Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege


Vordiplomarbeit, 2006

46 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Rolle von Fortbildungen in der Pflege der Gegenwart
2.1 Begriffsbestimmung
2.2 Fortbildungen als Instrument zur Professionalisierung
2.3 Fortbildung als gesetzlicher Auftrag
2.4 Fortbildungen als Reaktion auf den gesellschaftlichen Wandel
2.5 Fortbildungen als Indikator der Arbeitszufriedenheit
2.6 Perspektiven für die Zukunft

3 Der Kybernetische Regelkreis im Pflegeprozess
3.1 Begriffsbestimmung und Grundlagen des Pflegeprozesses
3.2 Struktur des Kybernetischen Regelkreises im Pflegeprozess
3.2.1 Die 6 Schritte
3.3 Charakteristika des Pflegeprozesses
3.4 Vorteile und Kritik an der Anwendung des Pflegeprozesses

4 Konzepte in Anwendung
4.1 Begriffsbestimmung
4.2 Konzepte zur Ermittlung des Fortbildungsbedarfes
4.2.1 Konzept des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern
4.2.2 Rahmenkonzept der Landesverwaltung Brandenburg
4.2.3 Anwendung in der Pflege

5 Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege
5.1 Der Kybernetische Regelkreises als Grundlage
5.1.1 1. Phase – Informationssammlung
5.1.2 2. Phase - SOLL-IST-Abgleich
5.1.3 3. Phase - Zielsetzung
5.1.4 4. und 5. Phase - Planung und Durchführung
5.1.5 6. Phase - Evaluation
5.2 Fiktives Beispiel praktischer Anwendung

6 Zusammenfassung und Kritische Beleuchtung

7 Abkürzungsverzeichnis

8 Abbildungsverzeichnis

9 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Fortbildungen in der Pflege stellen nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Erfordernisse dar, sondern sind eine unabdingbare Notwendigkeit dem Auftrag der Berufspflichten als Dipl. Gesundheits- und Krankenpflegekraft nachzukommen. Es gilt, veränderten gesellschaftlichen, strukturpolitischen und technischen Anforderungen gerecht zu werden.

Vor diesem Hintergrund ist eine, diesen Veränderungen entsprechende Adaption nicht nur unumgänglich, sondern im Sinne berufspolitischer Professionalisierungsbestrebungen auch notwendig.

Die Frage, welche Fortbildungen für MitarbeiterInnen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege erforderlich sind um diesem Ziel etwas näher zu kommen, blieb bisher im Sinne einer organisierten Bestimmung des Fortbildungsbedarfes unbeantwortet. So hat auch eine Literaturrecherche ergeben, dass es - zumindest im deutschsprachigen Bereich - kaum standardisierte Vorgehensweisen zur Feststellung des Bedarfes an Fortbildungen in der Pflege gibt.

Zwar sind in der freien Wirtschaft und auch in staatlichen Einrichtungen schon seit einigen Jahren konkrete Konzepte zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in Anwendung, jedoch können diese aufgrund unterschiedlicher Aufgabenbereiche nicht ohne Analyse und Adaptierung für die Pflege übernommen werden.

So hat z.B. die Personalkoordinierungsstelle des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern ein Konzept zum Aufbau eines Bildungscontrollings und eine Strategie zur Fortbildungsbedarfsermittlung entwickelt.[1] Ebenso haben MitarbeiterInnen der Landesverwaltung Brandenburg ein Rahmenkonzept für die systematische Ermittlung des individuellen, aber auch des gruppenbezogenen Fortbildungsbedarfs vorgelegt.[2]

Der gesetzlich verpflichtende, auf dem Kybernetischen Regelsystem aufbauende Pflegeprozess[3] ist aufgrund ausbildungstheoretischer Verordnungen[4] und seiner praktischen Anwendung im Pflegealltag einer Vielzahl professionell Pflegender bekannt.

Der Pflegeprozess wird als systematische, zielgerichtete und problemlösende Arbeitsweise beschrieben.[5] Daher könnte dieser aufgrund seiner phasenhaften Vorgehensweise als Möglichkeit zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes herangezogen werden.

Diese Arbeit beschäftigt sich somit mit der Fragestellung, wie eine Vorgehensweise zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege unter Anwendung des Kybernetischen Regelkreises aufgebaut sein könnte.

