INHALTSVERZEICHNIS
Einführung 1
1. Definition und Zusammensetzung der Konzernsteuerquote 2
4
2. Latente Steuern nach IAS/IFRS
2.1. Temporary-Konzept 4
2.2. Die aktiven und passiven latenten Steuern 5
2.3. Bewertung 7
2.4. Latente Steuern im Konzern 8
3. Analyse der Konzernsteuerquote 9
3.1. Graphische Darstellung der Konzernsteuerquote 10
3.2. Einflussfaktoren 11
3.2.1. Kompensatorischer Effekt latenter Steuern 13
3.2.2. Reagibilität latenter Steuern und deren Ursache 14
3.2.3. Latente Steuern auf Verlustvorträge 15
3.3. Überleitungsrechnung (Reconciliation) 17
4. Aussagefähigkeit der Konzernsteuerquote (Würdigung) 19
Fazit 21
Literatur
Anhang
A. Abkürzungsverzeichnis
B. Bewertungsdifferenzen zwischen IAS und Steuerbilanz
C. Positive und negative Konzernsteuerquoten
D. Beispiel einer Überleitungsrechnung
II
EINFÜHRUNG
Die Konzernsteuerquote ist eine unternehmensspezifische Kennzahl zur Höhe der Ertragssteuerbelastung eines Konzerns. 1 Sie spielt vor allem im angelsächsischen Raum für die Finanzanalyse, finanzielle Unternehmenssteuerung und für die finanzielle Selbstdarstellung des Unternehmens traditionell eine wesentliche Rolle. 2 Die wachsende Bedeutung dieser Kennzahl auch für die deutschen Unternehmen wird auf die zunehmende Internationalisierung, Umstellung auf die internationale Rechnungslegung und auf den wachsenden Wettbewerb um Kapital zurück geführt.
Die von einem Unternehmen zu zahlenden Steuern werden einerseits als Kosten verstanden, die durch ein geschicktes Gestalten gesenkt werden müssen. 3 Zum anderen hat die Konzernsteuerquote einen unmittelbaren Einfluss auf die Kennzahl „earnings per shares“, welche durch die Minderung der Konzernsteuerquote erhöht werden kann. 4 Da auf dem Kapitalmarkt ein auf die Shareholder Value orientiertes Management der Konzernsteuerquote belohnt wird, gilt es für die Unternehmen die wesentlichen Einflüsse (sog. Treiber der Konzernsteuerquote) zu analysieren und zu optimieren. Aus der Sicht der Analysten und Investoren kann daher mithilfe der Kennzahl
„Konzernsteuerquote“ der Erfolg der betrieblichen Steuerpolitik vor allem durch den Vergleich der Steuerquoten von in gleicher Branche tätigen Unternehmen beurteilt werden. 5 Laut einer Studie von PricewaterhouseCoopers steigt der Börsenwert eines Unternehmens deutlich, wenn die Steuerquote sinkt. 6 Außerdem wird die Konzernsteuerquote auch von der Unternehmensleitung zunehmend als die Zielgröße bei der Steueroptimierung verwendet und somit ist diese für die Beurteilung der betrieblichen Steuerpolitik von Bedeutung.
Obwohl eine unmittelbare Veröffentlichung der Konzernsteuerquote in keinem der internationalen Rechnungslegungstandards gefordert wird, 7 muss nach IAS 12 im Anhang eines Konzernabschlusses eine Überleitungsrechnung erstellt werden.
1 Vgl. Lüdenbach/ Hoffmann/ Bernhard (2005), § 26, Rn. 105-108.
2 Vgl. Kröner/ Beckenhaub (2006).
3 Vgl. Schäffeler (2002), S. 1.
4 Vgl. Becker/ Fuest/ Spengel (2005), S.10. Mehr zu empirischen Untersuchungen des Zusammenhangs der Konzernsteuerquote und des Kurs-Gewinn-Verhältnis siehe Svenson (1999).
