Katrin Berger I Erziehung zur Erziehung I III
Inhaltsverzeichnis
Einleitung 1
Ziel und zentrale Fragestellung der Arbeit 1
Aufbau des Textes 2
Lesehinweise 3
Rechtfertigung der Familienbildung als Aufgabe der Erwachsenenbildung 3
1. Zur aktuellen Erziehungsdebatte 4
1.1. Erziehungskatastrophe und Erziehungsnotstand 4
1.2. PISA und die Folgen 6
2. Bedingungen heutiger primärer Sozialisation 7
1.1. Rechtliche Grundlagen 7
2.1.1. UN-Kinderrechte und ihre gesetzliche Verankerung in der BRD 7
2.1.2. Elternrechte und Elternpflichten 9
2.1.2.1. Pflegerische Elternpflichten 9
2.1.2.2. Erzieherische Elternpflichten 9
2.1.2.3. Die Aufsichtspflicht 10
2.1.2.4. Folgen der Verletzung elterlicher Pflichten 11
2.1.2.5. Das Recht auf Eltern- und Familienbildung 11
2.1.3. Problematisierung des Kontrollvakuums 13
2.2. Kindheit und Familie heute 14
2.2.1. Merkmale heutigen Familienlebens 15
2.2.2. Merkmale heutiger Kindheit 17
2.2.2.1. Veränderung der Erziehungsvorstellungen 17
2.2.2.2. Veränderte räumliche und zeitliche Lebensbedingungen 18
2.2.2.3. Medienkindheit 20
2.2.2.4. Spielen und Spielzeug 22
2.2.2.5. Wie reagieren Kinder auf die Veränderungen? 23
3. Elterliche Erziehungskompetenzen 24
3.1. Annäherung an den Erziehungsbegriff 24
3.2. Erziehungsziele und Erziehungsstile 25
3.2.1. Ziele der Erziehung 26
3.2.2. Erziehungsstile 29
3.2.2.1. Autoritäre Erziehung 31
3.2.2.2. Verwöhnung 33
3.2.2.3. Vernachlässigung 35
3.2.2.4. Autoritative Erziehung 36
3.3. Elterliche Kompetenzen 38
3.3.1. Welche Kompetenzen brauchen Eltern? 38
3.3.2. Fünf Säulen einer entwicklungsfördernden Erziehung 39
3.3.2.1. Erste Säule: Liebevolle Zuwendung 40
3.3.2.2. Zweite Säule: Achtung und Respekt 42
Katrin Berger I Erziehung zur Erziehung I IV
3.3.2.3. Dritte Säule: Kooperation und Mitbestimmung 43
3.3.2.4. Vierte Säule: Struktur und Grenzen 44
3.3.2.5. Fünfte Säule: Förderung und Unterstützung 46
3.3.3. Nachhilfe beim Erwerb von Erziehungskompetenzen 47
4. Welche Kompetenzen haben Eltern heute? 48
4.1. Die Erziehungsstile 48
4.2. Die Kommunikation mit dem Kind 49
4.3. Körperliche Gewalt als Erziehungsmittel 50
4.4. Das emotionale Familienklima 51
4.5. Die Beeinflussung kindlichen Verhaltens durch die Eltern 51
4.6. Mitbestimmungsmöglichkeiten 52
4.7. Erschwerende Bedingungen für Eltern 53
5. Wo sehen Eltern ihren Wissensbedarf
und welche Wünsche haben sie bezüglich Elternbildung? 55
5.1. Unsicherheit bei der Erziehung 56
5.2. Strategien bei der Informationsbeschaffung 56
5.3. Passgenauigkeit familienbildender Angebote 57
5.4. Informationslücken im Bereich Elternbildung 57
5.5. Informationsmedien 58
5.6. Wünsche bezüglich institutioneller Familien- und Elternbildung 59
5.7. Erziehungsberatung 60
5.8. Zusammenfassung des ermittelten Bedarfs und zukünftige Anforderungen an die
Familienbildung 62
6. „Die Super Nanny“ - Hintergründe und Fakten des TV-Formats 63
6.1. Das Medium Fernsehen als Informationsquelle 64
6.2. Randdaten und Einbettung der Super Nanny 65
6.3. Das Bewerbungsverfahren 65
6.4. Das Casting 66
6.5. Die teilnehmenden Familien 66
6.6. Zur Person der Super Nanny 67
6.7. Das Konzept und die Methoden 68
6.8. Die mediale Inszenierung 71
6.8.1. Mediale Präsentation der Sendung auf der RTL Homepage 71
6.8.2. Mediale Inszenierung der Sendung 72
6.9. Die Zuschauer 73
7. Die Kontroverse um die Super Nanny 74
7.1. Contra - Ein Armutszeugnis für die Super Nanny 74
7.1.1. Stellungnahme des Deutschen Kinderschutzbundes 74
7.1.1.1. Zu den Rahmenbedingungen 74
7.1.1.2. Die Behandlung der teilnehmenden Familien 75
7.1.1.3. Zum Konzept und den angewandten Methoden 76
7.1.1.4. Die Publikumswirkung 77
7.1.1.5. Die Zwei-Wochen-Therapie und ihre Nachhaltigkeit 77
Katrin Berger I Erziehung zur Erziehung I V
7.1.1.6. Wie steht der Kinderschutzbund zur heutigen Super Nanny ? 77
7.1.2. Weitere Stellungnahmen und Kritiken 78
7.2. Pro - Was können wir von der Super Nanny lernen? 79
7.2.1. Elisabeth Helming: „Differenzieren statt dramatisieren“ 80
7.2.1.1. Zum Konzept 80
7.2.1.2. Zu den Methoden 80
7.2.1.3. Die Super Nanny im Umgang mit den Familien 81
7.2.1.4. Nachhaltigkeit 82
7.2.1.5. Anregungen für Familienbildung und Familienhilfe 82
7.2.2. Ergebnisse der Wiener Studie zur Super Nanny 82
7.2.2.1. Der Spagat zwischen medialer Präsentation und individueller
Beratung 83
7.2.2.2. Die Sendung und das Konzept 83
7.2.2.3. Die Zuschauer und ihre Motivation 85
7.2.2.4. Die Wirkungen 85
7.2.2.5. Fazit aus der Wiener Studie 86
7.3. Die Sicht von RTL und Teilnehmerfamilien 87
7.3.1. Produzent Rettler und RTL zu den Vorwürfen 87
7.3.2. Super Nanny Katharina Saalfrank zur Kritik an der Sendung 87
7.3.3. Die Sicht der Teilnehmerfamilien 88
8. Schlussbetrachtungen. 93
8.1. Kann die Super Nanny die elterlichen Erziehungskompetenzen stärken? 93
8.1.1. Anregung zu liebevoller Zuwendung 94
8.1.2. Anregung zu Achtung und Respekt 95
8.1.3. Anregung zu einer kooperativen und partizipativen Erziehungshaltung 97
8.1.4. Förderung von Strukturierung und Grenzsetzung 99
8.1.5. Anregung einer altersgemäßen Förderung und Unterstützung der Kinder 100
8.2. Resümee 101
8.3. Ausblick: Anregungen für die Familienbildung 102
Literaturverzeichnis 104
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Einleitung
Ziel und zentrale Fragestellung der Arbeit
Mit dem neuen Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (§1631, Absatz 2 BGB vom Juli 2000) ist endlich wieder einmal eine Diskussion über Erziehung und über Kriterien zur Förderung der kindlichen Entwicklung ins Rollen gekommen und hält bis heute an. Mängel und Hilfsbedarfe werden dabei aufgedeckt, die scheinbar vorher so nicht wahrgenommen worden waren. Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass der Wandel der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und die Anforderungen der modernen Gesellschaft an ihre Mitglieder, es Eltern zunehmend erschweren, ihren Erziehungsauftrag zu erfüllen 1 und dass die bisherigen Maßnahmen der Elternbildung und Familienbildung einer Anpassung an die veränderten Bedürfnisse von Eltern erfordern. Gleichzeitig gilt es, von Seiten der Politik Elternschaft attraktiver zu machen und Eltern stärker zu unterstützen.