Um diesem Ziel näher zu kommen, soll zunächst dargestellt werden, welche Rolle Fortbildungen in der Gegenwart spielen, um dann die Entwicklung für die nähere Zukunft abzuleiten.

In einem nächsten Schritt soll der Kybernetische Regelkreis, seine Spezifika und die Möglichkeiten zur Anwendung beschrieben und analysiert werden.

Die beschriebenen Spezifika sollen die Basis für die Entwicklung einer Vorgehensweise zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege bilden.

Um diese weiterzuentwickeln, soll die kritische Bewertung von sich bereits in Anwendung befindenden Konzepten zur Bestimmung des Fortbildungsbedarfes dazu beitragen, implementierbare Elemente zu lokalisieren.

Die Entwicklung der möglichen Vorgehensweise wird in ihren Schritten theoretisch begründet, so dass sich die Analogien der kybernetischen Grundelemente logisch darstellen und nachvollziehbar sind.

Die erwünschte Implementierung in den Praxisalltag der Pflege soll durch konkrete Vorschläge zur Anwendung erleichtert werden.

Durch Konstruktion eines theoretischen Beispiels, soll prospektiv der Nutzen des geplanten, kybernetischen Vorgehens in der Praxis und ein mögliches Verbesserungspotential festgestellt werden.

Eine abschließende kritische Analyse soll die Elemente der entwickelten möglichen Vorgehensweise beleuchten, um dadurch Wege der Entwicklung und ein Ergebnis über die Nachvollziehbarkeit der Arbeit zu erhalten.

2 Rolle von Fortbildungen in der Pflege der Gegenwart

Die Gesundheits- und Krankenpflege ist mit permanenten Entwicklungen und veränderten Anforderungen konfrontiert. Demographische, gesellschaftspolitische und strukturelle sowie technische Veränderungen, aber auch ein ständiger Wissenszuwachs machen eine Anpassung der Pflege an veränderte Gegebenheiten unabdingbar.

In diesem Sinne haben Fortbildungen den Auftrag, die Weiterentwicklung von Kompetenzen bzw. die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen zu fördern und sicherzustellen.

Die Fortbildungsbedarfsbestimmung kann zu einer organisierten und zielorientierten Auftragserfüllung beitragen. Um aber die Bedeutung der Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege zu verstehen, ist es notwendig, Fortbildungen unter verschiedenen Aspekten gegenwärtiger Pflege zu betrachten. Davon ausgehend können diesbezügliche Entwicklungen für die Zukunft abgeleitet und in einen Kontext gestellt werden.

Nach einer Begriffsbestimmung soll das folgende Kapitel einen Einblick in Fortbildungsaspekte gegenwärtiger Pflege gewähren und daraus abgeleitet, mögliche Perspektiven für die Zukunft beschreiben.

2.1 Begriffsbestimmung

Eine einheitliche Definition des Fortbildungsbegriffes gibt es nicht. Es lässt sich jedoch feststellen, dass Fortbildungen als berufliche Maßnahmen zu verstehen sind, welche das Ziel verfolgen, bereits erworbene Kenntnisse zu vertiefen, zu erweitern oder zu erneuern. Die Robert-Koch-Stiftung definiert „Fortbildung“ wie folgt:

„Fortbildung ist eine organisierte, berufsbegleitende Bildungsmaßnahme, die auf der Erstausbildung aufbaut und sich über kürzere Zeiträume, Tage oder Wochen erstreckt. Pflegerische Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen sollen dabei vertieft, erweitert oder erneuert werden.“[6]

Die Begriffe Fort- und Weiterbildung werden in der Bildungsdiskussion häufig synonym verwendet, obgleich das österr. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (1997) einen Unterschied in der Bedeutung erkennen lässt.

