Inhaltsverzeichnis
1. EINLEITUNG. 3
2. WAS IST ABH? 3
3. DIE ZIELGRUPPE DER ABH 5
3.1 Die soziale Herkunft 5
3.2 Die schulische Vorbildung. 6
3.3 Die Nationalität/Herkunft 8
4. FÖRDERPLANUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER
QUALIFIKATIONSANFORDERUNGEN DES ARBEITSMARKTES 9
4.1 Der individuelle Förderplan. 10
4.2 Die ganzheitliche Betrachtung 11
4.3 Distanzminimierung in Bezug auf Arbeitsmarktanforderungen. 12
Der Kompetenzansatz. 12
4.3.1
Schlüsselqualifikationen. 13
4.3.2
5. DAS PERSONAL IN DEN ABH 14
5.1 Teamarbeit 14
6. ÜBERGANGSHILFEN 17
6.1 Was ist eine Einstiegsqualifizierung? 18
6.2 FSTJ - Das Freiwillige Soziale Trainingsjahr FSTJ des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend 18
Anforderungen an das Personal in den Qualifizierungsbüros 21
6.2.1
7. SCHLUSSWORT 23
8. Literaturangaben. 25
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1. Einleitung
Der erste Teil dieser Arbeit befasst sich mit einer theoretischen Erarbeitung des Gesamtfeldes der abH der Zielgruppe über die Ziele der Maßnahme bis hin zu dem Personal und seinen Aufgaben. Der zweite Teil stellt eine der vielfältigen Maßnahmen von Übergangshilfe vor, das FSTJ (Freiwilliges Soziales Trainingsjahr). Auf andere Modelle wird hier nicht eingegangen.
2. Was ist abH?
Die ausbildungsbegleitenden Hilfen, im folgenden abH genannt, fungieren als Unterstützung einer betrieblichen Ausbildung im Rahmen des dualen Systems der beruflichen Bildung und richten sich dabei an lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Jugendliche, die von den Anforderungen in der regulären Berufsausbildung überfordert sind und die zusätzlicher Hilfemaßnahmen bedürfen. Das SGB III definiert die generelle Zielgruppe der Benachteiligtenförderung als „ausländische, lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Auszubildende“ (Bonifer-Dörr, In: BZP 1999, S. 305). Weiter wird in den aktuellen Verdingungsunterlagen abH 2005 der Bundesagentur für Arbeit 2005b, 16, definiert, dass „förderbedürftig (…) lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende (§15 SGB III) und Auszubildende (§14 SGB III) (sind), die/denen wegen der in ihrer Person liegenden Gründen ohne die Förderung
- eine Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können, oder
- ein Abbruch der Ausbildung droht, oder
- nach dem Abbruch einer Berufsausbildung eine weitere Ausbildung nicht beginnen können.“
Jede vierte Ausbildung in Deutschland wird vorzeitig beendet. Die Gründe hierfür sind Konflikte am Arbeitsplatz, Schwierigkeiten mit der Fachtheorie, Probleme beim Lernen, Prüfungsangst und private Konflikte und Schwierigkeiten (vgl. BMBF 2005, S. 61). AbH sollen helfen, mit Konflikten und Schwierigkeiten besser umgehen zu lernen.
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AbH werden zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten der Berufsschulen angeboten. Dort stehen in der Regel nicht mehr als 1-2 Wochenstunden Stützunterricht im Lehrplan. Außerdem wird der Unterricht von einem Lehrer geführt, der durch seinen üblichen Unterricht in einem Berufsfeld oder in allgemeinen Fächern geprägt ist und den Stützunterricht zusätzlich gibt, aber kein ausdrücklicher Stützlehrer ist. Stützunterricht findet zudem in Klassenteilung statt, so dass die Klassengröße um die 10-12 Schüler umfasst. Dabei bleibt der Charakter eines schulischen Unterrichts erhalten.
Die Maßnahmen der abH hingegen bieten eine andere Atmosphäre. Der Unterricht findet am Abend und an einem anderen Lernort statt. Er beträgt 2-3 Wochenstunden und kann bei Bedarf auf bis zu 8 Stunden pro Woche erhöht werden. Die Gruppengröße ist variabel und beträgt maximal 6 Personen, durchschnittlich werden in einer Gruppe 2-3 Schüler gefördert. In besonderen Fällen ist auch Einzelunterricht möglich. Das Lehrpersonal setzt sich aus Lehrern und Sozialpädagogen zusammen und wird in einem Rahmen abgehalten, der als „Wohnzimmeratmosphäre“ beschrieben wird (vgl. Conrad, In: BZP 1999, S. 317).
