I. Inhaltsverzeichnis
Department für Management und Technik I
I
Inhaltsverzeichnis II
II
Abbildungsverzeichnis II
1. Einleitung 1
2. Grundlagen und Definitionen 3
2.1 Markenpiraterie 3
2.2 Produktpiraterie 4
2.3 Das Ausmaß des volkswirtschaftlichen Schadens 6
3. Gesetzgebung und rechtliche Grundlagen 8
3.1 Vorschriften und Gesetze gegen Produkt- und Markenpiraterie 8
3.2 Das Markenrecht 10
3.3 Das Patentrecht 11
3.4 Weitere Schutzrechte 13
4. Auswirkungen auf die Forschung und Entwicklung 14
4.1 Auswirkungen auf den Produktlebenszyklus 14
4.2 Weitere Auswirkungen auf Forschung und Entwicklung 17
5. Schutzmaßnahmen gegen Produkt- und Markenpiraterie 19
6. Fazit 21
III. Literaturverzeichnis 22
II
II. Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1 Anzahl der sichergestellten Artikel (in Mio ) 6
Abb. 2 Anträge der Unternehmen auf Grenzbeschlagnahmen 7
Abb. 3 Herkunftsländer gefälschter Markenartikel (in ) 7
Abb. 4 Schutzrechte im Überblick 9
Abb. 5 Organigramm eines Unternehmens 14
Abb. 6 Der Produktlebenszyklus 15
Abb. 7 Auswirkungen der Produktpiraterie auf den PLZ 16
II
1. Einleitung
Nach einer Schätzung der Internationalen Handelskammer sind rund zehn Prozent des Welthandels Plagiate. Den Unternehmen rund um den Globus entsteht ein Schaden von rund 600 Milliarden Euro jährlich 1 . Allein die durch die Fälschungen verursachten Steuerverluste betragen circa 70 Milliarden Euro. Während der globale Umsatz um das etwa 17-fache zugenommen hat, ist das Weltbruttosozialprodukt in derselben Zeit lediglich um ein Drittel gewachsen, und die Wachstumsraten der Fälscherindustrie sind nach wie vor exorbitant 2 .
Auch für Deutschland haben die Plagiate dramatische Folgen. Jedes Jahr gehen in der Bundesrepublik zwischen 70.000 und 80.000 Arbeitsplätze durch den Handel mit gefälschten Produkten verloren. Der Schaden für die deutsche Wirtschaft ist immens und wird auf 20 bis 25 Milliarden Euro jährlich beziffert. Wenn es nicht gelingen sollte, erfolgreiche Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, könnten sich diese Einbußen bis zum Jahre 2010 vervielfachen.
Daraus wird bereits deutlich, dass die Fälscherindustrie eine ernste Bedrohung darstellt und zudem längst als globale Industrie agiert 3 . Das explosionsartige Wachstum der Fälscherindustrie in den letzten 15 Jahren ist Folge des rasanten Aufstiegs der VR China und der Öffnung der Märkte in Mittel- und Osteuropa. Das Problem der Produkt- und Markenpiraterie ist sehr komplex und reicht daher von "Fälschungen" (z.B. Rolex-Uhren, Lacoste T-Shirts) und "Plagiaten" (1:1 Nachahmungen, die unter eigener Marke verkauft werden) über "Überproduktionen" (Originale, die z.B. vom Lizenznehmer ohne das Wissen des Lizenzgebers hergestellt und vertrieben werden) bis hin zum Verkauf über "Graumärkte" (nicht autorisierte Händler verkaufen Markenprodukte außerhalb des offiziellen Vertriebssystems eines Herstellers in nicht dafür vorgesehene Zielmärkte). Fälscher verfolgen in erster Linie das Ziel, Profite auf Kosten anderer zu erzielen. Dies wird möglich, indem sie erfolgreiche Produkte kopieren, für die bereits Nachfrage besteht. Somit spart man die Kosten für Forschung und Entwicklung sowie fürs Marketing, verwendet werden dabei meistens billige Materialien, so dass die Qualität deutlich schlechter ausfällt als beim Original. Produkt- und Markenpiraten werden immer
1 NN: Der Weg der Plagiate, In: Die Welt, 06.09.2005
2 vgl. Schnitzler, L. u.a.: Fälschungen, in: WIWO, 2005, H. 27, S. 61
3 vgl. Schnitzler, L. u.a.: Fälschungen, in: WIWO, 2005, H. 27, S. 62
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dreister. Sie überschwemmen den Weltmarkt nicht mehr nur mit gefälschter Kosmetik, Parfüm oder nachgeahmten Textilien und Schuhen; gefälscht werden auch Autoersatzteile, Computersoftware, Zigaretten und Arzneimittel, sogar zunehmend auch Flugzeugteile. Darunter leidet in wachsendem Maße auch die Produktsicherheit, gefälschte Reifen oder Bremsscheiben können zu schweren Unfällen führen. Aber auch fehlende Wirkstoffe im Arzneimittelbereich sowie erhöhte Giftstoffanteile in gefälschten Zigaretten können schwerwiegende gesundheitliche Folgen auslösen. Plagiate schädigen also nicht nur den Ruf des Originalherstellers; sie können auch erhebliche gesundheitliche Risiken der Verbraucher mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund und in Zeiten immer schneller zusammenwachsender Marktwirtschaften wird der Schutz der geistigen Eigentumsrechte für Unternehmen zu einer immer größeren Herausforderung. Mit den Mitteln des gewerblichen Rechtsschutzes können neben den klassischen Attributen des Wettbewerbes, wie Qualität, Preis und Zuverlässigkeit, die oft mit erheblichem Investitionsaufwand erarbeiteten Produkte rechtlich abgesichert und im Verletzungsfall bestehende Rechte durchgesetzt werden.
