Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. II
Abk ürzungsverzeichnis. III
1. Einleitung. 1
1.1. Problemstellung 1
1.2. Untersuchungsgegenstand und Gang der Arbeit 4
2. Definitionen und Abgrenzungen 5
2.1. Wichtige Begriffe. 5
2.2. Stock Option Plans 7
2.2.1. Reale SOP 8
2.2.1.1. SOP nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG. 8
2.2.1.2. SOP nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. 10
2.2.2. Stock Appreciation Rights 10
2.3. Programmkauf. 12
3. Die Bilanzierung in der Steuerbilanz. 12
3.1. Grundlagen der steuerrechtlichen Bilanzierung. 12
3.2. Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz 14
3.3. Bilanzierung von AOP auf Grundlage des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG. 15
3.3.1. Bilanzierung unter Berücksichtigung der GoB 16
3.3.2. Bilanzierung unter Berücksichtigung ertragssteuerlicher Wertungen 18
3.3.3. Bilanzansatz bei Gewährung des AOP. 19
3.3.3.1. Bilanzierung unter Berücksichtigung des gesellschaftsrechtlichen
Trennungsprinzips 20
Exkurs : Die Bilanzierung von normal- bzw. niedrigverzinslicher Optionsanleihen 23
3.3.3.2. Bildung einer Kapitalrücklage unter Berücksichtigung des erweiterten
Einlagebegriffs des Steuerrechts. 27
3.3.3.2.1. Einlage durch Altaktionäre. 30
3.3.3.2.2. Einlage durch die Mitarbeiter 33
3.3.3.2.3. Einlage von ersparter Gehaltsaufwendungen. 35
3.3.4. Bilanzansatz bei Ausübung der Stock Options. 38
3.3.5. Bilanzierung der Verpflichtung. 39
3.4. Bilanzierung von AOP auf Grundlage des § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG 40
3.4.1. Erfassung der Verpflichtung und des Risikos. 40
3.4.2. Rückstellungsbildung ohne Sicherungsinstrument 43
3.4.3. Rückstellungsbildung mit Sicherungsinstrument 51
3.4.4. Erwerb während der Laufzeit. 54
3.5. Bilanzierung von Stock Appreciation Rights 55
3.6. Programmkauf. 58
4. Zusammenfassung. 59
Literaturverzeichnis. 62
II
Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
Abkürzungsverzeichnis
a. - aus Abs. - Absatz AktG - Aktiengesetz AOP - Aktienoptionsprogramme APB - Accounting Principles Board ARAP - aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Art. - Artikel BB - Der Betriebs-Berater Bd. - Band BeckBilKom - Beck`scher Bilanzkommentar BFH - Bundesfinanzhof BFHE - Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs BGB - Bürgerliches Gesetzbuch BMF - Bundesministerium der Finanzen BT-Drucksache - Bundestagsdrucksache BStBl - Bundessteuerblatt DAX - Deutscher Aktienindex DB - Der Betrieb DBW - Die Betriebswirtschaft DSR - Deutscher Standardisierungsrat EStG - Einkommensteuergesetz FG - Finanzgericht f. u. V. - für ungewisse Verbindlichkeiten GAAP - Generally Accepted Accounting Principles GG - Grundgesetz GoB - Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung GrS - Großer Senat GuV - Gewinn- und Verlustrechnung HGB - Handelsgesetzbuch h.M. - herrschende Meinung
III
Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
Hrsg. - Herausgeber i. F. - im Folgenden KonTraG - Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich KStG - Körperschaftsteuergesetz m. E. - meines Erachtens Mio. - Millionen Rdnr. - Randnummer SAR - Stock Appreciation Rights SOP - Stock Option Plans Stbjb. - Steuerberater-Jahrbuch Tz. - Textziffer u.a. - unter andere WM - Wertpapiermitteilungen WPg - Die Wirtschaftsprüfung ZGR - Zeitschrift für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht ZHW - Zeitschrift für das gesamte Handelsrecht und
Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
1. Einleitung
1.1. Problemstellung
Das Konzept des sogenannten Shareholder Value 1 hält seit Anfang der neunziger Jahre aufgrund der Globalisierung zunehmend Einzug in deutsche Unternehmen 2 . Ein wichtiges Instrument, mit dem der wachsenden Bedeutung des Shareholder-Value-Gedankens Rechnung getragen wird, ist die erfolgsabhängige Vergütung von Führungskräften, damit diese ihr Handeln konsequent auf die Steigerung des Shareholder Value ausrichten. Insbesondere aktienkursorientierte Entlohnungsinstrumente in Form von sogenannten Stock Option Plans (i.F. SOP) und Stock Appreciation Rights (i.F. SAR bzw. virtuelle Stock Options) als variabler Vergütungsbestandteil sind in vielen deutschen Aktiengesellschaften zunehmend anzutreffen 3 . Wie in der Praxis, so soll auch im Rahmen dieser Arbeit die deutsche Bezeichnung Aktienoptionspläne (i. F. AOP) als Oberbegriff für SOP und SAR stehen.
