Erziehungsberatung


Hausarbeit, 2004

17 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Was ist Erziehungsberatung?

3. Gesetzliche Grundlagen

4. Berufsfelder und Interventionstypen
4.1 Interventionstypen
4.2 Wahl des Interventionstyps
4.3 Interventionen im Umfeld

5. Wer sind die Ratsuchenden?

6. Das Erstgespräch

7. Anforderungen an eine Beratungsvereinbarung

8. Schlusswort

9. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Wenn man Auto fahren will, muss man eine Prüfung ablegen. Wenn man ein Kind kriegen und aufziehen will, muss man das nicht. Kann man am Kind weniger falsch machen als am Auto? Was ist, wenn eine vierjährige überall Dinge mitgehen lässt, wenn mit dem 14-Jährigen kein vernünftiges Gespräch mehr möglich ist, wenn das Schicksal die Familie auf eine schwere Probe stellt, wie verhält man sich, was kann man tun? Man redet mit den Freunden, Kollegen und Verwandten und dann gibt es noch die Möglichkeit, sich den Rat von professionellen Fachkräften in einer Erziehungsberatungsstelle zu holen. Im Gegensatz zu verwandtschaftlichen Ratschlägen oder den Tipps von Freunden sind die professionellen Erziehungsberater verschwiegen und versuchen objektiv und neutral zu sein, ihre Meinung beruht auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Regel langjährigen Erfahrungen mit vielen Familien.[1]

Außerdem ist die Erziehungs- und Familienberatung ist von gesellschaftlichen Entwicklungen nicht unabhängig und stellt einen Versuch dar den Brüchen und Widersprüchen in der Gesellschaft zu begegnen. Die gegenwärtige Situation der Erziehungsberatung ist geprägt durch komplizierte gesellschaftliche Strukturen, die viele Risiken für die Entwicklung und das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien bereithält. Mit sich verändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen verändern sich auch die Anforderungen an die Erziehungsberatung.

So sieht sich die Erziehungsberatung heute einer großen Vielfalt von Lebensentwürfen gegenüber, die weit über das Idealbild einer funktionierenden Kernfamilie mit zwei Kindern hinausgehen. Dadurch ergeben sich unterschiedlichste Problematiken innerhalb und außerhalb der Familien. „Das KJHG fordert, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden und abzubauen bzw. dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (§ 1 Abs. 3 Satz 1 und 4 KJHG)“[2]

Ich werde nun im Folgenden erst einmal erläutern, was unter Erziehungsberatung zu verstehen ist und dann kurz auf die gesetzlichen Grundlagen eingehen. Des Weiteren werde ich die verschiedenen Interventionsmöglichkeiten in einer Erziehungsberatungsstelle vorstellen sowie die Ratsuchenden selbst, um schließlich den Ablauf eines Erstgesprächs sowie die Anforderungen an eine Beratungsvereinbarung darzustellen.

2. Was ist Erziehungsberatung?

Erziehungsberatung ist eine Leistung der Jugendhilfe. Sie soll bei der Erziehung helfen und die Betroffenen in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen, um eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung sicherzustellen.

Laut dem Kinder- und Jugendhilfegesetz sollen Erziehungsberatungsstellen Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung helfen und unterstützen.

Erziehungsberatung geht von der Freiwilligkeit und Einsicht der Ratsuchenden aus und findet überwiegend in öffentlichen Einrichtungen von Kommunen, Kirchen oder freien verbänden statt. Daneben gibt es aber auch vor allem in Großstädten private Beratungspraxen unter der Leitung von Fachkräften.[3]

Erziehungsberatung hat die emotionale, soziale und kognitiven Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen genauso zum Gegenstand, wie auch die emotionalen Beeinträchtigungen von einzelnen Familienmitgliedern und beziehungsmäßige Konflikte und Spannungen zwischen den Familienmitgliedern, soweit sie sich auf die Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen auswirken. Die Erziehungsberatung versucht die vorhandenen Schwierigkeiten möglichst genau zu definieren und zu diagnostizieren und die verursachenden Faktoren zu identifizieren auf emotionaler, beziehungsmäßiger und individueller sowie sozialer Ebene. Außerdem werden Lösungsansätze der Betroffenen unterstützt und neue mit ihnen gemeinsam erarbeitet.[4]

Die Anlässe für die Inanspruchnahme einer Erziehungsberatung können unterschiedlich sein. Nach Menne beruhen diese auf emotionalen Problemen, wie Ängste oder Depressionen, auf sozialen Verhaltensauffälligkeiten, wie Kontaktschwierigkeiten oder Aggressivität, auf Schwierigkeiten in der familialen Interaktion, wie Gesprächsverweigerung oder Gewalt, oder auf psychosomatischen Auffälligkeiten, wie Einnässen oder Eß- und Sprachstörungen.[5]

Den höchsten Anteil bei den verschiedenen Beratungsanlässen haben Entwicklungsauffälligkeiten, gefolgt von Beziehungsproblemen sowie Schul- und Ausbildungsproblemen, aber auch Probleme, die aus Trennung und Scheidung resultieren nehmen einen immer größeren Anteil ein. Sonstige Beratungsanlässe können bei Straftaten, Suchtprobleme, Kindesmisshandlung oder sexuellem Missbrauch sowie Wohnungsproblemen induziert sein.[6]