In Zeiten des globalen Welthandels spielen grenzüberschreitende Handelsaktivitäten von Unternehmen eine große Rolle. Der Schutz geistiger Eigentumsrechte auch über Ländergrenzen hinweg ist daher für innovative Unternehmen unter Umständen überlebenswichtig. Im Gesamtzusammenhang der Thematik spielt das Territorialitätsprinzip eine entscheidende Rolle. Es beherrscht den Schutz der geistigen Eigentumsrechte und besagt, dass sich der Schutz dieser Rechte in jedem Staat nach dessen Rechtsordnung richtet. Viele Internationale Abkommen zum Schutz dieser Rechte haben einen der Zielrichtung nach universellen Charakter beansprucht, diesen aber sehr häufig nicht erreichen können. Der fehlende oder zu geringe Schutz geistiger Eigentumsrechte in einzelnen Staaten kann global gesehen zu Verzerrungen und Störungen des internationalen Handels führen 4 . Im Hinblick auf die Produkt- oder Markenpiraterie wirkt sich dies dahingehend aus, dass Originalprodukte im Preis nicht mit Piraterieware konkurrieren können. Im Vergleich zu Originalware ist Piraterieware nicht mit Entwicklungs- und Marketingkosten belastet, und können so günstiger angeboten werden 5 .
4 vgl. Drexl, J.: Entwicklungsmöglichkeiten, 1990, S. 305f.
5 vgl. Drexl, J.: Entwicklungsmöglichkeiten, 1990, S. 287
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2. Grundlagen und Definitionen
2.1 Markenpiraterie
Der Begriff entwickelte sich in den siebziger Jahren. Damals wurden vor allem Warenzeichen (heute: Marken) bekannter Hersteller gefälscht. Im Lauf der Zeit traten dann mehr und mehr Produktnachahmungen (Produktpiraterie) hinzu. Markenpiraterie, auch bekannt als Counterfeiting, werden oft als „pars pro toto“ auch für Nachahmungstatbestände verwendet, die nicht oder nicht in erster Linie mit einer Verletzung eingetragener oder auf sonstige Weise geschützter Marken einhergehen. Nach der Meinung anderer Autoren sollte die Markenpiraterie besser als übergeordneter Begriff für die vorsätzliche Verwendung der Marke, des Namens oder der Geschäftsbezeichnung eines anderen als auch für das Nachahmen von Verpackung und Präsentation von Produkten verstanden werden 6 . In die gleiche Richtung geht auch die Definition der United States International Trade Commission (USITC), Nach Definition des USITC wird Counterfeiting als „the unauthorized use of a registered trade mark on a product that is identical or similar to the product for which the trademark is registered and used” definiert 7 .
Die Marke, was so viel bedeutet wie „auf einer Ware angebrachtes Zeichen“, hat den älteren Begriff des Warenzeichens ungefähr Mitte der 1990er Jahre ersetzt, aber immer noch werden in der gängigen Literatur und im täglichen Sprachgebrauch die Begriffe „Warenzeichen“ und „Marke“ als Synonym verwendet. Die rechtliche Basis ist das Markengesetz (MarkenG), dem zufolge man unter einer Marke ein Zeichen versteht, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Markenschutz entsteht in erster Linie durch die Eintragung der Marke in das Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamtes, außerdem kann eine Marke auch durch Benutzung entstehen, sofern die Marke die Verkehrsgeltung erworben hat. Dies tritt ein, wenn ein erheblicher Teil der Abnehmer der von der Marke beanspruchten Waren und Dienstleistungen diese Marke einem Unternehmen zuordnen. Darüber hinaus kann auch durch eine notorische Bekanntheit der Marke Markenschutz entstehen.
6 vgl. Ensthaler, J.: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 2002, S 122 ff.
7 vgl. Ensthaler, J.: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 2002, S. 135
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2.2 Produktpiraterie
Da auch nicht gekennzeichnete Produkte imitiert werden, hat sich mit dem Ausdruck „Produktpiraterie“ seit Mitte der achtziger Jahre eine „Begriffsklammer für eine Mehrzahl unterschiedlicher ökonomischer Lebenssachverhalte, deren gemeinsamer Kern die Übernahme fremder Leistungen ohne besondere eigene Anstrengung“ ist, durchgesetzt 8 .
