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Inhalt
Inhalt............................................................................................................... 2
Abkürzungsverzeichnis 3
Verzeichnis der Übersichten 3
1 Einleitung 4
2 Rechtsformen für Fremdenverkehrsstellen 5
3 Möglichkeiten der Finanzierung 9
3.1 Die Finanzierung des Tourismus in Sachsen 10
3.2 Die Unterstützung durch Bund und Länder 11
3.3 Tourismusspezifische Einnahmen 13
4 Probleme bei der Finanzierung 17
5 Beispiele für die Finanzierung von Tourismusorganisationen 19
6 Fazit 21
Anhang 23
Literaturverzeichnis 27
Internet 27
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Abkürzungsverzeichnis
TMGS Tourismus Marketing Gesellschaft Sachsen LTV Landestourismusverband SMWA Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit LSB Landessportbund SEG Sportstätten Entwicklungsgesellschaft
Verzeichnis der Übersichten
Übersicht 1: Rechtsformen für Fremdenverkehrsstellen 3
Übersicht 2: Arten der Finanzierung im Öffentlichen Fremdenverkehr 6
Übersicht 3: Projektfinanzierungsstrukturen 8
Übersicht 4: Regelungen zur Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe
im Freistaat Sachsen 12
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1 Einleitung
Der Tourismus in seiner heutigen Form ist ein Industriezweig Deutschlands, der zur gesamtgesellschaftlichen Leistungsbilanz beiträgt. Dieser Industriezweig erfüllt sowohl gesellschaftliche Aufgaben, trägt aber auch ganz erheblich zur Prägung bestimmter Landschaften bei. 1
Die Tourismuswirtschaft unterscheidet sich in der Angebotsgestaltung von anderen Wirtschaftszweigen insbesondere dadurch, dass neben den privatwirtschaftlich erbrachten Leistungen ein umfangreiches Angebot an öffentlichen Gütern zur Verfügung gestellt werden muss. Dazu zählten in der Pionierphase die Müllabfuhr und die Beleuchtung, später dann Informationen und die Bereitstellung touristischer Infrastruktur (Eisenbahnen, Hallenbäder, Radwegenetze, etc.). Außerdem wurden und werden das Destinationsmarketing und die Imagewerbung über Tourismusorganisationen und Fremdenverkehrsverbände organisiert, die einen Teil ihrer Mittel aus der öffentlichen Hand beziehen und als „Non-Profit-Organisationen“ fungieren. 2
Der Focus dieser Arbeit liegt dabei auf der Finanzierung der öffentlichen und halböffentlichen Unternehmen. Dabei soll zunächst ein Einblick in die Möglichkeiten der Organisation von Fremdenverkehrsstellen in den unterschiedlichen Rechtsformen gegeben werden. Anschließend werden die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, die den Fremdenverkehrsorten und -organisationen allgemein bzw. auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zur Verfügung stehen, aufgezeigt. Weiterhin werden die damit im Zusammenhang stehenden Probleme, insbesondere bei staatlicher Förderung, näher betrachtet und konkrete Finanzierungsbeispiele aus der Praxis gezeigt.
In der Arbeit wurden die touristischen Unternehmen der Privatwirtschaft weitestgehend vernachlässigt, da diese auf Gewinn ausgerichtet sind und sich über die Umsätze und Gewinne selbst finanzieren müssen. Genauso wie den Gesellschaften anderer Branchen stehen ihnen dazu die verschiedenen Möglichkeiten am freien Kapitalmarkt zur Verfügung.
1 Vgl. Dettmer, H.: Tourismuswirtschaft: Arbeitsbuch für Studium und Praxis, Köln 1998, S. 236
2 Vgl. Bernet, B./Bieger, T.: Finanzierung im Tourismus, Bern; Stuttgart; Wien 1999, S. 18 f.
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2 Rechtsformen für Fremdenverkehrsstellen 3
„Kommunale Fremdenverkehrsstellen sind die prädestinierten Marketingträger, sie übernehmen die Aufgaben eines Reisemittlers oder Reiseveranstalters, der das lokale Incominggeschäft kostenbewußt, kreativ und risikobereit (typisch unternehmerische Eigenschaften) betreibt. Zur Erfüllung der neuen Aufgaben sind mehr Autonomie, Marktnähe und größere Flexibilität der Fremdenverkehrsbetriebe notwendig. Unternehmerisches Denken und Handeln müssen sich stärker entfalten können.“ (Bleile 1987:98)
Die Fremdenverkehrsstellen erfüllen öffentliche und private Aufgaben, für die sie mehr oder weniger private Mittel zur Verfügung haben. Die öffentlichen Aufgaben sind z.B. die Gästebetreuung am Ort, Wirtschaftsförderung, Infrastrukturaufgaben,
Informationsvermittlung (ohne Entgelt) und die Aus- und Fortbildung von Fremdenverkehrsmitarbeitern. Die privatwirtschaftlichen Aufgaben sind u. a. der Verkauf von Souvenirs, Reiseführern und Broschüren sowie die Zimmervermittlung (gegen Entgelt) und Marketingaufgaben zuzurechnen.
