Kurzfassung
Fortbildungen in der Pflege nehmen eine wichtige Stellung im Rahmen der Bewältigung von sich verändernden gesellschaftlichen, strukturpolitischen und technischen Anforderungen ein.
Allerdings blieb die Frage, welche berufsspezifischen Fortbildungen für die MitarbeiterInnen der Pflege notwendig sind um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bisher im Sinne einer organisierten und geplanten Fortbildungsbedarfsbestimmung unbeantwortet.
Da der Pflegeprozess als systematische, zielgerichtete und problemlösende Arbeitsweise beschrieben wird, wurde dieser zur Ermittlung des Fortbildungs- bedarfes herangezogen.
Diese Arbeit beschäftigt sich somit mit der Frage, wie eine mögliche Vorgehensweise zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes unter Anwendung des Kybernetischen Regelkreises aussehen könnte.
Nach einer Erläuterung der Rolle von Fortbildungen in der Gegenwart und der Zukunft, werden Grundlagen zum Kybernetischen Regelkreis und zum Pflegeprozess beschrieben.
Eine Exploration sich bereits in Anwendung befindender Elemente von Bedarfsbestimmungskonzepten, trägt dazu bei, eine Vorgehensweise zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in Anlehnung an den Kybernetischen Regelkreis nach Fiechter & Meier (1988) zu entwickeln.
In 6 Phasen wird ein mögliches Vorgehen zur Fortbildungsbedarfsbestimmung erklärt und versucht, anhand eines fiktiven Beispiels dessen praktische Anwendbarkeit zu demonstrieren.
Das Ergebnis zeigt sich allerdings nicht nur in einer alleinigen Verwendung des Regelkreises zur Bedarfsbestimmung, sondern auch in der Planung von Fortbildungsmaßnahmen.
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1 EINLEITUNG 4
2 ROLLE VON FORTBILDUNGEN IN DER PFLEGE DER GEGENWART 7
2.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG 7
2.2 FORTBILDUNGEN ALS INSTRUMENT ZUR PROFESSIONALISIERUNG 8
2.3 FORTBILDUNG ALS GESETZLICHER AUFTRAG 11
2.4 FORTBILDUNGEN ALS REAKTION AUF DEN GESELLSCHAFTLICHEN WANDEL 12
2.5 FORTBILDUNGEN ALS INDIKATOR DER ARBEITSZUFRIEDENHEIT 13
2.6 PERSPEKTIVEN FÜR DIE ZUKUNFT 15
3 DER KYBERNETISCHE REGELKREIS IM PFLEGEPROZESS 17
3.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG UND GRUNDLAGEN DES PFLEGEPROZESSES 17
3.2 STRUKTUR DES KYBERNETISCHEN REGELKREISES IM PFLEGEPROZESS 21
3.3 CHARAKTERISTIKA DES PFLEGEPROZESSES 23
3.4 VORTEILE UND KRITIK AN DER ANWENDUNG DES PFLEGEPROZESSES 24
4 KONZEPTE IN ANWENDUNG 26
4.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG 26
4.2 KONZEPTE ZUR ERMITTLUNG DES FORTBILDUNGSBEDARFES 27
4.2.1 Konzept des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern 27
4.2.2 Rahmenkonzept der Landesverwaltung Brandenburg 29
5 BESTIMMUNG DES FORTBILDUNGSBEDARFES IN DER PFLEGE 32
5.1 DER KYBERNETISCHE REGELKREISES ALS GRUNDLAGE 32
5.1.2 2 Phase SOLL-IST Abgleich 35
5.1.3 3 Phase Zielsetzung 37
5.2 FIKTIVES BEISPIEL PRAKTISCHER ANWENDUNG 40
6 ZUSAMMENFASSUNG UND KRITISCHE BELEUCHTUNG 42
7 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 43
8 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 44
9 LITERATURVERZEICHNIS 45
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1 Einleitung
Fortbildungen in der Pflege stellen nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse dar, sondern sind eine unabdingbare Notwendigkeit dem Auftrag der Berufspflichten als Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegekraft nachzukommen. Es gilt, veränderten gesellschaftlichen, strukturpolitischen und technischen Anforderungen gerecht zu werden.
