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1. Einführung
Zum Erscheinungsbild jeder entwickelten Gesellschaft gehört die gewerbliche Prostitution, welche ein gewisses Maß an Urbanisierung, Mobilität und Geldwirtschaft bedingt. Das spätmittelalterliche Dirnenwesen bzw. die frühneuzeitliche Prostitution konzentriert sich demzufolge besonders in den werdenden und wachsenden Städten. 1 In einer strikt monogamen Gesellschaft, in der kaum mehr als dreißig Prozent der Bevölkerung die Möglichkeit hatte auf Eheschließung und Familiengründung zu hoffen, in der die Jungfräulichkeit der Braut nicht diskutierbar war, durch lange Ausbildungszeiten in vielen Berufsgruppen nur eine Spätehe realisiert werden konnte und die einen erheblichen Frauenüberschuss produzierte 2 , in so einer gesellschaftlichen Ordnung konnte nicht auf die Ventilfunktion der Prostitution für angestaute Triebüberschüsse verzichtet werden. Besonders in einer Stadt mit vielen Fremden wäre jedes absolute Verbot illusorisch gewesen. 3 Demzufolge haben sich die städtischen Obrigkeiten auch sehr früh für die pragmatische Auffassung des Kirchenlehrers Augustinus 4 begeistern können und sich diese zu eigen gemacht. Dieser Lehrer von „Sünde und Gnade“ 5 sah in der Prostitution ein unvermeidbares Übel, was man um schlimmere Gefahr für das Seelenheil zu vermeiden, in Kauf nehmen müsse.
Um Auswüchsen des Dirnenwesens vorzubeugen wurden seitens der Obrigkeit Maßnahmen zur Kontrolle und Organisation der städtischen Prostitution ergriffen. Im Rahmen dieser Aktionen wurde ein bestimmtes Maß an Vergünstigungen oder Privilegien gewährt, womit das Dirnenwesen einen quasi „öffentlichen“, beinahe legalen Charakter bekam. 6 Die Bandbreite reicht hier von der Konzentration der Dirnen auf bestimmte Straßen (Strichbildung) über die Einrichtung von so genannten Frauenhäusern, auf welche später noch ausführlicher einzugehen sein wird, die in Obhutgabe eines Frauenwirts, gesundheitliche Kontrollen durch den Stadtchirurgen, aber auch die Kennzeichnung durch Kleidung 7 .(z.B. war den Dirnen häufig das Tragen bestimmter Abzeichen vorgeschrieben oder verboten sich in bestimmte Stoffe zu kleiden, sowie einen bestimmten Schmuck anzulegen) 8
1 Vgl. Irsigler, Franz u. Lasotta, Arnold, Bettler und Gaukler Dirnen und Henker. München 1996, S. 179.
2 Vgl. Ennen, Edith, Frauen im Mittelalter. München 1991, S.145.
3 Vgl. Graus, Frantiśek, Randgruppen der städtischen Gesellschaft im Spätmittelalter. in: Zs. f. Histor. Forschung
8. 1981, S. 404 ff.
4 Augustinus, De Ordione 2, 4, Migne PL 32, Sp. 100: >Unterdrückt die öffentlichen Dirnen und die Gewalt der
Leidenschaften wird alles über den Haufen werfen<.
