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DIE MITGLIEDER- UND ORGANISATIONSSTRUKTUR DER INNUNGSKRANKENKASSE DÜSSELDORF UND NEUSS AUF DEM HINTERGRUND SOZIO-POLITISCHER THEORIEN UND ENTWICKLUNGEN SEIT DEM ZWEITEN WELTKRIEG Seite: 1. EINLEITUNG 1 2. BEGRIFFLICHE UND THEORETISCHE GRUNDLAGEN 2.1. Der Faktor Gesundheit als politisches und ökonomisches Gut 4 2.2. Zur Begrifflichkeit des „Sozialen Wandels“ 9 3. ZÜNFTE UND INNUNGEN 3.1. Geschichte der Zünfte 20 3.2. Die Organisation einer Zunft 21 3.3. Vertrauens - und Zwangsbeziehungen ehedem und heutzutage 33 3.4. Gustav v. Schmollers Ansatz 37 4. DIE GESCHICHTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG 4.1. Die Einführung der Gesetzlichen Krankenversicherung durch Bismarck und die „Kaiserliche Botschaft“ 39 4.2. Die Gesetzliche Krankenversicherung vor Einführung der Reichsversicherungsordnung (RVO) 41 4.3. Weiterentwicklung durch die RVO 42 4.4. Rechtsentwicklung in der Weimarer Republik 42 4.5. Die Zeit des Nationalsozialismus 42 4.6. Die zonalen Unterschiede nach 1945 44 4.7. Gesetzesmodifikationen in den letzten 40 Jahren 45
DIE GESCHICHTE DER INNUNGSKRANKENKASSEN 5. 5.1. Die Entwicklung der Innungskrankenkassen im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung 55
[INTERMEZZO: Die Innungskrankenkassen in Düsseldorf um die Jahrhundertwende] 56
DIE GESCHICHTE DER INNUNGSKRANKENKASSE 6. DÜSSELDORF UND NEUSS 6.1. Von den Anfängen bis heute 61
FAKTOREN EINER SICH VERÄNDERNDEN UMWELT 7. 7.1. Die Gesetzliche Krankenversicherung als ein Element der Gesundheitspolitik (Die Leistungsfähigkeit der GKV) 80 7.2. Theorie eines Systems im Wandel (nach Herder-Dorneich) 86 7.3. Sozial- und Gesundheitspolitik angesichts einer „Kostenexplosion“ im Gesundheitswesen (Die Neustrukturierung des Gesundheitswesens) 90 7.4. Die Krise der Wohlfahrtsgesellschaft 95 7.5. Der Wertewandel nach Klages 95 7.6. Kostendämpfungspolitik als Reaktion auf erhöhte Ausgaben auf dem Gesundheitssektor (Das „Gesundheitsreform-“ und das „Gesundheitsstrukturgesetz“) 100 7.7. Strukturwandel im Handwerk 109 7.8. Der demographische Wandel in der bundesdeutschen Gesellschaft 111 7.9. Sozialstruktur des Handwerks (Wie ist die Konstanz der Handwerker-Demographie nach Fourastiés „Drei-Sektoren-Modell“?) 117
DIE KRANKENVERSICHERUNG IM WANDEL 8. DER GESELLSCHAFT 8.1. Die Sozialversicherung und die „Soziale Frage“ 122 8.2. Wandel im Gesundheitswesen 123 8.3. Der Wandel im Panorama der Krankheiten 124 8.4. Technisierung des Gesundheitswesens 126 8.5. Zunahme der personellen Besetzung 126 8.6. Wandel in der Wirtschaft 127 8.7. Funktionswandel der Krankenversicherung 131
DER FUNKTIONSWANDEL DER INNUNGSKRANKENKASSE 9. DÜSSELDORF UND NEUSS 9.1. Die strukturelle Umorientierung der IKK Düsseldorf und Neuss 135 9.2. Unternehmenspolitik der IKK Düsseldorf und Neuss (Ein Modell) 139 9.3. Die Organisationsstruktur einer fiktiven „IKK Nordrhein“ 142
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9.4. Zusammensetzung der Organe der „IKK Nordrhein“ 143 9.5. Schlußbemerkung und Ausblick 144 10. LITERATUR 146
ANHANG (Tabellen, Dokumente etc.) LEBENSLAUF
1. EINLEITUNG 1.1. Einleitung
In meiner Arbeit möchte ich die Wandlungen darstellen, denen die Innungskrankenkassen seit der Entwicklung aus den Handwerkszünften und -innungen als Teil der Gesetzlichen Krankenversicherung unterworfen waren.
Die Theorien und Entwicklungen, die dem Titel zu entnehmen sind, habe ich weitgehend in sozialpolitischem Sinne interpretiert und daher auch auf diesen Bereich meine Themengewichtung gelegt. Gleichwohl wende ich differente soziologische Theorien und Strömungen der letzten 40 Jahre auf dieses überaus komplexe Gebiet an. Aus diesem Grunde sind verschiedene Ausführungen, auf die System- oder Konflikttheoretiker vielleicht größeren Augenmerk gerichtet hätten, kürzer gefaßt als andere Kapitel. Verzichten wollte ich jedoch auf kein Sachgebiet, das auch nur annähernd Berührungspunkte mit dem Thema „sozio-politische Theorien und Strömungen in Verbindung mit der Gesetzlichen Krankenversicherung am Beispiel der Innungskrankenkasse Düsseldorf und Neuss“ bot. Neben dem innergesellschaftlichen Wandel habe ich auch einen Schwerpunkt in der ökonomischen Entwicklung der letzten 40 Jahre gesehen.
Berücksichtigen werde ich weiterhin die unterschiedlichen Strömungen, die in den letzten 100 Jahren das Krankenversicherungssystem zum Spielball der politischen und wirtschaftlichen Prozesse in den verschiedenen Gesellschafts- und Staatsformen werden ließen. Dabei ist insbesondere die Situation der Innungskrankenkasse mit ihrer zwar eingeschränkten, dafür jedoch relativ konsistenten Versichertenstruktur hervorzuheben.
Im theoretischen Teil vergleiche ich theoretische Modelle so unterschiedlicher Soziologen wie Schmoller, Veblen und Coser.
Bezüglich des Sozialen Wandels beschreibe ich die Definition, die der Begründer dieses Ausdrucks, William F. Ogburn, zu Beginn des Jahrhunderts bzw. um 1925-1930 gibt. Weiterhin analysiere ich den Sozialen Wandel, wie ihn der US-amerikanische Soziologe Lewis A. Coser in den 50er Jahren erläutert und wende ihn, soweit es möglich ist, auf die sozialpolitische Situation an, die ich in meiner Arbeit beschreibe. Kurz erleuchte ich die Position, die der deutsche Nationalökonom Gustav von Schmoller zu Fragen der sozio-politischen Problematik des ausgehenden 19. Jahrhunderts einnahm. Im Vergleich mit obigen Wissenschaftlern, die vorwiegend die gesellschaftliche Komponente des Sozialen Wandels betrachteten, ist der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Philipp Herder-Dorneich in erster Linie an den gewandelten Steuerungsstrukturen im
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Gesundheitswesen interessiert. Da ich auch den praxisbezogenen Aspekt meiner Arbeit nicht vernachlässigen möchte, umreiße ich kurz seine Theorie der sozio-ökonomischen Veränderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung seit 1945. Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um eine ideengeschichtliche Analyse der Bedeutungen und Auswirkungen des allgemeinen sozial-politischen Wertewandels in der Gesellschaft auf die Gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, insbesondere dem Sozialstaat Bundesrepublik in den letzten vierzig Jahren. Ich habe berücksichtigt, daß die Gesetzliche Krankenversicherung ein historisch gewachsenes System darstellt; aus diesem Grunde binde ich den Wandel der ökonomischen Gegebenheiten in eine geschichtliche Schilderung einzelner Phasen der wirtschaftlichen Rezession bzw. des Aufschwungs mit ein. Ich habe den Wertewandel nach Helmut Klages untersucht, der die geänderten Einstellungen der bundesdeutschen Bevölkerung aufzeigt, die indirekt einen Anstieg der Kosten innerhalb des Gesundheitssektors zur Folge hatten.
Weitere Punkte, die ich behandeln möchte, sind die sozialpolitischen Prinzipien der Innungskrankenkasse (kurativ oder präventiv?), die politische Situation des jeweiligen Staates im Kontext zum Gesundheitswesen sowie die jeweilige politische Kontrolle (Stichwort: Ordnungspolitik) und Systemsteuerung auch und gerade in Bezug auf eine Kostenerhöhung innerhalb der Sozialversicherung.
Darüber hinaus wird die demographische Komponente des Wandels in der deutschen Gesellschaft in den letzten 100 Jahren speziell bezüglich des Handwerks erörtert. Hierbei verwende ich im wesentlichen die Ideen und Ausführungen des Franzosen Jean Fourastié, der sich bereits Mitte dieses Jahrhunderts mit der Materie befaßte; interessant zu untersuchen waren seine Prognosen und Vorschauen, was den Wandel des Handwerks betraf.
Weiterhin untersuche ich, welche Umwelteinflüsse auf die IKK Düsseldorf und Neuss einwirken, wie sie veränderte Umweltbedingungen in ihrer inneren Struktur kompensiert und welche Lehren sie als soziale Institution aus den Erfahrungen der Vergangenheit zieht. Die zuvor behandelten sozialen, soziologischen und ökonomischen Theorien interpretiere ich zum Schluß perspektivisch in die Zukunft und verbinde diese mit einem Modell der Innungskrankenkasse für das Jahr 2000.
1.2. Wie kam ich an die Informationen; wer waren meine Gesprächspartner?
Neben dem intensiven Studium mannigfaltiger Literatur habe ich insbesondere mit Vertretern der Innungskrankenkasse Düsseldorf und Neuss diverse Gespräche über Organisation, Mitgliederstruktur und Entwicklungen der Gesetzlichen Krankenversicherung im allgemeinen geführt.
Besonderer Dank hierfür gilt der Geschäftsführerin der IKK Düsseldorf und Neuss, Frau Marion Stange, die mich in jeder Hinsicht unterstützt hat und mir die Türen zu den IKK- 1 Desweiteren war mein direkter Ansprechpartner bei der IKK Herr Archiven geöffnet hat.
Georg Wirtz; er gab mir wertvolle Tips, an wen ich mich zwecks weiterer Informationen wenden könne und vermittelte mir u. a. den Kontakt mit Herrn Klaus van Wesel von der Handwerkskammer Düsseldorf. Herr van Wesel kam mir mit wichtigen Literaturhinweisen und Informationen bezüglich der Verbindung der Innungskrankenkasse zur Handwerkskammer und Handwerkerschaft entgegen. Außerdem führte ich diesbezüglich ein Gespräch mit Herrn Dr. Brücher von der Kreishandwerkerschaft Düsseldorf.
