Konzernbilanztheorien und ihr Niederschlag in HGB und IFRS


Seminararbeit, 2006

19 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Problemstellung

2. Darstellung der Konzernbilanztheorien
2.1 Einleitung
2.2 Die Einheitstheorie
2.3 Die Interessentheorie
2.3.1 Grundlagen der Interessentheorie
2.3.2 Die Interessentheorie mit partieller Konsolidierung
2.3.3 Die Interessentheorie mit Vollkonsolidierung

3. Niederschlag der Konzernbilanztheorien in HGB, IFRS und ED IFRS
3.1 Erläuterung der Vorgehensweise
3.2 Niederschlag und kritische Würdigung im HGB
3.2.1 Der Einheitsgrundsatz
3.2.2 Ausweis der Anteile anderer Gesellschafter
3.2.3 Zulässige Konsolidierungsmethoden
3.2.4 Bemessung des Goodwills
3.3 Niederschlag und kritische Würdigung in IFRS und ED IFRS
3.3.1 Vorbemerkung
3.3.2 Ausweis der Anteile anderer Gesellschafter
3.3.3 Zulässige Konsolidierungsmethoden
3.2.4 Bemessung des Goodwills
3.5 Fazit

4. Thesenförmige Zusammenfassung

Anhang

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Problemstellung

Millionen von Investoren und Gläubigern treffen ihre Entscheidungen aufgrund der in Konzernabschlüssen veröffentlichten Informationen.

Es ist unmittelbar einleuchtend, dass diese Adressaten für ihr Handeln entscheidungsnützliche Informationen in den Abschlüssen benötigen. Im Hinblick auf die Konzernrechnungslegung diskutiert die Wissenschaft zwei grundlegende Theorien: zum einen die Einheitstheorie, die Interessenhomogenität zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern voraussetzt und den Konzern als eine wirtschaftliche Einheit darstellt und zum anderen die Interessentheorie, die sich aufgrund einer angenommenen Interessenheterogenität auf die Darstellung der Interessen der Mehrheitsgesellschafter beschränkt.[1]

Weder das HGB noch die IFRS verfolgen nach derzeitigem Stand eine der beiden Theorien konsequent und allein. In der Praxis haben sich eher Mischformen beider Ansätze durchgesetzt.[2] Da der Gesetzgeber / Standardsetter sich nicht konsequent für eine der beiden Theorien entscheidet, entsteht das Problem, dass Zweifelsfragen, Regelungslücken und Ungenauigkeiten im Gesetz / im Standard nicht mit einer Theorie als übergeordnetem Kriterium gelöst werden können.[3] Aufgrund dieses Problems gelangt Bernd Ruppert in seinem Werk zu der Überzeugung „… im Rahmen der Bearbeitung von Fragen der Konzernrechnungslegung künftig auf ältere betriebswirtschaftliche Konstrukte, wie Einheits- und Interessentheorie, ganz zu verzichten“[4].

Nach Meinung des Verfassers sollte eine Theorie jedoch auf ihre Zweckdienlichkeit hin überprüft werden, bevor auf sie ganz verzichtet wird. In der vorliegenden Arbeit soll das Beurteilungskriterium der Entscheidungsnützlichkeit der Informationen für HGB und IFRS gleichermaßen angewendet werden.[5]

2. Darstellung der Konzernbilanztheorien

2.1 Einleitung

Die Begriffe „Einheitstheorie“ und „Interessentheorie“ gehen beide auf Bores zurück, der sie 1935 erstmalig im Zusammenhang mit Konzernabschlüssen gebrauchte.[6] Der wesentliche Unterschied zwischen Einheits- und Interessentheorie besteht in der Definition der Gesellschafter und damit der Eigenkapitalgeber des Konzerns. Nach der Interessentheorie sind die alleinigen Eigenkapitalgeber des Konzerns die Mehrheitsgesellschafter.[7] Nach der Einheitstheorie sind dagegen sowohl die Mehrheitsgesellschafter als auch die Minderheitsgesellschafter Eigenkapitalgeber des Konzerns.[8]

Die Darstellung der Konzernbilanztheorien bezieht sich im Folgenden insbesondere auf vier Ausprägungen: dem Ausweis der Anteile anderer Gesellschafter, der anzuwendenden Konsolidierungsmethode, der Bemessung des Goodwills und der Behandlung konzerninterner Geschäfte.