Analog einer Interpretation der §§ 63 und 64 GuKG haben Heinrich und Kraatz die Begriffe Fort- und Weiterbildung nach Prüfung zahlreicher Definitionen neu definiert: „Weiterbildung wird nicht als Oberbegriff von Fortbildung angesehen, sondern als Teilnahme an Bildungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum hinweg, welche zu zertifizierten Abschlüssen führen und die Ausübung einer anderen als der bisher ausgeübten Tätigkeit erlauben“.[7]

Das GuKG sieht hier sogar eine Mindestdauer von 4 Wochen und die Führung einer Zusatzbezeichnung vor (§ 64 Abs1 und 3 GuKG).[8]

Fortbildung beschreiben Heinrich und Kraatz als die „Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, welche der Erneuerung, Vertiefung oder Erweiterung berufsspezifischer Fertigkeiten und Kenntnisse dienen, von kurzer Dauer sind (maximal wenige Tage) und nicht zu anerkannten Abschlüssen führen.“[9]

Diese Definition ergänzt die Aussage der Robert-Koch-Stiftung um die Tatsache eines nicht anerkannten Abschlusses. Das GuKG beschreibt jedoch die Verpflichtung zur Ausstellung einer Teilnahmebestätigung.[10]

2.2 Fortbildungen als Instrument zur Professionalisierung

Um die Rolle von Fortbildungen im Rahmen der Professionalisierung darstellen zu können, ist es erforderlich, den Begriff „Professionalisierung“ zu definieren.

In Oxfords Dictionary wird der Begriff „professionalization“ im weitesten Sinne gleichgesetzt mit der Bezahlung einer berufsmäßig ausgeübten Tätigkeit[11]. In diesem Sinne beschreiben auch Arets et al. professionelle Pflege u.a. als berufsmäßig durchgeführte Pflege deren Hauptaufgabe „Pflege“ ist.[12]

Im engeren Sinne bezeichnet Professionalisierung „die Entwicklung von Tätigkeiten zu Professionen. Merkmale einer Profession sind eine lang dauernde, in der Regel akademische Ausbildung, ein hoher Grad an beruflicher Organisation, ein beträchtliches gesellschaftliches Ansehen, persönliche und sachliche Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit in der Tätigkeit sowie eine besondere Berufsethik.“[13]

Im Kontext dieser Definition der Universität Hamburg können Fortbildungen einen nur unbedeutenden Anteil im Rahmen der Professionalisierung der Pflege leisten. Denkbar erscheint eine geringe Einflussnahme in Bezug auf die Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit, und zwar in so ferne, als dass „neues“ Wissen zu einer größeren Auswahl an Möglichkeiten führt.

Erst nach Spichiger et al. umfasst professionelle Pflege unter anderem auch „klinische, pädagogische, wissenschaftliche sowie Führungsaufgaben, die ergänzend von Pflegenden mit einer Grundausbildung und solchen mit unterschiedlichen Fort- und Weiterbildungen, von GeneralistInnen und SpezialistInnen wahrgenommen werden.“[14] Demnach stellen Fortbildungen einen Teilaspekt dieser Professionsdefinition dar.

Nach Weber strebt die Professionalisierung „einen eigenständigen Beitrag im sozialen System im Sinne der Erhaltung, Förderung oder Wiederherstellung der Selbstpflegekompetenz von PatientInnen an“.[15] Daraus resultierend könnten Fortbildungen mit Inhalten zu Patientenberatung und –schulung ein Indikator gelungener Professionsbemühungen sein.

.

Die Professionsdefinition von Oevermann beschreibt die Grundstruktur und Logik professionalisierten Handelns prägnant als „widersprüchliche Einheit aus universalisierter Regelanwendung wissenschaftlichen Wissens und hermeneutischen Fallverstehens sowie Respektierung der Autonomie des Patienten und dem Erreichen einer ausreichenden analytischen Distanz“[16].

Zusammenfassend lässt sich daraus ableiten, dass professionelles Pflegehandeln in der Pflegepraxis einerseits auf standardisiert anwendbare pflegewissenschaftliche Erkenntnisse basiert (z.B. evidenzbasierte Stomatitisprophylaxe in der Onkologie), andererseits der situative Entscheidungszwang (z.B. nicht vorhersehbare Situationen) dementsprechende Entscheidungs- und Handlungskompetenzen fordert.

