I. RELIGION ZUM BERUF – EINE MULTIFUNKTIONELLE AUFGABE
Religionslehrerinnen und Religionslehrer – von manchen belächelt, von anderen bewundert. Dieser Beruf ist in unserer heutigen Gesellschaft, die von Konsumgier und Werteverlust geprägt ist, von enormer Wichtigkeit und eine ganz besondere Herausforderung. Speziell junge Menschen brauchen religiösen Halt, etwas an das sie glauben können und das ihnen bei ihrer Identitätsfindung behilflich sein kann.
Religionslehrer/innen nehmen hierbei als Pädagogen und Erzieher eine wichtige Rolle ein. Viele Kinder und Jugendliche sind religiös schwer ansprechbar und haben in ihrem Elternhaus kaum Religion erfahren. Abgesehen von den Standardzeremonien wie Kommunion und Firmung bei Katholiken oder Konfirmation bei evangelisch Gläubigen haben sie mit Gott und der Kirche nicht viel zu tun. Im Auftrag der Kirche führen Religionslehrer/innen ihre Tätigkeit aus, versuchen ihren Schülerinnen und Schülern nicht nur den Glauben zu vermitteln sondern bieten auch Hilfestellung und Gespräche bei persönlichen Problemen an. Im Folgenden wird erörtert, welche Rolle ein/e Religionslehrer/in verkörpern soll und was für eine Person sie/er sein muss, um ihre/seine Schützlinge auf den richtigen Weg zu führen und ihnen die Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man Religion leben und erleben kann.
II. VERSCHIEDENE ASPEKTE EINES/R RELIGIONSLEHRERS/IN
1. Erwartungen an Religionslehrerinnen und -lehrer
Wie schon in der Einleitung erwähnt ist die Aufgabe eines Religionslehrers längst nicht mehr nur den im Lehrplan vorgeschriebenen Stoff zu unterrichten sondern durchaus auch persönlich auf die Schülerinnen und Schüler einzugehen, ihnen Religion zu vermitteln. Hierbei ist es wichtig, dass die Lehrer oder die Lehrerinnen im Einklang mit ihren religiösen Vorstellungen sind und dass auch die Schule ihren Beitrag an religiösen Angeboten leistet. Laut dem Synodenbeschluss heißt es: „Eine Schule, die dem jungen Menschen die Situation, in der er sich vorfindet, erschließen will, kann nicht darauf verzichten, auch Prägung dieser Art bewusst zu machen und sie als Ausdruck religiösen Daseinsverständnisses kompetent zu deuten.“ 1 Dies kann man zum Beispiel durch Morgengebete oder gelegentliche Gottesdienste, die für Schüler/innen angeboten werden, verwirklichen. Lehrerinnen und Lehrer sollen eine Vorbildfunktion haben und sind somit
1 Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Der Religionsunterricht in der Schule. Ein Beschluß der
Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1974, 2.3.1.
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auch eine Art Anlaufstelle für jegliche Probleme ihrer Schüler/innen. 2 Nicht nur wenn ein/e Schüler/in an seinem Glauben zweifelt sondern auch falls Probleme mit Familie oder Freunden auftreten kann nicht nur der Schulpsychologe sondern auch der/die Religionslehrer/in helfen. Es gehört zu seiner/ihrer Aufgabe sich die Probleme anzuhören und eventuelle Lösungen anzubieten. „Von Religionslehrerinnen und –lehrern werden pädagogische, theologische und personale Kompetenzen erwartet“, so Hans-Georg Ziebertz. 3 Der/die Religionslehrer/in muss sich darüber im Klaren sein, welche pädagogische und auch psychologische Aufgabe in diesem Beruf auf ihn/sie wartet. Sie sind Pädagogen, Ratgeber und Seelsorger in Einem und müssen deswegen zu ihrer Religion, dem Christentum, der Kirche und dem Glauben stehen. 4 Auch müssen sie den Unterrichtsstoff mit dem nötigen Elan, Begeisterung und Überzeugung darbieten. Es ist von großem Vorteil, wenn man es schafft, den Unterricht spannend zu gestalten und so das Interesse der Schülerinnen und Schüler zu wecken. Dies alles zu verwirklichen und eine Art „Idealbild“ 5 darzustellen ist eine große Herausforderung und nicht immer ganz einfach, da die Schülerinnen und Schüler ganz verschiedene Ansprüche haben. Einige sehen den Religionsunterricht als ein Fach, das man nicht ernst nimmt und wollen in Ruhe gelassen werden. Andere meinen, es wäre ein Fach, in dem man sämtliche unterrichtsfremde Diskussionen führen kann und wieder andere erwarten davon eine Lebenshilfe. 6 Dies alles unter einen Hut zu bringen ist eine große Aufgabe und verlangt viel ab. Angehende Lehrerinnen und Lehrer werden daher schon im Studium mittels Psychologie und Pädagogik unterstützend unterrichtet, um die nötigen Qualifikationen mit in den Lehrberuf zu bringen.
2. Rollenaspekte eines/r Religionslehrers/in
2.1 Religionslehrer/in in der Rolle des/der Beamten/in
Religionslehrer/innen gehören wie alle Lehrkräfte dem Beamtenstatus an. Für viele ist dieser Status mit ein Grund, den Lehrerberuf zu erlernen. 7 Sie übernehmen einen Teil der Verantwortung über Schülerinnen und Schüler, sie haben es in der Hand, in gewissem
2 Vgl. Ziebertz, Hans-Georg, Wer initiiert religiöse Lernprozesse? Rolle und Person der Religionslehrerinnen und Religionslehrer, in: Hilger, Georg/Leimgruber, Stephan/Ziebertz, Hans-Georg (Hg.), Religionsdidaktik. Ein Leitfaden für Studium, Ausbildung und Beruf, München 2001, 180.