Informationen zur Gründungszeit der Innungskrankenkassen gegen Ende vorigen / Anfang diesen Jahrhunderts bekam ich durch die Literaturrecherche im Stadtarchiv Düsseldorf, Amt 10/8, wo mich Frau Dr. Scheeben und Herr Dr. Esser mit Archivunterlagen aus dieser Zeit unterstützten. Hierbei handelte es sich in erster Linie um Briefwechsel zwischen der „Vereinigung der Düsseldorfer Innungskrankenkassen“ und dem Regierungspräsidenten des Bezirks Düsseldorf.
Bezüglich der IKK-internen Informationen, z.B., was die Zeit des Dritten Reiches und die ersten Nachkriegsjahre betrifft, bekam ich Informationen aus mündlichen Interviews, die ich u.a. mit den ehemaligen Geschäftsführern der IKK Düsseldorf und Neuss, Herrn Erwin Haarmann und Herrn Horst Reimann, führte.
Zur Geschichte der Gesetzlichen Krankenversicherung im allgemeinen sowie der verschiedenen Gesetzesänderungen im Gesundheitswesen in der Bundesrepublik erlangte ich meine Informationen von Herrn Wröbel von der IKK-Verwaltungsschule Hagen. Des weiteren führte ich ein telefonisches Gespräch mit Herrn Dr. Fröhlich von der Kölner „Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU)“.
Zu Punkten der Medizinsoziologie und des ständigen Wandels innerhalb des deutschen Krankenversicherungswesens befragte ich persönlich Herrn Prof. Christian v. Ferber vom medizinsoziologischen Institut an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Herrn Prof. Johannes Siegrist von der Universität Düsseldorf sowie Herrn Prof. Florian Tennstedt, der am
1 Allerdings muß man in diesem Zusammenhang feststellen, daß das IKK-eigene Archiv relativ
spärlich ausgestattet ist; so fehlt fast jegliche Literatur zu den Anfängen der IKK Düsseldorf und
Neuss.
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28.04.1993 an der Heinrich-Heine-Universität eine Gastvorlesung zu dem Thema „Bismarck und die Einführung der deutschen Sozialversicherung“ hielt.
Weitere schriftliche Informationen zu dem Thema „Krankenversicherung im Wandel“ erlangte ich durch das Pressereferat des Arbeits- und Sozialministeriums in Bonn sowie durch das „Institut der Deutschen Wirtschaft (IDW)“ in Köln.
Im übrigen führte ich unzählige persönliche Unterredungen mit Professor Günther Lüschen vom Soziologischen Institut der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Des weiteren recherchierte ich themenbezogene Literatur nach Hinweisen aus dem Kolloquium bei Prof. Lüschen, in welchem ich meine Ausarbeitung vorgestellt habe.
Des weiteren weise ich auf den Anhang „Literatur“ am Ende der Arbeit hin, in der ich auf themenbezogene Publikationen hinweise.
2. BEGRIFFLICHE UND THEORETISCHE GRUNDLAGEN
2.1. Der Faktor Gesundheit als politisches und ökonomisches Gut
Eine wichtige Aufgabe des Sozialstaates ist es, den gesellschaftlichen Wandel zu begleiten, und zwar sowohl reflektierend, als auch gestaltend. Das gegenwärtig erreichte Niveau sozialer Sicherheit ist das Ergebnis einer Gesundheitspolitik, die marktwirtschaftliche Veränderungen und sozialen Ausgleich miteinander zu verbinden versucht hat. Von 1960 bis 1990 hat sich das Bruttosozialprodukt versiebenfacht und das Sozialbudget 2 Der Anteil der sozialen Leistungen ist im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt in verzehnfacht.
3 und damit überproportional gewachsen. diesen 30 Jahren von 22,75% auf 30,5% gestiegen
Einer derartigen Expansion sind sowohl ökonomische als auch politische Grenzen gesetzt. Doch andererseits existieren in dieser Gesellschaft auch unbestritten soziale Mißstände, die es zu eliminieren, wenigstens jedoch zu minimieren gilt. Hierbei spielt die demographische Entwicklung in den letzten Jahrzehnten eine wesentliche Rolle. So ist zum Beispiel der Anteil alter Menschen an der Gesamtbevölkerung gestiegen; dies bedeutet eine Verschiebung von Belastungen, die sich in allen Bereichen sozialer Sicherung bemerkbar macht und auf die der Gesetzgeber reagieren muß.
Das Ausfüllen bisheriger sozialpolitischer Lücken und die Bewältigung demographischer Risiken darf Steuer- und Beitragszahler, aber auch die Wirtschaft, nicht überfordern. Daher müssen auch gewachsene Leistungen hinterfragt und auf ihren sozialpolitischen Sinn
2 Claessens / Klönne / Tschoepe 1990
überprüft werden. Auf dem Hintergrund der Wohlstandsentwicklung der letzten 30 Jahre können und müssen heutige Antworten auf soziale Fragen anders aussehen als zum damaligen Zeitpunkt. Daher muß - auch gegen Widerstände von Lobbyisten, die soziale „Heilige Kühe“ unangetastet lassen wollen - gefragt werden, ob Sozialleistungen noch diejenigen erreichen, für die sie gedacht waren. Als „Lobbyisten“ bezeichne ich in diesem Zusammenhang Ärzte, Apotheker, Vertreter der Pharmaindustrie und Interessenverbände 4 sowie Repräsentanten der Legislative.
Da das bundesdeutsche System sozialer Sicherung auf dem Vertrauen von Millionen beteiligter Bürger beruht, die ihre Lebensplanung darauf abstellen, bedarf jedes Umsteuern seitens des Gesetzgebers der äußersten Behutsamkeit. Es ist auf breite gesellschaftliche Akzeptanz angewiesen. Diese Tatsache erschwert zwar eine Reaktion auf den Sozialen Wandel im System, darf sie jedoch nicht verhindern.
Vor allem geht es um den Versuch, Strukturen derart zu gestalten, daß die individuellen Bedürfnisse der Bevölkerung und das Gesamtinteresse des Sicherungssystems nicht zu sehr differieren. Die Interessen des Einzelnen und der Gemeinschaft brauchen ein Gleichgewicht, um zu verhindern, daß gute Absichten zu schlechten Endergebnissen führen. Das heißt, daß der Einzelne nur insoweit unterstützt werden darf, wie es das Interesse der Allgemeinheit zuläßt, er also die Allgemeinheit nicht in ihren eigenen Interessen beschneidet. Dies ist allerdings mitnichten ein sozialpolitisches Spezifikum. So sehr es rational
verständlich ist, einmal erlangte „Besitztümer“ zu verteidigen, muß dennoch auf ökonomische, demographische und gesamtgesellschaftliche Veränderungen reagiert werden. Daher hat der Gesetzgeber seiner ordnungs- und steuerungspolitischen Aufgabe nachzukommen und Lösungswege für bestehende Probleme zu finden. Ein derartiges Problem im bestehenden Gesundheitswesen ist der Kostenanstieg, der sich wirtschaftlich auf Dauer nicht mehr ausgleichen läßt.
Soziale Sicherung und sozialer Konsens sind integrale Bestandteile der Sozialen Marktwirtschaft und können nur durch den Sozialstaat mitsamt allen seinen Möglichkeiten und Rechten, aber auch seinen Verpflichtungen seitens der Sozialversicherten, ständig weiterentwickelt und effizienter gestaltet werden. Neben den Wünschen und Besitzständen des Einzelnen muß auch die Funktionsfähigkeit des Ganzen berücksichtigt und gefördert 5 werden.
In vielen Kreisen der Gesellschaft hört man heutzutage die These, daß die Krise im Sozialwesen lediglich deshalb entstanden sei, daß sich in der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung das Wohlfahrts- und Sicherheitsdenken ausgebreitet habe. Oft wird weiterhin behauptet, daß von Sozialleistungen jeglicher Art begünstigte Personen für ihr Schicksal
3 Claessens / Klönne / Tschoepe 1990
4 Deppe 1987
5 Siehe dazu auch Rudzio 1987, Seite 355ff.
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eigenverantwortlich seien; daher wird ihnen häufig der Vorwurf gemacht, sie seien träge, 6 leistungsunwillig, arbeitsscheu usw.
Eine derart pauschale Abqualifizierung war wohl nie so wenig gerechtfertigt wie heutzutage, da unter den gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen beispielsweise eine breitflächige Arbeitslosigkeit viele soziale Notlagen hervorgerufen hat. Zwar ist es richtig, daß es Träge und Unwillige, also bestimmte Personengruppen mit strukturellen Defiziten in jeder Gesellschaftsform gibt, jedoch existieren daneben auch Willige, aber Entmutigte, Demotivierte und Ohnmächtige, Hilflose und Fehlsozialisierte. Sie alle sind für ihr Schicksal nicht oder zumindest nicht vollends verantwortlich. Wenn man nun diesen Personenkreis undifferenziert als „unwillig“ ins Abseits stellt, so heißt das, daß man die soziale Ausgrenzung eines ganzen Bevölkerungsteils vorbereitet. Die Konsequenz wäre eine „Zwei-Drittel-Gesellschaft“, in der etwa zwei Drittel der Bevölkerung in relativem Wohlstand und ein Drittel in relativer Armut leben würden. Allerdings muß man den Kritikern der „Sozialleistungsgesellschaft“ zugestehen, daß ein zu eng geknüpftes Netz sozialer Sicherung viele Menschen ermutigen kann, bequem in diesem 7 Insbesondere geht es darum, daß unter Umständen auch jene Netz liegen zu bleiben.
Personengruppen an den sozialen Leistungen partizipieren, für die dieses Netz nicht gedacht ist, die aber dennoch diese Leistungen für sich in Anspruch nehmen. Insofern scheinen restriktive Auflagen im Rahmen einer „Hilfe zur Selbsthilfe“ sowie die Heraufsetzung von „Zumutbarkeitsschwellen“ ebenso unerläßlich wie eine stärkere 8 Differenzierung und eine strengere Kontrolle, was die Gewährung sozialer Leistungen betrifft. Über 100 Jahre lang wurde die Expansion der sozialen Institutionen als sozialer Fortschritt begrüßt. Aus den Anfängen in der Bismarck-Ära sind diese Institutionen inzwischen zu eigenständigen Bereichen herangewachsen. Krankenkassen aller Art haben mittlerweile einen unabhängigen Wachstumsprozeß an den Tag gelegt. Diese Eigendynamik trieb die Maximierung des sozialstaatlichen Anteils von selbst weiter voran. In weiten Bereichen unseres Sozialwesens hat die eigendynamisch angetriebene Expansion ihr Optimum an Leistungen bereits überschritten; zunehmender out-put an sozialen Leistungen kann lediglich noch durch überproportional hohe Aufwendungen erzielt werden.