5 Vgl. Becker/ Fuest/ Spengel (2005), S. 10.
6 Vgl. Brost / Storn (2006), S. 17.
7 Vgl. Dempfle (2006), S. 3.
1
Insbesondere nach dem die deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen zur Bilanzierung auf Grundlage von IAS/IFRS verpflichtet wurden, begann in der Literatur und in der Praxis eine breite Diskussion über die Bedeutung der Konzernsteuerquote, deren Verwendung und Aussagefähigkeit. 8
Das Ziel der vorliegenden Arbeit ist, die Konzernsteuerquote und ihre Zusammensetzung darzustellen und deren wesentliche Einflussfaktoren zu untersuchen, damit eine Beurteilung der Aussagefähigkeit dieser Kennzahl möglich ist. Dabei soll vertieft auf die Ermittlung der Konzernsteuerquote eingegangen werden. Da bei der Steuerung der Konzernsteuerquote die Bilanzierung von Ertragssteuern eine herausragende Rolle spielt, wird im Rahmen dieser Arbeit der Zusammenhang der Konzernsteuerquote mit latenten Steuern und dem Konzernergebnis vor Ertragssteuern dargestellt. Im weiteren Schritt wird auf die Überleitungsrechnung nach IAS 12 eingegangen. Abschließend werden eine Zusammenfassung und die kritische Würdigung der Konzernsteuerquote als Kennzahl gegeben.
1. DEFINITION UND ZUSAMMENSETZUNG DER KONZERNSTEUERQUOTE
Die Konzernsteuerquote wird definiert als „Quotient aus Ertragssteuerbelastung zu Konzernjahresergebnis vor Ertragssteuern.“ 9 Darüber hinaus werden in der „Konzernsteuersatz“ 10 , Literatur weitere Bezeichnungen, wie
„Ertragssteuerquote“ 11 , „effektive tax rate“ 12 , abgekürzt (ETR) oder „effektiver Steuersatz“ 13 synonym verwendet.
Angelehnt an IFRS 12.86 lässt sich die Konzernsteuerquote aus der Gegenüberstellung des Steueraufwands und des Jahresüberschusses vor Steuern wie folgt definieren: 14
Konzernsteuerquote = laufender + latenter Steueraufwand/+ertrag x 100 handelsrechtliches Periodenergebnis (vor Ertragssteuer)
8 Siehe dazu Herzig/ Dempfle (2002), S. 1 ff.; Dahlke /von Eitzen (2003), S. 2237; Hannemann/ Peffermann (2003), S. 727 ff.; Kröner/ Benzel (2004), § 15; Spengel (2004); Stein/ Becker (2004); Becker/ Fuest/ Spengel (2005), S. 1 ff.; Jonas (2005), S.6
9 Wieley/ Wahle/ Gens (2004), Abschn. 15, Rn. 126.
10 Vgl. Riedweg (1995), S. 188.
11 Vgl. Kröner /Benzel (2004), § 15, Rn. 4.
12 Ebnd.
13 Vgl. Lüdenbach (2005), S. 260.
14 Vgl. Herzig / Dempfle (2002), S. 1.
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IAS 12.5 definiert das handelsrechtliche Periodenergebnis (vor Ertragssteuern) als „das Periodenergebnis vor Abzug des Steueraufwands“. Während das Ergebnis vor Steuern keine Probleme bei der Ermittlung bereitet, kann der Ertragssteueraufwand der laufenden Berichtsperiode nicht unmittelbar berechnet werden. Der Ertragssteueraufwand in einem Konzern setzt sich sowohl aus tatsächlichen Steuern (current taxes) als auch aus den latenten Steuern (deferred taxes) zusammen. 15 Abhängig davon, ob in der Berichtsperiode ein steuerlicher Gewinn oder Verlust vorliegt, können beide Elemente eine Belastung oder Entlastung darstellen. Die Konzernsteuerquote ist aber keine fixe Prozentzahl, wie später gezeigt wird, sondern wird von vielen Faktoren beeinflusst. Daher ist die Ermittlung des Nenners dieser Kennzahl regelmäßig mit einem viel höheren Aufwand verbunden.
In IAS 12.5 werden die tatsächlichen Ertragssteuern als „Betrag von geschuldeten (erstattungsfähigen) Ertragssteuern“ definiert, „der aus dem zu versteuernden Einkommen (steuerlichen Verlust) der (laufenden) Periode resultiert.“ 16 Aus Vereinfachungsgründen wird sowohl zur Beschreibung eines Aufwands als auch eines Ertrages der Begriff „Steueraufwand“ verwendet. „Tatsächliche Ertragssteuern beinhalten alle in- und ausländischen Steuern, die auf Grundlage der steuerpflichtigen Einkommen des berichtenden Unternehmens erhoben werden. Dazu gehören auch Quellensteuern, die von einem Tochterunternehmen, einem assoziierten Unternehmen oder einem Joint Venture auf Grund von Ausschüttungen geschuldet werden.“ 17 Für die Ermittlung des tatsächlichen Steueraufwandes sind aber nur die Ertragssteuern relevant. 18 In Deutschland sind dies die Körperschaftssteuer, die Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag. Die sonstigen Steuern bleiben somit bei der Ermittlung der Konzernsteuerquote unberücksichtigt. 19
Im Unterschied zum laufendem Steueraufwand werden latente Steuern durch Geschäftsvorfälle der laufenden Periode verursacht, die aber erst in der Zukunft zu tatsächlichen Steuerzahlungen oder Steuererstattungen führen. 20 Latente
