Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis II
1 Einführung 1
1.1 Ausgangssituation 1
1.2 Vorgehensweise 1
2 Entwicklung des Lokalfernsehens in Deutschland 2
3 Begriffliche Abgrenzung 3
3.1 Öffentlich-rechtliche Programme 4
3.2 Private Programme 4
3.2.1 Fensterprogramme 4
3.2.2 Ballungsraumfernsehen 5
3.2.3 Lokale Privatprogramme über Kabelverbreitung 6
3.3 Bürgermedien 6
4 Deutschland 7
4.1 Situation der lokalen Sender 8
4.2 Brandenburg 10
4.2.1 Rahmenbedingungen 11
4.2.2 Struktur 11
4.2.3 Verbünde 13
4.3 Bayern 14
4.3.1 Rahmenbedingungen 14
4.3.2 Struktur 15
4.3.3 Verbünde 16
4.4 Zusammenfassung 18
5 Schweiz 18
5.1 Rechtliche Grundlagen 18
5.2 Struktur 19
5.3 Verbünde 20
6 Österreich 21
6.1 Rechtliche Grundlagen 21
6.2 Struktur 22
6.3 Verbünde 23
7 Vergleich 24
8 USA als Vorbild? 25
9 Fazit 26
10 Anhang 28
11 Literaturverzeichnis 30
- I -
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Verteilung der Lokal-/Regionalsender in Deutschland
Abb. 2: Offene Kanäle in Deutschland
Abb. 3: Programmschema von TV Bayern
Abb. 4: Verteilung der Lokalsender in Österreich
Abb. 5: Seher gestern in Mio. / 2003
Abb. 6: Seher gestern Mo-Fr in Tausend
- -
1 Einführung
1.1 Ausgangssituation
Schlagworte wie „Globalisierung“ und damit einhergehende „weltweite wirtschaftliche Verflechtungen“, „Internet“, „Europäisierung“, „Medienmultis“, „Global Governance“, „Mobilität“ etc. kennzeichnen die heutige Zeit. Hat lokales Fernsehen da überhaupt noch einen Platz?
Auf der anderen Seite heißt es: „Die kommunikationswissenschaftliche Forschung weiß seit langem, dass es die lokalen Ereignisse sind, die die Menschen am meisten interessieren“ (Wolf-Dieter Ring 1 , zitiert nach Scheidt 2003:16). Untersuchungen ergeben, dass lokales Fernsehen bei den Zuschauern beliebt ist. „Lokale Nachrichten haben Konjunktur“ (LfK 2003: 22).
Wie hat sich Lokalfernsehen überhaupt entwickelt und wie sieht heute das Angebot beziehungsweise die Struktur des Lokalfernsehmarktes in Deutschland aus? Wo liegen Probleme? Und inwiefern ist die deutsche Struktur mit der in der Schweiz oder in Österreich vergleichbar?
Diese Fragen stehen im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit.
1.2 Vorgehensweise
Ausgehend von einer Beschreibung der Entwicklung in Deutschland (Kapitel 2) und der begrifflichen Abgrenzung von Regional-, Lokal-, Ballungsraumfernsehen usw. (Kapitel 3) wird die aktuelle Situation der lokalen Sender in Deutschland beschrieben (Kapitel 4.1). Beispielhaft werden die Bundesländer Brandenburg (Kapitel 4.2) und Bayern (Kapitel 4.3) herausgegriffen, um Größe, Verteilung, Reichweiten, Unterstützung und Kooperationen der Lokal-TV-Anbieter in Deutschland darzustellen. Die darauf folgende Darstellung des Lokalfernsehens in den beiden anderen deutschsprachigen Ländern Schweiz (Kapitel 5) und Österreich (Kapitel 6) geht auf die dortigen Besonderheiten und Regelungen ein. Ein anschließender Vergleich zwischen Deutschland, Schweiz und Österreich (Kapitel 7) stellt die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Lokalfernsehmärkte der drei Staaten heraus und unterstreicht nochmals besondere Charakteristika. Zum Abschluss wird ein kurzer Seitenblick auf das Lokalfernsehen in den USA geworfen (Kapitel 8), dessen Struktur einen starken
1 Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien.
- 1 -
Gegensatz zu den drei europäischen Ländern darstellt. Im Fazit (Kapitel 9) wird aufbauend auf einer Zusammenfassung der aktuellen Situation des Lokalfernsehens ein Ausblick in dessen Zukunft gegeben.
2 Entwicklung des Lokalfernsehens in Deutschland
Mit den Kabelpilotprojekten 1984 startete in Deutschland der private Rundfunk. 1986 erteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die juristische Legitimation für privaten Rundfunk, der zu mehr Meinungsvielfalt beitragen sollte. Seit diesem Zeitpunkt existiert deutschlandweit ein duales Rundfunksystem 2 . Im ersten Rundfunkstaatsvertrag 1987 wurde erstmals verankert, dass die Medienpolitik vom Privatfernsehen regionale Informationsleistungen erwartet.
In Deutschland war Rundfunk von Anfang an Ländersache (Kulturhoheit der Länder). Daher liegt es in den Händen der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt, wer als internationaler, nationaler, regionaler oder lokaler Anbieter zugelassen wird, sei es über Verbreitung via Kabel, Terrestrik oder Satellit (vgl. Sturm/Zirbik 1998: 11ff.). Nicht zuletzt wegen der landesspezifisch unterschiedlichen Regelungen herrscht in Deutschland eine sehr ungleiche Verteilung sowie Größe der verschiedenen lokalen und regionalen Fernsehstationen vor. Die technische Reichweite der Sender bewegt sich in einem Spektrum zwischen 150 Haushalten und 4 Millionen Haushalten (vgl. Scheidt 2003: 16; Liepelt 2001: 89).