In einzelnen Bereichen ist die eigendynamische Expansion bereits in „Kostenexplosionen“ übergangen. Das bedeutet, daß der finanzielle Höhepunkt bereits überschritten worden ist. Trotzdem hielten bis vor wenigen Jahren die Expansionsgelüste sozialer Institutionen weiter an.
Daher ist, was diesen Punkt betrifft, die Steuerungs- und Ordnungspolitik gefordert, gesetzlich verankerte Organisationen auf ihre liquide und rechnende Arbeitsweise zurückzustoßen, um
6 In diesem Zusammenhang sprach Bundeskanzler Dr.Helmut Kohl auf einer Veranstaltung am
20.04.1993 vom „kollektiven Freizeitpark Bundesrepublik Deutschland“, um auf die hohen Ausgaben
im Sozialleistungssektor hinzuweisen.
7 Hierbei handelt es sich um den Vorwurf der „sozialen Hängematte“.
8 Oldiges 1990, Seite 4
vorgeschriebene Leistungen eines Sozialstaates erbringen zu können. Eine diesbezügliche Budgetierung wurde für einige Leistungsbereiche sowie alle Verwaltungskosten bereits 9 eingeführt.
Eine derartige Ordnungspolitik ist selten wahlwirksam und läßt sich nicht in Wahlschlager umsetzen. Außerdem ist es schwierig, eine systematische Gestaltung von sozialen Systemen aus „kleinen Schritten“ heraus aufzubauen.
Andererseits müssen die sozialpolitischen Parteien, also Leistungserbringer, Kostenträger und Versicherte erkennen, daß sie ohne eingreifende Ordnungspolitik leicht in die Situation geraten, gegeneinander zu arbeiten und auf diese Weise in existenzgefährdende Konflikte kommen. Deswegen muß ihnen deutlich werden, daß sie ihre Existenz sichern können, wenn sie die Ordnungs- und Steuerungspolitik mitgestalten.
Was die Konfliktsituation zwischen Ärzten, Apothekern, Krankenkassen und dem Staat als soziale Ordnungsmacht betrifft, gebe ich nun ein knappes Beispiel für die Kostenverschiebung im Sozialsystem der Gesetzlichen Krankenversicherung: Die Sozialversicherungen, die marktwirtschaftlich haushalten müssen, haben einen finanziellen Engpaß. Sie schränken jetzt aber nicht ihre Leistungen ein, sondern erhöhen die Mitgliederbeiträge bzw. erheben vom Versicherten eine Selbstbeteiligung in einem Bereich, in welchem dieser nicht ausweichen kann: z.B. kann es sich hierbei um die Selbstbeteiligung an Krankenhauskosten handeln.
Auf diese Weise wird der Bundeshaushalt im Gesundheitssektor zunächst verringert. Aber der Sozialstaat wird nicht „zurückgeführt“, sondern seine Kosten werden nur verschoben: Reserven werden aufgebraucht und der private Geldbeutel wird für sozialstaatliche Ausgaben geöffnet. Durch derlei Kostenverschiebungen werden Ausgaben im Endeffekt nicht eingespart, sondern erscheinen lediglich in anderen Haushaltsrechnungen. Unbestritten hat sich das Gesundheitswesen in den letzten Jahren mehr und mehr zu einem ökonomischen Problem für den öffentlichen Haushalt entwickelt. Zunehmend versuchten gesetzliche Regelungen die angespannte finanzielle Situation im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen.
In heutiger Zeit kann man keinesfalls das Thema „Gesundheit“ erforschen, ohne gleichzeitig den Aspekt der Ökonomie, also der Wirtschaftlichkeit des gesamten Gesundheitswesens, zu berücksichtigen.
Aufgrund vieler Gesichtspunkte, von denen ich in diesem Kapitel einige anschneiden möchte, hat sich in den letzten 100 Jahren die Sicht der Gesundheit vom medizinischen hin zum wirtschaftlichen Faktor entwickelt. Das hat diverse Gründe. Zum einen hat sich der technologische Fortschritt derart schnell weiterentwickelt, daß bei einer heutzutage 9 Diese Regelung galt ab dem 1.1.1993 durch das „Gesundheitsstrukturgesetz“.
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stattfindenden medizinischen Dienstleistung, sei es eine simple Operation, sei es eine aufwendige Strahlentherapie, sofort auch die Frage der Erstattung entsteht. Während im vorigen Jahrhundert medizinische Heilmethoden fast exklusiv für in der Statushierarchie Höherstehende zur Verfügung standen, die auch damals für Leistungen angesehener Ärzte oder Apotheker zahlten, so blieb die Klasse der Niedriggestellten doch weitgehend 10 ausgeschlossen von der Medizin, die technologisch auf dem neuesten Stand war. Heutzutage steht die Gesellschaft vor der Aufgabe, jedem Mitglied die bestmögliche ärztliche und medizinische Betreuung zu bieten, die seine Krankheit erfordert. Neben der sozialen Gültigkeit einer derartigen gesetzlichen Verankerung stellt sich jedoch auch die Frage, wie eine Gesetzliche Krankenversicherung, die in einem solchen Fall die Kosten zu tragen hat, mit den finanziellen Ausgaben fertig wird. Schließlich gilt sie qua Gesetz als Sozialversicherungsinstanz für eine Person, die zwangsläufig Mitglied einer GKV, z.B. einer Orts- oder Innungskrankenkasse, ist. Denn es wird deutlich, daß die Kosten für technische medizinische Dienstleistungen analog zu den steigenden Gerätekosten immer höhere Dimensionen erreichen; der technologische Stand aller Gerätschaften, vom Röntgen- bis zum Dialysegerät, wächst stetig und mit ihm auch seine Kosten.
Darüber hinaus steigen die Ausgaben für das Pflege- und Hilfspersonal in Krankenhäusern 11 . Obwohl beispielsweise Krankenhauspersonal, wie Schwestern und und sonstigen Kliniken
Pfleger, im direkten Vergleich mit Ärzten in zu geringem Maße entlohnt werden, steigen doch auch derartige Kosten. Hinzu kommt außerdem die Tatsache, daß das Krankenhauswesen, auch aufgrund der niedrigen Bezahlung sowie der schlechten Arbeitszeiten, unter akutem Nachwuchsmangel zu leiden hat. Gut ausgebildetes Pflegepersonal kann ausschließlich durch eine adäquate Bezahlung sowie durch bessere Aufstiegsmöglichkeiten gehalten bzw. angeworben werden.
Oft hört der Sozialwissenschaftler, der sich mit dem Phänomen der sozialen und medizinischen Sicherheit in der Bundesrepublik eingehend beschäftigt, die These, daß Gesundheit heutzutage nicht mehr bzw. nur noch von der reichen Bevölkerungsschicht bezahlt werden könne.
Geht man dieser Frage nach, so erscheint zumindest in medikamentöser Hinsicht eine solche Beanstandung des geltenden Rechts als durchaus logisch. In diesem Zusammenhang 12 , nach dem verweise ich auf die allseits bekannte Neuregulierung der Gesundheitsreform der Patient für seine Arzneimittel je nach Packungsgröße 3,00 DM, 5,00 DM oder 7,00 DM hinzuzuzahlen hat.
10 Gitter 1988, Seite 105
11 „Süddeutsche Zeitung“ vom 03.12.1993
12 Das „Gesundheitsstrukturgesetz“ ist seit 1.1.1993 in Kraft.
Dennoch steigen die Kosten für die Krankenversicherungen. Daher kann die einzige denkbare Alternative lauten, die jeweils gültigen Beitragssätze alljährlich zu heben, um die laufenden Kosten halbwegs in Grenzen zu halten.
Um diese für einen Sozialstaat untragbare Situation zu beheben, ist der Staat gefordert, im Rahmen einer behutsamen, aber zugleich wirksamen Steuerungspolitik von außen Einfluß auf den medizinischen Sektor zu nehmen. Da es sich um eine „Gesetzliche Krankenversicherung“ handelt, bei der der Großteil der bundesdeutschen Bevölkerung krankenversichert ist, hat ein derartiger gesetzgeberischer Eingriff aus ordnungspolitischer Sicht schnellstmöglich zu erfolgen.
Verständlicherweise fürchtet die Lobby der Ärzte- und Apothekerschaft einerseits sowie die Interessenvertretung der verschiedenen kassenärztlichen Vereinigungen auf der anderen Seite um ihre angestammten Verdienstmöglichkeiten. Dennoch muß ein Faktor von außen eingreifen, um einen ökonomischen Kollaps des Gesundheitswesens von vornherein auszuschließen. Hier besteht selbstverständlich die Gefahr eines zentralstaatlichen Einmischens seitens der Regierung, der wiederum von vielen Vertretern eines selbständig funktionierenden und sich selbst regulierenden „Gesundheitsmarktes“ als Dirigismus 13 gefürchtet wird.
2.2. Zur Begrifflichkeit des „Sozialen Wandels“
2.2.1. Sozialer Wandel nach Ogburn
Die soziale Struktur einer Gesellschaft ist nichts Statisches, vielmehr befindet sie sich in einer andauernden Bewegung und Veränderung - in einem Wandel. 14 um ältere Begriffe Der Begriff des „Sozialen Wandels“ wurde 1922 von Ogburn eingeführt,
wie „Fortschritt“, „Evolution“ oder „Entwicklung“ abzulösen, die als wertgeladene Begriffe (z.B. „Fortschritt“) in Erscheinung treten oder bereits spezifische Muster und Programme sozialer Veränderung („Entwicklung“) zu implizieren scheinen und daher nicht immer als neutral anzusehen sind.
Sozialer Wandel bezieht sich auf die Veränderung sozialer Strukturen und / oder sozialen 15 Um herauszufinden, auf welchen Inhalt sich Sozialer Wandel beziehen soll, Verhaltens.
muß man von vornherein bereits in jeweils spezifischer Weise Ansatz, Perspektive und das mögliche Ergebnis der Analyse festlegen. Für jede einzelne Festlegung ist es dann 13 Die US-amerikanische Medizinerin Lynn Payer spricht in ihrem Buch „Andere Länder- Andere
Leiden“ von einem deutschen „Markt im Gesundheitswesen, der nahezu alle Leistungen
einschließt“.. Sie assoziiert diesen Ausdruck „Gesundheitsmarkt“ mit dem Wirtschaftssystem, das
nach streng marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten funktioniert.
14 Ogburn 1969
15 Fuchs 1988, S.853ff.
14
erforderlich, geeignete Indikatoren zu finden, die messen, ob und in welchem Ausmaß die Teile einer sozialen Struktur (z.B. Schichtungsstruktur, Bevölkerungsstruktur usw.) oder eines 16 ) sich bestimmten Sozialverhaltens (z.B. soziale Selbsteinschätzung, Wertorientierungen gewandelt haben. Die Frage nach Reichweite und Richtung Sozialen Wandels steht demzufolge vor erheblichen Meßproblemen, insbesondere wenn es sich um 17 Wandlungsvorgänge qualitativer Natur handelt.