Auf den Ruf von Eltern nach Hilfe und Unterstützung wird von vielen Seiten reagiert und ihr Bedürfnis nach Orientierung und die Frage, welche Erziehung heute die »richtige« sei, wird mit einer unüberschaubaren Palette unterschiedlichster Ratgeber beantwortet. Zeitschriften befassen sich mit Erziehung, Elternkurse mit unterschiedlichen Konzepten und Zielen werden angeboten und Internetforen laden zum anonymen Austausch über Erziehungsprobleme ein. Auch das Fernsehen erkennt den wachsenden Informationsbedarf und reagiert mit entsprechenden Angeboten. Dass es vielen Eltern schwer fällt, angesichts der Vielzahl von Angeboten einen Überblick zu gewinnen und die »Spreu vom Weizen« zu trennen, ist nicht verwunderlich. Mit der vorliegenden Arbeit sollen die Bedingungen ausgelotet werden, unter denen Familien heute leben und der Bedarf an Unterstützung in Form von Familienbildung (bzw. Elternbildung) soll nachgewiesen werden. Weiter möchte ich, am Maßstab aktuell als anstrebsam geltender Kriterien einer entwicklungsfördernden Erziehung, die TV Erziehungsshow »Die Super Nanny« des Fernsehsenders RTL auf ihre Wirkungen hin untersuchen. Im Mittelpunkt des Interesses soll dabei die Frage stehen, ob die Sendung, die seit zwei Jahren mit hohen Einschaltquoten für Aufsehen sorgt, die elterlichen Erziehungskompetenzen stärkt und eine wirksame Unterstützung für Eltern bedeutet, die der Familienbildung neue Wege weisen kann, oder ob sie, wie dies von zahlreichen Kritikern angemahnt wird, einer autoritären und restriktiven Erziehung Vorschub leistet, dabei nur kurzfristig wirksam ist und die Würde der Familien, insbesondere die Würde der Kinder, mit Füßen tritt.
1 Vgl.: Tschöpe-Scheffler, S: Elternkurse auf dem Prüfstand, Opladen, 2003 (a) S. 17.
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Aufbau des Textes
Der vorliegende Text gliedert sich in acht Kapitel. Dabei befassen sich Kapitel 1-5 primär mit der Situation heutiger Familien und mit Aspekten der Erziehung. Hier soll die Bewertungsgrundlage geschaffen werden, auf welcher in der zweiten Hälfte der Arbeit die TV-Serie: »Die Super Nanny« kritisch diskutiert werden soll. 1. Kapitel: Einsteigen möchte ich in das Thema mit einer Einführung in die aktuelle Erziehungsdebatte.
2. Kapitel: Im zweiten Kapitel sollen die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, sowie das Leben der Familien in Deutschland Thema sein. Der Wandel in vielen gesellschaftlichen Bereichen stellt nicht zuletzt die Familien vor neue Herauforderungen. Unter welchen Bedingungen leben Familien heute und was bedeutet es unter diesen Bedingungen Kind zu sein? Zuerst soll dabei die rechtliche und im Anschluss daran, die soziale Ebene des Familienlebens beleuchtet werden. 3. Kapitel: Als Kernstück primärer Sozialisation gilt die Interaktion zwischen Eltern und Kind, sprich: die Erziehung. Was versteht man unter Erziehung, wie wirkt sich unterschiedliches Erziehungsverhalten aus und welches sind die Kriterien eines Erziehungsverhaltens, welches die kindliche Entwicklung bestmöglich fördert? Diesen Fragen soll im dritten Kapitel nachgegangen werden.
4. Kapitel: Nachdem die Kriterien »idealen« Erziehungsverhaltens abgesteckt sind, stellt sich die Frage, wie es mit dem Erziehungsverhalten der Eltern in Deutschland tatsächlich bestellt ist. Aufschluss gibt hier eine Wiederholungsbefragung zur elterlichen Erziehungskompetenz: das Kinderpanel des Deutschen Jugendinstituts (DJI). 5. Kapitel: Auch im fünften Kapitel verbleibt der Fokus auf den Eltern. Hier interessiert die Frage, was sich Eltern bezüglich Familienbildung wünschen, welchen In-formationsbedarf sie haben und auf welchem Wege und über welches Medium sie die Informationen erhalten wollen? Auskunft über den Bedarf und die Wünsche der Eltern gibt uns eine empirische Studie (2002) des Staatinstituts für Familienforschung (ifb).
6. Kapitel: Das RTL-Format: »Die Super Nanny« wird im sechsten Kapitel vorgestellt. Randdaten, Fakten und Abläufe werden beleuchtet. 7. Kapitel: Nachdem die Fakten zur Sendung erläutert wurden, ist mit dem siebten Kapitel die Kontroverse eröffnet. Pro und Contra sollen zu Wort kommen, wobei die aktuelle Wiener Studie zur »Super Nanny« und ihrem Publikum einige in der öffentlichen Debatte formulierte Thesen untermauern bzw. widerlegen kann. Der Fernsehsender RTL, der Produzent der Serie: Holger Rettler wie auch die »Super Nanny« Katharina Saalfrank beziehen Stellung zur Kritik an der Sendung und Aussagen von Teilnehmerfamilien werden das Bild ergänzen.
8. Kaptiel: Auf dem Hintergrund der ersten Hälfte der Arbeit soll im achten Kapitel die Fragestellung beantwortet werden: Kann die »Super Nanny« die elterliche
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Erziehungskompetenz stärken? Einige Überlegungen zur Anpassung der Familienbildung an die veränderten und sich weiterhin verändernden Bedürfnisse von Familien werden die Arbeit abrunden.
Lesehinweise
Im Rahmen dieser Arbeit möchte ich sowohl die weibliche als auch die männliche Perspektive, ausgedrückt in der Schreibweise, berücksichtigen. Hieraus resultieren Wörter wie: »ErwachsenenbildnerInnen«, »Pädagog(inn)en«.
Familienbildung und Elternbildung als Aufgabe der
Erwachsenenbildung
Familienbildung ist, wie an späterer Stelle (2.1.2.5) ausführlicher dargelegt wird, zum einen im Kinder und Jugendhilfegesetz verankert. Damit fällt sie in den Aufgabenbereich der SozialpädagogInnen. Familienbildung hat aber auch ihre gesetzliche Grundlage in den auf Länderebene erlassenen Weiterbildungs- bzw. Bildungsurlaubsgesetzen und kann damit auch dem Berufsfeld der ErwachsenenbildnerInnen zugeordnet werden: „Steht die Person im Mittelpunkt, so ist es einmal der Erwachsene, der sich für seine Rolle in der Familie weiterbilden will; damit tritt die Erwachsenenbildung in den Vordergrund. Ist das Kindeswohl der zentrale Aspekt, so ist die Familienbildung im präventiven Bereich der Jugendhilfe (Sozialpädagogik) angesiedelt.“ 1 In beiden Fällen ist die Bildung der Eltern ein für den nachhaltigen Erfolg unverzichtbarer Faktor.