2.2 Die Einheitstheorie

Die Einheitstheorie unterstellt den Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern als gemeinsame Eigenkapitalgeber homogene Interessen[9] mit dem Ziel, den Konzern als eine wirtschaftliche Einheit darzustellen. Aus der Annahme der wirtschaftlichen Einheit ergeben sich für die Konzernrechnungslegung eine Vielzahl von Ausprägungen:[10] Die Anteile anderer Gesellschafter sind im Eigenkapital auszuweisen. Es ist eine Vollkonsolidierung vorzunehmen, bei welcher auch die stillen Reserven und Lasten der Minderheitsgesellschafter vollständig aufzudecken sind. Der Goodwill berücksichtigt neben den Mehrheitsgesellschaftern auch die Minderheitsgesellschafter.[11] Alle Geschäfte innerhalb des Konzerns sind vollständig, d.h. zu 100% und unabhängig von der Anteilsquote, zu eliminieren.

2.3 Die Interessentheorie

2.3.1 Grundlagen der Interessentheorie

Grundlegend für die Interessentheorie ist die Interessendivergenz zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern. Da der Konzernabschluss nach Auffassung der Vertreter der Interessentheorie nicht beiden Interessen gleichzeitig gerecht werden kann, beschränkt sich die Interessentheorie auf die primäre Darstellung der Interessen der Mehrheitsgesellschafter. Aus interessen-theoretischer Sicht wird der Konzernabschluss als erweiterter Abschluss des Mutterunternehmens angesehen.[12] Im Gegensatz zur Einheitstheorie werden die Minderheitsgesellschafter nicht als Eigenkapitalgeber, sondern als eine Art Fremdkapitalgeber betrachtet. Dieser Blickwinkel führt dazu, dass nach der Interessentheorie die Anteile anderer Gesellschafter auch außerhalb des Eigenkapitals auszuweisen sind.

Dem Begriff der „Interessentheorie“ liegt jedoch kein einheitliches Konzern-darstellungskonzept zu Grunde.[13] Baxter/Spinney haben in einer Untersuchung drei Konzerndarstellungskonzepte identifiziert, die der Interessentheorie zuzuordnen sind. Dies sind das „Proprietary-Konzept“, das „Parent-Company-Konzept“ und das „Parent-Company-Extension-Konzept“.[14] Da das Proprietary-Konzept auf der Quotenkonsolidierung basiert, soll es im Folgenden als „Interessentheorie mit partieller Konsolidierung“[15] bezeichnet werden. Das Parent-Company-Extension-Konzept erweitert das Parent-Company-Konzept lediglich „um einige auch nach der Interessentheorie allgemein ‚wünschenswerte Merkmale’ der Einheitstheorie“.[16] Um einer Vermischung der Konzepte entgegenzutreten und aus Übersichtlichkeitsgründen für die in Kapitel 3 folgende Analyse, werden die beiden vorgenannten Konzepte in dieser Arbeit unter dem von Baetge/Kirsch/Thiele geprägten Begriff der „Interessentheorie mit Vollkonsolidierung“[17] subsumiert.

2.3.2 Die Interessentheorie mit partieller Konsolidierung

Aus der Interessendivergenz zwischen Mehr- und Minderheitsgesellschaftern kann bei konsequenter Anwendung der Interessentheorie geschlossen werden, dass die Vermögensgegenstände und Schulden der Tochterunternehmen nur gemäß der Beteiligungsquote des Mutterunternehmens in den Konzernabschluss mit einzubeziehen sind. Folgerichtig ist die sog. Quotenkonsolidierung anzuwenden.[18] Es wird so das den Mehrheitsgesellschaftern aufgrund ihres Anteils (rechtlich) zustehende Vermögen gezeigt. Der Goodwill beschränkt sich entgegen der Einheitstheorie lediglich auf die Mehrheitsgesellschafter.[19] Die Quotenkonsolidierung gilt auch für die Konzern-GuV. Somit werden konzerninterne Geschäfte auch nur anteilig eliminiert. Der auf Minderheitsgesellschafter entfallende Anteil der konzerninternen Geschäfte wird durch Transaktionen mit fremden Dritten als realisiert angesehen und ist nicht zu eliminieren.[20] Einen Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter gibt es bei der Quotenkonsolidierung nicht.[21]

[...]