In US-Amerikanischen Unternehmen werden AOP schon seit längeren angewandt, so dass international tätige Führungskräfte diese Entlohnungs-form voraussetzen. Neben der Personalakquisition ist das wichtigste Ziel von AOP den Führungskräften in der Weise einen Leistungsanreiz zu geben, dass diese sich konsequent für eine Steigerung des Shareholder Value bzw. des Aktienkurses einsetzen 4 . Dies wird dadurch erreicht, dass durch AOP der Wohlstand der Manager an den der Aktionäre gekoppelt wird, so dass der sogenannte Principal-Agent-Konflikt 5 verringert wird. Der Principal-Agent-Konflikt unterstellt, dass es einen Interessenkonflikt zwischen Führungskräften ( Agents) und Anteilseignern ( Principals) gibt. Während die Anteilseigner daran interessiert sind, dass sich das
1 Zum Konzept des Shareholder Value vgl. vertiefend Lorson, DB 1999, 1329 ff.
2 Zur Verbreitung des Shareholder Value in Deutschland vgl. Baden, Manager Magazin
04/1996, 146 ff.
3 Zur Verbreitung von AOP in Deutschland vgl. o.V., FAZ 19.02.2001, 20.
4 Menichetti, DB 1996, 1688.
5 Zu den Grundzügen des Principal-Agent-Konflikt vgl. Gedenk, DBW 1998, 23ff.
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Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
Management für eine Steigerung des Shareholder Value einsetzt, liegen die Interessen des Managements in der Maximierung seines Einkommens 6 .
Der Gesetzgeber hat auf die gestiegene Bedeutung von AOP reagiert und mit der Neuregelung der aktienrechtlichen Vorschriften durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) 7 vom 27. April 1998 die Auflegung von AOP auf gesellschaftsrechtlicher- und betrieblicher Ebene erheblich erleichtert 8 . Es gibt jedoch weder explizite gesetzliche Regelungen zur steuerbilanziellen Erfassung von AOP noch haben sich für deren Bilanzierung Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (i.F. GoB) herausgebildet. Die in der Literatur kontrovers geführte Diskussion und die nachfolgenden Ausführungen machen deutlich, dass die Aufbereitung dieses Themas erst am Anfang steht.
Dem Unternehmen stehen verschiedene Ausgabevarianten der Aktienoptionen zur Verfügung, aus denen sich für die Bilanzierung in der Steuerbilanz unterschiedliche Konsequenzen ergeben. Aus juristischer Sichtweise kann man die wichtigsten Ausgabevarianten grundsätzlich wie folgt unterteilen:
• auf gesellschaftsrechtlicher Ebene die Ausgabe auf Grundlage einer bedingten Kapitalerhöhung nach § 192 Abs.2 Nr. 3 AktG
• auf betrieblicher Ebene die Ausgabe auf Grundlage eines Rückkaufs eigener Aktien nach § 71 Abs.1 Nr. 8 AktG
• die Weitergabe von gekauften Optionen (Programmkauf)
• die Ausgabe von SAR auf betrieblicher Grundlage
6 Menichetti, DB 1996, 1688.
7 Vgl. BGBl I 1998, 786.
8 Auf gesellschaftsrechtlicher Ebene ist mit dem Neugeschaffenen § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG
die Bedienung von AOP mittels einer bedingten Kapitalerhöhung möglich geworden. Auf
betrieblicher Ebene ist mit dem Neugeschaffenen § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG der Erwerb
eigener Aktien zur Bedienung von AOP erleichtert worden.