Vor diesem Hintergrund ist eine, diesen Veränderungen entsprechende Adaption nicht nur unumgänglich, sondern im Sinne berufspolitischer Professionalisierungsbestrebungen auch notwendig.
Die Frage, welche Fortbildungen für MitarbeiterInnen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich sind um diesem Ziel etwas näher zu kommen, blieb bisher im Sinne einer organisierten Bestimmung des Fortbildungsbedarfes unbeantwortet. So hat auch eine Literaturrecherche ergeben, dass es - zumindest im deutschsprachigen Bereich - kaum standardisierte Vorgehensweisen zur Feststellung des Bedarfes an Fortbildungen in der Pflege gibt.
Zwar sind in der freien Wirtschaft und auch in staatlichen Einrichtungen schon seit einigen Jahren konkrete Konzepte zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in Anwendung, jedoch können diese aufgrund unterschiedlicher Aufgabenbereiche nicht ohne Analyse und Adaptierung für die Pflege übernommen werden.
So hat z.B. die Personalkoordinierungsstelle des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern ein Konzept zum Aufbau eines Bildungscontrollings und eine Strategie zur Fortbildungsbedarfsermittlung entwickelt. 1 Ebenso haben MitarbeiterInnen der Landesverwaltung Brandenburg ein Rahmenkonzept für die systematische Ermittlung des individuellen, aber auch des gruppenbezogenen Fortbildungsbedarfs vorgelegt. 2
1 Vgl. http ://www.fh-guestrow.de/Fortbild ungskatalog/10-Konzeption.pdf 29. 10. 2006
2 Vgl.http://www.brandenburg.de/media/1172/fbkonzeption.pdf#search=%22bestimmung
%20des%20fortbild ungsbedarfes%22 26. 10. 2006
4
Der gesetzlich verpflichtende, auf dem Kybernetischen Regelsystem aufbauende Pflegeprozess 3 ist aufgrund ausbildungstheoretischer Verordnungen 4 und seiner praktischen Anwendung im Pflegealltag einer Vielzahl professionell Pflegender bekannt.
Der Pflegeprozess wird als systematische, zielgerichtete und problemlösende Arbeitsweise beschrieben. 5 Daher könnte dieser aufgrund seiner phasenhaften Vorgehensweise als Möglichkeit zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes herangezogen werden.
Diese Arbeit beschäftigt sich somit mit der Fragestellung, wie eine Vorgehensweise zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege unter Anwendung des Kybernetischen Regelkreises aufgebaut sein könnte.
Um diesem Ziel näher zu kommen, soll zunächst dargestellt werden, welche Rolle Fortbildungen in der Gegenwart spielen, um dann die Entwicklung für die nähere Zukunft abzuleiten.
In einem nächsten Schritt soll der Kybernetische Regelkreis, seine Spezifika und die Möglichkeiten zur Anwendung beschrieben und analysiert werden. Die beschriebenen Spezifika sollen die Basis für die Entwicklung einer Vorgehensweise zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege bilden. Um diese weiterzuentwickeln, soll die kritische Bewertung von sich bereits in Anwendung befindenden Konzepten zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes dazu beitragen, implementierbare Elemente zu lokalisieren.
Die Entwicklung der möglichen Vorgehensweise wird in ihren Schritten theoretisch begründet, so dass sich die Analogien der kybernetischen Grundelemente logisch darstellen und nachvollziehbar sind.
