Inhaltsverzeichnis
Vorüberlegung 3
Biblische Deutung. 3
Thomas von Aquin. 4
Luther 4
Bonhoeffer 5
Aktuelle Aspekte innerhalb der EKD. 5
Exkurs: Psychologische Ansätze. 6
Schlussbemerkungen 7
Literaturverzeichnis 8
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Vorüberlegung
Das Gewissen hat die Ethik und die Philosophie seit Alters her beschäftigt. Und stets wurde es mit dem Wirken (eines) Gottes in Verbindung gebracht. Seneca, ein bedeutender stoischer Philosoph bezeichnet das Gewissen als "... ein heiliger Geist, in uns als Beobachter und Wächter unserer guten und schlechten Taten". Immanuel Kant sah das "Gewissen als Stimme Gottes im Menschen" (Honecker 1990, 127). Bei Philo "...wird das Gewissen zum Interpreten Gottes" (ebd., 129)
Das Wort "Gewissen" hängt etymologisch mit dem "Bewußtsein" zusammen. Ursprünglich bezeichneten beide Begriffe dieselbe Sache.
Biblische Deutung
Im Alten Testament wird das Wort nicht verwendet, aber von dem Phänomen ist die Rede. Ein schönes Beispiel dafür ist die Erzählung, als David von Saul verfolgt wird und er ihn in der Höhle von En Gedi schlafend findet. David schneidet als Beweiß, dass er seinen König verschont hat, ein Stück des Gewandes von Saul ab. “Aber danach schlug ihm sein Herz, dass er den Zipfel vom Rock Sauls abgeschnitten hatte, und er sprach zu seinen Männer: Das lasse der HERR ferne von mir sein, dass ich das tun sollte und meine Hand legen an ... den Gesalbten des HERRN.” (1. Sam. 24,6f) Ähnlich wird das Gewissen auch an anderen Stellen des AT beschrieben (2. Sam 24, 10; 1. Kön 2, 44; 8, 38).
Das Gewissen wirkt hier im Menschen und hat praktische Konsequenzen. Es wird nicht als die Stimme Gottes gesehen, scheint aber von Gott gesteuert bzw. verweist auf ihn. Bei Paulus fällt das Gewissen mit dem Glauben zusammen. Es ist der Ort, an dem Gehorsam gegen Gott eingeübt wird (z.B. 1. Kor. 8, 7-12; da geht es um die theologische Diskussion des Miteinanders unter Christen am Beispiel des Genusses von Götzenopferfleisch). Das Gewissen wird als Tatsache anerkannt (s. auch Röm 2,14ff), hat aber keine zentrale Bedeutung, da Gott allein (und nicht das menschliche Gewissen) die letztgültige Entscheidungsinstanz ist. In den späten, kirchlichen Schriften des Neuen Testamentes beschreibt Gewissen “... den Adressaten der sittlichen Forderung, das freie Subjekt.” (Wolbert 1995, 413) Das Gewissen wird
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hier deutlich Teil des Menschen gesehen, ähnlich wie die Gedanken oder die Gesinnung (s. z.B. Titus1, 15). Der Mensch versucht, durch Werke das Gewissen zu entlasten. Das funktioniert nach Hebräer 9,14 aber nur durch die Befreiung durch Christus. Daran scheint z.B. Bonhoeffer später anzuknüpfen (s.u.).
Thomas von Aquin
Bei ihm wurde das Gewissen in 2 Teilbereiche aufgeteilt: 1- synderesis -> die von Natur aus mitgegebene Fähigkeit der Erkenntnis ethischer Grundsätze, sowie 2- conscienta -> die Anwendung der synderesis auf jeweilige Situation. Ein Gewissensirrtum sei nur bei conscienta möglich, da diese menschlich beeinflußt werden kann."Es kann falsche Voraussetzungen verwenden, d.h. es geht in seinem Urteil über einen konkreten Fall fehl,... es kann aber auch in der Anwendung fehlgehen, indem es ein richtiges Urteil auf einen nicht zugehörigen Fall anwendet." (Spaemann 1991, 223) Der Spruch des Gewissens ist nach Thomas von Aquin bindend, da es zwar nicht immer richtig ist, wenn man auf sein Gewissen hört, aber auf jeden Fall immer falsch, sich gegen das Gewissen zu entscheiden.
Luther
Luther vertrat dagegen eine andere Auffassung zum Gewissen. Für ihn ist es ein "...Ort der Gotteserfahrung. In ihm wird sogar schon das jüngste Gericht vorweggenommen."(Honecker 1990, 134) Dieser Gewissensbegriff ist auch mit seiner Rechtfertigungslehre vereinbar. Durch die Unerfüllbarkeit des Gesetzes und der Gebote bin ich schuldig und von Gott getrennt. Dies wird im Gewissen spürbar (wenn es auch nicht von ihm abhängt!). So spürt der Mensch hier seine Erlösungsbedürftigkeit und kann sich von Christus befreien lassen und in diesem Zusammenhang sogar Gott gegenüber ein “reines” Gewissen haben. Die Frage nach dem Gewissen ist bei ihm nicht eine moralische, sondern eine theologische. Vor diesem Hintergrund konnte Luther auch beim Reichstag zu Worms mit Berufung auf sein Gewissen und die Heilige Schrift standhaft bleiben und seine Lehre nicht widerrufen. Er bezeichnete sein Gewissen als “in den Worten Gottes gefangen”. Luther ist der Auffassung, dass man nicht gegen das so beschriebene Gewissen handeln soll.
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Arbeit zitieren:
Peter Kühn, 2003, Gewissen in theologischer Perspektive, München, GRIN Verlag GmbH
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