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Inhaltsverzeichnis:
1 E i n l e i t u n g S 3
2 D i e R e i c h s t a g e S 4
2.1 Der Reichstag von Worms 4
2.1.1 Die Folgen des Wormser Edikts im Hinblick 7
auf den Bauernkrieg
2.2 Der Reichstag von Speyer 1526 9
2.3 Der Reichstag von Speyer von 1529 11
2.4 Der Reichstag von Augsburg1530 13
3 S c h l u s s S 1 5
4. Literaturverzeichnis S 16
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1. Einleitung:
„Cuius regio, eius religio“ 1 - wessen Land, dessen Glaube. Diese Formel galt seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555. Die Auseinandersetzung zwischen der katholischen und der evangelischen Konfession war damit zumindest vorerst beigelegt. Die Reformation hatte ihre Legitimierung erhalten. Sie war ein Prozess, der über den Thesenanschlag Luthers 1517 in Wittenberg, dem Wormser Edikt, zum Bauernkrieg bis zur Ausprägung des landesherrlichen Kirchenregiments und dem erbitterten Widerstand der Fürsten gegen die katholischen Stände und den Kaiser reichte.
Waren die Reichstage von Worms, Speyer und Augsburg nur Etappen auf dem Weg zum Religionsfrieden oder waren sie wichtige Meilensteine, die die Entwicklung bis 1555 erst möglich gemacht haben? Diese Kernfrage gilt es während den Ausführungen näher zu beleuchten. Der Hauptteil der Arbeit ist in vier Teile gegliedert, die die einzelnen Reichstage in ihren Bedeutungen näher erläutern werden. Der erste Teil wird den Reichstag von Worms näher beleuchten, dass heißt den Beginn der heißen Phase der Auseinandersetzung zwischen Reformation und Katholizismus, Kaiser und Ständen. Da der bäuerliche Aufstand eine tiefe Zäsur in der Entwicklung der Reformation darstellt, ist er von den Reichstagen gesondert gekennzeichnet.
Im zweiten Teil wird das Augenmerk auf den Reichstag von Speyer 1526 gelegt, der von der Niederschlagung des Bauernkrieges und der neuen landesfürstlichen Reformationsbewegung geprägt war.
Im dritten und vierten Teil steht die Auseinandersetzung zwischen dem katholischen und dem reformierten Lager im Vordergrund, an deren Ende die Spaltung der alten Kirche steht. Nicht weiter in Betracht gezogen werden die reformatorischen Bewegungen der Zwinglianer und der Wiedertäufer, da sie im Reich nicht so eine entscheidende Rolle gespielt haben wie die Lutheraner. Als wesentlichste Quellen dieser Arbeit dienen die Reichstagsabschiede von 1521 und 1526. Die Ausführungen sind ferner auf die Handbücher von Hajo Holborn und Herbert Grundmann gestützt.
1 Vgl. Ho lborn, H.: Deutsche Geschichte in der Neuzeit. Band I., Stuttgart 1960. S. 227.
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2. Die Reichstage
2.1 Der Reichstag von Worms 1521
Der junge Kaiser Karl V., der erst im Herbst 1520 gekrönt worden ist, eröffnete den Reichstag zu Worms am 27.01.1521. Er hatte den Boden des Reiches, vor seiner Krönung in Aachen am
23. Oktober 1520, nie betreten, war der deutschen Sprache kaum mächtig und mit den Verhältnissen im Reich wenig vertraut.
Die Erwartungen mit denen sowohl der Kaiser als auch die deutschen Stände zum Reichstag gereist waren, divergierten. Während der Kaiser sich finanzielle Zuwendungen für seinen Romzug, Unterstützung für den bevorstehenden Krieg gegen Frankreich und den Aufstand in seinem Erbland Spanien versprach, wollten die Stände Reformen der Reichsverfassung und der Reichskirche. 2 Der universale Machtanspruch des Kaisers stand also im Gegensatz zu mehr Entscheidungsbefugnissen strebenden Fürsten, die wiederum im Konflikt mit Rom standen. Der Kaiser hingegen war durch seinen Lehrer Adrian von Utrecht, den späteren Papst Hadrian IV., streng im Glauben der römisch- katholischen Kirche erzogen worden. Des Weiteren war der Kaiser des heiligen römischen Reiches gleichzeitig der Schutzpatron der Kirche.