5 F.A. Brockhaus. Leipzig 2006.
6 Vgl. Irsigler, Franz u. Lasotta, Arnold, Bettler und Gaukler. S.179.
7 Schulte, Regina, Sperrbezirke. Hamburg 1994, S.14.
8 Vgl. Fuchs, Eduard, Illustrierte Sittengeschichte in sechs Bänden. Band 2: Renaissance II. Frankfurt a. M.
1988. S.116.
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Kirchliche Anstalten, welche bekehrte Dirnen aufnahmen, konnten in manchen Städten mit Förderung rechnen bzw. wurden erstmalig zu diesem Zweck eingerichtet. 9 Neben den positiven Auswirkungen dieser regressiven Maßnahmen, wie etwa dem Schutz des Lebens- und Arbeitsbereiches bzw. dem Fernhalten auswärtiger und heimlicher Konkurrenz, hatten diese „Privilegien“ aber eindeutig einen diskriminierenden Charakter. Die Möglichkeiten aus dem Milieu heraus zukommen waren meistens sehr gering. daher ist es auch signifikant, dass die meisten und die aussagekräftigsten Nachrichten über Dirnen im Spätmittelalter und in der Frühneuzeit aus Gerichtsberichten stammen. 10
2.Definition von Prostitution im Mittelalter bzw. in der
Frühneuzeit
» Wir meinen, daß nicht nur diejenige eine öffentliche Tätigkeit ausübt, die sich im Bordell prostituiert, sondern auch diejenige, die, wie es üblich ist, etwa in Tavernen und an anderen Orten ihr natürliches Gefühl für Anstand nicht schont. Aber unter `öffentlich` verstehen wir `durcheinander`, das heißt `wahllos`, nicht diejenige, die Ehebruch und Unzucht begeht, sondern diejenige, die sich auf den Beruf einer Prostituierten einlässt. Wenn sie daher mit einem oder zwei Männern ein geschlechtliches Verhältnis hat und dafür Geld empfängt, kann man nicht sagen, daß sie sich öffentlich feilbietet. Andererseits hat Oktavenus zu Recht gesagt, daß sogar diejenige, die sich ohne Gewinn öffentlich anbietet, zu den Prostituierten gerechnet werden muß. « 11
Der römische Jurist Ulpian (um 170-228) definierte so Prostitution. Diese Festlegung wurde dann auch in den Justinianischen Codex (siehe byzantinisches bzw. römisches Recht) aufgenommen und bildete somit die Grundlage vieler mittelalterlicher Definitionen. So auch die des Hl. Hieronymus (4./5. Jahrhundert): „Eine Prostituierte ist die, die sich vielen wollüstig preisgibt“ (Meretrix, quade multorum libidini patet). 12
9 Vgl. Irsigler, Franz u. Lasotta, Arnold, Bettler und Gaukler. S.180.
10 Vgl. Lassotta, Arnold, Formen der Armut im späten Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit. Untersuchungen
vornehmlich an Kölner Quellen des 14. bis 17. Jhd. Phil. Diss. Freiburg i. Br. 1984.
11 „Palam questum facere dicemus non tantum eam, quae in lupanario se prostituit, verum etiam si qua (ut
adsolet) in taverna cauponia vel qua alia pudori suo non parsit. Palam autem sic accipimus passim, hoc est sine
dilectu; non si qua adulteris vel stupratoribus se committit, sed quae vicem prostitutae sustnet. Item quod cum
uno et altero pecunia accepta commiscuit, non videtur palam corpore quaestum facere. Octavenus tamen
rectissime ait etiam eam, quae sine quaestu palam se protituerit, debuisse his connumerari. »(Corpus Juris Civilis
Dig.23.2.43.) in: Lömker-Schlögel, Annette, Prostituirete. umb vermeydung willen merers übels in der
cristenhait. in: Hergemöller,Bernd-Ulrich(Hg.), Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft. Warendorf
2001. S.58.
12 Hieronymus, Epistola ad Fabiolam, in: J.P.Migne(Hg.), Patrologia latina. Bd.22.o.O.o.J.Sp.610ff. in: Schuster,
Peter, Das Frauenhaus. Paderborn 1992. S.20.
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Käuflichkeit, aber besonders der rasche Partnerwechsel, stellen demzufolge die Hauptkriterien der Prostitution dar.
Da Prostituierte für Jedermann käuflich zu sein hatten und nicht etwa eine abgegrenzte Stammkundschaft besitzen durften, gehörten nach dieser Definition Konkubinen, Landknechtshuren und Pfaffenmägde nicht zu dieser „Berufsgruppe“. Inwieweit sich diese Unterscheidung in der gesellschaftlichen Wahrnehmung bemerkbar machte ist heute nicht mehr nachweisbar, jedoch brachte diese Differenzierung für mittelalterliche Juristen und Moraltheologen einige Probleme mit sich. Denn die Frage nach der Anzahl der Männer mit der eine Frau Geschlechtsverkehr gehabt hatte, um als Dirne zu gelten, war nicht eindeutig festgelegt. So kam es zu sehr kuriosen Rechenexempeln, in denen die Kontingente zwischen vierzig und dreiundzwanzigtausend Männern variierten. 13
Der Vollständigkeit halber sein noch erwähnt, dass Prostitution im mittelalterlichen Verständnis nur von Frauen unter bestimmten Bedingungen ausgeübt werden durfte. Männliche oder gar homosexuelle Prostitution galt nach den kirchlichen Normvorstellungen in jedem Fall als Todsünde und todeswürdiges Verbrechen. 14
3. Wege in die Prostitution
Die Benennung der Ursachen, warum eine Frau im Spätmittelalter Prostituierte wird, ist nur eine Vereinfachung, da die Prostituierten in der Ära der Frauenhäuser kaum, auch nicht in den Strafbüchern, Spuren in den Quellen hinterlassen haben.
Die Quellenlage verbessert sich im Verlauf des 16. Jahrhunderts, hier finden sich auch biographische Angaben in den verschiedenen Verhörprotokollen. Das „Zeitalter“ der Frauenhäuser ist in der frühen Neuzeit in der Phase des Niedergangs, so dass in den Quellen hauptsächlich Verhöre von freien Prostituierten zu finden sind. Da durch mehrere Quellen, wie z.B. der Vita der Elß Myndelhaymerin, belegt ist, dass manche Dirnen sowohl als freie Prostituierte als auch im Frauenhaus gearbeitet haben ist von vergleichbaren Biographien und Kausalitäten auszugehen. 15
In den zeitgenössischen Berichten und Chroniken wird die Armut als Hauptursache für die Entscheidung bzw. den Zwangsweg in die Prostitution zu gehen benannt.