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Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
Für die vier verschiedenen Ausgabevarianten wird diese Arbeit jeweils einen Bilanzierungsvorschlag für die Steuerbilanz ausarbeiten.
Die Interessen der Unternehmen aus steuerlicher Sicht liegen klar auf der Hand: Einerseits würden sie gerne die Aufwendungen für die Auflage von AOP als Betriebsausgaben steuermindernd geltend machen; anderseits soll die Liquiditätslage des Unternehmens nicht belastet werden. Ob diese zwei Zielparameter in Einklang zu bringen sind, hängt jedoch von den offenen steuerbilanziellen Fragen ab. Klärungsbedarf herrscht vor allem bei der Frage, ob AOP steuerbilanziell überhaupt zu erfassen sind, und wenn ja, mit welchen Wert und welcher zeitlichen Verteilung dies zu erfolgen hätte.
Aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG sind bei der nachfolgenden Diskussion neben den Vorschriften des EStG auch die Bilanzierungsvorschriften aus dem Dritten Buch des HGB (§§ 238 ff. HGB) sowie die handelsrechtlichen GoB zu berücksichtigen 9 . Da sich diese Arbeit ausschließlich auf die Unternehmensform der Aktiengesellschaften bezieht, sind des Weiteren die Regelungen des KStG und des AktG zu beachten. Die steuerliche Behandlung auf Seiten des begünstigten Mitarbeiters ist nicht Gegenstand dieser Arbeit 10 . . . . .
.
9 Vgl. Kap. 3.2.
10 Zu den steuerlichen Konsequenzen bei dem Begünstigten vgl. Herzig, DB 1999, 1, 2ff.
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Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
1.2. Untersuchungsgegenstand und Gang der Arbeit
In Kapitel II sollen zunächst wichtige Begriffe, die im Zusammenhang mit AOP immer wieder auftreten, definiert und erläutert werden. Anschließend werden die wichtigsten Formen von AOP, welche Gegenstand dieser Arbeit sind, beschrieben. Bevor auf die steuerbilanziellen Fragen im Zusammenhang mit AOP eingegangen wird, soll zunächst analysiert werden, welche ökonomischen Effekte durch deren Gewährung verursacht werden. Dabei ist vor allem von Interesse, welche Vermögenseffekte aus Sicht der Gesellschaft, Gesellschafter und bezugsberechtigten Mitarbeiter auftreten.
In Kapitel III wird ein Bilanzierungsvorschlag für die verschiedenen AOP ausgearbeitet. Im Mittelpunkt dieser Diskussion stehen zunächst die AOP nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG und § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG, da bei dieser Art von AOP noch erheblicher Klärungsbedarf besteht. Bei den AOP nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG wird vor allem die Frage zu beantworten sein, ob es seitens der Altgesellschafter zu einer steuerlichen Einlage ihrer Bezugsrechte gekommen ist. Um diese Frage zu beantworten, ist es unter anderen notwendig, sich in einem Exkurs mit der steuerbilanziellen Behandlung von normal- und niedrigverzinslichen Anleihen zu beschäftigen, da in Teilen der Literatur eine analoge Anwendung deren Bilanzierungsregeln gefordert wird. Im Zusammenhang mit AOP nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG stehen vor allem Fragen der Rückstellungsbildung, der Bewertung und der periodengerechten Verteilung eines Personal-aufwands im Vordergrund. Anschließend wird die bilanzielle Erfassung von SAR diskutiert. Diese erfolgt weitestgehend analog zu den AOP nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 und wird deshalb relativ kurz gehalten. Abschließend erfolgt ein Bilanzierungsvorschlag für AOP mittels Programmkauf.