Konkreter ausformuliert wird die Eltern- und Familienbildung als Aufgabe der Erwachsenenbildung jedoch bisher lediglich in drei Landesgesetzen (Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen) 2 . Ein anderes Bild zeichnet sich in der Praxis ab. Hier hat sich in den letzten Jahren die Familienbildung und Elternbildung im Angebot der Volkshochschulen und anderen Träger der Weiterbildung etabliert und wird mittlerweile vermehrt als Aufgabenbereich und Berufsfeld der Zukunft für ErwachsenenbildnerInnen diskutiert. Grund dafür ist nicht zuletzt die stabilere Finanzierung der Maßnahmen über das Weiterbildungsgesetz. In Zeiten massiver Kürzungen im sozialen Sektor wird oftmals dieser Weg der Finanzierung über das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vorgezogen. Nach dem KJHG sind die Länder zwar zur Finanzierung und flächendeckenden Bereitstellung von Maßnahmen der Familienbildung angehalten, nicht aber verpflichtet. Offene Angebote wie beratende Maß- 1Schleicher, K.: Arbeits- und Orientierungshilfen für die Familienbildung. Köln, 1984, S. 4.
2 Mobile Familienbildung - ein Projekt des AWO Bundesverbandes e.V. zur Verbreitung -Verstetigung - Vernetzung von Familienbildung: Aufgaben und Ziele von Familienbildung: (2006)
Quelle: http://www.familienbildung.info/grundlagen_laender.htm
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nahmen, Stadtteiltreffs, Mütter- und Vätergruppen, Stillcafés (etc.), die als ein wichtiges Element der Familienbildung gelten, können über das Weiterbildungsgesetz jedoch nicht angeboten werden. Auflagen wie die Kursform, eine Mindestteilnehmerzahl, sowie Teilnehmergebühren müssen bei der Finanzierung über das Weiterbildungsgesetz erfüllt werden. Angesichts beschriebener Entwicklungen und der allgemein sich verbreitenden Erkenntnis, dass die Kompetenzen zur Erziehung nicht mehr als »selbstverständlich gegeben« vorausgesetzt werden können und in unserer Gesellschaft heute mehr und mehr, auch institutionell, gelernt und gelehrt werden müssen, 1 begreife ich die Familienbildung als ein mögliches Berufsfeld für ErwachsenenbildnerInnen, in dem ich selbst tätig werden möchte und dem ich daher diese Arbeit widme.
1. Zur aktuellen Erziehungsdebatte
1.1. Erziehungskatastrophe und Erziehungsnotstand
Mit diesen Schlagworten trafen Susanne Gaschke und das Journalistenpaar Petra Gerster und Christian Nürnberger den Nerv der Zeit und verliehen in ihren gleichnamigen Büchern 2 dem allgemeinen Unmut über aktuelle Zustände im Bereich Familie, Schule und Gesellschaft Ausdruck. Angeregt war die Erziehungsdebatte schon zuvor durch die Einführung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (§1631, Absatz 2 BGB vom Juli 2000). Seitdem ist sowohl in der breiten Öffentlichkeit, in der Politik, als auch in Fachkreisen eine Debatte über Erziehung entbrannt. Sie spielt sich ab im Rahmen von Talkshows im Fernsehen, in diversen (Fach-)Zeitschriften wie beispielsweise in der Zeitschrift: »Focus«, »GEO«, »Spiegel« und »Stern« (u.a.), über eine schier unübersichtliche Palette an Ratgeberliteratur, Fachliteratur und Fachtagungen, Podiumsdiskussionen bis hin zu Debatten auf politischer Ebene (z.B. ausgedrückt im Vorschlag der Kopplung finanzieller Familienhilfen an Elternbildung oder aktuell im Beschluss des Ausbaus präventiver Familienhilfen 3 ).
1 Vgl.: Walper, S.: Was die Wissenschaft über Erziehung weiß, in: Wahl/Hees (Hrsg):Helfen „Super Nanny“ und Co.?, Weinheim/Basel, 2006, S. 29.
2 Gaschke, S: Die Erziehungskatastrophe - Kinder brauchen starke Eltern. Stuttgart/München, 2001 und Gerster, P. / Nürnberger, C.: „Der Erziehungsnotstand“ - Wie wir die Zukunft unserer Kinder retten. Berlin, 2001.
3 Homepage der Bundesregierung: Projekte der Familienpolitik, 2006. Quelle: http://www.bundesregierung.de/nn_65566/Webs/Breg/DE/Reformprojekte/Familienpolitik/familie npolitik.html
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„Die Erziehungskatastrophe“: Die Quintessenz von Gaschkes engagiertem Buch ist die Aussage, dass Eltern heute ihren Erziehungsauftrag nicht mehr wahrnehmen, sondern naiv darauf vertrauen, dass Kindergarten und Schule ihn für sie erfüllen. 1 Laut Gaschke wurden seit den späten 60er Jahren dem Staat, aus Furcht vor der Familie als Keimzelle des Faschismus, immer mehr Erziehungsrechte zugestanden. Dies habe einen Individualismus und einen Drang nach Selbstverwirklichung vorangetrieben, dem gegenüber sowohl die Familie als soziale Gemeinschaft, als auch die Gesellschaft mehr und mehr einen bestenfalls untergeordneten Rang einnahmen. Die Lockerung der Familiennetze und die Hoheit der Erziehungskompetenz bei staatlichen Experten und Institutionen habe Eltern in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht, so Gaschke, und das Vertrauen von Eltern in die eigene Wirksamkeit im Erziehungsprozess geschwächt. Hierin sei unter anderem die Ursache heutiger Orientierungslosigkeit und Passivität von Eltern zu suchen. Leidtragende seien vor allem die Kinder, die sich mit verunsicherten bis hilflosen Eltern konfrontiert sehen und in den Institutionen dem ständigen Wechsel von Erziehungsmoden ausgesetzt sind. Dies wirke sich auf das Verhalten der Kinder aus: „Während man vor zwanzig Jahren mit ein oder zwei auffälligen Kindern pro Klasse rechnen musste, sind es heute eher fünf oder sechs. Wenn in den Familien keine Primärsozialisation stattfindet, wachsen der Schule neue Aufgaben zu, für die sie bisher nicht vorgesehen war.“ 2
„Der Erziehungsnotstand“: Der vielerorts beklagte Expertenmangel in Deutschland wird von Gerster und Nürnberger umgedeutet in einen Erziehungsnotstand. Sie kritisieren in ihrem Buch, politische Entscheidungen würden sich in erster Linie an den Interessen der Wirtschaft orientieren. Der Wirtschaftseinfluss mache sich in der aktuellen Bildungspolitik bemerkbar, wie z. B. in der Verkürzung der Schulzeit und der Forderung nach praxisorientiertem Unterricht. Ihrer Meinung nach liegt das Problem nicht in fehlenden Experten, sondern in einem so genannten »Erziehungs-notstand«. 3 Gemeint ist damit der Lehrermangel, veraltete Unterrichtsmethoden, die Tendenz von Eltern, sich verunsichert aus der Erziehungsverantwortung zu stehlen und daraus resultierend: eine wachsende Zahl vernachlässigter verhaltensauffälliger Kinder, denen die notwendigen Basiskompetenzen fehlen, um erfolgreich am Schulunterricht teilzunehmen. 4 „Viele Kinder werden heute nicht mehr erzogen. Viele Eltern sind unfähig, nicht willens oder - wegen Berufstätigkeit - nicht in der Lage, ihre Kinder zu erziehen. Und eine wachsende Zahl von Eltern scheint ihre Gleichgültigkeit und Nicht-Erziehung mit Liberalität und Toleranz zu verwechseln. Die an