15 Vgl. Wiley / Wahle / Gens (2004), Abschn. 15, Rn. 126.
16 IAS 12.5 (2000).
17 Praxis-Berater IAS/IFRS (2006), Gr. 3/200.
18 Vgl. Herzig (2003), S. 82.
19 Vgl. Wiley/ Wahle / Gens (2004), Abschn. 15, Rn. 126.
20 Vgl. Hannemann / Peffermann (2003), S. 727.
3
Steuern sind die Folge von Gewinndifferenzen zwischen der Steuerbilanz, Handelsbilanz und Konzernbilanz. Bei latenten Steuern handelt es sich um fiktive nicht zahlungswirksame Steuern, die nur dann angesetzt werden, wenn der tatsächliche (effektive) Steueraufwand in der Steuerbilanz nicht dem (fiktiven) Steueraufwand der IAS/IFRS-Bilanz entspricht und wenn in späteren Perioden die Umkehr der Differenzen wahrscheinlich ist. 21 Als Grund zur Entstehung von latenten Steuern nennt IAS 12.5 abzugsfähige temporäre Differenzen zwischen Steuerbilanz und IAS/IFRS-Bilanz, steuerliche Verlustvorträge und steuerliche Anrechnungsguthaben (Vorträge noch nicht genutzter steuerlicher Gewinne), auf welche die latenten Steuern zwingend zu bilden sind. In Konzernabschlüssen, die nach IFRS erstellt werden, wird die Konzernsteuerquote im Anhang ausgewiesen.
2. LATENTE STEUERN NACH IAS/IFRS
Da der Steueraufwand sich aus dem Ergebnis der Steuerbilanz ergibt, werden der in IAS/IFRS-Bilanz ausgewiesene Steueraufwand und das Ergebnis vor Steuern ohne die Bilanzierung latenter Steuern in IAS/IFRS-Bilanz keinen sinnvollen Zusammenhang darstellen. Latente Steuern beeinflussen direkt den Zähler der Konzernsteuerquote. Deswegen führt die Veränderung der Faktoren, welche die Höhe der latenten Steuern beeinflussen, indirekt zur Veränderung der Konzernsteuerquote.
2. 1. Temporary-Konzept
Bei der Bilanzierung latenter Steuern folgt IAS 12 dem sog. temporary-Konzept. Das temporary-Konzept ist bilanzorientiert und resultiert aus „bewusst erwünschter Darstellung der Vermögenslage gemäß dem Grundsatz der Informationsvermittlung für aktuelle und potentielle Investoren“. 22 Nach diesem Konzept wird nicht die zutreffende Periodisierung des Steueraufwands in den Mittelpunkt gestellt, wie es beim timing-Konzept der deutschen HGB der Fall ist, sondern der richtige Ausweis des Nettovermögens unter Beachtung potenzieller Steuerlasten und -erstattungen. 23 Dabei werden alle zeitlich befristeten Ansatz-und Bewertungsunterschiede (sog. temporary differences) zwischen Steuer- und
21 Vgl. Rabeneck/ Reichert (2002), S. 1366 ff.
22 Kröner /Benzel (2004), § 15, Rn. 34.
23 Vgl. Lüdenbach (2005), S. 241.
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IFRS-Bilanz in die Steuerabgrenzung einbezogen, deren Auflösung in einer späteren Periode zu Mehr- oder minderbelastung bei der Steuer führen wird.
Temporary Differences werden in IAS 12.5 als „Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Bilanz und seinem Steuerwert“ definiert. Temporäre Unterschiede werden sich in der Zukunft umkehren. Als Steuerwert eines Vermögensgegenstandes oder einer Schuld gilt nach IAS 12.7 jener Betrag, der diesem Posten für steuerliche Zwecke beizulegen ist. Nach IAS 12 wird jede Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenz zwischen IAS/IFRS- und Steuerbilanz in die latente Steuerabgrenzung einbezogen, auch wenn diese Differenz erfolgsneutral 24 entstanden ist und nur bei deren Auflösung wieder ausgeglichen wird. Einzige Voraussetzung ist, dass weiterhin die Wahrscheinlichkeit eines Ausgleichs dieser Differenz besteht. 25 Da der Zeitpunkt der Auflösung für temporäre Differenzen nach IAS/IFRS nicht relevant ist, werden auch solche Differenzen berücksichtigt, deren Auflösungszeitpunkt noch nicht feststeht, aber wahrscheinlich ist. Das bedeutet, das auch die quasi permanenten Differenzen bei der Steuerabgrenzung nach IAS/IFRS berücksichtigt werden.