Kapitel IV fasst die wichtigsten Punkte zusammen.
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Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
2. Definitionen und Abgrenzungen
2.1. Wichtige Begriffe
Im Folgenden werden wichtige Begriffe, die im Zusammenhang mit AOP auftreten, definiert. Diese Begriffe werden vor allem im Zusammenhang mit der Periodenabgrenzung und der Bewertung von AOP eine Rolle spielen 11 .
Aktienoptionsplan: Oberbegriff für eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und Mitarbeitern, die ein Entgelt durch die Gewährung von Optionen auf Aktien des Unternehmens vorsieht.
Ausübungszeitraum: Zeitraum, innerhalb dessen Aktienoptionen ausgeübt werden können. In der Regel beginnt der Ausübungszeitraum mit dem Ende der Sperrfrist.
Bezugskurs: Betrag, den der Berechtigte bei der Ausübung einer Option an das Unternehmen entrichten muss, um eine Aktie zu erhalten.
Gesamtwert (fair value): Wert einer Aktienoption, der den Gegenwartswert des möglichen Ausübungsgewinns einer Option repräsentiert. Durch den Gesamtwert einer Aktienoption wird der Preis geschätzt, zu dem die Option am Kapitalmarkt erworben oder veräußert werden könnte. Der Gesamtwert setzt sich aus dem inneren Wert und dem Zeitwert zusammen.
Innerer Wert (intrinsic value): Betrag, um den der aktuelle Aktienkurs den vereinbarten Bezugskurs einer Aktienoption übersteigt. Liegt der Aktienkurs unter dem vereinbarten Bezugskurs, ist der innere Wert Null. Der innere Wert drückt den Wert aus, den der Empfänger einer Aktienoption beimessen würde, wenn er sofort über die Ausübung zu entscheiden hätte.
11 In Anlehnung an die Definitionen des DSR, vgl. Positionspapier der Arbeitsgruppe Stock
Options des DSR, Bilanzierung von Aktienoptionsplänen, Tz. 6.
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Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
Am Ende der Laufzeit einer Aktienoption wird ihr Wert vollständig durch den inneren Wert bestimmt.
Zeitwert: Betrag, um den der Gesamtwert einer Option deren inneren Wert übersteigt. Der Zeitwert ergibt sich daraus, dass der Optionsinhaber zunächst den künftigen Aktienkursverlauf abwarten kann und die Aktienoption nur bei Eintritt einer positiven Entwicklung ausüben wird. Weiterhin enthält der Zeitwert eine Zinskomponente, die dadurch entsteht, dass der Bezugskurs erst zu einem späteren Zeitpunkt entrichtet werden muss.
Laufzeit: Zeitraum von der Gewährung einer Aktienoption bis zum letzten Zeitpunkt, zu dem die Option ausgeübt werden kann. Die Laufzeit ist in der Regel in eine Sperrfrist und einen Ausübungszeitraum unterteilt.
Leistungszeitraum (service period): Zeitraum, innerhalb dessen die Gegenleistung des Berechtigten erbracht wird. Als Leistungszeitraum soll generell der Zeitraum bis zur ersten Ausübungsmöglichkeit angesehen werden.
Sperrfrist ( vasting period): Zeitraum, innerhalb dessen die Ausübung einer Aktienoption noch nicht erlaubt ist.
Stillhalter: Partei, die bei Ausübung einer Aktienoption die Aktie zum vereinbarten Bezugskurs liefern muss. Im Rahmen eines Aktienoptionsplans nimmt in der Regel das Unternehmen die Stillhalterposition ein. Sie kann aber auch von einem Dritten, z.B. einer vom Unternehmen beauftragten Bank, eingenommen werden.
Zeitpunkt der Ausübung (exercise date): Zeitpunkt, zu dem der Berechtigte einer Aktienoption diese ausübt und für die Hingabe des vereinbarten Bezugskurses eine Aktie erhält.