3 Ders. Religionsdidaktik. Ein Leitfaden für Studium, Ausbildung und Beruf, München 2001, 200. 4 Vgl. Ders. Religionsdidaktik. Ein Leitfaden für Studium, Ausbildung und Beruf, München 2001, 200. 5 Vgl. dazu Adam, Gottfried, Religionslehrer: Beruf und Person, in: Adam, Gottfried/Lachmann, Rainer (Hg.), Religionspädagogisches Kompendium. 5., neubearbeitete Auflage, Göttingen 1997, 163.
6 Vgl. Ders. Religionspädagogisches Kompendium. 5., neubearbeitete Auflage, Göttingen 1997, 165. 7 Vgl. Ziebertz, Hans-Georg, Wer initiiert religiöse Lernprozesse? Rolle und Person der Religionslehrerinnen und Religionslehrer, in: Hilger, Georg/Leimgruber, Stephan/Ziebertz, Hans-Georg (Hg.), Religionsdidaktik. Ein Leitfaden für Studium, Ausbildung und Beruf, München 2001, 182.
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Rahmen was und wie sie Wissen weitergeben und ihr Status als Beamter/Beamtin ist sicherer als irgendein anderer Beruf, da sie diesen nicht einfach ohne erheblichen Grund verlieren können. Um Religionslehrer/in zu werden muss nach dem Studium eine 1.Staatsprüfung und nach der Referendariatszeit eine 2.Staatsprüfung abgelegt werden. Der Staat stellt dann angehende Lehrerinnen und Lehrer ein, er entscheidet darüber welche Aufstiegschancen er oder sie bekommt, er stellt die Lehrpläne, die der/die Lehrer/in vermitteln muss und ebenfalls vom Staat werden die Lehrerinnen und Lehrer bezahlt. 8 Gottfried Adam meint dazu: „Zweifellos bringt der Beamtenstatus Vorteile mit sich, nicht zuletzt eine weitgehende Garantie für die Unabhängigkeit in der beruflichen Tätigkeit.“ 9 Natürlich sind die Vorteile, die schon erwähnt wurden, nicht unerheblich, dennoch zieht dieser Beruf nicht nur Rechte sondern auch Pflichten nach sich. Als Beamter steht man im öffentlichen Dienst und verpflichtet sich gegenüber der Gesellschaft, die ihre Kinder in dessen Obhut gibt. Somit stehen Religionslehrer/innen in direkter Verbindung und Verantwortung aber auch wegen des Beamtenstatus unter dem Schutz des Staates.
2.2 Religionslehrer/innen in der Rolle des/der Fachlehrers/in
„Für den Staat, die Schule und auch für Eltern und Schüler sind sie [sie, d.h.
Religionslehrer/innen, Anm. S.P.] in erster Linie >>Lehrer<< und erst in zweiter Linie Fachlehrer für Religion.“ 10 Diese Tatsache ist traurig aber dennoch wahr. Wie in der Einleitung erwähnt wird der Beruf des Religionslehrers von einigen belächelt, das Fach Religion nicht als „richtiges“ Fach angesehen. Jedoch gilt der Religionsunterricht in der Tat laut Synodenbeschluss als ordentliches Unterrichtsfach. 11 Das heißt Religion zählt genauso als angesehenes Fach wie alle anderen, es ist gesetzlich abgesichert, es werden ebenso Noten erteilt und es ist ein Vorrückungsfach. Der/die Religionslehrer/in hat genauso wie alle anderen Lehrer Rechte und Pflichten, das heißt auch, dass sie sich an den vorgegebenen Lehrplan halten müssen. Jedoch ist es im Fach Religion möglich, den Unterrichtsstoff zu vermitteln und sich dabei dennoch genug Freiheit in der Unterrichtsgestaltung zu nehmen, um den Schülerinnen und Schülern das zu Lehrende so
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Vgl. Ziebertz, Hans-Georg, Wer initiiert religiöse Lernprozesse? Rolle und Person der Religionslehrerinnen und Religionslehrer, in: Hilger, Georg/Leimgruber, Stephan/Ziebertz, Hans-Georg (Hg.), Religionsdidaktik. Ein Leitfaden für Studium, Ausbildung und Beruf, München 2001, 183.
9 Gottfried, Adam, Religionslehrer: Beruf und Person, in: Adam, Gottfried/Lachmann, Rainer (Hg.), Religionspädagogisches Kompendium. 5., neubearbeitete Auflage, Göttingen 1997, 172.
10 Ziebertz, Hans-Georg, Wer initiiert religiöse Lernprozesse? Rolle und Person der Religionslehrerinnen und Religionslehrer, in: Hilger, Georg/Leimgruber, Stephan/Ziebertz,, Hans-Georg (Hg.), Religionsdidaktik. Ein Leitfaden für Studium, Ausbildung und Beruf, München 2001, 183.
11 Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hg.), Der Religionsunterricht in der Schule. Ein Beschluß der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1974, 2.1.
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Stefanie Pokorny, 2004, Religionslehrer/in sein - Rolle und Person, Munich, GRIN Publishing GmbH
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Anforderungen an Person und Kompetenz eines Religionslehrers
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