1 Gaschke, S: Die Erziehungskatastrophe - Kinder brauchen starke Eltern. Stuttgart/München, 2001. S.10.
2 Gaschke, S: Stuttgart/München, 2001. S.117.
3 Vgl.: Gerster, P. / Nürnberger, C.: Berlin, 2001. S.27 ff.
4 Vgl.: Gerster, P. / Nürnberger, C.: Berlin, 2001. S. 21.
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Geld-, Zeit- und Lehrermangel leidenden Schulen sind überfordert in dem Bemühen, das Versäumte auszubügeln, oder bemühen sich erst gar nicht darum.“ 1 Wer eine Verbesserung der Bildung wolle, müsse sich daher zuerst um die Erziehung kümmern, so die Autoren. Weiter dürften die Bildungsinstitutionen nicht auf ihre Funktion der »Rekrutierung von Arbeitskräften« reduziert werden. Stattdessen sollten, im Sinne von Humboldt: Humanität und »gelungenes Menschsein« über-geordnete Ziele der Bildung sein und nicht primär Nützlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Nur aus Bildung entstehe Kultur und ein kultiviertes Umfeld sei die Voraussetzung wichtiger Eigenschaften wie Neugier, Interesse, Engagement und Leistungswille, so die Autoren.
1.2. PISA und die Folgen
Warf man zu Beginn der Erziehungsdebatte das Scheinwerferlicht auf die mangelnde elterliche Erziehungskompetenz und den Werteverfall in den Familien, so lenkte das vergleichsweise schlechte Abschneiden der Bundesrepublik in der internationalen Vergleichsstudie der OECD: kurz PISA-Studie, 2 die allgemeine Aufmerksamkeit auf die Versäumnisse im Schul- und Bildungswesen. Die deutschen Schülerinnen und Schüler lagen in ihren Leistungen unterhalb des Mittelwertes. Sobald sich Deutsch-land als »Land der Dichter und Denker«, vom Schock dieser Ergebnisse etwas erholt hatte, begann die Suche nach den Schuldigen. Als Gründe für die Misere führte man „(...) die Lehrerausbildung, die Unterrichtsqualität, das dreigliedrige Schulsystem und die zu geringen bzw. falschen schulischen Anforderungen (...)“ 3 an. Die Familie als Keimzelle von Bildungsprozessen geriet darüber vorerst ins Hintertreffen. Da jedoch aus der Studie in erschreckendem Maße der Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungschancen in Deutschland hervortrat und deutlich wurde, dass andere Länder die ungleiche Ausstattung der Familien weitaus besser ausgleichen können 4 , zeichnete sich ein dringender Handlungsbedarf im Bereich der Familienbildung ab. In den Blickwinkel war nun wieder die Familie als Ort primärer Bildungsprozesse geraten: „Das in Familien vermittelte und angeeignete Humanvermögen stellt die wichtigste Voraussetzung und wirksamste Grundlage der lebenslangen Bildungsprozesse dar,“ 5 so der Wissenschaftliche Beirat für Familienfragen.
Welche bildungs- und familienpolitischen Folgen »der PISA-Schock« tatsächlich nach sich zieht, ist unklar. Fakt ist, dass derzeit flächendeckend Schulen, Kinder- 1Gerster, P. / Nürnberger, C.: Berlin, 2001. S. 27.
2 Baumert, J. , Kliene, E., Neubrand, M. u.a. (Hrsg): PISA 2000. Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern im internationalen Vergleich. Opladen 2001.
3 Rauschenbach, T./Züchner, I.: in Wahl, K./Hees, K. (Hrsg): 2006: Helfen „Super Nanny“ und Co.? Ratlose Eltern - Herausforderung für die Elternbildung, Weinheim und Basel, S. 128.
4 Vgl.: Ehmke, T. u.a., PISA 2003, Münster 2004, S. 249.
5 Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen 2002, S. 11
Katrin Berger I Erziehung zur Erziehung I Seite 7
gärten, Volkshochschulen und andere staatlich finanzierte Bildungsinstitutionen sich Qualitätstestierungsverfahren unterziehen müssen, bei gleichzeitiger Kürzung von Mitteln. Die Frühförderung im Kindergartenalter wird vorangetrieben sowie die frühere Einschulung in einzelnen Bundesländern. 1 Des weiteren soll das Niveau der ErzieherInnenausbildung angehoben werden. Familienbildung ist mittlerweile gesetzlich fest im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) verankert und erfährt derzeit einen Aufschwung, der sich nicht zuletzt in der schier unübersichtlichen Bandbreite an Elternkursen und Erziehungsratgebern niederschlägt. Aktuell in der politischen Diskussion ist eine Verstärkung der präventiven Erziehungshilfen 2 und die Einführung eines Frühwarnsystems 3 zur Verhinderung der Verwahrlosung und Kindesmisshandlung.
2. Bedingungen primärer Sozialisation
2.1. Rechtliche Grundlagen
In Anbetracht der aktuellen, allerorts diskutierten Erziehungskrise drängt sich die Frage nach den elterlichen Pflichten auf. Wofür sind Eltern verantwortlich und inwieweit ist der Staat in der Pflicht unterstützend tätig zu sein? Eine Antwort gibt die Gesetzeslage:
2.1.1. UN-Kinderrechte und ihre gesetzliche Verankerung in der BRD
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz fußt auf Artikel 6 des Grundgesetzes, der den Schutz von Ehe und Familie garantiert. Die Rechte des Kindes im Besonderen sind ausgedrückt in den »UN-Kinderrechten«, die 1989 weltweit von den Vereinten Nationen im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet wurden. Die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ist Aufgabe der einzelnen Staaten. Die Bundesregierung weigert sich jedoch, die Kinderrechtskonvention vorbehaltlos
1 Vgl.: Rauschenbach, T./Züchner, I.: in Wahl, K.; Hees, K. (Hrsg): 2006, S. 128.
2 Vgl.: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration NRW: Aktionsplan: „Frühe Förderung von Kindern“ (Beschluss des Landtags NRW im Mai 2006), Düsseldorf, Juli, 2006.Quelle: http://www.mgffi.nrw.de/pdf/kinder-jugend/sonderprogramme-zur-foerderung-von-kindern-und-jugendlichen.pdf
3 Vgl.: Bundesregierung - Frühwarnsystem für vernachlässigte Kinder (13.10.2006). Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2006/10/2006-10-13-fruehwarnsystem-fuer- vernachl_C3_A4ssigte-kinder.html
Katrin Berger I Erziehung zur Erziehung I Seite 8
umzusetzen, da dies dem Artikel 6 des Grundgesetzes entgegenstünde, der die elterliche Erziehung vor Eingriffen des Staates schützt. 1
UN-Kinderrechte: 2
Als UN-Kinderrechte gelten neben den ohnehin geltenden Menschenrechten: • Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung • Schutz vor Ausbeutung • Recht auf Bildung • Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit • Recht der Familie auf Schutz • Staatliche Unterstützung bei Erziehungsproblemen • Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die sie betreffen.