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Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
Zeitpunkt der Gewährung (grant date): Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen dem Empfangsberechtigten Aktienoptionen mit rechtlicher Bindungswirkung zuspricht. Zum Zeitpunkt der Gewährung werden in der Regel auch die Konditionen des Aktienoptionsplans endgültig festgelegt.
2.2. Stock Option Plans
Ganz allgemein versteht man unter SOP eine Vereinbarung zwischen Unternehmen und in der Regel Manager der oberen Führungsebene, die einen variablen Vergütungsbestandteil durch die Gewährung von Stock Options auf Aktien vorsehen. Somit werden Stock Options als Gegenleistung für Dienstleistungen gewährt. Stock Options beinhalten das Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien innerhalb eines bestimmten Zeitraums (Optionsfrist) zu einem im Vorab festgelegten Preis (Bezugskurs) zu erweben. Der Optionsinhaber ist nicht verpflichtet die Option auszuüben und wird dies nur für den Fall tun, wenn der aktuelle Aktienkurs über dem vereinbarten Basispreis liegt 12 . Die Gestaltungsmöglichkeiten von SOP sind vielfältig; haben aber aufgrund ihrer Zielsetzung grundlegende Merkmale. So beträgt die Laufzeit der Stock Options in der Regel 5-10 Jahre und sie dürfen erst nach einer mehrjährigen Sperrfrist ( vasting period) und nach dem Erreichen bestimmter Kurs- oder Indexziele ausgeübt werden 13 . Damit werden die Zielsetzungen einer langfristigen Aktienkurssteigerung und der Mitarbeiterbindung berücksichtigt. Stock Options unterliegen vielfältigen Verfügungsbeschränkungen und sind anderweitig wirtschaftlich nicht verwertbar 14 . So sind Stock Options in der Regel nicht abtretbar, übertragbar oder beleihbar 15 . Nach den für das Unternehmen durch die Gewährung von SOP entstehenden Verpflichtungen kann man SOP grundsätzlich in reale SOP und SAR (virtuelle SOP) unterteilen.
12 Bühner, Strategien zur Schaffung von mehr Wert im Unternehmen, S. 132; Claussen,
WM1997, 1825, 1826.
13 Feddersen, ZHW 1997, 269, 272; Herzig, DB 1999, 1; Kohler, ZHW 1997, 246, 254;
Pellens/Crasselt, DB 1998, 217.
14 Claussen, WM 1997, 1825, 1826.
15 Herzig, DB 1999, 1.
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Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
2.2.1. Reale SOP
Unter den realen SOP versteht man im Allgemeinen diejenigen AOP, in denen den berechtigten Mitarbeitern Optionen auf Anteile des eigenen oder eines verbundenen Unternehmens gewährt werden 16 . Bei Ausübung der Stock Options durch den Mitarbeiter kommt es somit zur effektiven Lieferung der Aktien gemäß den Bedingungen des Aktienoptionsplans. Für das ausgebende Unternehmen besteht bei den realen SOP daher eine effektive Lieferungsverpflichtung für e igene Aktien oder für Aktien eines verbundenen Unternehmens. Zur Bedienung von realen SOP stehen dem Unternehmen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Sie können die benötigten Aktien entweder durch eine bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG beziehen oder die Aktien können gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG am Markt erworben werden.
2.2.1.1. SOP nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG
Auf gesellschaftsrechtlicher Ebene kann das Unternehmen seine Lieferungsverpflichtung aus der Optionszusage durch junge Aktien erfüllen. Mit der Neufassung der aktienrechtlichen Vorschriften durch das KonTraG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, isolierte Optionsrechte (sogenannte „nacked warrants“ 17 ) auf Grundlage einer bedingten Kapitalerhöhung 18 gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG den Arbeitnehmern und Vor-standsmitgliedern zu gewähren 19 . In einem bedingten Kapitalerhöhungsbeschluss der Hauptversammlung „liegt die Anweisung der Hauptversammlung an den Vorstand, Bezugsrechte nach Maßgabe des ent-
16 Herzig, DB 1999, 1.
17 Die Bezeichnung beruht auf der Tatsache, dass Optionsrechte ohne Wandel- oder
Optionsanleihen vergeben werden. Vor Inkrafttreten des KonTraG wurden Mitarbeiter-
beteiligungsprogramme in der Regel mit der Ausgabe von Wandel- oder Optionsanleihen
durchgeführt.
