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Unfreundliche Übernahme aus der Sicht von Aktionären, Vorstand und Stakeholdern

Title: Unfreundliche Übernahme aus der Sicht von Aktionären, Vorstand und Stakeholdern

Research Paper (undergraduate) , 2002 , 64 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Birgit Palm (Author)

Business economics - Miscellaneous
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Die weltweite Fusionswelle macht durch die Globalisierung auch an den Grenzen Deutschlands nicht halt. Das erkannte spätestens mit der wohl bisher spektakulärsten Fusion, der deutschen Mannesmann AG mit dem britischen Konkurrenten Vodafone Air Toch Plc., auch die Bundesregierung. Diese „freundliche“ Fusion, die ursprünglich als „unfreundliche Übernahme“ geplant war, führte zu einer von der Bundesregierung ins Leben gerufenen Expertenkommission, die Empfehlungen für ein künftiges Übernahmegesetz erarbeitete. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass der 1995 eingeführte unverbindliche Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission von einer Großzahl börsennotierter Gesellschaften nicht anerkannt wurde und somit seine Wirkung verfehlte.
Das WpÜG regelt die Übernahme aufgrund eines freiwilligen öffentlichen Angebotes oder einer Verpflichtung nach dem Gesetz von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) mit Sitz in Deutschland.
Dies ist umso wichtiger als die Aktie als Anlageinvestition seit einigen Jahren in der BRD für private Anleger immer mehr an Attraktivität gewonnen hat.
Es dürfte inzwischen unstrittig sein, dass das Übernahmeangebot ein probates Mittel darstellt um die Kontrolle über ein Unternehmen zu erhalten. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht scheint daher eine Trennung in unfreundliche und freundliche Übernahmen wenig sinnvoll. Objektiv betrachtet können durch eine Übernahme gesamtwirtschaftliche Potentiale oft besser genutzt bzw. eingesetzt werden. Sie kann zwar augenscheinlich auch negative Effekte mit sich bringen, ob diese letztlich tatsächlich vorhanden sind, ist zumindest fraglich.
Im Folgenden wird daher untersucht, inwieweit aus Sicht der Aktionäre, des Vorstandes und der Stakeholder die Übernahme einer börsennotierten Aktiengesellschaft tatsächlich als unfreundlich zu werten ist oder anders gesagt, ob eine unfreundliche Übernahme nicht durchaus positive Aspekte haben kann. Die Auseinandersetzung mit diesem Grundgedanken und dem Begriff der „unfreundlichen Übernahme“ erfolgt über die Handlungsalternativen bzw. die Abwehrmöglichkeiten der einzelnen Interessengruppen der Zielgesellschaft sowie deren Erfolgsaussichten.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. EINLEITUNG