[1] Vgl. Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan: Konzernbilanzen, 7. Aufl., Düsseldorf 2004, S. 12-13.

[2] Vgl. Mujkanovic, Robin: Die Vorschläge des Deutschen Standardisierungsrates zur Abbildung von Unternehmenserwerben im Konzernabschluss. Zwei Schritte vor, ein Schritt zurück?, in: WPg, 53. Jg. (2000), S. 637-647, hier S. 646.

[3] Vgl. Ruppert, Bernd: Währungsumrechnung im Konzernabschluss, Düsseldorf 1993, S. 82.

[4] Ebd. S. 82.

[5] Das Ziel der decision usefullness wird im Framework der IFRS vom IASB selbst formuliert.

Da der Konzern nach HGB im Gegensatz zum Einzelabschluss nur eine Informationsfunktion hat, wird das Kriterium hier gleichermaßen angewendet.

[6] Vgl. Bores, Wilhelm: Konsolidierte Erfolgsbilanzen und andere Bilanzierungsmethoden für Konzerne und Kontrollgesellschaften, Leipzig 1935, S. 129f..

[7] Vgl. ebd., S. 130.

[8] Vgl. Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan: Konzernbilanzen, a.a.O., S. 12.

[9] Vgl. ebd., S. 12.

[10] Für die beschriebenen Ausprägungen außer Goodwill: Vgl. ebd., S. 12-13.

[11] Vgl. Hendler, Matthias: Abbildung des Erwerbs und der Veräußerung von Anteilen an Tochterunternehmen nach der Interessentheorie und der Einheitstheorie, Lohmar 2002, S. 24.

[12] Vgl. Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan: Konzernbilanzen, a.a.O., S. 13.

[13] Vgl. Hendler, Matthias/Zülch, Henning: Anteile anderer Gesellschafter im IFRS-Konzernabschluss, in: WPg, 58. Jg. (2005), S. 1155-1166, hier S. 1156.

[14] Vgl. Baxter, George C./Spinney, James C.: A closer look at consolidated financial statement theory (part I), in: CA magazine, Vol. 104 (1975), S. 32-36, zit. nach: ebd., S. 1156.

[15] Vgl. Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan: Konzernbilanzen, a.a.O., S. 14.

[16] Vgl. Hendler, Matthias/Zülch, Henning: Anteile anderer Gesellschafter, a.a.O., S. 1160.

[17] Vgl. Baetge, Jörg/Kirsch, Hans-Jürgen/Thiele, Stefan: Konzernbilanzen, a.a.O., S. 15.

[18] Vgl. Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen. Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien Gesetzes, hrsg. v. Forster, Karl-Heinz u.a., Bd. III, 6. Aufl., Stuttgart 1996 (Stand: September 1995), Vorbemerkungen zu §§ 290-315 HGB, Anm. 23.

[19] Vgl. Küting, Karlheinz/Weber, Claus-Peter: Der Konzernabschluss, 9. Aufl., Stuttgart 2005, S. 74.

[20] Vgl. Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt: Vorb. zu §§ 290-315 HGB , Anm. 23.

[21] Vgl. Küting, Karlheinz/Weber, Claus-Peter: Der Konzernabschluss, a.a.O., S. 73

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Konzernbilanztheorien und ihr Niederschlag in HGB und IFRS
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Veranstaltung
Seminar Konzernrechnungslegung
Note
1,3
Autor
Jahr
2006
Seiten
19
Katalognummer
V70153
ISBN (eBook)
9783638614740
ISBN (Buch)
9783638624756
Dateigröße
572 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Konzernbilanztheorien, Niederschlag, IFRS, Seminar, Konzernrechnungslegung
Arbeit zitieren
Thomas Bartels (Autor:in), 2006, Konzernbilanztheorien und ihr Niederschlag in HGB und IFRS, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70153

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