Inhaltsverzeichnis
Vorwort 3
1. Psychologie 4
1.1 Geschichte der Psychologie 4
1.2 Definition Psychologie 4
2. Rechtspsychologie 5
2.1 Begriff der Rechtspsychologie 5
2.2 Drei-Säulen-Modell der Rechtspsychologie 5
Polizeipsychologie 7
3. NA
3.1 Begriff der Polizeipsychologie 7
3.2 Geschichte der Polizeipsychologie 8
3.3 Polizeipsychologie heute in Deutschland 10
3.4 Aufgabenfelder der Polizeipsychologen 11
3.4.1 Aufgabenfeld Personalentwicklung 12
3.4.2 Aufgabenfeld Aus- und Fortbildung 13
3.4.3 Aufgabenfeld Beratung und Betreuung 14
3.4.4 Aufgabenfeld Organisationspsychologische Untersuchungen und
Öffentlichkeitsarbeit 15
3.4.5 Aufgabenfeld Einsatzpsychologische Tätigkeiten 16
3.4.6 Aufgabenfeld Kriminalpsychologische Tätigkeiten 16
4. Einsatz in Fußballstadien: Psychologie und Fan-Verhalten 17
4.1 Geschichte des Fan 17
4.2 Kategorisierung der Fans 18
4.3 Mögliche Ursachen für Gewalt bei Fans 20
4.4 Analyse der Gewalt unter Fans 22
4.5 Psychologische Handlungshinweise für die Polizei 23
5. Fazit 24
Literaturverzeichnis 25
Anhänge 26
2
Vorwort
In dieser Seminararbeit soll die Wichtigkeit der Psychologie in der Polizei aufgezeigt werden. Obwohl die Polizei sich früher der Wissenschaft verschloss, merkt man heute die Anerkenntnis der Polizei gegenüber der Psychologie.
Die Polizeipsychologie nimmt in unserer heutigen Zeit einen hohen Stellenwert bei der Polizei ein. Sie wird eingesetzt in der Auswahl und Ausbildung von Polizei- beamten, bei außergewöhnlichen Einsatzlagen sowie unter anderem in der Krimi- nalitätsforschung.
Die Seminararbeit soll zunächst die geschichtliche Entwicklung der Psychologie und der Polizeipsychologie aufzeigen, wie sie sich in der Polizei etablieren konnte und wie weit sich die Integration bis heute entwickelt hat.
Es soll auch verdeutlicht werden, in welchen Aufgabenfeldern Polizeipsychologen innerhalb der Polizei eingesetzt werden und welche Tätigkeiten sie dort ausführen.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Polizei ohne psychologische Ansätze nicht die Erfolge in Einsatzlagen, in der Personalentwicklung, im organisatorischen Bereich oder in der Kriminalitätsbekämpfung hätte erzielen können, wie sie es in den vergangenen Jahren vorweisen kann.
Aus aktuellem Anlass wurde in dieser Seminararbeit als Beispiel die gewalttätige Ausschreitungen nach einem Fußballspiel in Leipzig vom 10.02.2007 aufgeführt, um aufzuzeigen, wie durch psychologische Ansätze solche Ausschreitungen vermieden, zumindest aber minimiert werden können. Denn nur mit polizeilichen Mitteln, ohne psychologische Analysen und Untersuchungen, ist eine optimierte Arbeit der Polizei nicht möglich. Erst wenn man die Ursachen für solche gewaltigen Ausschreitungen kennt, kann man präventiv tätig werden. Hier soll noch einmal die Wichtigkeit der Zusammenarbeit zwischen Psychologen und Polizei verdeutlicht werden.
3
1. Psychologie
1.1 Geschichte der Psychologie
Die Psychologie ist eine relativ junge Wissenschaft mit einer recht bewegten Geschichte, in der es immer wieder zu Veränderungen und der Gründung neuer Schulen kam. Damit man die Geschichte der psychologischen Theorien und Forschungszweige besser verstehen kann, soll an dieser Stelle ein kurzer Abriss der Psychologiegeschichte gegeben werden.