18 Der Bergriff bedingte Kapitalerhöhung ist in § 192 Abs. 1 AktG legaldefiniert. Demnach
ist eine bedingte Kapitalerhöhung dadurch gekennzeichnet, dass sie nur insofern
durchgeführt wird, wie von einem Umtausch- oder Bezugsrecht auf neue Aktien gebrauch
gemacht wird.
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Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
sprechenden Hauptversammlungsbeschluss an die jeweils bezugsberechtigten Mitarbeiter oder Vorstandsmitglieder einzuräumen“ 20 . Die Stock Options beinhalten das „Recht zum Bezug junger Aktien gegen Erbringung einer entsprechenden Einlage“ 21 . Aktienrechtlich i st zu beachten, dass das auf vorgenannte Weise geschaffene bedingte Kapital den zehnten Teil des Grundkapitals nicht übersteigen darf 22 .
Wie die folgenden Ausführungen zeigen werden, kann es für die steuerbilanzielle Erfassung von SOP relevant sein, dass den Altgesellschaftern bei dieser Form der Kapitalerhöhung kraft Gesetz kein Bezugsrecht auf neuen Aktien zusteht 23 . Des Weiteren relevant für die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options kann die Form sein, in welcher die Beschlussfassung zur bedingten Kapitalerhöhnung erfolgt. Die Beschlussfassung zu einer bedingten Kapitalerhöhung kann gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG entweder im Wege eines Zustimmungs- oder Ermächtigungsbeschlusses erfolgen 24 . Bei einem Zustimmungsbeschluss
stimmt die Hauptversammlung einen konkreten AOP zu, während bei einem Ermächtigungsbeschluss Durchführung und Zeitpunkt der Optionsausgabe im Ermessen des Vorstands und Aufsichtsrats liegt 25 .
Vor der Neuregelung des AktG durch das KonTraG erfolgte die Ausgabe von SOP über den umständlichen und rechtlich problematischen Weg der Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen in Verbindung mit einer bedingten Kapitalerhöhung nach § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 221 AktG 26 . Dieser Weg bleibt den Unternehmen nunmehr erspart.
19 Hüffer, AktG, § 192 Rdnr. 15; Nirk/Reuter/Bächle, Handbuch der Aktiengesellschaft,
Rdnr. 1426.
20 Haarmann, in: (FS) Rädler 1999, Steuer- und Bilanzierungsfragen, 229, 239.
21 Haarmann, in: (FS) Rädler 1999, Steuer- und Bilanzierungsfragen, 229, 239.
22 § 192 Abs. 3 Satz 1 AktG.
23 BT-Drucksache 13/9712, S. 24.
24 Hüffer, AktG, § 192 Rdnr. 2, Nirk/Reuter/Bächle, Handbuch der Aktiengesellschaft, Rdnr.
1433.
25 Hüffer, AktG, § 192 Rdnr. 22, Nirk/Reuter/Bächle, Handbuch der Aktiengesellschaft,
Rdnr. 1433.
26 Hüffer, AktG, § 192 Rdnr. 9.
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Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
2.2.1.2. SOP nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Auf betrieblicher Ebene besteht für das Unternehmen die Möglichkeit, die Lieferungsverpflichtung aus der Optionszusage durch eigene Aktien zu erfüllen. Mit der Neufassung des KonTraG ist der Rückkauf eigener Aktien erleichtert worden. Der Erwerb eigener Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zur Bedienung von Stock Options ist nunmehr möglich 27 . Der Erwerb eigener Aktien bedarf eines Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung 28 und gilt für eine Höchstfrist von 18 Monaten 29 . Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck ist, um einer Verlustspirale entgegenzuwirken, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 2 AktG ausgeschlossen 30 . Ob dies Konsequenzen für die steuerbilanzielle Erfassung der eigenen Anteile hat, wird noch zu klären sein 31 . Vor der Neuregelung der aktienrechtlichen Vorschriften war gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG der Rückkauf von Aktien zur Erfüllung von Aktienzusagen zwar möglich; eine Hauptzielgruppe, die Vorstandsmitglieder, war jedoch von dieser Regelung ausgenommen 32 .