Die Theorie des Sozialen Wandels fragt nach den Ursachen, dem Verlauf und dem prognostizierbaren Wandel der Sozialstruktur von Gesellschaften oder einzelnen sozialen 18 Systemen.
Wenn man bedenkt, daß eine Wissenschaft wie die Soziologie erst durch die Aufklärung möglich geworden ist, und die industrielle Revolution im 19. Jahrhundert als einer der wichtigsten Anstöße zu soziologischem Denken angesehen werden muß, so kann man in ihnen bereits zwei konkrete Formen des Sozialen Wandels ansehen, die am Beginn der 19 Wissenschaft „Soziologie“ stehen.
Aus diesem Grunde handeln schon die ersten Theorien der Soziologie von der Suche nach „Gesetzen“ bzw. Regelmäßigkeiten bei den Veränderungen in der Gesellschaft. Dabei beschäftigten sich die ersten Forscher bei ihrer Suche nach vorgezeichneten Zielen noch mit den historischen und philosophischen „Paten“ der Soziologie wie Ferguson, Herder und 20 Daher hatten die Theorien der Frühsoziologie, etwa bei Comte oder Spencer, noch Hegel.
vorwiegend evolutionstheoretischen Charakter. Aber auch bei den soziologischen Theoretikern Max Weber (mit dem
Rationalisierungsbeispiel), Emile Durkheim (mit seiner Theorie der Arbeitsteilung) und 21 sind derartige Ferdinand Tönnies (mit dem Gemeinschafts-Gesellschafts-Paradigma) Tendenzen zu finden, die nicht einer originär soziologischen Notwendigkeit entspringen. Allerdings benutzten sie dafür noch nicht den Begriff des „Sozialen Wandels“. Diesen führte erst Ogburn ein (s.o.). Alle theoretischen Abhandlungen beinhalten ein Problem, mit dem jeder
Sozialwissenschaftler in irgend einer Art und Weise stets konfrontiert wird: Keine Gesellschaft bleibt so bestehen, wie sie ist. Sie ist im Gegenteil einem ständig andauernden Wandel unterworfen. Während der Aufbau der Gesellschaft eine mehr statische Bestandsaufnahme von Strukturen ist, herrscht beim Sozialen Wandel eine dynamische
16 Vgl. dazu auch Kapitel 7.5. „Der Wertewandel nach Klages“
17 Schäfers 1985
18 Fuchs 1988
19 Ogburn 1969, S.24
20 Ogburn 1969, Seite.21
21 Ogburn 1969, Seiten 24ff.
Betrachtungsweise vor, denn jeder soziale oder auch Strukturwandel ist als dynamischer 22 Prozeß zu betrachten.
Als Merkmale und Voraussetzungen des Sozialen Wandels sind zu nennen: -Vermehrung des Wissens -Verbreitung von Information -weitgehende Arbeitsteilung -Urbanisierung -Bürokratisierung 23 -das Vordringen der Dienstleistungsberufe.
Es wird hier unterschieden zwischen endogenem (von innen) und exogenem (von außen) Wandel, wobei in einer der üblichen Gesellschaftsformen oftmals beides eine Rolle spielt. Faßt man alle Faktoren zusammen, so kann man Sozialen Wandel folgendermaßen definieren: er stellt die Gesamtheit von Veränderungen einer Gesellschaft dar im Hinblick auf -ihre interne Struktur -ihre Umwelt -das Gefüge von Macht und Herrschaft -Positionen -Rollen -Status
-das Interaktionsnetz der Mitglieder 24 -die Rangskala der herrschenden Werte etc.
In aller Regel sind jedem Sozialen Wandel institutionelle Grenzen gesetzt. Dies können die Verfassung oder bestehende Gesetze sein; es sei denn, der Soziale Wandel hätte die Züge einer klassischen Revolution.
Es gibt zwei Arten der Beschreibung des Sozialen Wandels; zum einen der zielgerichtete 25 Der Historiker oder Soziologe untersucht die Ansatz. Dies ist die historische Methode. 26 Der Soziale Wandel wird aus der Entwicklung quasi unter dem zeitgeschichtlichen Aspekt. geschichtlichen Entwicklung heraus erklärt.
22 Wössner 1979; Seite 29
23 Münch 1988, Seiten 20,43f
24 Wössner 1979, Seiten 181,219
25 Ogburn definiert den „historischen Ansatz“ der Erklärung Sozialen Wandels als eine rein empirische
Auflistung der Veränderungen innerhalb einer Gesellschaftsform bzw. der Gesellschaft selbst.
26 Ogburn 1969, Seite 27
16
Zum anderen der analytische Ansatz, auch kausale Theorie genannt. Die kausale Theorie beinhaltet folgenden Denkansatz: der Soziologe verfolgt die Veränderungen in der Gesellschaft, indem er die Unterschiede zu deuten versucht, ohne die zeitlichen und historischen Determinanten zu beachten, d.h. er schaut auf die Differenzen in der 27 In diesem Gesellschaftsstruktur und ihre Ursprünge und nicht auf die historischen Abläufe. Fall wird Sozialer Wandel als qualitative Veränderung der Sozialstruktur erklärt. Der Soziale Wandel ist insgesamt abhängig vom Stand der Mobilisierung, Industrialisierung, Demokratisierung und Sozialisierung.
In der folgenden Arbeit werde ich den Aufbau der Gesetzlichen Krankenversicherung gemäß der historischen Methode demnach als geschichtlichen Abriß anlegen und den Sozialen Wandel als zielgerichtete Entwicklung analysieren und daher die historische Methode nach Ogburn anwenden.
2.2.2. Der „Soziale Wandel“ nach Lewis Coser
Der amerikanische Soziologe Lewis A.Coser stellt in seinem Aufsatz „Sozialer Konflikt und 28 aus dem Jahre 1957 die These auf, daß Konflikte die Theorie des Sozialen Wandels“
innerhalb eines Systems erst verhindern, daß Institutionen oder bestimmte Beziehungen ihr schöpferisches Potential vernachlässigen und verkümmern lassen. Konflikte stellen die entscheidenden Faktoren dar, die den Sozialen Wandel auslösen bzw. erst ausmachen. In diesem Zusammenhang zitiert Coser den Soziologen George Sorel, der die Ansicht vertritt, das Ausbleiben von Konflikten (und seien es Klassenkonflikte) würde zum allmählichen 29 Seiner Ansicht nach benötigt ein Niedergang der gesamten europäischen Kultur führen.
soziales System den Konflikt, da er ein Wiederbeleben der Energien und der Innovationskraft 30 bewirken würde.
Coser stellt klar, daß ein derartiger Wandel keineswegs auf die Klassenkonflikte beschränkt zu sein braucht, wie sie Sorel in erster Linie anspricht. Auch Konflikte innerhalb und zwischen Gruppen in einer Gesellschaft haben insofern positive Seiten, als sie Neues und Fortschrittliches bewirken können - d.h. den Wandel auslösen und fortführen! Wenn, so Coser, bestimmte Werte und Interessen sich begegnen und zwischen zwei Seiten eine Spannung auftritt, dann beinhaltet diese Konfrontation per se bereits den Wandel. Hierbei ist zwar noch unklar, inwieweit und in welche Richtung dieser Wandel gehen wird, jedoch ist bei einer Begegnung zweier verschiedener Interessen der Weg dergestalt
27 Ogburn 1969, Seiten 27f.
28 Lewis A.Coser, „Social Conflict and the theory of Social Change“ in British Journal of Sociology, VIII
(1957), Seiten 197-207
29 Coser 1972, Seite 278
30 Coser 1972, Seite 278
vorgezeichnet, daß ein derartiger Konflikt Veränderungen innerhalb des Systems auslösen 31 wird.
Bezogen auf die Sozialen Wandel bedeutet dies nichts anderes als den Wandel innerhalb des deutschen Sozialversicherungssystems in den letzten 100 Jahren. Bereits als die Innungen ihre Konflikte zwischen Meistern auf der einen und Gesellen auf der anderen Seite gegen Ende des Mittelalters austrugen, wurde ein interner Wandel bereits vollzogen, indem die Gesellen als Mitversicherte, nicht als Mitglieder, in die Innungen und später in die Innungskrankenkassen aufgenommen wurden.
Auch heute noch stehen sich die sozialpolitischen Tarifpartner gegenüber: zum einen die gesetzlichen Krankenkassen, die ihre Mitglieder vertreten, zum anderen die Kassenärztliche Vereinigung als Anwalt der Ärzteschaft.
So kann man Coser´s Theorie auf die Situation im Krankenkassenwesen im allgemeinen und auf die Innungskrankenkassen im besonderen anwenden.
Schaut man auf die Geschichte der Innungen und des Zunftwesens, wird noch deutlicher, welche Veränderungen innerhalb des relativ stringent organisierten Handwerkssektors die gruppeninternen Konflikte zwischen den einzelnen Parteien ausgelöst haben: Im Laufe der Jahrhunderte haben sich aus kleinen Kassen für jedes Handwerk duchstrukturierte und institutionalisierte Systeme gebildet, die mittlerweile (fast) alle Innungen im Bezirk einer Handwerkskammer vereinigen und für sie ein einheitliches Krankenversicherungssystem aller Handwerkszweige darstellt. Größere
Innungskrankenkassen heutiger Prägung sind inzwischen für über 60.000 Versicherte 32 verantwortlich.
Neue Institutionen (wie die Innungskrankenkassen) und Normen sind aufgrund solcher beschriebener Konflikte entstanden.
Weiterhin führt Coser aus, daß die Auswirkungen des technischen Fortschritts auch in einem 33 Erfindungsreichtum Ausdruck finden, für die ebenfalls der soziale Wandel verantwortlich ist. Durch die ständig sich erneuernde Herausforderung einmal erworbener Rechte der jeweiligen Parteien werden Innovationen im technischen Bereich gefördert. In Bezug auf das Wesen der Innungskrankenkasse heißt das, daß die maschinellen Änderungen im Handwerk indirekt auch Folgen für die Krankenkasse der davon Betroffenen hat. Das bedeutet, daß die Kasse ihre Ausgaben auch an den Maßstäben der Arbeitssituation zu messen und daran auszurichten hat. Auch können einmal gewährte Leistungen nicht mehr zurückgenommen werden, sondern müssen von nun an für jeden Versicherten zu gelten
31 Coser 1972, Seite 278f.
32 Unterlagen der IKK Düsseldorf und Neuss
33 Coser 1972, Seite 280
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haben. Das Anspruchsdenken seitens der Versicherten gegenüber den Versicherern wird größer, daher muß sich die verantwortliche Gesundheitsinstitution (die IKK) daran orientieren. Allerdings bedeutet dies auch ein Ansteigen des Anspruchsdenkens der Versicherten und eine höhere Inanspruchnahme der Krankenkasse. Als Folge muß diese ihre Beitragssätze erhöhen und löst somit in Fortführung dieses Prozesses eine Kostenexplosion im Gesundheitswesen aus.
