Inhaltsverzeichnis
Seite :
1 Ausgangssituation und resultierende Themenstellung. 3
2 Gesetzliche Rahmenbedingungen der privaten Altersvorsorge. 4
3 Die Förderung der privaten Altersvorsorge nach dem AVmG 5
3.1 Förderberechtigter Personenkreis. 5
3.2 Altersvorsorgebeiträge 7
3.3 Altersvorsorgezulage. 7
3.3.1 Grundzulage 8
3.3.2 Kinderzulage. 8
3.3.3 Sockelbetrag 9
3.4 Sonderausgabenabzug nach §10a EStG. 10
3.5 Schädliche Verwendung 11
4 Riester-Fondssparplan am Beispiel der Deka-BonusRente 11
4.1 Die Investmentidee 11
4.2 Zertifizierungsanforderungen. 11
4.3 Konstruktion Riester-Fondssparpläne der Deka-BonusRente 13
4.4 Ausgewählte Praxisfälle am Beispiel der Deka-BonusRente. 14
4.4.1 Ausgangssituation. 14
4.4.2 Alleinstehender Mann mit geringem Einkommen 14
4.4.3 Alleinstehender Mann mit hohem Einkommen 15
4.4.4 Ehepaar mit geringem Einkommen 15
4.4.5 Ehepaar mit hohem Einkommen 16
4.4.6 Ehepaar mit hohem Einkommen und einem Kind 16
4.4.7 Ehepaar mit hohem Einkommen und zwei Kindern 17
4.4.8 Ehepaar mit hohem Einkommen und drei Kindern 17
5 Besteuerung 18
5.1 Besteuerung der Leistungen in der Ansparphase 18
5.2 Besteuerung der Leistungen in der Auszahlphase 18
5.3 Voraussetzungen der nachgelagerten Besteuerung. 18
5.4 Besteuerung bei schädlicher Verwendung. 20
6 Resümee und Ausblick. 21
7 Anhang. 23
7.1 Literaturverzeichnis. 23
7.2 Quellenverzeichnis 24
7.3 Internetverzeichnis. 25
7.4 Abbildungsverzeichnis. 26
7.5 Tabellenverzeichnis. 26
7.6 Abkürzungsverzeichnis. 27
DIPLOMA Seite 2 / 28 09 02 2007 Ismet Tosun
1 Ausgangssituation und resultierende Themenstellung
Altersvorsorge kann definiert werden, als die Vorsorge für die mit steigendem Alter - beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen - sinkende Wahrscheinlichkeit, seinen eigenen Lebensunterhalt mit Erwerbseinkommen zu bestreiten. 1 In Deutschland stützt sich die Altersvorsorge hierbei typischerweise zu 85% auf die gesetzliche Rentenversicherung. 2 Allerdings ist die Finanzierbarkeit bzw. Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung durch die demographische Entwicklung - d.h. durch den Anstieg des Anteils der älteren, rentenversicherungsberechtigten Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung - in Deutsch-land gefährdet. Die nachfolgende Abbildung der Bevölkerungsentwicklung zeigt diese Entwicklung für die kommenden Jahre deutlich auf.
3 Abbildung 1: Bevölkerungsentwicklung 2006 bis 2050
Daraus resultierend ist am 01. Januar 2002 das Altersvermögensgesetz (AVmG) zur Förderung einer kapitalgedeckten Altersvorsorge (AVmEG) - der sogenannten „Riester-Rente“ - in Kraft getreten. Hierdurch soll nicht zuletzt auf Grund der Prognosen zum Rentenbeitrag und zum Rentenniveau die nichtge-
1 Vgl.Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) [Hrsg.]: Altersvorsorge; Berlin; 2001; S. 5.
2 Vgl. N.N.: Zusammensetzung der Alterseinkünfte in verschiedenen Ländern; http://www.dia-vorsorge.de/df_050109.htm; Stand: 07.01.2007.
3 N.N.: Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland; http://www.destatis.de/presse/deutsch/pk/2006/bev_2050b.htm; Stand: 05.12.2006.
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setzliche Altersvorsorge in Deutschland gestärkt und somit eine Stabilisierung des Altersvorsorgesystems in der Zukunft erzielt werden.
Abbildung 2: Prognose Rentenbeitrag und -niveau 4
Um die Attraktivität dieser gesetzlichen Maßnahme zu steigern, wurden im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum neuen Alterseinkünftegesetz die Riester-Rente nochmals modifiziert bzw. vereinfacht sowie um die sogenannte „Rürup-Rente“ ergänzt. 5 Gleichzeitig verabschiedete die Bundesregierung zur Sicherung der Rente im Rahmen der „Agenda 2010“ das „Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz)“.
In der folgenden Ausarbeitung wird auf den Teilaspekt der privaten Altersvor-sorge mit zertifizierten Riester Fondssparplänen unter der steuerlichen Be-handlung nach dem Alterseinkünftegesetz eingegangen und überprüft, unter welchen Voraussetzungen die Riester-Rente als Altersvorsorgeinstrument besonders empfehlenswert ist.