2.2.2. Stock Appreciation Rights
Trotz der Änderungen der aktienrechtlichen Vorschriften durch das KonTraG machen große Unternehmen von der neugeschaffenen Möglichkeit der Ausgabe von Stock Options wenig Gebrauch und greifen statt dessen zu SAR 33 . Synonym wird in der Literatur auch der Begriff virtuelle Stock Options verwendet 34 .
Unter SAR versteht man eine vertragliche Vereinbarung, die dem bezugsberechtigten Mitarbeiter eine von der Entwicklung des Aktienkurses
27 Hüffer, AktG, § 71 Rdnr. 19c.
28 Hüffer, AktG, § 71 Rdnr. 19d.
29 § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 1 AktG.
30 Hüffer, AktG, § 71 Rdnr. 19i.
31 Vgl. Kap. 3.4.3.
32 Hüffer, AktG, § 71 Rdnr. 12.
33 Pellens/Crasselt, WPg 1999, 765.
34 Pellens/Crasselt, WPg 1999, 765.
10
Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options o
abhängige Bonuszahlung garantiert 35 . Dabei wird hypothetisch unterstellt, dass an die Mitarbeiter Stock Options ausgegeben werden, die sich von den Bedingungen her nicht von denen der realen SOP unterscheiden. Allerdings werden bei Ausübung der Stock Options bzw. Zusage nicht die vereinbarten Aktien zum Basiswert an die Mitarbeiter effektiv geliefert, sondern es findet ein Barausgleich in der Höhe statt, die sich aus der Differenz zwischen aktuellem Aktienkurs und Basispreis errechnet 36 . Häufig wird anstelle des aktuellen Aktienkurses auf einen über mehrere Tage gebildeten Durchschnittskurs für die Berechnung des Ausübungsgewinnes abgestellt 37 . Damit wird der Einfluss von kurzfristigen Kursschwankungen eliminiert. Das ausgebende Unternehmen hat bei diesem Programmtyp keine effektive Lieferungs- sondern eine Zahlungsverpflichtung gegenüber den berechtigten Mitarbeitern.
Der Nachteil von SAR besteht darin, dass es zu einer Liquiditätsbelastung kommt. Daher ist diese Form der AOP bei neugegründeten Unternehmen (start-up-companies) seltener anzutreffen 38 . Bei größeren Unternehmen spielt die Liquiditätsbelastung, die durch AOP verursacht wird, eine eher untergeordnete Rolle und es überwiegen die Vorteile: So kommt es zu keiner Verschiebung der Aktionärsstruktur 39 , die rechtliche Gestaltung ist einfacher 40 und es ist im Gegensatz zu realen Stock Options unstrittig, dass ein steuerlich als Betriebsausgabe abzugfähiger Personalaufwand entsteht 41 .
35 Vertiefend zu Ausgestaltungsmöglichkeiten von SAR vgl. Becker, Anreizsystem für
Führungskräfte, S. 41ff.; Bühner, Strategien zur Schaffung von mehr Wert im
Unternehmen, S. 129 f.; Feddersen, ZHW 1997, 269, 285 f.
36 Feddersen, ZHW 1997, 269, 285; Herzig, DB 1999, 1.
37 Rammert, WPg 1999, 766.
38 Feddersen, ZHW 1997 , 269, 272.
39 Feddersen, ZHW 1997 , 269, 272.
39 Pellens /Crasselt, WPg 1999, 765.
40 Knoll, Personalwirtschaft 11/1997, 34, 42.
41 Vgl. Kap. 3.5.
11
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Georg Seitz, 2002, Die steuerbilanzielle Behandlung von Stock Options, München, GRIN Verlag GmbH
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