In seinem Buch stellt Lewis A.Coser dar, daß soziale Einrichtungen, die zur Gewohnheit geworden sind, sich leicht in einen Zustand der Tatenlosigkeit und der Paralyse 34 Richtet sich also beispielsweise die Aufmerksamkeit der IKK Düsseldorf und manövrieren.
Neuss ausschließlich auf gewohnheitsmäßige Maßstäbe, dann befindet sich das Individuum in diesem System der Untätigkeit und des Verfahrenseins in althergebrachte Zustände. In einem derartigen Zustand ist der Einzelne, und damit das gesamte System, in dem und für das er arbeitet, unfähig geworden, sich neuen Bedingungen anzupassen. Von daher ist es auch für eine Organisationsform wie die IKK Düsseldorf und Neuss schon aus Existenzgründen obligat, ständig neue Formen des Wandels im Gesundheitssystem mitzumachen, aber auch mitzugestalten. Dies kann z.B. durch die Einführung eines Dienstes der Gesundheitsförderung geschehen, um neue Mitglieder zu werben und die alten zu halten. Das Muß, sich neuen, gewandelten Bedingungen anzupassen, ist von zentraler Bedeutung 35 Ein sowohl für das System als auch für das Individuum, denn es formt das Bewußtsein. System wie eine Innungskrankenkasse, das nicht mehr herausgefordert wird, ist nicht mehr zu einer gestaltenden und agierenden Reaktion fähig. Gerade hier ist eine Gefahr für die IKK Düsseldorf und Neuss gegeben: Was einerseits Chance und Möglichkeit ist, stellt andererseits eine Gefahr dar; die Tatsache, daß die Innungskrankenkassen aus den traditionellen Zünften und Innungen hervorgegangen sind und weiterhin Wert legen auf Beständigkeit und althergebrachte Sichtweisen durch die enge Verbindung zur Handwerkerschaft, birgt auch das Risiko, sich dem Neuen zu verschließen und ständig in die Vergangenheit zu blicken.
Das System IKK muß sich trotz allem auch ständig wandeln, um sich zu verändern, sprich: zu erneuern.
Indem der Konflikt, der den Wandel auslöst, den Widerstand gegen Innovation und Änderung, der häufig bürokratischen Systemen innewohnt, bekämpft und überwindet, kann er dazu beitragen, daß das System Innungskrankenkasse nicht in der alltäglichen Routine der Gewohnheit erstickt und daß „in der planenden Tätigkeit schöpferische Kraft und 36 Erfindungsgeist Ausdruck finden können.“
34 Coser 1972, Seite 280f.
35 Dahrendorf 1967
36 Coser 1972, Seite 284
Das bedeutet nach Coser, daß soziale Konflikte auch positive Auswirkungen hervorrufen können; sozialer Wandel bedeutet nicht von vornherein eine Verschlechterung der Situation. Auch wenn eine Partei am Ende eines Konflikts gewisse Rechte oder Möglichkeiten einschränken muß, heißt dies nicht, daß der Wandel für diese Gruppierung im System eine Benachteiligung impliziert.
Coser verweist u.a. auf Karl Marx, der die These vertritt, daß jedes soziale System Elemente der Spannung und des Konflikts enthält. Es beinhalten aber nicht alle Systeme das gleiche Ausmaß des Dranges nach Veränderung. Je nach Strukturtyp sind die Ursachen gegensätzlichen Verhaltens different. Wenn innerhalb einer gegebenen Sozialstruktur die Zahl der Anspruchsträger die der Erfüllungsmöglichkeiten übersteigt, so entstehen 37 Spannungen und Konflikte.
Jedoch sieht Coser bei den Veränderungen von Systemen und den Veränderungen innerhalb 38 Seiner Ansicht nach gibt es immer einen der Systeme nur relative Differenzierungen.
bestimmten Übergang zwischen einem ehemaligen und einem zukünftigen Sozialsystem. So kann man wesentliche Veränderungen innerhalb eines Systems bereits als Herausbildung eines kommenden Systems ansehen.
Doch wann genau ist der Punkt gekommen, an dem es sich nicht mehr um eine Wandlung im System, sondern des Systems selbst handelt? Nur anhand extremer Beispiele können 39 Idealtypen, wie z.B. Feudalismus, Kapitalismus oder Sozialismus, verwendet werden. Am Beispiel der Innungskrankenkassen wird obige Theorie deutlicher; die aus den Zunftkassen hervorgegangenen Innungskassen hatten bereits eine fest definierte Aufgabe. Sie waren ausschließlich für die Erstattung der aus Krankheiten resultierenden Kosten zuständig. Zu Veränderungen innerhalb des Systems kam es beispielsweise, als der Zunftgedanke zwar noch galt, ab der Einführung der Krankenversicherungspflicht im Jahre 1883 jedoch mehr und mehr der sozialpolitischer Charakter der Krankenversicherung in den Vordergrund rückte. Dies war nach Coser ein Wandel innerhalb des Systems. Einen weiteren Wandel der Institution Innungskrankenkasse kann man an einem anderen Punkt festmachen. Als sich im Jahre 1935 alle bis dahin eigenständigen Krankenkassen der einzelnen Düsseldorfer Innungen umorganisierten und zu einer Innung zusammenschlossen, kam es zu einer Änderung der gesamten bis dahin bestehenden Struktur und somit zu einem Systemwandel. Dennoch blieb die Institution IKK bestehen.
37 Marx 1952 und Coser 1972, Seite 286
38 Coser 1972, Seite 286
39 Marx, Das Kapital
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Zwar änderte sich die formale „Vereinigung der Düsseldorfer Innungskrankenkassen“ zu einem System der „Innungskrankenkasse Düsseldorf“ - also lag zu dem Zeitpunkt ein Wandel innerhalb des bestehenden Systems „IKK“ vor. Ein Wandel des gesamten Systems IKK wäre es, wenn alle Solidar - und Selbstverwaltungsprinzipien der Innungskrankenkassen aufgehoben würden und die Organisation einer Privatversicherung angenommen würde. In diesem Fall nämlich wären alle Werte, die für die Krankenkasse der Handwerkerschaft gelten, ungültig geworden und es würden die Verbindungen zu den Versicherten jäh aufgehoben. Das Beispiel demonstriert, daß trotz aller Beziehungen eines Systems zur eigenen Vergangenheit diese nicht per se antiquiertes, überholtes Denken symbolisieren, sondern daß ein System wie die IKK dennoch 40 darstellen eine Krankenversicherung mit Blick auf innovative Bereiche und evtl. neue Märkte kann. 41 Coser nennt in diesem Zusammenhang als Beispiel die russische Revolution von 1917 , die
meiner Ansicht nach allerdings einen derart komplexen Wandel des russischen Gesellschaftssystems darstellt, daß man wohl kaum noch vom Wandel des bestehenden Systems reden kann, sondern man vielmehr von der Geburt einer vollkommen neuen Gesellschaft ausgehen muß.
Ausgehend von derartigen Überlegungen spricht man vom Wandel des Systems, wenn alle strukturellen Beziehungen sowie alle grundlegenden Institutionen und das herrschende 42 Wertsystem sich drastisch verändert haben.
Institutionen wie die Innungskrankenkasse können sich allmählich durch gegenseitige Anpassung verändern, so daß häufig erst nach einer bestimmten Phase erkannt werden kann, daß das nunmehr neue soziale System auch seine Strukturen verändert hat. Bezüglich der Differenzierung zwischen dem inneren Wandel und dem Wandel des Systems gibt es keinen klaren Sachverhalt. Der Wandel des Systems kann das Ergebnis oder auch die Gesamtsumme früherer Veränderungen innerhalb des Systems darstellen. Dennoch schildert Coser die theoretischen Unterscheidungen, um den Sachverhalt deutlicher werden zu lassen.
2.2.3. Die „vested interests“ Thorstein Veblens
40 Auch wenn es sich bei der Innungskrankenkasse um ein Non-profit-Unternehmen handelt.
41 Coser 1972, Seite 289
42 Coser 1972, Seite 289
Coser nimmt Theorien zum Ursprung der Neubildung sozialer Systeme auf, die vor ihm bereits der amerikanische Soziologe Thorstein Veblen Anfang des Jahrhunderts diskutiert 43 hat.
So beschreibt Veblen die sogenannten „vested interests“, die wohlerworbenen Rechte. Die Inhaber dieser Rechte leben in einem System, in welchem sie sich im Unterschied zu anderen Systemmitgliedern bestimmte Einflußfaktoren in Form von Ehre, Reichtum und 44 Bezogen auf ein aktuelles Beispiel läßt sich diese Situation mit dem Macht gesichert haben.
Konflikt zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei den alljährlichen Tarifverhandlungen vergleichen. Ein nach Abschluß dieser Verhandlungen eintretender Wandel ist zwar nicht derart drastisch wie z.B. eine Revolution, aber nichtsdestotrotz manifest. Ebenso kann man die Verhandlungen zwischen den Krankenkassen auf der einen und der Kassenärztlichen Vereinigung auf der anderen Seite als systeminternen Konflikt ansehen, bei dem eine Seite versucht, der anderen angebliche oder tatsächliche Vorteile streitig zu machen. Der Konflikt entsteht nun dergestalt, daß die Individuen des Systems, die nicht oder aber über weniger derartige Faktoren als andere verfügen, versuchen, ihren Anteil zu vergrößern. Sie stoßen jedoch auf Widerstand durch diejenige Gruppe, die ihren Anteil innerhalb des Systems sichern möchte. Diese Konfrontation schafft Konflikte zwischen mehreren, mindestens jedoch 45 zwei, Parteien.
Die Träger der „wohlerworbenen Rechte“ empfinden derartige Forderungen als einen Angriff 46 Diejenigen, auf die soziale Ordnung, auf das bisher doch funktionierende soziale System. denen die bisherige Ordnung bestimmte Privilegien gewährt hat, sehen in einem Angriff auf diese Vorrechte gegenüber Anderen einen Angriff auf das bestehende System selbst und nicht nur gegen sie, auf die es den „Veränderern“ ankommt.
Bei den Forderungen gesellschaftlich Benachteiligter nach ebensolchen „wohlerworbenen Rechten“, wie sie die in ihrem Selbstverständnis angegriffene Gruppe verteidigt, spielen nach Coser auch Gründe eine Rolle, die eine gewisse Akzeptanz der Institution Gesellschaft, in der beide Gruppen leben, beinhaltet.