Der Begriff wird in der führenden Literatur für die gesamte Bandbreite der gezielten und massenhaften Verletzung von bestehenden Schutzrechten wie z.B. Marken, Gebrauchsmustern, Patenten und Urheberrechten verwendet 9 . Es werden weiterhin auch Nachahmungen fremder Erzeugnisse erfasst, die nicht, nicht eindeutig, oder nur unter bestimmten Umständen rechtlich gegen eine mehr oder weniger sklavische Nachahmung geschützt sind 10 . Der Begriff der Markenpiraterie ist also nur eine Erscheinungsform der Produktpiraterie. Wie für die Markenpiraterie, gibt es auch für den Begriff der Produktpiraterie kein einheitliches Begriffsverständnis weder innerhalb Deutschlands noch in Europa oder weltweit 11 . Auf nationaler Ebene wird der Begriff „Produktpiraterie“ selbst im PrPG aus dem Jahre 1990 nicht explizit definiert. In der Begründung zum Regierungsentwurf wird lediglich darauf hingewiesen, dass es sich bei der so genannten Piraterie nicht um „herkömmliche“ Schutzrechtsverletzung handelt, sondern um eine solche, die sich durch besonders großen Unrechtsgehalt oder hohen Schaden kennzeichnet. Es gibt Einwände, dass eine einheitliche Definition zur Erleichterung der Verabschiedung und Umsetzung eines geeigneten Maßnahmenpaketes angebracht sei, um Missverständnisse bei den bei der Bekämpfung der Produktpiraterie beteiligten Parteien zu minimieren 12 .
Der Deutsche Bundestag begründet den Verzicht der Schaffung eines besonderen Produktpiraterietatbestandes damit, dass es keine erschöpfende gesetzliche Definition geben könne, die alle unter dem Begriff Produktpiraterie verstandenen Formen der Schutzrechtsverletzung umfasse. Wenn lediglich sehr spezielle Arten der Schutzrechtsverletzungen als Piraterie definiert und unter verschärfte Strafe gestellt würden, bestehe die Gefahr, dass Produktpiraten sich rasch auf die aktuelle Gesetzlage eingestellt hätten und diese sehr leicht zu umgehen sei.
8 vgl. Braun, E.: Produktpiraterie, 1997, S. 21
9 vgl. Braun, E.: Produktpiraterie, 1997, S. 13
10 vgl. Ensthaler, J.: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 2002, S. 138 ff.
11 vgl. Ensthaler, J.: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 2002, S. 141
12 vgl. Ensthaler, J.: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht, 2002, S. 148
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Die Europäische Kommission hat sich in ihrem Grünbuch zur Bekämpfung von Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie sehr intensiv und differenziert mit den Begriffen, die zur Kennzeichnung der Piraterie verwendet werden, befasst. „Damit das Phänomen in seinem vollen Ausmaß erfasst werden kann, beziehen sich die im Grünbuch verwendeten Begriffe Nachahmung und Produkt- und Dienstleistungspiraterie auf alle Erzeugnisse, Verfahren und Dienstleistungen, die Gegenstand oder Ergebnis einer Verletzung eines Rechts des geistigen Eigentums, d.h. eines gewerblichen Schutzrechts (Fabrik- oder Handelsmarke, Patent, Geschmacks- oder Gebrauchsmuster, geografische Bezeichnung), eines Urheberrechts bzw. Leistungschutzrechts (Schutz der ausübenden Künstler, Schutz der Hersteller von Tonträgern, Schutz der Hersteller von Filmerstaufzeichnungen, Schutz von Sendeunternehmen) oder des Rechts des Herstellers einer Datenbank sind. Aufgrund dieser weit gefassten Begriffsbestimmung können nicht nur die in betrügerischer Absicht kopierten Erzeugnisse («Falsifikate»), sondern auch originalgetreue Erzeugnisse erfasst werden, die ohne Zustimmung des Rechtsinhabers in der Gemeinschaft hergestellt werden, wie z.B. Erzeugnisse aus einer Überschreitung des vom Rechtsinhaber genehmigten Produktionsvolumens. Die Piraterie im Bereich der Dienstleistungen betrifft hauptsächlich Rundfunkdienste und Dienste im Zusammenhang mit der Informationsgesellschaft“ 13 . Wie auch auf nationaler Ebene wurde hier ebenfalls auf die Schaffung eines besonderen Produktpiraterietatbestandes verzichtet. Abschließend kann vereinfacht festgehalten werden, dass unter dem Begriff der Produktpiraterie Markenpiraterie plus Imitation von Produkten ohne gleichzeitige Fälschung eines Warenzeichens verstanden werden kann. Dabei handelt es sich um das vorsätzliche Eingreifen in fremde Schutzrechte mit Verletzungsabsicht 14 .
13 Europäische Kommission: Grünbuch zur Bekämpfung von Nachahmungen und Produkt- und Dienstleistungspiraterie, 1998, S.7
14 vgl. Ilzhöfer, V.: Patent-, Marken- und Urheberrecht, München 2005, S. 26 ff.
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Quote paper:
Dipl.-Kfm. (FH) Rolf Hommers, 2006, Bedeutung der Produktpiraterie auf Forschung und Entwicklung (Stand 2006), Munich, GRIN Publishing GmbH
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