2 Gesetzliche Rahmenbedingungen der privaten Altersvorsorge
Durch das AVmG soll der Aufbau einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge mit einer Vielzahl von Instrumenten, u. a. Investmentfonds, staatlich gefördert werden. Diese zusätzliche private Altersvorsorge ist zwar freiwillig, gleich-
4 N.N.:Private Altersvorsorge ist unverzichtbar;
http://www.bvi.de/de/vorsorge/private_altersvorsorge/index.html; Stand: 18.12.2006.
5 Desweiteren wurde die steuerliche Behandlung der gesetzlichen Rente neu geregelt.
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wohl wird i. R. d. gesetzlichen Rente implizit davon ausgegangen, dass von Seiten der Arbeitnehmer 6 auf privater Ebene künftig stärker vorgesorgt wird.
Das AVmG gliedert sich in 35 Artikel. Hervorzuheben sind die Änderungen im EStG (Art. 6 AVmG) und von besonderer Bedeutung für eine KAG die Anpassungen im KAGG (Art. 17 AVmG). Neu eingeführt wurde mit Art. 7 AVmG das „Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeverträgen". Die Änderungen durch das AVmG traten zum 1. Januar 2002 in Kraft (Art. 35 Abs. 1 AVmG). Eine Ausnahme stellt das AltZertG dar, das bereits am 1. August 2001 in Kraft getreten ist.
Abbildung 3: Gesetzessystematik Altersvermögensgesetz 7
3 Die Förderung der privaten Altersvorsorge nach dem AVmG
3.1 Förderberechtigter Personenkreis
Den Kreis der Personen, die von der steuerlichen Förderung i.R.d. privaten Al-tersvorsorge profitieren sollen, definiert das AVmG durch einen Verweis auf § 10a Abs. 1 EStG. Förderberechtigt sind somit grundsätzlich alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, unabhängig vom Grund ihrer Sozialversicherungspflicht.
Es handelt sich hierbei um Personengruppen, bei denen zur Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung das Rentenniveau abgesenkt
6 Lediglich aus Vereinfachungsgründen wird bei der Formulierung jeweils die männliche Form gewählt.
7 Vgl. PwC Deutsche Revision [Hrsg.]: Auswirkungen der Riester-Rente auf Investmentfondsanbieter und Anleger; 2. unveränderte Auflage; Frankfurt am Main; Oktober 2001; S.17; eigene Darstellung.
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wird und für die ein Anreiz geschaffen werden soll, zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine freiwillige kapitalgedeckte private Altersvorsorge aufzubauen. 8
Tabelle 1: Begünstigter Personenkreis 9
8 Vgl. PwC Deutsche Revision [Hrsg.]: Auswirkungen der Riester-Rente auf Investmentfondsanbieter und Anleger; 2. unveränderte Auflage; Frankfurt am Main; Oktober 2001; S. 21.
9 Vgl. Heuchert, O.: Staatlich geförderte Altersvorsorge; 1. Auflage; Frankfurt am Main; 2006; S. 42 f.; eigene Darstellung.
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3.2 Altersvorsorgebeiträge
Das vom Gesetzgeber formulierte Zulagesystem sieht vor, dass der Zulageberechtigte eine jährliche Eigenleistung zu seiner zusätzlichen privaten Altersvor-sorge erbringt und der Staat diese um eine Zulage erhöht. Um die max. Zulage zu erhalten, muss der Zulageberechtigte einen bestimmten Mindesteigenbeitrag aufwenden. Dieser beträgt ab dem Jahr 2006 drei Prozent und ab dem Jahr 2008 vier Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinnahmen des Anlegers, jeweils vermindert um die Zulage. Damit der Anleger bereits in den ersten Monaten des Beitragsjahres seine Eigenleistung ermitteln kann, wird auf die Vorjahreseinnahmen zurückgegriffen. Die Mindestbeitragsgrundlage wird durch den Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug begrenzt.
Tabelle 2: Maximale Altersvorsorgeaufwendungen 10
3.3 Altersvorsorgezulage
Die Zulage, die vom Staat an den Anbieter zu Gunsten des Zulageberechtigten ausgezahlt wird, setzt sich aus einer Grund- und Kinderzulage zusammen. Die Höhe der gewährten Zulage ist von den vom Anleger aus eigenen Mitteln geleisteten Altersvorsorgebeiträgen abhängig.
Um die volle Förderung für das jeweilige Jahr zu erhalten, muss ein Anleger nicht bereits zu Beginn des Jahres einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag abgeschlossen haben. Es ist ausreichend, wenn im Laufe des Jahres ein entsprechender Vertrag abgeschlossen und vom Zulageberechtigten der geforderte Mindesteigenbeitrag gezahlt wird. 11
10 Vgl. N.N.: Fragen zur Rentenreform; http://www.bvi.de/de/sonderseiten/faqs/riester_rente/index.html, Stand: 04.01.2007.
11 Vgl. PwC Deutsche Revision [Hrsg.]: Auswirkungen der Riester-Rente auf Investmentfondsanbieter und Anleger; 2. unveränderte Auflage; Frankfurt am Main; Oktober 2001; S. 32.
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Ismet Tosun, 2007, Zertifizierte Riester-Fondssparpläne als Altersvorsorgeinstrument von Privatpersonen unter der steuerlichen Behandlung nach dem Alterseinkünftegesetz, München, GRIN Verlag GmbH
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