Der Fokus der abH richtet sich auf
- Ausbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
- Förderung des Erlernens von Fachpraxis und Fachtheorie
- Sozialpädagogische Begleitung der Auszubildenden (Bonifer-Dörr, In: BZP 1999, S. 305)
Wie diese drei Bausteine erkennen lassen, basiert das Prinzip der abH auf einer Integration von berufsfachlichen und sozialpädagogischen Inhalten. Dadurch soll der Benachteiligte eine „ganzheitlichen Förderung“ (ebd. S. 306) erhalten, in der er nicht allein als Lernender in Ausbildung und Beruf betrachtet wird, sondern wo sein individuelles soziales Umfeld und seine Lebensumstände mit in den Lernprozess einbezogen werden sollen (vgl. ebd., S. 306). Ziel ist es, dem Jugendlichen auf diese Weise eine möglichst passgenaue Hilfestellung anbieten zu können.
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Wer an den abH teilnehmen kann, entscheiden die Beratungsfachkräfte der Arbeitsagenturen nach der Prüfung der individuellen Voraussetzungen. Sind diese erfüllt, können abH bereits zu Beginn der Ausbildung anlaufen und ggf. bis zum Ende der Ausbildung dauern. AbH können aber auch teilweise, für in erster Linie aktuelle schulische Probleme in Anspruch genommen werden, z.B. als intensive Prüfungsvorbereitung vor Ende einer Ausbildung (vgl. Bonifer-Dörr, In: BZP 1999, S. 304).
AbH müssen für jedes Jahr neu beantragt werden (vgl. BMBF 2005, S.62). Die Finanzierung erfolgt über die Bundesagentur für Arbeit, auf den Benachteiligten kommen keine Kosten zu. Zu den Trägern der abH zählen Bildungswerke der Kommunen, der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände und unabhängige Träger. Seitdem es abH als ein Modellprogramm der Benachteiligtenförderung vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Ausbildungsjahr 1982/83 zum ersten Mal gab, sind sie fortschreitend qualitativ und quantitativ weiterentwickelt worden (vgl. Bonifer-Dörr, In: BZP 1999, S. 305).
3. Die Zielgruppe der abH
AbH richten sich an eine heterogene Zielgruppe, die aus Jugendlichen mit unterschiedlichen Problemen und Hintergründen besteht. Im Folgenden werden drei Kategorien herausgestellt, die Probleme der Sozialisation, der Lernbeeinträchtigung und der kulturellen Integration beinhalten. Der Gruppe der lernbehinderten Jugendlichen stehen abH allgemein auch zur Verfügung, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Behinderung keine intensive Betreuung in einer Reha-Einrichtung erfordert (vgl. http://195.185.214.164/bb/p056.htm [Stand: 02.07.2006]).
3.1 Die soziale Herkunft
Die Befähigung für eine erfolgreiche Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzsuche steht im Zusammenhang mit dem Lebensumfeld eines Jugendlichen. Überdurchschnittlich oft stammen Jugendliche ohne Berufsabschluss aus Familien mit einer unterdurchschnittlichen beruflichen Stellung der Eltern (vgl. Baumert, In: BMBF 2005, S. 14). Die Annahme liegt nahe, dass sozusagen der Status des Ungelernt-Seins
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innerhalb der Familie weitervererbt wird. Im Jahr 2001 stellte die Bundesregierung in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht fest, dass sich „im Hinblick auf die Chancengleichheit beim Schulbesuch … eine tendenziell eindeutige schichtenspezifische Chancenverteilung ergibt“ (BMBF 2005, S. 14). Demnach sind berufliche und ökonomische Positionen der Haushalte für die unterschiedliche Teilnahme in den Schultypen maßgebend. Auch kann es zu Problemen in der Berufswahl kommen, wenn Familienbetriebe (z.B. Schusterei), die über Generationen weitergeführt wurden, nicht mehr erhalten bleiben können. Wenn die berufliche Vorbildfunktion der Eltern wegfällt, kann eine Orientierungslosigkeit entstehen, in der die Eltern ihre Kinder kaum unterstützen können.