In der Bundesrepublik ist das Kindesrecht im Kinder - und Jugendhilfe Gesetz verankert:
Auszug aus dem Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (KJHG)
§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
• Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, • dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz 1990
Wie aus §1 Abschnitt (2) eindeutig hervorgeht, ist es die Pflicht der Eltern die Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu leisten. Die Pflichterfüllung der Eltern zu überwachen, ist Aufgabe des Staates. Diese vage Formulierung lässt vieles offen. Was wird hier unter Pflege und Erziehung gefasst und wann kann von einer Verletzung der elterlichen Pflichten gesprochen werden? Wie ist es mit dem Erziehungs- und Bildungsauftrag von Krippe, Kindergarten und Schule, zumal die Schulpflicht eine
1 Vgl.: Wikipedia Enzyklopädie: http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderrechte
2 UN Kinderrechtskonvention: auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. 2006:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3836.html
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Einschränkung elterlicher Zuständigkeit bedeutet? Und zuletzt möchte ich hier die Frage aufwerfen, wie die elterliche Pflichterfüllung von staatlicher Seite kontrolliert wird?
2.1.2. Elternrechte und Elternpflichten
Die elterliche Sorge wird im Gesetz unterteilt in: die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und die Sorge für das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Letztere ist im Rahmen dieser Arbeit nicht von Bedeutung. Nach § 1631 BGB 1 umfasst die Personensorge die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Dabei haben die Kinder das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Dies bedeutet, dass körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen unzulässig sind. 2
2.1.2.1. Pflegerische Elternpflichten
Zur Pflege des Kindes gehört die notwendige Grundversorgung wie: die altersgemäße Ernährung, die Hygiene (Körperpflege und Kleidung) und die Förderung der Gesundheit (Inanspruchnahme von Versorgung im Fall ernstlicher Erkrankung sowie Vorsorgeuntersuchungen). 3
2.1.2.2. Erzieherische Elternpflichten
Als Bedingung einer gesunden Erziehung gilt ein Familienklima, in dem das Kind Respekt, Wertschätzung, Wärme, Geborgenheit, Offenheit, Anregung und Unterstützung erfahren kann. Hierzu ist zumindest eine verlässliche und einfühlsame Bezugsperson nötig, die dem Kind grundsätzlich mit Interesse gegenübersteht und es ressourcenorientiert fördern kann. Das Kind ist in seiner körperlichen, geistigen und sozial-emotionalen Entwicklung zu fördern: 4
• Zur Förderung der körperlichen Entwicklung zählt, dass Körpergröße undgewicht auf ein gesundes Aufwachsen des Kindes schließen lassen. Das Krabbeln, Stehen, Gehen und Laufen soll altersgerecht angeregt, die Feinmotorik beispielsweise beim Anziehen der Kleidung, beim Basteln und bei alltäglichen Tätigkeiten geübt werden. Eine extreme Reizarmut kann sich ebenso gesund-
1Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1631, Personensorge: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1631.html
2 Erläuterung: Seit Juli 2000: Gesetz zum Verbot von körperlicher und seelischer Gewalt in der Erziehung (§ 1631, II BGB)
3 Vgl: Bayrisches Landesjugendamt:
http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=165
4 Vgl: Bayrisches Landesjugendamt 2006: (ebd)
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heitsschädlich auswirken wie eine permanente optische und akustische Reizüberflutung. 1
• Die Förderung der geistigen Entwicklung misst sich z.B. im Erlernen der Sprache und in der Fähigkeit, Erlebtes auf andere Situationen zu übertragen sowie am selbstständigen Denken. Die Schule betreffend spricht das Bundesverfassungsgesetz von der „gemeinsamen Erziehungsaufgabe von Eltern und Schule (...), die in einem sinnvoll aufeinander bezogenen Zusammenwirken zu erfüllen ist“. 2
• Die sozial-emotionale Entwicklung, man könnte auch sagen, die Fähigkeit des Kindes mit seinen Gefühlen konstruktiv umzugehen, wird gefördert durch die Interaktion in einer Beziehung mit dem Kind, in der auf die Gefühle des Kindes, wie Freude, Trauer, Aggression, Frustration usw., angemessen eingegangen wird 3 . Das Kind muss sich auf seine Eltern verlassen können. Werte, Regeln und Grenzen sollen ihm vermittelt werden, um es für ein soziales Zusammenleben zu qualifizieren. Hierzu gehört auch die Unterstützung des Umgangs mit Personen, zu denen das Kind bereits Bindungen besitzt (Geschwister, Großeltern, evtl. getrennt lebender Elternteil, Freunde), wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist. 4
2.1.2.3. Die Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht fällt sowohl in den pflegerischen als auch in den erzieherischen Bereich. Sie bezeichnet die zuverlässige, nachvollziehbare und altersgemäße Aufsicht des Kindes. Je nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes ist die Aufsichtspflicht auf unterschiedlichen Ebenen zu leisten. Verhindert werden soll die Verletzung und Vergiftung des Kindes ebenso wie Schädigungen der Psyche (Traumata). Dem Kind soll das Einhalten von Grenzen zum eigenen Wohle beigebracht werden (z.B. im Straßenverkehr). Die Aufsichtspflicht soll das Kind auch vor Gefahren schützen, die für das Kind noch nicht nachvollziehbar sind wie der Aufenthalt an kinder- und jugendgefährdenden Orten oder der Umgang mit nicht altersgerechten Medien. 5
1 Vgl.: Bayrisches Landesjugendamt 2006: (ebd)
2 Bundesverfassungsgesetz (1971):
Quelle: http://www.stadtelternrat-hannover.de/lererz99.htm#Bundesverfassungsgericht
3 Vgl.: Bayrisches Landesjugendamt 2006 (ebd)
4 Vgl.: Bayrisches Landesjugendamt 2006 (ebd)
5 Vgl.: Bayrisches Landesjugendamt: (ebd)
Katrin Berger I Erziehung zur Erziehung I Seite 11
2.1.2.4. Folgen der Verletzung elterlicher Pflichten
Nicht immer können Eltern ihrer Erziehungsverantwortung gerecht werden. Bei Verletzungen der elterlichen Pflichten, die eine Gefährdung des Kindeswohls bedeuten (beispielsweise bei Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellem Missbrauch), ist das Jugendamt in der Pflicht eine angemessene Hilfe zur Erziehung anzubieten, sofern das Umfeld mit der Lösung des Problems überfordert ist. 1
Formen der Hilfe durch das Jugendamt sind:
• Erziehungsberatung, • soziale Gruppenarbeit • Erziehung in einer Tagesgruppe, • Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer, • sozialpädagogische Familienhilfe, • Vollzeitpflege,
• Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen, • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung sowie • Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
Weigern sich Eltern eine entsprechende Hilfe anzunehmen, hat das Jugendamt gemäß § 50 Absatz 3 SGB VII 2 das Familiengericht anzurufen. Dieses entscheidet über einen eventuellen Eingriff in das Sorgerecht der Eltern zum Schutz des Kindes. Vorstufen eines Entzugs des Sorgerechts sind: Ermahnungen, Verwarnungen, Weisungen oder Auflagen zur Wahrnehmung der elterlichen Sorge, bzw. das teilweise Entziehen des Sorgerechts und Einsetzen eines Pflegers oder Vormunds. „Die gesamte Personensorge darf nur entzogen werden, wenn andere Maßnahmen erfolglos geblieben sind oder wenn anzunehmen ist, dass sie zur Abwendung der Gefahr nicht ausreichen“. 3 Maßnahmen, die eine Trennung des Kindes von der Familie bedeuten, sind nur einzuleiten, wenn die Gefahr nicht auf andere Weise abgewendet werden kann.