Die quasi permanenten Differenzen sind solche, die sich frühestens am Ende der Lebensdauer eines Konzernunternehmens prinzipiell ausgleichen können. 26 Lediglich auf die permanenten Differenzen (z.B. steuerfreie Erträge oder nicht abzugsfähige Betriebsausgaben), die sich auch in der Totalperiode nie ausgleichen, besteht nach IAS/IFRS ein Abgrenzungsverbot. „Der Ansatz latenter Steuern nach IAS 12 führt (somit) zur Berücksichtigung der bereits im Abschluss erkennbaren, aber noch nicht im tatsächlichem Steueraufwand enthaltenen künftigen Ertragssteuern.“ 27
2.2. Die aktiven und passiven latenten Steuern
Temporäre Differenzen führen zur Bilanzierung von latenten Steueransprüchen (aktiven latenten Steuern) oder latenten Steuerschulden (passiven latenten Steuern). Aktive latente Steuern werden für alle abzugsfähige temporäre
24 z.B. Differenzen aus Währungsumrechnung nach der Stichtagsmethode.
25 Vgl. Praxis-Berater IAS/IFRS (2006), Gr. 3/200.
26 Vgl. Baetge/ Kirsch/ Thiele (2004), S. 475.
27 Kröner/ Benzel (2004) § 15, Rn. 38.
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Differenzen angesetzt, sofern sie mit künftigen steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden können. „Abzugsfähige temporäre Differenzen (deductible temporary differences) führen bei der Realisation des IFRS-Buchwerts zu einem steuerpflichtigen Verlust, der bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abzugsfähig ist.“ 28 Aktive latente Steuern entstehen, wenn Vermögenswerte im IAS/IFRS-Abschluss niedriger bewertet werden als in der Steuerbilanz oder die Verbindlichkeiten im IAS/IFRS-Abschluss höher bewertet werden als in der Steuerbilanz. Als Folge ist das zu versteuernde Einkommen höher als das Ergebnis vor Ertragssteuern im IAS/IFRS-Abschluss. Die Minderung des Steueraufwands wird durch Bilanzierung eines latenten Steueranspruchs herbeigeführt. 29
Passive latente Steuern sind nach IAS 12.15 für alle zu versteuernden temporären Differenzen zu bilden. Sie entstehen, wenn der Vermögenswert im IAS/IFRS-Abschluss höher als in der Steuerbilanz bewertet wird oder die Verbindlichkeiten im IAS/IFRS-Abschluss niedriger als in der Steuerbilanz bewertet werden. „Zu versteuernde temporäre Differenzen (taxable temporary differences) führen bei der Realisation des IFRS-Buchwerts zu einem steuerpflichtigem Gewinn, der das zu versteuernde Einkommen erhöht.“ 30 Es besteht in Unterschied zum HGB eine Bilanzierungspflicht sowohl für aktive als auch für passive latente Steuern. 31 Darüber hinaus sind aktive latente Steuern nach IAS 12 auf Verlustvorträge zu bilden, soweit eine Nutzung der Verlustvorträge zu erwarten ist. 32 (Eine zusammenfassende Abbildung der Fälle von aktiven und passiven latenten Steuern nach IAS ist im Anhang B zu finden.)
Latente Steuern werden sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung als auch unmittelbar im Eigenkapital (Neubewertungsrücklage) erfasst. Für den Ausweis in der Bilanz schreibt IAS/IFRS vor, dass die aktiven und passiven latenten Steuern getrennt von den tatsächlichen Steuerforderungen und -schulden sowie den anderen Vermögenswerten und Schulden darzustellen sind. 33
28 Petersen/ Bansbach/ Dornbach (2005), S. 219.
29 Vgl. Kröner/ Benzel (2004), § 15, Rn. 38.
30 Petersen/ Bansbach/ Dornbach (2005), S. 219.
31 Vgl. Herzig / Dempfle (2002), S. 2.
32 Vgl. Pellens (2001), S. 254.
33 Vgl. Praxis-Berter IAS/IFRS (2006), Gr. 3/200.
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M.E.S. Diana Veras, 2006, Darstellung und Würdigung der Kennzahl "Konzernsteuerquote" im Rahmen der IFRS Rechnungslegung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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