Sylvia Neumann
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitung 3
2. Versuch einer Einordnung der Kunst geistig behinderter Menschen 3
3. Der geistig behinderte Mensch als Künstler 5
4. Betrachtungen zu Begabung und bildnerischem Denken 6
4.1 Begabung 6
4.2. Darstellung bildnerische Denkvorgänge 7
5. Stilistische Eigenarten 8
5.1 Aspektivität 9
5.2 Verschmelzung 10
5.3 Das triadische System 10
5.4 Bezüge zur Kinderzeichnung 11
5.5 Vergleiche mit der Bildnerei psychisch behinderter Menschen 11
6. Willibald Lassenberger - ein geistig behinderter Künstler 12
7. Schlussbemerkung 15
Literaturverzeichnis 17
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1. Einleitung
Seit Prinzhorns Werk „Bildnerei der Geisteskranken“ (1922) erfahren Bilder und Plastiken von Randgruppen, insbesondere psychisch behinderter Personen, eine breitere Akzeptanz in der Öffentlichkeit. Durch eine steigende Zahl von Veröffentlichungen in Museen und Galerien und die wissenschaftliche Beschäftigung mit der so genannten l´art brut oder zustandsgebundenen Kunst siedelte sich dieser Bereich in den letzten Jahrzehnten in der Kunstszene an.
Einer anderen Randgruppe wird jedoch bis in die heutige Zeit hinein die Fähigkeit zur künstlerisch wertvollen Gestaltung abgesprochen. Künstlerische Äußerungen von Menschen mit geistiger Behinderung wurden, wenn überhaupt, nur als „Patientenkunst“ wahrgenommen. Die bildnerischen Qualitäten blieben von der Forschung weitestgehend unbeachtet. Erst in den letzten Jahrzehnten hat sich diese Kunst aber soweit etabliert, dass sie in ihrer Ausdruckskraft, Symbolik und ästhetischen Fülle keinen Vergleich zu scheuen braucht. Mit meiner Arbeit möchte ich anhand einer Einordnung des Teilgebietes „Kunst geistig behinderter Personen“ in die gegenwärtige Kunstszene, Betrachtungen zu Begabung und bildnerischem Denken sowie einigen stilistischen Eigenarten der Bildnerei geistig behinderter Menschen zeigen, dass diese wirklich „Kunst“ ist und daher Anerkennung durch die Öffentlichkeit verdient. Außerdem werde ich einen geistig behinderten Künstler vorstellen und anhand eines seiner Werke die theoretischen Ausführungen beispielhaft erläutern. Dabei beziehe ich mich vorwiegend auf Max Kläger, der einen entscheidenden Beitrag zur Etablierung der Kunst geistig behinderter Menschen geleistet hat.
2. Versuch einer Einordnung der Kunst geistig behinderter Menschen
Es ist ein bedeutender Beitrag des 20. Jahrhunderts, dass Werke psychisch kranker sowie auch behinderter Menschen Eingang in die gegenwärtige Kunstszene gefunden haben und immer mehr von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden (Kläger 2002, S.2). Zugleich wird sichtbar, dass wenige Gemeinsamkeiten zwischen der Bildnerei der geistig Behinderten und der der psychisch Kranken existieren.
Der Unterschied ist von grundlegender Bedeutung. Menschen mit geistiger Behinderung sind nicht krank. Sie sind keine Patienten. Ihre Arbeiten sind - in Gegensatz zu den verzweifelten,
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quälenden und deshalb so beeindruckenden Versuchen Psychisch Kranker, ihre Probleme zu bewältigen - zumeist in sich stimmig, heiter und lebensfroh. Wir werden nicht mit einer völlig fremden Welt konfrontiert, eher mit einer neuen Sicht auf die uns vertrauten, uns umgebenden Dinge jenseits der Grenzen von Kultur und Schemata. Es geht weniger um Abeichungen von der Norm, als vielmehr darum, dass die Norm gar nicht erst erreicht wird. (Künstler aus Stetten 1991, S.9f)
Aufgrund dieser Abgrenzung zur Kunst psychisch kranker Menschen eignen sich Begriffe wie l`art brut, outsider art, zustandsgebundene Kunst oder The art of the insane nicht zur Benennung der Kunst geistig Behinderter im wissenschaftlichen Diskurs. Auch würden Begriffe wie Laienkunst oder Freizeitkunst nicht dem künstlerischem Wert der Werke gerecht.