Des Weiteren ist eine überdurchschnittliche Problemdichte in den Familien benachteiligter junger Menschen festzustellen, die durch familiäre Konflikte, Gewalt, Suchtverhalten, Kriminalität, Verschuldung und/oder Arbeitslosigkeit gekennzeichnet ist. Solch ein Lebensumfeld hat eine negative Wirkung auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Wenn zu den oben genannten Problemen auch noch Versorgungsmängel im Sinne mangelhafter Ernährung hinzukommen, wird die Konzentrationsfähigkeit und die Lernfähigkeit eines Kindes sehr geschwächt. Bei einem Heranwachsenden kann so ein Sozialumfeld zu mangelndem Arbeits- und Sozialverhalten sowie zu Motivationsproblemen führen (vgl. Petermann F. & Petermann U., 1991, S. 28). Die Fähigkeit zu Geduld und Ausdauer ist beeinträchtigt und kann sich durch Wut oder Aggressionen zeigen. Dies ist eine Folge unzureichend ausgebildeter Selbstkontrolle und Selbstbeobachtung, wodurch Misserfolge und damit einhergehend Misserfolgserlebnisse entstehen (vgl. ebd. S. 28). Die soziale Herkunft einer Person drückt sich des Weiteren auch in generellen Verhaltensweisen im Leben sowie in der Sprache, im Wohnort oder im Bildungsverlauf aus. Diese Attribute bilden ein Kriterium bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz und spielen durchaus eine Rolle, wenn sie auch nicht fachlicher Art sind (vgl. BMBF 2005, S. 15).
3.2 Die schulische Vorbildung
Um einen Berufsausbildungsplatz zu erhalten, wird in der Regel ein Schulabschluss vorausgesetzt. Die benachteiligten Jugendlichen haben meist entweder gar keinen Abschluss, oder einen Hauptschulabschluss (selten sind Jugendliche mit qualifizierteren Abschüssen in den Maßnahmen vertreten). So bildet der Hauptschulabschluss die
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Schwelle die erreicht werden muss, und gilt als „zivilisatorische Mindestausstattung“ (Tessaring, In: BMBF 2005, S. 15), um überhaupt Zugang zu einer Ausbildung zu bekommen. Das BMBF ließ im Jahr 1998 eine repräsentative telefonische Befragung an Jugendlichen durchführen, um die Bedeutung der schulischen Vorbildung für die berufliche Integration zu ermitteln. Diese Untersuchung ergab, dass der Ungelerntenanteil der Jugendlichen ohne Schulabschluss 57,7% betrug. Einen hohen Ungelerntenanteil wiesen mit 47,8 die Jugendlichen auf, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben. Der Ungelerntenanteil der Hauptschulabsolventen betrug 16,9% (vgl. http://www.berufs bildungsbericht.info/_htdocs/bbb1999/teil2/kap_2/teil2 _2_2_3.htm [Stand: 02.07.2006]).
Negative Schulerlebnisse
Die Erinnerungen an die Schulzeit werden häufig durch negative Schulerlebnisse gekennzeichnet, die mit Schulangst und auch starker Schulverweigerung einhergehen können. Prüfungen werden schlecht oder gar nicht bestanden. Die Ursachen für das Versagen in der Schule sind in vielen Fällen mit der bereits oben erwähnten sozialen Herkunft verbunden. So wären hier zerrüttete Familienverhältnis, Desinteresse der Eltern an ihren Kindern, unzureichende Deutschkenntnisse oder Versagensängste zu nennen (vgl. Bundeselternrat: Schulabbrecher und Schulversager. URL: http://leb.bildung-rp.de/info/sonstiges /ber/2002/hs-rs-igs_p.pdf [Stand: 17.11.2005]). Als Konsequenz auf mangelndes Feedback, welches durch gezielte Rückmeldung zu den jeweiligen Begabungen, Mängeln und Fortschritten dem jungen Menschen eine Orientierung über seine Leistungen bieten würde, können die Heranwachsenden unrealistische Vorstellungen über die eigenen Berufsziele entwickeln, die sie aus ihrer jeweiligen Lebenssituation heraus eher nicht erreichen können. Diese Vorstellungen werden unabwendbar durch die Realität enttäuscht, woraus sich schließlich Arbeits- und Motivationsstörungen entwickeln können (vgl. Petermann, F. & Petermann, U., 1991, S. 19). Weitere Ursachen für Schulversagen liegen in unzureichend ausgebildeten Fähigkeiten wie beispielsweise dem Umgang mit Stress, hohe Ablenkbarkeit sowie unvorteilhafte Arbeitsstile und Lerndefizite (vgl. ebd. S. 19 ff). Aus den genannten Gründen heraus ist nachzuvollziehen, dass die Lernmotivation der Jugendlichen verschüttet ist und erst wieder geweckt werden muss. So soll bereits an dieser Stelle erwähnt sein, dass die Arbeit der Benachteiligtenförderung im Wesentlichen daraus besteht, den Jugendlichen persönlich zu stabilisieren und ihn in der Seite 7 von 26
Arbeit zitieren:
Kerstin Meyer, 2006, Benachteiligtenförderung - eine theoretische Erarbeitung des Aufgabenfeldes des Förderungszweiges der abH sowie, München, GRIN Verlag GmbH
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