2.1.2.5. Das Recht auf Eltern- und Familienbildung
Maßnahmen der Familien- und Elternbildung (präventive Angebote wie auch gezielte Hilfen zu bestehenden Problemen) stehen, qua Gesetz, allen Familien offen. Die Grundlage hierfür findet sich im KJHG:
1 Vgl.: §§ 27 ff. SGB VII.
2 Vgl.:Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Die Aufgaben der Jugendhilfe. 2006.
Quelle: http://www.hinsehen-handeln-helfen.de/besonnenhandeln/jugendhilfe.aspx
3 Bayrisches Landesjugendamt 2002.
Quelle: http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?site_id=5&page_id=165
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Auszüge aus dem KJHG: Erstes Kapitel, zweiter Abschnitt: 1
§ 16 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
(1) Müttern, Vätern, anderen Erziehungsberechtigten und jungen Menschen sollen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Sie sollen dazu beitragen, dass Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte ihre Erziehungsverantwortung besser wahrnehmen können. Sie sollen auch Wege aufzeigen, wie Konfliktsituationen in der Familie gewaltfrei gelöst werden können.
(2) Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere 1. Angebote der Familienbildung, die auf Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen und in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft und das Zusammenleben mit Kindern vorbereiten,
2. Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen,
3. Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung, insbesondere in belastenden Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische Betreuung der Kinder einschließen.
(3) Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben regelt das Landesrecht.
§ 17 Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
(1) Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Die Beratung soll helfen, 1. ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen, 2. Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen, 3. im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Eltern-verantwortung zu schaffen. (...)
§ 18 Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge
1 KJHG: Quelle: http://Kindex - KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz.htm
Katrin Berger I Erziehung zur Erziehung I Seite 13
Der Gesetzgeber sieht zwar ein flächendeckendes Netz von Eltern- und Familienbildungseinrichtungen vor, die Realität spricht heute aber noch eine andere Sprache. So merken Rauschenbach und Züchner 1 in ihrem Plädoyer für eine Neuformatierung der Familienpolitik an, dass wir, wie die amtliche Statistik von 2002 zeigt, noch weit von einer Bedarfsdeckung entfernt sind. Bundesweit seien 365 Einrichtungen im Bereich der etablierten, bundesdeutschen Familienbildung mit knapp 2.400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verzeichnet. Gemessen an einer Geburtenrate „(...) von jährlich rund 700.000 Geburten, (..) 10,2 Mio. Familien mit wenigstens einem Kind unter 18 Jahren sowie ca. 48.000 Kindertageseinrichtungen für Kinder im Krippen-und Kindergartenalter mit fast 290.000 pädagogisch tätigen Personen, ist das eine ausgesprochen bescheidene Größenordnung.“ 2 Umgerechnet bedeute dies, so Rauschenbach und Züchner, dass eine Familienbildungsstätte zuständig ist für über 130 Kindertagesstätten, 1900 Neugeborene und 28.800 Familien. Dieses Verhältnis kann den Bedarf in keiner Weise decken. Dem gegenüber steht der Fakt, dass sich heute mehr als die Hälfte aller Eltern Unterstützung, Orientierung und Informationen bezüglich der Erziehung wünschen. 3
Weiter ist anzumerken, dass bildungsferne Familien bzw. Familien in Multiproblemlagen von Maßnahmen der klassischen Familienbildung (Elternkurse, Vorträge, Eltern-Kind-Gruppen) selten erreicht werden. Um den gesetzlichen Bildungsauftrag zu erfüllen, muss sich Familienbildung vermehrt auch den Bedürfnissen und Bildungsgewohnheiten der gesellschaftlichen Gruppen anpassen, die bisher noch nicht erreicht werden konnten. Auf den Bedarf von Eltern und auf ihre Wünsche, bezüglich Eltern- und Familienbildung, werde ich an späterer Stelle eingehen (Siehe 5. Kapitel).
2.1.3. Problematisierung des Kontrollvakuums
Immer wieder geschieht es, so auch in der jüngsten Vergangenheit im Fall »Kevin« in Bremen, 4 dass Kinder, von ihren Eltern vernachlässigt, in Wohnungen eingesperrt werden, verhungern oder über Jahre hinweg elterlicher Gewalt ausgeliefert sind, ohne dass dies bemerkt wird. Der Schutz der Familie vor staatlichen Eingriffen, wie er im Grundgesetz verankert ist, lässt verantwortungslosen oder gewalttätigen Eltern weitgehend freie Hand. Heute wird immer öfter Unmut über diese Kontrolllöcher
1 Vgl.: Rauschenbach, T.; Züchner, I.: Nach der Entzauberung der Familie: Plädoyer für eine Neuformatierung der Familienpolitik, aus: Wahl/Hees (Hrsg.): Helfen „Super Nanny“ und Co Weinheim und Basel, 2006. S.135.
2 Rauschenbach, T/Züchner, I.: (ebd) S. 135.
3 Vgl.: Rauschenbach, T./Züchner, I.: 2006 (ebd) S. 46 ff.
(Grundlage ist eine Studie des Staatsinstituts für Familienforschung (ifb) 2002, zur Bewältigung von Erziehungsalltag und Erziehungsproblemen:
Quelle: http://www.ifb.bayern.de/forschung/aktuelle/akt_elternbefragung.html)
4 Vgl.: Schulz, D. /Schmitt, C.: Republik Rabenland. Ansicht einer argen Kinderstube. In „die tageszeitung“ (TAZ), Nr. 8111 vom 28.10.2006, S. 2-3.
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laut und es werden Vorschläge zu einer frühen Prävention und »Frühwarnsystemen« diskutiert, wie z.B. der Vorschlag, staatliche finanzielle Leistungen für Familien (Erziehungsgeld, Kindergeld) an Elternbildungsmaßnahmen zu koppeln 1 oder die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern zur Pflicht zu machen. 2 Auf diese Weise wäre eine Kontrolle gewährleistet, die zumindest Fälle physischer Verwahrlosung aufdecken helfen könnte. Der Deutsche Kinderschutzbund und die Deutsche Gesellschaft gegen Kindesmisshandlung sprechen sich gegen gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen aus. „Statt einer Pflicht verlangte der Kinderschutzbund zunächst einen Rechtsanspruch gemäß der UN-Kinderrechtskonvention, so dass auch die 200.000 Kinder in Deutschland Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen können, die nicht krankenversichert sind.“ 3 Verfechter der Einführung eines Erziehungsführerscheins ist der Sozial- und Gesundheitswissenschaftler und Leiter der letzten Shell-Jugendstudie Klaus Hurrelmann.. Er spricht davon, dass ein Drittel der Eltern ihren Erziehungsauftrag gut bewältigen, ein weiteres Drittel sich „durchwurschtele“. Das untere Drittel würde die großen Potentiale der Kinder durch Gewalt, mangelnde Hygiene, unstrukturierte Tagesabläufe und falsche Ernährung verschütten. 4 Diese Eltern seien oft nicht zugänglich für freiwillige Maßnahmen. Hier müsste, so Hurrelmann, staatliche Kontrolle in Form eines Bonus und Sanktionssystems her. Diese Ansicht ist ebenfalls umstritten. In einem Eingriff in die familiale Erziehungshoheit sehen Kritiker eine Normierung von Erziehung und ein Untergraben des elterlichen Vertrauens in die eigene Kompetenz. 5
2.2. Kindheit und Familie heute
Den gesetzlichen Elternpflichten und Elternrechten sowie den Kinderrechten steht häufig eine Alltags-Realität gegenüber, die es Eltern erschwert, erstere umzusetzen oder die Eltern gar an ihrer Erziehungsaufgabe scheitern lässt. Die Faktoren, die Familienleben beeinflussen, sind vielfältig. Wir werden einige davon im Folgenden näher betrachten.
