II
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 1
2 Der Emissionsprospekt 1
2.1 Anlass und Inhalt 1
2.2 Beteiligte. 3
2.2.1 Urheber 3
2.2.2 Wirtschaftsprüfer 3
2.2.3 Interessierte Anleger. 4
2.3 Haftungsgründe. 4
3 Die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Anlegern wegen fehlerhafter
Prospektbeurteilung 5
3.1 Vertragliche Haftung 6
3.1.1 Haftung aus Auskunftsvertrag 6
3.1.2 Haftung aus Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter 7
3.2 Vorvertragliche Haftung. 8
3.2.1 Haftung aus § 311 II BGB. 9
3.2.2 Haftung aus § 311 III BGB 9
3.3 Prospekthaftung 9
3.3.1 Prospekthaftung im engeren Sinne 10
3.3.2 Prospekthaftung im weiteren Sinne. 11
3.4 Deliktische Haftung 11
3.4.1 Haftung aus § 823 BGB 11
3.4.2 Haftung aus § 826 BGB 12
3.5 Ergebnis 12
4 Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung. 14
5 Schlussbetrachtung 15
6 Literaturverzeichnis III
7 Rechtsprechungsverzeichnis III
1
1 Einleitung
Die vorliegende Arbeit soll einen Überblick über die Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers wegen fehlerhafter Prospektbeurteilung gegenüber geschädigten Anlegern geben. Diese ist Ergebnis höchstrichterlicher Rechtsprechung der letzten 30 Jahre, die durch entsprechende Urteile des BGH ständig weiterentwickelt wurde.
Zunächst werden im Rahmen dieser Seminararbeit der Emissionsprospekt, die Anlässe seiner Erstellung sowie die in verschiedener Weise an ihm beteiligten Personen näher erläutert. Anschließend wird das der Dritthaftung des Wirtschaftsprüfers zugrunde liegende Rechtsproblem dargestellt und die möglicherweise in Betracht kommenden verschiedenen Haftungsmodelle mit ihrer jeweiligen rechtspraktischen Bedeutung näher erläutert.
Zum Abschluss werden die Ergebnisse festgehalten und die Möglichkeiten des Wirtschaftsprüfers, seine haftungsrechtliche Verantwortung gegenüber Anlegern einzuschränken, aufgezeigt.
2 Der Emissionsprospekt
Die Emission mancher Vermögensanlagen wird begleitet von einem so genannten Emissionsprospekt, der wichtige Informationen zu der emittierten Anlage enthält. Im Folgenden werden nun die verschiedenen Anlässe zur Erstellung, der Inhalt sowie die am Emissionsprospekt beteiligten Parteien vorgestellt.
2.1 Anlass und Inhalt
Der Kapitalmarkt ist gekennzeichnet durch das Zusammentreffen von Kapitalnachfragern und Kapitalanbietern. Kaum ein Geschäftsmodell kommt heute ohne eine entsprechende Finanzierung für die Bewältigung anstehender Aufgaben aus. Für das Zusammentreffen von Anbietern und Nachfragern auf dem Kapitalmarkt bestehen gesetzliche Regelungen, die dem Kapitalnachfrager beim Angebot von Kapitalanlagen bestimmte Pflichten auferlegen.
2
Charakteristisch für den deutschen Kapitalmarkt ist die Unterteilung in einen Kapitalmarkt für Vermögensanlagen, die in Wertpapieren verbrieft sind, und den so genannten Grauen Kapitalmarkt für nicht in Wertpapieren verbriefte Vermögensanlagen. 1
Der Emittent einer öffentlich angebotenen, in Wertpapieren verbrieften Vermögensanlage im Sinne des § 1 WpPG ist gemäß § 3 WpPG verpflichtet einen Emissionsprospekt zu erstellen. Ebenso besteht für den Emittenten von nicht in Wertpapieren verbrieften Vermögensanlagen seit dem 1. Juli 2005 die Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospekts gemäß § 8f VerkProspG. Dies resultierte daraus, dass der Gesetzgeber dem aus verschiedenen Anlässen erschütterten Vertrauen der Anleger durch die Verabschiedung des Anlegerschutzverbesserungsgesetz entgegenwirkte. 2
In diesem 2004 verabschiedeten Gesetz wurde unter anderem auch eine Änderung des Verkaufsprospektgesetzes (VerkProspG) vorgenommen mit eben der Konsequenz einer nun geltenden Prospektpflicht für Kapitalanlagen des Grauen Kapitalmarkts. Vor Inkrafttreten des AnSVG unterlagen diese Kapitalanlagen keiner Prospektpflicht, so dass es bei freiwillig erstellten Prospekten für solche Kapitalanlagen keine spezialgesetzliche Haftungsgrundlage für falsche oder unvollständige Angaben gab. 3
Adressat des Emissionsprospekts ist gemäß § 2 I VermVerkProspV der interessierte Anleger, der aus diesem Prospekt alle Information über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse bekommen soll, die für die Beurteilung der angebotenen Vermögensanlage notwendig sind. Hierbei wird von einem durchschnittlich verständigen Anleger ausgegangen, der über ein wirtschaftliches Grundverständnis für die zu prospektierende Vermögensanlage verfügt. 4
Aufgabe des vom Wirtschaftsprüfer zu erstellenden Prospektgutachtens ist, wie der Standard 4 des Instituts Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW S 4) für den Geltungsbereich des § 8f VerkProspG beschreibt, die Beurteilung des Verkaufsprospekts hinsichtlich der Frage, ob die „für eine Anlageent-scheidung erheblichen Angaben vollständig und richtig enthalten sind und ob diese Angaben klar […] gemacht werden.“ 5
1 Vgl. Fleischer, BKR 2004, 339, 339
2 Vgl. Ziegler, NZG, 301, 301
3 Vgl. Fleischer, BKR 2004, 339, 340
4 Vgl. Fleischer, BKR 2004, 339, 343
5 IDW S4, Abs.7
3
Festzuhalten bleibt, dass Adressat des IDW S 4 der Wirtschaftsprüfer ist und es sich um eine Richtlinie handelt, die dem Wirtschaftsprüfer seine Tätigkeit im Rahmen einer Prospektprüfung erleichtern soll. 6 Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers soll eine hinreichende Sicherheit der gemachten Angaben gewährleisten, damit der Interessent seine Anlageentscheidung in Kenntnis aller relevanten Fakten treffen kann.