Nach FREYER 4 lassen sich die Rechtsformen im Fremdenverkehr auf vier Grundformen zurückführen, wobei es aber auch Mischformen neben diesen vier „Idealtypen“ gibt.
3 Vgl. Freyer, W.: Tourismusmarketing, Dresden 2001, S. 647 ff.
4 Vgl. Freyer, W.: Tourismusmarketing, Dresden 2001, S. 649 .
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Die Organisationsformen für kommunale Fremdenverkehrsstellen unterscheiden sich im Wesentlichen in den Eigentumsverhältnissen und hinsichtlich der Einnahmen bzw. Finanzierung. (vgl. Abb. 1 im Anhang)
Fremdenverkehrsstellen sind ein Teil der öffentlichen Verwaltung und werden meist als „Amt“, „Verwaltung“ oder „Dezernat“ bezeichnet. In der Praxis wird der Fremdenverkehr oftmals mit anderen kommunalen Aufgaben verbunden, so dass es insbesondere in kleineren Destinationen anstelle des „Fremdenverkehrsamtes“ und der „Kurverwaltung“ eher ein „Dezernat für Handel, Tourismus und Freizeit“ oder das „Amt für Wirtschafts- und Fremdenverkehrsförderung“ zu finden sind. 5
5 Vgl. Freyer, W.: Tourismusmarketing, Dresden 2001, S. 649 ff.
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Der „reine Regiebetrieb“ ist eine Verwaltungseinheit ohne jegliche institutionalisierte Selbständigkeit und der Fremdenverkehrshaushalt ist ein Teil des Gemeindehaushalts. Die Rechnungsführung ist kameralistisch und meist auf Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern beschränkt. 6
Eigenbetriebe sind wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinde ohne eigene Rechtspersönlichkeit, für die der Gemeinderat eine Werkleitung (z. B. Kurdirektor) und einen Werkausschuss (z. B. Fremdenverkehrsausschuss der Gemeinde) bestellt. Eigenbetriebe (z. B. Verkehrsamt, Kurmittelhaus, Thermalbad, etc.) werden als Sonder-vermögen verwaltet und durch das Eigenbetriebsgesetz der Kommunen in Abhängigkeit der Landesverordnungen bestimmt. Die Organisation von Unternehmen als Eigenbetriebe findet meist in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern Anwendung. 7
Bei der Fremdenverkehrs-GmbH handelt es sich um eine Eigengesellschaft, und sie ist eine weitere Stufe zur Verselbständigung im kommunalen Fremdenverkehr. Eine Kapitalgesellschaft ist eine selbständige juristische Person des Privatrechts, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Die Finanzierung erfolgt über den Markt und es bestehen im Normalfall 100%ige private Eigentumsverhältnisse. Die Fremdenverkehrs-GmbH ist aber meist nur eine „formale Privatisierung“, d.h. Gesellschafter ist meist die Kommune mit einem Anteil von mehr als 50%. Diese Unternehmensform ist keine privatwirtschaftlich organisierte GmbH, sondern ein öffentlicher Betrieb in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft, die eher nach kommunalen Interessen handelt und weniger gewinnmaximierend. 8
Ein großer Teil des deutschen Fremdenverkehrs ist durch Fremdenverkehrsvereine bzw.verbände bestimmt. Die Arbeit auf Bundes-, Landes-, oder regionaler Ebene erfolgt meist ehrenamtlich und ohne Bezahlung. Vereine und Verbände finanzieren sich grundsätzlich über Mitgliedsbeträge, aber auch öffentliche Mittel zur Förderung werden im Landeshaushalt berücksichtigt. 9
6 Vgl. die Hinweise in der vorherigen Fußnote
7 Vgl. die Hinweise in der vorherigen Fußnote
8 Vgl. die Hinweise in der vorherigen Fußnote
9 Vgl. Freyer, W.: Tourismusmarketing, Dresden 2001, S. 651 f.
Arbeit zitieren:
Dipl.-Kaufmann Andreas Bünnig, 2003, Finanzierung im Tourismus, München, GRIN Verlag GmbH
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