1 Vgl.: Hurrelmann, K.: in GEO-WISSEN Nr. 37 zum Thema: Kindheit und Erziehung. Hamburg, 2006, S.25.
2Vgl.: Schulz, D./Schmitt, C.: Republik Rabenland. Ansicht einer argen Kinderstube. In der TAZ - die tageszeitung, 28.10.2006.
3 Seyther, Jana: Vernachlässigung in Deutschland: Niemand kennt das wahre Ausmaß. Bericht in der Tagesschau vom 25.10.2006. Einzusehen im Online Archiv auf der Homepage: http://www. tagesschau.de
4 Vgl.: Hurrelmann, K.: in GEO-WISSEN Nr. 37 zum Thema: Kindheit und Erziehung. Hamburg, 2006, S. 28.
5 Vgl.:Kässmann, M.: in GEO-WISSEN Nr. 37 zum Thema: Kindheit und Erziehung. Hamburg, 2006, S.24-25.
Katrin Berger I Erziehung zur Erziehung I Seite 15
2.2.1. Merkmale heutigen Familienlebens
Spätestens seit Ulrich Beck’s Thesen 1 ist klar, dass die Individualisierungsprozesse und die Auswirkungen weltwirtschaftlicher Globalisierung auch vor der »Institution Familie« nicht halt machen. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied und Manager seiner »lückenlosen Berufs- und Qualifizierungsbiographie«. Die Angst, beruflich nicht mithalten zu können und im Wettbewerb abgehängt zu werden, lässt Paare vor der Familiengründung zurückschrecken. Auch macht die Notwendigkeit der Mobilität und Flexibilität im Beruf oft ein gemeinsames und partnerschaftliches Erziehen von Kindern schwer. So stehen wir zu Beginn des 21.Jahrhunderts vor gewandelten Rahmenbedingungen des Aufwachsens und der Erziehung und damit vor neuen Her-ausforderungen.
Beleuchten wir zunächst die strukturellen Merkmale von Familien: Da ist heute ein rückläufiger Trend bei der Zahl der Eheschließungen, ein Anstieg der Scheidungsrate sowie eine stark rückläufigen Geburtenrate zu beobachten (1990 wurden in der BRD 905.000 Kinder geboren. Im Jahr 2000 waren es 770.000 und 2003 waren es 715.000 Kinder). 2 Die Zahl unehelicher Kinder sowie der Anteil von Alleinerziehenden ist gestiegen. 3
Bezeichnend dafür, dass es sich bei diesen Trends um einen grundlegenden Wandel handelt, ist, dass sich heute keine allgemein anerkannte Definition von Familie mehr finden lässt - weder in der Alltags-, noch in der Wissenschaftssprache. Eine, wie ich finde, plausible Charakterisierung der Familie bietet die Soziologin Nave-Herz 4 : Für sie ist eine Familie eine Verbindung, in der Eltern oder ein Elternteil mit ihren bzw. seinen Kindern zusammenleben, zumeist in einer Hausgemeinschaft. Sie unterscheidet weiter in folgende drei Kategorien:
In so genannte »Drei-Generationen-Familien« (Großeltern, Eltern, Kinder), in »Eltern-Familien« und in »Ein-Eltern-Familien«. Sehr unterschiedlich können die Entstehungszusammenhänge der Familienformen sein. So können z.B. Ein-Eltern-Familien von Geburt des Kindes an eine bewusst gewählte Lebensform sein, sie können aber auch durch Trennung, Scheidung oder durch den Tod eines Elternteils zustande kommen. 12-15% der Kinder von Ehepaaren erleben noch vor dem Erreichen der Volljährigkeit die Scheidung ihrer Eltern. 5 Vermutlich ist die Zahl der von der Trennung ihrer Eltern betroffenen Kinder weitaus höher, rechnet man die un- 1Vgl.: Beck, U.:Risikogesellschaft. Frankfurt/M. 1986
2 Vgl.: Alt, C.: Kinderleben - Aufwachsen zwischen Familie, Freunden und Institutionen, Band 1, DJI Kinderpanel, Wiesbaden, 2005.
3 Vgl.: Engstler, H.; Menning, S.: Die Familie im Spiegel der amtlichen Statistik, erweiterte Neuauflage, Berlin 2003, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
4 Vgl.: Nave-Herz, R.: Familiale Lebensformen in der Bundesrepublik Deutschland. In: Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit: 40 Jahre BRD. Zur Zukunft von Familie und Kindheit. Bon, 1989, S. 54.
5 Vgl.: Rolff, H.G.; Zimmermann, P.: Kindheit im Wandel - Eine Einführung in die Sozialisation im Kindesalter, 5. vollständig überarbeitete Neuauflage, Weinheim/Basel, 1997, S. 21-22. Sowie bei Alt, C.: Kinderleben (ebd) Wiesbaden, 2005, S. 188 ff.
Katrin Berger I Erziehung zur Erziehung I Seite 16
ehelichen Kinder mit ein. Auch der Wechsel der Familienformen innerhalb einer Familie ist heute keine Seltenheit mehr: Wenn es z.B. in einer Ein-Elternfamilie zu einer (wiederholten) Eheschließung oder Partnerschaft kommt, wird diese zur Stieffamilie oder, wenn der neue Partner ebenfalls Kinder in die Beziehung einbringt, zur Patchworkfamilie. Weiter können aus dieser neuen Verbindung wieder Kinder her-vorgehen und es kann zu einer weiteren Scheidung kommen usw.. Anhand der beschriebenen Varianten lässt sich erahnen, dass die Bandbreite an Familienformen groß und die klassische Kernfamilie durchaus nicht mehr so selbstverständlich ist, wie sie es noch in den 50 er - und 60 er Jahren war.
Ein weiteres Merkmal des strukturellen Wandels ist die weit verbreitete Berufstätigkeit der Mütter. Fast die Hälfte der etwa 15 Millionen erwerbstätigen Frauen sind Mütter, 1 wobei knapp 50 % der berufstätigen Mütter nur ein Kind und 40% zwei Kinder hat. Mit einem Kind, so legen diese Zahlen nahe, ist Familie und Beruf in der Regel noch vereinbar. So wundert es kaum, dass, neben der Tatsache sinkender Geburtenzahlen, ein großer Anteil von Ehepaaren nur mit einem Kind lebt und ein weiterer relativ großer Anteil zwei Kinder hat. 2 Die Zahl der Paare mit drei und mehr Kindern ist verschwindend gering (siehe Abb. 1).
Die relativ hohe Erwerbstätigkeit von Müttern spiegelt eine Verschiebung der Rollen innerhalb der Familie wieder. Frauen sorgen mit für das Familieneinkommen und erkämpfen sich dadurch ein Stück Unabhängigkeit und Selbstverwirklichung. Häufig beruht die Berufstätigkeit der Mutter jedoch auch auf finanziellen Zwängen. Für die Kinder bedeutet dies ein »Weniger« an Zeit mit den Eltern: Bei Müttern von Kindern unter 15 Jahren überwiegt zwar die Teilzeitarbeit 3 , dennoch bedeutet die Berufstätigkeit beider Eltern für viele Kinder, dass sie nach dem Kindergarten oder der Schule entweder fremdbetreut werden oder allein zu Hause sind.
Abb. 1: Familien mit Kindern unter 18 Jahren
*als Alleinstehende zählen auch Väter und Mütter mit volljährigen Kindern
Quelle: Mikrozensus 1999, Statistisches Bundesamt, Stat. Jahrbuch 2000, S. 64.