13 Vgl. Lömker - Schlögel. Prostituierte. umb vermeydung willen merers übels in der christenhait. in:
Hergemöller, Bernd - Ulrich (Hg.), Randgruppen der spätmittelalterlichen Gesellschaft. Warendorf 2001. S.60.
14 Vgl. Ebenda. S.58.
15 Vgl. Schuster, Peter, Das Frauenhaus. Paderborn 1992. S.77 ff.
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Beispielsweise bedauert Hans Wilhelm Kirchhof im 16. Jahrhundert die »armen huren, die manichmal auß armut wol auch ihr tag nicht über einmal sich in den handel begeben…« 16 . 1532 skizziert Lukas Hachfurt, Straßburger Almosenschaffner, in einer Denkschrift die Folgen der Armut, wenn er das Lebensschicksal der Kinder der Armen ausmalt: 17 »deßhalb müssen sie ellende bettler werden und bliben, so sie in der jugendt kein hilf haben, und im alter gibt es diebe oder sunst ful leitschen[Prostituierte], und wan sie wol geraten, so werden saeckträger und kärchleinslüt[Karrer] daraus…«. 18
Schuster erwähnt einen weiteren tragischen Einzelfall 19 von zwei Jungfrauen, denen ihr Erbe und damit ihre Aussteuer aber letztlich die Möglichkeit zu heiraten genommen wurde und somit in der Prostitution landeten: »…die eine muß gen Regensburg, die ander gen Nürnberg in die gemainen Frauenhäuser. « 20
Armut alleine führte nicht immer in die Prostitution, sie senkt allenfalls die Hemmschwelle. Dieser Zusammenhang war auch den Frauenhändlern bewusst, und sie handelten danach. 1400 wurde in Straßburg ein Frauenhändler der Stadt verwiesen, weil er ein Mädchen unter falschen Versprechungen dorthin geholt hat, um ihr eine Stelle als Dienstmädchen bei ehrbaren Leuten zu verschaffen. Stattdessen verkaufte er sie in ein Bordell. 21 Doch nicht immer verlief der Weg in die Prostitution über Frauenhändler.
Armut, Unglücksfälle oder sonstige Umstände brachten Frauen aller Jahrhunderte erst zur Gelegenheitsprostitution, dann zur Professionalität. 22
In so einem Prozess befand sich Magret Neugruber, als sie Anfang Februar 1586 in Nürnberg verhört wurde. Wieder war ein Mann, diesmal nicht als Händler, sondern als Freier, Wegbereiter gewesen. 23
Nach eigenen Angaben verlor sie ihre Jungfräulichkeit, als sie sich dem Drängen eines Mannes hingegeben hatte. Sie hatte » auß großer armut halben seines willens sein mussen, hab ir 1 fl. gegeben«. Ihr weiterer Lebensverlauf führte sie weiter auf diesen Weg. Nachdem sie arbeitslos wurde, erhielt sie ein Arbeitsangebot als Köchin auf dem Heumarkt. Als sie sich
16 Zit. nach Schubert, Ernst, Soziale Randgruppen und Bevölkerungsentwicklung im Mittelalter. in: Saeculum
34. Freiburg i. Br. 1988. S.154.
17 Vgl. Schuster.S.78.
18 Zit. nach Fischer, Thomas, Armut, Bettler, Almosen. Die Anfänge städtischer Sozialfürsorge im ausgehenden
Mittelalter. in: Meckseper, Cord(Hg.), Stadt im Wandel. Kunst und Kultur des Bürgertums in Norddeutschland
1150-1500. Stuttgart 1985. S.273.
19 Vgl. Schuster. S. 78.
20 Zit. nach Lammert, Gottfried, Zur Geschichte des bürgerlichen Lebens und der öffentlichen
Gesundheitspflege, sowie insbesondere der Sanitätsanstalten in Süddeutschland. Regensburg 1980. S.75.
21 Kappl, Claus, Im Frauengäßlein. Die Prostitution in der Stadt des Spätmittelalters unter dem Einfluß der
Reformation. Examensarbeit Universität Nürnberg-Erlangen. WS 1979/80. S.51.
22 Vgl. Irslinger, Lasotta, Bettler und Gaukler. S. 204 ff.
23 Vgl. Schuster, Das Frauenhaus. S.80.
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Christian Zarend, 2006, Bordelle - Frauenhaus und Prostitution im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit, München, GRIN Verlag GmbH
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