Die vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz-Gesetze“) haben die Arbeitsmarktpolitik in Dtl. erheblich verändert. Mit den ersten beiden dieser Gesetze wurden insb. die arbeitsmarktpolitischen Instrumente des SGB III reformiert, das dritte Hartz-Gesetz zielte auf organisatorische Veränderungen bei der Bundesanstalt für Arbeit (heute BA) und mit Hartz IV wurden Anfang 2005 Arbeitslosen- und Sozialhilfe für Erwerbsfähige zur Grundsicherung für Arbeitssuchende im SGB II zusammengelegt. Ferner besteht nach einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss die Möglichkeit, dass nicht nur Arbeitsgemeinschaften aus jeweils einer Arbeitsagentur und einer Kommune, sondern auch 69 Kommunen in alleiniger Trägerschaft für die Umsetzung der neuen Leistungen zuständig sein können.
Mit den genannten Reformen sind diverse Evaluierungsaufträge des Gesetzgebers verbunden, wobei gem. § 6c SGB II die Aufgabenwahrnehmung durch die Optionskommunen im Vergleich mit derjenigen durch die ARGEn bis Ende 2008 zu untersuchen ist. Dabei sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, welches der beiden Trägermodelle sich ggf. besser zur Erreichung der gegebenen Ziele eignet und damit Gegenstand weiterer Reformen werden könnte . An den skizzierten gesetzlichen Evaluationsauftrag knüpft die vorliegende Arbeit an. Es soll auf Basis der bisherigen Erkenntnisse und des bis dato verfügbaren Zahlen- und Datenmaterials dargestellt werden, worin sich ARGEn und zkT unterscheiden und wer ggf. effizienter arbeitet. In Kapitel 2 werden zunächst die erforderlichen Hintergrundinformationen herausgearbeitet. Dabei spielen die Standpunkte von Parteien und Institutionen vor und während des Gesetzgebungsverfahrens ebenso eine Rolle, wie die schließlich ratifizierten gesetzlichen Regelungen und die Unterschiede in der organisatorischen Ausgestaltung. Kapitel 3 beleuchtet dann die wirtschaftliche Ausgangssituation und jene auf dem Arbeitsmarkt, mit der sich die SGB II-Träger konfrontiert sahen. Danach sollen die Beweggründe für die letztendlich gewählte Form der Aufgabenwahrnehmung geschildert werden, woran sich eine vergleichende Darstellung von Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen hinsichtlich der Effizienz ihrer Leistungserbringung anschließt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hintergrund
2.1. Standpunkte von Kommunen, Parteien und sonstigen Institutionen
2.2. Gesetzliche Regelungen: „Hartz IV“ und SGB II
2.3. Organisatorische Unterschiede zwischen Arbeitsgemeinschaften und Optionskommunen
3. Ausgangslage von Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen
3.1. Ökonomische Ausgangssituation und anfängliche Arbeitsmarktlage
3.2. Beweggründe für die Wahl der Form der Aufgabenwahrnehmung
4. Konsequenzen der Trägermodell-Entscheidung im Hinblick auf die Effizienz der Leistungserbringung
5. Zusammenfassung und Ausblick
Zielsetzung und Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht auf Basis des verfügbaren Datenmaterials die Unterschiede zwischen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und zugelassenen kommunalen Trägern (zkT) im Kontext der Umsetzung von SGB II-Leistungen und analysiert, welches der beiden Trägermodelle unter Effizienzgesichtspunkten vorteilhafter erscheint.
- Vergleich der organisatorischen Ausgestaltung und Aufbauorganisation von ARGEn und Optionskommunen.
- Analyse der ökonomischen Ausgangssituation und Arbeitsmarktlage vor Einführung des SGB II.
- Untersuchung der Beweggründe für die Wahl des jeweiligen Trägermodells durch die Kommunen.
- Evaluierung der administrativen und prozessualen Effizienz der Leistungserbringung.
- Diskussion der Auswirkungen von Trägermodell-Entscheidungen auf die Qualität der Arbeitsvermittlung.
Auszug aus dem Buch
3.1. Ökonomische Ausgangssituation und anfängliche Arbeitsmarktlage
Das BIP zeigt für Westdtl. im Jahre 2003 (Werte auf Kreisebene lagen für 2004 noch nicht vor) eine tendenziell etwas stärkere Wirtschaftskraft der Kreise mit ARGEn gegenüber den späteren zkT (Median: 23.304 vs. 21.684 BIP je Einwohner in €). Angesichts der Tatsache, dass Großstädte aufgrund ihrer positiven Pendlersalden ein höheres BIP je Einwohner aufweisen, macht eine ausschließliche Betrachtung der Stadt- und Landkreise jedoch deutlich, dass bei selbigen das nominale BIP pro Kopf jeweils dann höher ausfiel, wenn für die Optionslösung votiert wurde.