Die Anfänge der Psychologie, die der Philosophie entstammt, reichen von ca. 390 v. Chr., wo Plato ein „Schichtenmodell der Seele“ entwickelte, über Aristoteles, der ein erstes Lehrbuch „über die Seele“ schrieb, bis ins Jahr 1913. Aristoteles war auch der, der die Philosophie und Psychologie erstmals voneinander trennte. Er untersuchte das Verhältnis von Seele und Körper und gilt heute als der Vater der Psychologie. Im
18. Jahrhundert führte Christian Wolff (1676-1754) die Begriffe Psychologie und
Bewusstsein in die deutsche Sprache ein. Im Jahre 1879 wurde das erste psycholo- gische Laboratorium in Leipzig durch W. Wundt gegründet. S. Freud veröffentlichte zusammen mit J. Breuer 1895 die erste Fallstudie einer "psychoanalytisch" behandelten Patientin ("Studien über Hysterie"). W. Stern entwickelte 1911 das Konzept des Intelligenz-Quotienten (IQ). Im Jahre 1912 begründet M. Wertheimer ("Über das Phi-Phänomen") mit seiner Untersuchung von Scheinbewegungen die Gestaltpsychologie. J. B. Watson ("Psychologie aus der Sicht des Behavioristen") entwickelte programmatisch die methodischen Prinzipien des Behaviorismus. 1
1.2 Definition Psychologie
Psychologie ist eine empirische Wissenschaft, die durch Methoden wie das Experiment, Tests (z.B. Intelligenztests), Fragebögen (z.B. Persönlichkeitsfrage- bögen), auch das Interview sowie Verfahren der Medizin und Physiologie (z.B. das EEG oder die Kernspintomographie) anwendet, um menschliches Verhalten und Erleben zu beschreiben, vorherzusagen und zu erklären. Durch die dadurch gewon- nen Daten, werden unter Anwendung von statistischen Methoden die vorher aufge- stellten Hypothesen über den Zusammenhang des menschlichen Verhaltens und Erlebens überprüft. Obwohl es in der Geschichte der Psychologie immer wieder neue 1 Stangl, Werner:
Internet: http://www.stangl-
Definitionsversuche des Faches gab, in die auch die Aspekte des Alltagsverständ- nisses von Psychologie hineinspielten, kann man diese Definition der Psychologie als heute am gebräuchlichsten ansehen. 2
Psychologie ist die Wissenschaft vom Erleben und Verhalten des Menschen. Sie beobachtet, registriert und klassifiziert menschliches Verhalten und Erleben, analysiert physische, psychische und soziale Bedingungen, die mit dem Auftreten bestimmter Verhaltens- und Erlebensweisen in Zusammenhang stehen. Sie versucht, Ursachen und Folgen solcher Erlebens- und Verhaltensweisen aufzuzeigen und Vorhersagen über die Wahrscheinlichkeit ihres Auftretens in bestimmten Situationen zu machen. Sie entwickelt Strategien, die zu planmäßigen Veränderungen von Verhaltens- und Erlebensweisen führen, und Methoden, mit denen der Effekt solcher Strategien überprüft werden kann. 3
2. Rechtspsychologie
2.1 Begriff der Rechtspsychologie
Eine Erklärung für den Begriff Rechtspsychologie liefert Luise Greuel, die die Rechtspsychologie als die historisch älteste Disziplin der angewandten Psychologie beschreibt, die sich mit dem Verhalten und Erleben von Menschen im Rechtssystem beschäftigt. Die Rechtspsychologie beinhaltet eine ganze Reihe von spezifischen Teilbereichen, die in drei Säulen integriert werden können.
2.2 „Drei-Säulen-Modell“ der Rechtspsychologie
Diese Integrierung der spezifischen Teilbereiche wird auch das "Drei-Säulen- Modell“ 4 genannt, wie unten graphisch dargestellt:
2 Darstellung gemäß: Walter, Oliver, ohne Jahr. Internet:
http://www.verhaltenswissenschaft.de/Psychologie/Geschichte_der_Psychologie/geschichte_der_p
[Stand: 25.01.2006]
4
Darstellung gemäß: Greuel, Luise in Anlehnung an Spohrer, 1985. In: Lorei (Hrsg.), 2003, S.77-80
5
In der ersten Säule, der Psychologie im Recht, beschäftigt sich die Rechtspsychologie unter anderem mit der Forensischen Psychologie, der Kriminalpsychologie, der Viktimologie und der Polizeipsychologie 5 .