In den Erziehungsberatungsstellen sollten Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenarbeiten, die ebenfalls unterschiedliche methodische Ansätze miteinbringen. „Die möglichen Interventionen in der Erziehungsberatung reichen von informatorischer Beratung über das intensive Beratungsgespräch, diagnostische Klärung und Psychotherapie bis hin zur Arbeit im sozialen Umfeld. (Menne 1994c, S. 4).“[7] Wichtig für eine wirksame Erziehungsberatung ist neben der interdisziplinären Teamarbeit die regelmäßige Supervision der Berater.

Die Erziehungsberatung ist ein auf die Lösung von Problemen abzielendes, prozessorientiertes, interaktionelles dynamisches Geschehen, das in Kontextzusammenhängen stattfindet, zeitlich begrenzt und professionell strukturiert ist.[8]

3. Gesetzliche Grundlagen

Erziehungs- und Familienberatung sind in rechtliche Bestimmungen eingefasst, besonders seit der Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetz 1990. Es ist das oberste Ziel öffentlicher Jugendhilfe, Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen und damit indirekt die Erziehungssituation von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.[9] Die Jugendhilfe soll zum Partner der Eltern bei ihren Erziehungsaufgaben werden. Beratung hat hohen Stellenwert, da nur in Kommunikation mit den Betroffenen geklärt werden kann, welche Leistungen geeignet sind und in welcher Form sie angeboten und gewährt werden sollen.

Auf Erziehungsberatung als Hilfe zur Erziehung besteht ein Rechtsanspruch. Das Jugendamt hat also dafür zu sorgen, dass der Zugang zu Leistungen von Erziehungsberatungsstellenermöglicht wird und dass in angemessener Zeit ein entsprechender Beratungsplatz zur Verfügung steht.

Die Erziehungsberatung richtet sich an Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte, zudem sollen Kinder und Jugendliche entsprechend ihres Entwicklungsstandes an allen sie betreffenden Entscheidungen beteiligt werden, sodass Kinder und Jugendliche auch ohne Kenntnis des Personensorgeberechtigten beraten werden können, wenn Beratung aufgrund einer Notlage erforderlich ist und die Beratung durch Kenntnis des Personensorgeberechtigten vereitelt werden würde.

Klärung, Bewältigung, Lösung und Unterstützung soll mit Hilfe von pädagogischen und therapeutischen Leistungen erfolgen (§ 27 Abs. 3 KJHG).[10] § 28 KJHG regelt die Einzelfalltätigkeit der Erziehungs- und Familienberatungsstellen, § 16 (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie) und § 17 (Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung) nennen weitere Aufgaben, wie Gruppenangebote oder Vorträge in Kindertagesstätten. Des Weiteren kommen in Erziehungsberatungsstellen noch die Jugendarbeit § 11 KJHG, der erzieherische Jugendschutz § 14, der § 18 (Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge) sowie soziale Gruppenarbeit § 29, Erziehungsbeistandschaften § 30, sozialpädagogische Familienhilfe § 31, Erziehung in einer Tagesgruppe § 32 und die Hilfe für junge Volljährige § 41 zur Anwendung.[11]

Besondere Bedeutung aber hat vor allem der § 1 Abs. 1 und 3 KJHG, indem das Recht des jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit festgehalten wird. Demnach soll die Jugendhilfe junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen abzubauen. Sie soll Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu schaffen und zu erhalten.

Letztendlich unterliegt auch die Erziehungsberatung dem Datenschutz und der Betroffene hat das Recht auf Einsicht in die Dokumentation seiner Beratung, daher soll dies so gefasst sein, dass dem Betroffenen Akteneinsicht gewährt werden kann. Ein generelles Zeugnisverweigerungsrecht wie für Ärzte existiert nicht, das bedeutet, dass in Strafverfahren die Berater nicht berechtigt sind zur Verweigerung des Zeugnisses.

Die Inanspruchnahme von Erziehungsberatungsstellen und deren fallübergreifenden präventiven Leistungen sind kostenfrei.

[...]


[1] vgl. EFB, 2005, o.S.

[2] Hundsalz, 1994, S. 89

[3] vgl. Böhm, 1994, S. 205

[4] vgl. Lasse, 1994, S. 98

[5] vgl. Hundsalz, 1995, S. 15

[6] vgl. a.a.O., S. 233

[7] a.a.O., S. 16

[8] vgl. a.a.O., S. 17

[9] vgl. a.a.O., S 58

[10] vgl. a.a.O., S. 61

[11] vgl. a.a.O., S. 63

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Erziehungsberatung
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Note
1,7
Autor
Jahr
2004
Seiten
17
Katalognummer
V67997
ISBN (eBook)
9783638600200
ISBN (Buch)
9783638822497
Dateigröße
444 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Erziehungsberatung
Arbeit zitieren
Nicole Heß (Autor:in), 2004, Erziehungsberatung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/67997

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