkapital sehr gering. Schließlich sollen die Gewinne und Verluste zwischen verschiedenen Geschäftsjahren ausgeglichen werden (Ausgleichsfunktion). 4 Wegen der geringen Höhe des Eigenkapitals sind die Haftungs – und Finanzierungsfunktionen weniger bedeutend, ebenso können die Repräsentationsfunktion und die Ausgleichsfunktion kritisch gesehen werden. 5
3 Padberg, T., Analyse der Jahresabschlüsse von Genossenschaftsbanken und Sparkassen, 2005, S.
14.
4 Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebslehre, 1997, S. 165 f. .
5 Vgl. Eilenberger, Guido, Bankbetriebslehre, 1997, S. 167.
2
2.2 Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung
Das Aufsichtsrecht für Banken nach den Vorschriften Basel I stellt eine Mindest-anforderung an Eigenkapital auf. Durch einen Solvabilitätskoeffizient wird vorgegeben, wie hoch das haftende Eigenkapital sein muss, damit ein Schuldnerausfall ausgeglichen werden kann. 6 Nach Grundsatz I § 2 der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Kreditinstitute müssen 8 % der gewichteten Risikoaktiva mit haftendem Eigenkapital unterlegt werden. 7 Abbildung A-1 im Anhang zeigt die Zusammensetzung der Eigenmittel. Die einzelnen Komponenten des Kernkapitals, des Ergänzungskapitals und der Drittrangmittel zeigt die Abbildung A – 2. Die § 10 Abs. 2 – 7 KWG beschreiben die Zusammensetzung der Eigenmittel. Das haftende Eigenkapital und Drittrangmittel ergeben die regu-latorischen Eigenmittel. 8 Das haftende Eigenkapital setzt sich aus dem Kernkapital und dem Ergänzungskapital Klasse I und Klasse II zusammen. Das Kernkapital eignet sich im Gegensatz zum Ergänzungs – und den Drittrangmitteln gut als Haftungskapital. 9 Es setzt sich bei den Gesellschaften der AG, KGaA und der GmbH aus dem Grund – oder Stammkapital und den Rücklagen zusammen. Bei Genossenschaften ist das Kernkapital das Geschäftsguthaben der Genossen und die Rücklagen, bei Sparkassen sind es die Rücklagen. Zum Kernkapital zählen weiterhin die Einlagen von stillen Beteiligten, der Sonderposten für allgemeine Bankrisiken und der Bilanzgewinn, wenn er zum Geschäftskapital, zu den Rücklagen oder zu dem Geschäftsguthaben zugeführt wird. 10 Zum Ergänzungskapital zählen vor allem stille Reserven, Vorsorgereserven nach § 340 f. HGB, Vorzugsaktien, Genussrechtsverbindlichkeiten und nachrangige Verbindlichkeiten. 11
6 Vgl. Padberg, T., Analyse der Jahresabschlüsse von Genossenschaften und..., 2005, S. 15.
7 Vgl. § 2 Abs. 1 LiquiGrds.
8 Vgl. Deutsche Bundesbank: Monatsbericht Januar; URL:
http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/monatsberichte/2002/200201...; gesichtet am: 10.10.2006.
9 Vgl. Hartmann- Wendels, T. / Pfinsten, A. / Weber, M. ,Bankbetriebslehre, 2004, S. 401.
10 Vgl. Hartmann- Wendels, T. / Pfinsten, A. / Weber, M. ,Bankbetriebslehre, 2004, S. 406 f. .
11 Vgl. Deutsche Bundesbank: Monatsbericht Januar; URL:
http://www.bundesbank.de/download/volkswirtschaft/monatsberichte/2002/200201...; gesichtet am 10.10.2006.
12 Vgl. Schulte – Mattler, H. / von Kenne, U., Meilenstein der Bankenaufsicht, in: Die Bank,
2004, H. 9, S. 37.
13 Fritz – Aßmus, D. / Tuchtfeldt, E., Basel II als internationaler Standard zur Regulierung von Banken, in: ORDO, 2003, Bd. 54, S. 279.
3
2.3 Die neuen Eigenkapitalanforderungen bei Banken unter Basel II
Im Juni 2004 wurden die Basel II Vorschriften unter dem Titel „International Convergence of Capital Measurement and Capital Standards, a revised Frame-
work“ verabschiedet. 12 Mit der neuen Bankenaufsicht soll „eine Verbesserung der Solidität und Stabilität, eine Intensivierung des Wettbewerbs und eine Erhöhung der Effizienz des nationalen und internationalen Bankensystems angestrebt werden.“ 13
Das haftende Eigenkapital soll für risikoreiche Kredite mehr dem Risiko angepasst werden soll. Denn bisher kann es vorkommen, dass es zu keiner adäquaten Unterlegung mit haftenden Eigenkapital kommt, wenn restliche Risiken vor-
liegen. 14 Die Basel I Regelung verfolgt eine quantitative und undifferenzierte Ermittlung der Eigenkapitalunterlegung. 15 Basel II ist durch eine mehr komplexe, qualitative, differenzierte Aufsicht geprägt. 16 Basel II besteht aus drei Säulen, die in Abbildung A – 3 abgebildet sind. Den Mindesteigenkapitalanforderungen, dem aufsichtsrechtlichen Überprüfungsverfahren und der Marktdisziplin. Die Eigenka-pitalanforderungen nach der 1. Säule erfolgen entweder nach einem Standardsatz, wobei externe Ratings verwendet werden oder es wird ein Verfahren mit internen
Ratings angewendet (IRB – Ansatz). 17 Nach dem neuen Standardsatz, der gegenüber dem komplexen IRB – Ansatz vorgezogen wird, müssten Banken und Sparkassen mehr haftendes Eigenkapital halten, da sie nach Basel II zusätzlich operationale Risiken unterlegen müssen. Der IRB – Ansatz bewirkt ebenso eine höhere
Belastung des vorzuhaltenden Eigenkapitals. 18 Die operationalen Risiken entstehen aus externen Effekten, aus menschlichen Fehlern, Technologieversagen oder
aus fehlerhaften internen Prozessen der Bank. 19 Die Banken müssen also mehr haftendes Eigenkapital beschaffen oder die Vergabe von relativ riskanten Krediten
14 Vgl. Schöning, S., Die geplante Neufassung der bankaufsichtlichen Eigenkapitalunterlegung..., in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 2003, H. 12, S. 667.
15 Vgl. Emse, C., Verbriefungstransaktionen deutscher Kreditinstitute, 2005, S. 125.
16 Vgl. Grunert, J. u. a. , Mittelstand und Basel II: ..., in: ZfB, 2002, H. 10 S. 1046.
17 Vgl. Emse, C., Verbriefungstransaktionen deutscher Kreditinstitute, 2005, S. 127.
18 Vgl. Janssen, S., Auswirkungen von Basel II auf Kreditinstitute und Mittelstand, in: ÖBA, (2002), H. 10, S. 793.
19 Vgl. Schulte- Mattler, H., Basel II: Das Dritte Konsultationspapier (CP 3), in: Die Bank, 2003, H. 6 , S. 392.
20 Vgl. Nippel, P., Eigenkapitalunterlegung von Kreditrisiken ... , in: ZfB, 2004, H. 3, S. 210.
21 Vgl. Büschgen, H. E., Bankbetriebslehre, 1999, S. 781.
4
Quote paper:
Harm Linnecke, 2006, Eigenkapital - Ausweis bei Banken in Abhängigkeit von der Rechtsform (HGB vs. IFRS), Munich, GRIN Publishing GmbH
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