Einleitung
Die in der Weltgeschichte feststellbare enge Verbindung von politischer Herrschaft und Religion, wurde im Abendland erst im Hochmittelalter mit dem Dualismus von weltlicher Macht und Kirche aufgelöst. Mit der Reformation sind in Deutschland Entwicklungen eingetreten, die bis heute das Verhältnis von Staat und Religion prägen. In anderen Staaten, wie Frankreich und England, wurden Sonderwege beschritten, die aber gleichfalls noch bis heute die Beziehungen zwischen Staat und Religion in diesen Ländern bestimmen.
I. Die Reformation in Deutschland
Zentrales historisches Ereignis in der Geschichte Deutschlands war nicht wie Ende des 18. Jahrhunderts in Frankreich die politische Revolution gegen Adel und Klerus, sondern die von Martin Luther ausgelöste Reformation ab dem 15. Jahrhundert. Infolge der religiösen Umwälzung kam es zu einer dauerhaften Zweiteilung der christlichen Welt in Deutschland in Katholiken und Protestanten. 1 Damit stellte sich die historische Ausgangslage erheblich anders dar als in vielen anderen europäischen Staaten, die konfessionell wesentlich homogener geblieben sind. 2
1 Heute gehören in Deutschland ca. 31,5 % der Bevölkerung der katholischen Kirche an, 31,1 % sind evangelisch.
2 In Frankreich sind ca. 83 % und in Spanien 92 % der Bevölkerung katholisch; in Schweden gehören mehr als 75 % der Bevölkerung der evangelisch-lutherischen Schwedischen Kirche an.
In Frankreich dauerten die Hugenottenkriege von 1562 bis 1598. Mit dem Edikt von Nantes von 1598 wurde der Konflikt durch den zum Katholizismus konvertierten Hugenotten Heinrich IV. beendet. Er versuchte das Land zu vereinen und proklamierte den Katholizismus zur offiziellen Religion in Frankreich, jedoch mit Tolerierung des protestantischen Glaubens. Dieser Kompromiss wurde im genannten Edikt niedergelegt. In Spanien unterdrückte die spanische Inquisition alle von der katholischen Lehre abweichenden Bewegungen und schuf damit eine uniforme religiöse Gesellschaft wie sie kaum anderswo in Europa zu finden ist. In Schweden war die evangelisch-lutherische Schwedische Kirche von 1527 bis 1999 Staatskirche. In England hatte sich mit der Thronbesteigung Elisabeth I. die Anglikanische Kirche endgültig etabliert. 3 In Deutschland stellte sich damit nicht in vergleichbarer Weise die Frage wie die weltliche, politische Autorität gegenüber der Kirche zu sichern und zu stärken ist, sondern die Herausforderung lag vielmehr darin, wie ein Staat aufgebaut werden kann und dabei die Machtausübung in einer religiös gespaltenen Gesellschaft organisiert werden kann. Nach der ersten Phase der Reformation versuchten die katholischen und protestantischen Landesherren zunächst, eine für beide Seiten akzeptable Verfassungsordnung und ein Mächtegleichgewicht zwischen den Konfessionen im Reich zu finden. Im Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 4 einigten sie sich schließlich auf den Grundsatz „cuius regio, eius religio“ („wessen Herrschaft, dessen Religion“). 5 Die Bestimmung der Konfession eines Territoriums stand dabei nur den Fürsten und
3 Sie machte durch die Uniformitätsakte von 1559 den Gebrauch des elisabethanischen anglikanischen Gebetbuchs in den Gottesdiensten verpflichtend. Im gleichen Jahr erneuerte die Königin die Suprematsakte Heinrichs VIII. und unterstellte so abermals die Kirche Englands der Krone; seitdem ist das englische Staatsoberhaupt zugleich „Oberster Gouverneur der Kirche von England“.
4 Hierzu Gotthard, Der Augsburger Religionsfrieden, 2004.
5 Beispielhaft Emmert, „Cuius regio eius religio“ in Recht und Politik der freien Reichs- stadt Nürnberg, 1933.
Landesherrschaften zu. Damit wurde zumindest die religiöse Homogenität jedes einzelnen Territoriums gewährleistet. Der Versuch, die Protestanten und eine durch innere Reformen gewandelte Kirche zusammenzuführen, war gescheitert und nunmehr die Existenz zweier Konfessionen im Reich anerkannt. Der Augsburger Religionsfrieden war damit der erste Schritt zu einem friedlichen Zusammenleben verschiedener Konfessionen unter einer Verfassung. Die Gewährung eines Rechts auf Auswanderung (ius emmigrandi) an die andersgläubigen Untertanen, mit Ausnahme der Leibeigenen, war zudem ein erster, wenn auch bescheidener Schritt auf dem Weg zur heutigen Anerkennung des Grundrechts der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Von Bedeutung für die Reichsverfassung war auch der „Geistliche Vorbehalt“, der besagte, dass wenn ein (katholischer) geistlicher Fürst die Konfession wechselt, er seine Herrschaft aufgeben muss. Zusammen mit der böhmischen Kurwürde war somit zumindest eine katholische Mehrheit im Kurfürstenkollegium gesichert.
Mit der weiteren Ausbreitung der Reformation gegen Ende des 16. Jahr-hunderts und dem gleichzeitigen Wiedererstarken des Katholizismus in der Ge-genreformation schwand jedoch zunehmend die Bereitschaft zum Kompromiss. Eine neue Generation von Fürsten - sowohl auf katholischer als auch auf evangelischer Seite - strebte danach, mit Gewalt die eigene Position auf Kosten der Gegenseite auszubauen oder verloren gegangenes Terrain zurückzugewinnen. Verschärft wurde die Lage in Deutschland zu Beginn des 17. Jahrhunderts durch eine Wirtschaftskrise sowie durch dynastische Konflikte, die weit über den konfessionellen Gegensatz hinausgingen und im Dreißigjährigen Krieg von 1618 bis 1648 endeten.
Der Krieg führte in Deutschland zu einem 40-prozentigen Bevölkerungsverlust, zu einschneidenden territorialen Verlusten und erheblichen wirtschaftli- chen Rückschlägen. Mit dem Westfälischen Frieden wurde die konfessionelle
Arbeit zitieren:
Dr. Gerald G. Sander, 2007, Einige Anmerkungen zum Verhältnis von Kirche, Staat und Gesellschaft in Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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