Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung Seite 2
2. Begriffsdefinition Seite 3
3. Historischer Verlauf der Demokratie Seite 4 5
3.1. Entstehung der Demokratie Seite 5 8
3.2. Etablierung der modernen Demokratie Seite 8 9
4. Grundlagen der modernen Demokratie Seite 9 10
4.1. Demokratiekriterien Seite 11
4.1.1. Volkssouveränität Seite 11
4.1.2. Bürgerschaftliche Partizipation Seite 11 12
4.1.3. Politischer und gesellschaftlicher Pluralismus Seite 12
4.1.4. Macht- und Herrschaftsbegrenzung Seite 12
4.1.5. Rechts- und Sozialstaatlichkeit Seite 12 13
4.2. Modell der Funktionsvoraussetzungen Seite 13
5. Schwachstellen und Tendenzen der modernen Demokratie Seite 14 15
6. Fazit Seite 15
Literaturliste Seite 15
7
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1. Einleitung
Die Volksversammlungsherrschaft der griechischen Antike war und ist Vorbild für unsere heutige Demokratie. Jedoch lässt sich die athenische Demokratie nicht mehr mit der politischen Ordnung der Gegenwart vergleichen. Unterschiede sind vor allem durch die heutige Repräsentativverfassung, einen größeren Anteil der Teilhabeberechtigten an der erwachsenen Bevölkerung (→ Frauenwahlrecht), sowie durch das Einfügen eines Mediums zwischen Volk und politischer Führung (→ Parteien und Verbände) auszumachen. Doch der Grundgedanke der Demokratie ist in der Antike, wie in der Moderne unverändert, [...] „ihnen ist der Anspruch gemeinsam, die Herrschaft im Staate auf die Norm politischer Gleichheit der Vollbürger zu verpflichten, auf den Willen der Stimmbürgerschaft oder zumindest eines maßgebenden Teils der Stimmbürgerschaft zu gründen und die Regierenden auf Rechenschaftspflichtigkeit gegenüber den Regierten festzulegen“. 1
Dieses Referat soll einen Einblick in die Grundlagen der Demokratie verschaffen, so dass die grundlegenden Fragen dieser Arbeit sich wie folgt gestellt haben: Wie definiert sich der Begriff Demokratie? - Wiehat sich die Demokratie von der Antike bis in die Moderne gewandelt? - Wasmacht eine Demokratie aus? Und was sind ihre Voraussetzungen? - Wiesieht die Tendenz der modernen Demokratie aus? - 1 SieheSchmidt, Manfred G.: Demokratietheorien, 3. Aufl., Opladen 2000, S.19-20.
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2. Begriffsdefinition
Die Definitionen sollen einen Einblick darüber geben, dass es eine Vielzahl unterschiedlicher Lehrmeinungen gibt, so dass bis heute keine allgemein anwendbare „Formel“ zur Verfügung steht. Es ist aber festzustellen, dass prinzipiell in allen Definitionen zwar nicht der Wortlaut übereinstimmt, jedoch der Sinn. „ [...] Volkssouveränität, Gleichheit, Partizipation, Mehrheitsherrschaft, Toleranz, Herrschaftslimitierung und -kontrolle, Grundrechte, Gewaltenteilung, Rechts- und Sozialstaatlichkeit, Mehrparteiensystem, allgemeine Wahlen, Öffentlichkeit, Meinungswettbewerb, Pluralismus u.a.m.“ 2 sind lt. Nohlen Elemente, die in allen Definitionen vorhanden sind.
Der Begriff der Demokratie hat sich in seiner Bedeutung geändert. War er in der Antike noch Ausdruck für eine Gesellschaft und ihre Erscheinung, so versteht man heute unter Demokratie eine Staatsformenlehre, ein politisches System.
„Der Ursprung des Wortes Demokratie ist griechisch, es ist eine Zusammenführung der Wörter „demos“ - das Volk und „kratein“ - herrschen“ 3 . Demnach versteht man unter demokratia, im ursprünglichen Sinn, Herrschaft des Volkes oder Herrschaft der Vielen. Wichtig ist hierbei, dass „Volk“ heute nach politischen Gesichtspunkten als Staatsvolk definiert wird und somit nicht anhand der ethnischen Herkunft. 4 Im antiken Athen zählten hierzu nur die „Freien“, die Vollbürger, die sich nur ihrem eigenen Willen unterwerfen. „Vollbürger sind gemäß Bürgerschaftsgesetz des Perikles von 451/450 v. Chr. nur die Waffenfähigen mit unbescholtener Geburt: Männer, die väter- und mütterlicherseits eindeutig aus athenischen Familien stammten.“ 5 „Keine Bürger waren Frauen, Metöken - Fremde, die in Athen lebten und arbeiteten -und Sklaven.“ 6
Anzumerken ist hierbei, dass der Begriff der Polykratie die gleiche Bedeutung wie Demokratie hat. Polykratie setzt sich aus den griechischen Wortbestandteilen poly (= viel) und kratein (=herrschen) zusammen, bedeutet also Herrschaft der Vielen.
