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Inhaltsverzeichnis:
1 E i n l e i t u n g S 3
2. Das Ende und die Folgen des Bauernkrieges 5
3 D i e R e i c h s t a g e S 7
3.1 Der Reichstag von Speyer 1526 7
3.2 Der Reichstag von Speyer von 1529 und der „Packsche Händel“ 9
3.3 Der Reichstag von Augsburg1530 11
4 S c h l u s s S 1 3
5. Literaturverzeichnis S 14
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1. Einleitung:
„Cuius regio, eius religio“ 1 - wessen Land, dessen Glaube. Diese Formel galt seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555. Die Auseinandersetzung zwischen der katholischen und der evangelischen Konfession war damit zumindest vorerst beigelegt. Die Reformation hatte ihre Legitimierung erhalten. Sie war ein Prozess, der über den Thesenanschlag Luthers 1517 in Wittenberg zum Bauernkrieg bis zur Ausprägung des landesherrlichen Kirchenregiments und dem erbitterten Widerstand der Fürsten gegen die katholischen Stände und den Kaiser reichte.
Waren die Reichstage von Speyer und Augsburg nur Etappen auf dem Weg zum Religionsfrieden oder waren sie wichtige Meilensteine, die die Entwicklung bis 1555 erst möglich gemacht haben? Diese Kernfrage gilt es während den Ausführungen näher zu beleuchten. Der Hauptteil der Arbeit ist in vier Teile gegliedert. Der erste Teil soll einen kurzen Einstieg zum Bauernkrieg geben, der für die Beurteilung der politischen, sozialen und vor allem religiösen Wandlungen der Jahre nach 1526 von besonderer Bedeutung ist. Da der bäuerliche Aufstand eine tiefe Zäsur in der Entwicklung der Reformation darstellt, ist er von den Reichstagen gesondert behandelt.
Im zweiten Teil wird das Augenmerk auf den Reichstag von Speyer 1526 gelegt, der von der Niederschlagung des Bauernkrieges und der neuen landesfürstlichen Reformationsbewegung geprägt war.
Im dritten und vierten Teil steht die Auseinandersetzung zwischen dem katholischen und dem reformierten Lager im Vordergrund, an deren Ende die Spaltung der alten Kirche steht. Alle drei Reichstage hatten außerdem die Türkenfrage zum Inhalt, auf die in den Ausführungen nicht näher eingegangen wird. Nicht weiter in Betracht gezogen werden die reformatorischen Bewegungen der Zwinglianer und der Wiedertäufer, da sie im Reich nicht so eine entscheidende Rolle gespielt haben wie der Lutherismus.
Die wesentlichste Quelle in dieser Arbeit ist der Reichstagsabschied von 1526, die der Edition von Günther Franz entnommen ist. Die Ausführungen sind ferner auf die Handbücher von Hajo Holborn und Herbert Grundmann, sowie auf die Monographie von Günther Franz gestützt. Die Literatur besteht zum größten Teil aus Handbüchern, da das Thema sowohl durch Monographien als auch durch Zeitschriftenartikel eher spärlich bearbeitet ist.
1 Vgl. Ho lborn, H.: Deutsche Geschichte in der Neuzeit. Band I., Stuttgart 1960. S. 227.
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2. Die Ende und die Folgen des Bauernkrieges
In den Jahren 1524 bis 1526 entstand in Süd- und Mitteldeutschland ein Bauernaufstand, der als Bauerkrieg in die Geschichte eingegangen ist. Die heiße Phase dieses Krieges fand in den Sommermonaten des Jahres 1525 statt. Seit dem Frühsommer 1524 hatten sich die Aufstände vom Schwarzwald aus ausgebreitet und erreichten in der zweiten Aprilhälfte 1525 ihren Höhepunkt. Ganz Süd- und Mitteldeutschland, mit Ausnahme von Bayern, befand sich in Aufruhr. 2
Die Bauern forderten die Abstellung der sozialen Missbräuche, dass heißt die Senkung von Steuern und Frondiensten, Rückgabe von Wäldern an die Gemeinden, Recht auf Jagd und Fischerei und das Recht der Wahl des Pfarrers. In den „Zwölf Artikeln der oberschwäbischen Bauern“ wurden diese Forderungen, schriftlich fixiert, zum Programm gemacht. Die Bauern beriefen sich nicht mehr auf das „alte Recht“, sondern auf das „göttliche Recht“. Sie beriefen sich also auf Gott und das Evangelium. 3 Der Aufstand war somit ein Teil der reformatorischen Bewegung und wurde erst zu diesem Zeitpunkt zum Flächenbrand. Luther lehnte den Aufstand ab, da die Bauern seiner Meinung nach das Evangelium für weltliche Zecke missbrauchten. 4
„Bosheit der Obrigkeit entschuldige keinen Aufruhr, weil dem Christen Gehorsam, als einige Gegenwehr bei Unterdrückung Auswanderung geboten sei.“ 5 Auf die 12 Artikel reagierte Luther mit seiner „Ermahnung zum Frieden“, die sowohl die fürstliche, als auch die bäuerliche Partei zum Ausgleich aufrief. Die Bauern zeigten keinerlei Reaktion und begründeten ihr Tun weiterhin mit dem Evangelium und dem „göttlichen Recht“. Die verschiedenen Haufen bezeichneten sich beispielsweise als „christliche Vereinigung“, „christliche Versammlung der evangelischen Brüder“ oder auch als „christliche ehrsame Gemeinde.“ 6 Luther verfasste die Schrift „Wider der räuberischen und mörderischen Rotten der Bauern“, in der er dazu aufrief keine Gnade oder Barmherzigkeit gegenüber den Bauern walten zu lassen.
„Drum soll hie zuschmeißen, würgen und stechen heimlich oder öffentlich, wer da kann, und gedenken, dass nichts Giftigeres, Schädlicheres, Teuflischeres sein kann denn ein
2 Vgl. Franz, G.: Der deutsche Bauernkrieg. Darmstadt 1977. S. 279.
3 Vgl. Buzello, H./ Blickle, P.: Der deutsche Bauernkrieg. 3. Aufl., Paderborn - München - Wien 1995. S. 282.
4 Vgl. Franz, G.: Darmstadt 1977. S. 284.
5 Vgl. Wohlfeil, R.(hrsg.): Der Bauernkrieg 1525- 1526. Bauernkrieg und Reformation. München 1975. S. 60.
6 Vgl. Buzello, H./ Blickle, P.: Paderborn - München - Wien 1995. S. 287.
Arbeit zitieren:
Tillman Wormuth, 2003, Die Reichstage von Speyer (1526, 1529) und Augsburg (1530), München, GRIN Verlag GmbH
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