Auch Annegret Veit beschreibt in ihrer Dissertation, dass sich

professionelles Handeln in praktischem Handeln bzw. in einer professionellen Klient-Beziehung zeigt. Es setzt sich zusammen aus fundierten theoretischen Kenntnissen und der Fähigkeit des Professionellen zum individuellen Fallverstehen. Auf der Basis der Kenntnis der individuellen Klientensituation besteht die besondere Leistung professioneller Arbeit in der Übersetzung von wissenschaftlicher Theorie in die jeweils individuelle Praxis. Professionelles Handeln ist damit immer ein Handeln im Einzelfall.“[17]

Zusammenfassend lässt sich konstatieren, dass Fortbildungen als Variable der Professionalisierung betrachtet werden können, und zwar dann, wenn in Anlehnung an die beschriebenen Definitionen, die Vermittlung bzw. der Erwerb von konkreten Handlungs- und Entscheidungskompetenzen im Vordergrund einer Fortbildung steht.

Somit tragen Fortbildungen zu einer Kompetenzerweiterung in vielen Aspekten der Pflege bei, und erfüllen in diesem Sinne auch eine Aufgabe zur Professionalisierung der Gesundheits- und Krankenpflege.

2.3 Fortbildung als gesetzlicher Auftrag

Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (1997) sieht in § 63 Abs1 die verpflichtende Fortbildung von Personal des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege vor. Innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren müssen 40 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden können.

Diese sollen nach § 63 Abs1 Z1 und 2 der Information über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse insbesondere der Pflegewissenschaft sowie der medizinischen Wissenschaft dienen. Die in der Fortbildungsveranstaltung erworbenen Inhalte sollen ebenso zur Vertiefung von in der Ausbildung erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten beitragen.[18]

Die Allgemeinen Berufspflichten, geregelt unter § 4 Abs2 GuKG, unterstützen diese Forderung, indem darauf hingewiesen wird, dass sich das Gesundheits- und Krankenpflegepersonal regelmäßig über die neuesten Entwicklungen und Erkenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der medizinischen und anderer berufsrelevanter Wissenschaften fortzubilden hat.[19] Welche Wissenschaften in diesem Kontext als „berufsrelevant“ bezeichnet werden können, ist bisher nicht eindeutig definiert worden.

Parallel zu dieser eindeutigen Fortbildungsverpflichtung für Gesundheits- und Krankenpflegepersonen, besteht auch für Träger von Krankenanstalten die Verpflichtung, diese Fortbildungen für das Personal sicherzustellen.

So normiert das Bundeskrankenanstalten- und Kuranstaltengesetz in § 11d und auch die Landeskrankenanstaltengesetze wie z.B. das Wiener Krankenanstaltengesetz in § 22c Abs2 die Verpflichtung der Rechtsträger von Krankenanstalten, die regelmäßige Fortbildung der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe sicherzustellen.[20]

Der zentrale Aspekt dieser Verpflichtung, an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen bzw. diese sicherzustellen orientiert sich auch an der Wahrung der Patientenrechte. Diese werden nicht nur im Sinn österr. Patientenrechte durch die Krankenanstaltengesetze[21], sondern auch auf europäischer Ebene durch die EU-Grundrechtscharta[22] geschützt und gefördert.

In dieser fragmentarischen Darstellung von - durch den Gesetzgeber definierten Bestimmungen - lässt sich erkennen, dass sowohl die Fortbildungspflicht des Gesundheits- und Krankenpflegepersonals, als auch die Sicherstellung der Fortbildungen durch den Träger von Krankenanstalten einen hohen Stellenwert in der Pflege der Gegenwart einnimmt.

2.4 Fortbildungen als Reaktion auf den gesellschaftlichen Wandel

Der gesellschaftliche Wandel der letzten Jahrzehnte ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl an Faktoren. So beschreiben Schüßler und Thurnes „vielfältigere Formen des familiären Zusammenlebens und Konfrontationen mit neuen Gesundheitsgefahren als Kennzeichen dieses Wandels der Gesellschaft“.[23]

Die Veränderung gesellschaftlicher Strukturen geht mit der Zunahme an Komplexität für das Individuum einher, wobei diese sich auch an gesteigerten Anforderungen an die beruflich-fachliche Qualifizierung und an veränderten Ansprüchen an die Sozial-, Kommunikations-, und Selbstkompetenzen zeigt.[24]

Dementsprechend haben Fortbildungen in der Pflege die Aufgabe, in ihrer Themenstellung und in der Auswahl der Inhalte auf eben diesen Wandel Rücksicht zu nehmen. So müssen Fortbildungen der Gegenwart auch das Erfordernis erfüllen, Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflege auf den notwendigen Kompetenzerwerb hinzuweisen (z.B. Angehörigenbetreuung, Familienpflege etc.) und diesen im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen zu forcieren.