1 Vgl.: Rolff, H.G.; Zimmermann, P.: (ebd) S. 21-22.
2 Vgl.: Rolff, H.G.; Zimmermann, P.: (ebd) S. 23.
3 Mikrozensus 1999, Statistisches Bundesamt, Stat. Jahrbuch 2000, S. 58 u. 108.
Katrin Berger I Erziehung zur Erziehung I Seite 17
Teilweise beeinflusst durch den Zwang zur Mobilität, aber auch aufgrund von Individualisierungsprozessen, ist die Einbeziehung der Großfamilie bei der Betreuung und Erziehung der Kinder häufig nicht mehr möglich. Damit ist ein nicht zu unterschätzender Verlust an Orientierung und Entlastung verbunden. Dies gilt, meiner Ansicht nach, sowohl für die Eltern als auch für die Kinder. Eltern haben heute weniger Möglichkeiten, Erziehungskompetenzen durch Beobachtung anderer Eltern und Kinder zu erwerben, wie es naturwüchsig in großen Familienverbänden geschieht. „Innerhalb ihrer Verwandtschaft können sich Eltern kaum noch etwas über den Umgang mit Kindern abschauen: Weil die Familien aus weniger Kindern bestehen, gibt es in den verschiedenen Generationen auch weniger ältere Geschwister, Tanten, Onkel und andere Verwandte.“ 1 Ich sehe darin jedoch auch die Chance, dass Familien sich ein außerfamiliäres, soziales Netz aufbauen - man könnte es Wahl-verwandtschaft nennen - welches auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.
Zusammenfassung: Familie heute ist geprägt von der Berufstätigkeit beider Elternteile, von Einzelkindheit (1- max. 2 Kinder), von Scheidung und neuen Familienkonstellationen (mit all ihren Chancen und Gefahren) sowie von einem Zerfall großfamilialer Netzwerke. Mit letzterem ist ein nicht zu unterschätzender Verlust von Orientierung und Möglichkeiten der Entlastung verbunden.
2.2.2. Merkmale heutiger Kindheit
2.2.2.1. Veränderung der Erziehungsvorstellungen
Galt es früher einmal als finanzielle Ressource Kinder zu bekommen, so gilt es heute als finanzielle Belastung. Auch die Versorgung ihrer Eltern im Alter können und wollen die »erwachsenen Kinder« heute oft nicht mehr leisten. Die Motivation zur Elternschaft hat sich daher verschoben: Statt dessen wird von den Kindern heute erwartet, dass sie dem Leben der Eltern einen Sinn geben und glücklich machen. 2 Diese Erwartung hat große Auswirkungen auf den Umgang mit den eigenen Kindern, denn, um diese zu erfüllen, ist die Herstellung einer qualitativ guten Beziehung zu den Kindern wichtig. Im positiven Fall bedeutet das einen Zuwachs an Mitbestimmungsmöglichkeiten für das Kind und ein »Mehr« an liebevoller Zuwendung und Förderung. Im negativen Extremfall bedeutet es, dass sowohl die Eltern an sich selbst und ihre Elternrolle, als auch an das Kind unerfüllbare Perfektionsansprüche stellen und es mit Fördermaßnahmen überschütten. Das Kind selbst bleibt dabei auf der Strecke und entwickelt vielleicht Stresssymptome, wie schätzungsweise 40% der
1 Wahl, K: in: Wahl/Hees (Hrsg.) 2006, S. 18.
2 Vgl.: Rolff, H.G.; Zimmermann, P.: (ebd) 1997, S.39.
Katrin Berger I Erziehung zur Erziehung I Seite 18
heutigen Kinder. 1 Auch scheuen sich heute 44% der Eltern, in Bezug auf ihre Kinder konsequent zu sein und ihnen Grenzen zu setzen, so eine Umfrage der Zeitschrift GEO. 2 Dahinter verbirgt sich vermutlich die Angst, die Beziehung zum Kind oder die »familiäre Harmonie« zu gefährden. 3 Die Folge auf Seiten der Eltern ist häufig Resignation, angesichts des unannehmbaren Verhaltens ihrer Kinder, sowie ein weitgehender Rückzug aus der Erziehungsverantwortung, im Vertrauen auf die erzieherische Wirkung von Kindergarten und Schule.
Die Erziehungswissenschaftlerin Tschöpe-Scheffler weist, in Anbetracht der skizzierten Mängel, darauf hin, dass davon auszugehen ist, dass die meisten Eltern ihre Kinder lieben und das Beste für ihr Wohlergehen wünschen und auch tun wollen. 4 „Ich liebe meine Kinder, aber ich komme nicht mit ihnen klar!“ 5 ist der Satz einer Mutter beim „Super Nanny“ Format, und bringt damit in seiner Kürze die Zerrissenheit vieler Eltern auf den Punkt. Ebenfalls stellt Tschöpe-Scheffler im Rahmen ihrer Forschungsarbeit fest, dass Eltern heute vermehrt ein Problembewusstsein zeigen sowie eine verstärkte Sensibilität im Umgang mit ihren Kindern. Auch die Offenheit gegenüber Unterstützung von außen wachse merklich. 6
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die traditionelle autoritäre Haltung, die lange Zeit Inbegriff einer guten Erziehung war, ist zu Recht in Verruf geraten. Stattdessen versuchen Eltern heute ein liberales, partnerschaftliches Familienklima herzustellen. 7 Dabei ist ein Zuwachs sowohl an »übererzogenen« Kindern, als auch an vernachlässigten Kindern zu verzeichnen. 8
2.2.2.2. Veränderte räumliche und zeitliche Lebensbedingungen
Die städteplanerischen Entwicklungen führen mehr und mehr zu einer Zersiedelung der Wohnräume. Die natürliche Durchmischung von Wohnen, Arbeiten, Einkauf, Schulen und sozialen Treffpunkten in einem Stadtteil ist heute nicht mehr die Regel. Dies zieht die Notwendigkeit ständiger Mobilität nach sich. Man benötigt das Auto oder öffentliche Verkehrsmittel, um zur Arbeit, zu Schule und Kindergarten, zum Einkauf, zum Sport oder zum Arzt zu kommen. 9 Auch die Dauer der Wohnansässigkeit nimmt im Zuge einer unsicheren Arbeitsmarktlage ab, was erhebliche Auswirkungen auf die sozialen Kontakte der Menschen hat.
1 Hurrelmann, K. / Engel, U.: Psychosoziale Belastung im Jugendalter. Berlin, 1989.
2 Vgl. Kucklick, E.: Die hohe Kunst des Helfens, GEO, 4, 2002, 126-154.
3 Vgl. Schneewind, K. A.: „Freiheit in Grenzen“- Begründung eines integrativen Medienkonzepts zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen, München, 2005. S.6.
4 Vgl.: Tschöpe-Scheffler, S.: 2003 (a), S. 16.
5 RTL Die Super Nanny - DVD: Kapitel 2: „Mehr als »etwas wild«: Julian (3). Universum Film GmbH, München, 2005.
6 Vgl.: Tschöpe-Scheffler, S.: 2003 (a), S.20.
7 Vgl.: Walper, S.: Was die Wissenschaft über Erziehung weiß. In Wahl/Hees : 2006, S.22 ff.
8 Vgl.: Rolff, H.G.; Zimmermann, P.: (ebd), S.41.
9 Vgl.: Rolff, H.G.; Zimmermann, P.: (ebd), S. 79.
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Dipl.-Päd. Katrin Maria Berger, 2006, Erziehung zur Erziehung - Kann die Super Nanny die elterlichen Erziehungskompetenzen stärken?, München, GRIN Verlag GmbH
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