Ca. 2/3 aller Stadt- und Dorfsender befinden sich in den neuen Bundesländern. Viele der dort ansässigen Stationen existierten bereits vor der Wiedervereinigung. Vor allem ganz im Osten wurden von der DDR-Führung in den 80er Jahren private Kabel- und Antennengemeinschaften erlaubt, weil die technische Qualität des Fernsehempfangs dort sehr schlecht war. Diese Kabelnetze waren auch nach der Wende nicht zu einer qualitativ befriedigenden Übertragung von Fernsehen aus dem Westen geeignet, weshalb sich das Lokalfernsehen dort etablieren konnte (vgl. Herkel 1998: 16; Scheidt 2003: 16). Die programmlichen Inhalte variieren dabei stark: „Bildschirmzeitungen mit Schrift-und Bildtafeln, Liveübertragungen von Gemeinderatssitzungen und verwackelte Videosequenzen über die Einführung der Biotonne genauso wie das professionell produzierte 24-Stunden-Programm“ (Scheidt 2003: 16).
Betrachtet man die Verteilung der Lokal-/Regionalsender in Deutschland, so fällt nicht nur ein Unterschied zwischen Ost und West sondern auch zwischen Nord und Süd auf. Bei der Einführung des privaten Rundfunks waren die CDU-regierten Länder wesentlich
2 Duales Rundfunksystem: Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern.
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aufgeschlossener für Lokalfernsehen als SPD-regierte Länder, die sich allgemein gegen privaten Rundfunk aussprachen. Teilweise sind diese unterschiedlichen Haltungen noch heute zu erkennen. Bayern hat lokales Fernsehen von Anfang an sehr stark gefördert, wohingegen Bremen und Nordrhein-Westfalen keine Lizenzvergabeform für lokale oder regionale Programme vorsehen; tv.nrw sendet lediglich lokale Fenster in Dortmund, Köln und Bonn.
Insgesamt gibt es in Deutschland derzeit 213 Lokal-/Regionalsender. Abbildung 1 zeigt, wie sich diese auf die verschiedenen Bundesländer verteilen.
3 Begriffliche Abgrenzung
Eine Definition von lokalem Fernsehen ist nicht einfach, da oft von Kleinstsendern mit geringer Reichweite bis zu regionalen TV- und Ballungsraumsendern alles dazu gezählt wird. Regionale und lokale Fernsehprogramme unterscheiden sich durch ihre technische
- 3 -
Verbreitung und ihre Lizenzbedingungen. Grundsätzlich lassen sich lokale Fernsehprogramme in die drei Säulen öffentlich-rechtliche Programme, private Programme und Bürgermedien unterteilen. Diese Gliederung wird im Folgenden beibehalten.
3.1 Öffentlich-rechtliche Programme
Unabhängig von Entwicklungen im privaten Rundfunk werden von den öffentlichrechtlichen Länderanstalten unterschiedliche landesweite und regionale Programme angeboten. Hierzu sind acht Dritte Fernsehprogramme vorgesehen. Es handelt sich dabei allerdings nicht um lokale sondern um regionale Angebote. Dies könnte darauf zurückzuführen sein, dass die Entstehung Anfang der 70er Jahre in die Regionalisierungsdebatte fiel.
Inwieweit die einzelnen Landesanstalten regional differenzieren, ist unterschiedlich. Von Anstalten kleinerer Bundesländer wie dem Saarländischen Rundfunk und von Mehrländeranstalten wie dem NDR wird eher Länderberichterstattung gesendet, während die größeren ARD-Anstalten wie beispielsweise der WDR eine stärkere regionale Ausdifferenzierung aufweisen (vgl. Sturm/Zirbik 1998: 30).
3.2 Private Programme
Viel stärker ausdifferenziert ist lokales Fernsehen jedoch im privaten Bereich. Hier kann zwischen Fensterprogrammen, Ballungsraumfernsehen und über Kabel verbreiteten lokalen Privatprogrammen unterschieden werden.
3.2.1 Fensterprogramme
Unter einem Fensterprogramm versteht man ein „zeitlich begrenztes Radio- oder Fernsehprogramm für einen kleineren Teil eines Sendegebietes, für dessen Ausstrahlung die Senderkette des jeweiligen Gesamtprogramms auseinandergeschaltet wird“ (Mediendaten Südwest 2001).
Ab einem gewissen Marktanteil müssen nationale Sender einen Anteil der Sendezeit an unabhängige Dritte bereitstellen, wozu auch Regional- und Lokalfenster zählen. Dies wurde grundsätzlich bereits im ersten Rundfunkstaatsvertrag 1987 festgelegt. Im novellierten Rundfunkstaatsvertrag von 1991 wurde dann präziser festgehalten, dass und wie von privaten Sendern, die ihr Programm über terrestrische Frequenzen verbreiten, Sendeplatz für regionale oder lokale Berichterstattung bereitgestellt werden
- 4 -
Arbeit zitieren:
Julia Völker, Claudia Barthle, 2003, Struktur des Lokal-TV-Marktes in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich, München, GRIN Verlag GmbH
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