Bzgl. der Wachstumsraten ergibt sich ein nochmals uneinheitlicheres Bild. Bei der Betrachtung des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte im Jahr vor Einführung des SGB II (2004), welches selbigen nach Steuern und Transferleistungen zur Verfügung steht, zeigen sich kaum Unterschiede zwischen den ARGE-Kreisen (Median: 16.000 € je Einwohner) und den Optionskommunen ( 15.830 € je Einwohner). Daher liegt die Vermutung nahe, dass die soeben festgestellte bessere Einkommenssituation der westdt. ARGE-Kreise auf eine Verzerrung des BIP je Einwohner durch Pendlerströme zurückzuführen ist. Während das BIP auf Kreisebene von den Pendlersalden beeinflusst wird, bezieht sich das verfügbare Einkommen nur auf die Haushalte des jeweiligen Kreises. Wie schon bei der Betrachtung der Mediane des BIP je Einwohner zeigt sich weiterhin, dass das verfügbare Einkommen je Einwohner in den optierenden Stadtkreisen mit einem Median von 17.277 € leicht erhöht war ggü. jenen Stadtkreisen, die sich später für eine ARGE entschieden (Median: 16.381 €).
Als weitere Kennzahl zur Charakterisierung der ökonomischen Ausgangs-situation lässt sich die Erwerbstätigenproduktivität heranziehen. Hierbei wiesen die ARGE-Kreisen eine um 3% bis 5% höhere Erwerbstätigenproduktivität auf als die Optionskommunen, wobei diese Erkenntnis nur für Westdeutschland, nicht jedoch für Ostdeutschland Gültigkeit besitzt. Im Allg. ergibt sich eine Situation dergestalt, dass sich sowohl bei einer gesamtdt. als auch bei einer westdt. Betrachtung in den späteren ARGE-Kreisen das BIP je Einwohner, dessen Wachstum und die Erwerbstätigenproduktivität jeweils etwas besser darstellten als in den designierten zkT.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung skizziert die Veränderungen durch die Hartz-Gesetze und benennt den Evaluierungsauftrag zur Untersuchung der ARGEn und Optionskommunen.
2. Hintergrund: Dieses Kapitel beleuchtet die politischen Standpunkte, gesetzlichen Grundlagen des SGB II und die organisatorischen Unterschiede zwischen den Trägermodellen.
3. Ausgangslage von Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen: Hier werden die ökonomischen Rahmenbedingungen und die Motivationen für die Wahl des Trägermodells detailliert analysiert.
4. Konsequenzen der Trägermodell-Entscheidung im Hinblick auf die Effizienz der Leistungserbringung: Das Kapitel befasst sich mit der Datenlage zur Effektivität der Leistungserbringung und dem Einfluss der Organisationsstruktur auf die Arbeitsvermittlung.
5. Zusammenfassung und Ausblick: Die wesentlichen Ergebnisse werden zusammengefasst und die künftigen Herausforderungen für die Legislative im Kontext der SGB II-Trägerschaft reflektiert.
Schlüsselwörter
SGB II, Hartz IV, Arbeitsgemeinschaften, Optionskommunen, Trägermodell, Arbeitsmarktpolitik, Effizienz, Grundsicherung, Arbeitslosengeld II, Eingliederung, Kommunale Trägerschaft, Beschäftigungsförderung, Evaluation, Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Unterschiede zwischen Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Optionskommunen bei der Umsetzung des SGB II und bewertet deren jeweilige Effizienz in der Leistungserbringung.
Welches sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Zentrale Themen sind die organisatorischen Unterschiede, die ökonomischen Startbedingungen, die Motive für die Wahl des jeweiligen Trägermodells und die Auswirkung auf die Eingliederung von Arbeitslosen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist es, auf Basis vorliegender Daten zu ermitteln, welches der beiden Trägermodelle (ARGEn oder Optionskommunen) effizienter bei der Erreichung der arbeitsmarktpolitischen Ziele agiert.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine deskriptive Analyse und Auswertung existierender Studien und Datenberichte, insbesondere auf Basis der Evaluierungsberichte zum SGB II.
Was wird primär im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil wird die Ausgangslage (ökonomisch und arbeitsmarktspezifisch) gegenübergestellt und die administrativen sowie prozessualen Unterschiede in der Organisation der Kundenbetreuung untersucht.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich der Inhalt charakterisieren?
Die Arbeit ist durch Begriffe wie SGB II, Optionskommunen, Arbeitsgemeinschaften, Effizienz, Arbeitsmarktpolitik und Grundsicherung gekennzeichnet.
Warum haben einige Kommunen das Optionsmodell gewählt?
Viele Kommunen entschieden sich aufgrund vorhandener Erfahrungen aus der früheren Hilfe zur Arbeit, dem Wunsch nach größerer Autonomie bei der Gestaltung und der Möglichkeit, lokale Strukturen besser nutzen zu können, für die Option.
Welche Rolle spielen die organisatorischen Strukturen für den Erfolg?
Die Arbeit stellt fest, dass die Ausgestaltung der Geschäftsprozesse maßgeblichen Einfluss auf den Erfolg hat, wobei einheitliche Trägerschaften oft flexibler auf lokale Bedürfnisse reagieren können.
Welches Fazit zieht der Autor bezüglich der Effizienz?
Aufgrund der eingeschränkten Datenlage kann zum Zeitpunkt der Erstellung keine abschließende Bilanz gezogen werden; die Ergebnisse sind derzeit nur als tendenziell und ansatzweise zu bewerten.
- Arbeit zitieren
- Daniel Rühl (Autor:in), 2007, Arbeitsgemeinschaften oder optierende Kommunen: Wer arbeitet effizienter?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70150