3 Das GuKG sieht zwar keine exp lizite Verpflichtung zur Anwendung des Pflegeprozesses vor, jedoch wird in einem Kommentar zu § 5 GuKG erläutert: „Für eine umfassende Patientendokumentation muss der Pflegeprozess in den Formen Pflegeanamnese, Pflegediagnose, Pflegeplanung und Pflegemaßnahmen aufgezeichnet werden. Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz schreibt allerdings keine Details über die Form der Pflegedokumentation vor, daher ist diese organisationsintern festzulegen.“ Flemmich/Nöstlinger, 2004, S 174 4 § 42 GuKG sieht im Rahmen der theoretischen Ausbildungsinhalte unter Pkt. 3 die Vermittlung von Kenntnissen über den Pflegeprozess vor (Unterrichtsfach: Gesundheits- und Krankenpflege). Vgl. F lemmich/Nöstlinger, 2004, S 307.
5 Vgl. Arets et al., 1997, S 265.
5
Die erwünschte Implementierung in den Praxisalltag der Pflege soll durch konkrete Vorschläge zur Anwendung erleichtert werden.
Durch Konstruktion eines theoretischen Beispiels, soll prospektiv der Nutzen des geplanten, kybernetischen Vorgehens in der Praxis und ein mögliches Verbesserungspotential festgestellt werden.
Eine abschließende kritische Analyse soll die Elemente der entwickelten möglichen Vorgehensweise beleuchten, um dadurch Wege der Entwicklung und ein Ergebnis über die Nachvollziehbarkeit der Arbeit zu erhalten.
6
2 Rolle von Fortbildungen in der Pflege der Gegenwart
Die Gesundheits- und Krankenpflege ist mit permanenten Entwicklungen und veränderten Anforderungen konfrontiert. Demographische, gesellschaftspolitische und strukturelle sowie technische Veränderungen, aber auch ein ständiger Wissenszuwachs machen eine Anpassung der Pflege an veränderte Gegebenheiten unabdingbar.
In diesem Sinne haben Fortbildungen den Auftrag, die Weiterentwicklung von Kompetenzen bzw. die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen zu fördern und sicherzustellen.
Die Fortbildungsbedarfsbestimmung kann zu einer organisierten und zielorientierten Auftragserfüllung beitragen. Um aber die Bedeutung der Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege zu verstehen, ist es notwendig, Fortbildungen unter verschiedenen Aspekten gegenwärtiger Pflege zu betrachten. Davon ausgehend können diesbezügliche Entwicklungen für die Zukunft abgeleitet und in einen Kontext gestellt werden.
Nach einer Begriffsbestimmung soll das folgende Kapitel einen Einblick in Fortbildungsaspekte gegenwärtiger Pflege gewähren und daraus abgeleitet, mögliche Perspektiven für die Zukunft beschreiben.
2.1 Begriffsbestimmung
Eine einheitliche Definition des Fortbildungsbegriffes gibt es nicht. Es lässt sich jedoch feststellen, dass Fortbildungen als berufliche Maßnahmen zu verstehen sind, welche das Ziel verfolgen, bereits erworbene Kenntnisse zu vertiefen, zu erweitern oder zu erneuern. Die Robert-Koch-Stiftung definiert „Fortbildung“ wie folgt:
„Fortbildung ist eine organisierte, berufsbegleitende Bildungsmaßnahme, die auf der Erstausbildung aufbaut und sich über kürzere Zeiträume, Tage oder Wochen erstreckt. Pflegerische Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen sollen dabei vertieft, erweitert oder erneuert werden.“ 6
6 Vgl. Lüftl, 2002, S 19.
Die Begriffe Fort- und Weiterbildung werden in der Bildungsdiskussion häufig synonym verwendet, obgleich das österr. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (1997) einen Unterschied in der Bedeutung erkennen lässt.