43 Coser 1972, Seite 289ff.
44 Veblen 1958, Seiten 201f. und Neumann 1987, Seite 300f.
45 Coser 1972, Seite 289ff.
46 Veblen beschreibt dies folgendermaßen: „Der Kodex der Anstandsformen, der Konventionalitäten
und Gebräuche zu einer gegebenen Zeit und in einer gegebenen Umwelt besitzt mehr oder weniger
den Charakter eines organischen Ganzen, so daß jede wahrnehmbare Veränderung an einem Punkt
des Schemas eine gewisse Veränderung oder Anpassung anderer Punkte, wenn nicht sogar eine
völlige Neuorganisation, notwendig macht... Wenn eine Reform mit Hilfe der Unterdrückung oder
gründlichen Umformung einer wichtigen Institution des konventionellen Schemas versucht wird, fühlt
man sofort, daß dies zu einer ernsten Störung des gesamten Schemas führen würde... Jede dieser
Neuerungen, sagt man, würde die „soziale Struktur in ihren Grundfesten erschüttern“, „die
Gesellschaft in ein Chaos verwandeln“ usw. Die Abneigung gegen den Wandel ist zum großen Teil
eine Abneigung gegen die Mühe der Anpassung, die jeder Wandel mit sich bringt“ (Veblen 1958,
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Häufig nämlich werden durch das System bestimmte Werte vermittelt, auf die jedes Individuum ein Recht hat. Jedoch hat nicht jedermann auch die Möglichkeit, diese Rechte auf irgendeine Weise „einzuklagen“. Dann aber suchen die weniger Privilegierten nach Wegen, auf irgendeine Weise an die oben beschriebenen Faktoren heranzukommen. Es versteht sich von selbst, daß dies notwendigerweise auf Kosten der besagte Faktoren besitzenden Gruppe geschehen muß; daher versuchen sie, sich und ihre „vested interests“ zu verteidigen. Die Fordernden fühlen sich demnach durchaus als ein Teil der Gesellschaft, die sie im Grunde bestehen lassen wollen, jedoch die Besitzanteile bestimmter Faktoren ändern 47 möchten.
Zusammenfassend läßt sich folgendes sagen: wenn das soziale System über genügend Flexibilität verfügt, sich bestimmten Konfliktsituationen anzupassen, so handelt es sich um einen Wandel innerhalb des Systems. Wenn jedoch das soziale System nicht anpassungsfähig genug ist und eine Kulmination des schwelenden Konfliktstoffes zuläßt, kann die aggressive Gruppe den Widerstand der Träger wohlerworbener Rechte überwinden und somit den Zusammenbruch des Systems und die Errichtung einer neuen Verteilung 48 sozialer Werte erreichen.
Obwohl bisweilen „unterdrückte“ Minorität, kann sich die aggressive Gruppe durchsetzen, indem sie auf eine Solidarität baut, die den Kampfgeist festigt. Auf diese Weise ist sie in einer starken, gefühlsbetonten Situation, in der alles Wirken auf ein Ziel ausgerichtet ist - das Erreichen der (aus ihrer Sicht ebenso „wohlverdienten“) Rechte.
2.2.4. Der Wandel nach Marx
Marx vertritt im „Kapital“ die Ansicht, daß der Wechsel vom Feudalismus zu einer anderen Art des sozialen Systems nur aufgrund der Spannungen innerhalb des feudalen Systems 49 Ob nun bestimmte Konfliktsituationen zu Veränderungen im sozialen System stattfindet.
oder aber zu seinem Verschwinden und zur Bildung eines völlig neuen Systems führen, hängt von dem Widerstand gegen Veränderung ab bzw. umgekehrt von der Elastizität der Kontrollmechanismen des jeweiligen Systems.
Seiten 201-203).
47 Diese Tatsache entspricht dem Gefühl vieler Bürger der neuen Bundesländer, die einerseits zwar die
Möglichkeiten und Freiheiten einer sozialen Marktwirtschaft innerhalb eines demokratischen
Systems befürworten, andererseits aber auf positive Seiten der ehemaligen DDR, wie z.B. soziale
Sicherheit, nicht verzichten wollten.
48 Coser 1972, Seite 292
49 Coser, „Sozialer Konflikt und die Theorie des Sozialen Wandels“ in: Heinz Hartmann (Hrsg.),
„Moderne amerikanische Soziologie“, Seiten 418f.
Dennoch wird der Zusammenhang zwischen der Starrheit des Systems mit den Konflikten in seinem Inneren deutlich. Wenn starre Systeme latente Konflikte unterdrücken, fördern sie so die Bildung eines neuen Systems, also die Spaltung des Bestehenden. Im Unterschied dazu stehen die elastischeren Systeme, die die offene und direkte Konfliktkonfrontation in ihrem Innerern zulassen und sich auf diese Weise verändern, jedoch nicht zusammenbrechen wie obiges starres System.
Diese Solidarität der Einzelnen gegenüber der Institution als Ganzes beschrieb Karl Marx in seinem Werk über das „Elend der Philosophie“. Hier unterscheidet er zwischen der Klasse in sich selbst und der Klasse für sich selbst. Er beschreibt, unter welchen Konditionen sich ökonomisch motivierte Klassen bilden:
Marx betont hier den wichtigen Aspekt der Gruppenbildung mit einem gemeinsamen Gefühl der Zusammengehörigkeit, das von einer objektiven Konfliktsituation erzeugt wird. Durch das Bewußtwerden eines Interessenkonflikts mit einer anderen Gruppe schafft sie sich ihre 51 eigene Identität.
Vom Grad des vom System erreichten Zusammenhangs hängt es nun ab, ob das Entstehen neuer oder die Stärkung bereits bestehender Gruppierungen zusammen mit der dabei auftretenden Stärkung des Selbstvertrauens der Teilnehmer zu einem Wandel des Systems oder aber innerhalb des Systems führen wird. Eine hochintegrierte Gesellschaft wird den systeminternen Gruppenkonflikt dulden bzw. sogar begrüßen, während eine nur schwach integrierte Gesellschaft ihn zu fürchten hat. 3. ZÜNFTE UND INNUNGEN 3.1. Geschichte der Zünfte
50 Karl Marx, „The Poverty of Philosophy“; Chicago 1910, Seiten 189f.
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Die Sozialordnung des Mittelalters war eine Ordnung privilegierter Rechtsklassen, die in geregelten Beziehungen zueinander standen. Das Individuum, egal welchen Alters, wurde in eine dieser Klassen hineingestellt, sei es Adel, Kaufleute- , Handwerker- oder Bauernschicht. Im Rahmen dieser Ordnung schlossen sich die Handwerker in den Städten zu einer Zunft (auch: Innung) zusammen.
In einer mittelalterlichen Sozialordnung hatten die Zünfte ihren festen Platz. Mit dem Erstarken des Handwerks entstanden sie, je nach geographischer Lage, in der Zeit zwischen 1150 und 1300.
Neben ihrer wirtschaftlichen, politischen und auch militärischen Bedeutung waren die Zünfte 52 darüber hinaus auch religiöse, sittliche und gesellige Vereinigungen. Es kann davon ausgegangen werden, daß auch schon vor dem Spätmittelalter zunftähnliche Organisationen existiert haben. Dennoch stammt eine der ältesten, noch erhaltenen 53 Die ersten originären Vorläufer unserer heutigen Zunftordnungen aus dem Jahre 1355.
Innungskrankenkassen stammen demnach bereits aus der Zeit des 13., 14. Jahrhunderts. Daher können die Innungen mit Recht behaupten, die ältesten Sozialversicherungen überhaupt gegründet, mitgestaltet und in ihrer Grundstruktur bis heute erhalten zu haben. Wie ich in einem späteren Kapitel noch näher erläutern möchte, gehörte es zu den Aufgaben der Zunft, die Zunftgenossen bei Krankheit und im Alter zu unterstützen. Um diese Aufgabe zu erfüllen, wurden sogenannte Zunftbüchsen bzw. Zunftladen geführt, in welchen das 54 Jeder Meister hatte zu einem bestimmten Termin nach Zunftvermögen aufbewahrt wurde.
Beschluß der Zunftversammlung einen Beitrag zu entrichten. Die Zunftgenossen, die es aus eigenen Mitteln nicht schafften, eine unverschuldete Notsituation zu bewältigen, erhielten aus dieser Kasse eine Geldunterstützung in Form eines Darlehens. Nach Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit war das Darlehen zurückzuzahlen. Besonders wirkungsvoll war die Krankenfürsorge in den Zünften dann, wenn sie mit einem Spital Verträge über die Aufnahme der erkrankten Zunftmitglieder abgeschlossen hatten.
Beim Tod eines Zunftmitgliedes oder seiner Angehöriger sorgte die Zunft für die Beerdigung. Die oben beschriebenen Regelungen galten nicht ausschließlich für die Handwerksmeister, sondern auch für die Gesellen eines Betriebes. Diese galten im allgemeinen als passive Mitglieder der Zunft, also ohne aktives und passives Wahlrecht im Vorstand und ohne Sitz und Stimme in der Versammlung. Allerdings waren sie ebenfalls zur Beitragszahlung
51 Marx, „Thepverty of philosophy“; Chicago 1910, Seiten 181f.
52 Fröhlich 1976, Seite 17
53 Fröhlich 1976, Seiten 17-22
54 Fröhlich, Seite 48
verpflichtet. Dafür erhielten sie dann die gleiche Unterstützung im Krankheits- oder Sterbefall 55 wie ihre Meister.
56 3.2. Die Organisation einer Zunft
Die Organisation der gesetzlichen Krankenversicherungsträger ist - bedingt durch die Mitgliederzahlen - wesentlich komplizierter als sie es seinerzeit bei den Zünften war. Diese stellten sich für ihre Mitglieder als ein überschaubarer und in ihren Funktionen vom Einzelnen kontrollierbarer Verband dar. Während in den Verwaltungsorganen der gesetzlichen Krankenkassen durchaus auch Nicht-Mitglieder tätig sein können, wurden alle Zunftorgane ausschließlich von Mitgliedern besetzt. Die Zunftorgane bestanden im wesentlichen aus dem gewählten ein- oder mehrköpfigen Vorstand, dem teilweise ein Kassierer und / oder Bote zur Seite gestellt wurde, sowie der Vollversammlung.
Dem im heutigen System der Gesetzlichen Krankenversicherung feststellbaren Kassenpluralismus entspricht eine ebenso große Vielfalt bei den Zünften. Träger der gesetzlichen Krankenkassen sind in erster Linie die Allgemeinen Ortskrankenkassen, die Betriebskrankenkassen, die Innungskrankenkassen, die Knappschaftlichen Krankenkassen sowie die Ersatzkassen.