Der Augustinermönch Martin Luther wurde zu einem Teil dieses Konflikts, da er durch seine Schriften wider dem Ablasshandel und der Misswirtschaft der Kurie in kürzester Zeit nicht nur Gelehrte und Kleriker, sondern auch die Bevölkerung erreichte. Luther und die Reforma-toren um ihn herum, wie beispielsweise Hutten und Bucer wurden somit auch zum Druckmittel der Fürsten gegen die römische Kurie. Luther selbst wurde schon ein Jahr zuvor, am
15. Juni 1520, vom Papst als Ketzer verurteilt und der Kirchenbann über ihn verhängt. 3 Dem Kirchenbann sollte die Verhängung der Reichsacht durch den Kaiser folgen. Den Ständen widerstrebte diese Vorgehensweise und sie forderten die Einhaltung der Wahlkapitulation von 1520 ein, wonach kein Angehöriger des Reiches ohne Anhörung mit der Acht belegt werden durfte.
2 Vgl. Grundmann, H.: Gebhardt. Handbuch der dt. Geschichte.9. Aufl., Band II. Stuttgart 1981. S. 49.
3 Vgl. Ho lborn, H.: Stuttgart 1960. S. 134.
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Karl reagierte und schrieb Luther daraufhin, dass wir und des heiligen reichs stende,jetz hie versamelt, fürgenommen und entslossen der leren und buecher halben, so ain zeit von dir ausgegangen sein, erkundigung von dir zu empfahen, haben wir dir herzekumen und von dannen widerumb an dein sicher gewarsam.. und gelait gegeben.“ 4 Nachdem Luther die kaiserliche Ladung erreichte, begab er sich am 2 April 1521 auf die 14 tägige Reise nach Worms, die für die Person Luther, also für seine Kritik an den Missständen der Kirche zu einem Triumphzug durch die deutschen Lande wurde. 5 Er erreichte am 17. April Worms und trat vor den Reichstag. Vor ihm seine Bücher und Schriften liegend, wurden ihm von einem Beamten des Trierer Erzbischofs zwei Fragen gestellt. „Doctor Martinus welle ansagen, ob er sich zu den buchern bekenn, die in seinem namen seint ausgangen, und ob er sie widerruffen welle oder nicht.“ 6
Luther erkannte die Werke als die seinen an, erbat sich aber Bedenkzeit für die Beantwortung der zweiten Frage. Am nächsten Tag trat er abermals vor den Reichstag und teilte seine Werke in drei Gruppen ein. Zum einen die, die sich mit Sitte und Glauben befassten, an denen es nichts zu widerrufen gebe, die Schriften gegen die römische Tyrannei, welche zu widerrufen die Tyrannei nur stützen würde und die Flugschriften gegen einzelne seiner Gegner, wobei er diese als für einen Mönch nicht standesgemäß einschätzte. Am Ende seiner Rede vom 18. April 1521 sagte Luther schließlich, dass „ich glaub wider dem babst noch den concilien allein, weil es am tag ist, das dieselben zu mermaln geirrt und wider sich selbs geredt haben, uberwunden werd, ich bin uberwunden, durch die schriften, so von mir gefurt, und gefangen im gewissen an dem wort gottes, derhalben ich nichts mag noch will widerruffen, weil wider das gewissen zu handeln beschwerlich, unheilsam und ferlich ist. Gott helf mir! Amen.“ 7
Martin Luther hat somit die Unfehlbarkeit des Papstes und die Bindung seines Glaubens an das Gewissen und das reine Wort Gottes und nicht an Interpretationen von Konzilien gebunden. Damit war für Kaiser Karl V. die Häresie Luthers und seiner Anhänger bewiesen.
4 Vgl. Wrede, A.: Deutsche Reichstagsakten, jüngere Reihe. Band II. 2. Aufl.. Göttingen 1962. S. 526.
5 Vgl. Schieder, T.: Handbuch der europäischen Geschichte. Band III. 4. Aufl.. Stuttgart 1971. S. 510.
6 Vgl. Wrede, A.: Göttingen 1962. S 574.
7 Vgl. Wrede, A.: Göttingen 1962. S. 581- 582.
Arbeit zitieren:
Tillman Wormuth, 2004, Die Bedeutung der Reichstage von Worms, Speyer und Augsburg für die Entwicklung der Reformation , München, GRIN Verlag GmbH
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