Analog einer Interpretation der §§ 63 und 64 GuKG haben Heinrich und Kraatz die Begriffe Fort- und Weiterbildung nach Prüfung zahlreicher Definitionen neu definiert: „Weiterbildung wird nicht als Oberbegriff von Fortbildung angesehen, sondern als Teilnahme an Bildungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg, welche zu zertifizierten Abschlüssen führen und die Ausübung einer anderen als der bisher ausgeübten Tätigkeit erlauben“. 7 Das GuKG sieht hier sogar eine Mindestdauer von 4 Wochen und die Führung einer Zusatzbezeichnung vor (§ 64 Abs1 und 3 GuKG). 8 Fortbildung beschreiben Heinrich und Kraatz als die „Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, welche der Erneuerung, Vertiefung oder Erweiterung berufsspezifischer Fertigkeiten und Kenntnisse dienen, von kurzer Dauer sind (maximal wenige Tage) und nicht zu anerkannten Abschlüssen führen.“ 9 Diese Definition ergänzt die Aussage der Robert-Koch-Stiftung um die Tatsache eines nicht anerkannten Abschlusses. Das GuKG beschreibt jedoch die Verpflichtung zur Ausstellung einer Teilnahmebestätigung. 10
2.2 Fortbildungen als Instrument zur Professionalisierung
Um die Rolle von Fortbildungen im Rahmen der Professionalisierung darstellen zu können, ist es erforderlich, den Begriff „Professionalisierung“ zu definieren. In Oxfords Dictionary wird der Begriff „professionalization“ im weitesten Sinne gleichgesetzt mit der Bezahlung einer berufsmäßig ausgeübten Tätigkeit 11 . In diesem Sinne beschreiben auch Arets et al. professionelle Pflege u.a. als berufsmäßig durchgeführte Pflege deren Hauptaufgabe „Pflege“ ist. 12
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Vgl. Heinrich/Kraatz, 2001, S 25.
8 Vgl. F lemmic h/Nöstlinger, 2004, S 481 9 Vgl. Heinrich/Kraatz, 2001, S 26.
10 Vgl. Flemmich/Nöstlinger, 2004, S 468.
11 Vgl. Oxford Advanced Learner`s Dictionary 12 Vgl. Arets et al., 1997, S 29.
8
Im engeren Sinne bezeichnet Professionalisierung „die Entwicklung von Tätigkeiten zu Professionen. Merkmale einer Profession sind eine lang dauernde, in der Regel akademische Ausbildung, ein hoher Grad an beruflicher Organisation, ein beträchtliches gesellschaftliches Ansehen, persönliche und sachliche Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit in der Tätigkeit sowie eine besondere Berufsethik.“ 13 Im Kontext dieser Definition der Universität Hamburg können Fortbildungen einen nur unbedeutenden Anteil im Rahmen der Professionalisierung der Pflege leisten. Denkbar erscheint eine geringe Einflussnahme in Bezug auf die Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit, und zwar in so ferne, als dass „neues“ Wissen zu einer größeren Auswahl an Möglichkeiten führt.
Erst nach Spichiger et al. umfasst professionelle Pflege unter anderem auch „klinische, pädagogische, wissenschaftliche sowie Führungsaufgaben, die ergänzend von Pflegenden mit einer Grundausbildung und solchen mit unterschiedlichen Fort- und Weiterbildungen, von GeneralistInnen und SpezialistInnen wahrgenommen werden.“ 14 Demnach stellen Fortbildungen einen Teilaspekt dieser Professionsdefinition dar.
Nach Weber strebt die Professionalisierung „einen eigenständigen Beitrag im sozialen System im Sinne der Erhaltung, Förderung oder Wiederherstellung der Selbstpflegekompetenz von PatientInnen an“. 15 Daraus resultierend könnten Fortbildungen mit Inhalten zu Patientenberatung und –schulung ein Indikator gelungener Professionsbemühungen sein.
.
Die Professionsdefinition von Oevermann beschreibt die Grundstruktur und Logik professionalisierten Handelns prägnant als „widersprüchliche Einheit aus universalisierter Regelanwendung wissenschaftlichen Wissens und
13 Vgl. http ://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/SeitenDVD/Konzepte/L53/L5332.htm
26. 10. 2006
14 Spichiger et al., 2006, S 51.
15 Weber, 2000, S 38.
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Quote paper:
Michael Wagner, 2006, Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege, Munich, GRIN Publishing GmbH
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