Die Forensische Psychologie gilt als sogenannte Hilfsdisziplin der Justiz. Hierbei bringen die Forensisch-psychologischen Sachverständigen durch Sachverständigenbegutachtungen ihre Sachkunde ein und helfen damit einzelfallorientiert den Richtern bei ihrer Urteilsbildung. Die eigentliche Tätigkeit der Forensisch-psychologischen Sachverständigen ist die aussagepsychologische Begutachtung der Glaubhaftigkeit von Zeugenaussagen. Die Kriminalpsychologie versteht ihre Aufgabe bei der Untersuchung von Enstehungsbedingungen und Erscheinungsweisen kriminellen Verhaltens. Des Weiteren beschäftigen sie sich mit der Erarbeitung von Präventionsprogrammen oder aber auch mit der Unterstützung kriminalpolizeilicher Ermittlungstätigkeiten. Mit der Lehre vom Verbrechensopfer, der Viktimologie, werden die durch Untersuchungen gewonnenen Erkenntnisse für die Entwicklung opferorientierten Maßnahmen nutzbar gemacht.
Die zweite Säule, Psychologie und Recht, beschäftigt sich zum Beispiel mit der Psychologie der Zeugenaussage und der Psychologie der richterlichen Urteilsbildung. Durch „Determinanten und Implikationen richterlicher Urteilsbildung“ 6 oder aber der „polizeilichen Vernehmung“ 7 wird das Interesse über
5
Polizeipsychologie ein Teil der Rechtspsychologie
6
Darstellung gemäß: Greuel, 2003. Zitiert nach: Löschper, 1999. In: Lorei [Hrsg.], 2003, S.78
7
Darstellung gemäß: Greuel, 2003. Zitiert nach: Greuel, 1993. In: Lorei [Hrsg.], 2003, S.78
6
das Funktionieren des Rechtssystems der Wissenschaft geweckt, die dann diese systematisch analysiert.
Die Psychologie des Rechts sieht ihre Aufgabe darin, die Abhängigkeit von Verhalten und Recht zu analysieren. Das bedeutet einerseits, wie die Verhaltenswirksamkeit, also das Verhalten von Menschen, durch Rechtsnormen beeinflusst wird. Und andererseits die Untersuchung von Bedingungen für neue Rechtsnormen, wegen neuen menschlichen Verhaltensweisen, wie zum Beispiel bei der Internetkriminalität.
Wie man dem Drei-Säulen-Modell entnehmen kann, ist die Rechtspsychologie eine breit gefächerte Teildisziplin der Psychologie. Nicht nur die Justiz, sondern vor allem die Polizei kann die Theorien, Methoden und Befunde der Rechtspsychologie für sich instrumentell und konzeptionell brauchbar machen. Jedoch geschieht dies bis heute nicht. Weder in der Aus- und Fortbildung, noch in polizeispezifischen Literaturen werden diese Theorien, Methoden und Befunde der Rechtspsychologie hinreichend mit einbezogen.
Obwohl die Vernehmung durch Polizeibeamte einer der wichtigsten ihrer Aufgaben darstellt, zögert die Polizeiführung immer noch, das Thema Vernehmung in die Aus- und Fortbildung, aber auch in polizeispezifische Fachliteraturen ausführlich zu integrieren. Im Gegensatz zur Polizei hat die Justiz die Wichtigkeit rechtspsychologischen Wissens für die juristischen Tätigkeiten erkannt und nach jahrzehntelangen Diskussionen letztendlich durch das Grundsatzurteil des BGH vom 30.07.1999; BGHSt 45, 164, weitestgehend eingeführt. 8
3. Polizeipsychologie
3.1 Begriff der Polizeipsychologie
Um die Polizeipsychologie zu verstehen, muss man zunächst wissen, was eigentlich Polizeipsychologie ist und wer die Polizeipsychologie ausführt. An einer gültigen und präzisen Definition für den Begriff „Polizeipsychologie“ fehlt es, da unterschiedliche Erwartungen an den Polizeipsychologen gesetzt werden. Die Polizeipsychologie kann man jedoch in drei Bereiche unterteilen:
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Hakan Yildirim, 2007, Polizei und Psychologie - Geschichte der Rechts- und Polizeipsychologie, Munich, GRIN Publishing GmbH
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