Max Kläger hält „naive Kunst“ für den am ehesten zutreffenden Begriff und beschreibt naiv mit „angeboren, natürlich, ungekünstelt, urtümlich, spontan, authentisch“ (Kläger 2002, S.4). Er stellt die Brauchbarkeit des Begriffes jedoch weiter infrage, indem er auf einen Text von Oto Bihalij-Merin im Katalog zur Ausstellung Kunst der Naiven (1975) im Münchner Haus der Kunst verweist. Innerhalb der Ausstellung wurden Kinderkunst und die Bildnerei der Geisteskranken als eigene Sektionen präsentiert. Es war aber keine Kunst „geistig“ behinderter Personen vertreten und hätte nach Bihalij-Merins Meinung zusätzlich als weiterer Bereich aufgenommen werden müssen.
Kläger zitiert nach Bihalij-Merin, dass Kinderbilder und die Werke geistig behinderter Menschen viele gleiche Wesensmerkmale, wie z.B. das Unanatomische und das Aperspektivische, besitzen. Sie zeigen trotz eines begrenzten Erkenntnisstandes einen ganzheitlichen Ausdruck, eine bildhafte Ursprünglichkeit und strahlen eine faszinierende Unmittelbarkeit aus. Jedoch handelt es sich bei letzteren inhaltlich, formal und vor allem auch handwerklich eindeutig um die Arbeiten Erwachsener. Im Unterschied zur Kinderkunst besitzen die Werke der geistig behinderten Menschen die Möglichkeit des Dauerhaften und Museumswürdigen.
Demnach umfasst „naive“ Kunst also einen Bereich, in dem die Kunst der geistig behinderten Menschen angesiedelt werden kann, der aber auch noch andere Zweige beinhaltet, die davon abzugrenzen sind. (Kläger 2002, S.3f)
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3. Der geistig behinderte Mensch als Künstler
Das Bild vom „Geistigbehinderten“, welches trotz Normalisierungsbewegung und integrativen Programmen seit den sechziger/ siebziger Jahren schwer aus unseren Köpfen zu vertreiben ist, wird geprägt von Vorstellungen wie „Unfähigkeit“, „Beeinträchtigung“ und „Hilfsbedürftigkeit“. Wir sehen ihn als den Nehmenden, den zu Betreuenden an. Das Bild vom Menschen ist jedoch die Grundlage unseres Handelns. Wir müssen lernen, das „Menschsein“ in allen Bereichen des Lebens uneingeschränkt zu bejahen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung.
Pädagogische Theorien orientieren heute sich am Humanismus, verlassen das defizitorientierte (medizinische) Modell zugunsten einer Sichtweise, welche die Ressourcen und Möglichkeiten einer Person einbezieht. Ein behinderter Mensch soll als gleichwertiger Partner anerkannt und behandelt werden (Künstler aus Stetten 1987, S.15-18). Was sich aber in der Theorie einfach anhört, ist in der Praxis ein langer Weg des Umdenkens, an dessen Anfang wir uns erst befinden.
So ist es auch längst noch nicht zur Normalität geworden, Menschen mit geistiger Behinderung als Künstler anzuerkennen. Diese Anerkennung ist längst überfällig und das diese Menschen künstlerisch tätig sein können, nicht mehr abzustreiten. Der geistig behinderte Künstler sticht durch die ausgeprägte Regression ins Un- und Vorbewusste aus den Teilbereichen der Kinderkunst, der Kunst psychisch Kranker, der Volkskunst, der Kunst der (frühen) Naturvölker oder der Laienmalerei heraus und beeindruckt durch ein ursprüngliches bildnerisches Denken.
Ein Hauptunterscheidungsmerkmal ist das Problem der Entschlüsselung. Die Werke können eine sehr große Metapherndistanz aufweisen und für den Betrachter nicht entschlüsselbar bleiben. Die ästhetische Qualität bleibt jedoch erhalten.
Bildnerische Begabung ist auch bei dem geistig behinderten Künstler unumgänglich, dessen ungeachtet ist - mehr als bei nichtbehinderten Künstlern - die stimmungsvolle Umgebung, die Einfühlsamkeit und die künstlerische bzw. pädagogische Kompetenz der betreuenden Personen von größter Bedeutsamkeit.
Auch wenn geistig behinderte Personen auf diese Unterstützung angewiesen sind, können sie doch überwiegend selbständig ihre Themen finden und eigenständig die bildnerischen Problemen lösen, die mit der Darstellung verbunden sind.
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Arbeit zitieren:
Sylvia Neumann, 2004, Ist es Kunst? Die Kunst intellektuell eingeschränkter Menschen, München, GRIN Verlag GmbH
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