2. ÜBERNAHME

2.1 DEFINITION FREUNDLICHE UND UNFREUNDLICHE ÜBERNAHME

2.2 ARTEN VON UNTERNEHMENSÜBERNAHMEN

2.3 ZIELSETZUNG DER UNFREUNDLICHEN UNTERNEHMENSÜBERNAHME

2.4 ÜBERNAHMEANGEBOT

2.5 ÜBERNAHMETECHNIKEN

3. UNFREUNDLICHE ÜBERNAHME AUS SICHT DER AKTIONÄRE

3.1 DIFFERENZIERUNG KLEIN- / GROßAKTIONÄR

3.2 RECHTE UND MÖGLICHKEITEN

3.2.1 HAUPTVERSAMMLUNG - „BASISORGAN DER AKTIENGESELLSCHAFT“

3.2.2 HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN BEI EINER UNFREUNDLICHEN ÜBERNAHME

3.2.2.1 Annahme des Übernahmeangebotes

3.2.2.2 Ablehnung des Übernahmeangebotes

3.3 EXKURS: INSTITUTIONELLE ANLEGER

3.4 BEURTEILUNG DER POSITION DER AKTIONÄRE

4. UNFREUNDLICHE ÜBERNAHME AUS SICHT DES VORSTANDES

4.1 POSITION UND ZIELSETZUNG DES VORSTANDES

4.1.1 NEUTRALITÄTSPFLICHT

4.1.2 PFLICHT ZUR STELLUNGNAHME

4.1.3 INTERESSENKONFLIKT

4.2 ABWEHRMÖGLICHKEITEN DES VORSTANDES UND IHRE ZULÄSSIGKEIT

4.2.1 PRÄVENTIVE ABWEHRMAßNAHMEN

4.2.1.1 Vinkulierte Namensaktien

4.2.1.2 Unterschiedliche Aktiengattungen

4.2.1.3 Aufsichtsratsgestaltung und Bestellzeiten

4.2.1.4 Wechselseitige Beteiligungen

4.2.1.5 Stimmbindungsverträge

4.2.1.6 Allgemeine Geschäfts- und Dividendenpolitik

4.2.2 AD-HOC – ABWEHRMAßNAHMEN

4.2.2.1 Ankauf eigener Aktien

4.2.2.2 Anteilserwerb vom Bieter bzw. Gegenangebot

4.2.2.3 Zukauf von Unternehmen oder Verkauf der sog. „Crown-Jewels“

4.2.2.4 (Sonder-) Dividenden

4.2.2.5 Ausnutzung des genehmigten Kapitals

4.2.2.6 Werbekampagnen und sonstige Meldungen

4.2.2.7 Pflicht zur Stellungnahme

4.2.2.8 Einschaltung eines „White Knight“

4.2.3 GEGENMAßNAHMEN DES BIETERS

4.3 EXKURS: „ORIGINÄRER ÜBERNAHMESCHUTZ“

4.4 BEURTEILUNG DER POSITION DES VORSTANDES

5. UNFREUNDLICHE ÜBERNAHME AUS SICHT DER STAKEHOLDER

5.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG

5.2 STAKEHOLDER-VALUE–ANSATZ ALS „FORM DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG“

5.3 UNFREUNDLICHE ÜBERNAHME AUS SICHT DER ARBEITNEHMER

5.3.1 BEDEUTUNG FÜR DIE ARBEITNEHMER

5.3.2 VERHALTEN(S)-/ MÖGLICHKEITEN BEI EINER ÜBERNAHME

6. SCHLUSSBETRACHTUNG

6.1 Ausblick

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit analysiert die Mechanismen unfreundlicher Unternehmensübernahmen unter Berücksichtigung des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) und untersucht die divergierenden Interessen von Vorständen, Aktionären und Stakeholdern.

  • Grundlagen und Definitionen freundlicher sowie unfreundlicher Übernahmen.
  • Rechte, Möglichkeiten und Schutzmechanismen für Aktionäre (insb. Kleinaktionäre).
  • Neutralitätspflicht, Interessenkonflikte und Abwehrstrategien des Vorstands.
  • Rolle und Betroffenheit der Stakeholder, insbesondere der Arbeitnehmer.
  • Kritische Würdigung der Wirksamkeit des WpÜG.

Auszug aus dem Buch

2.1 Definition freundliche und unfreundliche Übernahme

Unter einer freundlichen Unternehmensübernahme ist die Übernahme der Kontrolle über das Unternehmen zu verstehen. Bei der Aktiengesellschaft ist dies nach § 29 Abs. 2 WpÜG gegeben, wenn der Übernehmer mindestens 30 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft hält. Der Begriff der „Kontrolle“ nach dem WpÜG deckt sich somit nicht mit dem Begriff des „beherrschenden Einflusses“ i.S.d. § 17 AktG. Ein beherrschender Einfluss ist gegeben, „(...) wenn er seiner Art nach dem Einflußpotential einer Mehrheitsbeteiligung entspricht“. Dies stellt zumindest in Bezug auf die Zielsetzung der unfreundlichen Übernahme einen gravierenden Unterschied dar.

Die unfreundliche Übernahme ist dadurch gekennzeichnet, dass sie ohne Zusammenarbeit zwischen Übernehmer und Zielunternehmen, d.h. üblicherweise speziell gegen den Willen des Managements stattfindet. Zu diesem Zweck werden zunächst, sofern nicht bereits eine ausreichende Beteiligung besteht, an der Börse Aktien der Zielgesellschaft gekauft. Ist das Paket groß genug, tritt der Käufer offen auf und unterbreitet den übrigen Aktionären ein Kaufangebot. Es sind besonders börsennotierte Aktiengesellschaften mit einem großen Anteil an Inhaberaktien, die sogenannten „Publikumsgesellschaften“ gefährdet, da bei ihnen ein unkontrollierbarer Erwerb möglich ist.

Die Übernahme ist abgeschlossen, wenn die Frist zur Annahme des Übernahmeangebotes abgelaufen ist, es sei denn der Übernehmer hat bereits vor Fristablauf sämtliche Anteile erworben. Hat der Bieter eine Mehrheit im Sinne des beherrschenden Einflusses erhalten, war die Übernahme erfolgreich.

Zusammenfassung der Kapitel

1. EINLEITUNG: Darstellung des globalen Trends zu Unternehmensfusionen und der daraus resultierenden Notwendigkeit für ein deutsches Übernahmegesetz (WpÜG).