Bei den Zünften und Innungen sah das Bild anders aus. Jedes Handwerk bildete in jeder Stadt eine eigene Zunft und damit also auch eine eigene Kasse zur sozialen Sicherung. Dabei war jede Innung absolut unabhängig und autonom, sowohl was ihre finanziellen Verhältnisse 57 Unselbständige Geschäftsstellen gab es nicht, als auch ihren politischen Einfluß betraf.
ebensowenig übergeordnete Verbände, weder zwischen den Zünften einer Stadt noch zwischen den Zünften eines Handwerks (z.B. den Tischlern) in mehreren Städten. Allerdings kam es hin und wieder zu überregionalen Zusammenschlüssen zwischen den Meistern eines Handwerks verschiedener Städte, jedoch war der Sinn dieser Zusammenschlüsse in erster Linie der, aufsässig gewordene Gesellen zu disziplinieren und den mächtiger gewordenen Gesellenverbänden mit ihrem starken überregionalen Zusammenhalt wirkungsvoller entgegentreten zu können. Auf das System der sozialen Sicherung hatten diese Koalitionen 58 keinerlei Einfluß. Die Entscheidungsbefugnis jeder einzelnen Zunft blieb unangetastet. 3.2.1. Die Idee der Zunft
55 Fröhlich 1976 und Schönberg 1867
56 Fröhlich 1976, Seiten 28-52
57 John 1983
58 Fröhlich 1976, Seiten 48ff. sowie Schönberg 1867 und Schmoller 1875
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Die Handwerker schlossen sich aus einem allgemein empfundenen Bedürfnis und aus eigener Initiative zusammen, um sich einer Kirche anzuschließen, zum Schutz ihres Eigentums und ihrer Familie, zur wirtschaftlichen und moralischen Kontrolle ihrer Mitglieder, zur Abwehr von Fälschern und Betrügern, die das Ansehen des jeweiligen Handwerks schmälern konnten, zur Überwachung der Ausbildung und, vor allem, um für Witwen, Waisen, Alte und Kranke aus ihren Reihen zu sorgen.
Es liegt der Gedanke nahe, daß die Konkurrenzverhältnisse im Innern, aber auch nach außen kontrolliert werden sollten. So gab es mitunter kartellähnliche Absprachen, die die Preise, 5960 Löhne, Höhe der Produktion etc. betrafen.
Grundlage für die Ausübung eines Handwerks war eine Mitgliedschaft in der Innung, für das das Prinzip der Zwangsmitgliedschaft galt. Jedes Mitglied war verpflichtet, dem in Not geratenen Zunftgenossen zu helfen. Diese Unterstützung erfolgte nicht individuell, sondern über die Institution der Zunft als Mittler - die Vorläufer der Innungskrankenkasse. Das wesentliche Merkmal der Zunft als Organisation war Solidarität. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit war die Grundlage der Zunftgründungen und der
Gemeinschaftsgedanke bildete die Basis der für die damalige Zeit erstaunlich umfassenden sozialen Sicherung der Zunftgenossen. Bei Krankheit, Alter, Armut und Individualität sprang die jeweilige Zunft im Notfall helfend ein. Der Solidaritätsgedanke bewirkte weiterhin, daß Frauen, Witwen und Kinder eines erkrankten oder verstorbenen Zunftmitgliedes versorgt wurden.
Lehrlinge und Gesellen gehörten eng zum Meisterhaushalt; ihre - wenn auch passive -Mitgliedschaft in der Zunft gaben auch ihnen die Sicherheit, in Zeiten von Krankheit und 61 Arbeitslosigkeit Hilfe und Versorgung zu finden.
Soziale Sicherung bedeutete im Mittelalter eine Einheit und wurde nicht, wie heute, nach einzelnen Risiken getrennt. Die Zünfte boten ihren Mitgliedern eine Art „Globalsicherung“, die alle Widrigkeiten des Lebens miteinbezog. Aus diesem Grunde waren auch die einzelnen Unterstützungsmaßnahmen weder finanziell noch organisatorisch getrennt. Alle Zunfteinnahmen flossen in der Regel in eine Kasse, d.h. es fehlte eine Zweck-Mittel-Bindung. Zur Deckung der anfallenden Kosten wurden Zunftkassen eingerichtet. Die darin angesammelten Mittel dienten nur zum Teil der sozialen Sicherung; mit ihnen wurden beispielsweise Häuser und Landbesitz erworben oder gepachtet, Beerdigungen finanziert, fromme Stiftungen vollzogen und gemeinsame Essen veranstaltet.
59 Fröhlich 1976, Seite 25
60 John 1983
61 Schönberg 1867, Seiten 1-72
Die Kassen wurden aus folgenden Mitteln finanziert: 1. Eintrittsgelder 2. Strafen 3. ständige Beiträge 62 4. sonstige Einnahmen
Nachdem die Handwerksgilden den Zunftzwang durchgesetzt hatten, mußte jeder, der ein Handwerk betreiben wollte, eine Gebühr für die Aufnahme in die Zunft zahlen. Die Sätze waren jedoch nicht immer einheitlich: vielfach wurde nach Einheimischen und Auswärtigen differenziert; oft wurden den Meistersöhnen und den Gesellen, die eine Meistertochter oder Meisterwitwe heirateten, besondere Vergünstigungen eingeräumt. Neben den Meistern wurden zum Teil auch die Lehrlinge und Gesellen zur Zahlung eines Eintrittsgeldes verpflichtet. Wie bei den Meistern konnte auch hier der Beitrag in Geld und / oder Naturalleistungen bestehen.
Nicht nur Eintrittsgelder, auch Strafen bildeten eine wichtige Einnahmequelle für die Zünfte. In fast jeder Zunfturkunde findet sich eine Reihe von Vorschriften, deren Nichtbefolgung mit einer mehr oder weniger hohen Strafe belegt wurde.
Am häufigsten drohte den Meistern Strafe bei Verstößen gegen Regeln über die Führung des Gewerbes.
Ebenso oft wie Gewerbevorschriften finden sich Bestimmungen über das Verhalten bei Zunftversammlungen. Unentschuldigtes Fernbleiben, Unpünktlichkeit und vorzeitiges Weggehen wurden mit einer Strafe belegt. Bei den Versammlungen durfte niemand unaufgefordert reden, eine Waffe tragen oder seinen Zunftbruder beleidigen. Genauso wichtig wie die Zunftversammlungen war die Teilnahmen an Begräbnissen von verstorbenen Genossen oder deren Familienmitgliedern. Auch für schlechtes Verhalten seiner Lehrlinge und Gesellen konnte der Meister mittels einer Strafe zur Rechenschaft gezogen werden.
Wie schon die Eintrittsgebühren flossen auch die Strafen teils in voller Höhe in die Zunftkassen, teils mußte der Stadt ein Anteil abgeführt werden. Gelegentlich existierten Sonderkassen, in die ein Teil der Strafen abgeführt wurde; diese Sonderkassen dienten der Hilfe für bedürftige Meister und Gesellen.
Zur Zahlung der ständigen Beiträge waren in erster Linie die Meister verpflichtet. So bestimmten beispielsweise die Kannengießer in Lüneburg in ihrer Rolle vom 31. Januar 1597,
62 Fröhlich, Seiten 39ff.
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daß jeder Meister alle 14 Tage 6 Pfennig in die Büchse legen müsse; bei Säumigkeit oder 63 Zahlungsverweigerung solle er keinen Nutzen vom Zunftvermögen haben. Der jährliche Beitragssatz lag durchaus nicht in allen Zünften gleich hoch. So mußten die Barbiere und die Färber in Hildesheim im Jahre 1543 das Dreifache des Betrages zahlen, den die Sattler beispielsweise zu entrichten hatten. Das zeigt die Uneinheitlichkeit der Beiträge eines Amtes. Gustav v. Schmoller berichtet von der Straßburger Tucher- und Weberzunft, daß bei der Aufnahme mit jedem Einzelnen über den von ihm zuzahlenden Jahresbeitrag 64 verhandelt wurde, der 2, 4 oder 6 Schillinge betrug.
65 3.2.2. Leistungen der Zünfte
Die Krankenversicherung der Zünfte bewirkte sowohl einen gewissen Risikoausgleich (der auch kennzeichnend für die Gesetzliche Krankenversicherung ist) als auch interpersonelle und -temporale Umverteilungsprozesse. So ermöglichten z.B. ein Darlehen, Wochengeld oder das Unterbringen in einem Hospital durch die Zünfte eine gleichmäßige Belastung des Einkommens und somit eine intertemporale Umverteilung. Dasselbe galt für die entsprechenden Leistungen der Gesellenverbände.
Interpersonelle Umverteilungsprozesse entstanden bei etwaigen Differenzen zwischen Leistungen der Zünfte an die Hospitäler und deren Gegenleistungen. Auch geringere (als die der Meister) bzw. sogar keine Beitragszahlungen der Gesellen kann man als interpersonelle Umverteilungsprozesse bezeichnen, wenn diese schließlich die gleichen Zunftleistungen in Anspruch nehmen konnten.
Die Krankenkassen der Gesellen erhoben zum Teil auch regelmäßige Beiträge von den Meistern. Diese „Arbeitgeberanteile“ führten in voller Höhe zu einer interpersonellen 66 Umverteilung.
Das bedeutet: Während heutzutage in der Gesetzlichen Krankenversicherung alle Arbeitgeber gesetzlich gezwungen sind, ihren Anteil abzuführen, war diese Regelung bei den spätmittelalterlichen Gesellenverbänden in Ausnahmen zwar existent, aber dennoch unüblich. Damit entstanden den Meistern dieser Zünfte Ausgaben, die sie nicht per se auf ihre Preise abwälzen konnten; somit belasteten sie ihr eigenes Einkommen. Auch eine Deckung der eventuell in den Gesellen-Krankenladen entstandenen Defizite durch die Zunftkasse der Meister führte zu einer interpersonellen Umverteilung zwischen Meistern und Gesellen.
63 Fröhlich 1976, Seite 48
64 Gustav v. Schmoller 1875, „Strassburg zur Zeit der Zunftkämpfe...“
65 Fröhlich 1976, Seite 81
66 Fröhlich 1976, Seite 81
Dies zeigt, daß die Zünfte und Gesellenverbände durchaus in der Lage waren, eine Reihe von Einkommensumverteilungsprozessen zu bewirken, wenn sie auch nicht annähernd derart vielschichtig waren, wie sie in der heutigen Krankenversicherungsszenerie anzutreffen sind.
3.2.3. Sicherung bei Unfall und Krankheit
Krankheit und Unfall sind in ihren Ursachen zwar unterschiedlich, in ihren Wirkungen auf den Betroffenen jedoch gleichartig. Daher wurden sie auch von den Zünften gleich behandelt; eine Trennung, wie sie in unserer heutigen Sozialversicherung üblich ist, war damals weder zweckmäßig noch möglich.
Krankheit und Unfall bergen für den Betroffenen drei Risiken: Die beiden einkommenswirksamen Risiken des Einkommensausfalls sowie der Aufbringung der Heilkosten sowie das medizinische Risiko des Gesundwerdens. Das Budget des Erkrankten wird somit durch das Ausbleiben des Arbeitsverdienstes und durch entstehende Kosten für Medikamente sowie ärztliche oder pflegerische Hilfe doppelt belastet. Das Risiko des Einkommensausfalls trugen zwar alle Meister, dies jedoch in recht unterschiedlichem Maße. Dazu muß man sagen, daß einen alleinstehenden Handwerksmeister eine Krankheit oder ein Unfall weit mehr traf als den mit zwei oder drei Gesellen Arbeitenden, da dieser vermutlich auch bei Ausfall einer Arbeitskraft immer noch ein Einkommen erbrachte, welches zumindest den Lebensunterhalt deckte. Der ohne andere Hilfe arbeitende Meister stand dagegen praktisch in der gleichen Situation wie der Geselle, der lediglich durch seine eigene Arbeit Einkommen erzielen konnte - eine Situation, die man durchaus mit der eines Angehörigen der freien Berufe heutzutage vergleichen kann.