2.2 Beteiligte
Im Wesentlichen stehen in verschiedener Weise drei Parteien mit dem Emissionsprospekt in Verbindung.
2.2.1 Urheber
Die Urheber des Prospekts, und damit gesamtschuldnerische Haftungsgegner für den Anleger, sind zu unterteilen in Erlasser und Veranlasser. 7 Als Erlasser des Emissionsprospekts werden diejenigen Personen bezeichnet, die nach außen hin die Verantwortung für den Prospekt übernehmen. Dies sind üblicherweise der Emittent und das Emissionshaus. Die so genannten Veranlasser sind die eigentlichen Urheber des Prospekts. Das kann bei einer eigens zu Emissionszwecken gegründeten Gesellschaft deren Muttergesellschaft sein, aber auch der Vorstand oder Gründer eines Unternehmens, der aus eigenen wirtschaftlichen Interessen unrichtige Prospektangaben macht.
2.2.2 Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer als zweite beteiligte Partei fallen regelmäßig nicht unter diese Gruppe, es sei denn sie überschreiten ihre berufliche Rolle und handeln bspw. aus eigenem wirtschaftlichen Interesse am Verkauf der Vermögens-anlage. 8 Wie bereits beschrieben liegt die Aufgabe des Wirtschaftsprüfers in der Beurteilung von Verkaufsprospekten hinsichtlich ihrer Richtigkeit, Vollständigkeit und Verständlichkeit, 9 um damit der dritten beteiligten Gruppe der interessierten Anleger eine hinreichende Sicherheit über die Richtigkeit der gemachten Angaben zu Chancen und Risiken der begutachteten Anlage zu gewährleisten.
6 Vgl. Wagner, DStR 2001, 497, 497
7 Vgl. Holzborn und Foelsch, 2003
8 Vgl. Holzborn/ Foelsch, NJW 2003, 932, 341
9 Vgl. IDW S 4 Abs. 7
Arbeit zitieren:
Philipp Hermanns, 2006, Die Haftung des Wirtschaftsprüfers für fehlerhafte prospektbeurteilung gegenüber Anlegern, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Bandenwerbung bei Sportereignissen in Deutschland - Analyse der Werbeb...
Sport - Medien und Kommunikation
Hausarbeit, 35 Seiten
Überblick über die derzeitige Haftung des Wirtschaftsprüfers im Rahmen...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Hausarbeit (Hauptseminar), 16 Seiten
Die Charta als Ausgangspunkt des völkerrechtlichen Menschenrechtsschut...
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Seminararbeit, 34 Seiten
Blockade, Korruption und politische Instabilität
Das italienische Parlament in ...
Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa
Seminararbeit, 32 Seiten
Rechte des Käufers bei Nichterfüllung der Verkäuferpflichten. § 437 BG...
Jura - Zivilrecht / BGB AT / Schuldrecht / Sachenrecht
Seminararbeit, 18 Seiten
Der Begriff der Erheblichkeit im WpHG aus strafrechtlicher Sicht
Seminararbeit, 26 Seiten
Wirtschaftsstrafrecht - Insolvenzdelikte, insbesondere Betrug und Untr...
Seminararbeit, 71 Seiten
Die Problematik der Verlustverrechnung bei beschränkter Haftung gem. §...
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Diplomarbeit, 58 Seiten
Kriterien für die Bemessung der Geldbuße nach § 153a I Nr.2 StPO - Unt...
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Seminararbeit, 44 Seiten
Begutachtungsgespräch im juristischen Betreuungsverfahren
Psychologie - Beratung, Therapie
Hausarbeit, 32 Seiten
Prospekthaftung bei Aktienemissionen
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Hausarbeit, 39 Seiten
Einführung in das deutsche Jugendstrafrecht
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Examensarbeit, 63 Seiten
Das antagonistische Verhältnis von weiblicher Kultur und beruflich org...
Pädagogik - Berufserziehung, Berufsbildung, Weiterbildung
Bachelorarbeit, 41 Seiten
Philipp Hermanns hat den Text Die Haftung des Wirtschaftsprüfers für fehlerhafte prospektbeurteilung gegenüber Anlegern veröffentlicht
Philipp Hermanns hat einen neuen Text hochgeladen
Die Haftung des Wirtschaftsprüfers gegenüber Dritten
Eine Untersuchung zur zivilrec...
Daniel J. Mirtschink
Die Haftung von Kreditinstituten für die fehlerhafte Aufklärung und Be...
Dirk Hartmut Veldhoff
Institutioneller Gläubigerschutz im Recht der kleinen Kapitalgesellsch...
Die englische private company ...
Alexander von Rummel
Haftung für fehlerhafte Sekundärmarktinformation am nicht geregelten K...
Ein Beitrag zur systematischen...
Matthias Cloppenburg
Zivilrechtliche Haftung des Emittenten und seiner Organe für fehlerhaf...
Catharina Moreno Borchart
Festschrift für Erwin Deutsch ...
Hans-Jürgen Ahrens, Christian von Bar, Gerfried Fischer, Andreas Spickhoff, Jochen Taupitz
0 Kommentare