[...]


[1] Vgl. http://www.fh-guestrow.de/Fortbildungskatalog/10-Konzeption.pdf 29. 10. 2006

[2] Vgl.http://www.brandenburg.de/media/1172/fbkonzeption.pdf#search=%22bestimmung %20des%20fortbildungsbedarfes%22 26. 10. 2006

[3] Das GuKG sieht zwar keine explizite Verpflichtung zur Anwendung des Pflegeprozesses vor, jedoch wird in einem Kommentar zu § 5 GuKG erläutert : „ Für eine umfassende Patientendokumentation muss der Pflegeprozess in den Formen Pflegeanamnese, Pflegediagnose, Pflegeplanung und Pflegemaßnahmen aufgezeichnet werden. Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz schreibt allerdings keine Details über die Form der Pflegedokumentation vor, daher ist diese organisationsintern festzulegen.“ Flemmich/Nöstlinger, 2004, S 174

[4] § 42 GuKG sieht im Rahmen der theoretischen Ausbildungsinhalte unter Pkt. 3 die Vermittlung von Kenntnissen über den Pflegeprozess vor (Unterrichtsfach: Gesundheits- und Krankenpflege).

Vgl. Flemmich/Nöstlinger, 2004, S 307.

[5] Vgl. Arets et al., 1997, S 265.

[6] Vgl. Lüftl, 2002, S 19.

[7] Vgl. Heinrich/Kraatz, 2001, S 25.

[8] Vgl. Flemmich/Nöstlinger, 2004, S 481

[9] Vgl. Heinrich/Kraatz, 2001, S 26.

[10] Vgl. Flemmich/Nöstlinger, 2004, S 468.

[11] Vgl. Oxford Advanced Learner`s Dictionary

[12] Vgl. Arets et al., 1997, S 29.

[13] Vgl. http://www.sign-lang.uni-hamburg.de/projekte/slex/SeitenDVD/Konzepte/L53/L5332.htm

26. 10. 2006

[14] Spichiger et al., 2006, S 51.

[15] Weber, 2000, S 38.

[16] Vgl. Weidner, 1995, S 52.

[17] Veit, 2002, S 202.

[18] Vgl. Flemmich/Nöstlinger, 2004, S 467.

[19] Vgl. Flemmich/Nöstlinger, 2004, S 163.

[20] Vgl. http://www.pflegercht.at/Organisationsrecht/Krankenanstalten/INDEX- Krankenanstalten/INDEX-KAGuG.htm und http://www.magwien.gv.at/recht/landesrecht-wien/rechtsvorschriften/pdf/s7400000.pdf 10. 10. 2006.

[21] § 17a Abs 2d des Wiener Krankenanstaltengesetzes: “Recht (des Patienten) auf fachgerechte und möglichst schmerzarme Behandlung und Pflege“.

[22] Vgl. Art. 1 bis 3 der EU-Grundrechtscharta: http://www.fgpw.at/OEGP-RP/rpgrundrechte.htm#EU-Charta 18. 10. 2006.

[23] Schüßler/Thurnes, 2005, S 28.

[24] Vgl. Schüßler/Thurnes, 2005, S 29.

Ende der Leseprobe aus 46 Seiten

Details

Titel
Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege
Hochschule
Donau-Universität Krems - Universität für Weiterbildung
Note
1,0
Autor
Jahr
2006
Seiten
46
Katalognummer
V69275
ISBN (eBook)
9783638618847
ISBN (Buch)
9783638624671
Dateigröße
774 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Dieses Arbeit beschäftigt sich mit der Ermittlung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege unter Heranziehung des Kybernetischen Regelkreises (Expertenthesis).
Schlagworte
Bestimmung, Fortbildungsbedarfes, Pflege, Fortbildung, Fortbildungsbedarf, Weiterbildung, Kybernetik, Regelkreis, Kybernetischer Regelkreis, Instrument, Bildungsmanagement, Krankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegemanagement
Arbeit zitieren
Michael Wagner (Autor:in), 2006, Bestimmung des Fortbildungsbedarfes in der Pflege, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69275

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