INHALTSVERZEICHNIS
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS III
ABBILDUNGSVERZEICHNIS..................................................................................IV
1. Einleitung 1
2. Begriffserklärung 1
2.1. Zahlungsunfähigkeit 1
2.2. Überschuldung 1
3. Feststellung der Zahlungsunfähigkeit 2
3.1. Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von der Zahlungsstockung 2
3.2. Methoden zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit 3
3.2.1. Wirtschaftskriminalistische Feststellungsmethode 3
3.2.2. Finanzplan 4
4. Feststellung der Überschuldung 6
4.1. Anwendung der zweistufigen Methode der Überschuldungsprüfung 6
4.1.1. Fortführungsprognose 8
4.1.1.1. Zukünftige Entwicklung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners 8
4.1.1.2. Ertragskraft des Schuldners 9
4.1.2. Ansatz und Bewertung im Überschuldungsstatus 10
4.1.2.1. Ansatz und Bewertungsgrundsätze bei positiver Fortbestehungsprognose 10
4.1.2.2. Ansatz und Bewertungsgrundsätze bei negativer Fortbestehensprognose 11
5. Fazit 12
LITERATURVERZEICHNIS 13
RECHTSQUELLENVERZEICHNIS 15
RECHTSPRECHUNGSVERZEICHNIS 15
II
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AktG Aktiengesetz
bzw. beziehungsweise
d. h. das heißt
ff. fortfolgende
GmbHG Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HGB Handelsgesetzbuch
idF in der Fassung
i. d. R.
InsO
KTS Zeitschrift für Insolvenzrecht
NJW Neue Juristische Wochenschrift
PS Prüfungsstandard
Rz. Randziffer
S. Seite
Tz. Textziffer
Wpg Die Wirtschaftsprüfung
ZInsO Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht
III
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1: Ablaufdiagramm Zahlungsunfähigkeit 5
Abbildung 2: Zweistufige Überschuldungsprüfung 7
Abbildung 3: Ermittlung Cash-flow 9
IV
1. Einleitung Nach den § 64 Abs. 1 Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), den § 92 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) und den §§ 130 a Abs. 1 und 177 a Handelsgesetzbuch (HGB) ist der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Über- schuldung verpflichtet unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen, die Eröff- nung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. 1 Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger, wobei in der Insolvenzordnung (InsO) neben diesem Ziel auch die Aufgabe einer Unternehmenssanierung durch eine (vorü- bergehende) Unternehmensfortführung getreten ist. 2 Gemäß § 16 InsO setzt die Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist. Nach
§ 14 Abs. 1 InsO kann auch ein Gläubiger einen Antrag stellen, hierzu muss dieser den Eröffnungsgrund glaubhaft machen. 3 Dazu muss der Gläubiger, genauso wie der Schuldner wissen, wann Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Abgesehen von den prak- tischen Schwierigkeiten, woher soll beispielsweise ein Gläubiger die nur beim Schuld- ner vorhanden erforderlichen Informationen bekommen, stellt sich für jeden An- tragsteller die Frage, was für Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um den Tatbestand der Zahlungsunfähigkeit bzw. der Überschuldung zu erfüllen. 4
2. Begriffserklärung
2.1. Zahlungsunfähigkeit
Nach § 17 InsO ist die Zahlungsunfähigkeit ein allgemeiner Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren. Wobei der Schuldner zahlungsunfähig ist, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dies ist in der Regel anzunehmen wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat.
2.2. Überschuldung
Eine Überschuldung liegt nach § 19 InsO vor, „wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Bei der Bewertung des Vermö- 1 Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG) idF vom 22. März 2005; Aktiengesetz (AktG) idF vom 08.Juli.2006; Handelsgesetzbuch (HGB) idF vom 14.August 2006. 2 Vgl. Dr. Elsner, Ben, Beck’sches Stb-Handbuch, 2002/2003, S. 1716, Rz. 65.
3 Insolvenzordnung (InsO) idF vom 22. März 2005.
4 Vgl. Prof. Dr. Bork, Reinhard, Grundfragen der Zahlungsunfähigkeit, 2005, S. 1.
1
gens des Schuldners ist jedoch die Fortführung des Unternehmens zugrunde zu legen, wenn diese nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.“ Die Überschuldung ist bei einer juristischen Person auch ein Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren.
3. Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Die Insolvenzordnung brachte eine gesetzliche Umschreibung und zugleich eine Ver- schärfung des Begriffs der Zahlungsunfähigkeit mit dem Ziel einer frühzeitigen Ver- fahrenseröffnung. Hierin nimmt der Gesetzgeber Abstand davon, dass eine über Wo- chen oder gar Monate andauernde Zahlungsunfähigkeit zu einer Zahlungsstockung erklärt wird. 1
3.1. Abgrenzung der Zahlungsunfähigkeit von der Zahlungsstockung
Laut BGH ist von einer bloßen Zahlungsstockung auszugehen, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die benötigten Mit- tel zu leihen. Hierfür scheinen 3 Wochen erforderlich und ausreichend. 2 Dieser Zeitraum ist deshalb ausreichend, da Liquiditätsschwierigkeiten, von wenigen Ausnahmen abge- sehen nicht unvermittelt eintreten. Somit kann der Unternehmer mit Hilfe eines Finanz- plans Liquiditätslücken frühzeitig erkennen und dementsprechend darauf reagieren. 3 Wenn der Schuldner also in der Lage ist seine Verbindlichkeiten binnen drei Wochen wieder zu erfüllen, liegt keine Zahlungsunfähigkeit vor. 4 Weiter legte der BGH in sei- nem Urteil vom 24.05.2005 fest, dass von einer Zahlungsfähigkeit regelmäßig dann aus- zugehen ist, wenn die innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10 % seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten ausmacht. Wenn dagegen seine Liquiditätslücke sogar 10 % oder mehr beträgt, wird vermutet das Zahlungsunfähigkeit des Schuldners vorliegt. Bei der Frage der Definition der Zahlungs- stockung spielt der Schwellenwert von 10 % aber nicht die allein maßgebliche Rolle, denn die anhand des Schwellenwerts vermutete Zahlungsfähigkeit, bzw. Zahlungsunfä- higkeit des Schuldners kann bei Vorliegen bestimmter Umstände widerlegt werden. 5 1 Vgl. Wolf, Thomas/Kurz, Peter, Feststellung der Zahlungsunfähigkeit, 2006, S. 1339. 2 Vgl. BGH vom 24.05.2005, IX ZR 123/04.
3 Vgl. Wolf, Thomas/Kurz, Peter, Feststellung der Zahlungsunfähigkeit, 2006, S. 1339. 4 Vgl. Hölzle, Gerrit, Zahlungsunfähigkeit, 2006, S. 102.
5 Vgl. Neumaier, Markus, Zahlungsstockung zur Zahlungsunfähigkeit, 2005, S. 3042.
2
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Alois Eder, 2006, Bestimmung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung unter Beachtung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, Munich, GRIN Publishing GmbH
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