2. ÜBERNAHME: Definition der Übernahmearten und Erläuterung der verschiedenen Übernahmetechniken sowie Motive für den Unternehmenskauf.

3. UNFREUNDLICHE ÜBERNAHME AUS SICHT DER AKTIONÄRE: Analyse der Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Aktionären bei Übernahmeversuchen sowie der Rolle von Institutionellen Anlegern.

4. UNFREUNDLICHE ÜBERNAHME AUS SICHT DES VORSTANDES: Untersuchung der Neutralitätspflicht, der Interessenkonflikte des Managements und der verschiedenen präventiven sowie Ad-hoc-Abwehrmaßnahmen.

5. UNFREUNDLICHE ÜBERNAHME AUS SICHT DER STAKEHOLDER: Betrachtung der Auswirkungen von Übernahmen auf Stakeholder, insbesondere den Fokus auf die Arbeitnehmer und ihre Einflussmöglichkeiten.

6. SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassende Bewertung der Interessenlagen und der Wirksamkeit des WpÜG vor dem Hintergrund künftiger Entwicklungen im Übernahmerecht.

Schlüsselwörter

Unfreundliche Übernahme, Unternehmensübernahme, WpÜG, Aktionärsschutz, Neutralitätspflicht, Vorstand, Abwehrmaßnahmen, Stakeholder, Übernahmeangebot, Unternehmenskontrolle, Squeeze-out, Hauptversammlung, Interessenkonflikt, Kapitalgesellschaft, Shareholder-Value.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit untersucht das Phänomen unfreundlicher Unternehmensübernahmen in Deutschland, insbesondere unter dem Aspekt der verschiedenen Interessenlagen der beteiligten Akteure wie Vorstand, Aktionäre und Stakeholder.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Themen sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen des WpÜG, die Abwehrstrategien des Vorstands, die Rechte der Aktionäre und der Schutz der Interessen der Arbeitnehmer bei einem Kontrollwechsel.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, ob und inwieweit eine unfreundliche Übernahme tatsächlich negative Folgen hat oder ob sie auch positive Aspekte für die Gesellschaft und ihre Anteilseigner bieten kann.

Welche wissenschaftliche Methode wurde verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Analysearbeit, die geltende rechtliche Normen (Aktiengesetz, WpÜG) und betriebswirtschaftliche Theorien wie die Principal-Agent-Theorie auf den Kontext der Übernahme anwendet.

Was wird im Hauptteil schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil analysiert detailliert die Sichtweisen und Handlungsmöglichkeiten der drei Hauptgruppen (Aktionäre, Vorstand, Stakeholder) und stellt die verschiedenen Abwehrmaßnahmen sowie deren Zulässigkeit gegenüber.

Welche Keywords charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit ist durch Begriffe wie "Unfreundliche Übernahme", "Neutralitätspflicht", "Abwehrmaßnahmen", "Aktionärsschutz" und "WpÜG" geprägt.

Was sind sogenannte "Golden Parachutes"?

Dies sind hohe Abfindungsversprechen zugunsten des Vorstands, die eine Übernahme für das Management finanziell attraktiv machen und so in eine freundliche Übernahme umwandeln können.

Warum ist die Unterscheidung zwischen "freundlicher" und "unfreundlicher" Übernahme laut Autorin vor allem für den Vorstand relevant?

Weil die Definition primär auf der Mitwirkung des Managements basiert; eine unfreundliche Übernahme findet gegen den Willen des Vorstands statt, was dessen Position bedroht und ihn zur aktiven Abwehr veranlasst.

Wie bewertet die Autorin die Rolle des WpÜG für Kleinaktionäre?

Die Autorin stellt fest, dass das WpÜG zwar die Transparenz durch Informationspflichten verbessert hat, Kleinaktionäre jedoch aufgrund ihrer strukturellen Unterlegenheit weiterhin kaum echten Einfluss auf das Ergebnis einer Übernahme haben.

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Details

Title
Unfreundliche Übernahme aus der Sicht von Aktionären, Vorstand und Stakeholdern
College
Administrative and Economic Academy Lüneburg  (Wirtschaftswissenschaften)
Grade
1,3
Author
Birgit Palm (Author)
Publication Year
2002
Pages
64
Catalog Number
V6884
ISBN (eBook)
9783638143561
ISBN (Book)
9783638777278
Language
German
Tags
Aktionär Übernahme Aktiengesellschaft
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Birgit Palm (Author), 2002, Unfreundliche Übernahme aus der Sicht von Aktionären, Vorstand und Stakeholdern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/6884
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