Verunglückte oder erkrankte ein solcher Meister, riß der Einkommensfluß jäh ab, und er war auf die Unterstützung seiner Zunftgenossen angewiesen.
Die Zünfte halfen dem kranken Meister häufig, indem sie ihm einen Gesellen zur Verfügung stellten, der in der Lage war, den Handwerksbetrieb weiterzuführen. Erkrankte ein Meister und reichte sein Einkommen nicht mehr für seinen Lebensunterhalt oder den seiner Familie aus und / oder erlaubte es nicht die Beschaffung der zur Heilung erforderlichen Medikamente, konnte ihm die Zunft ein Darlehen gewähren, das aus der Zunftkasse gezahlt wurde. Dies war die bei weitem häufigste Unterstützung bei jedweder Art von Notfällen. Sie kam wohl bei allen Zünften vor, auch wenn hierbei zwei Prinzipien zu 67 berücksichtigen waren:
Die Darlehen wurden nicht automatisch bei Krankheit oder sonstigen Notfällen gewährt, sondern mußten beantragt werden; im übrigen hatte der Antragsteller bedürftig zu sein. 67 Fröhlich 1976, Seite 81ff.
30
Besaß er genügend eigene Mittel, wurde sein Antrag von den sogenannten Älterleuten (den Zunftoberen) abgelehnt. Der Erkrankte konnte das Darlehen also nicht kraft eines Rechtsanspruches fordern, sondern er hatte es zu erbitten. In der Regel wurde es ihm gewährt, wenn die notwendigen Mittel in der Zunftkasse vorhanden waren. Die Zunft war also nicht rechtlich, sondern lediglich moralisch, aufgrund der selbst gegebenen Ordnung, zur Hilfeleistung verpflichtet.
Generell wurde dem bedürftigen kranken Meister ein Darlehen gewährt, doch findet sich bei einigen Zünften noch eine interessante Einschränkung: Die Hilfe wurde demjenigen verweigert, der sich die Krankheit durch eigene Schuld zugezogen hatte bzw. der einen Unfall selbst zu verantworten hatte. So heißt es bei den Hamburger Wand- und Tuchmachern 1885: „Aber hiervon (von der Darlehensgewährung) sollen diejenigen, die durch ihre eigene Schuld und Verursachung ein Unglück erleiden und sich auf den Hals ziehen, solcher Hilfe nicht 68 würdig erachtet, sondern davon gänzlich ausgeschlossen sein.“ Zu den zwei oben bereits beschriebenen Bedingungen für die Darlehensgewährung (Antrag und Bedürftigkeit) tritt somit eine weitere hinzu, nämlich die Schuldlosigkeit. Die „Innungskrankenkasse“ Zunft zahlte also ausschließlich bei höherer Gewalt; das die Zahlung durch die Zunft auslösende Ereignis durfte nicht schuldhaft oder fahrlässig mitverursacht, es 69 mußte unabwendbar sein.
3.2.4. Innungseigene Krankenkassen
In der Regel wurde die Krankenunterstützung - sei es in Form eines Darlehens, sei es als wöchentliche Zuwendung - aus der allgemeinen Zunftkasse gezahlt. Gelegentlich unterhielten die Zünfte und Innungen jedoch auch eigene „Krankenladen“, oft gleichzeitig Armenladen. Konsequente Weiterentwicklung dieser Trennung war die Errichtung zunfteigener 70 Krankenkassen, die als echte Vorläufer unserer heutigen Krankenkassen zu verstehen sind. Unter Zuhilfenahme eines ansässigen Arztes wurde der Kranke dann untersucht, um auch die Vortäuschung einer Krankheit aus finanziellen Gründen zu verhindern. Diese Entwicklung der 71 eigenen Krankenkassen wird auf das Ende des 17. Jahrhunderts datiert. Diese Form der zünftigen Krankenunterstützung war eine eindeutige Verbesserung und Erweiterung der vorher beschriebenen Regelungen. Der Beitritt zur Kasse war freiwillig, und die Beiträge wurden eigens zum Zweck einer späteren Unterstützung im Krankheitsfalle gezahlt. Zuvor waren diese Gelder zur Bestreitung der allgemein anfallenden Zunftkosten
68 Fröhlich 1976, Seite 81ff.
69 Klein / Zepp 1984
70 Klein / Zepp 1984
71 Fröhlich 1976, Seite 265
verwendet worden, unter denen die Krankenunterstützung lediglich einen Aspekt unter anderen darstellte.
Zusammenfassend läßt sich sagen, daß die Zünfte stets versuchten, das finanzielle Risiko von Krankheit und Unfall eines Meisters zu minimieren, indem ein Geselle die Arbeit fortführte und / oder durch Gewährung von Darlehen gemindert werden sollte. Verbessert wurde das System bei einigen Innungen, die statt eines einmaligen Darlehens wöchentlich eine Summe an den Betroffenen auszahlten. Letztendlich entwickelten sich zunfteigene Krankenkassen unter städtischer Kontrolle mit freiwilligen Mitgliedern, respektive Versicherten. Ein Nachteil dieser Vorläufer unserer heutigen Krankenkassen blieb die fehlende Defizitdeckung durch 72 übergeordnete, finanzstarke Organisationen wie z.B. Stadt, Fürstentum o. ä. Den Gesundungsprozeß versuchten die Zünfte durch eigene Krankenpflege, wie der Krankenwache, durch die jeweils vier jüngsten Zunftmitglieder und deren Angehörige bzw. durch Verträge mit Hospitälern positiv zu beeinflussen. Dort erhielten die Kranken Unterkunft und sachkundige Pflege. Reiche Zünfte gründeten sogar eigene Hospitäler. Allein an dieser Verschiedenartigkeit der Handhabung mit der Krankenversorgung erkennt man die fehlende Organisation oder überregionale Absprache unter den einzelnen Innungen. Die soziale Sicherung der Gesellen und Lehrlinge durch die Zünfte lehnte sich an die der Meister an. Es wurden auch in diesen Fällen einmalige Darlehen oder auch bestimmte Summen zur Unterstützung und Überbrückung finanzieller Schwierigkeiten ausgezahlt. Teilweise kam es zur Gründung eigener „Gesellenladen“ innerhalb der Zünfte. Wie die Meister erhielten auch kranke Gesellen Pflege durch die Zunft selbst oder in 73 Vertragshospitälern.
Ob es bei den Innungen bereits Vorläufer der heutigen Familienversicherung gab, ist schwer zu beurteilen, da die Quellen darüber keinerlei Auskunft geben. Mit Sicherheit läßt sich nur sagen, daß der Meister selbst finanzielle Unterstützung durch die Zunft erhielt, wenn er wegen Krankheit oder Unfall eines Familienmitgliedes in pekuniäre Nöte geriet.
3.2.5. Sicherung im Todesfall
Der Tod eines Handwerksmeisters stellte die Zunft als soziale Einrichtung vor mehrere Aufgaben: 1. Sorge für das Begräbnis
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2. Versorgung der Meisterwitwen
3. Weitere Ausbildung der Lehrlinge
Die Verbundenheit der Zunftgenossen fand ihren letzten Ausdruck beim Tod eines Bruders. Für jedes Mitglied war die Teilnahme am Begräbnis eine ausdrücklich auferlegte Pflicht, deren Nichtbefolgung unter Strafe stand. Die ganze Zunft gab, vielfach einschließlich der 74 Frauen und Kinder, dem Toten das letzte Geleit.
Der Tod einer Meisterfrau oder eines Kindes, eines Gesellen oder eines Lehrlings legte den Zunftmitgliedern in der Regel die gleiche Pflicht zu einer ehrenvollen Bestattung und zur Abhaltung von Totenmessen auf.
Hinzu kam als Leistung für den Verstorbenen, der dafür auch seinen regelmäßigen Beitrag vor seinem Ableben gezahlt hatte, die Tatsache, daß Sarg und Kerzen von der Innung gestellt wurden. Bisweilen existierten sogar zunfteigene Begräbnisstätten. Aus der Auffassung der Zunft als einer großen Familie - die Bezeichnungen Zunftbruder und Amtsverwandte wiesen auf diesen Geist hin - erwuchs auch die Pflicht, der Witwe eines Zunftmitgliedes nach Möglichkeit unter die Arme zu greifen, sofern ihr Lebenswandel untadelig war und den strengen moralischen Anforderungen, die die Zunft an ihre Mitglieder 75 stellte, entsprach.
Hilfe für die Witwen eines verstorbenen Meisters wurde in unterschiedlichem Umfange gewährt. Oft bestand die Versorgung darin, ihr zu gestatten, das Handwerk ihres Mannes fortzuführen und ihr auf diese Weise den Erwerb eines eigenen Einkommens zu ermöglichen. Häufig wurde der Witwe die Wiederverheiratung innerhalb eines Jahres zur Auflage gemacht
- und zwar eine zweite Ehe innerhalb des gleichen Handwerks, da eine Ehe außerhalb sie 76 automatisch aus der Zunft ihres verstorbenen Mannes ausschloß.
Jedoch nützte der Meisterwitwe die Erlaubnis, das Handwerk ihres Ehemannes fortzuführen, häufig nichts, wenn sie es nicht bzw. nur unvollkommen beherrschen konnte. In diesem Falle war es die Pflicht der Zunft, ihr einen Gesellen zu stellen, den sich die Witwe oftmals selbst aussuchen konnte. Der Meister, der diesen Gesellen zu dem Zeitpunkt angestellt hatte, mußte ihn ohne Widerspruch ziehen lassen, und auch der Geselle durfte sich nicht weigern, 77 bei der Witwe zu arbeiten.
Alten und schwachen Witwen wurde bisweilen sogar eine Unterkunft im Hospital besorgt. Es darf aber auch nicht vergessen werden, daß schon die Bereitstellung von Sarg und
73 Fröhlich 1976, Seiten 91-99
74 Fröhlich 1976, Seite 101
75 Fröhlich 1976, Seiten 99, 108-112
76 Fröhlich 1976, Seite 111
77 Fröhlich 1976, Seite 108,112
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Henning Nolte, 1994, Die Mitglieder- und Organisationsstruktur der Innungskrankenkasse Düsseldorf und Neuss auf dem Hintergrund sozio-politischer Theorien und Entwicklungen seit dem zweiten Weltkrieg, München, GRIN Verlag GmbH
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