Definiert man den Begriff nach juristischen Gesichtspunkten, so ist Art. 20 Abs.2 S.1 GG: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“, der Indikator für die Deutung von Demokratie.
2 Siehe Nohlen, Dieter (Hrsg.): Wörterbuch Staat und Politik, 4. Aufl., München 1996, S. 81.
3 Siehe Frevel, Bernhard: Demokratie, Wiesbaden 2004, S. 9.
4 Siehe Schmidt, Demokratietheorien, S.19.
5 Siehe ebd., S. 34.
6 Siehe Vorländer, Hans: Demokratie. Geschichte, Formen, Theorien, München 2003 S. 34.
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„Staatsgewalt ist [...] die ursprüngliche und prinzipiell unbeschränkte Herrschaftsmacht des Staates.“ 7 Die Norm besagt demnach, dass die Herrschaft vom Volk für das Volk ausgeübt wird.
Durch Wahlen und Abstimmungen (vgl. Art. 20 Abs.2 S.2 GG) kommt die Volkssouveränität zum Ausdruck, d.h. die Regierenden werden vom Volk legitimiert, den Volkswillen auszuführen. Eine Änderung dieses Legitimationsprozesses ist, lt. der Ewigkeitsklausel (vgl. Art. 79 Abs. 3 GG), unzulässig.
Eine treffende politikwissenschaftliche Definition stammt von Thomas Ellwein: „Wer ... keinen utopischen Vorstellungen anhängt, weiß, daß Demokratie heute Herrschaft im Auftrage und unter der Kontrolle des Volkes bedeutet, daß in ihr also die Staatsgewalt zwar vom Volke ausgeht, aber wie in anderen Gemeinwesen auch von dazu beauftragten Personen und Personengruppen ausgeübt wird. Die Besonderheit der rechtsstaatlichen Demokratie besteht letztlich ‚nur‘ darin, daß diejenigen, welche die Staatsgewalt ausüben, dies im Rahmen von Verfassung und Gesetzen tun, von Zeit zu Zeit neu beauftragt werden und einer ständigen, mehr oder weniger umfangreichen Kontrolle unterliegen.“ 8
„Die Demokratie ist eine Herrschaft, die im Zeichen säkularisierter, weltlicher Ordnung steht. In ihr sind die Vollbürger letztlich alleinberechtigter Ursprung der Staatsgewalt. Der Ursprung der öffentlichen Gewalten liegt somit nicht länger bei Monarchen oder bei der Kirche [...]. Besitz und Ausübung der Staatsgewalt müssen zumindest in nennenswertem Umfang und für maßgebende Herrschaftsfunktion konkret von den Vollbürgern hergeleitet und ihnen gegenüber verantwortlich sein. Das ist die Grundvoraussetzung demokratischer Verfassung und Verfassungswirklichkeit.“ 9
Obwohl diese Definitionen umfangreicher sind als die vorherigen, werfen auch sie Fragen auf. Selbst der Autor der ersten, Thomas Ellwein, fragte sich: „Welche Rolle spielt dabei nur das Volk?“ 10 Ist das Volk also wirklich Herrscher über die Gewalt, oder kommt seine Macht nur während der Wahlen und Abstimmung zum tragen? Ist Demokratie wirklich „government of the people, by the people, for the people“ 11 (nach A. Linclon)?
3. Historischer Verlauf der Demokratie
Der Begriff „Demokratie“ wurde durch die Griechen im vierten und fünften Jahrhundert v. Chr. begründet. Sie verstanden unter demokratia eine Verfassungsform, die es ermöglichte, dass das Volk unter Eigenbestimmung „Gesetzgebungs-, Regierungs-,
7 Siehe Degenhart, Christoph: Staatsrecht I. Staatszielbestimmungen, Staatsorgane, Staatsfunktionen, 13. Aufl., Heidelberg 1997, S. 3.
8 Siehe Abromeit, Heidrun: Wozu braucht man Demokratie? Die postnationale Herausforderung der Demokratietheorie, Opladen
2002, S. 69.
9 Siehe Schmidt, Demokratietheorien, S. 22.
10 Siehe ebd.
11 Siehe Nohlen, Wörterbuch Staat und Politik, S. 81.
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Arbeit zitieren:
Jasmin Tarhouni, 2005, Grundlagen der Demokratie, München, GRIN Verlag GmbH
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